Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 131
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Mainz
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Stadt am Rhein (Rheinland-Pfalz); Erzbistum
B. ERZBISTUM UND ERZSTIFT
I. FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
1. Allgemeine Entwicklung
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Das Bistum Mainz war ein
Ordnungsfaktor in dem seit dem 4. Jh. durch die Völkerwanderung geschädigten
Mittelrheinraum. Eine Zeit relativ stetiger Entwicklung brachte die Inbesitznahme
der Region durch die Franken um das Jahr 500. Nachrichten über das
Martyrium etwa von Aureus und Justina sowie besonders des Alban, zahlreiche
Grabfunde in der Stadt und im weiteren Umland links des Rheins lassen Rückschlüsse
auf einen Fortbestand christlicher Gemeinden zu. Andererseits gibt es Hinweise
auf geistliche Verbindungen nach Innergallien und von dort ausgehende Missionsinitiativen.
Das Christentum wurde zunächst wohl von den gallorömischen Bevölkerungsanteilen
getragen. Die Lückenhaftigkeit der erst um 920 konzipierten Bischofsliste
hat sicher ihre Ursache in den Wirren der Spätantike. Der Galloromane
Sidonius (Mitte 6. Jh.) ist der erste. Bischof von dem bei Venantius
Fortunatus Nachrichten über größere Bautätigkeit,
unter anderem an der Kathedrale, überliefert sind. Etwas später
lassen sich Missionsinitiativen nachweisen (Goar, Wendel, Ingbert, Disibod).
In den Auseinandersetzungen König Dagoberts
mit Wenden und Sachsen tritt die Basisfunktion des Mainzer Raumes zutage,
der zudem Stützpunkte für die auf die frühere Germania libera
gerichteten Beziehungen lothringischer Kirchen verbot. Die Teilnahme von
Mainzer
Bischöfen an Synoden der
MEROWINGER-Zeit
zeigt, dass sich das Bistum festigte. Sein Sprengel läßt sich
nur aufgrund späterer Überlieferung erkennen. Aus dem Ursprungraum
um die Stadt, das Nahegebiet und das Rheinengtal griff man den Main entlang
bis in die Wetterau, den Spessart und den nördlichen Odenwald aus.
Die Bistümer Trier und Worms, seit Kilians Wirken am Mittelmain auch
das von Würzburg, waren Rivalen bei der kirchenorganisatorischen Formung
des Umlandes. Nun erhielten statt der Gallorömer Angehörige des
fränkischen Adels das Bistum.
Bonifatius
baute nach 720
teilweise auf dem bereits Erreichten auf, dehnte dann aber den Einfluß
seiner Kirche nach Hessen, Thüringen und in den Weserraum aus (Amöneburg,
Büraberg und besonders Erfurt). Geplant war die Errichtung neuer Bistümer,
doch über bescheidene Ansätze ist er nicht hinausgekommen, so
daß schließlich jene Orte und Regionen zum Mainzer
Bistum gezogen wurden. Bonifatius' Lieblingsgründung
und Grablege wurde die Abtei Fulda. Spannungsreiche Interferenzen mit Mainz
selbst wie seit 769 auch mit Hersfeld wurden so für das gesamte Mittelalter
grundgelegt. Wohl auf Betreiben des Hausmeiers
Pippin kam man mit zum Missionsbischof ernannten Bonifatius
748 die Metropolitanwürde nach Mainz. Sie erlosch nach dessen
Märtyrertod 754 zunächst und wurde erst 782 für den Nachfolger
Lullus (+ 786) erneuert, um dann bis zum Ende des Alten Reiches
fortzubestehen.
Unter Richulf (787-813) und Haistulf (813-826)
erfolgte die Einbeziehung des Erzbistums in die fränkische Reichskirche.
Mainz wurde wie Köln, Trier und Salzburg erhoben, doch kam seinem
"Heiligen Stuhl" ein Vorrang und später die Primatswürde zu.
Die Bistümer Worms, Speyer, Straßburg, Konstanz, Chur, Augsburg,
Eichstätt, Würzburg, Halberstadt, Paderborn, Hildesheim und Verden
wurden ihn zugeordnet. Die böhmisch-mährischen Bistümer
Prag und Olmütz, die später folgten, gingen 1344 wieder verloren.
Eine Ausweitung in den Raum zwischen Elbe und Oder verhinderte Magdeburgs
Erhebung zum Erzbistum. Der aus bonifatianischer Zeit überkommene
Missionsauftrag verschwand nicht ganz, aber wurde im 9. und 10. Jh. ergänzt
und überlagert vom reichen Wirken der Erzbischöfe auf Synoden
und Reichsversammlungen.
2. Klöster und Stifte, Domstift
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Die Metropole zeigt zunächst eine nur geringe monastische
Kultur. Erst die vom Hofe KARLS DES GROSSEN
ausgehenden Impulse veranlaßten Erzbischof Richulf zur Gründung
der Abtei St. Albans 796 südlich der Stadt. Synoden zwischen 813 und
1085 zeigen, daß die Abtei reichspolitischen Rang besaß. Sie
war die geistige Zentrale des Erzbistums bis weit in die STAUFER-Zeit
hinein. Hier entstand der für die Kaiserkrönung von 962 benötigte
Ordo. Bedeutend waren auch die Abteien Seligenstadt und Michelstadt. Das
Geschick des Erzbistums wurde weithin bestimmt durch das Verhalten der
Erzbischöfe zum Kronträger. Im 10. Jh. sticht die Distanz zum
autokratischen Herrschaftsanspruch OTTOS DES GROSSEN
hervor. Engere Übereinstimmung mit den KONRADINERN
bestand bis zu deren Niederlage und dem Schwund ihrer Herzogsstellung 939.
Um die Jahrhundertmitte sympathisiert man mit den Oppositionsbewegungen.
Die Magdeburger Metrolitanprojekte konnte der Kaiser erst nach dem Tode
seines in Mainz von 954 bis 968 wirkenden Sohnes Wilhelm realisieren.
Zum langjährigen In- und Füreinander der von Herrscher und Metropolit
jeweils verfolgten reichs- und raumpolitische Ziele kam es in der Amtszeit
des Willigis (975-1011).
Um die Jahrtausendwende zeigten sich Entwicklungsansätze
in doppelter Hinsicht: Einerseits schritt die Ausgestaltung des geistlichen
Amtssprengels voran, andererseits wurden neue Methoden der Festigung weltlicher
Herrschaft entfaltet. Beides hing miteinander zusammen, führte jedoch
zu völlig verschiedenartigen Ergebnissen, zumal zur Inkogruenz von
Erzbistum und Erzstift. Willigis erhielt vom Papst umfassende Privilegien
des Vorranges vor allen Erzbischöfen in Germanien und Gallien, der
Königssalbung und der Abhaltung von Synoden. Zudem war er ausgestattet
mit dem Amt des Reichserzkanzlers. Dringendes Erfordernis war die Intensivierung
der Seelsorge und mit ihr verbunden die der geistlichen Administration.
Es wurden kanonikale Stifte geschaffen bzw. gestärkt oder ältere
Einrichtungen in solche umgewandelt. Mit den Gottesdienstaufgaben verbunden
war die Heranbildung junger Kleriker, die Schulung und Verwendung von Amtsträgern
aller Rangstufen, insbesondere in den meisten Fällen die Verbindung
der Propsteien mit den das Erzbistum gliedernden Archidiakonatsbbezirken.
Die Archidiakone traten an die Stelle der älteren Chorbischöfe.
Zentrale Körperschaft wurden seit Willigis
das Domstift. Hier
muß eine Schule hohen Niveaus existiert haben. Die an der Kathedrale
wirkenden Kleriker lebten bis zur Wende vom 12. zum 13. Jh. in der vita
communis ehe sich diese Lebensgemeinschaft wie anderswo zugunsten individualisierter
Pfründennutzung auflöste. Zwischen Stiften und Domkapitel bestand
ein intensives Beziehungssystem in der Art, daß Stiftsdignitäre
in großer Zahl zugleich Domherren waren. Dies gilt in erster Linie
für die Stadtmainzer Institutionen, weniger für die ferngelegenen.
Der Erzbischof verfügte jedenfalls aufgrund dieses Systems übe
rein beträchtliches Reservoir von sachkundigen Helfern. Die Pröpste
waren Vorsteher ihrer Stifte und außerdem Archidiakone. In diese
Eigenschaft waren sie zuständig insbesondere für die Sendgerichtsbarkeit
in einer das Erzbistum lückenlos abdeckenden Form. Die Beanspruchung
der Pröpste durch derart weitreichende Aufgaben, ihre Ernennung durch
den Erzbischof und im Laufe der Zeit die Absonderung eines eigenen Pfründenvermögens
ließen sie in faktischer Distanz zu ihren Kapiteln treten. Infolgedessen
gewannen die Dekane die eigentliche Spitzenposition im Stift.
Mit bemerkenswerter Verspätung hat die Klosterreformbewegung
im
Erzbistum Mainz
Einfluß gewonnen. Unter den auf Willigis
folgenden
vier Oberhirten stand man den aus dem burgundisch-lothringischen Raum wie
dann vor der Kurie propagierten Leitideen abwartend gegenüber, die
erst unter Siegfried I. (1060-1084) Verbreitung fanden. Ansätze
in Saalfeld sowie die Gründungen von Ravengiersburg und Hasungen bilden
die Frühstufe einer Entwicklung, die dann in Erfurt, Reinhardsbrunn
und Lippoldsberg mitbestimmt wurde durch Einwirkungen aus Hirsau. Die Rezeption
der Reformgedanken in St. Alban machte die Mainzer Abtei nochmals zum Zentralpunkt,
von dem Ausstrahlungen nach Höchst und Johannisberg ausgingen. Mit
den Reformforderungen verbunden wurde die Tendenz zur Entvogtung. Maßgebend
hierfür war das allgemeine Leitmotiv der "libertas ecclesiae", das
indessen jetzt im Sinne der individuellen Auseinandersetzungen mit weltlichen
Kräften zur "libertas Moguntina" umgeformt wurde. Hervorstechende
Beispiele für die Unterordnung monastischer Institutionen durch die
Erzbischöfe bieten Komburg, Sponheim, Jechaburg, Weißenstein,
Haina, Georgenthal, Ichtershausen, die Klöster im Wesergebiet und
nicht zuletzt St. Jakob bei Mainz als jüngste Eigengründung.
Die Wirren im Reich infolge des Investiturstreits spiegeln
sich wieder im wechselvollen Verhalten der Erzbischöfe seit Siegfried
I. und in dessen Mitwirken bei der Erhebung der Gegenkönige, in
dem Ausharren Wezilos (1084-1088) an der Seite des Königs,
Ruthards (1098-1109) Hinwendung zum Papst mit der Teilnahme an der
Absetzung
HEINRICHS IV. in Ingelheim
1105, schließlich in den harten Umbrüchen der Politik Adalberts
I. von Saarbrücken (1109-1137). Die Führungsschicht der Stadt
Mainz hielt gegen den Erzbischof zu HEINRICH IV.,
um in der nächsten Generation Position gegen den Kaiser, zu beziehen
und die Freilassung des Erzbischofs zu erzwingen, der als Dankesbeweis
die erste Anerkennung kommunaler Eigenrechte formulierte.
3. Werdendes Territorium und weltliche Verwaltung
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Mit dem 1. Viertel des 12. Jh. begann die Entwicklung
des Erzstiftes als weltliche Machtgebilde. Grundlage bildeten der aus Schenkungen
des Königtums und der Adelswelt stammende Besitz, einschließlich
der damit gegebenen Rechte, Immunitätsverleihungen sowie Nachrichten
über Zölle und Märkte datieren aus der Zeit zwischen 975
und 1056. Spätere Nachrichten lassen den Ausgriff in das Naheland,
das Untermaingebiet, die Wetterau, Hessen, Thüringen sowie das Wesergebiet
erkennen, wo die Klosterpolitik wegweisend war. Kleinregional, doch in
fester Position schuf sich das Erzstift in Oberlahnstein eine Außenstellung.
So wie die Mainzer Kirche ihre weltliche Herrschaft inner- und außerhalb
des Erzbistums etablierte, haben im eigenen geistlichen Sprengel fremde
Bistümer und Abteien Besitzungen gewonnen. Vom Pfälzer Wald bis
zum Harz und zu den Weserbergen reichte die Zone der sich verdichtenden
Mainzer Machtstellung. Wie seine Vorgänger aus dem Saarbrücker
Grafenhaus hat der möglicherweise aus dem sächsisch-thüringischen
Raum stammende Erzbischof Heinrich I. (1142-1153) die auf Schutzgewährung
beruhende Klosterpolitik fortgesetzt, die Ministerialität gefördert
und die Adelswelt in seinen Bann gezogen. In seiner zeit wurde der Grund
gelegt zum Burgenbau mit Funktionsintensivierung nicht nur im Wehrwesen,
sondern in der noch wichtigeren Akkumulation administrativer Kompetenzen
und grundherrschaftlicher Ausgestaltung mit Landesausbau in Waldregionen.
Das werdende Erzstift geriet in Rivalität mit den
Nachbarmächten, vor allem mit der nach Süden herandrängenden
Pfalzgrafschaft, ebenso mit den Fürsten- und Grafensippen und nicht
zuletzt mit nach eigener Territorialherrschaft strebenden anderen Reichskirchen.
Die staufischen Herrschaftszonen in
Schwaben, am Oberrhein, in Franken und Thüringen boten Mainzer Initiativen
keine Expansionsmöglichkeit, vielmehr wurden die Ressourcen der Kirche
für das imperiale Streben FRIEDRICHS I.
in Anspruch genommen. Zwar konnte Erzbischof Konrad von Wittelsbach
in seiner zweiten Amtszeit nach 1183 vieles wiedergewinnen, die Verluste
wogen jedoch schwerer. Ausdruck für die starke Stellung der STAUFER
waren die Mainzer Reichsversammlungen von 1184,1188,1194 und 1196. Im 13.
Jh. schritt die Territorialisierung des Erzstiftes voran. Durch die Dynamik
der Auseinandersetzungen mit Herrschern und Nachbarmächten zeichnen
sich die Erzbischöfe aus dem Hause EPPENSTEIN aus. Größter
Gewinn war das Abteiland von Lorsch 1232 mit Gernsheim am Rhein, Bensheim,
der Starkenburg und ansehnlichen Anteilen am westlichen Odenwald. Aus dem
Spessart zielte die Expansion über den Main bis in den Jagst-Tauber-Grund,
weiter nördlich wurde die Kinzigregion bei Orb ausgeweitet, die alte
Position von Amöneburg konnte stabilisiert werden, in Thüringen
wurde das Eichsfeld mit Heiligenstadt und Rusteberg konsolidiert; in Erfurt
und dem Umland erwuchsen Schwierigkeiten, doch blieb die Stellung des Erzstiftes
stabil. Es gelang der Erwerb der Herrschaft Dürn, der Kauf des Bachgaues
von den Herren von Hanau, der Ausbau der Besitzrechte in Dieburg. Im Naheraum
sicherte der Sieg Werners von Eppstein (1259-1284) über die
Grafen von Sponheim, Sayn, Katzenelnbogen und Leiningen in der Schlacht
bei Sprendlingen 1279 die Vorherrschaft. Die Vertreibung der Rheingrafen
ließ die Opposition zwischen Rhein und Wisper zerfallen.
4. Innere Organisation des Erzstiftes
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Die Binnenstruktur des Erzstiftes war uneinheitlich.
Oberste Beamte - wohl meist ministerialer Herkunft - waren die Vicedomini
(Viztume). Ihre Ämter lassen sich sicher erst im 13. Jh. erkennen,
wobei das Verhältnis zu den Kämmerern unklar bleibt. Viztume
gab es für den Rheingau, in Aschaffenburg für das Oberstift,
auf dem Rusteberg für das Eichsfeld und in Erfurt für die Stadt
und das Umfeld. Die eigentliche Verwaltung nahmen die als Lehen oder in
lehensähnlicher Form meist an ministeriale Bedienstete vergebenen
Ämter und Oberämter wahr, deren institutionelle Festigung in
der Hauptsache in das 14. Jh. fällt, die aber in der Folgezeit durch
Verluste teilweise wieder verlorengingen. Unter der Oberhoheit des Erzbischofs
existierten Sonderherrschaften in der Verfügung von Stiften oder Kloster
Höchst kompliziert war die Finanzverwaltung; hier ist es nie zu einem
einheitlichen Verrrechnungssystem gekommen, vielmehr bildeten die Zölle
und die einzelnen Ämter stets singuläre Einheiten ohne Ausgleich
untereinander. Das Städtewesen von meist mittlerer Qualität entwickelte
sich eigenständig an regionalen Vororten wie Oberlahnstein, Eltville,
Höchst, Fritzlar oder Heiligenstadt. Im Oberstift bildete der Neun-Städte-Bund
eine Sonderform landsässigen Kommunalwesens. Eine Eigenstellung besaß
im 15. Jh. Binden als Stadt des Domkapitels. Sehr bedeutend war Erfurt
wegen seiner Größe und Wirtschaftskraft.
II. SPÄTMITTELALTER
1. Allgemeine Entwicklung
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Waren im 13. Jh. im Mittelrhein-Main-Gebiet große
Erfolge zu verzeichnen, so deuteten sich in Hessen ungünstige Entwicklungen
für das Erzstift an. Mit dem Tod des mit Hilfe Erzbischof Siegfrieds
III. von Eppstein (1230-1249) erhobenen Gegen-Königs
HEINRICH RASPE begann der Kampf um die hessischen Stellungen.
Der Versuch des Lehenseinzugs scheiterte. Der Langsdorfer Friedensvertrag
von 1263 war der erste. in einer langen Reihe von Abkommen nach sich wiederholenden
Fehden bis hin zu den großen Verlusten im Frankfurter Frieden 1427
und schließlich zur durch den Landgrafen mitgestalteten Zeilsheimer
Vermittlung in der großen Mainzer Stiftsfehde 1463, in der die Machtposition
des Erzstsifts zerbrach. Hessens Überlegenheit wurde befestigt durch
den Gewinn der Grafschaft Ziegenhain 1450 und Katzenelnbogen 1479. Dieser
Ablauf ist zu konfrontieren mit demjenigen am Mittelrhein. Werner
und Gerhard II. von Eppstein (1249-1284,1289-1305) sowie
Peter
von Aspelt (1306-1320) waren in den Wahlen von 1273,1292,1298 und 1308
entscheidende "Königsmacher". Die Wahl König
LUDWIGS DES BAYERN brachte 1314 erheblichen Zugewinn an Reichspfandschaften.
Dann setzte eine Abwärtsbewegung ein, die verursacht wurde durch den
erneuten Konflikt zwischen Kaiser und Papst, noch mehr jedoch durch die
Erzbischofsschismen von 1328,1346,1371 und 1397. Die Kämpfe der aus
dem Hause NASSAU stammenden Erzbischöfe Gerlach, Adolf I.
und
Johann II. (1346-1370, 1371-1390 und 1397-1419) mit den
Gegnern aus Virneburg, Luxemburg und Meißen unterbanden jede gedeihliche
Territorialpolitik, führten zum Verlust der Pfandschaften und zur
Abhängigkeit von den wechselnden Machtkonstellationen im Reich. Die
Doppelwahl von 1459 und die sich aus ihr ergebende Stiftsfehde zwischen
Diether
von Isenburg (1459-1463 und 1475-1482) und Adolf II. von Nassau
(1459-1475) führten zum Verlust des naheländischen Besitzes
mit den Mittelpunkten Sobernheim und Böckelheim. Noch empfindlicher
war die Verpfändung des Gebietes an der Bergstraße an Kurpfalz,
das erst im Westfälischen Frieden 1648 wieder zurückkam. Der
in der "Reichsreform"bewegung führende Erzbischof Berthold von
Henneberg (1484-1504) konnte zwar das Staatswesen weitgehend konsolidieren,
das Erzstift blieb indessen ein Machtgebilde mit Schwerpunkt am Mittelrhein
und Außenpositionen in Thüringen von nun nur noch mittelmäßiger
Bedeutung.
2. Innere Organisation des Erzbistums
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Im Funktionsgefüge an erster Stelle standen die
Beziehungen zwischen dem Erzbischof und dem Domkapitel. Hier war es das
Wahlrecht der Kapitulare, das sich etwa an der Wende vom 12. zum 13. Jh.
festigte und die Mitwirkung anderer Kräfte im älteren Erzbischofsrat
ablöste. gefördert wurde der Mitwirkungsanspruch der an der Domkirche
korporativ sich abschließenden Klerikergemeinschaft nicht nur durch
die allgemeine Normsetzung der Konzilien, sondern auch durch die politischen
Bedrängnisse der Mainzer Kirche in der Spät-STAUFER-Zeit.
Der erste Beleg, der das Nebeneinander von Kapitel und Erzbischof aufweist,
ist in einer Steuerbewilligung von 1233 enthalten. Dem Erzbischof wurde
ein Konsensrecht des Kapitels aufgezwungen. Zwar verging noch beinahe ein
Jahrhundert, bis es 1328 zur ersten formgerechten Wahlkapitulation kam,
doch unverkennbar hat sich in der Zwischenzeit das Mitbestimmungsrecht
des Kapitels gefestigt. Von da an boten jede Vakanz und insbesondere die
Schismen dem Kapitel Ansatzpunkte für die Ausformung der Wahlversprechen
und anderer Zusagen bis zum Höhepunkt der Antinomie in den Dokumenten
von 1475 und 1484. Das Kapitel gelangte unter anderem an das Miteigentum
der stärksten Burgen am Rhein.
In der flächenhaften Ausformung des riesigen Erzbistums
zeigt das Spätmittelalter nur verhältnismäßig wenig
Wandlungen. Mit dem stets aufrecht erhaltenen Leistungsanspruch des Erzbischofs,
der seine geistlichen Komponenten oftmals, doch nie in fester Umschreibung
von Amtsbezirk durch Weihbischöfe wahrnehmen ließ, konkurrierten
die Archiadiakone mit den ihnen seit dem 11. und 12. Jh. zugewachsenen
Rechten. Daher nutzten die Erzbischöfe jede Gelegenheit, die archidiakonalen
Kompetenzen auszuhöhlen. Die Archidiakonate als solche blieben zwar
bestehen, die Pfarrorganisation jedoch wurde eher durch den Erzbischof
bestimmt. Erkennbar ist, daß die Hauptmasse der von Mutterpfarreien
abhängigen Filialen wohl im 13. und 14. Jh. entstanden ist. Die Dichte
ihres Netzes war abhängig von der Landeserschließung in deren
Spätform oder auch Schwankungen ausgesetzt, wie sie in der 2. Hälfte
des 14. Jh. Seuchenzüge und Landflucht mit sich brachten. Regionale
Verwaltungskörper wurden die Landdekane, die lückenlos den Erzbistumssprengel
überzogen und allmählich die eigentlichen Mittelinstanzen bildeten.
3. Klöster und Domkapitel
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Im Spätmittelalter entstanden im Erzbistum zahlreiche
Niederlassungen jüngerer Orden. Die Zisterzienser waren bereits seit
1136 in Eberbach als dem ersten rechtsrheinischen Klöstern ihrer Gemeinschaft
vertreten. Die älteren Benediktinerklöster wurden im ausgehenden
15. Jh. von der Bursfelder Reformbewegung erfaßt. Schon zuvor wurde
1417 die Abtei St. Alban in ein Ritterstift ungewandelt. Vom 2. Viertel
des 13. Jh. an fanden die Bettelorden in fast allen Städten Eingang.
In Mainz entstand als bürgerschaftliche Gründung eine Klarissenniederlassung
von erheblicher Bedeutung. Karmeliter, Augustinereremiten und Antoniter
ließen sich in verschiedenen Städten des Erzbistums nieder.
Zahlreich war die Gründung von Frauenkonventen in Streulage im gesamten
Sprengel. Mit dem Orden und den neben ihnen stehenden Gemeinschaften, wie
beispielsweise den Beginen, kamen Phänomene und Abläufe in das
gesellschaftliche Leben im Erzbistum, denen gegenüber Stuermechanismen
von seiten des Erzbischofs - auf lange Zeit - fehlten.
Wie brüchig die Verhältnisse im Erzbistum in
Abhängigkeit von den Konstellationen im Erzstift waren, ließen
mehr noch als die älteren Spaltungen im Domkapitel die Schismen des
14. und 15. Jh. offenbar werden. Die Wahl des Erzbischofs Adolf I. von
Nassau 1373 stieß auf Ablehnung Kaiser
KARLS IV., der wegen der Königswahlfrage Ludwig von
Meißen protegierte. Das Mainzer Schisma wurde 1378 Teil des Großen
Abendländischen Schismas, weil Adolf I. sich auf die Seite
des avignesischen Papsttums schlug und so die Gefahr einer Spaltung der
Reichskirche erwuchs. 1381 wurde Adolf von König
WENZEL anerkannt. Gefährlicher
noch waren Konstellationen von 1386/97, als es zunächst eine Doppelwahl
gab und sich im Kampf Erzbischof Johann II. von Nassau als Pfälzer
Parteigänger durchsetzte, der 1400 die Wahl des Pfalzgrafen
Ruprecht zum römischen König in die Wege leitete.
Doch vier Jahre später geriet Johann als Anführer des
Marbacher Bundes in unversöhnlichen Gegensatz zu diesem und trat schließlich
1409 auf die Seite des vom Konzil zu Pisa gewählten Papstes über,
während RUPRECHT in der römischen
Obödienz verharrte. Standen so bereits territoriale Fronten mit Obödienzwahlen
in Zusammenhang, wurde die Lage noch prekärer durch den Beitritt des
Landgrafen von Hessen zur römischen Gefolgschaft. Gregor XII. bevollmächtigte
ihn, mit dem Zentrum im Kasseler Stift eine eigene Kirchenorganisation
zu errichten. Gleiche Vollmachten erhielten der Pfalzgraf und der Trierer
Erzbischof. Das Domkapitel selbst folgte zunächst noch Johann II.,
beachtete aber seit 1415 die Absetzung des Pisaer Papstes, an dem der Erzbischof
intransigent festhielt. Brachte zwar das Jahr 1417 den Ausgleich, hatte
doch die Zeit der Pisaner und Konstanzer Konzilien noch klarer als zuvor
die von fürstlicher Seite in das Erzbistum hineingetragene Zersetzung
der Organisationseinheit und den Trend zu landesherrlichen Eigenstellung
auch im kirchlichen Bereich aufgezeigt. Während der Amtszeit des Erzbischofs
Dietrich Schenk von Erbach (1434-1459) schlug der Streit um die Oberhoheit
von Papst oder Konzil hohe Wellen. Als der 1459 gewählte Erzbischof
Diether von Isenburg nicht zuletzt wegen seiner Konzilsneigungen 1461
vom Papst abgesetzt und an seiner Stelle Adolf II. von Nassau erhoben
wurde, begann die Große Mainzer Stiftsfehde, die 2 Jahre lang zu
schweren Schäden führen, doch die grundlegenden Fragen dem Nachfolger
Berthold von Henneberg (1484-1504) unter dem dann vorwaltenden Zeichen
der "Reichsreform" als unlösbare Probleme überlassen sollte.
Das seit etwa 550 bezeugte Bistum
Mainz im nördlichen Wormsfeld und dem Nahegau missionierte
den Rheingau, das untere Maintal, den Odenwald und die Wetterau. Später
wählte Bonifatius den verkehrsgünstigen alten Römerort
zum Amtssitz (745-754), um die süd- und mitteldeutschen Diözesen
überwachen und Sachsenmission einleiten zu können. Nach seinem
Tode wurden die Bistümer Büraburg in Ober-Hessen und Erfurt dem
Mainzer Jurisdiktionsbereich einverleibt, der nun ungewöhnlich weit
vom Hunsrück ostwärts bis an die Saale, nordwärts bis ins
Weser- und Leinetal reichte und noch das Damenstift Gandersheim für
sich beanspruchte. 780/81 wurde Mainz Erzbistum. Ihm unterstanden im 11.
Jahrhundert ungewöhnlich zahlreiche Suffragane, nämlich Worms
und Speyer in Rheinfranken, Straßburg im Elsaß, Konstanz, Chur,
Augsburg in Schwaben, Eichstätt, Würzburg und Bamberg in Mainfranken,
Hildesheim, Halberstadt, Paderborn und Verden in Sachsen, Prag in Böhmen.
Amtsautorität von den Alpen bis an die Unterelbe also verschaffte
dem Mainzer Metropoliten des Rang eines Primas Germaniae. Als Erzkapellan
war er Vorgesetzter der Hofgeistlichkeit, als Erzkanzler engster politischer
Berater des Königs. Mit dieser bedeutenden Machtstellung betrauten
die LIUDOLFINGER ohne Rücksicht
auf Wahlprivilegien seit 973 Geistliche, denen sie meinten vertrauen zu
können, vornehmlich Sachsen aus der Hildesheimer Schule und Fuldaer
Äbte.
Ländereien und Hoheitsrechte gaben Erzbischöfen
und Domkapitel erhebliche Macht, obwohl ihr Besitz durch Schenkungen aus
vielen kleinen Stücken zusammengewachsen war, die sich wie Trittsteine
quer durch die große Diözese aneinanderreihten: Wirtschaftshöfe,
Burgen, Eigenkirchen, Klöster, Jagd-, Forst- und Wildbannreviere,
besonders dicht im Rheingau, zwischen Rhein, Odenwald und Spessart, ferner
um Amöneburg, Büraburg, Fritzlar, Hofgeismar, im Eichsfeld und
in Thüringen. Im Jahre 975 erhielt Willigis für sein Stift
außer der vollen Immunität Markt, Zoll, Münze, Gericht,
Geleit, Judenschutz und andere Hoheitsrechte in Mainz. Später erwarb
er Bingen, Kloster Disibodenberg an der unteren Nahe und den Binger "Kammerforst"
im Hunsrück, ferner Ort und Stift Aschaffenburg samt Jagd- und Forstrechten
im Spessart. An Mittelmain und Tauber erstreckten sich erzbischöfliche
Güter über Miltenberg, Bürgstadt und Tauberbischofsheim
bis nahe an Würzburg heran. Das Heeresaufgebot der Mainzer Vasallen
kam an Zahl dem von Köln und Straßburg gleich.
Mit Wissenschaft befaßte sich der Klerus des politisch
so tätigen Metropoliten wenig, doch entstand in St. Alban für
Gottesdienste bei Hofe das Pontificale Romano-Germanicum, das den Krönungsordo
enthält. Für gute Schulen sorgte Willigis
an mehreren
Mainzer Kirchen. Mit ihrer Leitung wurden mehrfach Mönche aus St.
Gallen betraut. Auch zur Reichenau unterhielt man enge Beziehungen. In
Aschaffenburg widmete sich ein Hofkapellan der Ausbildung künftiger
Domherren. Auf künstlerischem Gebiet suchte Willigis durch repräsentative
Bautätigkeit den Vorrang des Hochstifts sichtbar zu machen. Unter
ihm erhielt der frühromanische, doppelchörige Dom seine heutigen
Ausmaße. Die Monumentalität dieser Anlage bezeugen eherne Türflügel
am Nordportale bis in die Gegenwart, doch verursachte eine verheerende
Feuerbrunst am Weihnachtstage des Jahres 1009 beträchtliche Schäden.
Crescens | 80- 103 |
Marinus | 103- 109 |
Crescentius | 109- 127 |
Cyriacus | 127- 141 |
Hilarius | 141- 161 |
Martin I. | 161- 175 |
Celsus | 175- 197 |
Lucius | 197- 207 |
Gotthard | 207- 222 |
Sophron | 222- 230 |
Heriger I. | 230- 234 |
Ruther | 234- 254 |
Avitus | 254- 276 |
Ignatius | 276- 289 |
Dionysius | 289- 309 |
Ruprecht I. | 309- 321 |
Adalhard | 321- 323 oder 321- 325 |
Lucius Annäus | 331- 350 oder 325- 343 |
Martin II. | 350- 374 oder 343- 367 |
Sidonius I. | 374- 393 oder 367- 386 |
Sigismund | 393- 398 oder 386- 392 |
Lupold | 398- 415 oder 392- 409 |
Nicetius | 415-422 oder 409- 417 |
Marianus | 422- 433 oder 417- 427 |
Aureus | 433- 454 oder 427- 443 |
Eutropius | 454- 457 oder 443- 467 |
Adalbald (Adalbert I.) | |
Rather | |
Adalbert I. (II.) | |
Lantfried | |
Sidonius II. | - 589 |
Siegbert I. (Wilbert) | 589- 610 |
Ludegats (Leonisius) | 610- 615 |
Rudwald (Ludwald) | 615 |
Lubald | um 625 |
Siegbert II. (Richbert) | |
Gerold | - 743 |
Gwielieb (Guinlegus) | 743- 745 |
Bonifacius Erzbischof | 745- 754 |
Lullus | 755- 786 |
Richolf | 787- 813 |
Heistulf | 813- 826 |
Otgar | 826- 847 |
Rhabanus Maurus | 847- 856 |
Karl von Aquitanien | 856- 863 |
Liutbert | 863- 889 |
Sunderold | 889- 891 |
Hatto I. | 891- 913 |
Heriger II. | 913- 927 |
Hildebert | 927- 937 |
Friedrich | 937- 954 |
Wilhelm | 954- 968 |
Hatto II. | 968- 970 |
Ruprecht II. (Rudbert) | 970- 975 |
Willigis | 975-1011 |
Erkanbald | 1011-1021 |
Aribo | 1021-1031 |
Bardo | 1031-1051 |
Liupold I. | 1051-1059 |
Wezilo | 1084-1088 |
Ruthard | 1088-1109 |
Sedisvakanz | 1109-1111 |
Adalbert I. von Saarbrücken | 1111-1137 |
Adalbert II. von Saarbrücken | 1138-1141 |
Markolf | 1141-1142 |
Heinrich I. Felix von Harburg | 1142-1153 |
Arnold von Seelenhofen | 1153-1160 |
Rudolf von Zähringen | 1160 |
Christian von Buch | 1161-1183 |
Konrad I. von Wittelsbach | 1183-1200 |
Liutpold II. von Schönfeld | 1200-1208 |
Siegfried II. von Eppstein | 1200-1230 |
Siegfried III. von Eppstein | 1230-1249 |
Christian II. von Bolanden | 1249-1251 |
Gerhard I. Wild- und Rheingraf | 1251-1259 |
Werner von Eppstein | 1259-1284 |
Sedisvakanz | 1284-1286 |
Heinrich II. Knoderer aus Isny | 1286-1288 |
Gerhard II. von Eppstein | 1288-1305 |
Peter Aichspalter | 1306-1320 |
Matthias von Buchegg | 1321-1328 |
Heinrich III. von Virneburg + 1353 | 1328-1346 |
Gerlach von Nassau | 1346-1371 |
Johann I. von Luxemburg | 1371-1373 |
Ludwig von Meißen | 1373-1381 |
Adolf I. von Nassau | 1373-1390 |
Konrad II. von Weinsberg | 1390-1396 |
Johann II. von Nassau | 1397-1419 |
Konrad II. Wildgraf von Dhaun | 1419-1434 |
Dietrich von Erbach | 1434-1459 |
Diether von Isenburg-Büdingen | 1459-1463 |
Adolf II. von Nassau | 1463-1475 |
Diether von Isenburg-Büdingen | 1475-1482 |
Albrecht I. von Sachsen | 1482-1484 |
Berthold von Henneberg | 1484-1504 |
Jakob Freiherr von Liebenstein | 1504-1508 |
Uriel von Gemmingen | 1508-1514 |
Albrecht II. von Brandenburg | 1514-1545 |
Sebastian von Heusenstamm | 1545-1555 |
Daniel Brendel | 1555-1582 |
Wolfgang von Dalberg | 1582-1601 |
Johann Adam von Bicken | 1601-1604 |
Johann III. Schweikhard von Kronberg | 1604-1626 |
Georg Friedrich von Greiffenklau zu Vollraths | 1626-1629 |
Anselm Kasimir Wambold von Umstädt | 1629-1647 |
Johann Philipp von Schönborn | 1647-1673 |
Lothar Friedrich von Metternich | 1673-1675 |
Damian Hartard von der Leyen | 1675-1678 |
Karl Heinrich von Metternich | 1679 |
Anselm Franz von Ingelheim | 1679-1695 |
Lothar Franz Freiherr von Schönborn | 1695-1729 |
Franz Ludwig von Neuburg | 1729-1732 |
Philipp Karl Freiherr von Eltz | 1732-1743 |
Johann Friedrich Karl von Ostein | 1743-1763 |
Emmerich Joseph Frh. von Breidbach zu Bürresheim | 1763-1774 |
Friedrich Karl Joseph Freiherr zu Erthal | 1774-1802 |
Karl Theodor Freiherr von Dalberg | 1802-1803 |
BISCHÖFE | |
Joseph Ludwig Colmar | 1802-1818 |
Sedisvakanz | 1818-1829 |
Veit Burg | 1829-1833 |
Johann Leopold Kaiser | 1834-1835 |
Sedisvakanz | 1835-1848 |
Sedisvakanz | 1848-1850 |
Wilhelm Emanuel von Ketteler | 1850-1877 |
Sedisvakanz | 1877-1885 |
Paulus Leopold Haffner | 1886-1899 |
Heinrich Brück | 1900-1903 |