Jüngster Sohn des Grafen Rudolf I. von Stade
und der Richardis von Spanheim, Tochter von Burggraf Hermann von
Magdeburg
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1947
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Hartwig I., Erzbischof von Hamburg-Brehmen 1148-1168
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* vor 1118, + 11. Oktober 1168
Bremen
Jüngster Sohn Graf Rudolfs I. von Stade und der Richardis aus dem Hause der Grafen von Spanheim-Lavanttal (mütterlicherseits verwandt mit Erzbischof Hartwig von Magdeburg und Bischof Hartwig von Regensburg). 1142 Magdeburger Kanoniker, im selben Jahr schon in Bremen, seit 1144 Dompropst, noch unter Erzbischof Adalbero in die nach dem söhnelosen Tod von Hartwigs Brüdern beginnenden Erbauseinandersetzungen um die Grafschaft Stade verstrickt. 1145 zog Herzog Heinrich der Löwe - unter Umgehung der Ansprüche Hartwigs und der Bremer Kirche - die Grafschaft gewaltsam an sich. Zum Erzbischof von Bremen gewählt, vermochte Hartwig sein Recht gegen den Löwen nicht durchzusetzen, ebensowenig - trotz zahlreicher Urkundenfälschungen - den Primatanspruch seiner Kirche auf Skandinavien. Auch das Recht der Bischofsinvestitur in den von Hartwig wiedererrichteten Bistümern Oldenburg-Lübeck, Mecklenburg-Schwerin und Ratzeburg gelangte an Heinrich den Löwen. Glücklos im Kampf gegen den welfischen Herzog, ohne engeren Bezug zum staufischen Königtum, konzentrierte sich Hartwig auf den Landesausbau an Niederelbe und Niederweser; die Bremer Kirche verdankt Hartwig eine erste größere Handschriftensammlung.
Literatur:
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ADB X, 716-718 - NDB VIII, II - Gams V 2, 1984, 41-44
[Lit.] - G. Althoff, Heinrich d. Löwe und das Stader Erbe, DA 41,
1985, 66-100.
B 145
Lü: 12.10. Harduuicus aps + 1168 Hamburg/Bremen
Die Auseinandersetzung Hartwichs aus dem Hause
der Grafen von Stade mit den WELFEN bestimmte
die gesamte Regierungszeit dieses Erzbischofs. Daher scheint seine Aufnahme
ins Lüneburger Gebetsgedenken zunächst überraschend, da
diese für die fragliche Zeit weitgehend von dem Beziehungsfeld der
WELFEN bestimmt ist; vgl. dazu oben
Seite 63 f.
Kurz vor dem Tode Hartwichs
ist jedoch ein Ausgleich zwischen den Parteien zustandegekommen, wodurch
sich die Aufnahme Hartwichs ins Necrolog
erklären könnte.
Zu den Auseinandersetzungen vgl. Glaeske, Die Erzbischöfe
von Hamburg-Bremen, S. 155 ff.; May, Regesten der Erzbischöfe von
Bremen, Nr. 490 ff.; Jordan, Die Bistumsgründungen Heinrichs des Löwen,
S. 81-91; und ders., Heinrich der Löwe, S. 39 ff. u.ö.
Hucke Richard:
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"Die Grafen von Stade"
Der letzte männliche Angehörige des Stader
Hauses überlebte seinen Bruder Rudolf II. um 24 Jahre. Sein Name
wurde mit Bedacht nach den hohen geistlichen Würdenträgern des
SPANHEIMER Hauses, Hartwig, Erzbischof von Magdeburg (1079-1102)
und Hartwig, Bischof von Regensburg (1105-1126), gewählt und damit
der Beruf des jungen Mannes als Geistlicher bereits vorausbestimmt. Das
Leben des Erzbischofs hat Georg Dehio (1872) beschrieben. Die Ergebnisse
der neueren Forschung bietet die Zusammenstellung bei May. Es bleibt nur,
einige Ergänzungen zu machen.
Hartwigs Geburt ist
vor 1118 anzusetzen, da die Urkunde, in der er erstmalig als rechtsfähiger
Schenkgeber (12 Jahre) namentlich erscheint, vor dem 15. März 1130
ausgestellt worden sein muß, während er vorher (1124) noch zu
den "reliquis liberis" gehörte. Sein Bruder Udo IV., der an dem genannten
Tage erschlagen wurde, lebte bei der Ausstellung der Urkunde noch. In der
erhaltenen Fassung des Privilegs, das von Erzbischof Konrad von Magdeburg
am 6. Januar 1135 bestätigt wurde, ist durch den Hinweis auf Erzbischof
Norbert (+ 1134) ausdrücklich auf eine Vorlage (bzw. früheres
"actum") hingewiesen. Als Geistlicher in Magdeburg trat er 1142 auf. Bald
darauf wird er nach Bremen gekommen sein. Er selbst nennt sich erst 1144
"Bremensis vero majoris ecclesiae prepositus". 1148 wurde er zum Erzbischof
von Bremen gewählt. Schon 1144 scheint sein Ehrgeiz, wie die Urkunden
beweisen, nach dieser oder einer ähnlichen Würde gestrebt zu
haben. Seinen ursprünglichen Plan, sich von der Bremer Kirche als
Nachfolger seines Bruders mit der Grafschaft belehnen zu lassen, mußte
er bald aufgeben. Deshalb verschenkte er seine Eigengüter, die gerade
als Grundlage einer solchen Stellung unbedingt erforderlich wären,
an das Magdeburger und Bremer Erzstift. Vom Magdeburger Erzbischof erwartete
er Hilfe bei einer späteren Wahl, sowie Unterstützung gegen den
Herzog. Bei der Bremer Geistlichkeit versuchte er nicht nur im Hinblick
auf eine mögliche Nachfolge Erzbischof Adalberos, der schon
über 20 Jahre im Amt war, sondern auch wegen der Neubelehnung der
Grafschaft seines Bruders Einfluß zu gewinnen. Bei dem ganzen späteren
Streit um die Grafschaft Stade zwischen Hartwig und Heinrich dem
Löwen handelt es sich wahrscheinlich um dieses Recht der Bremer Kirche.
Hartwigs Kampf
gegen den Herzog ist daher nicht so sehr der Kampf des Grafen gewesen,
sondern die Verteidigung der Rechte des Erzbischof von Bremen.
Literatur:
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Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im
Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der
Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 328
B 145 -
Engels, Odilo: Stauferstudien. Beiträge zur
Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1996, Seite 84,288, 299,302,304,305 A,324,332 - Jordan, Karl: Heinrich
der Löwe, Deutscher Taschenbuch Verlag München, Seite 31,39,46,49,52,55,57,61,66,71,73,76,83,87-90,
92, 96,100,104,114,117,120,134 - Wies, Ernst W.: Kaiser Friedrich
Barbarossa. Mythos und Wirklichkeit, Bechtle Esslingen 1999, Seite 50,60,64,68,86
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