Begraben: Santes Creus (seit 1410)
2. Sohn des Königs Peter
III. der Große von Aragon und der Konstanze
von Sizilien, Tochter von König
Manfred
Urenkel Kaiser FRIEDRICHS II.
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 282
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Jakob II.‘der Gerechte‘, König der Krone Aragon
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* 1264, + 2. November 1327
Barcelona
Begraben: Santes Creus (seit 1410)
2. Sohn Peters III. und der Konstanze von Sizilien
Seine 1291 mit Isabel von Kastilien (Tochter Sanchos IV.) geschlossene Ehe wurde wegen verweigerter päpstlichen Dispens sofort wieder gelöst, 2. Ehe seit 1295 mit Blanca, Tochter Karls II. von Anjou (5 Söhne und 5 Töchter); 3. Ehe seit 1315 mit Maria, Tochter Hugos III. von Zypern, 4. Ehe 1322 mit Elisenda von Montcada.
Die Königswürde von Sizilien, seit 1283 das
Erbe seines Vaters, wurde ihm vom Papsttum bestritten. Die Wirren, in deren
Verlauf er von seinem älteren Bruder Alfons
III. 1291 die Krone Aragon übernahm und Sizilien an den
jüngeren Bruder Friedrich II.
abtrat, beendete 1285 sein Vertrag in Anagni mit Bonifaz VIII. und Karl
II. von Salerno: für seinen Verzicht auf Sizilien erhielt
er Korsika (konnte Genua nicht entrissen werden) und Sardinien (1326 eronbert)
als päpstliche Lehen, Mallorca mußte er wieder in die Eigenständigkeit
entlassen. Noch im Glauben, Sizilien und die Krone Aragon vereinigen zu
können, vereinbarte Jakob II. 1291
mit Sancho IV. eine Aufteilung N-Afrikas
in eine aragonesische und eine kastilische Einflußzone, intervenierte
aber 1296 in den kastilischen Thronwirren zugunsten Alfons'
de la Cerda, um 1304 dessen Rivalen Ferdinand
IV. im Vertrag von Ariza anzuerkennen und die nördliche
Hälfte des Königreiches Murcia (Alicante, Elche, Orihuela) zu
erwerben. Unter Jakob II. erhielten
die Cortes ihre endgültige Ausformung, ähnlich auch der Hof,
und die Unteilbarkeit der aus mehreren Ländern bestehenden Krone Aragon
wurde festgeschrieben.
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Jakob II. der Gerechte war
stattlich, ansehnlich und kriegerisch wie der Vater, aber ein wesentlich
besserer Feldherr und Stratege und mit einem unbeugsamen Rechtssinn versehen.
Er wurde 1283 zum Thronfolger für Sizilien bestimmt und als
Regent eingesetzt, folgte 1285 als König von Sizilien und setzte die
Erbkriege gegen das Haus ANJOU, dem
der Vater Sizilien abgenommen hatte, fort, wurde vom Papst, der formal
der Lehnsherr war, gebannt, behauptete sich aber mit Hilfe seiner staufischen
Mutter, die noch sehr großen Anhang hatte, und seines Admirals Roger
di Lauria, der 1284 und 1287 in Seeschlachten bei Neapel siegte. Er griff
nach Kalabrien über und wurde 1291 nach dem Tode seines kinderlosen
Bruders Alfons III. König von
Aragon-Valencia und bestellte seinen Bruder Friedrich
zum
Statthalter in Sizilien. Seitdem arbeitete er an einem Ausgleich mit dem
Papst und dem Haus ANJOU, da er in
die Zange zwischen Frankreich und Kastilien geriet. Im Frieden von Anagni
1295 wurde er aus dem Bann genommen, verzichtete dafür auf Sizilien
und bekam dafür Sardinien und Korsika zugesprochen und ließ
drei als Geiseln festgehaltene ANJOU-Prinzen
frei. Bis 1301 bekämpfte er gemeinsam mit den ANJOU
seinen Bruder Friedrich, den die Sizilianer
inzwischen zum König gewählt hatten. 1304 erreichte er nach jahrelangen
Kämpfen einen endgültigen Ausgleich mit Kastilien wegen des Königreiches
Murcia, bekam davon noch Lorca, Elche und Alicante, Villena kam als aragonesisches
Lehen an Prinz Johann Manuel von Kastilien-Pennafiel.
Seitdem kämpfte er besonders um Sardinien und Korsika gegen Genua
und Pisa, konnte letztlich aber nur Sardinien lehnsmäßig an
Aragon binden, stritt daneben mit der Vetternlinie Mallorca und
gewann deren Besitz weitestgehend dazu. Gegen die Übermacht des Adels
stützte er sich auf die Geistlichkeit und den Bürgerstand, stärkte
das Ansehen der Gerichte und sicherte durch das Gesetz von Tarragona 1319
die Vereinigung von Aragon, Valencia, Barcelona und Mallorca zum Königreich
Aragon. Wie der französische König löste er den Templerorden
auf und gründete ihn 1317 als Ritterorden von Montesa neu. Mit seinen
Söhnen hatte er wiederholt Streit wegen Erb- und Kompetenzfragen.
1291
1. oo Isabella von Kastilien-Leon, Tochter des
Königs Sancho IV.
- 1295 1283- 1328
Senora de Guadalajara
1.11.1295
2. oo Blanka von Anjou, Tochter des Königs
Karl II. von Neapel
-14.10.1310
1315
3. oo Marie von Lusignan, Tochter des Königs
Hugo III. von Zypern
um 1295/1300- 1322
25.12.1321
4. oo Elisenda de Moncada, Tochter des Grafen
Peter
- 1364
Kinder:
2. Ehe
Marie Nonne zu Sijena
-
1311
oo Peter Infant von Kastilien und Regent
1290-25.6.1319
Elisabeth
um 1296-25.3.1330
Montpellier Wien
11.5.1314
oo FRIEDRICH DER SCHÖNE
um 1289-13.1.1330
Konstanze
1300-19.8.1327
2.4.1312
oo 2. Johann Manuel II. Graf von Pennafiel
5.5.1282- 1348
Jakob Erbinfant von Aragon
1296- 1334
Johann Erzbischof von Tarragona
1304- 1334
Violanthe
-
1. oo N.N.
-
2. oo Lope Graf de Luna
- 1360
Alfons IV. der Gütige
1299-24.1.1336
Raimund Berengar Graf von Ampurias
1308- 1364
Peter Graf von Ribagorza
1305-4.11.1381
Illegitim
Napoleon Senor de Joyosa
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Literatur:
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Runciman, Steven: Geschichte der Kreuzzüge,
Sonderausgabe in 1 Band Verlag H.C. Beck München 1978, Seite 1189,1206
- Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im Mittelalter
711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1993 -
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“
Jakob II. (1291-1327),
ein von Hillgarth als "crowned beaureaucrat" charakterisierter, gewiefter
Taktiker, zeigte nicht die Absicht, das Königreich Sizilien von der
Krone Aragon abzuspalten, sondern setzte seinen Bruder lediglich als Vizekönig
ein. Mit Sancho IV. von Kastilien traf
er die Übereinkunft von Monteagudo (29. November 1291) und schloß
den Kompromiß von Soria (1. Dezember 1291), in denen er die Infanten
de la Cerda fallenließ, eine Eheschließung mit der kastilischen
Infantin Isabella anstrebte und dafür die zeitweilige Zurückhaltung
der Krone Kastilien gegenüber französischen und päpstlichem
Drängen erkaufte, während der kastilische König vor allem
die Einnahme der Meerenge von Gibraltar und die Eroberung Marokkos im Auge
hatte. Indes schwächten die Auseinandersetzungen mit einflußreichen
Gruppen innerhalb der aragonesischen Adelsunion die Position Jakobs
II. beträchtlich. Als sich weder der kastilische König
bereitfand, die enge politische Verbindung zu Frankreich wirklich aufzugeben,
noch der aragonesische König ernsthaft daran dachte, auf seine Machtbasis
Sizlien endgültig zu verzichten, spitzte sich die Lage nach 1293 weiter
zu.
Erst das Eingreifen des neuen Papstes Bonifaz VIII. führte
zu einer dauerhaften Lösung durch den Vertrag von Anagni vom 24. Juni
1295, der zwischen der Kurie, Jakob II. von Aragon,
Philipp
IV. von Frankreich und Karl II. von
Anjou-Neapel geschlossen wurde. Die einzelnen Vertragspunkte
knüpften weitgehend an die Vereinbarungen von Brignolles-Tarascon
an, doch waren die Entschädigungen für die Krone Aragon ungleich
größer. Jakob
II., der anstelle der kastilischen Infantin Blanche
von Anjou, die Tochter Karls II. von
Anjou-Neapel, heiratete, verzichtete auf Sizilien zugunsten
der päpstlichen Verfügungsgewalt, versprach sogar Hilfestellung
bei der Rückgewinnung, stimmte der Übereignung des Königreiches
Mallorca an Jakob II. durch das Papsttum
zu, erreichte andererseits die Aufhebung der Kirchenstrafen sowie der Übertragung
seines Reiches an Karl II. von Valois.
Abschließensd erhielt er von Bonifaz VIII. die Zusage, mit den Königreichen
Korsika und Sardinien investiert zu werden.
Es war klar, dass Jakob II.
angesichts der Konmflikte mit Adel und Städten in seinen Kernlanden
von seiner ursprünglichen Konzeption hatte Abstand nehmen und wieder
auf jene Linie einschwenken müssen, die sein Großvater Jakob
I. bei seinem Lebensende vorgezeichnet hatte. An die Stelle
einer realpolitisch nicht durchzusetzenden mittelmeerischen Großreichbildung,
deren Zentrum die Kernländer der Krone Aragon gewesen wären,
rückte wieder die losere, aber dennoch einen gewissen Zusammenhalt
gewährende Konstruktion des Hauses BARCELONA
und
seiner Nebenlinien, in der diesem eine rechtlich nicht näher definierte,
aber bei Bedarf aktivierbare Hegemonialstellung zukam. Ein ähnliches
Verhältnis zueinander fanden Frankreich und die angevinischen Reichsbildungen.
Der Entwicklung innerhalb der Krone Aragon kam zudem
sehr zustatten, dass mit den Cortes von 1301 die politische Kraft der Adelsunion
gebrochen werden konnte. Dies machte es möglich, 1309 auf den Cortes
von Tarragona ein Privilegio le Union zu erlassen, durch das die Ausübung
der Herrschaftsgewalt in den Königreichen Aragon und Valencia sowie
in der Grafschaft Barcelona nunmehr untrennbar in einer Hand vereint wurde:
jeden König von Aragon kam zwingend auch die Königsgewalt in
Valencia und die Grafengewalt in Barcelona zu. Damit war eine neue Stufe
der inneren Machtsfestigung in der Krone Aragon erreicht und allen Versuchen,
die Föderation auseinanderzureißen, ein verfassungsrechtlicher
Riegel vorgeschoben. Dass die Cortes der einzelnen Reiche nach wie vor
getrennt waren und es weiterhin blieben, fiel zukünftig genausowenig
ins Gewicht wie die 1318 erfolgte Gründung des Erzbistums Zaragoza
als eigener Metropole für Aragon, da die Gefahr einer Abspaltung endgültig
gebannt war und durch eine kirchenpolitische Abgrenzung nicht mehr gefördert
werden konnte.
Am 25. März 1296 wurde
Friedrich III., der mittlerweile auch in Kalabrien Fuß
gefaßt hatte, in Palermo zum König von Sizilien gekrönt.
Am 4. April 1297 empfing Jakob II. in
Rom durch Papst Bonifaz VIII. die Investitur mit den Königreichen
Korsika und Sardinien gegen das Versprechen, einen jährlichen Zins
zu zahlen und dem Papsttum Waffenhilfe in Unteritalien und bei der Rückeroberung
Siziliens zu leisten. 1298 wurde Jakob II. von
Mallorca sein Königreich zurückgegeben, allerdings
in Lehnsabhängigkeit von der Krone Aragon. Die Versuche hingegen,
das Königreich Sizilien (Trinacria) wieder seinem päpstlichen
Lehnsherrn und damit den ANJOU zu restituieren,
wurden von Jakob II. eher halbherzig
durchgeführt, so dass zuletzt der Friede von Caltabellotta (1302),
der Friedrich III. die Insel auf Lebenszeit
beließ und nur Kalabrien der angevinischen Macht erneut übereignete,
allen Seiten annehmbar erschein.
Nach Caltabellotta hatte Jakob
II. vorerst die Hände frei, um auf der Iberischen Halbinsel
die Gebietsgewinne, die er infolge der inneren Schwierigkeiten Kastiliens
nach dem Tode Sanchos IV. (+ 1295) insbesondere
im Königreich Murcia gemacht hatte, durch den Schiedsspruch von Torrellas
(8. August 1304) und die Übereinkunft von Elche (19. Mai 1305) endgültig
zu sichern und so unter anderem Alicante, Elche und Orihuela dem Königreich
Valencia zu inkorporieren. Weitere Pläne, die im Verein mit Kastilien
auf Granada und Almeria zielten, schlugen fehl, doch sollte er in späteren
Jahren die bedrohten Grenzgebiete durch eine gezielte Heiratspolitik absichern.
Dem Druck, den Kastilien unter Ferdinand IV. erneut
auf Valencia und Aragon ausübte, begegnete er mit der Schaffung einer
grenznahen Zone, die vom Heiratsgut seiner Töchter Konstanze,
Gattin des kastilischen Adelsführers Juan
Manuel, und Maria, Gattin
des Infanten Peter von Kastilien, durchsetzt
und damit als aufgelockerte Rechtssphäre neutralisiert war.
Die Eroberung Sardiniens hingegen, an der das Papsttum
nun nicht mehr interessiert war, nahm Jakob II.mit
großer Energuie in Angriff und konnte dabei außer auf einen
mallorquinischen Vasallen einzig auf die Hilfe des landansässigen
Adelsgeschlechts der Giudici di Arborea rechnen. Die Insel, die zur Interessensphäre
von Genua und Pisa gehörte, konnte 1323/24 nach einem Sieg über
die pisanischen Streitkräfte endgültig eingenommen und trotz
verschiedener Aufstände gehalten werden.
Mit der Eroberung Sardiniens gelang es
Jakob II. nicht nur, die Wirtschaftskraft der Insel, die über
bedeutende Getreide-, Salz- und Silbervorräte verfügte, der Krone
Aragon nutzbar zu machen, sondern er konnte nun auch einen im Ernstfall
aktivierbaren Stützpunkt zwischen den Balearen und Sizilien sein Eigen
nennen. Im Verein mit der aragonesischen Einflußnahme auf Tunis reichten
die politischen Fühler des Hofes von Barcelona bis vor die Küsten
von Sizilien und Unteritalien, so dass auf eine kostspielige Wahrnehmung
der Herrschaftsrechte über Korsika verzichtet werden konnte und dennoch
eine unausgesprochene Oberhoheit über den westlichen Mittelmeerraum
sichergestellt war. Man sollte in diesem Zusammenhang die Ansicht des katalanischen
Chronisten Roman Muntaner, der trotz aller Sonderwege eine gewisse Gleichrichtung
der Grundinteressen der Krone Aragon mit den Königreichenh Mallorca
und Sizilien vermutete und einen stillschweigenden Konsens postulierte,
nicht einfach beiseite schieben, wenn auch die Reiche gewiß keine
politische Einheit darstellten. Dass das Königshaus
ARAGON bzw. das Haus BARCELONA
gemäß zeitgenössischen Aussagen als einheitsbildende Kraft
aufgefaßt werden konnte, scheint durchaus ein Schlüssel für
die politische Konzeption zu sein. Ob man angesichts dieser Vorstellungen
folgern kann, "die Sizilienpolitik dieses Königs (Peters
III.) und seiner Nachfolger (sei) einem Gleichgewichtssystem
konform" geblieben, muß fraglich erscheinen.
Während Jakob II.sich
mit Sardinien begnügte, benutzte Friedrich
III. von Trinacria jene katalanischen und argonesischen Söldnertruppen,
die Almogavares, die nach Caltabellotta ohne direkte Aufgabe dastanden,
um auch im östlichen Mittelmeerraum Fuß zu fassen. Als Katalanische
Kompagnie zogen sie auf ein Hilfeersuchen des
byzantinischen Kaisers Andronikos II. Palaiologos nach Osten
und konterkarierten im Kampf gegen die Türken zuerst auf eigene Rechnung
den allgegenwärtigen Einfluß der Genuesen. Angeführt von
erfahrenen, aber auch zumeist geschäftlich scharf kalkulierenden Berufssöldnern
wie Roger de Flor, Bernat de Rocafort und Berengar d'Entenza, die Roger
Sablonier der Reihe nach als "wagemutige(n) Kriegsunternehmer", "Strauchritter
von Format" und "machthungrige(n) Hochadlige(n)"charakterisierte, kämpften
sie mit wechselndem Erfolg, bis der Infant Ferdinand
von Mallorca, der für den mitziehenden Muntaner der "casa
dreta d'Aragon" entstammte, mit dem Versuch scheiterte, eine Lehnsbindung
an Sizilien herzustellen. Schließlich unterstellte sich die Kompagnie
nach Jahren gewinnsuchenden Umherschweifen, dem man durchaus den Charakter
eines Kreuzzuges gegen die Griechen geben wollte, 1312 dennoch der Oberhoheit
Friedrichs
III. Dieser hatte seinen Sohn Manfred
zusammen mit einem fähigen Generalvikar entsandt und ließ
das Herzogtum Athen übernehmen, das bis 1387 Bestand haben sollte
und zu dem 1319 noch das Herzogtum Neopatras hinzutrat. Von einer geplanten
aragonesisch-sizilianischen O-Politik kann in diesem Zusammenhang allerdings
keine Rede sein. Und wenn man berücksichtigt, dass Jakob
II. der Kompagnie 1307 gar zum Anschluß an
Karl von Valois geraten hatte, dann muß das begrenzte
Engagement Friedrichs III. eher als
realpolitische Maßnahme gedeutet werden, die den konkreten Interessen
Siziliens gerecht wurde. Der Anspruch Jakobs II.
als Haupt des Hauses BARCELONA erschöpfte
sich jedenfalls in einem Hegemonialdenken für den westlichen Mittelmeerraum.