BERENGAR I.                                         König von Italien (888-924)
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840/45-7.4.924 ermordet                          Markgraf von Friaul (873-924)
            Verona

Sohn des Markgrafen Eberhard von Friaul und der Gisela, Tochter von Kaiser LUDWIG I. DER FROMME
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1933
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BERENGAR I., König von Italien 888-924, Kaiser seit 915
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ca 850/53-7.4.924
                Verona

Sohn des fränkischen Adligen Eberhard (Familie der UNRUOCHINGER), Markgraf von Friaul, und der Gisela, Tochter Kaiser LUDWIGS DES FROMMEN, übernahm nach 874 das Amt des friaulischen Markgrafen und unterstützte die Ansprüche der ostfränkischen KAROLINGER auf die italienische Königswürde. BERENGAR, führender Parteigänger Kaiser KARLS III., ging 883 in kaiserlichen Auftrag erfolglos gegen Herzog Wido von Spoleto vor. Die Schwächung der karolingischen Herrschaft in Italien gewährte BERENGAR Freiraum zum Ausbau seiner Macht in Nordosten. Nach der Absetzung KARLS III. durch seinen Neffen ARNULF ("von Kärnten") ließ sich BERENGAR von seinem Anhang im Januar 888 in Pavia zum König erheben. Der Adel überging, wie in Burgund und in Westfranken, das Thronrecht der verbliebenen KAROLINGER, was indessen nicht als Negierung der Reichsordnung zu werten ist: So anerkannte BERENGAR 888 die Oberhoheit ARNULFS. Rasch entstand BERENGAR in der Person WIDOS von Spoleto ein überlegener Rivale. Nach einem Sieg über BERENGAR ließ sich WIDO 889 in Pavia zum senior et rex proklamieren, 891 von Papst Stephan V. zum Kaiser krönen, doch außerhalb der karolingischen Reichsordnung verharrend. Papst Formosus krönte WIDOS Sohn LAMBERT zum Mitkaiser. BERENGAR blieb in der Folge auf NO-Ititalien östlich der Adda beschränkt; seine Lage änderte sich erst mit dem Tod der Kaiser WIDO (894), LAMBERT (898) und ARNULF (899). Der Ungarneinfall 899/900, dem BERENGAR nicht gewachsen war, zog eine Erschütterung seiner Herrschaft nach sich: Die Großen riefen König Ludwig von der Provence ins Land und erhoben ihn 900 in Pavia zum König; doch glückte es BERENGAR 905, den Gegenspieler zu verdrängen. Damit war BERENGAR endlich alleiniger Herr in N-Iitalien; freilich beeinträchtigte der weit fortgeschrittene Feudalisierungsprozeß in seinem Regnum die Herrschaft. BERENGARS Bemühungen um die Kaiserkrone führten jedoch erst 915 zum Erfolg. Obwohl sich 915 der Herrschaftsbereich BERENGARS nicht erweitert hatte, hob die Zusammenarbeit mit dem neuen Papst Johannes X. BERENGARS politische Bedeutung auf eine höhere Ebene (Eingriff als Sachwalter karolingischer Interessen in Lüttich 920). Der Aufgabe des advocatus ecclesiae in karolingischer Tradition war sich BERENGAR wohl bewußt; er trachtete nach Erfüllung dieses Anspruchs, war diesem jedoch nicht wirklich gewachsen. Seine Stellung in N-Iitalien blieb gefährdet, zumal ihm König Rudolf II. von Burgund 922 das Regnum streitig machte (923 Sieg Rudolfs bei Fiorenzuola). Nach BERENGARS Ermordung in Verona fand das Kaisertum des Westens erst 962 mit OTTO I. eine Fortsetzung.
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Brandenburg Erich: Tafel 1 Seite 2
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"Die Nachkommen Karls des Großen"

IV. Generation
26.
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Berengar I., Markgraf von Friaul vor 875, König von Italien 888 I., Kaiser 915 XII.
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* wohl zwischen 850 und 860, + 924 7. IV.

Gemahlinnen: a) vor 890 3. XI. (ca. 880) Bertila, Tochter des Markgrafen Suppo von Spoleto
                                                                  + vor 915 XII.

                         b) Anna oo vor 915 XII., unbekannte Abstammung
                                       + nach 936 V.

Anmerkungen: Seite 113
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IV. 26. Berengar I.

Sein Geburtsdatum ist nicht überliefert und kann nur ungefähr aus den sonstigen Lebensdaten erschlossen werden. Im Testament des Vaters erhielt er Annappes (bei Lille), Hildina (bei Lüttich) und alle Besitzungen im Condroz. Er wird III. 878 (Jaffe 3123) noch als juvenis bezeichnet. Für die übrigen Daten siehe Dümmler, Gesta Berengarii. Zum Kaiser gekrönt wurde er vor dem 8. XII. 915, siehe Schiaparelli Dipl. die Bereng. I n. 108. Über das Todesdatum J. Becker in der 3. Auflage von Liudprands Antapodosis 69, Anmerkung 3.
Gemahlinnen:
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1. Bertila, oo vor 3. XI. 890, Schiaperelli n. 10, wahrscheinlich einige Jahre früher wegen der mutmaßlichen Geburtszeit ihrer Tochter. Gestorben nach 27. VII. 910, Schiaparelli n. 72, aber einige Zeit vor ihres Gatten Kaiserkrönung, da dessen zweite Gemahlin Anna in einer undatierten Urkunde (Schiaparelli n. 107) als Königin erscheint, also noch vor der Krönung vermählt gewesen sein muß. Die Urkunde von 916, Schiaparelli n. 113, in der Birtila als Kaiserin erscheint, ist wahrscheinlich gefälscht. Über Abstammung siehe Dümmler, Gesta Berengarii 27 f. und 101.
2. Anna, vermutlich vor 915 vm. (siehe oben), urk. zuerst 8. IX. 920, Schiaparelli n. 129, zuletzt 936, Böhmer 1398. Previte Orton, Hist. Review 32, 336 stellt die Hypothese auf, daß Anna eine Tochter des LUDWIG Bosonides (VI, 6) aus seiner angeblichen ersten Ehe mit einer byzantinischen Prinzessin gewesen sei. Die Begründung ist ganz unzureichend.

Ergänzung (Werner): * 840/45, 874 Herzog in Friaul. [IV 27]
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BERENGAR I. folgte dem Bruder als Markgraf von Friaul und war eine treue Stütze der KAROLINGER. Seit 883 war er schroffer Gegner der WIDONEN um die italienische Königskrone. Er wurde nach dem Sturz Kaiser KARLS III., von der Kurie gefördert, von den Lombarden zum König von Italien erhoben und sah sich bald von seinem Gegner WIDO 888 bei Brescia und 889 an der Etsch besiegt. Nach jahrelangen Krieg kam es 896 zum Frieden, in dem BERENGAR nördlich der Etsch und östlich der Adda anerkannt wurde. Anders als WIDO erkannte er die Oberhoheit des ostfränkischen Königs ARNULF von Kärnten an und erhielt deshalb von diesem zeitweise militärische Hilfe. Nach dem Tode von Kaiser WIDOS Sohn LAMBERT (898) zunächst in Norditalien allgemein anerkannt, wurde er am 24.9.899 an der Brenta von den Ungarn geschlagen und zu Tributzahlungen gezwungen. Er verbündete sich später mit ihnen im Thronkrieg gegen Kaiser LUDWIG III. von Burgund, nahm ihn in Verona gefangen und ließ ihn blenden. Er scheiterte mit eigenen Kaiserplänen jahrelang an den Häusern TUSZIEN und SPOLETO, die die Straßen und Pässe nach Rom beherrschten. Er kam erst nach dem Tod der beiden Markgrafen 915 nach Rom und wurde von Papst Johannes X. zum Kaiser gekrönt. Er besiegte die Sarazenen, geriet ab 920 verstärkt gegen eine große Opposition unter dem Schwiegersohn und anderer Adelshäuser, die König Rudolf II. von Hoch-Burgund nach Italien riefen. BERENGAR siegte 921 in der Schlacht bei Brescia mit ungarischer Hilfe, unterlag aber 922 bei Fiorenzuola, wurde verjagt und auf Verona beschränkt. Bei einem Rückeroberungsversuch wurde er gefangengenommen und ermordet. Sein Kaisertum stellte eine völlige Entleerung dieser Würde dar, auch wenn er sich als Nachfolger KARLS DES GROSSEN (dessen Urenkel) sehen konnte.

Schieffer Rudolf: Seite 181,185,188,191-193,195
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"Die Karolinger"

Nördlich der Ewigen Stadt beherrschten die aus fränkischem Adel hervorgegangenen mächtigen Markgrafen das Feld, namentlich Wido III. (+ 882/83) und WIDO II. von Spoleto, Lamberts Sohn und Bruder, und der ihnen verschwägerte Adalbert I. von Tuszien sowie im Nordosten BERENGAR I. von Friaul, durch seine Mutter Gisela Enkel LUDWIGS DES FROMMEN; gegen sie richtete KARL III. bei seinen befristeten Aufebnthalten uim Lande wenig aus.
So verstärkte KARL III. in Italien das Gewicht BERENGARS von Friaul, indem er ihn mit Strafmaßnahmen gegen den Rivalen WIDO II. von Soleto beauftragte, und in W-Franken verhalf er den ROBERINER Odo zum weiteren Durchbruch.
Der Regensburger Fortsetzer der Fuldaer Annalen, der noch herablassend von den "vielen Kleinkönigen (reguli) in Europa" spricht, nennt als ersten

Hlawitschka, Eduard: Seite 32,39-43
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"Die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem hochburgundischen und dem niederburgundischen Königshaus. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte Burgunds in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts"

Karl Konstantin war dann als Sohn LUDWIGS DES BLINDEN und der nach dem Westen gekommen Byzantinerin namens Anna und nicht mehr als Sohn aus der Ehe LUDWIGS mit Adelheid zu werten.
Der Graf Karl Konstantin von Vienne sei zwar "aus königlichem Geschlecht gewesen, doch war sein Adel durch uneheliche Abstammung bis zum Urgroßvater zurück mit Makel behaftet. Die Mutter Karl Konstantins - sieht man in ihr die im Patriarchenbrief genannte Byzantinerin - war nämlich eine uneheliche Tochter Leons VI. mit Zoe Zautzina, die Leon VI. erst nach dem Tode seiner ersten, ihm von Basileios I. aufgezwungenen Gattin Theophano (+ 897) in zweiter Ehe heiraten konnte, während die Abstammung Leons VI. selbst als umstritten galt; es war offenbar nicht völlig klar, ob er ein unehelicher Sohn Kaiser Michaels III. mit Eudokia Ingerina gewesen ist oder ein legitimer Sproß des Basileios I. mit derselben Dame, die zunächst nur die Geliebte Michaels III. war und erst nach dessen Ermordung die Ehefrau des Basileios I. geworden ist.
Eine tatsächliche Blutsverwandtschaft zwischen Karl Konstantin und König Konrad bestand - worauf bereits A. Hofmeister beiläufig hinwies - indessen insofern, als beide vom Grafen Hugo von Tours abstammten; denn dieser war einerseits durch seine Tochter Irmingard der Großvater Kaiser LUDWIGS II. von Italien, dessen Urenkel Karl Konstantin gewesen ist, udn andererseits war ja doch Hugo von Tours durch seine weitere Tochter Adelheid auch der Urururgroßvater König Konrads von Burgund.
Nach den neueren Forschungserkenntnissen über Anna, die Mutter Karl Konstantins von Vienne, und ihre Herkunft aus Byzanz und anch der Absicherung der Nachricht Richers von Reims, daß Karl Konstantin tatsächlich trotz seines kaiserlichen Vaters - aber wegen der unehelichen Geburt seiner Mutter - im Abendland mit gewissem Recht als "durch Konkubinenabkunft befleckt", das heißt als "durch makelhafte Herkunft gezeichnet" betrachtet werden konnte, dürfte sich vielleicht erstmals ein Weg zur Beantwortung der Frage auftun, warum wohl Karl Konstantin seinem Vater nicht in der Königswürde nachzufolgen vermochte.
Und war dem so, daß es nicht nur der schnelle Zugriff König Hugos von Italien auf die Provence beim Tode LUDWIGS DES BLINDEN im Juni 928 war - wie man freilich bislang allgemein glaubt - der die Thronnachfolge Karl Konstantins verhinderte, sondern doch wohl noch mehr der Makel, der Karl Konstantin durch seine konkubinenbürtige Mutter belastete und ihn schon vor seines Vaters Tod aller Thronhoffnungen beraubt haben muß, dann wird auch verständlich, daß Karl Konstantin nach dem Eintritt des Todes seines Vaters keinerlei erkennbare Anstrebngungen, die Königswürde zu erhalten, unternahm; ja, es wird begreiflich, daß bereits seine Vater - offenbar wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten - ihn nicht zum Mitregenten annham oder designierte oder in anderer Weise als Nachfolger kennzeichnen ließ. Sehen wir doch siogar das Gegenteil: Karl Konstantin wurde ebreits von seinem Vater im Jahre 926 als Graf von Vienne eingesetzt. Derartiges ist - worauf besonders hinzuweisen ist und was hier wohl nur als Bestätigung für unsere Sicht gewertet werden kann - für legitime Königssöhne, das heiß präsumtive karolingischen Thronfolger, nicht üblich gewesen. Ein solches Verhalten fordert geradezu einen Verglewich mit den Vorsorgemaßnahmen König Lothars für seinen Friedelsohn (von Waldrada) namens Hugo heraus.
Hernach drängt sich sogleich die Frage auf, warum dann LUDWIGD ER BLINDE nicht wenigstens seinen zweiten Sohn Rudolf für die Nachfolge im niederburgundisch-provencalischen Königtum bestimmte und warum sich dieser nicht bei den provencalischen Großen nach LUDWIGS DES BLINDEN Tode als neuer Regent durchzusetzen vermochte. Die naheliegendste und durch einen Hinweis auf sein Lebensalter auch etwas abstützbare [Wenn er am 19. März 929 als Zeuge fungieren konnte - vgl. oben Anm. 11 - dann muß er zumindest vor 914 geboren sein. LUDWIGS DES BLINDEN zweite Gemmahlin ist zum 18. Januar 915 bezeugt, vgl. Anm. 10.] Antwort ist die daß er in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Ehe LUDWIGS mit der Byzantinerin Anna entstammt sein dürfte und folglich unter dieselben Vorbehalte wie jener fiel. Ungenügendes Alter, das übrigens auch sonst nicht thronhindernd war, scheidet jedenfalls für beide Söhne LUDWIGS DES BLINDEN völlig aus den Gründen für das Nicht-Nachfolgen aus.
Sehr wahrscheinlich trat zur Verstärkung des Geburtsmakels der Byzantinerin noch hinzu, daß es um 912 [W. Ohnesorge, Zur Frage der Töchter Ks. Leons VI. (wie Anm. 21) Seite 80 und 81 Anm. 19 (= Wiederabdruck Seite 173 und 175 Anm. 19) meint freilich, aus der erneuten Vergabe des Namens Anna in Byzanz an die älteste Tochter von Leons VI. vierter Gemahlin schließen zu dürfen, daß die von Zoe Zautzina, der zweiten Gemahlin, stammende Anna 906, eventuell schon 903, "mit ziemlicher Sicherheit" verstorben war. Durch deren Abreise nach dem Frankenreich war jedoch meines Erachtens der Name Anna wieder frei und verfügbar; Zoes Tochter Anna muß damals nicht schon verstorben gewesen sein. Die Begründung für eine frühe Todeszeit Annas, der Gemahlin LUDWIGS DES BLINDEN, ist jedenfalls nicht überzeugend; vgl. dazu den gleichen Fall bei den Namen der Töchter König Edwards des Älteren, unten Seite 54.] zu einer Auflösung der Ehe LUDWIGS DES BLINDEN und Annas gekommen sein dürfte und sogar zu einer Neuvermählung Annas mit BERENGAR I. von Italien [Nachdem König BERENGARS I. erste Gemahlin Berta/Bertilla bald nach 910 - vielleicht durch Gift (vgl. Gesta Berengarii II., v. 79f. ed. E. Dümmler, 1871; Seite 101 - aus dem Leben geschieden war, begegnet uns von 915 ab jedenfalls eine Anna als BERENGARS dilectissima coniunx, über deren Herkunft bislang nichts bekannt ist; zum ersten Male in BERENGARS I. Diplom nr. CVII, vgl. L. Schiaparelli, I diplomi di Berengio I, (Fonti per la storia d'Italia), 1903, Seite 275.]. War dies der Fall, so mußte der Rechtsstatus der Kinder LUDWIGS und Annas - da LUDWIG DER BLINDE selbst 915 mit einer neuen legitimen conjux Adelheid erscheint - besonders gemindert sein: diese Kinder dürften etwa Friedelsöhnen vergleichbar geworden sein. Für eine solche These der Trennung und anderweitigen Wiederverheiratung LUDWIGS DES BLINDEN und Annas, die anmerkungsweise schon einmal von R. Hiestand ins Gespräch gebracht wurde [C. W. Preevite Orton, Italy and Provence (wie Anm. 16) Seite 336f., und R. Hiestand, Byzanz (wie Anm. 2) Seite 129f., halten BERENGARS I. Gemahlin Anna für eine Tochter Kaiser LUDWIGS DES BLINDEN und der Byzantinerin Anna. Letzterer erwägt zusätzlich (Seite 130 Anm. 79) aber auch schon die volle Identität der Gemahlinnen LUDWIGS DES BLINDEN und BERENGARS I.] , gibt es immerhin einige beachtenswerte Anhaltspunkte; sie würde auch das Ausscheiden Karl Konstantins und seines Bruders Rudolf aus der Thronnachfolge erst ganz plausibel machen [Außer dem gleichen Zeitpunkt der erneuten Verhelichungen LUDWIGS DES BLINDENund BERENGARDS I. ist recht auffällig, daß die dem Kaiser BERENGAR sehr nahestehenden, panegyrischen und erst nach 915 entstandenen Gesta Berengarii sich bemühen, den Anteil BERENGARS an der Blendung LUDWIGS von der Provence im Jahre 905 herunterzuspieen und jene Tat als eigenmächtige Handlung von Untergebenen erscheinen zu lassen; vgl. Gesta Berengarii IV v. 51-65, MG Poetae lat. IV, 1, 1899, Seite 396f. Welche Veranlassung sollte wohl dazu bestanden haben? Andere Quellen geben BERENGAR für LUDWIGS Blendung eindeutig die Verantwortung; vgl. R. Pupardin, Provence Seite 185ff. Andererseits kennzeichenen die Gesta Berengarii (IV v. 4-5, Seite 395) LUDWIG DEN BLINDEN als "sittlich verkommen":
                                                       ... Rhodani genten; cui moribus auctor
                                                      Tempnendus Ludovicus erat, sed stirpe legendus.
Welches Interesse konnte man wohl am Hofe BERENGARS haben, den zur Abfassungszeit schon länger als ein Jahrzehnt Geblendeten auch noch moralisch zu disqualifizieren? - Und hat man in diesem Zusammenhang vielelicht auch die Aufnahme der Kaiseridee und des Kaisertums durch BERENGAR I. im Jahre 915 zu sehen?
Zu diesem kommt folgendes: Wenn mans es genau nimmt, wird ja durch Richer von Reims (vgl. Anm. 24) Karl Konstantin, nicht erst durch seine Mutter und deren Vorfahren der Konkubinenabkunft bezichtigt, wodurch eben auch schon seine Mutter als nichtlegitimer Gattin LUDWIGS DES BLINDEN erscheint. (So hat dies ja auch schon R. Poupardin, Provence Seite 209ff. gedeutet, ohne freilich die byzantinische Herkunft und Vorgeschichte der Mutter zu kennen). Zumal aber doch der byzantinische Kaiser seine (damals) einzige Tochter nicht nur für eine Buhlschaft LUDWIGS DES BLINDEN ins Frankenreich geschickt haben wird, weist dieser Zusammenhang auf eine Ehescheidung bzw. nachträgliche Ungültigkeitserklärung der Ehe (zum Zwecke der Ermöglichung einer Neuverheiratung der Beteiligten) hin. Wäre dem nicht so gewesen, dann fragt nman sich zumindest, warum König Hugo von Italien, den doch in gleicher Weise wie Karl Konstantin der Makel anhaftete, von einer illegitim geborenen Mutter abzustammen - seine Mutter Bertawar ja eine Friedeltochter König Lothars II. und Waldradas - thronfähig blieb. Gerade diese Feststellung drängt zu der Vermutung, daß Karl Konstantin und sein Bruder Rudolf noch durch einen stärkeren Makel als allein durch Konkubinenbürtigkeit der Mutter belastet gewesen sein dürften.].
 
 
 
 

    880/90
  1. oo Bertila von Spoleto, Tochter des Herzogs Suppo
                 -   915 hingerichtet
                   wegen angeblichen Ehebruch

    915
  2. oo Anna
                   -   936
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Gisela
  880/85-13.6.910

 900
  oo Adalbert I. Markgraf von Ivrea
              -   923

  Bertha Äbtissin von S. Salvatore Brescia
        -   952
 
 
 
 

Literatur:
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Beumann, Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 18-20,37,39,51 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Seite 2 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 87,111,116-117 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 15,66,76,80,92,178,183,221,276,313,324-326,363-365,369, 371-373,414,423,432,505,507,533-535,600 - Giese, Wolfgang: Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit. Franz Steiner Verlag Wiesbaden 1979, Seite 81 - Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1960 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968 Seite 24, 37,40,66,74,82-84,87,93,95,98,103,123,129,131,142,144,149,153-155,158,216 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 17,97,102,139 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion Seite 457 - Riche Pierre Riche: Die Karolinger. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1992, Seite 217,259,262-267,280,312,296 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite 181,185,188,191-193,195 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 83,84 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990 Seite 85,116 - Schwager, Helmut: Graf Heribert II. von Soissons. Verlag Michael Lassleben Kallmünz/Opf. 1994 Seite 406 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995, Seite 446,465 -