Begraben: Poblet (seit 1460)
2. Sohn des Königs Peter
IV. der Zeremoniöse von Aragon aus seiner 3. Ehe mit der
Eleonore
von Sizilien, Tochter von
König
Peter II.
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 339
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Martin I. ‚el Human‘ (‚l‘Huma‘), König von Aragon
1396-1410 und Sizilien 1409-1410
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* 29. Juli 1356, + 31 Mai 1410
Perpignan
Barcelona
Begraben: Poblet (seit 1460)
2. Sohn Peters IV. ‘el Ceremoniso‘ und der Eleonore von Sizilien (‚Trinacria‘)
oo 1372 Maria von Luna, Erbin der Herrschaft Segorbe
[1] Sizilien
Martin I. folgte seiner Mutter in deren Rechten an der Krone Siziliens nach, denen er 1380 (durch Schenkung) die Rechte Peters IV. hinzufügen konnte. Er setzte den von Peter IV. ausgearbeiteten Plan zur Begründung eines zweiten Aragonesischen Königreiches, dem Vorbild der Politik Aragons gegenüber Mallorca und Sizilien im späten 13. Jh. folgend, ins Werk und vermied es, eine simple Annexion vorzunehmen. Die Entführung der Königin Maria ermöglichte deren Eheverbindung mit dem erst 14-jährigen Infanten Martin dem Jüngeren, simultan mit der (erst 1391 abgeschlossenen) Vorbereitung einer großangelegten Flottenexpedition. Martin I., seit 1387 Herzog von Montblanc, landete als Generalvikar seines Sohnes und seiner Schwiegertochter am 22. März 1392 in Trapani an der Spitze einer großen Heeresmacht (katalanische und aragonesische Kompagnien, Söldner aus Gascogne, Bretagne und Hennegau), die er durch den von ihm gestifteten königlichen Ritterorden der Coreretja zusammenhielt. Von den Adelsfamilien der PERELTA und MONCADA zunächst unterstützt und von der Bevölkerung, die nach 40-jähriger Herrschaft der Barone eine starke königliche Zentralgewalt erwartete, hoffnunsvoll begrüßt, errichtete er seine Herrschaft jedoch mit extremer Brutalität (Hinrichtungen, Güterkonfiskationnen der ‚vikarialen‘ Adelsfamilien, „Katalanisierung“ des Adels, wirtschaftliche Monopolbildung durch Katalanen). Der heftige Widerstand der Großen und der Städte mit genuesischer und pisanischer Unterstützung, führte zur Isolation Martins I., der 1393 und 1394 Hilfskontingente von Maria von Luna und Johann I. erhielt. Der verheerende Belagerungs- und Kleinkrieg (Plünderung der Kirchengüter, Neuverteilung der Baronate) erschöpfte Sizilien. Eine verfeinerte Diplomatie, die eine Proklamation der clementistischen Obödienz in Sizilien sorgsam vermied, führte jedoch zum allmählichen Abbröckeln der Widerstandsfront. Von 1397 bis zum Tode Martins des Jüngeren (+ 1409) war Martin I. darauf bedacht, die Regierungshandlungen seines Sohnes von Aragon aus zu kontrollieren (direkte Korrespondenz mit den Räten), und konnte zumindest bis 1403 seinen Willen durchsetzen. Nach dem Tode des Sohnes zog Martin I. die Herrschaft über das Königreich Sizilien, das nun erstmals faktisch mit der Krone Aragon vereinigt war, unmittelbar an sich, überließ die Regierung jedoch im wesentlichen der Königin-Witwe Blanca. Martin I. zeigte stets großes Interesse für das von ihm persönlich eroberte Sizilien und wurde in der sizilischen Kanzlei lange Zeit als Mitherrscher neben Martin dem Jüngeren und Maria intituliert.
[2] Aragon
Nach dem Tode Johanns I.
kehrte Martin I. nach Aragon zurück
und übernahm im Mai 1397 als König die Regierung. Erst 1400 und
1402 konnte er die Huldigun des Prinzipats von Katalonien und des Königreiches
von Valencia entgegennehmen. Seine wichtigsten innenpolitischen Maßnahmen
bestanden in der Erklärung der Unveräußerlichkeit
des Königsgutes (1399) und in einer Rekuperationspolitik der zu Lebzeiten
seines Vaters verlorengegangenen Besitzungen.
Außenpolitisch war Martin
I. an mehreren Fronten gleichzeitig gefordert: in Italien (Befreiung
Sardiniens und Siziliens), in N-Afrika (Abwehr muslimischer Piraten), im
europäischen Rahmen (Unterstützung Benedikts XIII.). Martins
friedfertiger Charakter bewog ihn zum Abschluß von Friedens- und
Freundschaftsverträgen mit Frankreich (1406), Navarra (1402: Heirat
Martins
des Jüngeren mit Blanca von Navarra),
Kastilien, Granada und Tunis.
Seine Regierung war nach dem frühen Tod der Söhne
aus seiner Ehe mit Maria von Luna (der
Erstgeborene, Martin, starb 1410) vom
Nachfolgeproblem überschattet. Aus seiner 2. Ehe mit Margarita
von Prades (oo 1409) gingen keine Kinder mehr hervor. MartinsTod
führte zu einem zweijährigen Interregnum, das erst mit der Wahl
des kastilischen Infanten Ferdinand von Antequera
in Caspe (1412) zu Ende ging.
Der gebildete König wirkte bei den Blumenspielen
mit und war mit bedeutenden Schriftstellern wie Bernat Metge und Francesc
Eiximenis wie auch mit Vicent Ferrer befreundet. Nicht zuletzt durch seine
kunstvolle Rede auf den Cortes in Perpignan (1406) ging Martin
I. als großer Förderer der literarischen Renaissance
in Katalonien in die Geschichte ein.
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Martin I. der Menschliche
wurde 1384 Herzog von Montblanc und durch den Vater Connetable von Aragon.
Er liebte wie sein Bruder das behäbige, genußsüchtige Leben
und wurde dick und sehr träge. Er war ab 1380 Generalstatthalter von
Sizilien, das er seinem Sohn sicherte und gegen Anjou-Neapel behauptete.
Er folgte 1396 dem Bruder als König von Aragon, verjagte die sehr
verhaßte Stiefmutter und ließ ihre Anhänger wegen Hexerei
verurteilen. Seine Regierung war eine Zeit relativer Ruhe. Er erschöpfte
sich durch seine 2. Ehe und beerbte 1409 seinen Sohn. Er starb an einem
Lachkrampf, den er beim Zuhören von witzigen Reden bekam.
1372
1. oo Maria de Luna, Erb-Tochter des Senor Lope
de Luna
-29.12.1406
17.9.1409
2. oo Margarete von Aragon-Prades, Tochter des
Grafen Peter
1395- 1422
Kinder:
1. Ehe
Martin I. der Junge König von Sizilien
1376-25.7.1409
Literatur:
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Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel
im Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1993 -
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“
In der Zwischenzeit hatte es jedoch einen Regierungswechsel
gegeben, da Johann I. am 19. Mai 1396
überraschend auf der Jagd gestorben war und Martin
selbst
als Martin I. l'Huma (auch:
l'Eclesiastic) (1396-1410)
die
Thronfolge hatte antreten können. Obwohl Martin beim Tode seines Bruders
gar nicht anwesend war, sondern in Sizilien weilte, seine Gemahlin Maria
de Luna an seiner Statt ein ganzes Jahr lang die Regentschaft ausüben
mußte (Mai 1396-Mai 1397) und die Königs-Witwe
Violante samt ihren Töchtern keineswegs daran dachte, auf
ihre Herrschaftsrechte zu verzichten, vollzog sich der Übergang dank
der Unterstützung durch die Städte ohne größere Unruhen.
Einzig den Beratern Johanns I., denen
die jahrelange Mißwirtschaft angelastet wurde und die sich zufällig
in Barcelona befunden hatten, um ihre Ankläger zu strafen, machte
nach ihrer Gefangensetzung ein Tribunal aus Vertretern aller größeren
Städte der Krone Aragon den Prozeß, ohne indes eine exemplarischen
Verurteilung durchsetzen zu können, da dies ungeachtete der vorgebrachten
Vergehen eine Konfrontation mit dem Königtum bedeutet hätte.
Die meisten Angeklagten, darunter der berühmte Dichter Bernat Metge,
wurden bald freigelassen und fanden sich in der Mehrzahl wieder am Hof
ein, diesmal bei dem humanistisch gebildeten kontemplativer Frömmigkeit
zugewandten Martin I., den Hillgarth
als "crowned monk" charakterisiert.
Eingedenk der Schwächen seines Bruders und der daraus
erwachsenen allgemeinen Unzufriedenheit legte Martin
I. gesteigerten Wert auf die Mitwirkung
der Stände, bestätigte die Privilegien der Stadt Barcelona, beeidete
in Zaragoza anläßlich seiner Krönung die Übereinkunft
von 1348, berief wieder regelmäßig die Cortes ein, strebte Maßnahmen
gegen die sich offen bekämpfenden Adelsbanden an und betrieb mehr
oder weniger erfolgreich die Rekuperation des Königsgutes, um einer
Sanierung der öffentlichen Finanzen vorzuarbeiten. Ein neues Element
drang in die Politik ein, als 1409 der avignonesische Papst Benedikt XIII.,
eben jener frühere Kardinal Pedro de Luna, dem mittlerweile alle übrigen
Länder die Obedienz entzogen hatten, in Aragon Zuflucht suchte. Darüber
hinaus sah das Jahr 1409 den entscheidenden Sieg über die sardischen
Rebellen in der Schlacht von Sanluri (30. Juni), aber auch unmittelbar
danach den Tod Martins des Jüngeren
ohne legitime Nachkommen (25. Juli), wodurch ihm sein Vater als Universalerbe
in der Königsherrschaft nachfolgte und das Königreich Sizilien
der Krone Aragon endlich inkorpiert wurde.
Dieser Vorgang warf indes in Aragon selbst die Nachfolgefrage
auf, da nun auch Martin I. ohne Nachkommenschaft
dastand und die Königin Maria de Luna bereits
1406 gestorben war. Zwar gab der König der Cortes nach und ging nochmals
eine Ehe ein (17. Septmebr 1409), doch blieb diese kinderlos, bis er am
31.
Mai 1410 starb. Da der von Martin I.
gern als Nachfolger betrachtete Enkel Friedrich, Graf von Luna,
lediglich ein illegitimer Sohn Martins des Jüngeren
war, war die aragonesisch-katalanische Königsdynastie nunmehr im Mannesstamm
erloschen.
Es steht in Einklang mit der verfassungsgeschichtlichen
Entwicklung innerhalb der Kronländer, dass vorerst die Katalanen darauf
drangen, den Fortbestand der Königsherrschaft durch eine gemeinsame
Entscheidung der einzelnen Parlamente zu sichern. Zwar gab es sofort eine
Reihe von Prätendenten, die mit der alten Königsdynastie eng
verwandt waren, doch konnte niemand ein unbestreitbares Anrecht auf die
Thronfolge geltend machen. Am aussichtsreichsten erwiesen sich anfangs
3 Kandidaturen: Graf Jakob von Urgell el Dissortat hatte als Urenkel
Alfons'
IV. und Gatte einer Halbschwester
Martins
I. schon 1409 Ämter bekleidet, die eigentlich dem präsumptiven
Thronerben vorbehalten waren, konnte aber des erbitterten Widerstands der
Aragonesen gewiß sein; Ludwig II. von Anjou
mußte als Gatte der Violante,
Tochter Johanns I., den Nachteil seiner
landfremden Herkunft überspielen; Alfons
von Aragon, seit 1398 Herzog von Gandia und zuvor in Kastilien
Marques von Villena sowie Condestable, stammte als Enkel von
Jakob II. ab und war ein Sohn jenes Infanten und Visionärs
Peter von Aragon, der schließlich dem Franziskanerorden beitreten
sollte. Alle Kandidaten hatten ihre Gegner, so dass sich der vielschichtige
Entscheidungsprozeß der Parlamente fast über zwei Jahre hinzog.
Als im Frühjahr 1411 mit dem Zaragozaner Erzbischof
Garcia Fernandez de Heredia der einflußreichste Verfechter der angiovinischen
Sache durch Anhänger Jakobs von Urgell ermordet wurde, führte
dies den Ständevertretern die Brisanz der Lage vor Augen und ließ
sie eine weitere Kandidatur ernsthaft in Betracht ziehen. Ferdinand
von Antequera, über seine Mutter Eleonore
von Aragon ein Enkel Peters IV.,
schien als starker Mann Kastiliens und Eroberer der Feste Antequera durchaus
geeignet, den auseinanderstrebenden Kräften innerhalb der Föderation
Einhalt zu gebieten. Da auch Papst Benedikt XIII., der bisher in der Hoffnung,
die Vormundschaft an sich ziehen zu können, Friedrich von Luna favorisiert
hatte, dem kastilischen Regenten gewogen war, zeichnete sich eine Einigung
ab. Am 13. Februar 1412 kamen die Vertreter der Parlamente von Tortosa
(Katalonien), Alcaniz (Aragon) und Vinaroz (Valencia) in der Concordia
de Alcaniz überein, die Entscheidung über die Person des neuen
Königs neun gewählten Unterhändlern (compromisarios) zu
überlassen, die "secundum Deum et justiciam et bonam eorum conscientian"
handeln sollten. Diese Unterhändler, unter denen dem berühmten
Prediger Vicent Ferrer als Vertreter Valencias eine hervorragende Bedeutung
zukam, trafen sich in der Johanniterburg Caspe und bestimmten am 29. Juni
1412 in geheimer Abstimmung Ferdinand von Antequera zum König von
Aragon.
Mit dem wahlrechtlich begründeten Schiedspruch von
Caspe, der Königserhebung Ferdinands I. (1412-1416)
im August 1412 und seiner Krönung am 10. Februar 1414 in Zaragoza
hatte das Haus TRASTAMARA auch den
aragonesischen Thron in Besitz genommen, so dass sich erstmals fast die
gesamte Iberische Halbinsel in der Hand einer Königsdynastie befand.
Zwar übergab Ferdinand seine kastilischen Besitzungen seinen Söhnen,
doch behielt er die Regentschaft bis 1416 bei, was den Zusammenhalt des
Herrscherhauses eher noch unterstrich. Aus seiner Position der Stärke
konnte er den Aufstand Jakobs von Urgell, der den niederen Adel
und das Stadtpatriziat nicht für seine Sache zu gewinnen vermochte,
schnell niederschagen. Nach seiner Gefangennahme (1. November 1413) und
dem anschließenden Prozeß sollte der unglückliche Prätendent
bis zu seinem Tod fast 20 Jahre im Kerker verbringen. Auf der dynastischen
Ebene war indes ein Zustand der Einheit präfiguriert, der sich mit
Herrschaft der Katholischen Könige endgültig verfestigen sollte.