Ato II.                                                       Graf
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Sohn des N.N.
Nach Decker-Hauff habe ich diesen Ato als Eticho I. (Ato) bei den WELFEN eingeordnet.
 

Borgolte Michael: Seite 63
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"Die Grafen Alemanniens"

ATO (II)
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(belegt als Graf wohl vor 902)

Belege mit comes- bzw. grave-Titel:
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Herimanni Augiensis Chronicon 111 ad a. 902, St. Galler Gedenkbuch pag. 6 (= Piper, Libri Confrat. 15 col. 23b,29); Zimmerische Chronik 124

Belege ohne comes-Titel:
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Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 102C1 (= Piper, Libri Confrat. 271 col. 406 über Z.1), Liber Memorialis von Remiremont 21rA2, Bethmann, Evangelienhandschrift Cividale 122, ? Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 104C1

Literatur:
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Stälin, Geschichte I 331 - Baumann, Zur schwäbischen Grafengeschichte 32 A.4 - Ders., Gaugrafschaften 76 - Dümmler, Ostfrk. Reich III 527 - Jänichen, Baar und Huntari 113,115, Tafel 2: "Die Bertholde" und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - Decker-Hauff, Ottonen und Schwaben 322-350 - Tellenbach-Fleckenstein-Schmid, Kritische Studien 185-190 - Fleckenstein, Welfen 124f. A.286 - Schmid, Königtum, Adel und Klöster 291-295,304 - Borst, Mönche am Bodensee 73,80f.,563

Der Reichenauer Chronist Hermann der Lahme berichtet zum Jahr 902, dass Beringer, Reginolf und Gerhard, nobiles germani fratres, filii Atonis comitis et Adellindae, nicht weit von dem durch ihre Mutter erbauten Frauenkloster Buchau erschlagen wurden, als sie ihre dort weilende Schwester heimlich zur Heirat hinwegführen wollten. Die Mutter hat, wie Hermann weiter schreibt, die drei Söhne nahe bei dem Kloster begraben. Nachdem Adallind darauf causa orationis eine Pilgerreise nach Jersusalem unternommen hatte, sei sie nach ihrer Rückkehr gestorben und in Buchau bestattet worden; dort aber war zuvor ihre gleichnamige Tochter als Äbtissin eingesetzt worden (Herimanni Augiensis Chronicon 111, vgl. Annales Alamannici ad a. 903, in: LendiI, Untersuchungen 186; Chronicon Suevicum Universale 86). In der Schilderung des Chronicon steht die Gründerin von Buchau im Mittelpunkt; Adallinds Gatte, Graf Ato, wird dagegen nur nebenbei als Vater der getöteten Brüder erwähnt. Man hat den Eindruck, dass Adallind sich bereits vor der Katastrophe zusammen mit ihrer Tochter in das Kloster zurückgezogen hatte, also um 902 wohl bereits verwitwet war. Indessen fehlen zur Prüfung dieser Vermutung urkundliche Zeugnisse. Der Hinweis Decker-Hauffs (328 A.334) auf Zeugen namens Ato in St. Galler cartae half nicht weiter, da es für eine Identität mit Ato keinerlei Anzeichen gibt (vgl. Tellenbach u.a. 187 A. 49). Das bereits von Stälin für Ato zitierte Königsdiplom ARNULFS von 889 bietet tatsächlich den Beleg eines Grafen Otto, der für Albrich, den Vasallen Adalberts, intervenierte (D Arn Nr. 51 = W II Nr. 670); auch hier ist fraglich, ob Ato gemeint war. Schließlich dürften zwei undatierte Urkunden aus der Zeit des St. Galler Abtes Grimald (D LdD Nr. 71 = W II Nr. 435; W II Anh. Nr. 2 1), in denen jeweils ein Graf Ato genannt wird, eher auf Ato (I) zu beziehen sein. Dafür spricht die größere zeitliche Nähe dieser Quellen zu den sonstigen Belegen Atos (I) und die herausgehobene Position, in der der comes in den beiden Urkunden erscheint; diese paßt zu dem gut bezeugten Grafen aus der Mitte des 9. Jahrhunderts besser als zu Ato "von Buchau".
Eine andere Frage ist es, wo man Atos Grafschaft suchen muß. Aus der Angabe Hermanns, dass Buchau in pago Alamanniae Erichgewe lag, wurde seit Stälin immer wieder abgeleitet, Ato sei Amtswalter im Eritgau gewesen. Tellenbach (187 A. 48) hat die Quelle aber behutsamer ausgewertet und zurecht festgestellt, dass Hermann auch räumlich über den Comitat nichts aussagt. Schmids Vermutung (292 mit A. 53), Atos "Wirkungsbereich habe sich nicht ausschließlich auf Alemannien beschränkt", konnte trotz eines gleichzeitig bezeugten Grafen Hatto am Mittelrhein noch nicht verdichtet werden.
Sechs Angehörige von Atos Familie werden durch Hermanns Bericht namentlich bekannt. Es ist der Forschung gelungen, diese und noch andere Verwandte in einigen Einträgen in den Gedenkbüchern von St. Gallen (pag. 6), Reichenau (102C1) und Remirernont (21rA2) sowie im Evangeliar von Cividale (122) nachzuweisen (Schmid 292-295). Ato steht in diesen Personenverzeichnissen immer mit seiner Gemahlin Adallind zusammen. Lediglich in einem weiteren Reichenauer Eintrag (104C1) ist die Namengruppierung nicht so eindeutig. Da aufgrund der Liste von Remiremont angenommen werden kann, dass ein Hatto und ein anderer Ato zu den Angehörigen Atos gehörte, scheint mir nicht ganz sicher zu sein, dass der Ato des zweiten Eintrags von Reichenau auch Ato bezeichnet hat (anders Schmid 294).
Ato, der zusammen mit seiner Familie im Gedenkbuch des Frauenklosters Remiremont in engster Nachbarschaft einer Mönchsliste aus Schienen eingeschrieben wurde, gilt als Verwandter Atos (I). Während ihn Decker-Hauff (334, 337) als Enkel des mutmaßlichen Erbauers von Kloster Schienen ansah, hielt ihn Tellenbach (186,189, vgl. Schmid 295, Borst 73) eher für dessen Sohn. Zu den Angehörigen Atos und Adallinds darf nach Schmid (303f., vgl. Borst, Pfalz Bodman 204) auch der Erzbischof Hatto von Mainz gezählt werden. Als dieser nämlich Abt von Reichenau war (888-913), ging Schienen in den Besitz des Inselklosters über. Die These Decker-Hauffs, Ato sei mit dem WELFEN Eticho identisch gewesen, wurde von Tellenbach und Fleckenstein widerlegt (s. a. Art. Heinrich). Nach einer älteren Forschungsmeinung (Baumann, Zur schwäbischen Grafengeschichte; Jänichen 115 und Tafel 2), die auf bloßen Vermutungen beruht, gehörte Ato dagegen dem Geschlecht der ALAHOLFINGER-BERTOLDE an.
Das Geschehen um Adallind von Buchau hat außer Hermann den Lahmen noch andere Nachlebende beschäftigt (vgl. Borst 80f.). In der Zimmerischen Chronik wird berichtet, dass Otho, diser loblich grave (...) sampt zwaien seinen sönen, graven Beringern und graven Reginaldo, auch andern rittern und knechten von den Hungern, so der zeit mit macht aus irem land zogen und das ganz Bayerland, auch ain großen thail in Schwaben verderbt und verbrennt heben, jämmerlich erschlagen worden sei (Zimmerische Chronik 124). Die Nachricht, die sich offensichtlich auf Ato bezieht, steht im Hinblick auf Beringer und seinen Bruder mit Hermann dem Lahmen in Widerspruch. Der Chronist, der Ato im übrigen in die Zeit KARLS DES GROSSEN setzt und Adallind zu einer Schwester der Kaiserin Hildegart macht (ebd. 23), verdient deshalb kaum Vertrauen. Aus der Quelle darf man sicher nicht, wie Decker-Hauff (350), schließen, dass Ato nach 902 "im Kampf gegen die Ungarn gefallen" sei.


Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 62,63,296 -
 
 
 
 
 


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