2. Sohn des Grafen Luitold von Mömpelgard
und der Willibirg von Wülfingen, Tochter von
Enkel des Herzogs Konrad von Schwaben
Glocker Winfried: Seite 349 VIII 170
**************
"Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der
Politik"
Hunfried
-----------
+ 1051 VIII 23
Die Belege für die Filiation Erzbischof
Hunfrids, eines der engsten Vertrauten HEINRICHS
III., hat Kläui, Verwandtschaft Seite 284, zusammengestellt
(Kläuis These zur Herkunft von Hunfrids
Vater Luitold von Mömpelgard sind freilich abzulehnen, wie
Hlawitschka, Untersuchungen, eindringlich dargetan hat): es handelt sich
bei diesen Zeugnissen um eine Urkunde Hunfrids
für das Straßburger Domstift von 1044 sowie eine Bestätigungsurkunde
dieses Domstifts von 1052, aus der wir auch von Hunfrids
beiden
Geschwistern Otto und Adelheid erfahren.
Hunfried wurde im
Jahre 1045 Kanzler
HEINRICHS III. für
Italien, also zur Zeit, als dieser seinen ersten Romzug vorbereitete. In
Italien angekommen, ernannte ihn HEINRICH
anstelle des abgesetzten Wideger zum Erzbischof von Ravenna. Am Weihnachtstag
1046 empfing er, unmittelbar nach der Kaiserkrönung, von Papst Clemens
II. die Weihe, gleichzeitig mit Bischof Wido von Piacenza. Wenige Jahre
später, 1050, entzweite er sich mit Papst Leo IX., der ihm im Amte
suspendierte. Auf der Synode zu Augsburg, im Februar 1051, erteilte ihm
der Papst Absolution. Doch wenige Monate darauf, am 23. August,
starb er, wie der Papst dem im Herzen nicht Gedemütigten vorausgesagt
haben soll. Das Gerücht sah im plötzlichen Tod die Folge von
Vergiftung [E. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III., Bd. I. S. 317f
und Bd. 2 S. 130 u.138].
Bevor Hunfried Kanzler
wurde, war er Domherr in Straßburg. Als solcher hat er dem Domstift
das Kloster Ambrach (Kt. Zürich), in einem Seitental des unteren Tößlaufs
gelegen, übertragen. Im Jahre 1044 fügte er Schenkungen daselbst
und im Elsaß hinzu. Dabei bezeichnete er sich als von nicht geringer
Herkunft und nennt seine Eltern: Lütoldund Willebirg,
sowie einen verstorbenen Bruder Otto. Etwas später erfahren wir, dass
er eine Schwester Adelheid hatte. Weiteren Aufschluß geben die Zwiefaltener
Chroniken, denn Adelheid war mit Graf Rudolf von Achalm, "comitis Liuthonis
ac Willibirgae de Mumpilgart seu de Wulvelingen", Bertold bezeichnet Adelheid
als "de castello Wulvelingen" und die Annalen Hunfried
als
von Mömpelgard.
Die Burg Wülflingen bei Winterthur ist durch
Adelheid an das Haus ACHALM gekommen und wurde Sitz ihres Sohnes Cuno,
der mit seinem Bruder Lütold das nahegelegene Buch am Irchel ans Kloster
Zwiefalten übertrug. Auch das von Hunfried
tradierte
Embrach lag keine zwei Stunden entfernt. Es war mütterliches Erbe,
denn die Einsiedler Quellen nennen die Mutter Willebirg von Embrach.
Doch dieser Güterkomplex um Wülfingen und die bisher unbekannte
Herkunft der Willebirg aus dem Geschlecht der bayrischen Grafen
von Ebersberg hat uns hier nicht zu interessieren.
Wer Hunfrieds Vater
Lütold
von Mömpelgard war, wurde nie untersucht. Steindorff nennt ihn
kurzerhand einen "alemannischen Grafensohn" und die Herausgeber der Schwäbischen
Chroniken setzen ihn mit Ludwig IV. von Mömpelgard gleich. Geht man
der Nennung auf den Grund, so zeigt sich zum ersten, dass es in dieser
Zeit keinen Grafen Lütold von Mömpelgard gab, ja, dass eine Grafschaft
Mömpelgard noch gar nicht bestand. Der Zwiefaltener Chronist hat also
offensichtlich aus der Anschauung seiner Zeit heraus interpretiert. Mömpelgard
gehörte 1044 dem Grafen Ludwig von Mousson. Es scheint, dass Ludwig
die Burg Mömpelgard erst kurz zuvor nebst Pfirt und Altkirch
im Elsaß von HEINRICH III. erhalten
hatte, der damit die Stellung gegen den Grafen von Burgund sichern wollte.
Ludwig erfüllte seine Hoffnungen, da es ihm nach dem Bericht Hermanns
von Reichenau, im genannten Jahr gelang, sich des Ansturms Graf Rainalds
von Burgund gegen die Burg Mömpelgard zu erwehren. Trotz des
Besitzes von Mömpelgard nennt sich Ludwig bis zu seinem Tod um 1070
nie Graf von Mömpelgard.
Als seine Herrschaften unter die Erben geteilt wurde,
übernahm der Sohn Dietrich die drei genannten Orte. Seine Gattin war
Ermentrud, Tochter Graf Wilhelms von Burgund
und Enkelin des Gegners seines Vaters, Graf Rainalds. Der Chronist Albrich
von Trois-Fontaines berichtet hierzu, dass Dietrich durch die Gattin Graf
von Mömpelgard geworden sei. Dem scheint zunächst die Tatsache
zu widersprechen, dass Dietrich die Burg Mömpelgard bereits
besaß. Andererseits aber muß doch auffallen, dass erst von
diesem Zeitpunkt an Mömpelgard als Grafschaft erscheint. Man wird
daher mit Grosididier de Matons annehmen müssen, dass Ermentrud ausgedehnte
Güter in unmittelbarer Umgebung von Mömpelgard zugebracht hat.
Aber die Ausdrucksweise des Chronisten wie die Tatsache, dass erst von
diesem Zeitpunkt an eine festgefügte Grafschaft mit dem Mittelpunkt
Mömpelgard besteht, läßt doch auf etwas mehr als nur das
Zubringen von Gütern zu denen ja Mömpelgard selbst nicht gehörte,
schließen. Ermentrud hat zweifellos Grafschaftsrechte über diese
Gegend, und zwar auch über Mömpelgard selbst, besessen. Dann
aber stellt sich die Frage, ob nicht in ihrer Familie die Grafen von Mömpelgard
zu suchen sind, mit anderen Worten, ob Graf Lütold, der bei
den Grafen von Mousson-Montbeliard nicht unterzubringen ist. Unter den
väterlichen Vorfahren, den Grafen von Burgund, ist kein Lütold
vorhanden, dagegen auf der Mutterseite.
Ermentruds Großmutter gleichen Namens, Tochter
des Grafen Rainald von Reims und Roucy, Gattin Graf
Wilhelm Ottos von Burgund (+ 1026), war in 1. Ehe mit Graf Alberich
II. von Macon verheiratet, der gegen 982 gestorben ist. Er war der Sohn
aus der 1. Ehe Leotalds (= Lütold), der die Grafschaft Macon geerbt
hatte und in Burgund zu mächtiger Stellung aufgestiegen war.
Alberich II. und Ermengard hatten zwei Söhne, Alberich
und Leotald. Beide erscheinen 971 in Urkunden Alberichs und Ermentruds,
allerdings ohne ausdrücklich als Söhne bezeichnet zu sein. Da
sonst über sie nichts bekannt und schon 986 Graf
Otto Wilhelm, der 2. Gatte der Ermentrude, als Graf von Macon
nachweisbar ist, nahm man einen frühen Tod der beiden an.
Das ist nun offenbar nicht zutreffend, mindestens bezüglich
Leotald. In ihm haben wir den gesuchten Lütold von Mömpelgard
zu
sehen. Zeitliche Schwierigkeiten geben sich für eine solche Identifizierung
nicht. Der 971 noch unmündige Leotald dürfte in den 960er Jahren
geboren worden sein. Da Lütolds
Sohn Otto 1044 schon tot und
Erzbischof Hunfried 1051 gestorben
ist, so ergeben sich für die Kinder
Lütolds Geburtsdaten,
die - auch unter Berücksichtigung der Achalmer Enkel - ins letzte
Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts fallen.
Für die Richtigkeit dieser Identifizierung lassen
sich auch von der Besitzgeschichte her Anhaltspunkte gewinnen. In der Urkunde
von 1044 beklagt sich Hunfried, dass
seine Verwandten ihm das väterliche Erbe entrissen und ihn auf jede
Weise zu enterben gesucht hätten. Das wird man so auslegen müssen,
dass sein Vater, der urkundlich nie auftritt, jung gestorben ist und die
Verwandten das Erbe vormundschaftlich verwalteten und nicht mehr herausgeben
wollten. Als Vormund kommt der erst 1026 verstorbene 2. Gatte Ermentruds
ohne weiteres in Frage. Er hat ja auch nach dem Tode des 1. Gatten Ermentruds
die Grafschaft Macon übernommen, und es liegt nahe, anzunehmen, dass
dies zunächst auch nur vormundschaftlich für den unmündigen
Lütold aus Ermentruds 1. Ehe geschehen war. Dasselbe wird auch mit
den Grafenrechten in Mömpelgard der Fall gewesen sein. Allerdings
sagt Hunfried, dass er durch Gerichtsurteil
schließlich doch sein Gut erhalten habe. Doch bezieht sich diese
Aussage offensichtlich nicht auf die Grafschaft Mömpelgard, sondern
nur auf die elsässichen Besitzungen. Die Unsicherheit des Besitzes
mag ihn, nachdem er ihn seinen Verwandten wieder entwunden hatte, veranlaßt
haben, die Güter an die Kirche Straßburg zu übertragen.
Genannt werden die Höfe in Sulznmatt und Wolfganzen. Die Familie hat
aber noch weitere Besitzungen im Oberelsaß gehabt. So dürfte
Ebersheim über Adelheid von Wülfingen an die Achalm gelangt sein.
Vor allem aber ist der Besitz im Albrechtstal, der späteren Herrschaft
Weilertal, aufschlußreich. Nach diesen benannte sich ein Vasall der
Familie, der 1044 als Zeuge auftritt. Danach hieß die Gegend aber
nicht Albrechtstal, sondern Alberichestal.
Der Name ist also nicht auf einen Albrecht, sondern einen
Alberich zurückzuführen. Dass der namengebende Herr somit Leotalds
Vater Alberich II. oder dessen Großvater Alberich I. (genannt bis
943) von Macon gewesen ist, ist sehr naheliegend. Der Name darf daher gewiß
als Bestätigung dafür herangezogen werden, dass Leotald und Lütold
ein und dieselbe Person sind. Übrigens war das Weilertal nordwestlich
von Schlettstadt eine wichtige Verbindung zwischen Elsaß und Lothringen.
Ist Lütold von Mömpelgard der Sohn Alberichs
und Ermentruds, ist er der Stiefbruder der Agnes
von Burgund, Tochter Graf Wilhelm Otto,
der Mutter der Kaiserin Agnes. Diese
und Kanzler Hunfried sind somit Kinder
von Stiefgeschwistern.
Wenn HEINRICH III.
seinen Kanzler daher 1045 einen "familiaris" nannte, dann meinte er zweifellos
das Verwandtschaftsverhältnis und nicht nur die Zugehörigkeit
zum Hof.
In dieser Sicht fällt auf die Tatsache, dass Hunfried
am
Weihnachtstag 1046 die päpstliche Weihe unmittelbar nach der Kaiserkrönung
erhielt, eine besonderes Licht. Nicht nur er war ein Vetter der Kaiserin,
auch der gleichzeitig mit ihm geweihte Bischof von Piacenza war ihr Verwandter.
Sie schenkte nach Hermann von Reichenau, bald darauf in Hunfrieds
Sprengel Ravenna einer Tochter das Leben. Hier traf Anfang April 1047 HEINRICH
wieder mit ihr zusammen, und Hunfried
trat als 2. Zeuge im Königsgericht in der Pfalz von Ravenna auf.
Die Bezeichnung "von Mömpelgard" bedeutet wohl mehr
als nur einen Hinweis darauf, dass die Grafenrechte in Mömpelgard
aus seiner Familie stammten, sondern sie will darauf anspielen, dass Lütold
gegenüber
den Verwandten den Rechtsanspruch darauf aufrechterhalten hat, wie dies
auch Hunfried hinsichtlich seines Erbes
getan hat.
Durch die Verwandtschaft Mömpelgard - Kaiserin
Agnes ist auch eine verwandtschaftliche Beziehung der Grafen
von Achalm als Söhnen Adelheids gegeben. Mit ihr mag es in Zusammenhang
stehen, dass Kaiser HEINRICH III. im
Jahre 1055 seinen Oheim, den rebellierenden Bischof Gebhard von Regensburg,
dem Cuno von Achalm zur Verwahrung in seiner Burg Wülfingen übergab.
Nach meiner Meinung hat der Autor mit einem falschen
Ansatz gearbeitet. Wie Hlawitschka nachgewiesen hat, war Liutold von
Mömpelgard der älteste Sohn des Herzogs Konrad von Schwaben
(Kuno von Öhningen). Konrads Enkelin war die spätere
Kaiserin
Gisela. Hunfried war also
mit
HEINRICH III. und nicht mit der
Kaiserin Agnes verwandt, denn er war
der Cousin der Kaiserin Gisela.