BRETIGNY, FRIEDE VON
Lexikon des Mittelalters:
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Brétigny, Friede von (Bretigny, heute Weiler der Comm. Sors,
Dép. Eure-et-Loir, Arr. und Cant. Chartres)
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geschlossen am 8. Mai 1360 zwischen den Königen von England und
Frankreich
(Hundertjähriger Krieg).
Der Vertrag sollte den Zwistigkeiten
(»desbas et descors«)
zwischen Eduard III. von
England und
Johann
II. von Frankreich, der seit der Schlacht von Poitiers
(1356) in englischer
Gefangenschaft war, ein Ende machen.
Am 1. Mai begannen Verhandlungen
zwischen den Vertretern der beiden Parteien, wobei die Einleitung der
Verhandlungen als eine Folge der nicht sehr glücklichen
Operationen
der Engländer bei ihrem Angriffskrieg (Mißerfolge bei Reims
und Paris) betrachtet werden können.
Der Vertrag wurde am 10. Mai
zu Paris von
Karl, dem
ältesten Sohn Johanns II.
und Regenten des
Königreiches, am
15. Mai zu Louviers (Normandie) von Eduard, Prince
of Wales,
dem ältesten Sohn Eduards
III., beschworen;
am 14. Juni beschworen
ihn die beiden Könige selbst. - Dem König von England wurden
folgende
Gebiete zugesprochen (bzw. ihm deren Besitz bestätigt):
Guyenne
und Gascogne, Poitou, Saintonge, Périgord, Limousin, Quercy,
Grafschaften Guines und Ponthieu, Calais.
Der König von Frankreich erlangte
seine Freilassung gegen ein Lösegeld von 3 Millionen
Goldécus, dessen Zahlung sich bis 1367 hinzog.
Der Vertrag
beinhaltete einen gegenseitigen Verzicht:
der König von England trat von
seinen Ansprüchen auf die Krone von Frankreich zurück, der
König
von Frankreich von seiner Souveränitätsforderung hinsichtlich
der dem Engländer abgetretenen Gebiete in Frankreich.
Bei der
Bestätigung des Friedens von Bretigny, am 24. Oktober 1360 in Calais, wurden
die Artikel, welche die Verzichtleistungen betrafen, vom Vertrag
ausgenommen, wobei sich die beiden Könige verpflichteten,
später
diese gesondert zu unterzeichnen. Dies Versprechen wurde jedoch niemals
eingelöst, was dem Regenten Karl, der 1364 als Karl V. den
französischen
Thron bestieg, erlaubte, als Souverän die Appellation des
gascognischen
Adels (1368-1369) anzunehmen, womit die erneute Aufnahme des Krieges
vorbereitet wurde. Dem eigentlichen Vertrag schloß sich eine
Reihe
weiterer Vereinbarungen an, die Verbündeten der beiden
vertragsschließenden Parteien wurden hiervon ebenfalls
berührt. Bis zum Vertrag
von Troyes (1420) betrafen die diplomatischen
Hauptforderungen Englands die Anwendung des Friedens von Bretigny und
Calais.
Ph. Contamine