Begraben: Metz, St. Glodesindis
Tochter des Grafen Boso von Arles aus dem Hause
der BOSONIDEN
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 689
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Theutberga, fränkische Königin
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+ nach 869
Begraben: Metz, St. Glodesindis
Theutberga, aus dem Hause der BOSONIDEN (Schwester des Laienabts Hukbert von St-Maurice d’Agaune, Tante König Bosos von Vienne), heiratete im November 855 König Lothar II. Seit 857 versuchte der König zunächst in einem weltlichen Verfahren, dann seit 860 auf mehreren Synoden, seine Ehescheidung durchzusetzen, und nutzte immer neue Argumente aus dem sich erst formierenden kirchlichen Eherecht (860-863 Synoden in Aachen und Metz, MGH Cap. 2, 463-469). Ziel war die Legitimierung seiner Verbindung mit Walderada und des daraus hervorgegangenen Sohnes Hugo. Gegen die vom Episkopat aus dem ‚regnum Lotharii‘ ausgesprochene Scheidung und gegen die Erhebung Walderadas zur Königin 862 leisteten Erzbischof Hinkmar von Reims (MGH Conc. 4, Suppl. I) sowie die Päpste Nikolaus I. und Hadrian II. energischen Widerstand (Exkommunikation der Erzbischöfe von Köln und Tier 863, erzwungene Wiederaufnahme Theutbergas 865, Zurückweisung ihres Scheidungsbegehrens 867). Der Ehestreit Lothars und Theutbergas von 857 bis 869, Versuch dynastischer Sicherung im ‚regnum Lotharii‘ und Zeugnis für die fallbezogene Behauptung kirchlicher Normen wurde letztlich durch die Opposition von Lothars Oheimen KARL und Ludwig entschieden, die sich nach dem „erbenlosen“ Tod des Neffen 869 seines Reiches bemächtigten.
Literatur:
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Dümmler, 2 - S. Konecny, Die Frauen des karolingischen
Königshauses, 1976,103-117 - Th. Bauer, Rechtliche Implikationen des
Ehestreites Lothars II. ZRGKanAbt III, 1994, 41-87.
Konecny Silvia: Seite 103-117
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses"
Etwa zur Zeit seiner Königserhebung, also wohl noch
im Jahre 855, heiratete Lothar II.
die Schwester Hukberts, Teutberga.
Zu
dieser Ehe mag der König von seinem Adel gezwungen, zumindest aber
durch die allgemeine politische Lage genötigt worden sein. Wegen der
Eheschließung mit Teutberga hatte
Lothar
vielleicht eine andere Verbindung gelöst, zumindest wurde dies im
Laufe des "Ehestreites" behauptet. Möglicherweise war Lothar
wie sein Bruder LUDWIG II. zu Lebzeiten
LOTHARS I. einen Konkubinat eingegangen.
Ob
Lothar diesen 855 auflöste
oder neben der Ehe mit Teutberga bestehen
ließ, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Spätestens
an Lothars Versuch, sich auch von Teutberga
bald wieder zu trenenn, ist klar ersichtlich, daß der Adel dessen
Eheverhalten - anders als im Fall KARLS DES GROSSEN
- nicht unwidersprochen hinnahm.Hukbert, der Bruder Teutberga,
gehörte zu den engsten Ratgebern Lothars
II. und kontrollierte zum Zeitpunkt der Heirat seiner Schwester
weite Gebiete des Jura und Oberitaliens Vom Druck Hukberts wollte sich
Lotharmöglicherweise
befreien, als er 857 eine Annäherung an seine beiden Oheime suchte.
Teutbergas
Verstoßung sollte wohl im alten Stil anzeigen, daß Lothar
Hukberts
Verhalten nicht länger hinnehmen würde und das
Bündnis mit ihm aufkündigte.
Die Reaktion auf Lothars
Handlungsweise, die dessen Königtum außerordentlich gefährdete,
blieb nicht aus. Seine geringe Macht wurde offenbar, als er Hukberts nicht
Herr wurde.
Lothars Scheidung
von Teutberga wurde nun zu einem Politikum
größten Ausnmaßes. Innere und äußere Feinde
spielten sich zu Beschützern der Königin auf.Lothar
berief Geistliche zu Schiedsrichtern in dieser Angelegenheit und begab
sich damit vollends in eine Abhängigkeit, die sein Königtum in
Frage stellte.
Im späteren Verlauf des "Ehestreits" wurden mehrere
Motive für die Verstoßung Teutbergas
angeführt,
die auch die neuere Forschung nicht immer scharf von den Ereignissen des
Jahres 857 getrennt hat. Auch jene erste Begründung der Scheidung,
nämlich der Verdacht der widernatürlichen Unzucht zwischen Teutberga
und ihrem Bruder Hukbert, wurde erst auf der zweiten Synode des Jahres
860 deutlich ausgesprochen. Bei der ersten Synode von Aachen im Jänner
860 war nur ganz allgemein von einem Verbrechen Teutbergas
die Rede gewesen, das Gunther als Beichtvater der Königin bezeugt
hatte. So bleibt es unerwiesen, ob ein derartiges Gerücht schon 857
ausgestreut wurde. Jedoch mag schon 857 die Absicht bestanden haben, das
Geschwisterpaar moralisch zu diffamieren. Vielleicht darf die Art der Beschuldigung
sogar als Hinweis darauf interpretiert werden, daß Teutberga
an der Politik ihres Bruders nicht unbeteiligt war. Der Vorwurf gegen sie
und Hukbert entsprach einer Praxis, die auch schon gegen Judithund
Bernhard, die gemeinsame Politik machten, angewandt worden war.
Auch die Geschehnisse des Jahres 858 sind nicht eindeutig
überliefert. Während Prudentius berichtet, daßLothar
von seinem Adel gezwungen worden sei, Teutberga
wieder aufzunehmen, sie aber nicht als Ehefrau respektiere, sondern gefangen
halte, weiß Hinkmar von einem Königsgericht zu berichten, in
dem die Unschuld der Königin durch ein Gottesurteil erwiesen worden
sei. Sofern die westfränkischen Quellen den Sachverhalt überhaupt
richtig darstellen, müßte das Gericht jedenfalls vor LotharsArrangement
mit seinen Brüdern getagt haben. Insbesondere das Bündnis mit
seinem Bruder Karl brachte Lothar,
der 858 tatsächlich einen Tiefpunkt seiner Macht erreicht hatte, eine
Wende. Danach konnte es Lothar vielleicht
wieder wagen, Teutberga gefangen zu
halten.
Durch einige Gebietsabtretungen war ein gutes Einvernehmen
mit den Brüdern und den Oheimen erkauft worden. Im Oktober 859 zeichnete
sich allerdings ein Zerwürfnis mit KARL DEM
KAHLEN ab. Vielleicht hatte dessen Verhalten gegenüber
Hukbert Lothar verärgert und auf
den Gedanken gebracht, seine Trennung von Teutberga
neuerlich
zu dokumentieren. Andere Gründe für die Einberufung der beiden
Aachener Synoden von 860 sind kaum festzustellen. Damals spielten nämlich
weder die Frage der Unfruchtbarkeit Teutbergas
noch der Wunsch Lothars, eine neue
Ehe eingehen zu können, eine Rolle. Der König hatte
Teutberga außerdem in seiner Gewalt und hätte, sofern
er aus jenen Gründen eine Scheidung erstrebte, sein Ziel durch stillschweigends
Handeln eher erreicht. Die Oheime Lothars,
insbesondere KARL DER KAHLE, scheinen
erst auf Grund der unklugen Vorgehensweise des Neffen den Plan gefaßt
zu haben, dessen Schwieirgkeiten zu einem erbrechtlichen Vorteil auszunützen.
Mit den Prozessen von 860 verfolgte Lothar
II. offensichtlich das Ziel, seinen politischen Gegner Hukbert
zu diffamieren. Teutberga war
aber dazu ausersehen, das Werkzeug für einen Angriff gegen ihren Bruder
abzugeben. Sie wurde nicht nur gezwungen sich selbst zu beschuldigen, sondern
sollte vor allem die moralische Verworfenheit ihres Bruders bezeugen.
Die erste Phase des "Ehestreits" war von Lothars
Bestrebungen bestimmt gewesen, sich von der Bevormundung durch seinen Adel
zu befreien und seine Unabhängigkeit als König unter Beweis zu
stellen. In der zweiten Phase nach den Synoden von 860 versuchte Lothar,
seinen Erben zu legitimieren und ihm somit die Nachfolge zu sichern. Schom
als
Teutberga 860 in das Reich KARLS
DES KAHLEN floh, kündigte sich die zweite Phase des "Ehestreits"
an. In Sicherheit konnte Teutberga
ihr Schuldgeständnis widerrufen. Dies mag Lothar
dazu veranlaßt haben, beim Papst um eine Bestätigung des Synodalverfahrens
von 860 anzusuchen. Eine entscheidende Wendung zeichnete sich erst ab,
als 862
KARL DER KAHLE ganz offen zum
Angriff überging und aus moralischen Gründen ein Bündnis
mit Lothar ablehnte. Lothar
hielt
KARLS Angriffe für schwerwiegend
genug, um 862 neuerlich eine Synode einzuberufen, die sich mit seiner Ehe
befassen sollte. Er selbst war wohl zuvor die Verbindung mit Waldarada
eingegangen. Ob dies schon vor seiner Ehe mit Teutberga
der Fall war, wie auf der Synode von Metz im Jahere 863 behauptet wurde,
muß dahingestellt bleiben.Wahrscheinlicher wäre, daß Lothar
erst nach Verstoßung Teutbergas
die Verbindung mit einer andere Sippe seines Reiches suchte und Waldarada
heiratete. Für letzteres spräche auch das mutmaßliche
Datum der Geburt von deren Sohn Hugo.
Die Synode des Jahres 862, die im April in Aachen zusammentrat, strebte
erstmals eine Nichtigkeitserklärung der Ehe mit Teutberga
an.
Dadurch sollte die Berechtigung des Königs zu einer neuen Ehe festgestellt
werden. In einem Brief erbat Lothar
schließlich die Bestätigung des Urteils der Synode durch den
Papst und dessen Zustimmung zu einer Ehe mit Waldrada.
Ernst war es dem König damit wohl nicht, denn ohne die päpstliche
Entscheidung abzuwarten, machte er Waldrada
noch 862 zur Königin.
Nikolaus I. sandte 865 Arsenius zu KARL
DEM KAHLEN. Dieser nahm von diesem Teutberga
in
Empfamg und führte sie Lothar
als Gattin zu. Waldrada aber nahm er
auf seiner Rückreise mit nach Rom. Soweit mochte der Gesandte des
Papstes ganz im Sinne KARLS DES KAHLEN
gehandelt haben. Auf dem Weg nach Rom kehrte
Waldrada
jedoch um und kam zu Lothar II. zurück.
In Anbetracht dieser Tatsache nimmt sich
Lothars
Bereitwilligkeit, dem Willen des Arsenius zu willfahren, wie ein abgekartetes
Spiel aus.
Zwischen Lothar II. und
Teutberga kam nun ein gewisses Einvernehmen
zustande. Die Königin betrieb selbst ihre Scheidung bei Nikolaus I.,
später auch bei Hadrian II. Vielleicht als Gegenleistung dafür
hatte Lothar die Versorgung Teutbergas
sichergestellt.
Erst in dieser späten Phase des "Ehestreites" wurde das Argument der
Unfruchtbarkeit Teutbergas als Scheidungsgrund
ausdrücklich vorgebracht. Diese neuen Bestrebungen
Lothars,
eine Scheidung von Teutberga zu erwirken,
konnten der Königin zugemutet werden und ließen auf ihre Mithilfe
rechnen. Den Tatsachen braucht aber der neue Scheidungsgrund nicht entsprochen
zu haben, es sei denn, die eheliche Gemeinschaft wäre 865 noch einmal
aufgenommen worden. Dagegen spricht aber mehr noch als die Rückkehr
Waldradas
der Umstand, daß Lothar Teutberga
auch in einer Schenkung vom Jänner 866 weder Gattin noch Königin
nannte. Allerdings scheint Waldrada
nach ihrer Rückkehr nicht gleich an den Königshof gekommen zu
sein. Vielleicht vermied Lothar es
zu diesem Zeitpunkt noch, sich festzulegen. Möglicherweise erhoffte
er aber auch tatsächlich eine Nachkommen von Teutberga,
den er zunächst wegen der Opposition Hukberts nicht gewollt hatte,
weil er in einem solchen Sohn einen gefährlichen Konkurrenten befürchten
mußte. Nun mag Lothar II. ein
legitimer Nachfolger, auch wenn er von Teutberga
stammte, immer noch lieber gewesen sein als einer, dessen Legitimität
von allen Seiten bezweifelt wurde. Aus welchen Gründen auch immer
blieb Teutberga aber jedenfalls kinderlos.
Hlawitschka Eduard: Seite 17-19
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"Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen
Geschichte"
Lothar II. hatte noch zu Lebzeiten seines Vaters mit einer virgo nobilis namens Waldrada eine Friedelehe geschlossen, das heißt Waldrada hatte sich ihm freiwillig verbunden und war nicht in seine Munt übergeben worden. Bald nach seines Vaters Tode war Lothar II. noch eine Muntehe mit einer edlen Dame aus dem Geschlecht der BOSONIDEN, Theutberga, eingegangen; diese blieb aber, wie er wohl schon 857 erkennen mußte, kinderlos [Die Frage der Unfruchtbarkeit Theutbergas muß - trotz oftmals geäußerter gegenteiliger Ansicht - gleich 857 eine Rolle gespielt haben. Inzest mit ihrem Bruder und Abtreibung (mit Folge der dauernden Unfruchtbarkeit) war doch damals schon der Anklagepunkt; vgl. E. Dümmler, Gesch. d. ostfränk. Reiches II² Seite 6f, besonders Seite 7 mit Anmerkung 1.]. Politische Spannungen mit Theutbergas Bruder Hucbert kamen hinzu. Sein Bemühen war fortan, die Scheidung von Theutberga und die Erhebung der Friedelehe mit Waldrada zur rechtsgültigen Muntehe zu erwirken - samt aller kirchlichen und weltlichen Folgen für seinen und Waldradas Sohn Hugo. Die Frage der Vollbürtigkeit und Erbberechtigung Hugos - auch hinsichtlich der väterlichen Herrschaft - war nunmehr das Kardinalproblem, an dessen Lösung die Weiterexistenz des regnum Lotharii sich entschied. Diesem Bemühen Lothars II. war kein Erfolg beschieden.
Mühlbacher Engelbert: Band II Seite 304
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"Deutsche Geschichte unter den Karolingern"
Theutberga war noch
von ihrem Gemahl, um auf ihr Zeugnis hin die Lösung der Ehe leichter
erwirken zu können, nach Italien berufen worden; wie es scheint, kam
sie dahin und besuchte die Grabstätte ihres Gatten, der sie so tief
gehaßt hatte; wenigstens stiftete sie zwei Güter an das Kloster
St. Antonin, damit dort fleißig für seine Seelenruhe gebetet
werde. Sie zog sich in das Kloster St. Glossonde in Metz zurück; wenige
Jahre später ist sie dort als Äbtissin gestorben.
855
oo Lothar II. Frankenkönig
x 825-8.8.869
Literatur:
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Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino
von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite13,16-19,22,24-27,29,30,33
- Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches.
Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 447-458,461,476,
505,551,570,572,574,579,586,590, 595,597,599-602,605,611-614,666,677,683,724
- Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München
1994, Seite 60 - Hlawitschka Eduard: Die Anfänge des Hauses
Habsburg-Lothringen. Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens
und des Reiches im 9., 10. und 11. Jahrhundert. Kommissionsverlag: Minerva-Verlag
Thinnes Nolte OHG Saarbrücken 1969, Seite 171 - Hlawitschka
Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte.
Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 18 - Konecny Silvia: Die
Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der
Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie
vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien
1976 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte unter den
Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion, Band II
Seite 304 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH
Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 153,159-163,176 - Schneidmüller
Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 2000, Seite 66 -