Hunfrid                                                      Erzbischof von Ravenna (1046-1051)
----------                                                     Kanzler König HEINRICHS III.
    -23.8.1051
 

2. Sohn des Grafen Luitold von Mömpelgard und der Willibirg von Wülfingen, Tochter von
Enkel des Herzogs Konrad von Schwaben
 

Glocker Winfried: Seite 349 VIII 170
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"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik"

Hunfried
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   + 1051 VIII 23

Die Belege für die Filiation Erzbischof Hunfrids, eines der engsten Vertrauten HEINRICHS III., hat Kläui, Verwandtschaft Seite 284, zusammengestellt (Kläuis These zur Herkunft von Hunfrids Vater Luitold von Mömpelgard sind freilich abzulehnen, wie Hlawitschka, Untersuchungen, eindringlich dargetan hat): es handelt sich bei diesen Zeugnissen um eine Urkunde Hunfrids für das Straßburger Domstift von 1044 sowie eine Bestätigungsurkunde dieses Domstifts von 1052, aus der wir auch von Hunfrids beiden Geschwistern Otto und Adelheid erfahren.


Kläui Paul: Seite 284-287
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"Die Verwandtschaft des Kanzlers Hunfried mit Heinrich III."
in: Zeitschrift für württ. Landesgeschichte 15 1956

Hunfried wurde im Jahre 1045 Kanzler HEINRICHS III. für Italien, also zur Zeit, als dieser seinen ersten Romzug vorbereitete. In Italien angekommen, ernannte ihn HEINRICH anstelle des abgesetzten Wideger zum Erzbischof von Ravenna. Am Weihnachtstag 1046 empfing er, unmittelbar nach der Kaiserkrönung, von Papst Clemens II. die Weihe, gleichzeitig mit Bischof Wido von Piacenza. Wenige Jahre später, 1050, entzweite er sich mit Papst Leo IX., der ihm im Amte suspendierte. Auf der Synode zu Augsburg, im Februar 1051, erteilte ihm der Papst Absolution. Doch wenige Monate darauf, am 23. August, starb er, wie der Papst dem im Herzen nicht Gedemütigten vorausgesagt haben soll. Das Gerücht sah im plötzlichen Tod die Folge von Vergiftung [E. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III., Bd. I. S. 317f und Bd. 2 S. 130 u.138].
Bevor Hunfried Kanzler wurde, war er Domherr in Straßburg. Als solcher hat er dem Domstift das Kloster Ambrach (Kt. Zürich), in einem Seitental des unteren Tößlaufs gelegen, übertragen. Im Jahre 1044 fügte er Schenkungen daselbst und im Elsaß hinzu. Dabei bezeichnete er sich als von nicht geringer Herkunft und nennt seine Eltern: Lütoldund Willebirg, sowie einen verstorbenen Bruder Otto. Etwas später erfahren wir, dass er eine Schwester Adelheid hatte. Weiteren Aufschluß geben die Zwiefaltener Chroniken, denn Adelheid war mit Graf Rudolf von Achalm, "comitis Liuthonis ac Willibirgae de Mumpilgart seu de Wulvelingen", Bertold bezeichnet Adelheid als "de castello Wulvelingen" und die Annalen Hunfried als von Mömpelgard.
Die Burg Wülflingen bei Winterthur ist durch Adelheid an das Haus ACHALM gekommen und wurde Sitz ihres Sohnes Cuno, der mit seinem Bruder Lütold das nahegelegene Buch am Irchel ans Kloster Zwiefalten übertrug. Auch das von Hunfried tradierte Embrach lag keine zwei Stunden entfernt. Es war mütterliches Erbe, denn die Einsiedler Quellen nennen die Mutter Willebirg von Embrach. Doch dieser Güterkomplex um Wülfingen und die bisher unbekannte Herkunft der Willebirg aus dem Geschlecht der bayrischen Grafen von Ebersberg hat uns hier nicht zu interessieren.
Wer Hunfrieds Vater Lütold von Mömpelgard war, wurde nie untersucht. Steindorff nennt ihn kurzerhand einen "alemannischen Grafensohn" und die Herausgeber der Schwäbischen Chroniken setzen ihn mit Ludwig IV. von Mömpelgard gleich. Geht man der Nennung auf den Grund, so zeigt sich zum ersten, dass es in dieser Zeit keinen Grafen Lütold von Mömpelgard gab, ja, dass eine Grafschaft Mömpelgard noch gar nicht bestand. Der Zwiefaltener Chronist hat also offensichtlich aus der Anschauung seiner Zeit heraus interpretiert. Mömpelgard gehörte 1044 dem Grafen Ludwig von Mousson. Es scheint, dass Ludwig die Burg Mömpelgard erst kurz zuvor nebst Pfirt und Altkirch im Elsaß von HEINRICH III. erhalten hatte, der damit die Stellung gegen den Grafen von Burgund sichern wollte. Ludwig erfüllte seine Hoffnungen, da es ihm nach dem Bericht Hermanns von Reichenau, im genannten Jahr gelang, sich des Ansturms Graf Rainalds von Burgund gegen die Burg Mömpelgard zu erwehren. Trotz des Besitzes von Mömpelgard nennt sich Ludwig bis zu seinem Tod um 1070 nie Graf von Mömpelgard.
Als seine Herrschaften unter die Erben geteilt wurde, übernahm der Sohn Dietrich die drei genannten Orte. Seine Gattin war Ermentrud, Tochter Graf Wilhelms von Burgund und Enkelin des Gegners seines Vaters, Graf Rainalds. Der Chronist Albrich von Trois-Fontaines berichtet hierzu, dass Dietrich durch die Gattin Graf von Mömpelgard geworden sei. Dem scheint zunächst die Tatsache zu widersprechen, dass Dietrich die Burg Mömpelgard bereits besaß. Andererseits aber muß doch auffallen, dass erst von diesem Zeitpunkt an Mömpelgard als Grafschaft erscheint. Man wird daher mit Grosididier de Matons annehmen müssen, dass Ermentrud ausgedehnte Güter in unmittelbarer Umgebung von Mömpelgard zugebracht hat. Aber die Ausdrucksweise des Chronisten wie die Tatsache, dass erst von diesem Zeitpunkt an eine festgefügte Grafschaft mit dem Mittelpunkt Mömpelgard besteht, läßt doch auf etwas mehr als nur das Zubringen von Gütern zu denen ja Mömpelgard selbst nicht gehörte, schließen. Ermentrud hat zweifellos Grafschaftsrechte über diese Gegend, und zwar auch über Mömpelgard selbst, besessen. Dann aber stellt sich die Frage, ob nicht in ihrer Familie die Grafen von Mömpelgard zu suchen sind, mit anderen Worten, ob Graf Lütold, der bei den Grafen von Mousson-Montbeliard nicht unterzubringen ist. Unter den väterlichen Vorfahren, den Grafen von Burgund, ist kein Lütold vorhanden, dagegen auf der Mutterseite.
Ermentruds Großmutter gleichen Namens, Tochter des Grafen Rainald von Reims und Roucy, Gattin Graf Wilhelm Ottos von Burgund (+ 1026), war in 1. Ehe mit Graf Alberich II. von Macon verheiratet, der gegen 982 gestorben ist. Er war der Sohn aus der 1. Ehe Leotalds (= Lütold), der die Grafschaft Macon geerbt hatte und in Burgund zu mächtiger Stellung aufgestiegen war.
Alberich II. und Ermengard hatten zwei Söhne, Alberich und Leotald. Beide erscheinen 971 in Urkunden Alberichs und Ermentruds, allerdings ohne ausdrücklich als Söhne bezeichnet zu sein. Da sonst über sie nichts bekannt und schon 986 Graf Otto Wilhelm, der 2. Gatte der Ermentrude, als Graf von Macon nachweisbar ist, nahm man einen frühen Tod der beiden an.
Das ist nun offenbar nicht zutreffend, mindestens bezüglich Leotald. In ihm haben wir den gesuchten Lütold von Mömpelgard zu sehen. Zeitliche Schwierigkeiten geben sich für eine solche Identifizierung nicht. Der 971 noch unmündige Leotald dürfte in den 960er Jahren geboren worden sein. Da Lütolds Sohn Otto 1044 schon tot und Erzbischof Hunfried 1051 gestorben ist, so ergeben sich für die Kinder Lütolds Geburtsdaten, die - auch unter Berücksichtigung der Achalmer Enkel - ins letzte Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts fallen.
Für die Richtigkeit dieser Identifizierung lassen sich auch von der Besitzgeschichte her Anhaltspunkte gewinnen. In der Urkunde von 1044 beklagt sich Hunfried, dass seine Verwandten ihm das väterliche Erbe entrissen und ihn auf jede Weise zu enterben gesucht hätten. Das wird man so auslegen müssen, dass sein Vater, der urkundlich nie auftritt, jung gestorben ist und die Verwandten das Erbe vormundschaftlich verwalteten und nicht mehr herausgeben wollten. Als Vormund kommt der erst 1026 verstorbene 2. Gatte Ermentruds ohne weiteres in Frage. Er hat ja auch nach dem Tode des 1. Gatten Ermentruds die Grafschaft Macon übernommen, und es liegt nahe, anzunehmen, dass dies zunächst auch nur vormundschaftlich für den unmündigen Lütold aus Ermentruds 1. Ehe geschehen war. Dasselbe wird auch mit den Grafenrechten in Mömpelgard der Fall gewesen sein. Allerdings sagt Hunfried, dass er durch Gerichtsurteil schließlich doch sein Gut erhalten habe. Doch bezieht sich diese Aussage offensichtlich nicht auf die Grafschaft Mömpelgard, sondern nur auf die elsässichen Besitzungen. Die Unsicherheit des Besitzes mag ihn, nachdem er ihn seinen Verwandten wieder entwunden hatte, veranlaßt haben, die Güter an die Kirche Straßburg zu übertragen. Genannt werden die Höfe in Sulznmatt und Wolfganzen. Die Familie hat aber noch weitere Besitzungen im Oberelsaß gehabt. So dürfte Ebersheim über Adelheid von Wülfingen an die Achalm gelangt sein. Vor allem aber ist der Besitz im Albrechtstal, der späteren Herrschaft Weilertal, aufschlußreich. Nach diesen benannte sich ein Vasall der Familie, der 1044 als Zeuge auftritt. Danach hieß die Gegend aber nicht Albrechtstal, sondern Alberichestal.
Der Name ist also nicht auf einen Albrecht, sondern einen Alberich zurückzuführen. Dass der namengebende Herr somit Leotalds Vater Alberich II. oder dessen Großvater Alberich I. (genannt bis 943) von Macon gewesen ist, ist sehr naheliegend. Der Name darf daher gewiß als Bestätigung dafür herangezogen werden, dass Leotald und Lütold ein und dieselbe Person sind. Übrigens war das Weilertal nordwestlich von Schlettstadt eine wichtige Verbindung zwischen Elsaß und Lothringen.
Ist Lütold von Mömpelgard der Sohn Alberichs und Ermentruds, ist er der Stiefbruder der Agnes von Burgund, Tochter Graf Wilhelm Otto, der Mutter der Kaiserin Agnes. Diese und Kanzler Hunfried sind somit Kinder von Stiefgeschwistern.
Wenn HEINRICH III. seinen Kanzler daher 1045 einen "familiaris" nannte, dann meinte er zweifellos das Verwandtschaftsverhältnis und nicht nur die Zugehörigkeit zum Hof.
In dieser Sicht fällt auf die Tatsache, dass Hunfried am Weihnachtstag 1046 die päpstliche Weihe unmittelbar nach der Kaiserkrönung erhielt, eine besonderes Licht. Nicht nur er war ein Vetter der Kaiserin, auch der gleichzeitig mit ihm geweihte Bischof von Piacenza war ihr Verwandter. Sie schenkte nach Hermann von Reichenau, bald darauf in Hunfrieds Sprengel Ravenna einer Tochter das Leben. Hier traf Anfang April 1047 HEINRICH wieder mit ihr zusammen, und Hunfried trat als 2. Zeuge im Königsgericht in der Pfalz von Ravenna auf.
Die Bezeichnung "von Mömpelgard" bedeutet wohl mehr als nur einen Hinweis darauf, dass die Grafenrechte in Mömpelgard aus seiner Familie stammten, sondern sie will darauf anspielen, dass Lütold gegenüber den Verwandten den Rechtsanspruch darauf aufrechterhalten hat, wie dies auch Hunfried hinsichtlich seines Erbes getan hat.
Durch die Verwandtschaft Mömpelgard - Kaiserin Agnes ist auch eine verwandtschaftliche Beziehung der Grafen von Achalm als Söhnen Adelheids gegeben. Mit ihr mag es in Zusammenhang stehen, dass Kaiser HEINRICH III. im Jahre 1055 seinen Oheim, den rebellierenden Bischof Gebhard von Regensburg, dem Cuno von Achalm zur Verwahrung in seiner Burg Wülfingen übergab.

Nach meiner Meinung hat der Autor mit einem falschen Ansatz gearbeitet. Wie Hlawitschka nachgewiesen hat, war Liutold von Mömpelgard der älteste Sohn des Herzogs Konrad von Schwaben (Kuno von Öhningen). Konrads Enkelin war die spätere Kaiserin Gisela. Hunfried war also mit HEINRICH III. und nicht mit der Kaiserin Agnes verwandt, denn er war der Cousin der Kaiserin Gisela.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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