Sohn des Markgrafen Eberhard von Friaul und der
Gisela,
Tochter von Kaiser LUDWIG I. DER FROMME
Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1933
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BERENGAR I., König von Italien 888-924, Kaiser seit
915
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ca 850/53-7.4.924
Verona
Sohn des fränkischen Adligen Eberhard (Familie
der UNRUOCHINGER), Markgraf von Friaul, und der Gisela,
Tochter Kaiser LUDWIGS DES FROMMEN,
übernahm nach 874 das Amt des friaulischen Markgrafen und unterstützte
die Ansprüche der ostfränkischen
KAROLINGER auf die italienische Königswürde.
BERENGAR, führender Parteigänger Kaiser
KARLS III., ging 883 in kaiserlichen Auftrag erfolglos gegen
Herzog
Wido von Spoleto vor. Die Schwächung der karolingischen
Herrschaft in Italien gewährte BERENGAR
Freiraum zum Ausbau seiner Macht in Nordosten. Nach der Absetzung KARLS
III. durch seinen Neffen ARNULF ("von
Kärnten") ließ sich BERENGAR
von
seinem Anhang im Januar 888 in Pavia zum König erheben. Der Adel überging,
wie in Burgund und in Westfranken, das Thronrecht der verbliebenen KAROLINGER,
was indessen nicht als Negierung der Reichsordnung zu werten ist: So anerkannte
BERENGAR
888 die Oberhoheit ARNULFS. Rasch entstand
BERENGAR
in der Person
WIDOS von Spoleto ein
überlegener Rivale. Nach einem Sieg über
BERENGAR ließ sich WIDO
889 in Pavia zum senior et rex proklamieren, 891 von Papst Stephan V. zum
Kaiser krönen, doch außerhalb der karolingischen
Reichsordnung verharrend. Papst Formosus krönte WIDOS
Sohn LAMBERT zum Mitkaiser. BERENGAR
blieb in der Folge auf NO-Ititalien östlich der Adda beschränkt;
seine Lage änderte sich erst mit dem Tod der Kaiser
WIDO (894), LAMBERT (898)
und ARNULF (899). Der Ungarneinfall
899/900, dem BERENGAR nicht gewachsen
war, zog eine Erschütterung seiner Herrschaft nach sich: Die Großen
riefen König Ludwig von der Provence
ins Land und erhoben ihn 900 in Pavia zum König; doch glückte
es BERENGAR 905, den Gegenspieler zu
verdrängen. Damit war BERENGAR
endlich alleiniger Herr in N-Iitalien; freilich beeinträchtigte der
weit fortgeschrittene Feudalisierungsprozeß in seinem Regnum die
Herrschaft. BERENGARS Bemühungen
um die Kaiserkrone führten jedoch erst 915 zum Erfolg. Obwohl sich
915 der Herrschaftsbereich BERENGARS
nicht erweitert hatte, hob die Zusammenarbeit mit dem neuen Papst Johannes
X. BERENGARS politische Bedeutung auf
eine höhere Ebene (Eingriff als Sachwalter karolingischer
Interessen in Lüttich 920). Der Aufgabe des advocatus ecclesiae in
karolingischer
Tradition
war sich BERENGAR wohl bewußt;
er trachtete nach Erfüllung dieses Anspruchs, war diesem jedoch nicht
wirklich gewachsen. Seine Stellung in N-Iitalien blieb gefährdet,
zumal ihm König Rudolf II. von Burgund 922
das Regnum streitig machte (923 Sieg
Rudolfs
bei
Fiorenzuola). Nach BERENGARS
Ermordung
in Verona fand das Kaisertum des Westens erst 962 mit OTTO
I. eine Fortsetzung.
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Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 2
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
IV. Generation
26.
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Berengar I., Markgraf von Friaul vor 875, König
von Italien 888 I., Kaiser 915 XII.
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* wohl zwischen 850 und 860, + 924 7. IV.
Gemahlinnen: a) vor 890 3. XI. (ca. 880) Bertila, Tochter
des Markgrafen Suppo von Spoleto
+ vor 915 XII.
b) Anna oo vor 915 XII., unbekannte Abstammung
+ nach 936 V.
Anmerkungen: Seite 113
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IV. 26. Berengar I.
Sein Geburtsdatum ist nicht überliefert und kann
nur ungefähr aus den sonstigen Lebensdaten erschlossen werden. Im
Testament des Vaters erhielt er Annappes (bei Lille), Hildina (bei Lüttich)
und alle Besitzungen im Condroz. Er wird III. 878 (Jaffe 3123) noch als
juvenis bezeichnet. Für die übrigen Daten siehe Dümmler,
Gesta Berengarii. Zum Kaiser gekrönt wurde er vor dem 8. XII. 915,
siehe Schiaparelli Dipl. die Bereng. I n. 108. Über das Todesdatum
J. Becker in der 3. Auflage von Liudprands Antapodosis 69, Anmerkung 3.
Gemahlinnen:
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1. Bertila, oo vor 3. XI. 890, Schiaperelli n.
10, wahrscheinlich einige Jahre früher wegen der mutmaßlichen
Geburtszeit ihrer Tochter. Gestorben nach 27. VII. 910, Schiaparelli n.
72, aber einige Zeit vor ihres Gatten Kaiserkrönung, da dessen zweite
Gemahlin Anna in einer undatierten Urkunde
(Schiaparelli n. 107) als Königin erscheint, also noch vor der Krönung
vermählt gewesen sein muß. Die Urkunde von 916, Schiaparelli
n. 113, in der Birtila als Kaiserin erscheint, ist wahrscheinlich
gefälscht. Über Abstammung siehe Dümmler, Gesta Berengarii
27 f. und 101.
2. Anna, vermutlich vor 915 vm. (siehe oben),
urk. zuerst 8. IX. 920, Schiaparelli n. 129, zuletzt 936, Böhmer 1398.
Previte Orton, Hist. Review 32, 336 stellt die Hypothese auf, daß
Anna eine Tochter des LUDWIG Bosonides
(VI, 6) aus seiner angeblichen ersten Ehe mit einer byzantinischen Prinzessin
gewesen sei. Die Begründung ist ganz unzureichend.
Ergänzung (Werner): * 840/45, 874 Herzog in Friaul.
[IV 27]
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BERENGAR I. folgte
dem Bruder als Markgraf von Friaul und war eine treue Stütze der KAROLINGER.
Seit 883 war er schroffer Gegner der WIDONEN um
die italienische Königskrone. Er wurde nach dem Sturz Kaiser
KARLS III., von der Kurie gefördert, von den Lombarden
zum König von Italien erhoben und sah sich bald von seinem Gegner
WIDO 888 bei Brescia und 889 an der Etsch besiegt. Nach jahrelangen
Krieg kam es 896 zum Frieden, in dem BERENGAR
nördlich der Etsch und östlich der Adda anerkannt wurde. Anders
als WIDO erkannte er die Oberhoheit
des ostfränkischen Königs ARNULF von
Kärnten an und erhielt deshalb von diesem zeitweise militärische
Hilfe. Nach dem Tode von Kaiser WIDOS
Sohn LAMBERT (898) zunächst in
Norditalien allgemein anerkannt, wurde er am 24.9.899 an der Brenta von
den Ungarn geschlagen und zu Tributzahlungen gezwungen. Er verbündete
sich später mit ihnen im Thronkrieg gegen Kaiser
LUDWIG III. von Burgund, nahm ihn in Verona gefangen und ließ
ihn blenden. Er scheiterte mit eigenen Kaiserplänen jahrelang an den
Häusern TUSZIEN und SPOLETO, die die Straßen und Pässe
nach Rom beherrschten. Er kam erst nach dem Tod der beiden Markgrafen 915
nach Rom und wurde von Papst Johannes X. zum Kaiser gekrönt. Er besiegte
die Sarazenen, geriet ab 920 verstärkt gegen eine große Opposition
unter dem Schwiegersohn und anderer Adelshäuser, die König
Rudolf II. von Hoch-Burgund nach Italien riefen. BERENGAR
siegte 921 in der Schlacht bei Brescia mit ungarischer Hilfe, unterlag
aber 922 bei Fiorenzuola, wurde verjagt und auf Verona beschränkt.
Bei einem Rückeroberungsversuch wurde er gefangengenommen und ermordet.
Sein Kaisertum stellte eine völlige Entleerung dieser Würde dar,
auch wenn er sich als Nachfolger KARLS DES GROSSEN
(dessen Urenkel) sehen konnte.
Schieffer Rudolf: Seite 181,185,188,191-193,195
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"Die Karolinger"
Nördlich der Ewigen Stadt beherrschten die aus fränkischem
Adel hervorgegangenen mächtigen Markgrafen das Feld, namentlich Wido
III. (+ 882/83) und WIDO II. von Spoleto,
Lamberts Sohn und Bruder, und der ihnen verschwägerte Adalbert I.
von Tuszien sowie im Nordosten BERENGAR I. von
Friaul, durch seine Mutter Gisela
Enkel LUDWIGS DES FROMMEN; gegen sie
richtete KARL III. bei seinen befristeten
Aufebnthalten uim Lande wenig aus.
So verstärkte KARL III.
in Italien das Gewicht BERENGARS von Friaul,
indem er ihn mit Strafmaßnahmen gegen den Rivalen WIDO
II. von Soleto beauftragte, und in W-Franken verhalf er den
ROBERINER
Odo zum weiteren Durchbruch.
Der Regensburger Fortsetzer der Fuldaer Annalen, der
noch herablassend von den "vielen Kleinkönigen (reguli) in Europa"
spricht, nennt als ersten
Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen
und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte
Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"
Karl Konstantin war
dann als Sohn LUDWIGS DES BLINDEN und
der nach dem Westen gekommen Byzantinerin namens Anna
und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS
mit Adelheid zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von
Vienne sei zwar "aus königlichem Geschlecht gewesen, doch
war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück
mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins
- sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war
nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI.
mit Zoe Zautzina, die
Leon VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios
I. aufgezwungenen Gattin Theophano
(+ 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung
Leons
VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig
klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels
III. mit Eudokia Ingerina
gewesen
ist oder ein legitimer Sproß des Basileios
I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte
Michaels
III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des Basileios
I. geworden ist.
Eine tatsächliche Blutsverwandtschaft zwischen Karl
Konstantin und König Konrad
bestand - worauf bereits A. Hofmeister beiläufig hinwies - indessen
insofern, als beide vom Grafen Hugo von Tours abstammten; denn dieser war
einerseits durch seine Tochter Irmingard der
Großvater Kaiser LUDWIGS II. von Italien,
dessen Urenkel Karl Konstantin gewesen
ist, udn andererseits war ja doch Hugo von Tours durch seine weitere Tochter
Adelheid auch der Urururgroßvater König
Konrads von Burgund.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über
Anna, die Mutter Karl Konstantins von
Vienne, und ihre Herkunft aus Byzanz und anch der Absicherung
der Nachricht Richers von Reims, daß Karl
Konstantin tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters
- aber wegen der unehelichen Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem
Recht als "durch Konkubinenabkunft befleckt", das heißt als "durch
makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet werden konnte, dürfte sich
vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung der Frage auftun, warum wohl
Karl
Konstantin seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen
vermochte.
Und war dem so, daß es nicht nur der schnelle Zugriff
König
Hugos von Italien auf die Provence beim Tode LUDWIGS
DES BLINDEN im Juni 928 war - wie man freilich bislang allgemein
glaubt - der die Thronnachfolge
Karl Konstantins
verhinderte, sondern doch wohl noch mehr der Makel, der Karl
Konstantin durch seine konkubinenbürtige Mutter belastete
und ihn schon vor seines Vaters Tod aller Thronhoffnungen beraubt haben
muß, dann wird auch verständlich, daß Karl Konstantin
nach dem Eintritt des Todes seines Vaters keinerlei erkennbare Anstrebngungen,
die Königswürde zu erhalten, unternahm; ja, es wird begreiflich,
daß bereits seine Vater - offenbar wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten
- ihn nicht zum Mitregenten annham oder designierte oder in anderer Weise
als Nachfolger kennzeichnen ließ. Sehen wir doch siogar das Gegenteil:
Karl
Konstantin wurde ebreits von seinem Vater im Jahre 926 als Graf
von Vienne eingesetzt. Derartiges ist - worauf besonders hinzuweisen ist
und was hier wohl nur als Bestätigung für unsere Sicht gewertet
werden kann - für legitime Königssöhne, das heiß präsumtive
karolingischen
Thronfolger,
nicht üblich gewesen. Ein solches Verhalten fordert geradezu einen
Verglewich mit den Vorsorgemaßnahmen König
Lothars für seinen Friedelsohn (von Waldrada)
namens
Hugo heraus.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum
dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens
seinen zweiten Sohn Rudolf für die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen
Königtum bestimmte und warum sich dieser nicht bei den provencalischen
Großen nach LUDWIGS DES BLINDEN
Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die naheliegendste und durch
einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas abstützbare [Wenn er
am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte - vgl. oben Anm. 11 - dann
muß er zumindest vor 914 geboren sein. LUDWIGS
DES BLINDEN zweite Gemmahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt,
vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Ehe LUDWIGS
mit der Byzantinerin Anna entstammt
sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel.
Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd
war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS
DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen
aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels
der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage
der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (=
Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten
Vergabe des Namens Anna in Byzanz an
die älteste Tochter von Leons VI.
vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von
Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna
906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch
deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines Erachtens der Name
Anna
wieder frei und verfügbar;
Zoes
Tochter Anna muß damals nicht
schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe
Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS
DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu
den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König
Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung
der Ehe
LUDWIGS DES BLINDEN und Annas
gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas
mit BERENGAR I. von Italien [Nachdem
König BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla
bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f.
ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet
uns von 915 ab jedenfalls eine Anna
als BERENGARS dilectissima coniunx,
über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in
BERENGARS
I. Diplom nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio
I, (Fonti per la storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall,
so mußte der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS
und
Annas
- da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit
einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint - besonders gemindert sein:
diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden
sein. Für eine solche These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung
LUDWIGS
DES BLINDEN und Annas, die anmerkungsweise schon einmal von
R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite Orton, Italy
and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm.
2) Seite 129f., halten BERENGARS I.
Gemahlin Anna für eine Tochter
Kaiser
LUDWIGS DES BLINDEN
und der Byzantinerin Anna.
Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon
die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS
DES BLINDEN und BERENGARS I.]
, gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde
auch das Ausscheiden
Karl Konstantins
und seines Bruders Rudolf
aus der Thronnachfolge
erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt der erneuten
Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDENund
BERENGARDS I. ist recht auffällig,
daß die dem Kaiser BERENGAR sehr
nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915 entstandenen Gesta Berengarii
sich bemühen, den Anteil BERENGARS
an
der Blendung LUDWIGS von der Provence
im Jahre 905 herunterzuspieen und jene Tat als eigenmächtige Handlung
von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65,
MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl
dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR
für LUDWIGS Blendung eindeutig
die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits
kennzeichenen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG
DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
... Rhodani genten; cui moribus auctor
Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS
haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten
auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang
vielelicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR
I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn mans es genau nimmt,
wird ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl
Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren
der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter
als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN
erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff.
gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der
Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals)
einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft LUDWIGS
DES BLINDEN ins Frankenreich geschickt haben wird, weist dieser
Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung
der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten)
hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt nman sich zumindest, warum
König
Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl
Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen
Mutter abzustammen - seine Mutter Bertawar
ja eine Friedeltochter
König Lothars II.
und Waldradas - thronfähig blieb.
Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl
Konstantin und sein Bruder Rudolf
noch durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit
der Mutter belastet gewesen sein dürften.].
880/90
1. oo Bertila von Spoleto, Tochter des Herzogs
Suppo
- 915 hingerichtet
wegen angeblichen Ehebruch
915
2. oo Anna
- 936
Kinder:
1. Ehe
Gisela
880/85-13.6.910
900
oo Adalbert I. Markgraf von Ivrea
- 923
Bertha Äbtissin von S. Salvatore Brescia
-
952
Literatur:
-----------
Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln, Seite 18-20,37,39,51 - Brandenburg Erich:
Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt
an der Aisch 1998 Seite 2 - Dümmler Ernst: Die Chronik des
Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite
87,111,116-117 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 15,66,76,80,92,178,183,221,276,313,324-326,363-365,369,
371-373,414,423,432,505,507,533-535,600 - Giese, Wolfgang: Der Stamm
der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner
Verlag Wiesbaden 1979, Seite 81 - Hlawitschka, Eduard: Franken,
Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen
zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg
im Breisgau 1960 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich
an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968
Seite 24, 37,40,66,74,82-84,87,93,95,98,103,123,129,131,142,144,149,153-155,158,216
- Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit.
Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 17,97,102,139 - Mühlbacher
Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische
Verlagsgesellschaft Athenaion Seite 457 - Riche Pierre Riche: Die
Karolinger. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1992, Seite 217,259,262-267,280,312,296
- Schieffer Rudolf: Die Karolinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart
Berlin Köln, Seite 181,185,188,191-193,195 - Schneidmüller
Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 2000 Seite 83,84 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche
Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag
Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 85,116 -
Schwager, Helmut:
Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf.
1994 Seite 406 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs
bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995, Seite
446,465 -