Erzbistum Köln
 

Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 1254
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Köln
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B. ERZBISTUM

1. Erzbischöfe
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Während sich erste christliche Zeugnisse in der römischen civitas Colonia Claudia Ara Agrippinensium bereits im 2. und 3. Jh. finden lassen. ist die Existenz eines Kölner Erzbistums frühestens 313 gesichert. Der erste bekannte Kölner (und später Trierer) Bischof war Maternus (Teilnahme an den Synoden in Rom und Arles 313, 314; Donatisten). Die Absetzung seines Nachfolgers Euphrates wegen Apostasie durch die angebliche Kölner Synode (346) ist eine Fiktion des 8. und 10. Jh. Ihre Entstehung verdankte sie dem Anspruch Triers auf den kirchlichen Primat im fränkisch-deutschen Reich. Der Sprengel des spätantiken Kölner Bistums deckte sich weitgehend mit den Provinzgrenzen der römischen civitas. Der Untergang der civitas-Verfassung in Niedergermanien um 400 und die endgültige Inbesitznahme Kölns durch die Franken 459 bedingten eine Lücke in der Bischofsliste von 397 (Tod des heiligen Severin, des ersten in Köln selbst nachweisbaren Bischofs) bis 565/67. Die mit personeller Hilfe des Bischöfe von Trier vorangetriebene und von den fränkischen Herrschern unterstützte kirchliche Erneuerung Kölns war unter Kunibert (ca. 626-ca. 648) abgeschlossen.
Ende des 6. Jh. begann die bis zum Ende des 13. Jh. reichende, kontinuierliche enge Bindung der Kölner Bischöfe an König und Reich. Die Vertrauensstellung bei den merowingischen Königen ist durch Teilnahme an Reichskonzilien, wichtige Gesandtschaften und Vormund- bzw. Regentschaften für die in Köln residierenden Unterkönige Austrasiens (Dagobert I., Sigibert III.) gekennzeichnet. Ihre Dienste für den Bestand des Reiches belohnten die Könige mit Schenkungen von Königsgut (u.a. castellum Utrecht). Schon vor 638 besaßen die Kölner Bischöfe nähere Beziehungen (amicitia) zu den PIPPINIDEN. Der Plan Papst Zacharias' von 745, Köln mit der Erhebung des Bonifatius zum Bischof zum kirchlich-politischen Zentrum für dessen weitreichende Reform- und Missionspläne zu machen, scheiterte am Widerstand des reformfeindlichen fränkischen Episkopats. KARL DER GROSSE belohnte den unermüdlichen Hofdienst Bischof Hildebalds 794/95 mit dem zunächst persönlich verliehenen Ehrentitel eines archiepiscopus. Die prokönigliche Parteinahme Erzbischof Gunthars im Prozeß um die Ehescheidung König Lothars II. (860-863) erregte den heftigen Widerstand Papst Nikolaus' I., der jenen noch 858/60 als ersten Kölner Erzbischof mit dem Pallium ausgezeichnet hatte. Die römische Synode von 863 bestrafte Gunthar mit Absetzung und Exkommunikation.
Die normannische Zerstörung Kölns 881/82 bremste den Aufstieg zur führende Macht im niederrheinisch-lothringischen Gebiet, der dann unter Erzbischof Brun erfolgreich vorangetrieben wurde. Seine hegemoniale Stellung zeigte sich vor allem in seinen Ämtern als sogenannter archidux in Lotharingien (ab 953) und als Reichsverweser (961-965). Mit der im königlichen Auftrag ausgeübten Hochgerichtsbarkeit und den von ihm verliehenen Bannabgaben legte er den Grundstein für die bis 1288 behauptete Stadtherrschaft der Erzbischöfe. Entscheidende Weichenstellungen im Verhältnis zu König und Papst erfolgten unter den Erzbischöfen Pilgrim und Hermann II., die die hervorragende Stellung der Kölner Erzbischöfe im deutschen Episkopat begründeten. Neben dem Vorrecht der Krönung des deutschen Königs erhielten sie von den SALIERN das Erzkanzleramt für Italien (seit 1031). Mit dem berühmten Privileg vom 7. Mai 1052 verlieh Papst Leo IX. dem Kölner Erzbischof wichtige Ehren- und Vorrechte: außer der Bestätigung des Krönungsrechts und des Erzkanzleramts des apostolischen Stuhls (1051-1067) mit Übertragung der römischen Kirche S. Giovanni a Porta Latina v.a. die Einrichtung eines lokalen Kardinalats mit 7 Kardinalpriestern und ebenso vielen Diakonen und Subdiakonen zur Meßfeier an den beiden Hauptaltären im Kölner Dom sowie das uneingeschränkte Recht des Kölner Erzbischofs auf Leitung der Synoden in seiner Kirchenprovinz und den primatus sedendi nach dem Papst oder seinem Legaten.
Die unermüdliche Sorge um den Fortbestand des Reiches und um ein einvernehmliches Verhältnis zwischen Papst und König, die das politische Handeln Annos II. vorrangig leiteten, diente seinen erzbischöflichen Nachfolgern nicht als Vorbild. Im Investiturstreit standen sie vielmehr dem König als äußerst loyale Parteigänger zur Seite. Nach 1122 (Wormser Konkordat) schwand der herrscherliche Einfluß auf die Besetzung des Kölner Erzbistums merklich; Rainald von Dassel und Philipp von Heinsberg sind die einzigen Erzbischöfe, die ohne Rücksicht auf die rechtmäßigen Wähler auf königlichen Befehl erhoben wurden. Die Bischofswahl war zwischen 1131 und 1261 durch die Rivalität der rheinischen Adelsgeschlechter BERG und ARE-HOCHSTADEN bestimmt, die bis 1297 11 von 17 Erzbischöfen stellten. Neben der Sicherung einer ausreichenden materiellen Basis nutzten die staufischen Könige die Übertragung des lothringischen und westfälischen Dukats (1151 bzw. 1180) vor allem dazu, um die Erzbischöfe stärker im Reichsverband zu verankern und die Verfügbarkeit ihrer großen Lehnsmannschaft zu erhöhen. An den Auseinandersetzungen FRIEDRICH BARBAROSSAS mit Alexander III. und den italienischen Kommunen hatten die Erzbischöfe wesentlichen Anteil.
Der sich an der Englandpolitik und der Regelung der Nachfolge im deutschen Königtum entzündende Streit zwischen den Erzbischöfen und den STAUFERN gipfelte 1198-1204 in der Schaffung und Unterstützung eines welfischen Königtums durch Erzbischof Adolf von Altena. Sein Wechsel zu PHILIPP VON SCHWABEN 1204 führte zum ersten bis 1216 dauernden Bischofsschisma. Obwohl Engelbert von Berg als Erzieher HEINRICHS (VII.) und Reichsverweser (1220-1225) noch einmal ins staufische Lager zurückfand, verfocht Konrad von Hochstaden im Bündnis mit Papst und Erzbischof von Mainz seit 1240/41 eine wirksame anti-staufische Politik. Seit der ausgehenden STAUFER-Zeit stieg der Erzbischof von Köln durch den Rückzug des Königtums zum eigentlichen Träger der Königsgewalt im Nordwesten des Reiches auf, wo Konrad von Hochstaden Ende 1258 von König RICHARD VON CORNWALL nicht nur die Reichsrechte, sondern auch 1260 das Recht erhielt, hier anstelle des Königs Bischöfe einzusetzen. Der seit 1250 sich zuspitzende Konflikt der Erzbischöfe mit den Bürgern von Köln und die Stadtherrschaft und mit den benachbarten niederrheinischen Territorien Brabant, Jülich, Berg und Kleve um die Hegemonie im Nordwesten mündete in die Katastrophe von 1288 (Schlacht von Worringen), die Vormachtstellung des Erzbischofs endgültig beseitigte.
Seit 1274 (erste päpstliche Reservation) entschied das Papsttum über die Besetzung des Erzbistums. 1332 providierte erstmals Johannes XXII. in Walram von Jülich einen Erzbischof von Köln. Trotz der von Papst und Kardinälen geforderten Unsummen an Servitiengeldern und Kreuzzugszehnten bestanden zwischen den Erzbischöfen und den Päpsten im 14. und 15. Jh. einvernehmliche Beziehungen. Erst seit 1480 besaß der Erzbischof von Köln das päpstliche Vertretungsrecht als legatus natus in seiner Kirchenprovinz. Die Erzbischöfe des 14. und 15. Jh. übten den ihrem fürstlichen Rang gemäßen Einfluß auf Politik und Verfassung des reiches in sehr unterschiedlicher Intensität aus. Als loyale Parteigänger des avignesischen Papsttums erkannten Heinrich von Virneburg und Walram von Jülich das Königtum LUDWIGS DES BAYERN nicht an. Die 1338 (Rhenser Kurverein) und 1346 (Wahl KARLS IV.) sichtbaren geringen reichspolitischen Ambitionen des Erzbischofs änderten sich erst unter Wilhelm von Gennep, dessen großer (außenpolitischer) Einfluß auf KARL IV. sich auch in der Mitwirkung an der Redaktion der Goldenen Bulle (1356) niederschlug. In den durch den Hundertjährigen Krieg bedingten wechselnden Bündnissystemen versuchten die Erzbischöfe, eine neutrale Haltung einzunehmen, die insbesondere Rücksicht auf den Englandhandel der Stadt Köln nahm. Dietrich von Moers wirkte als maßgeblicher Befürworter einer oligarchischen Leitung des Reiches durch die Kurfürsten (Kurverein von Bingen 1424)führend an der neutralen Haltung von Kaiser und Kurfürsten (Frankfurter Protest vom 1432/38) im Streit zwischen Papsttum und Baseler Konzil mit. Dietrichs Besetzung und Kontrolle der Bischofsstühle von Paderborn, Münster, Osnabrück und Utrecht sowie seine Einmischung und Vermittlerrolle in regionalen Erbfolgestreitigkeiten führten zum Konflikt mit Herzog Philipp dem Guten von Burgund, der im Bündnis mit den niederrheinischen Fürsten seinen Herrschaftsbereich bis zur Weser auszudehnen versuchte. Durch die Niederlagen in der Soester Fehde (1444-1449) und der Münsterschen Stiftsfehde (1450-1456) sank das Erzstift endgültig zu einer zweitrangigen Macht herab und spielte bis zur Aufhebung 1802/03 keine führende Rolle mehr.
Der Anspruch des Erzbischofs von Köln auf die Krönung und Salbung des deutschen Königs läßt sich erstmals 936 bei der Wahl OTTOS I. nachweisen. Die Erzbischof Pilgrim übertragene, gegen Mainz gerichtete Weihe HEINRICHS III. zum deutschen König in Aachen, Ostern 1028, erlangte "traditionsbildende Bedeutung" (Boshof) für Krönungsort und Krönungsrecht des Kölner Erzbischofs. Für den verfassungsmäßigen Wandel im Verfahren der Erhebung des deutschen Königs seit 1198 leistete Erzbischof Adolf von Altena als eifriger Verfechter des Fürstenwahlrechts einen der elementarsten Beiträge. Seine Durchsetzung des ersten Ranges der Kölner Kirche unter den Reichsfürsten, der vor allem im Anspruch auf die prima vox bei der Königswahl zum Ausdruck kam, löste den deutschen Thronstreit aus. Konrad von Hochstaden gewann die zeitweilig an Mainz verlorene führende Rolle Kölns bei den Königswahlen 1246, 1247 und 1257 zurück. Er beanspruchte vor allem, dass bei Doppelwahlen die Kur des Kölner Erzbischofs den Ausschlag gebe. Nach der seit 1262 nachweisbaren "Kölner Theorie" (Erkens) gründete sich der Vorrang des Kölner Erzbischofs gleichermaßen auf sein Wahl- und Krönungsrecht. Während sein Votum bei Zwiekuren ein besonderes Gewicht erhielt, wurde die Aachener Krönung als der allein herrschaftsbegründende Rechtsakt verstanden. Die konstitutive Bedeutung der Krönung konnten die Erzbischöfe 1292, 1308, 1314 (?) erstmals durchsetzen. Heinrich von Virneburg steigerte die Kölner Forderung nach Wahlentscheidung bei Doppelwahlen zur Richterkompetenz über die beiden Gewählten. Heinrich scheiterte mit seiner Unterstützung FRIEDRICHS DES SCHÖNEN bei der Anwendung seiner Theorie völlig. Die Goldene Bulle wertete die Stimme des Kölner Erzbischofs gegenüber der Mainzer und Trierer Kur erheblich ab.


Trillmich Werner: Seite 56
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"

Kölns Kirche suchte Mainz und Trier den Vorrang streitig zu machen. Dem aus römischer zeit stammenden Bistum, das um 795 zum Erzbistum erhoben wurde, unterstanden als Suffragane Lüttich, Utrecht sowie die westfälischen Diözesen Münster, Osnabrück und Minden. Kölns eigener Sprengel reichte linksrheinisch von Sinzig bis Nimwegen. Im Westen schloß er Malmedy ein, Cornelimünster, Burtscheid, Jülich und erreichte im Lande Geldern unterhalb von Venlo die Maas. Rechtsrheinisch unterstand ihm fränkisches Gebiet vom Siebengebirge bis Rees, dazu Westfalen links der Lippe. Politischen Einfluß in den Rheinlanden erlangte nach den Verheerungen durch die Wikinger erst wieder Erzbischof Brun (953-965). Durch ihn erwarb das Hochstift außer Grafenrechten und neuen Vasallen Markt, Münze und Zoll in Köln, dessen aufblühende Marktsiedlung am Hafen in die städtische Ummauerung einbezogen wurde. Kölns Münzen fanden am Rheine und in N-Deutschland, aber auch im Seeverkehr mit England und Flandern weite Verbreitung. Die lothringischen Besitzungen der Kirche lagen vornehmlich am linken Rheinufer um Bacharach, Rhens, im Ahr- und Bonngau, um Zülpich. Der Forstbezirk zwischen Ville und Eifel hatte Brühl zum Mittelpunkt. Weitere Güter umgaben Zons, Neuß und Kemoen. Als erfahrener Kanzler und Erzkapellan schuf Brun in Köln eine leistungsfähige Domschule, um Lothringens Episkopat durch gebildete, reichstreue Männer  ergänzen zu können. Hinter dieser praktischen Erziehungsarbeit trat wissenschaftliche und literarische Tätigkeit in den Hintergrund. Die Dombibliothek wurde weniger von Kölner Schreibern, als durch Bücher aus Reichenau, St. Gallen und Reims erweitert. Dagegen schufen Goldschmiede, Elfenbein- und Holzschnitzer bedeutende Werke. Wichtiger noch war der architektonische Neubeginn in zahlreichen Adelsstiften, denen Bruno in Köln Groß St. Martin, St. Andreas und St. Pantaleon hinzufügte. Monumentale, turmreiche doppelchörige Bauten wuchsen empor. Die nach Sachsen ausstrahlende Bautätigkeit hat der Metropole, wie Münzen und Siegel bezeugen, den Ruf der "Sancta Colonia" eingebracht. In der Reichspolitik spielte der aus der Wormser Schule hervorgegangene Erzbischof Heribert (999-1021) eine führende Rolle. Den Mainzer weit überflügelnd, stieg er unter OTTO III. zum Kanzler und Archilogotheta für das ganze Reich auf. Als Gegner der Königswahl HEINRICHS II. allerdings büßte er diese überragende Stellung 1002 wieder ein, und erst sein Nachfolger, der bayerische ARIBONE Pilgrim (1021-1036), gewann das verlorene Vertrauen zurück. Vom Hofkapellan, Italienkanzler und Bamberger Dompropst zum Oberhirten der niederrheinischen Metropole gelang dem auch theologisch, mathematisch und musikalisch interessierten Verwandten Aribos von Mainz ein glanzvoller Aufstieg. Der Kurie geleistete Dienste verschafften ihm 1023 das Amt eines Bibliothekars der Römischen Kirche, eine Art Legatur für Deutschland. Diplomatische Geschmeidigkeit und weitreichendste Beziehungen befähigten ihn, eine führende Stellung bei Hofe einzunehmen.
 
 
 
Maternus I.    88- 128 
Paulinus   128- 175? 
Marcellinus  175?- 200? 
Aquilinus   200?- 248 
Levoldus   248- 285 
Maternus II.  285- 315 
Euphrates   315- 348 
Severinus   348- 403 
Ebergisil I.  403-418 oder 403-440 
Solatius   440- 470 
Sunnoväus   470- 500 
Domitianus     um 535 
Charentinus     um 570 
Ebergisil II.   580- 600? 
Remedius   600?- 611? 
Solatius   611?- 622 
Hildebald                     Erzbischof   623- 663 
Bodatus Bischof   663-674
Stephan   674-680
Adelwin   680-695
Giso   695-708
Anno I.   708-710
Faramund   710-713
Agilolf   713-717
Reginfried   718-747
Hildegar   747-753
Bertholm   753-763
Rikulf   763-785
Hildebald                     Erzbischof   785-819
Hadebald   819-842
Hilduwin   842-849?
Hildebert   849-850
Günther   850-864
Sedisvakanz   864-870
Willibert   870-889
Hermann I.   890-924
Wigfried   925-953
Brun   954-965
Folkmar   965-967
Gero   967-976
Warin   976-985
Everger   985-999
Heribert von Rothenburg   999-1021
Pilgrim  1021-1036
Hermann II. bei Rhein  1036-1056
Anno II. von Steußlingen  1056-1075
Hildolf  1076-1079
Sigewin  1079-1089
Hermann III.  1089-1099
Friedrich I.  1099-1131
Bruno I. von Berg  1131-1137
Hugo von Sponheim       1137
Arnold I. von Randerath  1137-1151
Arnold II. von Wied  1151-1156
Friedrich II. von Berg  1156-1158
Rainald von Dassel  1159-1167
Philipp I. von Heinsberg  1167-1191
Bruno II. von Berg                    + 1200  1191-1193
Adolf I. von Altena  1193-1205
Bruno III. von Sayn  1205-1208
Dietrich I. von Hengenbach    + 1224  1208-1212
Adolf I. von Altena                 + 1220  1212-1215
Engelbert I. von Berg  1216-1225
Heinrich I. von Molenark  1225-1238
Konrad I. von Hochstaden  1238-1261
Engelbert II. von Falkenburg  1261-1274
Siegfried von Westerburg      + 7.4.1297  1275-1297
Wigbold von Holte  1297-1304
Heinrich II. von Virneburg  1304-1332
Walram von Jülich  1332-1349
Wilhelm von Gennep  1349-1362
Johann von Virneburg  1362-1363
Wilhelm von Schleiden  1362-1363
Adolf II. von der Mark  1363-1364
Engelbert II. von der Mark  1364-1369
Kuno von Falkenstein  Erzbischof von Trier 1369-1370
Friedrich II. von Saarwerden  1370-1414
Dietrich II. von Mörs  1414-1463
Ruprecht von der Pfalz 1463-1480
Hermann IV. von Hessen  1480-1508
Philipp II. von Dhaun-Oberstein  1508-1515
Hermann V. von Wied  1515-1546
Adolf III. von Schauenburg  1546-1556
Anton I. von Schauenburg  1556-1558
Johann Gebhard I. von Mansfeld  1558-1562
Friedrich V. von Wied         + 1568  1562-1567
Salentin von Isenburg         + 1610  1567-1577
Gebhard II. Truchseß von Waldburg  1577-1583
Ferdinand von Bayern  1612-1650
Maximilian Heinrich von Bayern  1650-1688
Joseph Clemens von Bayern  1688-1723
Clemens August von Bayern  1723-1761
Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels  1761-1784
Maximilian Franz von Österreich  1784-1801
Anton Viktor von Österreich  1801-1802
Sedisvakanz  1801-1824
Ferdinand August von Spiegel zum Desenberg  1824-1835
Clemens August von Droste-Vischering  1835-1845
Johann von Geißel  1845-1864
Paulus Melchers  1864-1885
Philipp Krementz  1885-1899
Hubert Simar  1900-1902
Anton Fischer  1902-