Sohn des Herzogs Robert II. von
Burgund und der Agnes von Frankreich,
Tochter von König Ludwig IX.
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 1356
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Odo IV., Herzog von Burgund
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* 1295, + 3. April 1349
Sens
Sohn Herzog Roberts II. und der Agnes von Frankreich
Odo IV. folgte 1315
seinem Bruder Hugo V. nach und verteidigte
gegen König Philipp V. die Rechte
seiner Nichte, der von der Thronfolge ausgeschlossenen Johanna,
Tochter Ludwigs X. Philipp V. gab
Odo IV. seine Tochter
Johanna, mit Artois und Freigrafschaft Burgund
als Mitgift, zur Frau (18. Juni 1318). Der Herzog stand loyal zu den
französischen Königen, besonders Philipp
VI., der mit Odos
Schwester Jeanne de Bourgogne verheiratet
war; doch nötigte Odo IV. den
König, mit Robert von Artois,
der das Erbe der Gemahlin Odos einforderte,
zu brechen. Odo IV. führte zahlreiche
Leute aus seiner Klientel (Noyers, Mildes de) in die Entourage des Königs
ein, begleitete Philipp VI. nach Avignon
und verteidigte das Artois gegen den König von England, der ihm Calais
entriß (1347). Eine Liga von Baronen aus der Freigrafschaft, die
von Johann von Chalon-Arlay angestiftet worden war und von König
Eduard III. unterstützt wurde, macht
Odo IV. die Herrschaft über die Frache-Comte streitig (1330-1331,1336-1337,1340-1347);
dessen ungeachtet festigte sich die herzogliche Macht, dank des Ankaufs
zahlreicher Burgen und der institutionellen Fortschritte. Odo
IV. förderte die Münzprägung in Auxonne,
das zum Imperium gehörte, wodurch sich der Herzog den königlichen
Ordonanzen entziehen konnte. Sein Sohn Philipp,
vermählt mit der Gräfin von Auvergne und Boulogne, starb vor
ihm und hinterließ einen Sohn, Philipp von
Rouvres, der das Herzogtum erbte.
Ehlers Joachim: Seite 234-237
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"Die Kapetinger"
Konfliktträchtig war schon die Tatsache, daß
Johanna, Ludwigs
X. Tochter aus erster Ehe und Enkelin des 1306 verstorbenen
Herzog Roberts II. von Burgund, mittlerweile
am Hof ihres Onkels Odo IV. lebte.
Als Enkelin der Gemahlin Philipps des Schönen
hatte sie Erbansprüche sowohl auf das Königreich Navarra als
auch auf die Grafschaft Champagne, so daß der regierende Herzog sich
zu ihrem Anwalt machen konnte. Am 17. Juli schloß er mit Philipp
von Poitiers einen Vertrag, der die Rechte Johannas
und einer von der schwangeren Clementia möglicherweise
zu erwartenden weiteren Tochter auf Navarra und Champagne anerkannte, Philipp
aber bis zur Verheiratung Johannas
und ihrer möglichen Schwester die Regentschaft des Königreichs
und der Grafschaft garantierte.
Philipps Tochter
Johanna wurde am 29. September 1316 mit Herzog
Odo von Burgund verlobt.
Herzog Odo von Burgund,
vornehmster Pair des Reiches und vom Reimser Ordo mit wichtigen liturgischen
Funktionen bei der Krönung betraut, war nicht gekommen, weil er keine
Zusage über die Rechte seiner Nichte Johanna
erhalten hatte.
Um sich durch Ausgleich im Innern größeren
Handlungsspielraum gegenüber England und Flandern zu verschaffen,
schloß Philipp V. im Frühjahr
1318 ein Abkommen mit Odo IV. von Burgund.
Es sah sie Heirat des Herzogs mit der ältesten Königs-Tochter
Johanna vor und sicherte der Tochter
Ludwigs X. die Champagne für den
Fall zu, daß Philipp V. keinen
männlichen Erben haben würde.
Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller
Bernd: Seite 238,256
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"Die französischen Könige des Mittelalters.
Von Odo bis Karl VIII. 888-1498."
Schwierigkeiten ergaben sich sofort im Verhältnis
zu Herzog Odo IV. von Burgund, an dessen
Hof sich die Tochter Ludwigs X. aus
der ersten Ehe, Johanna, befand, die
als Enkelin der Frau Philipps des Schönen
Erbansprüche auf das Königreich Navarra und die Grafschaft Champagne
hatte, da in beiden Gebieten nicht wie im Königreich Frankreich ein
die männlichen Nachkommen bevorzugendes Erbrecht galt. Bereits am
17. Juli wurde jedoch ein die Situation vorerst entspannender Vertrag zwischen
dem Regenten und Herzog Odo geschlossen;
darin wurden die Rechte Johannas und
einer eventuell hinzukommenden Tochter aus der zweiten Ehe Ludwigs
X. auf Navarra und die Champagne anerkannt, während sich
Philipp bis zu einer Heirat der beiden
Damen die Regentschaft vorbehielt.
Verhandlungen führten im Frühjahr 1318 zu einer
Einigung mit Herzog Odo von Burgund:
Johanna, der Tochter König
Ludwigs X. und Margaretes von Burgund,
wurde für den Fall, daß der neue König söhnelos starb,
die Champagne zugesichert, während der Herzog die älteste Tochter
Philipps V. zur Frau erhielt.
Als Johanna, Tochter
der Mahaut von Artois und verstoßene
Frau König Philipps V., bereits
1330 starb, fand deren gleichnamige, mit Herzog
Odo von Burgund verheiratete Tochter die nachdrückliche
Unterstützung ihres Gatten, während der König daran dachte,
die Grafschaft Artois seiner Domäne einzugliedern. In einem
Prozeß vor dem Pariser Parlement Ende 1330 legte der weiterhin nach
dem Besitz des Artois strebende Robert von Beaumont
zur Bekräftigung seiner Ansprüche Urkunden vor, die man jedoch
schnell als Fälschungen erkannte, so daß er abgewiesen wurde.
Daher setzte sich Johanna von Burgund
durch, was zugleich dazu beitrug, daß seitdem der Einfluß Herzog
Odos in der königlichen Regierung wuchs.
18.6.1318
oo Johanna II. von Frankreich, Tochter
des Königs Philipp V.
1308-
1347
Erbin von Freiburgund
und Artois
Kinder:
Philipp
10.11.1323-22.9.1346
Literatur:
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Ehlers Joachim: Die Kapetinger. W. Kohlhammer
GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 234-237 - Ehlers Joachim:
Geschichte Frankreichs im Mittelalter. W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 205
- Ehlers Joachim/Müller Heribert/Schneidmüller
Bernd: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis
Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München 1996 Seite 231,238,254,256,264
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