Begraben: Dom zu Schleswig
Ältester Sohn des Herzogs
Erich I. von Schleswig und der Margarete von Pommern-Rügen,
Tochter von Fürst Jaromar II.
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 1951
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Waldemar, Herzog von Schleswig
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* spätestens 1268, + zwischen 26. März und
7. Juli 1312
Begraben: Dom zu Schleswig
Sohn von Herzog Erich Abelsen (+ 1272) und Margarete von Rügen (+ 1272)
1. oo 1287 Elisabeth von Sachsen-Lauenburg (+ 1285)
2. oo 1. Anastasia, Tochter von Graf Nicolaus von Schwerin-Wittenburg
2. oo Gerhard IV. von Holstein
Beim Tode des Vaters wurde der unmündige
Waldemar unter die Vormundschaft seines Lehnsherrn, des Königs
von Dänemark, gestellt. Nach Erreichung der Volljährigkeit erhielt
er 1283 das Herzogtum als Lehen, verlor jedoch 1295 einen Prozeß
gegen den König um das Krongut, die Insel Alsen und bestimmte Regalienrechte.
Sein Versuch, den Besitz der Krone in Schleswig mit Gewalt an sich zu bringen,
scheiterte; Waldemar wurde gefangengenommen
und erst im Frühjahr 1286 wieder freigelassen. Nach der Ermordung
König
Erichs V. erhielt Waldemar
alle Gebiete, die sein Vater früher besessen hatte (Alsen, Langeland,
teile des südlichen Fünen) und wurde zum Reichsverweser
für den unmündigen König Erich
VI. bestellt, nahm dieses Amt aber nur wenige Monate wahr. In
den 1290-er Jahren unterstützte er die Forderungen der norwegischen
Königsfamilie auf Besitz in Dänemark, mußte aber nach der
gescheiterten Aktion 1297 den erblichen Besitz auf Fünen an den dänischen
König abtreten und auf die Ansprüche auf Alsen, AEro und Fehmarn
verzichten. In der Außenpolitik versuchte Waldemar seitdem, durch
die Anlehnung an Norwegen znd die schwedische Opposition ein Machtgleichgewicht
gegenüber Dänemark zu finden, ohne es zum Bruch kommen zu lassen.
- Waldemar versuchte, seine Städte
gezielt durch Privilegien (Schleswig [mehrmals], Svendborg, Taaborg, Rudkobing
1287-1288) und Stadtrechte (1292 Hadersleben, 1284 Bestätigung des
Stadtrechts von Flensburg) zu fördern und durch Handelsprivilegien
fremde Kaufkeutre heranzuziehen.
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Waldemar IV. folgte
unter Vormundschaft von Holstein und Dänemark, mußte Alsen und
Fehmarn herausgeben und wurde 1283 königlich belehnt. Er erklärte
den Thronverzicht seines Onkels Waldemar für
ungültig, versuchte seine Ansprüche zu erneuern, geriet 1285
in dänische Gefangenschaft und mußte alle Ansprüche aufgeben.
Er wurde 1286 zum Reichsregenten für seinen Cousin
Erich VI. bestimmt. Er gewann dadurch verlorene Gebiete und
Positionen und neue dazu: die Inseln Arö, Alsen und Fehmarn, verschiedene
Krongüter und das Münzrecht für Schleswig. Nach weiteren
kriegerischen Auseinandersetzungen mußte er 1295 alle Neuerwerbungen
wieder zurückgeben, behauptete aber Schleswig als erbliches Lehen
der Familie. Er wurde von Holstein gestützt und geriet zusehends in
dessen Abhängigkeit, eine Grundlage für die spätere enge
Verbindung beider Länder.
1287
1. oo Elisabeth von Sachsen-Ratzeburg, Tochter
des Herzog Johann I.
- vor 1306
1306
2. oo 1. Anastasia von Schwerin, Tochter des Grafen
Nikolaus V.
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2. oo Gerhard
IV. Graf von Holstein
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Kinder:
1. Ehe
Erich II.
um 1290-12.3.1325
Illegitim
Abel Sappi
- nach 1332