Flandern
 

STAMMTAFEL im Anhang Band IX des Lexikons des Mittelalters
 

Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 514
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Flandern, Grafschaft
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I. VON DEN ANFÄNGEN BIS ZUM SPÄTEN 12. JAHRHUNDERTS

1. Entstehung der Grafschaft Flandern (864-918)
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Der Name 'Flandern' erscheint erstmals Anfang des 8. Jh. und bezeichnet einen pagus, der das Gebiet entlang der Küste zwischen Brügge und dem Fluss Ijzer umfasste; ein aus der Gegend von Laon stammender Graf Balduin I. (+ 879), hatte diesen pagus wahrscheinlich schon 864, gemeinsam mit den pagi von Gent, Waas, Therouannie, Aardenburg und vielleicht auch Mempise (zwischen Ijzer und Leie), inne. Zu dieser Herrschafts-Bildung trug wohl bei, dass Balduin Schwiegersohn KARLS DES KAHLEN war, da er dessen Tochter Judith, Königin-Witwe von Wessex, 861 entführt und 863 nach Intervention von Papst Nikolaus I. geheiratet hatte.
Sein Sohn Balduin II. (+ 918) konnte nach dem großen Normanneneinfall von 879-885 den Gauen Flandern und Aardenburg, wo er de facto oder de jure die Macht ausübte, die pagi Mempise, Gent, Waas und Kortrijk hinzufügen (vor 888/892). Unter Ausnutzung der Konflikte zwischen König Odo und dem KAROLINGER Karl dem Einfältigen eroberte Balduin II. von hier aus zwischen 893 und 899 südwärts die Gegend von Therouanne und Boulogne und stieß bis zur unteren Canche vor. Südostwärts scheiterte sein Vordringen am Widerstand König Odos und dessen Vasallen Heribert von Vermandois, während nördlich von Valenciennes sein Gebiet durch die Schelde, wo er vor 898 nach Tournai erwarb, begrenzt wurde. In dieser Weise begründete Balduin II. den Territorialstaat Flandern, der vom 10. Jh. an als Grafschaft oder Markgrafschaft Flandern erscheint. Seine Macht stützte sich auf einen ausgedehnten Grundbesitz, den er vielfach den großen Abteien, denen er als Laienabt vorstand, entfremdet hatte, weiterhin auf eine Reihe von Burgen. Wegen seiner karolingischen Abstammung hoch angesehen, wurde Balduin II. zum Schwiegersohn Alfreds des Großen.

2. Konsolidierung und Ausbreitung nach Süden und Osten (918-1035)
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Nach Balduins II. Tod (918) teilten seine beiden Söhne, Arnulf I. und Adalulf, die Grafschaft untereinander, nach dem Tod des jüngeren Bruders (933) eignete sich Arnulf auch dessen Besitz an. An der entlang der Canche verlaufenden Südgrenze führte er einen jahrelangen erbitterten Kampf gegen den Herzog der Normandie, der 948 mit der Eroberung der Grafschaft Ponthieu und der die Canche-Mündung beherrschenden Festung Montreuil zugunsten Arnulfs beendet wurde. Im südöstlichen Teil der Grafschaft, wo Arnulf schon 931 Douai und 932 Arras mit der Abtei St-Vaast und dem Artois erobert hatte, konnte Arnulf I. während der Kämpfe mit der Normandie die Grenze gegen Vermandois sichern, indem er 934 ein Bündnis mit seinem Erbfeind, dem Grafen von Vermandois, schloss und dessen Tochter heiratete.
Nach Arnulfs Tod (965) geriet die junge Grafschaft in eine Krise, die zu einer territorialen Zersplitterung führte, und vor allem in den neu eroberten südlichen Gebieten, in denen der gräfliche Grundbesitz weniger ausgedehnt war und kleinere Grafschaften (Boulogne, Gines, St. Pol) sowie adlige Herrschaften (Aubigny, Bethune, Lens, Lillers und andere) größere Autonomie erlangten, dauernde Folgen hatte. Der König von Frankreich, Lothar, dem Arnulf I. vor seinem Tod im Tausch gegen eine Ausbreitung der königlichen Macht im südlichen Teil Flanderns den Schutz seines Enkels Arnulf II. anvertraut hatte, konnte Arnulf II. zwar als Grafen durchsetzen, nach dessen frühen Tod (988) musste der König, nun Hugo Capet, jedoch erneut eingreifen, um dessen minderjährigen Sohn Balduin IV. als Grafen anerkennen zu lassen. Während der schwachen Regierung Arnulfs II. errichteteKaiser OTTO II. zur Sicherung der Westgrenze des Imperiums gegen den auch in Lothringen vordringenden König von Frankreich, entlang der Schelde die Marken Valenciennes, Ename und Antwerpen (ab 973). Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, musste der junge Graf Balduin IV. zuerst die gräfliche Macht im nördlichen Flandern wiederherstellen, während er im Süden die territoriale Zersplitterung zu akzeptieren hatte. Seit 993 nahm er die Umgruppierung einiger alter Gaue in neue, größere Territorien, comitatus genannt, vor; diese beiden bildeten dir Grundlage für die dann von seinem Sohn Balduin V. systematisch ausgebauten Burggrafschaften. Um 1000 ging Balduin IV. zur Offensive in östliche Richtung über, womit er die traditionelle Expansion Flanderns in südliche Richtung zugunsten eines Bündnisses mit Frankreich und der Normandie aufgab. Nachdem sein Bestreben, die Schelde zu beherrschen, militärisch gescheitert war, änderte er seine Strategie. Im Aufstand der lothringischen Großen versicherte er den deutschen König seiner Neutralität und erhielt als Belohnung 1012 die seeländischen Inseln und 1015 Valenciennes zu Lehen. Gegen Ende seiner Regierung eroberte er auch die Burg Ename (der nördliche Teil der Grafschaft Ename konnte dagegen erst um 1050 einverleibt werden). Balduin IV. ist es gelungen, seine Herrschaft an beiden Ufern der Schelde über eine lange Strecke hin durchzusetzen. Damit verfügte er, neben seinem Grundbesitz, über eine andere, neuartige Machtgrundlage in Gestalt der Handelsniederlassungen, die sich seit dem 9. Jh. und erneut nach den Normanneneinfällen des 10. Jh. entlang der Schelde und in ihrem Einzugsbereich gebildet hatten (Gent, Ename, Tournai, Valenciennes; Brügge an der damaligen Küstenlinie; Douai und Arras an der Scarpe, einem Nebenfluss der Schelde.

3. Die großen Markgrafen (1035-1127)
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Der langen Regierungszeit Balduins IV. (988-1035) folget die gleichfalls lange und erfolgreiche Regierung Balduins V. (1035-1067) mit ähnlichen politischen Zielsetzungen. Während der Vorbereitungsphase (1047) des Aufstandes der lothringischen Großen gegen Kaiser und Reichskirche blieb der Graf von Flandern neutral, was die Übertragung der Mark Antwerpen als Lehen für seinen Sohn Balduin VI. zur Folge hatte. Dadurch beherrschte der Graf von Flandern fortan auch das rechte Scheldeufer über die ganze Flusslänge. Dieses vom Kaiser zu Lehen gehende Gebiet, welches Seeland westlich der (heutigen Ooster-)Schelde und das sogenannte Land von Aalst sowie Ename umfasste, hieß Reichsflandern, im Gegensatz zu Kronflandern, dem von Frankreich lehnsrührigen Gebiet westlich der Schelde.
1047 schloss sich Balduin V. endlich doch dem Aufstand der lothringischen Großen an; 1049 gliederte er die Grafschaft Hennegau faktisch seinem Machtbereich ein. Die dynastischen Auseinandersetzungen um Hennegau hatten einen jahrelangen Kampf mit Kaiser HEINRICH III. zur Folge, der erst nach dessen Tod (1056), während der Regentschaft der Königin Agnes, ein für Balduin V. erfolgreiches Ende fand. Auch im Innern der Grafschaft konsolidierte Balduin seine Macht. Territorial führte er die Einrichtung der Burggrafschaften weiter, beschränkte die Macht der Klostervögte und förderte den Gottesfrieden, während er die gräfliche curia (mit Hofämtern usw.) zur zentralen Regierungs- und Verwaltungsinstitution ausbaute.
Als sein Sohn Balduin VI. (in Hennegau Balduin I.) bereits nach kurzer Regierung (1067-1071) starb, übernahm der jüngere Sohn Balduins V., Robert der Friese (1071-1093), die Macht in Flandern; in der Schlacht von Cassel schlug er 1071 die Witwe Balduins VI.,Richilde von Hennegau, und deren Sohn Arnulf III., der im Kampf fiel. Doch vermochte Richildis die Grafschaft Hennegau für ihren zweiten Sohn, Balduin II., zu bewahren. Robert der Friese (sein Beiname geht auf seine Ehe mit der Witwe des Grafen Floris I. von Holland und Friesland zurück) bemühte sich, bei seinem Lehnsherrn, Philipp I. von Frankreich, Anerkennung als Graf von Flandern zu finden und unterstützte deshalb den französischen König gegen das anglonormannische England, das an der Südflanke inzwischen eine größere Bedrohung darstellte als das durch den sogenannten Investiturstreit geschwächte Imperium an der Ostflanke. Roberts Nachfolger Roberts II. (1093-1111) und Balduin VII (1111-1119) blieben dieser Politik treu; beide fielen im Dienst ihres Lehnsherrn. War die flandrische Politik vorher von der französisch-deutschen Rivalität um Lothringen bestimmt gewesen, so stand nun für mehrere Jahrhunderte der englisch-französische Gegensatz im Vordergrund. Dennoch gerieten Robert I. und Robert II. um die Herrschaft über Stadt und Bistum Cambrai mit HEINRICH IV. und HEINRICH V. in einen langdauernden Konflikt, der 1107 durch die kaiserliche Belehnung Roberts II. mit der Burggrafschaft Cambrai beendet wurde. Der Investiturstreit machte sich auch in Flandern stark bemerkbar, in dessen Verlauf Robert II. die päpstliche Partei ergriff, unter Einfluss seiner Gemahlin Clementia, der Schwester des Papstes Calixt II., die eine wichtige Rolle in der Kirchenreformbewegung, unter anderem zugunsten von Cluny, spielte. Auch Roberts II. Teilnahme am 1. Kreuzzug - der Graf erhielt den Ehrennamen 'von Jerusalem' - kann in diesem Licht gesehen werden.
Die Beteiligung zahlreicher flandrischer Ritter am Kreuzzug bot dem Grafen andererseits die Möglichkeit, die Ritterschaft innenpolitisch stärker unter Kontrolle zu bringen und sich vermehrt auf die Städte zu stützen. Von dieser Politik zeugen die ersten Erwähnungen von Schöffen-Bänken in einigen flämischen Städten zu Anfang des 12. Jh. und die gräfliche Förderung von Gottesfrieden und Marktfrieden. Zugleich erfolgte eine Konsolidierung der Zentralgewalt, unter anderem durch die Modernisierung der gräflichen Domänenverwaltung und die Stärkung der Position des gräflichen Kanzlers. Auch die Burggrafschaften wurden durch die Errichtung neuer Kastellaneien weiter ausgebaut.

4. Krise und Herrschaftsantritt der ELSÄSSER Dynastie (1127/28-1191)
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Unter Balduin VII. tritt als Ratgeber bereits dessen Neffe hervor, Karl der Gute, ein Sohn des Königs Knut der Heilige von Dänemark und Adela, Tochter des Grafen Robert des Friesen. Nach der Ermordung seines Vaters Knut(1086) nach Flandern gekommen, wurde Karlswachsender Einfluss alsbald von Clementia bekämpft. Als sichKarlnach Balduins Tod zum Grafen aufschwang (1119-1127), versuchte Clementia, Wilhelm von Ypern als Gegenkandidat aufzubauen. Wilhelm von Ypern war als Bastard der letzte Nachkomme Graf Roberts im Mannesstamm und verband sich mit den Adligen des südlichen Flandern sowie mit dem französischen Königtum. Karl seinerseits konnte jedoch durch sein Zusammengehen mit den Städten und durch einen Friedensschluss mit Heinrich I. von England (1120) die Macht behaupten. Nach Festigung seiner Position ging Karlgegen die Ritterschaft vor, insbesondere gegen die im Burggrafen- und Kanzleramt mächtig gewordenen EREMBALDE, eine Familie von unfreier Herkunft. Diese ermordeten den Grafen am 2. März 1127 in St. Donatian zu Brügge, was zu einer Nachfolgekrise führte, da Karlkinderlos war. Der Versuch der EREMBALDE, Wilhelm von Ypern erneut als Grafen durchzusetzen, scheiterte am Widerstand des Adels. Dieser unterstützte vielmehr den vom französischen König favorisierten Bewerber, den anglonormannischen Großen Wilhelm Clito, einen Enkel Wilhelms des Eroberers und Sohn von Robert Courteheuse. Wie schon sein Vater war auch Wilhelm Clito mit König Heinrich I. von England, seinem Onkel, verfeindet. Brügge und andere Städte erkannten Wilhelm Clitoam 5. April 1127 als Grafen an, da er ihnen ausgedehnte Privilegien versprochen hatte. Diese Allianz zerfiel aber bereits nach einigen Monaten wieder, vornehmlich wegen der durch die verletzten England-Interessen der flämischen Städte; auch Teile des Adels, so die mächtigen Herren von Aalst, wandten sich, nicht zuletzt bedingt durch Zahlungen Heinrichs I., von Wilhelm Clito ab. Durch ein Bündnis zwischen den Herren von Aalst und der Stadt Gent wurde der aus dem lothringischen Herzogs-Haus stammende Dietrich von Elsaß, mütterlicherseits Enkel Roberts des Friesen und somit Neffe Karls des Guten, als Graf ins Land geholt. Nach der Anerkennung Dietrichs durch Brügge (30. März 1128) und einem monatelangen Kampf, in dessen Verlauf Wilhelm Clito vor Aalst den Tod fand (28. Juli 1128), setzte sich Dietrich allgemein als Graf durch.
Die lange Regierung Dietrichs von Elsaß (1128-1168) ist gekennzeichnet durch ein innenpolitisches wie außenpolitisches Gleichgewicht, das die Grundlage für eine große wirtschaftliche Blüte der Grafschaft bildete. Innenpolitisch erreichte Dietrich den Frieden zwischen den Parteien, die sich während der Krise von 1127/28 bekämpft hatten. Außenpolitisch verfolgte er eine Neutralitätspolitik zwischen den König von Frankreich, seinem Lehnsherrn, und dem englischen Königshaus der PLANTAGENET, mit dem er durch seine zweite Gemahlin Sibylle von Anjou, Tochter Fulcos V. von Jerusalem, verwandt war. Diese Ehe, die dem Grafen internationales Ansehen einbrachte, erklärt sein Interesse am Heiligen Land. Anlässlich seiner insgesamt vier Jerusalemfahrten setzte er jeweils Regentschaften unter Leitung seiner Frau bzw. seines zweiten Sohnes Philipp ein. Vor seinem dritten Zug regelte Dietrich die Heiratsangelegenheiten seiner Familie: 1156 wurde Philipp mit der Erbtochter der Grafschaft Vermandois, Elisabeth, verheiratet, währendElisabeths Bruder Radulf V. mit Philipps Schwester Margarete vermählt wurde. Alles dies weist darauf hin, dass Dietrich von Elsaß 1157 einen dauerhaften Aufenthalt im Heiligen Land anstrebte; dennoch kehrte er 1159 enttäuscht allein nach Flandern zurück, während seine Frau Sibylleim Kloster Bethanien verblieb (dort + 1165). Anlässlich der letzten Palästinareise (1164-1166, zum Besuch seiner Gemahlin) trat der Graf seinem Sohn Philipp endgültig die Regierung ab.
Philipp von Elsaß (1168-1191), der schon 1163 durch den frühen Tod seines Schwagers Radulf V., Graf von Vermandois geworden war, verdankte der umsichtigen Politik seines Vaters die Herrschaft über ein ausgedehntes Gebiet. Dieses umfasste nicht nur die eigentliche Grafschaft Flandern mit Reichsflandern und der späteren Grafschaft Artois, sondern im Südosten auch die Picardie, mit den Grafschaften Amiens, Vermandois und Valois und die Burg Cambrai. Philipp rangierte somit nahezu gleichberechtigt neben den mächtigsten Herrschern seiner Zeit Ludwig VII. von Frankreich, Heinrich II. von England und Kaiser FRIEDRICH I. BARBAROSSA. Mit ihnen wie mit Papst Alexander III. unterhielt er, auch dank der Diplomatie seines Beraters und späteren Kanzlers Robert von Aire (1168-1174), gute Beziehungen und trat in ihren Konflikten mehrfach als Schiedsrichter auf. Die Achillesferse der Regierung des Grafen war jedoch die Kinderlosigkeit seiner Ehe mit Elisabeth von Vermandois. Nach dem frühen Tod seiner jüngeren Brüder Matthäus (+ 1173) und Peter (+ 1176) blieb als Erbin nur seine Schwester Margarete übrig, vermählt seit 1169 mit dem Grafen von Hennegau, Balduin V., so dass aller Voraussicht nach ein Kind aus dieser Ehe die Erbfolge der Grafschaft Flandern antreten musste und darüber hinaus beim Tod der Gräfin Elisabethauch der Verlust des Vermandois drohte. Nach der 1174 erfolgten Ermordung seines Freundes und Kanzlers Robert von Aire und dem Tod seines jüngsten Bruders Peter (+ 1176) änderte Philipp grundsätzlich seine Politik. Während er, bedingt durch die bitteren Erfahrungen seines Vaters, auf Ambitionen im Königreich Jerusalem verzichtete, setzte er alles daran, in eine dynastische Beziehung zu dem jungen französischen König Philipp II. August, dessen Mentor er 1179 wurde, zu kommen. Er vermählte 1180 seine Nichte Elisabeth (Isabella), Tochter Balduins V. von Hennegau mit Philipp II. und versprach ihr im Falle des kinderlosen Todes den südlich gelegenen Teil Flanderns sowie Artois, das heißt ein Drittel seiner Länder. Die Weigerung Philipps von Elsaß, nach dem Tod seiner Frau Elisabeth (26. März 1182) die Grafschaft Vermandois an deren Schwester Eleonore abzutreten, war jedoch für den französischen König der Anlass, einen jahrelangen Kampf gegen den Grafen von Flandern zu eröffnen, den dieser durch den erniedrigenden Frieden von Boves (Juli 1185) mit der Abtretung des Vermandois verlor. Im September 1190 brach Philipp zum 3. Kreuzzug auf (dort + Juni 1191 vor Akkon). Seine Witwe Mathilde, Schwester König Sanchos I. von Portugal (oo 1184) führte die Regentschaft bis zur Machtübernahme Balduins V. von Hennegau weiter.
Die Regierung Dietrichs und Philipps von Elsaß sind von außerordentlicher Bedeutung für die Verfassungsgeschichte Flanderns. Obwohl Dietrich seinen Thron den flämischen Städten verdankte, verhielt er sich vor allem den großen Städten gegenüber bei der Verleihung von Privilegien und in der Herrschaftspraxis eher zurückhaltend. Sein Sohn Philipp trat sogar noch strenger gegen sie auf: Die Statuten, die er den Städten Arras, Gent, Brügge, Douai, Lille und Ypern auferlegte, haben die weitere Entwicklung ihrer Autonomie stark gehemmt. Andererseits förderte Philipp den wirtschaftlichen Aufstieg dieser Städte, unter anderem indem er bei den benachbarten Fürsten Zoll- und Jahrmarktprivilegien für sie erwirkte, während er insbesondere die neugegründeten, meist kleineren Hafenstädte wie Gravelines, Dünkirchen, Nieuwpoort, Damme und Biervliet sehr begünstigte, unter anderem durch Zollprivilegien. Demgegenüber drängten die beiden Grafen die Macht des Adels weiter zurück. Den Burggrafen wurde ein großer Teil ihrer Befugnisse entzogen durch Einsetzung von baljuws (Bailli), die nicht gräfliche Lehensträger, sondern besoldete Beamte eines neuen Typs darstellten und mit der Einführung eines modernisierten Straf- und Strafprozessrechts beauftragt wurden. Viele große Lehen (Aalst, Desdin, Lillers, Lens) kehrten in die Hand des Grafen zurück, was die Zentralgewalt stärkte, die überdies durch die Modernisierung der gräflichen Finanzverwaltung an Effizienz gewann.

II. VOM SPÄTEN 12. JAHRHUNDERT BIS ZUM FRÜHEN 16. JAHRHUNDERT

1. Haus HENNEGAU (1191-1278)
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Nach Bekanntwerden des Todes Philipps von Elsaß vermochte dessen Schwager und potentieller Nachfolger Balduin V., Graf von Hennegau, mit tatkräftiger Hilfe seines Kanzlers Giselbert von Mons die Macht in Flandern als Balduin VIII. (1191-1195) zu übernehmen (Vertrag von Arras, Ende 1191). Eine drohende französische Annexion konnte Balduin nur mit Mühe verhindern, indem er Artois an den König preisgab. Nach dem Tod der Gräfin Margarete (1194) und des Grafen Balduin VIII. (1195) folgte Balduin IX. (VI.) seinen Eltern in Flandern bzw. Hennegau nach (1194/95-1205). Durch das Ausspielen der anglo-welfischen Karte im Kampf zwischen Franco-Ghibellinen und Anglo-WELFEN konnte Balduinden Expansionsdrang des französischen Königs Philipp II. August eindämmen und ihm 1200 einen Vertrag aufnötigen, der den Verzicht auf Artois größtenteils wieder rückgängig machte. Noch größerer Ehrgeiz war dafür verantwortlich, dass sich Balduin IX.als Teilnehmer des 4. Kreuzzugs zum Ersten Kaiser des lateinischen Kaiserreiches von Konstantinopel erheben ließ. Seit der Niederlage gegen den bulgarischen Zaren bei Adrianopel (14. April 1205) blieb Balduinverschollen.
Erneut drohte die Annexion Flanderns durch Frankreich. Der französische König bevorzugte jedoch eine indirekte Kontrolle, indem er die minderjährige Thronfolgerin Johanna (1205-1244) mit Ferrand von Portugal (1212-1233) verheiratete. Dieser lief jedoch alsbald zur anglo-welfischen Partei über, nahm an der Schlacht bei Bouvines (1214) teil und verblieb nach dieser Katastrophe in französischer Gefangenschaft; ihn befreite erst der 1226 von Gräfin Johanna sowie den flämischen Städten und Adligen akzeptierte Vertrag von Melun, der die Unterwerfung unter Frankreich besiegelte und bis zum Ende des 13. Jh. die flämische Politik bestimmen sollte. Nach Ferrands Tod heiratete Johanna 1237 abermals einen von Frankreich unterstützten Bewerber, Thomas von Savoyen, den Onkel der Königin von Frankreich, der die Bestimmungen von Melun loyal einhielt.
Der kinderlose Tod der Johanna brachte 1244 ihre Schwester Margarete auf den flandrisch-hennegauischen Thron (1244-1278). Eine Quelle für dynastische Konflikte bildeten ihre beiden Ehen, mit Burchard von Avesnes und Wilhelm von Dampierre, wobei die Erbansprüche ihrer Kinder erster Ehe vom Kaiser als rechtmäßig anerkannt wurden. Kennzeichnend für die damalige französische Vormachtstellung war, dass hierüber 1246 ein Schiedsspruch von Seiten König Ludwigs IX. gefällt wurde, der Flandern dem Haus DAMPIERRE, Hennegau dem Haus AVESNES zusprach - eine Entscheidung, die das mächtigste Lehnsfürstentum Frankreichs erheblich schwächte. Das Haus AVESNES bekämpfte jedoch die Zuweisung Reichsflanderns an die DAMPIERRE und verbündete sich mit WILHELM II. von Holland, der zugleich römischer König war, so dass die Gräfin von Flandenr sich genötigt sah, Frankreich anzurufen, um nach einer Niederlage auf Walcheren - mit Hilfe des französischen Königs wenigstens einen ehrenvollen Frieden zu erlangen (1256). Da der Loskauf ihrer zwei gefangenen Söhne hohe Geldmittel von Seiten der Städte erforderte, konnten sich diese ein größeres Mitspracherecht und wirtschaftliche Privilegien sichern. Bald darauf geriet die Gräfin jedoch in einen schweren Konflikt mit den Städten, da ihre ungeschickte Einforderung einer alten Schuld bei der englischen Monarchie einen englisch-flämischen Handelskrieg auslöste (1270-1275), der den flandrischen  Wollimport nachhaltig beeinträchtigte und mit einem für die Gräfin demütigenden Vergleich endete. Bis dahin war die politische und feudale Abhängigkeit Flanderns von Frankreich im Land relativ erträglich empfunden worden, da sie die für die flandrische Wirtschaft lebenswichtigen Beziehungen zu England noch nicht ernsthaft geschädigt hatte; nun war dieses Gleichgewicht aber empfindlich gestört.
Durch die Anlehnung an Frankreich geriet die Grafengewalt in einen Gegensatz zu der politisch und wirtschaftlich dominierenden städtischen Bevölkerung. Der Machthunger der Städte war so groß, dass sie sich nicht mit einem genau limitierten konstitutionellen Statut abspeisen ließen, sondern vielmehr eine tatsächliche Partizipation an der Macht durchsetzen, in Form einer Art "Volksvertretung", den scabini Flandriae, in denen allerdings die großen, politisch und finanziell dominierenden Städte eine Monopolstellung besaßen. Nach 1191 entwickelte sich dieses Repräsentationsgremium von einem in Krisensituationen ad hoc zusammentretenden Verband zu einem festen Kollegium, das regelmäßig vom Grafen berufen wurde, sich aber auch spontan und selbständig versammelte.
Im 13. Jh. sanken die erblichen, feudalen Hofämter zu Ehrentitels herab, und ihre Funktionen wurden einer zentral gelenkten absetzbaren Beamtenschaft übertragen; 1271 erscheint dann ein allgemeiner Steuerbeamter, der die Verwaltung der gräflichen Finanzen für Einnahmen und Ausgaben aktiv führte. Aus einer feudal-politischen Ratsversammlung entwickelte sich die Curia zu einem Regierungs- und Verwaltungsgremium, Kernorgan des modernen Beamtenstaates; feudale Rechte und Befugnisse wurden abgeschafft; die traditionellen adligen pares mussten ihre Plätze mit geschulten Geistlichen und Beamten teilen.

2. Haus DAMPIERRE (1278-1384)
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Als Guido (Gui) III. von Dampierre (1278-1305) seiner Mutter nachfolgte, geriet die gräfliche Politik gegenüber England als auch die innenpolitische Position der Grafengewalt in eine Krise. Diese verschärfte sich 1280 durch eine Reihe von städtischen Aufständen, in denen die städtischen Mittel- und Unterschichten gegen das Machtmonopol des dominierenden Patriziats kämpften, wobei insbesondere die aufstrebende Schicht der Kaufleute, die von den Patrizierkreisen ausgeschlossen waren, ihre eigenen Forderungen anmeldete. Diese Gegensätze führten zur Parteibildung in Flandern. Der Graf schlug sich auf die Seite der mittleren und unteren Schichten, die ein Mitspracherecht in der Stadtregierung errangen. Die alten Patrizier gingen dagegen eine verhängnisvolle Allianz mit dem König von Frankreich ein. Aus sozialen Konflikten heraus entwickelten sich somit vornehmlich taktisch zu erklärende politische Interessengemeinschaften (Klauwards und Leliaerds).
Seit dem Ende des 13. Jh. griff der ehrgeizige französische König Philipp IV. der Schöne mit Nachdruck in die inneren Angelegenheiten Flanderns ein; gleichzeitig geriet er in einen scharfen Konflikt mit dem König von England. Dies bot Graf Guido die einzigartige Gelegenheit, seinen 1297 dem König von Frankreich geleisteten Lehnseid auf den König von England zu übertragen, dadurch die Interessen der flämischen Textilproduktion zu sichern und den französischen Annexionsbestrebungen entgegenzutreten. Damit begann eine dramatische Auseinandersetzung, in deren Verlauf Flandern 1300 direkt der französischen Krone unterworfen und der Graf in Paris gefangengesetzt wurde. Beides war ausschlaggebend für die Entfaltung eines antifranzösisch geprägten flämischen Eigenbewusstseins. Die schmachvolle Niederlage des französischen Heeres in der sogenannten "Goldsporenschlacht" von Kortrijk (11. Juni 1302) setzte dem französischen Annexionsplänen ein Ende und führte zur Freilassung des Grafen. Jedoch musste die Selbständigkeit in den Verträgen von Athis (1305) und Peronne (1312) mit schweren Jahrestributen erkauft werden.
Guidos Nachfolger Robert von Bethune (1305-1322), setzte sich wiederholt über den Kompromiss von 1305 hinweg, was eine erneute französische Intervention zur Folge hatte. Robert vermochte den Status des Grafen von Flandern als eines autonomen Territorialfürsten weitgehend wiederherzustellen; dieser war jedoch für den Rest des Jahrhunderts von einem doppelten Spannungsfeld abhängig, nämlich der Auseinandersetzung zwischen England und Frankreich, in dem Flandern zur Sicherung seiner lebenswichtigen Wollimporte einen Kompromiss zu suchen hatte, und den zahlreichen Konflikten zwischen dem Grafen und den selbstbewussten flämischen Städten bzw. den sozialen Gruppen innerhalb der Städte.
Graf Ludwig von Nevers (1322-1346) hat niemals in Harmonie mit seinen flämischen Untertanen gelebt; Aufstände der Brügger Stadtbevölkerung und der Bauern (1323-1328) konnte er nur mit militärischer Hilfe Frankreichs niederschlagen. 1338 musste er sogar beim König von Frankreich Zuflucht suchen, nachdem er sich geweigert hatte, der englischen Koalition in den Niederlanden beizutreten, und der König von England daraufhin über den Wollexport nach Flandern ein Embargo verhängte. Das städtische Condominium unter Jakob van Artevelde, das 1338-1345 als Vertreter - und zugleich Gegenspieler - des Grafen fungierte, bekämpfte dessen Zentralisierungsbestrebungen und bekundete den Willen, den wirtschaftlichen Interessen der Städte den Vorrang zu geben vor den feudalen Verpflichtungen des Grafen.
Nach dem Tode Jakobs van Artevelde (1345) und Ludwigs von Nevers (1346) gelang es dem neuen Grafen, Ludwig von Male (1346-1384), mit den Städten Frieden zu schließen (1348). Im Hundertjährigen Krieg erstrebte er für Flandern eine neutrale Stellung, die er sogar in einem Handelsabkommen mit England (1368) vertraglich zu fixieren verstand. In geschickter Weise stellte er dem englischen wie dem französischen König die Heirat mit seiner einzigen Tochter in Aussicht, um sie schließlich mit dem französischen Prinzen Philipp den Kühnen, der vom König mit dem Herzogtum Burgund belehnt worden war, zu vermählen, nachdem Frankreich die Rückgabe des wallonischen Flandern versprochen hatte. Dennoch konnte Ludwig einen neuen, offenen Konflikt mit Gent nicht vermeiden. Der Aufstand in Gent (1379-1385), geführt unter anderem von Philipp van Artevelde, Jakobs Sohn, aktualisierte dessen Programm; wiederum war ein flämischer "Stadtstaat" das übergreifende Ziel. Im Kampf mit den Genter Autonomiebestrebungen fand die unabhängige und einst so erfolgreiche internationale Politik Ludwigs von Male ihr ruhmloses Ende. Auch er konnte nur mit französischer Hilfe den flämischen Aufstand niederschlagen (West-Rozebeke, 1382). Erst nach seinem Tod (1384) vermochte sein Schwiegersohn Philipp der Kühne mit Gent den Frieden von Tournai (1385) zu schließen.
Wie im 13. Jh. blieb auch nun in der Repräsentativversammlung das Übergewicht der großen Städte, der Leden ('Glieder'), bestehen. Sie bildeten in ihren jeweiligen Einflussgebieten, den Vierteln, ein Machtmonopol aus und errichteten während der Aufstände sogar eine autonome administrative Organisation.
In der zentralen Verwaltung nahm die Bürokratisierung zu. Im gräflichen Rat wurde neben dem politischen Kollegium eine gesonderte finanzielle Kommission eingerichtet und vor allem eine juristische Abteilung geschaffen (1323); diese, die audientia, war ein wichtiges Instrument der fürstlichen Zentralisierung, da sie beinahe die gesamte Niedergerichtsbarkeit in Flandern kontrollierte und als Appellationsinstanz fungierte: Seit Guido von Dampierre wurden immer mehr universitär ausgebildete Juristen in den gräflichen Rat aufgenommen, wenngleich auch der flämische Niederadel und die Städte präsent blieben. 


Im Altertum von keltischen Morinern bewohnt, wurde es während der Völkerwanderung von Niederfranken, Sachsen und  Friesen besiedelt. Das Kernland der Flamen war im 9. Jahrhundert fränkische Grafschaft und fiel bei der Reichsteilung im Vertrag von Meersen (870) an das Westreich. Die Grafen erwarben 1056 auch die zum Deutschen Reich gehörende Grafschaft Aalst und nördliche Küstengebiete ("Reichsflandern"); ferner beherrschten sie lange Zeit den Hennegau. Im Mittelalter Zentrum der Tuchproduktion Europas. Im 13./14. Jahrhundert kämpfte das flandrische Bürgertum zäh gegen die französischen Könige, mit denen die Grafen und der einheimische Adel sich verbündet hatten; es siegte 1302 in der "Sporenschlacht" bei Kortrijk, unterlag aber 1382 bei Roosebeke. Flandern kam 1384 an Burgund, 1482 an die HABSBURGER. Das Gebiet um Dünkirchen und Lille ist seit dem 17. Jahrhundert französisch, das übrige Flandern seit 1830 belgisch. W-Flandern war im 1. Weltkrieg Hauptkampfgebiet.
 

 Haus BALDUINE
 
Balduin I. Eisenarm  858- 879
Balduin II. der Kahle  897- 918
Arnulf I. der Große  918- 965
Balduin III.  958- 962
Arnulf II. der Jüngere   965- 987
Balduin IV. der Bärtige  988-1035
Balduin V. von Lille  1035-1067
Balduin VI. von Mons  1067-1070
Arnulf III.  1070-1071
Robert I. der Friese  1071-1093
Robert II.  1093-1111
Balduin VII. Hapkin  1111-1119

HAUS DÄNEMARK
 
Karl der Gute 1119-11127

HAUS NORMANDIE
 
Wilhelm Clito 1127-1128

HAUS LOTHRINGEN
 
Dietrich von Elsaß 1128-1168
Philipp von Elsaß 1168-1191

HAUS HENNEGAU
 
 
Balduin VIII. 1191-1194
Balduin IX. 1194-1205
Johanna 1205-1244
Margarethe I.  1244-1278

HAUS DAMPIERRE
 
Guido von Dampierre 1278-1305
Robert von Bethune 1305-1322
Ludwig II. von Nevers 1322-1346
Ludwig III. von Male 1346-1384
Margarethe II. Malana 1384-1405