Begraben: Zisterzienserabtei Marquette
Älteste Tochter des Grafen Balduins IX. von Flandern
und der Marie von Blois-Champagne, Tochter von Graf Heinrich I.
Lexikon des Mittelalters: Band V Seite 526
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Johanna, Gräfin von Flandern und Hennegau
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* 1199/1200, + 5. Dezember 1244
Begraben: Zisterzienserabtei Marquette
Tochter des Grafen Balduin IX. (VI.), Kaiser von Konstantinopel und der Maria von Champagne
Trat Februar 1206 nach Eintreffen der Nachricht vom Ende
ihres Vaters das Erbe in den beiden Grafschaften an.
Bis zur Heirat mit Ferrand von Portugal (Januar
1212) unterstand sie der Regentschaft ihres Oheims, Philipp von Namur,
und war gemeinsam mit ihrer Schwester Margareta dem König von
Frankreich, Philipp II. August, als
Faustpfand ausgeliefert. Nach der Schlacht bei Bouvines (1214), während
der langen Gefangenschaft ihres Gatten, war sie der Spielball der Intrigen
einer frankreichfreundlichen Adelsgruppierung und hatte den Konflikt mit
ihrem Schwager Bouchard d'Avesnes, 1225 im Hennegau den Kampf mit
einem "falschen Balduin" zu führen. Ihr Gemahl wurde erst 1227, dank
ihrer Bemühungen, freigelassen.
1231 gebar sie eine Tochter, Maria.
Johanna förderte
nachhaltig geistliche und karitative Einrichtungen (Zisterzienserinnen,
Bettelorden, 'hospice comtesse' zu Lille, Bijloke-Abtei zu Gent). Nach
dem Tod von Mann (1233) und Tochter (1235) heiratete sie 1237 Thomas
von Savoyen. Die Ehe mit ihm, der eine einseitige englandfreundliche
Politik betrieb, blieb kinderlos; das Erbe fiel an ihre Schwester Margareta.
Johanna verstand
es, in einer Zeit starken politischen Drucks von Seiten Frankreichs den
wirtschaftlichen Wohlstand ihrer Fürstentümer dank umsichtiger
Förderung der ökonomischen Verbindungen mit England zu bewahren.
Winkelmann Eduard: Band II Seite 351,352,375,456,508
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"Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig"
In anderer Weise meinte König
Philipp sich Flanderns zu versichern. Um Johanna,
die ältere Tochter des als Kaiser von Byzanz verschollenen Grafen
Balduin, warb nämlich damals Ferrand
von Portugal, der Sohn des Königs
Sancho, und seine Tante Mathilde,
die Witwe des auf dem 3. Kreuzzug gestorbenen Grafen Philipp von Flandern,
brachte es in der Tat dahin, dass der französische König, welcher
als Oheim und Lehnsvormund nicht zu umgehen war und obendrein seit 1206
Johannaund
ihre Schwester Margarethein seine Obhut
genommen hatte, dem Infanten die Hand der flandrischen Erbin gewährte.
Ferrand
hat dann am 22. Januar 1212 zu Paris dem König den Lehnseid für
Flandern geleistet. Er mochte denken, damit allen Anforderungen, welche
von Frankreich an ihn gestellt werden konnten, gerecht worden zu sein,
und er war mit seiner Gattin auf dem Heimweg schon bis Peronne gekommen,
als der französische Thronfolger Ludwig,
dessen Mutter eine Schwester des Grafen Balduin
gewesen war, einen Teil des flandrischen Hinterlassenschaft für sich
verlangte. Auf FerrandsWeigerung, diese
Ansprüche zu befriedigen, folgte seine und seiner Gattin Gefangennahme
und es blieb ihm am Ende nichts übrig, als mit der Abtretung von St.
Omer und Aire Ludwigs
Verzichtleistung
auf das Übrige zu erkaufen. Dann erst wurde ihm gestattet, von Flandern
Besitz zu ergreifen und den Widerstand Gents zu brechen, welches ihn nicht
als Herrn aufnehmen wollte.
Die Verbündeten erlitten bei Bouvines eine vollkommene
Niederlage. Flandern wurde gleich nach der Schlacht von den Franzosen überschwemmt
und tatsächlich dann im Besitz behalten, als die Gräfin
Johanna am 24. Oktober mit dem König
Philippsich vertrug, unter den demütigsten Bedingungen
und so, dass das Schicksal des gefangenen
Ferrand
ganz
der Willkür des Siegers anheim gestellt blieb.
Burkhard von Avesnes, Domkantor von Laon und Subdiakon,
verließ 1211 den geistlichen Stand, befehdete seinen Bruder und wurde
vom Grafen Ferrand von Flandern mit
der Statthalterschaft über Hennegau, von der Gemahlin desselben, der
Gräfin
Johanna, nachher mit der Hut ihrer jungen Schwester Margarethebetraut,
die er dann aber entführte und als seine Gemahlin ausgab, um durch
sie dereinst Anrechte auf Flandern geltend machen zu können. Er wurde
auf dem römischen Konzil gebannt und das über seinen jeweiligen
Aufenthaltsorten verhängte Interdikt sollte die Auslieferung
Margarethes
und Burkhards Rückkehr in den geistlichen Stand erzwingen:
Letzterer fand trotzdem in den Diözesen Laon, Cambrai und Lüttich
immer wieder freundliche Aufnahme und nicht bloß bei Weltlichen.
Margarethe
sagte sich zwar später von ihm los, nachdem sie ihm zwei Söhne
geboren hatten; aber am Ende hat die Gräfin
Johanna diesen sehr unwillkommenen Neffen doch einen Erbanteil
auswerfen müssen.
Viel härter war das Schicksal der gefangenen Vasallen
Frankreichs,
Ferrand von Flandern und
Reginalds von Boulogne. König Philipp
hatte den ersteren mit Ketten beladen bei seinem Triumpheinzug in Paris
aufgeführt, während seine Truppen sich an die Eroberung Flanderns
machten. Courtrai, Lille und so weiter wurden genommen, aber Valenciennes,
Ypern, Cassel und Oudenarde scheinen sich noch gehalten zu haben, so dass
der König mit der Gräfin Johanna von
Flandern in Verhandlungen trat. In dem von ihr am 24. Oktober
1214 zu Paris beurkundeten Vertrage versprach sie, die Festungswerke seiner
Städte schleifen zu lassen und die zu Frankreich haltenden Burggrafen
von Brügge und Gent wieder einzusetzen; wenn das geschehen sei, wollte
der König Verhandlungen über den Loskauf des Grafen zulassen.
Der Vertrag wurde aber nicht ausgeführt, weil die Einwohner von Valenciennes
die Zerstörung ihrer Befestigung verweigerten undFerrandmusste
nun noch viele Jahre gefangen bleiben. Im Jahre 1221 bot
Johanna
für die Freilassung ihres Gemahls 35.610 Pfund und sammelte dafür
bei der Geistlichkeit ihres Landes.
Thorau Peter: Seite 123-126
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich
(VII.) Teil I
Graf Wilhelm I. von Holland war ein hartnäckiger
Rivale der Gräfin Johanna von Flandern,
für die der deutsche Thronstreit beziehungsweise der englisch-französische
Krieg einen schlechteren Ausgang genommen hatte als für den wendigen
Herzog Heinrich I. von Brabant.
Johanna war die Erb-Tochter
des
Grafen
Balduin IX. (VI.) und nachmaligen Kaisers von Konstantinopel,
der die Grafschaft Flandern von Frankreich zu Lehen hatte, während
er die Grafschaften Namur und Seeland vom Reich zu Lehen trug und die von
Hennegau vom Bischof von Lüttich.
Als man Kaiser Balduin I. von
Konstantinopel seit der Schlacht von Adrianopel gegen die Bulgaren
vermisste, folgte ihm im Februar 1206 in der Herrschaft seine Tochter
Johanna. Auf Betreiben des französischen
Hofs wurde sie noch minderjährig im Januar 1212 mit Ferrand
von Portugal verheiratet. Er enttäuschte aber die französischen
Erwartungen und schlug sich auf die englisch-welfische
Seite, auf welcher er bei Bouvines focht und in französische Gefangenschaft
fiel. Aus ihr sollte ihn erst 1226 der Vertrag von Melun befreien, mit
dem sich die
Gräfin Johanna im
Einvernehmen mit ihrem Adel und ihren Städten in die Unterwerfung
unter Frankreich schickte. Nicht nur die Gefangenschaft Ferrands,
sondern auch die Niederlage Englands, das dadurch seinen Einfluss im Norden
Frankreichs und am Niederrhein zunächst verloren hatte und als mögliche
Rückendeckung ausfiel, war schon jetzt der Handlungsspielraum Flanderns
als französisches Lehen erheblich eingeschränkt.
Die Schwäche Flandern versuchte nun Graf Wilhelm
I. für sich auszunutzen. Als Graf von Seeland war er zwar Lehnsmann
der Grafen von Flandern, gleichzeitig aber ein Aftervasall des deutschen
Königs. Seit Robert I. von Flandern seinen Schwiegersohn Dietrich
V. von Holland mit der nördlich der Westerschelde gelegenen Grafschaft
Seeland belehnt hatte, versuchten die holländischen Grafen die Lehensbindung
an Flandern abzuschütteln, zunächst vergeblich. Im Vertrag von
Brügge 1167 hatten sie die Lehenshoheit Flanderns anzuerkennen. Gleichzeitig
mussten sie zugestehen, dass die Einkünfte Seelands geteilt wurden
und man den flämischen Kaufleuten in Holland Zollfreiheit gewährte.
Da die Gräfin Johanna von
Flandern nicht auf dem Frankfurter
Reichstag erschien, um FRIEDRICH II.
zu huldigen, ergab sich in Verbindung mit der Königswahl
HEINRICHS
(VII.) für Graf Wilhelm die günstige Gelegenheit,
ans Ziel seiner Wünsche zu gelangen. Vielleicht mit Unterstützung
seines Schwiegervaters - er war 1220 eine Ehe mit der wesentlich jüngeren
Kaiserin
Maria, der Witwe OTTOS IV. und
Tochter Heinrichs I. von Brabant - erreichte er es, dass FRIEDRICH
II. die Gräfin Johanna
ihrer Reichslehen für verlustig erklärte und dieselben ihm übertrug.
Bei diesen Reichslehen wird es sich jedoch nur um die Grafschaft Seeland
als Zankapfel zwischen Flandern und Holland gehandelt haben und nicht etwa
auch noch um die Markgrafschaft Namur.
Wilhelm von Holland konnte sich indes nicht lange seines
Erfolges freuen. Nur wenige Monate später revidierte FRIEDRICH
seinen
Frankfurter Rechtsspruch. Dies geschah möglicherweise durch die Vermittlung
des Papstes, an den sich Johanna
hilfesuchend
gewandt haben könnte. Dass Honorius der Gräfin wohlgesonnen war,
belegen zumindest drei Schreiben vom Ende August, in denen er Johanna
in
seinen Schutz nahm. Mit der Begründung, dass Gräfin
Johanna unverschuldeter weise nicht vor ihm erschienen sei -
da ihr Gemahl sich noch in französischer Gefangenschaft befinde und
ihr die Reise an den Hof wegen der unterwegs drohenden Gefahren nicht zuzumuten
sei, erklärte
FRIEDRICH II. die
Belehnung Wilhelms für ungültig und investierte sie mit allen
von ihren Vorfahren auf sie gekommenen Reichslehen.
Winkelmann Eduard: Seite 398-408
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"Kaiser Friedrich II."
Im Nordwesten war wieder Graf Wilhelm von Holland der
Unruhestifter. Vom Kreuzzuge heimgekehrt und durch den Tod des Grafen Ludwig
von Looz von einem gefährlichen Nebenbuhler um den Besitz Hollands
befreit, versuchte er sofort, die Gräfin
Johanna von Flandern, deren Gemahl Ferrand
noch immer zu Paris im Kerker schmachtete, um ihre Hoheitsrechte über
seinen Anteil an W-Seeland zu bringen. Wilhelm erwirkte auf dem großen
Reichstage zu Frankfurt im April 1220 einen Rechtsspruch, durch welchen
Johanna,
wahrscheinlich weil bisher noch nicht beim Könige nachgesucht hatte,
ihres Reichslehens verlustig erklärt und dieses ihm selbst verliehen
wurde. Die Lage Johannas war eine recht
gefährliche. Von der Feindschaft ihres verhassten Schwagers Burkhard
von Avesnes hatte sie augenblicklich allerdings nichts zu fürchten,
da derselbe vor kurzem von ihren Leuten gefangen und sein Bruder Guido
bei derselben Gelegenheit getötet worden war. Höchst bedenklich
war es dagegen für die Gräfin, dass Wilhelm von Holland, welcher
in Frankfurt mit dem Herzog Heinrich von Brabant zusammengetroffen war,
obwohl er selbst schon in ziemlich hohen Jahren stand, dessen Tochter Maria,
die junge und schöne Witwe Kaiser OTTOS IV.,
sich zur Gattin gewann und somit mindestens auf das Gewähren lassen
des Brabanters zählen durfte, wenn er den Kampf mit Flandern beginnen
sollte.
Man konnte nicht umhin, die Geschicklichkeit und die
Festigkeit zu bewundern, mit welcher die alleinstehende Gräfin von
Flandern den sie von allen Seiten bedrohenden Gefahren die Spitze bot.
Dadurch, dass sie sich mit ihrer Schwester Margarethe
versöhnte, bekam sie auch die Kinder aus deren ungültig erklärter
Ehe mit Burkhard von Avesnes in ihre Gewalt. Den Herzog Walram von
Limburg, welcher die Ansprüche seiner Gemahlin Erminsind von Luxemburg
auf Namur verfocht, fand Johanna, im
Einverständnis mit ihrem Vetter Philipp II. von Namur, am 13. März
1223 mit dem östlich von der Maas gelegenen Teil der Markgrafschaft
ab. Sie hörte endlich nicht auf, auf die Befreiung ihres Gatten aus
der französischen Gefangenschaft hinzuarbeiten; im Jahre 1223 glaubte
sie auch damit am Ziele zu sein.
Sie hatte sich mit König
Philipp August
schon über die Höhe des Lösegeldes
geeinigt, für welches längst auch bei der Geistlichkeit ihres
Landes gesammelt worden war, und der Papst, der die Bedingungen der Freilassung
billigte, übernahm am 9. April 1223 dem König gegenüber
die Bürgschaft für Ferrands
künftige Treue. Da starb Philipp August und
sein Sohn Ludwig VIII. scheint der
Meinung gewesen zu sein, dass es für ihn vorteilhafter sei, Ferrandnicht
loszugeben. Vergebens wiederholte Honorius III. am 22. April 1224 seine
Verwendung, vergebens wurde sie durch das ganze Kardinalskollegium unterstützt.
König
Ludwig wusste sehr wohl, dass die Kurie, welche ihn damals gegen
die Albigenser ins Feld zu schicken suchte, nichts Ernstliches gegen ihn
unternehmen werde, wenn er ihre Fürsprache überhörte. Dazu
kam, dass er als Sohn Elisabeths von Flandern,der
Schwester des als Kaiser von Konstantinopel verschollenen Grafen
Balduin, selbst Erbansprüche auf die Grafschaft hatte,
falls die Ehe der Tochter
Balduins
mit Ferrand kinderlos blieb wie bisher.
Die aus unrechtmäßiger Ehe entsprossenen Kinder ihrer Schwester
würden in diesem Falle die französische Krone nicht haben abhalten
können, die erledigte Grafschaft für sich einzuziehen.
Da geschah es, dass in der Fastenzeit des Jahres 1225
ein Einsiedler, welcher eine Zeitlang im Walde bei Vicogne bei Valenciennes
gehaust hatte, mit der Behauptung hervortrat, er sei Kaiser
Balduin, von dem man glaubte, er sei in bulgarischer Gefangenschaft
gestorben. Der Mann fand Zulauf und am Gründonnerstag, dem 27. März,
stellte er sich in Valenciennes einigen höheren Geistlichen und Laien
vor, welche Balduin gekannt hatten:
er überzeugte sie. Er war ein beredter und in allen ritterlichen Dingen
wohlerfahrener Mann; er wies an seinem Körper Narben auf, wie solche
der echte Balduin gehabt hatte; er
war unstreitig demselben sehr ähnlich, und wenn er etwas kleiner zu
sein schien, so schrieben diejenigen, welche an ihn glaubten, dieses Mindermaß
und ebenso dem Umstand, dass er das Französische fehlerhaft sprach
und in seiner Heimat nicht recht Bescheid wusste, den langen Lebensjahren
zu, welche er in Not und Drangsal aller Art unter Griechen und Ungläubigen
verbracht haben wollte. Sein Anhang wuchs ganz gewaltig, als die Gräfin
Johanna, die ihn in Valenciennes aufsuchte, ihn zwar nicht als
ihren Vater anerkannte, immerhin aber selbst zweifelhaft war, ob er es
nicht doch sei. Der Bischof von Lüttich, Hugo von Pierrepont, zu dessen
Beförderung der fremde Mann beigetragen zu haben sich rühmte,
wollte von ihm allerdings nichts wissen; Herzog Heinrich von Brabant dagegen
sprach sich entscheiden für seine Echtheit aus und gewährte ihm
öffentlich und im Geheimen seine Unterstützung. Wohin er kam,
zog man ihm in feierlichem Aufzug entgegen. Die Städte Lillie und
Gent und viele von der Ritterschaft huldigten ihm. Wurde auch noch hier
und da ein Zweifel laut, so überwog doch die ihm günstige Stimmung
in dem Maße, dass er zwei Monate lang tatsächlich in Flandern
und Hennegau das Heft in Händen hatte. Wer sich ihm widersetzte, den
bekämpfte er; wer sich ihm anschloss, dem stellte er als Kaiser von
Konstantinopel und Graf von Flandern Gnadenbriefe aus. Er verlieh Lehen,
erteilte den Ritterschlag, umgab sich mit fürstlicher Pracht, ging
zu Pfingsten als Kaiser unter Krone und ließ als solcher ein Kreuz
vor sich hertragen. Sein Emporkommen erregte in England die größte
Freude: schon am 11. April richtete Heinrich III.
an den angeblichen Grafen von Flandern die Aufforderung, sich mit ihm gegen
Frankreich zu verbünden.
König Ludwig VIII.
hatte bisher diesen Vorgängen ruhig zugesehen, und erst dann, als
die Gräfin Johanna, welche zu
spät ihre anfängliche Unentschiedenheit bereute, mit ihrer Schwester
vor dem angeblichen Vater nach Paris flüchtete, ihn als ihren Lehnsherrn
um Hilfe anrief und im Mai ihm den Ersatz aller aus der Wiedereroberung
Flanderns erwachsenen Kosten, außerdem die Hälfte der Kriegsbeute
zusagte, entschloß sich der König zu persönlichem Eingreifen.
Die Prüfung des Fremden, welche
Ludwig
trotzdem vorzunehmen sich verpflichtet hielt, kann unter
diesen Umständen nur als ein auf die Täuschung der Welt abzielendes
Gaukelspiel betrachtet werden, nicht als Ausfluss der Erwägung, dass
jener doch vielleicht Balduin sein
möchte. Er lud den angeblichen Grafen unter Zusicherung freien Geleits
auf den 30. Mai nach Peronne vor und kam selbst mit dem damals bei ihm
weilenden päpstlichen Legaten Romanus von S. Angelo und großem
Gefolge in diese Grenzstadt. Auch Balduin
fand sich mit zahlreicher Begleitung ein, unter welcher auch Herzog Heinrich
von Brabant gewesen, aber nicht in die Stadt hineingelassen worden sein
soll. Balduin selbst hatte über
den Empfang beim König nicht zu klagen; dessen Begrüßung:
"Herr, wenn Ihr mein Oheim seid, wie Ihr sagt, sollt Ihr willkommen sein,"
war wenigstens nicht geradezu unfreundlich. Aber in der großen und
glänzenden Versammlung, in welche er eintrat, sah er nur misstrauische
und feindliche Gesichter, den Bischof von Lüttich, welcher ihn von
Anfang an für einen Betrüger erklärt hatte, und seine Töchter,
welche ihn verleugneten. Das verwirrte ihn und er tat das Törrichste,
was er tun konnte. Er weigerte sich, auf die ihm vorgelegten Fragen zu
antworten: er sei erschöpft und bedürfe der Ruhe. Der Versammlung
konnte dieses Verhalten, selbst wenn sie nicht von vornherein an einen
Betrug geglaubt hätte, nur als Ausflucht erscheinen, zu dem Zwecke,
Zeit zu gewinnen und inzwischen Erkundigungen einzuziehen, und auch der
König selbst tat erzürnt, ließ jedoch den Verklagten wegen
des gewährten Geleits unversehrt aus Peronne abziehen.
Damit war dessen Zukunft entschieden. Nirgends zeigt
sich eine Spur davon, dass er auch nur daran gedacht hätte, sich,
gestützt auf die Anhänglichkeit seiner Untertanen, mit Gewalt
in Flandern und Hennegau zu behaupten. Er selbst war unsicher geworden
und machte dadurch auch andere an sich irre. Schon auf dem Rückweg
nach Valenciennes verlief sich seine Begleitung. Er hatte nur noch einige
Laienbrüder aus der Abtei Villers bei sich, als er von Valenciennes
wieder aufbrach, um nun, da von Frankreich nichts mehr zu hoffen war, den
Schutz des deutschen Gubernators anzurufen, welcher in dieser Angelegenheit
wegen des Hennegaus und Reichsflanderns auch ein Wort mitzureden hatte,
und von dem er vielleicht um so mehr erwartete, wenn ihm dessen Abneigung
gegen Frankreich und Hinneigung zu England bekannt war. Der englische König
aber hatte den angeblichen Balduin
anerkannt, und es konnte diesem zustatten kommen, dass eine englische Gesandtschaft
sich gerade in Köln aufhielt, als er dort eintraf.
Was in Köln mit ihm geschah, lässt sich nicht
mit Sicherheit feststellen. Nach dem einen Bericht soll er den Gubernator
gar nicht zu Gesicht bekommen haben, nach dem andern aber von Engelbert
nicht unbedingt abgewiesen worden sein. Auf seine Bitte habe Engelbert
den Bischof von Lüttich, welcher jenen stets als Betrüger bezeichnet
hatte, nach Köln vorgeladen, den Bischof vor der Hostie beschworen,
die Wahrheit zu sagen, und der Bischof daraufhin seine früheren Aussagen
widerrufen. Der so Gerechtfertigte soll von Engelbert die Zusicherung seiner
Unterstützung erhalten haben und zur Durchführung seiner Sache
an den Papst gewiesen worden sein. Man könnte verstehen, wenn es dem
Gubernator willkommen gewesen wäre, auch von dieser Seite her dem
Könige von Frankreich Verlegenheit zu bereiten. Aber man muss sich
doch auch wieder fragen, weshalb er in diesem Falle nicht dafür Sorge
trug, dass sein Schützling sicher nach Rom gelangte, weshalb er namentlich
es geschehen ließ, dass derselbe statt des gewöhnlichen Weges
vom Rhein nach Rom den weiteren und für ihn äußerst gefährlichen
durch die Champagne und das französische Burgund nahm. So lief er
ja seinen Feinden geradezu in die Hände.
Er wurde trotz seiner Verkleidung als Kaufmann schon
in der Gegend von Bar-sur-Seine erkannt, vom Ritter Clarembald de Chappes
festgenommen und mit Erlaubnis des französischen Königs der Gräfin
Johanna ausgeliefert, seiner Tochter,
wenn er das war, wofür er sich ausgab. Er kam ihr gerade recht. Denn,
obwohl sie für die Niederwerfung ihrer aufständischen Untertanen
über die Hilfe Frankreichs verfügte, welche sie sich gleich nach
der Zusammenkunft in Peronne durch noch weitere Zugeständnisse gesichert
hatte , erzielte sie zunächst nur geringe Erfolge. Immer mehr zeigte
es sich, dass die Leichtigkeit, mit welcher der angebliche Balduinsich
Flanderns und Hennegaus hatte bemächtigen können, ihren wahren
Grund in der Unzufriedenheit mit dem Regiment der Gräfin und ihres
Günstlings Arnulf von Oudenarde hatte. Darum übte das Verschwinden
des Prätendenten auf die Fortdauer des Aufstandes keinen sonderlichen
Einfluss aus, und die furchtbare Härte, mit welcher Johannaverfuhr,
die Verbannungsurteile, gegen ihre Feinde unter dem Adel, die gewaltigen
Strafgelder, welche sie von den Städten erhob und auch wohl erheben
musste, um die französische Hilfe zu bezahlen, waren nicht geeignet,
die Herzen ihrer Untertanen zurückzugewinnen. Man schmeichelte sich
wohl der Hoffnung, dass der rechte Landesherr demnächst mit Hilfe
aus dem Reich zurückkehren werde.
Der Gefangene wurde deshalb erst unter Spott und Hohn
im Lande zur Schau herumgeführt, bevor ein Pairsgericht unter Leitung
Arnulfs das Todesurteil über ihn sprach. Er wurde dann im Herbst zu
Lille gehängt, unter den Tränen des Volks, das noch immer an
ihm glaubte. Auf der Folter soll er seinen wahren Namen Bertrand de Rais
bekannt haben. Aber freilich Johanna
musste daran liegen, ihn um jeden Preis zum Betrüger zu stempeln,
und sonst zuverlässige Berichterstatter versichern, dass er weder
überführt worden sei noch gestanden habe. Es habe niemand aufgetrieben
werden können, der ihn unter jenem Namen kannte, und er selbst sei
bis zum letzten Augenblick dabei geblieben, der echte Balduinzu
sein.
Völlige Gewissheit wurde nie erlangt. War er ein
Betrüger, so bleibt zweifelhaft, ob er anderen als Werkzeug diente,
oder von sich aus auf den Gedanken kam, die Unbeliebtheit der Regentin
und die Ungewissheit über die Zukunft des Landes für sich auszubeuten.
Aber nicht bloß in Flandern und Hennegau, sondern auch in Frankreich
und England stand bei vielen die Überzeugung fest, dass der Mann,
welcher in Lille am Galgen geendet hatte, in der Tat Kaiser
Balduin gewesen sei, und sich die Gräfin des Vatermordes
schuldig gemacht habe.
Pernoud Regine: Seite 137,201
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"Herrscherin in bewegter Zeit"
Ferrand verließ
also am Dreikönigstag des Jahres 1227 sein Gefängnis im Louvre.
Zusammen mit seiner Gemahlin, der GräfinJohanna,
kehrte er in seine Domäne Flandern zurück, wo er wieder in alle
Rechte eingesetzt wurde. Blanka
erließ
ihm sogar die Hälfte des Lösegeldes - 25.000 Livres - und erstattete
die drei Städte Lille, Douai und Sluis zurück, die er dafür
als Pfand gegeben hatte; nur die Burg von Douai behielt sie als Sicherheit.
Flandern hatte dem Königtum einst zu viel Ärger
bereitet, als dass Königin-Witwe Blanca von
Frankreich nicht stets ein waches Auge darauf gehabt hätte.
Johanna,
die Witwe Ferrands von Portugal, ist
eine ausgesprochen interessante Partie. Da erfährt
Blanca zu ihrem Verdruß, dass jemand um ihre Hand angehalten
hat, vor dem auf der Hut zu sein sie allen Grund hat: Simon von Montfort.
Obwohl vom König von England freundlich willkommen geheißen,
der ihn seinem erblichen Besitz der Grafschaft Leicester bestätigt,
ist er auf das Festland zurückgekehrt, wo er offensichtlich nach einer
vorteilhaften Heirat Ausschau hält. Johanna
ist um ein gutes Stück älter als er; das stört ihn nicht,
aber Blanca sieht sich vor. Unverzüglich
begibt sie sich nach Peronne und zwingt Johanna,
eine Vereinbarung zu unterzeichnen, in der sie auf jegliche Verbindung
mit dem Grafen von Leicester verzichtet. Blanca
schlug
vorsichtshalber Johanna einen Gemahl
ihrer eigenen Wahl vor, nämlich Graf Thomas von Savoyen, Königin
Margaretes Onkel, den Johanna,
die sich mit dem Wunsch ihrer Oberlehnsherrin abgefunden hatte, akzeptierte.
Ehlers Joachim: Seite 150
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"Geschichte Frankreichs im Mittelalter"
Pierre Mauclerc hatte
durch Ludwig VIII. ebenfalls Nachteile
erlitten, denn nach dem Tode seiner Gemahlin Alix, Erbin der Bretagne,
im Jahre 1221 hatte er die Gräfin Johanna
von Flandern heiraten wollen, die in eine Scheidung von ihrem
seit Bouvines im französischen Kerker festgehaltenen Gemahl Ferrand
eingewilligt
hatte.
1211
1. oo Ferrand von Portugal Graf von Flandern (1216-1233)
24.3.1188-29.7.1233
1237
2. oo 1. Thomas II. Graf von Savoyen
x
1199-1.2.1259
Kinder:
1. Ehe
Maria
1231- 1235
Literatur:
-----------
Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter.
W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 150 - Le Goff Jacques: Ludwig der
Heilige, Klett-Cotta Stuttgart 2000 Seite 112,220 - Favier, Jean:
Frankreich im Zeitalter der Landesherrschaft 1000-1515. Deutsche Verlagsanstalt
Stuttgart 1989 Seite 196,226 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher
niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite
87-106 - Pernoud Regine: Herrscherin in bewegter Zeit. Blanca von
Kastilien, Königin von Frankreich. Diederichs Verlag München
1991 Seite 25,62,115,132,137,198,200 -
Stürner, Wolfgang: Friedrich
II. Teil 1: Die Königsherrschaft in Sizilien und Deutschland 1194-1220,
Primus-Verlag Darmstadt 1997, Seite 224 - Thorau, Peter: Jahrbücher
des Deutschen Reichs unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker &
Humblot Berlin 1998, Seite 109,123-126 - Winkelmann Eduard: Kaiser
Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963,
Seite 350,398-409,499,500 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher
der Deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig
2. Buch Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1873, Seite 351,352,365,375,376,381,456,457,508
-
Zur Verwaltung seiner Lande in seiner Abwesenheit ordnete
Balduin
eine Regentschaft, bestehend aus seinem Oheim (dem Bruder Balduins des
Mutigen) Wilhelm Herrn von Chateau Thierrey, aus seinem Bruder
Philipp von Namur und aus Herrn Bouchard d'Avesnes (dem Sohne
Jacques d'Avesnes). Die Sorge für seine Tochter Johanna
übertrug er der verwitweten Gräfin von Flandern Mathilde;
seine Gemahlin wollte ihm selbst folgen, sobald sie ein zweites Kindbett
überstanden hätte [Sie gebar ihm die zweite Tochter Margaretha.];
und nach allen diesen Anordnungen brach er gegen Pfingsten 1202 auf, um
nach Venedig zu ziehen.
Da die Kaiserin Maria,
die ihrem Gemahl Balduin voraus nach
Palästina geeilt war, inzwischen zu Accon gegen Ende Augusts 1203
gestorben
war, waren die Erbinnen Balduins in
Flandern, seine beiden Töchter Johanna
und Margaretha, vielfachen Gefahren
ausgesetzt. Von Frankreich war am meisten zu fürchten; dennoch hielt
es Philipp von Namur im Einverständnis mit Mathilden
für die geratenste Maßregel, zum Schutz der Fräulein, sie
von Gent weg und an den französischen Hof unter Vormundschaft des
Königs zu bringen [Wenigstens faßte er die Sache so, obgleich
seine Heirat mit Marien, der Tochter
des Königs, und die Erlassung des noch rückständigen Lösegeldes
die Folge war. Allerdings hatte der König als oberster Lehensherr
einen Anspruch auf die vormundschaftliche Regierung.]. Fläminger nd
Hennegauer waren über diese Maßregel gleich sehr erbittert und
entzogen Philipp allen Anteil an der vormundschaftlichen Regentschaft,
welche nun Bourchard d'Avesnes allein weiter führte.
Der Zustand, wie er seit der Übergabe der jungen
Gräfinnen durch Philipp von Namur an den König von
Frankreich in Flandern stattfand, war in der Tat unleidlich; denn wenn
auch Bouchard d'Avesnes den Parteien im Veurnerland und den wiederausbrechenden
Geschlechterkriegen in Gent einigermaßen steuerte, war sein Ansehen
doch in Hennegau größer als in Flandern, und dies führte
vielfach die Leiden, die über ein hererenloses Land zu kommen pflegen.
Als dann die verwitwete Gräfin Mathilde
(selbst eine portugiesische Prinzessin) im Einverständnis mit dem
König von Frankreich die junge Gräfin
Johanna an Ferrante, ihren
Neffen, den Sohn König Sanchos von Portugal,
verlobt hatte, und die Hochzeit im Jahre 1211 zu Paris gehalten worden
war, verweigerte der König von Frankreich Ferrante
die Belehnung mit Flandern, bis er die Rückgabe von St. Omer und Aire
zugesagt hatte; nur die Lehensherrschaften von Guisne und Mortagne sollten
von den im letzten Frieden von Peronne wieder an Flandern gekommen Landschaften
bei Flandern gelassen werden. Da Ferrante
in der Gewalt des Königs war, mußte er sich fügen; auch
hielt ihn der Sohn des Königs, Prinz Louis,
welcher mit der Grafschaft Artois belehnt worden war, in Peronne so lange
fest, bis Aire und St. Omer von den Franzosen besetzt waren. Überall
wurde hierauf in Flandern und Hennegau dem Grafen
Ferrante und der Gräfin Johanna
gehuildigt [Nur die Genter verweigerten die Huldigung so lange, bis Johanna,
welche vom Fieber befallen in Douay zurückgeblieben war, selbst kam.
Ferrante
sei ihr Fürst nicht; er sei nur ihrer Fürstin Gemahl. Ferrante
war von Philipp von Namur, Johann dem Castellan von Brügge
und Siger dem Castellan von Gent begleitet, hatte aber eben deshalb Raes
van Gaveren und Arnulph von Oudenaerde gegen sich, die jenen feind waren;
und als er sich von Gent nach Kortryk zurückzog, brachten seine Gegner
einen Kriegshaufen in Gent zusammen, und verfolgten Ferrante
seiner
Begleitung wegen bis in die Nähe von Douay, plünderten und brannten
Kortryk, und zogen beutebeladen heim. Als aber Ferrante
mit größerem Heer und von Johanna
begleitet wieder vor Gent erschien, öffneten die Genter die Tore und
zahlten zur Buße für das frühere Benehmen eine sehr bedeutende
Summe.
Philipp von Namur starb in demselben Jahre mit Hinterlassung
eines noch unmündigen Sohnes, Philipp.]
Ihre Schwester Margaretha
übergab Johanna Herrn Bouchard d'Avesnes
zu Schutz und Aufsicht, welcher ihr in Hennegau einen glänzenden Hofstaat
einrichtete [Bouchard war als Knabe in der Zeit, wo sein Vater Jacques
sich gegen seinen Lehensherrn, den Grafen von Hennegau, an Flandern anschloß,
am flämischen Hofe geblieben, und Graf Philipp hatte ihn in Paris
und Orleans studieren lassen. Bouchard war beider Rechte Doctor
geworden.]. Er gewann das Fräulein so für sich, daß sie
sich mit ihm vermählte. Er hatte aber früher einmal die Weihe
als Subdiakon erhalten, und da Johanna dieser
Heirat zuwider war, mußte er 1215 fliehen und suchte bei Innocenc
III. Dispensation; dieser legte ihm auf als Buße, das Weib zu verlassen
und einen Kreuzzug zu unternehmen. Als er nach dem Kreuuzug Margarethen
und seine beiden Söhne wieder sah, erklärte er, er wolle sich
lieber lebendig schinden lassen, als von ihr gehen [Nach anderen hätte
die Heirat mit Johannas Bewilligung
stattgefunden, Delewarde p. 395. und nichts habe im Wege gestanden. Auf
jeden Fall fand die Heirat statt.].
Im Jahre 1212 änderte die Gräfin
Johanna im Einverständnis mit ihrem Gemahl, wahrscheinlich
auf Bitten der Genter, die Verfassung der Stadt.
Neue Zwistigkeiten zwischen Frankreich und Flandern brachen
im Jahre 1213 aus. Der König forderte von
Ferrante die gesetzmäßige Lehenshilfe, welche dieser
aber verweigerte, wenn ihm nicht zuvor die mit Unrecht entrisenen Städte
Aire und St. Omer restituiert würden. Von Cassel und Ypern bis nach
Brügge war alles von einem französischen Heer überschwemmt,
während die französische Flotte bei Damme anlegte. Indem erschien
eine englische Flotte, geführt vom Grafen William von Salisbury und
dem von durch die Franzosen vertriebenen Grafen Rainaud von Boulogne. Der
König kam mit einem Landheer zu Hilfe; allein da seine Flotte selbst,
nachdem er seine Gegner am heiligen Abend vor Pfingsten zurückgeschlagen
hatte, von der See abgeschnitten war, mußte er die Schiffe verbrennen
lassen. Auch Damme ließ er niederbrennen; Gent, Brügge und Ypern
kauften sich mit großen Summern von der Plünderung frei, nahmen
aber des Königs Befehle an; Lillie war verwüstet und die Festungswerke
wurden egschleift; Prinz Luois, der
Graf von Artois und Gaultier von Chatillon der Graf von St. Pol, dessen
Lehensmann, blieben mit einem gewaltigen Reiterhaufen zurück, auch
als der König abzog, und nach Douay und Doornik ward Besatzung gelegt.
Sobald der König die Grafschaft geräumt hatte,
kam Ferrante, der mit William von Salisbury
nach Walcheren gegangen war, zurück, und nahm den Franzosen mit Hilfe
der Holländer Lille und Doornik wieder, nachdem Graf Louis Kortryk
niedergebrannt hatte. Sofort wandte sich auch der König wieder gegen
ihn, und er verließ abermals die Grafschaft, ging nach England, und
kehrte von da, von den Grafen von Salisbury und Boulogne begleitet, zurück
nach der Grafschaft Artois, wo er einen Versuch auf Aire machte, dann sich
vor den Toren von Arras sehen ließ, alles ringsum verwüstete,
und sich endlich, als er das Artois verließ, nach Gent begab. Heinrich
von Brabant, welcher nach Philipps von Namur Tode dessen Witwe,
Prinzessin
Marie von Frankreich, geheiratet, hatte sich auf dieser Seite
feindlich gezeigt; mit Hilfe der Grafen von Salisbury, Boulogne und Holland
belagerte ihn Ferrante in Brüssel,
zwang ihn von Frankreich zu lassen, mit ihm selbst gemeinsame Sache zu
machen, und seine Söhne Heinrich und Gottfried als Geiseln zu stellen.
Im folgenden Jahre erscheint mit den niederländischen
Fürsten gegen Frankreich auch Kaiser OTTO
IV. im Bunde. Ferrante empfing
ihn prächtig in Valenciennes, und brachte aus Flandern und Hennegau,
Heinrich von Brabant aus seinem Gebiet mächtige Heerhaufen zusammen;
Waleram von Limburg führte dem Kaiser 700 Ritter zu, auch andere deutsche
Reichsfürsten erschienen, und William von Salisbury kam mit einem
englischen Hilfszuge. Trotz der Nähe dieses zahlreichen Heeres empörten
sich die Einwohner von Doornik gegen Ferrante,
und öffneten den Franzosen wieder die Tore. Den Letzteren entgegen
zog das deutsche Heer nach Mortagne: sie wichen zurück in der Richtung
von Lille, aber die Deutschen folgten, und zwangen den Herzog von Burgund,
der die Nachhut führte, in der Nähe von Doornik zum Kampfe; bei
Bouvines mußte das ganze französische Heer standhalten (27.
Juli 1214). Die Fläminger standen in der Schlacht den Leuten von Champagne
und Isle de France unter dem Grafen von St. Pol gegenüber, und unter
ihnen zeichneten sich besonders Balduin von Praet und Arnulph van Oudenaerde
durch Tapferkeit aus, sodann Hellin von Waurin, der Seneschall von Flandern,
Raes van Gaveren und seine Söhne (Arnulph, Philipp und Raes), Philipp
und Peter van Mildeghem und die von Bethune, van Ghistellen und van Haveskerke.
Trotz ihres Mutes unterlagen sie, Graf Ferrante
selbst ward gefangen und der ganze linke Flügel des kaiserlichen Heeres
geschlagen; aber er nicht allein, sondern nach eben so wildem Kampfe auch
das Mitteltreffen, zuletzt der rechte Flügel unter dem Grafen von
Boulogne, der ebenfalls, so wie auch William von Salisbury, den Farnzosen
gefangen in die Hände fiel.
Ferrante ward nach
Paris, Rainaud von Boulogne nach Peronne, William von Salisbury nach St.
Quentin gebracht. Bald nachher kam ein Waffenstillstand zwischen Frankreich
und England, in welchen auf Bitten der Gemahlin Ferrantes
Flandern
eineschlossen ward, auf fünf Jahre zustande. In Hennegau und Flandern
hatte die Gräfin Johanna sofort
die Regentschaft übernommen, und führte sie mit Hilfe ihr von
den Herrentagen der beiden Grafschaften zugeordneten Räte trotz der
Gefangenschaft ihres Gemahles und der Verwüstung ihres Landes, auf
das tüchtigste [Während Rainauds von Boulogne Gefangenschaft
starb seine Gemahlin Ida, und hinterließ nur eine Tochter als Erbin
der Grafschaft, Maria, die einem Bastard des Königs von Frankreich
verlobt ward, welcher
Philipp hieß.].
Das Jahr 1217 verging für Flandern in Ruhe und Frieden;
alles, was die Gräfin Johanna durch
die Bischöfe von Doornick, Cambray und Therouenne unterhandeln ließ,
zu Befreiung ihres Gemahles, war umsonst. Der König erklärte,
bei seinen Lebzeiten habe Ferrante Freiheit
nicht zu hoffen. Dasselbe gelobte seine Nachfolger
Louis, als Johanna bald
nach seiner Thronbesteigung im Jahre 1223 ähnliche Unterhandlungen
erneuerte. Bei der Adminstration des Landes stand der Gräfin nur ein
Ritter zur Seite, welchen Meyer Jodocus ab Materis nennt. Die Zeiten aber
der Verwaltung Johannas waren, selbst
nachdem der König von Frankreich sie im Besitz der Grafschaft unberuhigt
ließ, höchst schwierig, denn im folgenden Jahre forderte der
römische
König FRIEDRICH (erzürnt auf Flandern wegen der früheren
Verbindung des Fürsten mit OTTO)
das Aalster- und Waesland, die vier Ambachten und die Inseln ab, unter
dem Vorwande, es sei die Belehnung nicht gesucht worden. Mit Mühe
gelang es der Gräfin, den jungen
HOHENSTAUFEN
durch
Anführung der unglücklichen Gefangenschaft ihres Gemahles, die
an allen Schuld sei, zu beschwichtigen.
Um diese Zeit starb die Gräfin
Mathilde (am 6. März 1218) zu Veurne
durch einen Fall mit dem Wagen, und jener ganze Teil von Flandern, den
sie als Wittum besessen hatte, kam nun wieder unmittelbar an die Gräfin
Johanna. Die wußte auch andererwärts
den Vorteil der Domäne wahrzunehmen. So tauschte die gegen Besitzungen,
die zum Teil außerhalb ihrer herrschaftlichen Territorien lagen,
gegen reiche Fruchtzinsen und einen Wald die Castellanei von Cassel von
Michael de Harnes ein, und brachte sie unmittelbar zum gräflichen
Hausbesitz. In gleicher Weise tauschte sie etwas später (im Februar
1225) das Freie von Brügge für 23.545 livr. 5 sol. 8 den. Paris
von der Familie der Castellane von Brügge ein.
Inzwischen gaben ihre Schwester
Margaretha
und
Bouchard
d'Avesnes doch den dringenden Vorstellungen nach, die gemacht und durch
die Strenge der Kirche fortwährend noch in ihrer Wirkung vertsärkt
wurden. Sie trennten sich, und Margaretha
heiratete
einige Zeit hernach einen edeln, aber wenig begüterten Mann von burgundischem
Adel, Guillaume de Dampierre [Guillaumes Vater hieß
Gui de Dampierre; seine Mutter Beatrix war die Tochter Archimbalds des
Großen von Bourbon.].
Hennegauische Edelleute, die mit
der Verwaltung der Gräfin Johanna
unzufrieden waren, bewogen 1225 einen Einsiedler, der bei Glanchon in der
Nähe von Mortagne lebte, und an Wuchs und Gesichtsbildung dem bei
den Bulgaren verschollenen Kaiser Balduin
einigermaßen
ähnlich war, mit dem Vorgeben aufzutreten, er sei Balduin;
zuerst Lille, dann fast ganz Flandern und Hennegau erkannten ihn an, und
Johanna
wäre in Le Quesnoi fast in seine Hände geraten. In ihrer Not
wendete sich Johanna
an König Louis von Frankreich,
welcher dem Betrüger einen Tag setzte in Peronne, und ihm freies Geleit
zusagte. Kühn stellte er sich dem Könige, wurde aber von dem
Bischof von Beauvais so durch Fragen über frühere Lebenverhältnisse
in Verlegenheit gebracht, daß sein Betrug deutlich sichtbar wurde.
Er hatte freies Geleit zur Rückkehr, aber alles wandte sich nun von
ihm in Flandern und Hennegau ab; und auf der Flucht, die er versuchte,
ward er in Burgund von Everard de Chastenay gefangen und der Gräfin
ausgeliefert. Es fand sich, daß er Bertrand de Rains hieß,
aus der Champagne gebürtig war, und nachdem er nun als entlarvter
Betrüger dem Volk gezeigt worden, ließ ihn Johanna
in Lille hängen.
Der Tod Louis VIII. von Frankreich
bewog
die Gräfin Johanna abermals, ihre
Versuche zur Befreiung ihres Gemahls zu erneuern [Meyer zufolge hätte
sie diese Versuche noch bei Lebzeiten Ludwigs
VIII. wieder begonnen; wahrscheinlich gab ihr die Not, in der
sie sich befand durch den Betrüger, Veranlassung und Beschluß
ein.], und glücklich gelang es ihr diesmal unter folgenden Bedingungen:
daß, falls Ferrante wieder seine
Verbindlichkeiten gegen Frankreich breche, ihn der Bann, Flandern das Interdikt
treffen solle. Die Zitadelle von Douay solle auf zehn Jahre der Gewalt
des Königs übergeben bleiben, und der flämische Adel schwören,
den Grafen zu verlassen, falls dieser den Frieden mit Frankreich breche.
Welcher vom Adel sich dieses Eides weigere, den solle der Graf aus seinem
Lande treiben, dessen Gut solle er konfiszieren, und ihm nur mit Gunst
und Gnade des Königs die Rückkehr erlauben; auch sollten die
Grafen von Flandern in ihren Städten auf dem linken Schelde-Ufer ohne
des Königs Genehmigung keine neuen Befestigungen errichten dürfen
[Die Grundlagen dieses Vertrages waren sicher vor Ludwigs
VIII. Tode gelegt im April 1226 in Melun. Die wirkliche Ausführung
aber des Traktats und die Befreiung des Grafen fanden erst Anfang 1227
statt. Delewarde 1, c. p. 435. Manche Geldzahlung und anderes Drückende,
was der Vertrag von Melun noch enthielt, ward hernach erlassen.].
Ferrante hatte
bald nach seiner Frielassung Gelegenheit, der Königin
Blanca für die Freundlichkeit, mit
der sie zu Vermittlung seines Friedens gewirkt, durch treuen Beistand zu
danken, den er ihr gegen ihre Widersacher unter den französischen
Großen, namentlich gegen den Grafen
Philipp von Boulogne, den natürlichen
Bruder Louis' VIII.,
leistete. Unmittelbar nach dem Zuge gegen die Grafschaft Boulogne, und
wahrscheinlich durch die Aufreizung des Grafen von Boulogne veranlaßt,
brach eine Fehde aus mit dem Herzog von Brabant, welchen Ferrante
bei Asche gefangen nahm. Vielleicht wurde diese Fehde aber auch veranlaßt
durch die Angelegenheit der Grafschaft Namur; denn nachdem Philipps
Stamm sehr bald nach seinem Tode mit seinem Söhnchen abging, folgte
hier als Erbin Yolanda,
die Gemahlin Peters von Courtenay,
die Schwester Philipps, und durch sie nach ihrem Tode 1220 zuerst
ihr Sohn Philippvon Courtenay,
dann
ihre Tochter Margaretha,
welche mit Heinrich von Luxemburg, Grafen von Vianen, vermählt war.
Es scheint, daß auch Ferrante
Ansprüche auf die Markgrafschaft, als eröffnetes Lehen, machte;
erst im November 1232 kam durch Vermittlung des Grafen
Philipp von Boulogne ein Vertrag zustande,
der Heinrich im Besitz der Markgrafschaft beließ; nur Vienne und
Golesmes trat er an Ferrante
und Johanna
ab.
Wie
Ferrante bis dahin auch für innere
Angelegenhiten, besonders für de Anordnung der Verfassung von Gent,
sich tätig erwiesen hatte, ist bereits oben angeführt. Am 27.
Juli des folgenden 1233.ten Jahres starb Ferrante
am Stein zu Noyon.
Bis zum Jahre 1237 ging nun Flandern
und Hennegau alles seinen gewohnten Gang in ungetrübter Weise. In
diesem Jahre aber kam Kaiser Balduin II.
von Konstantinopel, und nahm seine Erbschaft
von Vater (Peter von Courtenay)
und Mutter (Yolande)
in Anspruch; es waren Besitzungen in Champagne und Flandern und die Markgrafschaft
Namur, aus welcher er seinen Schwager Heinrich von Vianen verdrängte
[Er gab seiner Schwester als Abfindung für Namur bloß 7.000
Livre.]. In demselben Jahre gab die Gräfin
Johanna dem Andrängen ihrer Städte
nach, und heiratete im Oktober den Prinzen Thomas von Savoyen. Ehe
König
Ludwig diesem mit der Grafschaft belehnte,
mußte er den vonFerrante
bei dessen Freilassung eingegangenen Frieden auf 25 Jahre beschwören.
Die Heirat verwickelte sofort Johannens
Länder
in eine Fehde mit Waleram von Limburg, denn des Grafen Thomas
Bruder, Wilhelm, wurde nach Bischof Johanns Tode im Jahre 1236 Bischof
in Lüttich, und da Waleram die Waffen gegen ihn wandte, stand ihm
der Bruder tapfer treulich bei.
Von dem Jahre 1240 an beginnt dann eine Reihe von Staatshandlungen
des Grafen und der Gräfin in Flandern, wodurch sie die Verfassung
der einzelnen Städte ordneten, offenbar mit steter Berücksichtigung
der früheren Verhältnisse und auf den Wunsch und des Beiorats
der Bürger.
In dem folgenden Jahre starb Guillaume de Dampierre,
der zweite Gemahl von Johannas Schwester
Margaretha,
mit welchem diese außer einer Tochter drei Söhne gezeugt hatte:
Guillaume, Gui und Jean. Ihr Sohn von Bouchard d'Avesnes, Jean d'Avesnes,
heiratete um diese Zeit zu Dordrecht Adelheid, die Tochter Florens IV.
von Holland und Schwester des nachherigen römischen
Königs WILHELM.
Zwischen die friedlichere Tätigkeit des Grafen
Thomas griff eine Fehde ein mit Herzog Heinrich von Brabant, der den
früher von seinem Vater Heinrich (um aus der Gefangenschaft frei zu
werden) mit Ferrante geschlossenen
Vertrag gebrochen hatte; Graf Thomas drang in Brabant ein, nahm
Brüssel, und führte Herzog Heinrich und seinen Bruder Gottfried
gefangen nach Flandern. Um die Freiheit wieder zu erhalten, ging Heinrich
wahrscheinlich mit Thomas einen ähnlichen Frieden ein, wie
früher mit Ferrante.
Eben hatten wieder Streitigkeiten in Beziehung auf die
Grafschaft Namur begonnen, und Thomas sich der Feste Poilvache
und
anderer Burgen bemächtigt, als Johanna
am
5.
Dezember 1244 starb, und in der Abtei von Marquette neben Ferrante
bestattet ward. Thomas kehrte reich beschenkt nach Savoyen zurück;
Johannas
Länder kamen an ihre Schwester Margaretha,
die Witwe Dampierres.