Teutberga                                                 Frankenkönigin
-------------                                               Äbtisin des Kloster St. Glossonde in Metz
um 835/40 -25.11.875
 

Begraben: Metz, St. Glodesindis
 

Tochter des Grafen Boso von Arles aus dem Hause der BOSONIDEN
 

Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 689
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Theutberga, fränkische Königin
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     + nach 869

Begraben: Metz, St. Glodesindis

Theutberga, aus dem Hause der BOSONIDEN (Schwester des Laienabts Hukbert von St-Maurice d’Agaune, Tante König Bosos von Vienne), heiratete im November 855 König Lothar II. Seit 857 versuchte der König zunächst in einem weltlichen Verfahren, dann seit 860 auf mehreren Synoden, seine Ehescheidung durchzusetzen, und nutzte immer neue Argumente aus dem sich erst formierenden kirchlichen Eherecht (860-863 Synoden in Aachen und Metz, MGH Cap. 2, 463-469). Ziel war die Legitimierung seiner Verbindung mit Walderada und des daraus hervorgegangenen Sohnes Hugo. Gegen die vom Episkopat aus dem ‚regnum Lotharii‘ ausgesprochene Scheidung und gegen die Erhebung Walderadas zur Königin 862 leisteten Erzbischof Hinkmar von Reims (MGH Conc. 4, Suppl. I) sowie die Päpste Nikolaus I. und Hadrian II. energischen Widerstand (Exkommunikation der Erzbischöfe von Köln und Tier 863, erzwungene Wiederaufnahme Theutbergas 865, Zurückweisung ihres Scheidungsbegehrens 867). Der Ehestreit Lothars und Theutbergas von 857 bis 869, Versuch dynastischer Sicherung im ‚regnum Lotharii‘ und Zeugnis für die fallbezogene Behauptung kirchlicher Normen wurde letztlich durch die Opposition von Lothars Oheimen KARL und Ludwig entschieden, die sich nach dem „erbenlosen“ Tod des Neffen 869 seines Reiches bemächtigten.

Literatur:
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Dümmler, 2 - S. Konecny, Die Frauen des karolingischen Königshauses, 1976,103-117 - Th. Bauer, Rechtliche Implikationen des Ehestreites Lothars II. ZRGKanAbt III, 1994, 41-87.


Teutberga starb als Äbtissin von St. Glossinde bei Metz.

Konecny Silvia: Seite 103-117
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses"

Etwa zur Zeit seiner Königserhebung, also wohl noch im Jahre 855, heiratete Lothar II. die Schwester Hukberts, Teutberga. Zu dieser Ehe mag der König von seinem Adel gezwungen, zumindest aber durch die allgemeine politische Lage genötigt worden sein. Wegen der Eheschließung mit Teutberga hatte Lothar vielleicht eine andere Verbindung gelöst, zumindest wurde dies im Laufe des "Ehestreites" behauptet. Möglicherweise war Lothar wie sein Bruder LUDWIG II. zu Lebzeiten LOTHARS I. einen Konkubinat eingegangen. Ob Lothar diesen 855 auflöste oder neben der Ehe mit Teutberga bestehen ließ, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Spätestens an Lothars Versuch, sich auch von Teutberga bald wieder zu trenenn, ist klar ersichtlich, daß der Adel dessen Eheverhalten - anders als im Fall KARLS DES GROSSEN - nicht unwidersprochen hinnahm.Hukbert, der Bruder Teutberga, gehörte zu den engsten Ratgebern Lothars II. und kontrollierte zum Zeitpunkt der Heirat seiner Schwester weite Gebiete des Jura und Oberitaliens Vom Druck Hukberts wollte sich Lotharmöglicherweise befreien, als er 857 eine Annäherung an seine beiden Oheime suchte. Teutbergas Verstoßung sollte wohl im alten Stil anzeigen, daß Lothar Hukberts Verhalten nicht länger hinnehmen würde und das Bündnis mit ihm aufkündigte.
Die Reaktion auf Lothars Handlungsweise, die dessen Königtum außerordentlich gefährdete, blieb nicht aus. Seine geringe Macht wurde offenbar, als er Hukberts nicht Herr wurde.
Lothars Scheidung von Teutberga wurde nun zu einem Politikum größten Ausnmaßes. Innere und äußere Feinde spielten sich zu Beschützern der Königin auf.Lothar berief Geistliche zu Schiedsrichtern in dieser Angelegenheit und begab sich damit vollends in eine Abhängigkeit, die sein Königtum in Frage stellte.
Im späteren Verlauf des "Ehestreits" wurden mehrere Motive für die Verstoßung Teutbergas angeführt, die auch die neuere Forschung nicht immer scharf von den Ereignissen des Jahres 857 getrennt hat. Auch jene erste Begründung der Scheidung, nämlich der Verdacht der widernatürlichen Unzucht zwischen Teutberga und ihrem Bruder Hukbert, wurde erst auf der zweiten Synode des Jahres 860 deutlich ausgesprochen. Bei der ersten Synode von Aachen im Jänner 860 war nur ganz allgemein von einem Verbrechen Teutbergas die Rede gewesen, das Gunther als Beichtvater der Königin bezeugt hatte. So bleibt es unerwiesen, ob ein derartiges Gerücht schon 857 ausgestreut wurde. Jedoch mag schon 857 die Absicht bestanden haben, das Geschwisterpaar moralisch zu diffamieren. Vielleicht darf die Art der Beschuldigung sogar als Hinweis darauf interpretiert werden, daß Teutberga an der Politik ihres Bruders nicht unbeteiligt war. Der Vorwurf gegen sie und Hukbert entsprach einer Praxis, die auch schon gegen Judithund Bernhard, die gemeinsame Politik machten, angewandt worden war.
Auch die Geschehnisse des Jahres 858 sind nicht eindeutig überliefert. Während Prudentius berichtet, daßLothar von seinem Adel gezwungen worden sei, Teutberga wieder aufzunehmen, sie aber nicht als Ehefrau respektiere, sondern gefangen halte, weiß Hinkmar von einem Königsgericht zu berichten, in dem die Unschuld der Königin durch ein Gottesurteil erwiesen worden sei. Sofern die westfränkischen Quellen den Sachverhalt überhaupt richtig darstellen, müßte das Gericht jedenfalls vor LotharsArrangement mit seinen Brüdern getagt haben. Insbesondere das Bündnis mit seinem Bruder Karl brachte Lothar, der 858 tatsächlich einen Tiefpunkt seiner Macht erreicht hatte, eine Wende. Danach konnte es Lothar vielleicht wieder wagen, Teutberga gefangen zu halten.
Durch einige Gebietsabtretungen war ein gutes Einvernehmen mit den Brüdern und den Oheimen erkauft worden. Im Oktober 859 zeichnete sich allerdings ein Zerwürfnis mit KARL DEM KAHLEN ab. Vielleicht hatte dessen Verhalten gegenüber Hukbert Lothar verärgert und auf den Gedanken gebracht, seine Trennung von Teutberga neuerlich zu dokumentieren. Andere Gründe für die Einberufung der beiden Aachener Synoden von 860 sind kaum festzustellen. Damals spielten nämlich weder die Frage der Unfruchtbarkeit Teutbergas noch der Wunsch Lothars, eine neue Ehe eingehen zu können, eine Rolle. Der König hatte Teutberga außerdem in seiner Gewalt und hätte, sofern er aus jenen Gründen eine Scheidung erstrebte, sein Ziel durch stillschweigends Handeln eher erreicht. Die Oheime Lothars, insbesondere KARL DER KAHLE, scheinen erst auf Grund der unklugen Vorgehensweise des Neffen den Plan gefaßt zu haben, dessen Schwieirgkeiten zu einem erbrechtlichen Vorteil auszunützen. Mit den Prozessen von 860  verfolgte Lothar II. offensichtlich das Ziel, seinen politischen Gegner Hukbert zu diffamieren. Teutberga war  aber dazu ausersehen, das Werkzeug für einen Angriff gegen ihren Bruder abzugeben. Sie wurde nicht nur gezwungen sich selbst zu beschuldigen, sondern sollte vor allem die moralische Verworfenheit ihres Bruders bezeugen.
Die erste Phase des "Ehestreits" war von Lothars Bestrebungen bestimmt gewesen, sich von der Bevormundung durch seinen Adel zu befreien und seine Unabhängigkeit als König unter Beweis zu stellen. In der zweiten Phase nach den Synoden von 860 versuchte Lothar, seinen Erben zu legitimieren und ihm somit die Nachfolge zu sichern. Schom als Teutberga 860 in das Reich KARLS DES KAHLEN floh, kündigte sich die zweite Phase des "Ehestreits" an. In Sicherheit konnte Teutberga ihr Schuldgeständnis widerrufen. Dies mag Lothar dazu veranlaßt haben, beim Papst um eine Bestätigung des Synodalverfahrens von 860 anzusuchen. Eine entscheidende Wendung zeichnete sich erst ab, als 862 KARL DER KAHLE ganz offen zum Angriff überging und aus moralischen Gründen ein Bündnis mit Lothar ablehnte. Lothar hielt KARLS Angriffe für schwerwiegend genug, um 862 neuerlich eine Synode einzuberufen, die sich mit seiner Ehe befassen sollte. Er selbst war wohl zuvor die Verbindung mit Waldarada eingegangen. Ob dies schon vor seiner Ehe mit Teutberga der Fall war, wie auf der Synode von Metz im Jahere 863 behauptet wurde, muß dahingestellt bleiben.Wahrscheinlicher wäre, daß Lothar erst nach Verstoßung Teutbergas die Verbindung mit einer andere Sippe seines Reiches suchte und Waldarada heiratete. Für letzteres spräche auch das mutmaßliche Datum der Geburt von deren Sohn Hugo. Die Synode des Jahres 862, die im April in Aachen zusammentrat, strebte erstmals eine Nichtigkeitserklärung der Ehe mit Teutberga an. Dadurch sollte die Berechtigung des Königs zu einer neuen Ehe festgestellt werden. In einem Brief erbat Lothar schließlich die Bestätigung des Urteils der Synode durch den Papst und dessen Zustimmung zu einer Ehe mit Waldrada. Ernst war es dem König damit wohl nicht, denn ohne die päpstliche Entscheidung abzuwarten, machte er Waldrada noch 862 zur Königin.
Nikolaus I. sandte 865 Arsenius zu KARL DEM KAHLEN. Dieser nahm von diesem Teutberga in Empfamg und führte sie Lothar als Gattin zu. Waldrada aber nahm er auf seiner Rückreise mit nach Rom. Soweit mochte der Gesandte des Papstes ganz im Sinne KARLS DES KAHLEN gehandelt haben. Auf dem Weg nach Rom kehrte Waldrada jedoch um und kam zu Lothar II. zurück. In Anbetracht dieser Tatsache nimmt sich Lothars Bereitwilligkeit, dem Willen des Arsenius zu willfahren, wie ein abgekartetes Spiel aus.
Zwischen Lothar II. und Teutberga kam nun ein gewisses Einvernehmen zustande. Die Königin betrieb selbst ihre Scheidung bei Nikolaus I., später auch bei Hadrian II. Vielleicht als Gegenleistung dafür hatte Lothar die Versorgung Teutbergas sichergestellt. Erst in dieser späten Phase des "Ehestreites" wurde das Argument der Unfruchtbarkeit Teutbergas als Scheidungsgrund ausdrücklich vorgebracht. Diese neuen Bestrebungen Lothars, eine Scheidung von Teutberga zu erwirken, konnten der Königin zugemutet werden und ließen auf ihre Mithilfe rechnen. Den Tatsachen braucht aber der neue Scheidungsgrund nicht entsprochen zu haben, es sei denn, die eheliche Gemeinschaft wäre 865 noch einmal aufgenommen worden. Dagegen spricht aber mehr noch als die Rückkehr Waldradas der Umstand, daß Lothar Teutberga auch in einer Schenkung vom Jänner 866 weder Gattin noch Königin nannte. Allerdings scheint Waldrada nach ihrer Rückkehr nicht gleich an den Königshof gekommen zu sein. Vielleicht vermied Lothar es zu diesem Zeitpunkt noch, sich festzulegen. Möglicherweise erhoffte er aber auch tatsächlich eine Nachkommen von Teutberga, den er zunächst wegen der Opposition Hukberts nicht gewollt hatte, weil er in einem solchen Sohn einen gefährlichen Konkurrenten befürchten mußte. Nun mag Lothar II. ein legitimer Nachfolger, auch wenn er von Teutberga stammte, immer noch lieber gewesen sein als einer, dessen Legitimität von allen Seiten bezweifelt wurde. Aus welchen Gründen auch immer blieb Teutberga aber jedenfalls kinderlos.

Hlawitschka Eduard: Seite 17-19
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"Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte"

Lothar II. hatte noch zu Lebzeiten seines Vaters mit einer virgo nobilis namens Waldrada eine Friedelehe geschlossen, das heißt Waldrada hatte sich ihm freiwillig verbunden und war nicht in seine Munt übergeben worden. Bald nach seines Vaters Tode war Lothar II. noch eine Muntehe mit einer edlen Dame aus dem Geschlecht der BOSONIDEN, Theutberga, eingegangen; diese blieb aber, wie er wohl schon 857 erkennen mußte, kinderlos [Die Frage der Unfruchtbarkeit Theutbergas muß - trotz oftmals geäußerter gegenteiliger Ansicht - gleich 857 eine Rolle gespielt haben. Inzest mit ihrem Bruder und Abtreibung (mit Folge der dauernden Unfruchtbarkeit) war doch damals schon der Anklagepunkt; vgl. E. Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches II² Seite 6f, besonders Seite 7 mit Anmerkung 1.]. Politische Spannungen mit Theutbergas Bruder Hucbert kamen hinzu. Sein Bemühen war fortan, die Scheidung von Theutberga und die Erhebung der Friedelehe mit Waldrada zur rechtsgültigen Muntehe zu erwirken - samt aller kirchlichen und weltlichen Folgen für seinen und Waldradas Sohn Hugo. Die Frage der Vollbürtigkeit und Erbberechtigung Hugos - auch hinsichtlich der väterlichen Herrschaft - war nunmehr das Kardinalproblem, an dessen Lösung die Weiterexistenz des regnum Lotharii sich entschied. Diesem Bemühen Lothars II. war kein Erfolg beschieden.

Mühlbacher Engelbert: Band II Seite 304
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"Deutsche Geschichte unter den Karolingern"

Theutberga war noch von ihrem Gemahl, um auf ihr Zeugnis hin die Lösung der Ehe leichter erwirken zu können, nach Italien berufen worden; wie es scheint, kam sie dahin und besuchte die Grabstätte ihres Gatten, der sie so tief gehaßt hatte; wenigstens stiftete sie zwei Güter an das Kloster St. Antonin, damit dort fleißig für seine Seelenruhe gebetet werde. Sie zog sich in das Kloster St. Glossonde in Metz zurück; wenige Jahre später ist sie dort als Äbtissin gestorben.
 
 
 
 

 855
  oo Lothar II. Frankenkönig
  x  825-8.8.869
 
 
 
 

Literatur:
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Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite13,16-19,22,24-27,29,30,33 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 447-458,461,476, 505,551,570,572,574,579,586,590, 595,597,599-602,605,611-614,666,677,683,724 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 60 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag Thinnes  Nolte OHG Saarbrücken 1969, Seite 171 - Hlawitschka Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 18 - Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion, Band II Seite 304 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 153,159-163,176 - Schneidmüller Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000, Seite 66 -
 
 
 
 
 
 


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