Tochter des Grafen Asig I. und der Ida
der Jüngeren, Tochter von Dux
Ekbert
Nach Hlawitschka Enkelin des Dux Egbert über
eine namentlich unbekannte Tochter und einen namentlich unbekannten Onkel
des Herzogs Liudolf von Sachsen (+ 866)
Haduwy und ihr Gemahl übertrugen dem Kloster Corvey Rimbeke und Frankenhausen im Gau Hessi saxonicus. Sie tradierte nach dem Tode ihres Mannes etwa 849 in Wehrden und Beverungen im Augau.
Krüger Sabine: Seite 82
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"Studien zur sächsischen Grafschaftsverfassung"
Amelung war nach der Trad. Corb. § 373, vermählt mit der EKBERTINERIN Haduwy, Enkelin Ekberts und der heiligen Ida, vermutlich Tochter Aedas und eines princeps Billung. Gleichfalls in dieser Tradition bezeugt sind ihre Söhne Amelung und Bennid. In der zweiten Kaufunger Urkunde werden die Namen ihrer beiden Schwestern, der Äbtissin Alberat und Hemmas, genannt.
Jakobi Franz-Josef: Seite 54
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"Zur Frage der Nachkommen der heiligen Ida und der Neuorientierung
des sächsischen Adels in der Karolingerzeit"
Das Frauenkloster Herford hatte den Erwerb der kostbaren
Reliquien seiner damaligen Äbtissin Haduwy
(858-887) zu verdanken, die zu diesem Zweck ihre verwandtschaftlichen
Beziehungen ins Westfrankenreich hatte einsetzen können.
Über Haduwy
heißt es in der Translatio Pusinnae, sie sei 'eine Nichte von seiten
der Schwester' (neptis ex sorore genita) des Corveyer
Abtes Warin (826-856) und seiner Brüder gewesen, Warin
aber selbst von edelster Herkunft: ein Sohn des hochberühmten Grafen
und Herzogs Ekbert.
Haduwy, so berichtet
der Autor im Zusammenhang der Beschaffung der Pusinna-Reliquien für
Herford, sei nach ihrem Amtsantritt von dem dringenden Wunsch beseelt gewesen,
die von ihr geleitete Kirche nach dem Beispiel ihrer Vorfahren durch das
Patrocinium von Heiligen berühmt zu machen. Sie habe sich deshalb
an den westfränkischen König KARL
um Hilfe gewandt. Zu diesem nämlich habe sie Zugang gehabt 'sowohl
wegen ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen, da sie mit ihm im 3. oder
im 4. Grad verbunden war, als auch weil ihre Vorfahren in einem engen Vertrauensverhältnis
zu diesem Herrscher gestanden und sich seiner Freigebigkeit erfreut hatten,
und zum dritten, weil ihr Bruder Cobbo,
der seinen Namen nach seinem Onkel trug, zum täglichen Gefolge des
Königs in der Pfalz gehörte'.
In einem Verzeichnis der dem Kloster Corvey gemachten
Schenkungen ist dem aus dem 9. Jh. betreffenden Teil die Übertragung
umfangreichen Grundbesitzes durch eine Frau namens 'Haduwy'
vermerkt.
Von ihr heißt es, sie habe in der Absicht, zeitliche Güter gegen
ewige eintauschen im Beisein von 65 Zeugen, darunter 3 Grafen, ihre gesamten
Besitzungen in Wehrden und in Beverungen den Corveyer Klosterpatronen Stefanus
und Vitus übertragen, und zwar, zum Loskauf der Seele ihres Mannes
Amelung
und
ihrer Söhne Bennid und Amalung. In einem im 12. Jahrhundert in den
berühmten Corveyer 'Liber vitae' eingetragene Liste der bedeutendsten
Wohltäter des Klosters heißt es: der Graf Amelung schenkte
Bekedorf (bei Harburg), seine Mutter
'Hathuwig'
Amelunxen;
und weiter: Die
Gräfin 'Hathuwih'
schenkte Beverungen.
Haduwy war demnach
vor ihrem Eintritt in das Kloster Hersfeld, dessen Äbtissin sie alsbald
wurde, mit einem
Amelung
verheiratet und hatte 2 Söhne namens
Bennid und Amelung. Nach dem Tod ihres Gemahls und offenbar auch ihrer
Söhne machte sie dem Kloster Corvey aus Besitzungen in dessen näherer
Umgebung eine große Stiftung für das Seelenheil der Verstorbenen
und trat selbst in den geistlichen Stand ein.
Dümmler Ernst: Band I Seite 348,350,353
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"Geschichte des Ostfränkischen Reiches"
Ihre Nichte ist Hadwig,
Addilas Nachfolgerin
in Herford (die Witwe Amalungs, der ein Neffe Kobbos
genannt wird: Traditiones Corbeiens, ed. Wigand 76,82), ihr Neffe, Hadwigs
Bruder(der
jüngere) Kobbo nach c. 3. Die Verwandtschaft der heiligen
Ida (siehe Vita S Idae: Scr. II, 570) mit dem regierenden Hauses ist nicht
mehr nachzuweisen. Die gewöhnliche Vermutung, der auch Pertz folgt,
daß sie eine Schwester Adalhards
und Walas ist, ist sehr unwahrscheinlich,
da Radbert (Vita Adalhardi c. 33, 34: Scr. II, 527) ihrer sonst ohne Zweifel
gedacht hätte, und Ida
als unica filia ihres Vaters bezeichnet wird. Über Liudolf
siehe weiter unten.] stammte nämlich aus der Ehe des Grafen Ekbert,
dem KARL DER GROSSE den Oberbefehl
im westlichen Sachsen sowie die Verteidigung der Mark gegen die Dänen
übertragen, mit der dem regierenden Hause verwandten
Prinzessin Ida,
die wegen ihrer Frömmigkeit und vieler kirchlichen Werke nachmals
zu den Heiligen gezählt wurde.
Die damalige Äbtissin Addila, die
Witwe Bunichos war eine Schwester, ihre Nachfolgerin
Hadewy,
die Witwe Amalungs, eine Nichte desselben, Hathumoda, die Tochter
von Kobbos
Bruder Liudolf empfing daselbst
ihre erste Bildung.
In dem gleichen Verhältnis zu ihnen stand Korvei,
das erste und bedeutendste aller sächsischen Klöster und das
mit ihm eng verbundene Herford. Warin,
der erste Abt von Korvei, (+ 856 September 20) war Liudolfs Bruder, sein
dritter Nachfolger Bovo
wird als sein Neffe bezeichnet [Bovo
war Abt von 879-890.].
Warin, am kaiserlichen Hofe zum Kriegsmann erzogen, leistete
Verzicht auf eine schöne und edle Braut um sich dem Klosterleben zu
weihen. Die Äbtissinnen Addila und Hadewy
von Herford [Im Jahr 838 war Tetta Äbtissin von Herford;
Addila,
Warins Schwester, ohne Zweifel die Matrone, die für das Seelenheil
ihres verstorbenen Gatten Bunicho und ihrer Söhne 838 das Kloster
beschenkte, wird 854 als Äbtissin genannt, Hadewy,
die Schwestertochter
Warins, in den Jahren 858, 859.] gehörten derselben
Familie an.
Hlawitschka, Eduard: Seite 147-150
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"Zur Herkunft der Liudolfinger und zu einigen Corveyer
Geschichtsquelle"
[Der Versuch von E. Frhr. v. Uslar-Gleichen, Das Geschlecht
Wittekinds des Großen und die Immerdinger, 1902; Seite 34f., das
Horum - ähnlich wie einst schon J.F. Falke (vgl. oben Seite 132 mit
Anm. 149) - nicht auf Warin und seine Brüder, sondern auf die viele
Zeilen früher genannten
Äbte Adalhard
und Wala zu beziehen, um
Haduwy zu einer Schwester
Warins machen
zu können, ist schon wegen der übermäßigen grammatikalischen
Dehnung von Satzbezügen abzulehnen. Er scheiterte aber auch an der
für seine Argumentation notwendigen, aber unzulässigen Zusammenfassung
Cobbos
des Älteren und Cobbos
des Jüngeren zu einer Person. Vgl. darüber hinaus schon
Anm. 149.]. Wir lernen hiermit Warins Nichte (Schwestertochter) Haduwy
von Herford und deren Bruder,
Cobbo den Jüngeren, kennen
und einzuordnen. Daß die Äbtissin Haduwy
vor ihrem Klosterleben vermählt gewesen ist, einen
Grafen Amelung
zum Gemahl gehabt hatte, dem sie auch zwei Söhne, Amelung und Bennid
schenkte, geht aus den Corveyer Traditionen hervor. Da in jenen Traditionenn
zudem ein Graf Cobbo als Onkel des jüngeren Amelung genannt wird und
Cobbo - der direkt anschließenden Tradition zufolge - wiederum einen
um 844 (zur Zeit der Ausfertigung der Traditionsnotiz zugrunde liegenden
Urkunde) schon verstorbenen Bruder Liudolf hatte, wird man auch noch einen
Liudolf als Bruder Haduwys und des
jüngeren Cobbo stets zu berücksichtigen haben [Bei K.A. Hömberg,
Geschichte der Comitate Seite 120 Anm. 340, wird Liudolf als Bruder des
älteren Cobbo (= Bruder Warins) aufgefaßt. Zumal aber die in
der Corveyer Tradition A § 149 (= B § 373) von ca. 849 genannte
Haduuy als mente deuotissima und
als cupiens aeterna temporalibus mercari (bzw. mutari) et caducis semper
mansura acquirere
gekennzeichnet ist, was sie als künftige Klosterfrau
ausweist und mit der späteren Äbtissin von Herford zu
identifizieren gestattet, und da sie dabei nicht nur ihren Gemahl Amalung,
sondern auch ihre beiden Söhne Bennid und Amalung als verstorben zu
erkennen gibt (vgl. Anm. 58), kann jener Cobbo von A § 125
(= B § 349), der ca. 844 pro remedio animae nepotis sui Amelung
tradierte, nur ein Bruder
Haduwys,
der künftigen Äbtissin von Herford, gewesen sein. Heißt
es doch auch weiter, daß cuius traditionis auctorem ipse Amelungus
adhuc uiuens elegit praedictum auunculum suum Cobbonem atque ei potestatem
praedictae traditionis cobtradidit. War nun aber der
Cobbo von
A § 125 (= B § 349) Haduwys Bruder,
so wird man kaum den in der folgenden Notiz A § 126 (= B § 350)
genannten Cobbo, den Bruder eines bereits verstorbenen Liudolf, als einen
Mann einer älteren Generation, d. h. als den Onkel jenes zuvor genannten
Cobbo, auffassen können. Wird in den beiden Traditionen doch auch
der Graf Bardo mitgenannt, so daß schon äußerlich beide
Notizen eng zueinander gehören. - Für die Identifizierung der
beiden Männer namens Cobbo und ihre Deutung auf Cobbo den Jüngeren
dürfte auch sprechen, daß Cobbos Bruder Liudolf - nach den
in der Tradition A § 126 (= B § 350) enthaltenen Hinweisen -
bei seinem Tode (ca. 844) kinderlso gewesen zu sein scheint, d.h. wohl
noch nicht in reiferem Mannesalter stand. Es wird zweimal von der uxor
praedicti Liudolfi, aber niemals von Kindern gesprochen; und es wird
an die Versorgung der Frau gedacht, nicht aber die von Kindern erwähnt.
- Auch die Lebzeiten der Angehörigen
Haduwys
stehen dieser Rekonstruktion der Familienverhältnisse bei den EGBERTINERN/COBBONEN
nicht entgegen. W. Metz, Heinrich mit dem goldenen Wagen (wie Anm.
202) Seite 145, meinte freilich - wobei er sich aber über den eingangs
genannten Identifizierungshinweis hinwegsetzte -, daß die mit dem
Grafen Amalung vermählte "Haduwy
wahrscheinlich die Schwester des älteren Cobbo war"; denn: "Die Daten
geben zu gewissen Bedenken gegenüber der Gleichsetzung mit der Äbtissin
Hathui von Herford (858-887) bei S. Krüger (vgl. oben Anm.
234) Anlaß". Wie wir aber noch sehen werden (vgl. unten Seite 156
mit Anm. 266), sind zwei Kinder Egberts und Idas (* ca. 770)
noch vor der Wende zum 9. Jahrhundert geboren. Die Mutter Haduwys
könnte um 790/95, Haduwy selbst
dann um 810 zur Welt gekommen sein. Demnach kann sie auch um 844 eine Witwe
von ca. 35 Jahren gewesen sein und zwei im Jünglingsalter verstorbene
Kinder (Amalung und Bennid) gehabt haben. Zudem läßt sich die
Datierung der Traditionen A § 125 und 126 (= B § 349 und 350)
auch noch 2-3 Jahre später, etwa 846, ansetzen; vgl. oben Anm. 56.
- Ob sich die Belege vom Ende der 40-er Jahre des 9. Jahrhunderts, die
S. Krüger, a.a.O. Seite 72, für Cobbo den Älteren anführt
(Gesandtschaft an Dänen-König Horich
845 und Pilgerfahrt nach Tours 849) und die die Bedenken von W. Metz hervorgerufen
zu haben scheinen, tatsächlich noch auf den älteren oder nicht
vielelicht schon auf den jüngeren Cobbo, dessen gute W-Frankenkontakte
durch die Translatio S. Pusinnae c. 3 bezeugt sind, beziehen, kann hier
nicht entschieden werden.].
Daß die karolingischen
Beziehungen der in dieser Tafel nunmehr deutlicher vor uns stehendenÄbtissin
Haduwy von Herford nicht über den ungenannten Gemahl (NNm)
der Schwester des Abtes Warin und des älteren Grafen Cobbo (NNf) gelaufen
sein können, erhellt sich schon daraus, daß dieser Gemahl in
der Translatio S. Pusinnae als vir spectabilis et valde inclytus
beschrieben ist, während bei Warin - und das heißt damit
auch bei seiner Schwester - von nobilissimo genere die Rede ist
und Egbert und Ida mit den Epitheta clarissimus und splendidissima
bezeichnet sind; auch wird ja die Vita S. Idae mit ihrer Angabe, daß
Ida
summo inter suos loco nata gewesen sei, und zwar "aus der königlichen
Art der heiligen Jungfrau Odilia und Geretrud,
Tochter Pippins des Älteren, recht
deutlich. Die KAROLINGER-Verwandtschaft
ist also über Egbert und Ida zu suchen und - da Egbert
Sachse und nur Ida Fränkin (wie die KAROLINGER)
war - wiederum nur über Ida zu erklären.
oo Amelung (II), Sohn Bennids I.
-
Kinder:
Bennid II
-
Amelung (III)
-
Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 348,350,
353 -
Hlawitschka, Eduard: Zur Herkunft der Liudolfinger und zu
einigen Corveyer Geschichtsquelle, in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka,
Verlag Peter Lang Frankfurt am Main Seite 147-150 - Jakobi, Franz-Josef:
Zur Frage der Nachkommen der heiligen Ida und der Neuorientierung des sächsischen
Adels in der Karolingerzeit, in: Jaszai, Geza (Hg): Heilige Ida von Herzfeld,
980-1980, Festschrift zur Tausendjährigen Wiederkehr ihrer Heiligsprechung,
Münster 1980, Seite 53-63 - Krüger, Sabine: Studien zur
Sächsischen Grafschaftsverfassung im 9. Jahrhundert, Vandenhoeck &
Ruprecht Göttingen 1950 Veröffentlichung der Historischen Kommission
für Hannover Seite 71-79 -