Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 1254
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Köln
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B. ERZBISTUM
1. Erzbischöfe
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Während sich erste christliche Zeugnisse in der
römischen civitas Colonia Claudia Ara Agrippinensium bereits im 2.
und 3. Jh. finden lassen. ist die Existenz eines Kölner
Erzbistums frühestens 313 gesichert. Der erste bekannte Kölner
(und später Trierer) Bischof war Maternus (Teilnahme an den
Synoden in Rom und Arles 313, 314; Donatisten). Die Absetzung seines Nachfolgers
Euphrates wegen Apostasie durch die angebliche Kölner Synode
(346) ist eine Fiktion des 8. und 10. Jh. Ihre Entstehung verdankte sie
dem Anspruch Triers auf den kirchlichen Primat im fränkisch-deutschen
Reich. Der Sprengel des spätantiken Kölner
Bistums deckte sich weitgehend mit den Provinzgrenzen der römischen
civitas. Der Untergang der civitas-Verfassung in Niedergermanien um 400
und die endgültige Inbesitznahme Kölns durch die Franken 459
bedingten eine Lücke in der Bischofsliste von 397 (Tod des heiligen
Severin,
des ersten in Köln selbst nachweisbaren Bischofs) bis 565/67. Die
mit personeller Hilfe des Bischöfe von Trier vorangetriebene und von
den fränkischen Herrschern unterstützte kirchliche Erneuerung
Kölns war unter Kunibert (ca. 626-ca. 648) abgeschlossen.
Ende des 6. Jh. begann die bis zum Ende des 13. Jh. reichende,
kontinuierliche enge Bindung der Kölner Bischöfe
an König und Reich. Die Vertrauensstellung bei den merowingischen
Königen ist durch Teilnahme an Reichskonzilien, wichtige Gesandtschaften
und Vormund- bzw. Regentschaften für die in Köln residierenden
Unterkönige Austrasiens (Dagobert I.,
Sigibert
III.) gekennzeichnet. Ihre Dienste für den Bestand des
Reiches belohnten die Könige mit Schenkungen von Königsgut (u.a.
castellum Utrecht). Schon vor 638 besaßen die Kölner
Bischöfe nähere Beziehungen (amicitia) zu den PIPPINIDEN.
Der Plan Papst Zacharias' von 745, Köln
mit der Erhebung des Bonifatius zum Bischof zum kirchlich-politischen Zentrum
für dessen weitreichende Reform- und Missionspläne zu machen,
scheiterte am Widerstand des reformfeindlichen fränkischen Episkopats.
KARL
DER GROSSE belohnte den unermüdlichen Hofdienst Bischof
Hildebalds 794/95 mit dem zunächst persönlich verliehenen
Ehrentitel eines archiepiscopus. Die prokönigliche Parteinahme
Erzbischof
Gunthars im Prozeß um die Ehescheidung König
Lothars II. (860-863) erregte den heftigen Widerstand Papst
Nikolaus' I., der jenen noch 858/60 als ersten Kölner
Erzbischof mit dem Pallium ausgezeichnet hatte. Die römische
Synode von 863 bestrafte Gunthar mit Absetzung und Exkommunikation.
Die normannische Zerstörung Kölns
881/82 bremste den Aufstieg zur führende Macht im niederrheinisch-lothringischen
Gebiet, der dann unter Erzbischof Brun
erfolgreich vorangetrieben wurde. Seine hegemoniale Stellung zeigte sich
vor allem in seinen Ämtern als sogenannter archidux in Lotharingien
(ab 953) und als Reichsverweser (961-965). Mit der im königlichen
Auftrag ausgeübten Hochgerichtsbarkeit und den von ihm verliehenen
Bannabgaben legte er den Grundstein für die bis 1288 behauptete Stadtherrschaft
der Erzbischöfe. Entscheidende Weichenstellungen im Verhältnis
zu König und Papst erfolgten unter den Erzbischöfen Pilgrim
und Hermann II., die die hervorragende Stellung der Kölner
Erzbischöfe im deutschen Episkopat begründeten. Neben
dem Vorrecht der Krönung des deutschen Königs erhielten sie von
den SALIERN
das Erzkanzleramt für
Italien (seit 1031). Mit dem berühmten Privileg vom 7. Mai 1052 verlieh
Papst Leo IX. dem Kölner Erzbischof wichtige
Ehren- und Vorrechte: außer der Bestätigung des Krönungsrechts
und des Erzkanzleramts des apostolischen Stuhls (1051-1067) mit Übertragung
der römischen Kirche S. Giovanni a Porta Latina v.a. die Einrichtung
eines lokalen Kardinalats mit 7 Kardinalpriestern und ebenso vielen Diakonen
und Subdiakonen zur Meßfeier an den beiden Hauptaltären im Kölner
Dom sowie das uneingeschränkte Recht des Kölner
Erzbischofs auf Leitung der Synoden in seiner Kirchenprovinz und
den primatus sedendi nach dem Papst oder seinem Legaten.
Die unermüdliche Sorge um den Fortbestand des Reiches
und um ein einvernehmliches Verhältnis zwischen Papst und König,
die das politische Handeln Annos II. vorrangig leiteten, diente
seinen erzbischöflichen Nachfolgern nicht als Vorbild. Im Investiturstreit
standen sie vielmehr dem König als äußerst loyale Parteigänger
zur Seite. Nach 1122 (Wormser Konkordat) schwand der herrscherliche Einfluß
auf die Besetzung des
Kölner Erzbistums
merklich; Rainald von Dassel und Philipp von Heinsberg sind
die einzigen Erzbischöfe, die ohne Rücksicht auf die rechtmäßigen
Wähler auf königlichen Befehl erhoben wurden. Die Bischofswahl
war zwischen 1131 und 1261 durch die Rivalität der rheinischen Adelsgeschlechter
BERG
und ARE-HOCHSTADEN bestimmt, die bis 1297 11 von 17 Erzbischöfen
stellten. Neben der Sicherung einer ausreichenden materiellen Basis nutzten
die staufischen Könige die Übertragung
des lothringischen und westfälischen Dukats (1151 bzw. 1180) vor allem
dazu, um die Erzbischöfe stärker im Reichsverband zu verankern
und die Verfügbarkeit ihrer großen Lehnsmannschaft zu erhöhen.
An den Auseinandersetzungen FRIEDRICH BARBAROSSAS
mit Alexander III. und den italienischen Kommunen hatten die Erzbischöfe
wesentlichen Anteil.
Der sich an der Englandpolitik und der Regelung der Nachfolge
im deutschen Königtum entzündende Streit zwischen den Erzbischöfen
und den STAUFERN gipfelte 1198-1204
in der Schaffung und Unterstützung eines welfischen Königtums
durch
Erzbischof Adolf von Altena. Sein Wechsel zu PHILIPP
VON SCHWABEN 1204 führte zum ersten bis 1216 dauernden
Bischofsschisma. Obwohl Engelbert von Berg als Erzieher
HEINRICHS (VII.) und Reichsverweser (1220-1225) noch einmal
ins staufische Lager zurückfand,
verfocht Konrad von Hochstaden im Bündnis mit Papst und Erzbischof
von Mainz seit 1240/41 eine wirksame anti-staufische
Politik. Seit der ausgehenden STAUFER-Zeit
stieg der Erzbischof von Köln durch den
Rückzug des Königtums zum eigentlichen Träger der Königsgewalt
im Nordwesten des Reiches auf, wo Konrad von Hochstaden Ende 1258
von König RICHARD VON CORNWALL
nicht nur die Reichsrechte, sondern auch 1260 das Recht erhielt, hier anstelle
des Königs Bischöfe einzusetzen. Der seit 1250 sich zuspitzende
Konflikt der Erzbischöfe mit den Bürgern von Köln und die
Stadtherrschaft und mit den benachbarten niederrheinischen Territorien
Brabant, Jülich, Berg und Kleve um die Hegemonie im Nordwesten mündete
in die Katastrophe von 1288 (Schlacht von Worringen), die Vormachtstellung
des Erzbischofs endgültig beseitigte.
Seit 1274 (erste päpstliche Reservation) entschied
das Papsttum über die Besetzung des Erzbistums. 1332 providierte erstmals
Johannes XXII. in Walram von Jülich einen Erzbischof
von Köln. Trotz der von Papst und Kardinälen geforderten
Unsummen an Servitiengeldern und Kreuzzugszehnten bestanden zwischen den
Erzbischöfen und den Päpsten im 14. und 15. Jh. einvernehmliche
Beziehungen. Erst seit 1480 besaß der Erzbischof
von Köln das päpstliche Vertretungsrecht als legatus natus
in seiner Kirchenprovinz. Die Erzbischöfe des 14. und 15. Jh. übten
den ihrem fürstlichen Rang gemäßen Einfluß auf Politik
und Verfassung des reiches in sehr unterschiedlicher Intensität aus.
Als loyale Parteigänger des avignesischen Papsttums erkannten
Heinrich
von Virneburg und Walram von Jülich das Königtum
LUDWIGS
DES BAYERN nicht an. Die 1338 (Rhenser Kurverein) und 1346 (Wahl
KARLS
IV.) sichtbaren geringen reichspolitischen Ambitionen des Erzbischofs
änderten sich erst unter Wilhelm von Gennep, dessen großer
(außenpolitischer) Einfluß auf KARL
IV. sich auch in der Mitwirkung an der Redaktion der Goldenen
Bulle (1356) niederschlug. In den durch den Hundertjährigen Krieg
bedingten wechselnden Bündnissystemen versuchten die Erzbischöfe,
eine neutrale Haltung einzunehmen, die insbesondere Rücksicht auf
den Englandhandel der Stadt Köln nahm.
Dietrich von Moers wirkte
als maßgeblicher Befürworter einer oligarchischen Leitung des
Reiches durch die Kurfürsten (Kurverein von Bingen 1424)führend
an der neutralen Haltung von Kaiser und Kurfürsten (Frankfurter Protest
vom 1432/38) im Streit zwischen Papsttum und Baseler Konzil mit. Dietrichs
Besetzung
und Kontrolle der Bischofsstühle von Paderborn, Münster, Osnabrück
und Utrecht sowie seine Einmischung und Vermittlerrolle in regionalen Erbfolgestreitigkeiten
führten zum Konflikt mit Herzog Philipp dem Guten von Burgund, der
im Bündnis mit den niederrheinischen Fürsten seinen Herrschaftsbereich
bis zur Weser auszudehnen versuchte. Durch die Niederlagen in der Soester
Fehde (1444-1449) und der Münsterschen Stiftsfehde (1450-1456) sank
das Erzstift endgültig zu einer zweitrangigen Macht herab und spielte
bis zur Aufhebung 1802/03 keine führende Rolle mehr.
Der Anspruch des Erzbischofs von
Köln auf die Krönung und Salbung des deutschen Königs
läßt sich erstmals 936 bei der Wahl OTTOS
I. nachweisen. Die Erzbischof Pilgrim übertragene,
gegen Mainz gerichtete Weihe HEINRICHS III. zum
deutschen König in Aachen, Ostern 1028, erlangte "traditionsbildende
Bedeutung" (Boshof) für Krönungsort und Krönungsrecht des
Kölner Erzbischofs. Für
den verfassungsmäßigen Wandel im Verfahren der Erhebung des
deutschen Königs seit 1198 leistete Erzbischof Adolf von Altena
als eifriger Verfechter des Fürstenwahlrechts einen der elementarsten
Beiträge. Seine Durchsetzung des ersten Ranges der Kölner Kirche
unter den Reichsfürsten, der vor allem im Anspruch auf die prima vox
bei der Königswahl zum Ausdruck kam, löste den deutschen Thronstreit
aus. Konrad von Hochstaden gewann die zeitweilig an Mainz verlorene
führende Rolle Kölns bei den Königswahlen 1246, 1247 und
1257 zurück. Er beanspruchte vor allem, dass bei Doppelwahlen die
Kur des Kölner Erzbischofs den Ausschlag
gebe. Nach der seit 1262 nachweisbaren "Kölner Theorie" (Erkens) gründete
sich der Vorrang des Kölner Erzbischofs
gleichermaßen auf sein Wahl- und Krönungsrecht. Während
sein Votum bei Zwiekuren ein besonderes Gewicht erhielt, wurde die Aachener
Krönung als der allein herrschaftsbegründende Rechtsakt verstanden.
Die konstitutive Bedeutung der Krönung konnten die Erzbischöfe
1292, 1308, 1314 (?) erstmals durchsetzen. Heinrich von Virneburg steigerte
die Kölner Forderung nach Wahlentscheidung bei Doppelwahlen zur Richterkompetenz
über die beiden Gewählten. Heinrich scheiterte mit seiner
Unterstützung
FRIEDRICHS DES SCHÖNEN
bei der Anwendung seiner Theorie völlig. Die Goldene Bulle wertete
die Stimme des Kölner Erzbischofs gegenüber
der Mainzer und Trierer Kur erheblich ab.
Kölns Kirche suchte Mainz und
Trier den Vorrang streitig zu machen. Dem aus römischer zeit stammenden
Bistum, das um 795 zum Erzbistum erhoben wurde, unterstanden als Suffragane
Lüttich, Utrecht sowie die westfälischen Diözesen Münster,
Osnabrück und Minden. Kölns eigener Sprengel reichte linksrheinisch
von Sinzig bis Nimwegen. Im Westen schloß er Malmedy ein, Cornelimünster,
Burtscheid, Jülich und erreichte im Lande Geldern unterhalb von Venlo
die Maas. Rechtsrheinisch unterstand ihm fränkisches Gebiet vom Siebengebirge
bis Rees, dazu Westfalen links der Lippe. Politischen Einfluß in
den Rheinlanden erlangte nach den Verheerungen durch die Wikinger erst
wieder Erzbischof Brun (953-965). Durch
ihn erwarb das Hochstift außer Grafenrechten und neuen Vasallen Markt,
Münze und Zoll in Köln, dessen aufblühende Marktsiedlung
am Hafen in die städtische Ummauerung einbezogen wurde.
Kölns
Münzen fanden am Rheine und in N-Deutschland, aber auch
im Seeverkehr mit England und Flandern weite Verbreitung. Die lothringischen
Besitzungen der Kirche lagen vornehmlich am linken Rheinufer um Bacharach,
Rhens, im Ahr- und Bonngau, um Zülpich. Der Forstbezirk zwischen Ville
und Eifel hatte Brühl zum Mittelpunkt. Weitere Güter umgaben
Zons, Neuß und Kemoen. Als erfahrener Kanzler und Erzkapellan schuf
Brun in Köln eine leistungsfähige Domschule, um Lothringens Episkopat
durch gebildete, reichstreue Männer ergänzen zu können.
Hinter dieser praktischen Erziehungsarbeit trat wissenschaftliche und literarische
Tätigkeit in den Hintergrund. Die Dombibliothek wurde weniger von
Kölner Schreibern, als durch Bücher aus Reichenau, St. Gallen
und Reims erweitert. Dagegen schufen Goldschmiede, Elfenbein- und Holzschnitzer
bedeutende Werke. Wichtiger noch war der architektonische Neubeginn in
zahlreichen Adelsstiften, denen Bruno in Köln Groß St.
Martin, St. Andreas und St. Pantaleon hinzufügte. Monumentale, turmreiche
doppelchörige Bauten wuchsen empor. Die nach Sachsen ausstrahlende
Bautätigkeit hat der Metropole, wie Münzen und Siegel bezeugen,
den Ruf der "Sancta Colonia" eingebracht. In der Reichspolitik spielte
der aus der Wormser Schule hervorgegangene Erzbischof Heribert (999-1021)
eine führende Rolle. Den Mainzer weit überflügelnd, stieg
er unter OTTO III. zum Kanzler und
Archilogotheta für das ganze Reich auf. Als Gegner der Königswahl
HEINRICHS
II. allerdings büßte er diese überragende Stellung
1002 wieder ein, und erst sein Nachfolger, der bayerische ARIBONE Pilgrim
(1021-1036), gewann das verlorene Vertrauen zurück. Vom Hofkapellan,
Italienkanzler und Bamberger Dompropst zum Oberhirten der niederrheinischen
Metropole gelang dem auch theologisch, mathematisch und musikalisch interessierten
Verwandten Aribos von Mainz ein glanzvoller Aufstieg. Der Kurie geleistete
Dienste verschafften ihm 1023 das Amt eines Bibliothekars der Römischen
Kirche, eine Art Legatur für Deutschland. Diplomatische Geschmeidigkeit
und weitreichendste Beziehungen befähigten ihn, eine führende
Stellung bei Hofe einzunehmen.
| Maternus I. | 88- 128 |
| Paulinus | 128- 175? |
| Marcellinus | 175?- 200? |
| Aquilinus | 200?- 248 |
| Levoldus | 248- 285 |
| Maternus II. | 285- 315 |
| Euphrates | 315- 348 |
| Severinus | 348- 403 |
| Ebergisil I. | 403-418 oder 403-440 |
| Solatius | 440- 470 |
| Sunnoväus | 470- 500 |
| Domitianus | um 535 |
| Charentinus | um 570 |
| Ebergisil II. | 580- 600? |
| Remedius | 600?- 611? |
| Solatius | 611?- 622 |
| Hildebald Erzbischof | 623- 663 |
| Bodatus Bischof | 663-674 |
| Stephan | 674-680 |
| Adelwin | 680-695 |
| Giso | 695-708 |
| Anno I. | 708-710 |
| Faramund | 710-713 |
| Agilolf | 713-717 |
| Reginfried | 718-747 |
| Hildegar | 747-753 |
| Bertholm | 753-763 |
| Rikulf | 763-785 |
| Hildebald Erzbischof | 785-819 |
| Hadebald | 819-842 |
| Hilduwin | 842-849? |
| Hildebert | 849-850 |
| Günther | 850-864 |
| Sedisvakanz | 864-870 |
| Willibert | 870-889 |
| Hermann I. | 890-924 |
| Wigfried | 925-953 |
| Brun | 954-965 |
| Folkmar | 965-967 |
| Gero | 967-976 |
| Warin | 976-985 |
| Everger | 985-999 |
| Heribert von Rothenburg | 999-1021 |
| Pilgrim | 1021-1036 |
| Hermann II. bei Rhein | 1036-1056 |
| Anno II. von Steußlingen | 1056-1075 |
| Hildolf | 1076-1079 |
| Sigewin | 1079-1089 |
| Hermann III. | 1089-1099 |
| Friedrich I. | 1099-1131 |
| Bruno I. von Berg | 1131-1137 |
| Hugo von Sponheim | 1137 |
| Arnold I. von Randerath | 1137-1151 |
| Arnold II. von Wied | 1151-1156 |
| Friedrich II. von Berg | 1156-1158 |
| Rainald von Dassel | 1159-1167 |
| Philipp I. von Heinsberg | 1167-1191 |
| Bruno II. von Berg + 1200 | 1191-1193 |
| Adolf I. von Altena | 1193-1205 |
| Bruno III. von Sayn | 1205-1208 |
| Dietrich I. von Hengenbach + 1224 | 1208-1212 |
| Adolf I. von Altena + 1220 | 1212-1215 |
| Engelbert I. von Berg | 1216-1225 |
| Heinrich I. von Molenark | 1225-1238 |
| Konrad I. von Hochstaden | 1238-1261 |
| Engelbert II. von Falkenburg | 1261-1274 |
| Siegfried von Westerburg + 7.4.1297 | 1275-1297 |
| Wigbold von Holte | 1297-1304 |
| Heinrich II. von Virneburg | 1304-1332 |
| Walram von Jülich | 1332-1349 |
| Wilhelm von Gennep | 1349-1362 |
| Johann von Virneburg | 1362-1363 |
| Wilhelm von Schleiden | 1362-1363 |
| Adolf II. von der Mark | 1363-1364 |
| Engelbert II. von der Mark | 1364-1369 |
| Kuno von Falkenstein Erzbischof von Trier | 1369-1370 |
| Friedrich II. von Saarwerden | 1370-1414 |
| Dietrich II. von Mörs | 1414-1463 |
| Ruprecht von der Pfalz | 1463-1480 |
| Hermann IV. von Hessen | 1480-1508 |
| Philipp II. von Dhaun-Oberstein | 1508-1515 |
| Hermann V. von Wied | 1515-1546 |
| Adolf III. von Schauenburg | 1546-1556 |
| Anton I. von Schauenburg | 1556-1558 |
| Johann Gebhard I. von Mansfeld | 1558-1562 |
| Friedrich V. von Wied + 1568 | 1562-1567 |
| Salentin von Isenburg + 1610 | 1567-1577 |
| Gebhard II. Truchseß von Waldburg | 1577-1583 |
| Ferdinand von Bayern | 1612-1650 |
| Maximilian Heinrich von Bayern | 1650-1688 |
| Joseph Clemens von Bayern | 1688-1723 |
| Clemens August von Bayern | 1723-1761 |
| Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels | 1761-1784 |
| Maximilian Franz von Österreich | 1784-1801 |
| Anton Viktor von Österreich | 1801-1802 |
| Sedisvakanz | 1801-1824 |
| Ferdinand August von Spiegel zum Desenberg | 1824-1835 |
| Clemens August von Droste-Vischering | 1835-1845 |
| Johann von Geißel | 1845-1864 |
| Paulus Melchers | 1864-1885 |
| Philipp Krementz | 1885-1899 |
| Hubert Simar | 1900-1902 |
| Anton Fischer | 1902- |