Sohn des N.N.
Borgolte Michael: Seite 195-199
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"Die Grafen Alemanniens"
PIRIHTILO
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belegt als Graf vor 768 - 785/86/88/89 IV 11, 786 V 3
Bereich der Bertoldsbaar 769/70 VI 29, 785 IX 1, 786
I 15
Belege mit comes-Titel:
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W I Nrn. 56,102 (= ChLA II Nr. 113),103 (= ChLA I Nr.
108),107 (= ChLA II Nr. 11 2),108 (= ChLA I Nr. 107), Das Verbrüderungsbuch
der Abtei Reichenau 114D1
Belege ohne comes-Titel:
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Müller, Die älteste Gallus-Vita 220f. capp.
10f. (= Vita Galli confessaris triplex 255f. capp. 10f. [mit praeses-Titel]),
Vita Galli confessoris triplex 279f. capp. 40f., 317f. capp 7f., St. Galler
Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri Confrat. 20 col. 32,7), ? CL III Nr.
3222, ? lndiculus obsidum Saxonum 233
Literatur:
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Stälin, Geschichte I 243,285,329 - Baumann, Gaugrafschaften
5,122,145 f. - Weller, Die Besiedlung 348 - Bauer, Gau und Grafschaft 57-66,82f.
- Bauer, Zum Problem 430f. - Bohnenberger, Zu den Baaren 323 - Jänichen,
Baar und Huntari 88f.,93f., 99f.,104f.,142f.,147, Tafel 2: "Die Bertholde"
und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - Mitterauer, Markgrafen 19
- Störmer, Adelsgruppen 122f.,126f.,131f.,144 - Müller, Die älteste
Gallus-Vita 239 - Schulze, Grafschaftsverfassung 110,314 - Störmer,
Früher Adel II 388-390 - Mayr, Studien 28-34,38,58,149 - Schmid, Zur
historischen Bestimmung 507,514 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften
Alemanniens, Kap. V.3
Pirihtilo wird in
3 St. Galler Urkunden im Grafenvermerk des Schlußprotokolls genannt.
Er war demnach 769 oder 770 zuständig für Egesheim (W I Nr. 56),
785 für Althaim, Holzbeim (?) und Lachen (?) (Nr. 102), 786 für
Rietheim und evtl. Steinweiter (Nr. 103). In den beiden zuletzt genannten
cartae wird die Lage der Güter mit in pago Pirihteloni
(Piritiloni) angegeben. Offenkundig hatte Pirihtilo
also zeitweilig einem pagus in der Baar den Namen gegeben. 791 sind die
Rietheim benachbarten Ortschaften Dürbheim und Spaichingen dem pagus,
qui dicitur Puribdinga, zugeordnet worden, ohne dass in der betreffenden
Urkunde ein Graf erscheint (W I Nr. 130 = ChLA II Nr. 125). Da weder für
den pagus Pirihteloni noch für
den pagus, qui dicgitur Purihdinga, weitere Belege vorliegen, kann man
den Umfang der beiden gemeinten Räume nicht ermessen. Es ist darum
reine Spekulation, wenn Jänichen (93) die pagi für identisch
hält (s. auch Borgolte 128,144).
Als Zeuge war Pirihtilo
an den urkundlich festgehaltenen Rechtsgeschäften von W I Nrn. 107f.
beteiligt. In Nr. 107 von 785,786, 788 oder 789 steht sein Signum nach
dem der Grafen Ruachar (I, II) und evtl. Gerold (II) und vor dem Graf
Bertolds (II); obwohl der Güterort Seitingen in pago Bertoldesbara
in unmittelbarer Nähe von Rietheim und Steinweiler liegt, gibt die
Urkunde, der eine Grafenformel mangelt, nicht zu erkennen, ob Pirihtilo
damals im Bereich des Traditums amtiert hat. Die andere carta enthält
eine große Übertragung Graf Gerolds (II) in pago, qui uacatur
Perihtilinpara; nach der Grafenformel der am 3. Mai 786 ausgestellten Urkunde
war Gerold selbst für die 15 Güterorte zuständig. In der
Zeugenreihe folgt Pirihtilo auf den
Aussteller, Bischof Egino und Imma, die Mutter Gerolds. Die Koinzidenz
des persönlichen Nachweises Graf Pirihtilos
und des singulär belegten Ortsnamens Perihtilinpara dürfte abermals
darauf hindeuten, dass die Baar nach Pirihtilo benannt worden war. Merkwürdig
berührt allerdings der Befund, dass nach dem Eschatokollvermerk eben
nicht Pirihtilo, sondern Gerold in den betreffenden Orten der Pirihtilinsbaar
die gräfliche Stellung innegehabt haben soll.
Jänichen nahm bei seiner Interpretation an (104f.,
vgl. 142f., 147), dass der pagus Pirihteloni von
der Pirihtilinsbaar räumlich und sachlich getrennt werden müsse,
obwohl er Pirihtilo jeweils für
den Eponymen hielt. Der pagus Pirihteloni sei
eine Adelsherrschaft der PURIHDINGER gewesen, denen auch
Pirihtilo
angehört hätte. In der von diesem "Adelspagus" geschiedenen Pirihtilinsbaar
habe Pirihtilo keine unmittelbare Herrschaft ausgeübt. Er sei aber
in der "Westbaar" der erste unter den Adligen gewesen, so dass sein Name
auch zur Bezeichnung anderer Gebiete verwandt worden wäre. Diese künstliche
und an sich kaum überzeugende These scheitert an der Überlieferung.
Nach Jänichens eigener Deutung sind 2 der 3 Güterorte von W I
Nr. 102 nördlich von Deilingen und somit im Bereich der Tradita Graf
Gerolds zu lokalisieren (s. Borgolte, Kommenta: zu den betr. Nrn., und
Karte ebd.). Demnach hätten sich also Pagus und Baar, die nach
Pirihtilo
benannten Räume, überschnitten. Selbst wenn die Ortsbestimmungen
nicht richtig und Hoolzaim bzw. Lahha ebenso wie Althaim in der näheren
Umgebung von Rietheim und Egesheim zu suchen sein sollten, könnte
man aber eine räumliche Trennung der Pirihtilinsbaar und des pagus
Pirihteloni
nicht behaupten. Der tatsächliche Umfang der gemeinten Gebiete kann
größer als der Einzugsbereich der mehr oder weniger zufällig
in Urkunden erhaltenen Lokalangaben gewesen sein (s. Borgolte, Geschichte
der Grafschaften Alemannlens 145f.). Was das Zeugnis Gerolds für die
Pirihtilinsbaar betrifft, so könnte der Graf nach Jänichen noch
zu Lebzeiten Pirihtilos in dessen Stellung
eingetreten sein (s. Bader), ohne dass der Personenname als Bestimmungswort
des zweiteiligen Ortsnamens ausgetauscht worden wäre (zur Beharrsamkeit
der Baarnamen s. Bohnenberger, Landstrichsnamen 122f.; s.a. Art. Gerold
II). Dieser Annahme widerspricht aber der Quellenbefund, nach dem Pirihtilo
in Gerolds Urkunde noch mit dem comes-Titel erscheint und so die zur Lokalisierung
der Güter erwähnte Pirihtilinsbaar eine offenkundig aktuelle
Bedeutung erhält.
Bei der Interpretation des Verhältnisses zwischen
Gerold (II) und Pirihtilo muß
man von der Beobachtung ausgehen, dass beide Grafen im selben Raum nebeneinander
agierten; sie haben also allem Anschein nach auf unterschiedlicher politischer
oder rechtlicher Grundlage den Grafentitel geführt bzw. die Grafengewalt
ausgeübt. Von Gerold (II) kann man sagen, dass er im Bereich seiner
Güter amtierte und seine Grafenstellung von seinem Vater Gerold (I)
geerbt hatte. Er befand sich damit aber kaum im Gegensatz zu KARL
DEM GROSSEN, da dieser Hildegart,
die Schwester Gerolds (II), geheiratet hatte und den Grafen selbst nach
dem Sturz Tassilos mit der hochwichtigen Aufgabe betrauen sollte, Bayern
der KAROLINGER-Herrschaft eng zu verbinden.
Auch Pirihtilo muß als königlicher
Amswalter betrachtet werden, obschon die Basis seiner Grafenstellung eine
andere als bei Gerold (II) gewesen ist. Pirihtilos
politische Rolle ergibt sich aus der Vita s. Galli, und zwar aus zwei aufeinander
folgenden Abschnitten der in verschiedenen Fassungen erhaltenen Erzählung.
Bereits in einer Fortsetzung zur ältesten Gallusvita,
die "ins Jahr 771 oder bald darauf" datiert wird (Berschin, Gallus Abbas
Vindicatus 259,266ff.; Müller, Die älteste Gallus-Vita 239,241),
berichtet der unbekannte Autor in einer Wundergeschichte von einem Birhtilo;
dieser soll temporibus Pippini regis,
also vor 768, von der Bertoldsbaar nach der Kirche des hl. Bekenners Gallus
gepilgert sein (Müller 220). Birhtilo
wird als dominus eines Willimar und als preses charakterisiert. Der Titel
praeses wurde, wie z. B. aus der St. Galler Urkunde 49 bekannt ist, Mitte
des 8. Jahrhunderts gelegentlich anstelle von comes gebraucht (s. Artt.
Gozbert I, Otwin, vgl. Müller 239, Meyer-Marthaler, Rätien 31f.).
Er erlaubt, zumal auch die Pilgerschaft nach St. Gallen chronologisch "paßt",
Birhtilo mit Pirihtilo gleichzusetzen.
Schon die ältere Forschung hat diese Personenidentität angenommen
(von Arx, in. Vita sancti Galli 20 A. 9, Stälin 329 A. 10, Meyer von
Knonau, in: Vita S. Galli 59 A. 190), obwohl ihr nur die später entstandenen
Gallusviten Wettis (820) und Walahfrids (833/34, s. Berschin, Gallus Abbas
Vindicatus 267) bekannt waren, in denen Birhtlio/Pirhtilo
der Titel fehlt. Wetti bezeichnet Pirihtilo lediglich als praecelsus vir,
während sich Walahfrid sogar auf die Angabe des Verhältnisses
zwischen Pirihtilo und Willimar beschränkt (Vita Galli confessoris
triplex 279 cap. 40 bzw. 317 cap. 7). Diese befremdlichen Änderungen
gegenüber der Vorlage kann man kaum darauf zurückführen,
dass Wetti und Walalifrid über Pirihtilo
genauere Informationen besaßen als der erste Autor der Wunderberichte;
dieser soll ja um 771, also zur Lebenszeit Pirihtilos,
tätig gewesen sein, während die jüngeren Bearbeiter schon
rund zwei Menschenalter vom berichteten Geschehen entfernt waren. Man kann
auch nicht annehmen, dass der praeses-Titel nicht mehr verständlich
war, da Wetti ihn an anderer Stelle benutzt hat und Walahfrid im selben
Zusammenhang eine präzise Umschreibung zu geben verstand (s. Art.
Otwin). Offensichtlich haben beide Hagiographen den praeses-Titel für
Pirihtilo
bewußt vermieden, wenn sich auch nicht ohne weiteres das Motiv
für ihr Verhalten erkennen läßt.
Im folgenden, dem letzten Kapitel der Vetustissima, wird
ein Wunder geschildert, das sich abermals in der Bertoldsbaar zugetragen
haben soll; es fiel nach der genauen Zeitangabe des Erzählers in das
4. Königsjahr Karlmanns, also zwischen den 9.10. und 4.12.771. Die
Geschichte, deren Ausgang hier nicht interessiert, beginnt so: Fuit et
aliquis (h)o(mo) pauperculus de uicinatu Rotuuilla fisco publico. Quia
ex summa deuotione ad ecclesiam sancti Galli uellebat peruenire, et non
habenti illi altare offerre aliquid potuisset, suadente diabolo, intempesta
noctis intrauit in atrium presidis, furauit uasculum unum cum apibus et
melle et introduxit in domum suam et extinxit ap(e)s, tollens mellem, et
fecit ex ea ceram (Müller 221). Es gab also 771 offenkundig im Fiskus
Rottweil einen Grafenhof, womit wohl ein gräflicher Amtssitz gemeint
war (zu atrium s. Mittellateinisches Wörterbuch I 1133-1135). Der
Verfasser gibt an dieser Stelle den Namen eines praeses nicht an, so dass
unklar bleibt, ob er sich den zuvor genannten
Pirihtilo
als Inhaber des atrium dachte oder dieses mehr als Institution kennzeichnen
wollte. Wetti und Walahfrid haben auch hier den von ihnen vorgefundenen
Text geändert. Wetti sprach statt vom atrium presidis vom atrium dominicum,
Walahfrid vom atrium cuiusdam divitis (Vita Galli confessoris triplex 279
cap. 41 bzw. 318 cap. 8); beide haben also erneut den Begriff praeses nicht
gebraucht. Ohne Zweifel standen die Korrekturen in beiden Kapiteln, die
Wetti und Walahfrid in jeweils eigener Weise durchgeführt haben, in
einem Zusammenhang. Sie ergeben einen Sinn, wenn man annimmt, dass Wetti
und Walalifrid Pirihtiloals praesidialen
Inhaber des Atriurns im Fiskus Rottwell angesehen haben und diese Rolle
Pirihtilos - aus welchen Gründen sei später erörtert - nicht
akzentuieren wollten. Hat Pirihtilo
somit als Graf in einem Mittelpunkt der Fiskalverwaltung residiert, der
sicher als königlicher Hauptort im Bereich der Bertoldsbaar angesehen
werden kann (s. Maurer, Königshof Rottweil, und Klappauf, Ausgrabungen
auf dem Rottweiler Königshof), so darf man ihm eine weitgehende Gewalt
zuschreiben. Dieses Interpretationsergebnis zu den Vitae s. Galli entspricht
der Benennung der Baar bzw. eines pagus nach Pirihtilo,
wie sie durch die St. Galler Urkunden bezeugt ist.
Die auf Königsgut gegründete Grafengewalt Pirihtilos
kann historisch auf die Maßnahmen der fränkischen Magnaten Warin
und Ruthard zurückgeführt werden, die um 760/70 durch Konfiskationen
allenthalben in Alemannien und sehr wahrscheinlich auch im Baarengebiet
die Herrschaft der KAROLINGER neu errichtet
haben (Borgolte). Da Pirihtilo in Rottweil,
dem Platz des römischen Kastells Arae Flaviae am oberen Neckar, residierte,
war ihm zweifellos in der Politik Warins und Ruthards im Bereich der westlichen
Baar eine Schlüsselrolle zugedacht. Die von Rottweil aus geplante
Erfassung der Baar stieß aber vorläufig auf Widerstände
mächtiger Grundherrn, zu denen neben Bertold
(II) auch Gerold (II) gehörte. Comitate als geschlossene Amtsbezirke
sind deshalb im Bereich der Bertoldsbaar noch nicht zur Zeit
Pirihtilos,
sondern erst unter LUDWIG DEM FROMMEN,
bald nach 817, durchgesetzt worden (s. Borgolte).
Mit dieser Verfassungsänderung könnten auch
die merkwürdigen Eingriffe Wettis und Walahfrids in die beiden Wundererzählungen
der Gallus-Vita erklärt werden. Beide Autoren haben die Geschichten
der Vetustissima fast unverändert übernommen. Den Namen Pirihtilos
unterdrückten sie nicht; zutreffend kennzeichnen sie ihn auch als
Magnaten mit beträchtlicher Gefolgschaft. Lediglich auf den Ersatz
des praeses-Titels haben sie unverkennbar Wert gelegt und Mühe gewandt.
Deshalb scheint die Folgerung gestattet, dass es (nach 817) einen praeses,
der wie Pirihtilo
vom Königshof Rottweil aus eine überragende Rolle in seiner Region
gespielt hat, nicht mehr gab und eine umständliche Auseinandersetzung
historisch gewordener Verfassungszustände für den Zweck der Miracula
als entbehrlich betrachtet wurde.
Die Gedenkbücher der beiden Bodenseeabteien enthalten
jeweils mindestens einen Eintrag Pirihtilos.
Im Verbrüderungsbuch der Reichenau steht Pirihtilo
comi [s] auf der 1. Seite der verstorbenen
Freunde des Klosters im Anschluß an Cerolt comis, Odalrich comis,
Bertolt comis (114D1). Grafen dieser Namen sind in Alemannien am Ende des
8. Jahrhunderts nachweisbar, so dass es sich bei Pirihtilo
sicher um Pirihtilo gehandelt hat (Jänichen
89; s. Artt. Udalrich I, II; Gerold II; Bertold II). Dagegen ist fraglich,
ob ein Piritilo com(es), der auf pag.
93 derselben Handschrift über den Namenkolumnen nachgetragen wurde
(93B1), mit Pirihtilo gleichgesetzt
werden darf. Die Plazierung des Eintrags spricht nicht für Personenidentität.
Im St. Galler Gedenkbuch erscheint ein titelloser Birihtilo
im ältesten Eintrag von ca. 814 unter Namen, die mit bekannten Grafen
Alemanniens in Beziehung gesetzt werden können (St. Galler Gedenkbuch
pag. 8, s. Schmid 507). Die Identität des Birihtilo
mit Pirihtilo darf angenommen werden,
weil der folgende Name Caroman sicher den Nachfolger Pirihtilosim
Osten der Bertoldsbaar, Karamann (I, II), bezeichnet (Schmid 514, Mitterauer
19).
Stälin hat im Hinblick auf Pirihtilo
auch auf den Indiculus obsidum Saxonum aufmerksam gemacht, in dem ein Vermerk
lautet: Fredeger filium Ermamenarii habuit Biritilo
(233). Gegen die Identität dieses Geiselbewahrers mit Pirihtilo
spricht allerdings, dass der Indiculus um 805/06, also erheblich nach den
Urkunden mit Pirihtilo in der Grafenformel
und als Zeugen, entstanden ist (Rihwin). Nach dem Codex Laureshamensis
(III Nr. 3222) hat 789/90 ein Birithilo
in pago Alemannie in Munigisinger marca, also in der Mark von Münsingen
(Karte bei Borgolte, Kommentar: Q 7), Besitz an das Kloster des hl. Nazarius
geschenkt. Auch diese Quelle sei genannt, ohne einer Identifizierung Birichilosmit
Pirihtilo
das Wort zu reden (vgl. Mayr 58).
Auf die Frage, welchem Geschlecht Pirihtilo
zugeordnet werden muß, konnten bisher nur unbefriedigende Antworten
gegeben werden. Die ältere Forschung hielt den Grafen für einen
Sohn Bertolds (I), der aus
der Frühgeschichte Reichenaus bekannt ist (Stälin 243, dagegen
bereits Meyer von Knonau, in. Vita s. Galli 59 A. 190). Auch wenn diese
Annahme unbeweisbar bleibt, deutet doch der Name Pirihtilos
auf die BERTOLDE-ALAHOLFINGER
hin. Vielleicht haben also Warin und Ruthard für ihre Politik in Inneralemannien
mit Pirihtilo den Angehörigen
eines einheimischen Adelsgeschlechts gewinnen können. Neuerdings hat
Jänichen (94; s. bereits oben S. 195f.) Pirihtilo
der Verwandtschaft einiger Tradenten im pagus Purihdinga zugezählt,
obwohl dafür nichts weiter als derselbe Wirkungs- und Besitzbereich
sprach. Andererseits identifizierte Jänichen (99f.) Pirihtilo
mit einem gleichnamigen Grundherrn, der in einer Urkunde aus Freising vom
Jahr 791 genannt ist (Bitterauf I Nr. 143a). Er wies zum Beweis auch auf
die Ortsnamen Tuttlingen (Karte bei Borgolte, Kommentar: L 12), Frittlingen
(K 10) und Gößlingen (K 9) "im oder nahe beim pagus Pirihtiloni"
hin, die er mit Tutilo, Fritilo und Cozzilo, Söhnen des bayerischen
Pirihtilo, in Verbindung brachte. Eine derartige Kombination personengeschichtlichen
Materials mit Ortsnamen erscheint methodisch sehr bedenklich. In der bayerischen
Landesgeschichte ist Jänichens These freilich übernommen und
noch ausgebaut worden. Nach Mayr (bes. 31) und Störmer (Adelsgruppen
122,126 f.) war Pirihtilo
mit einem namengleichen Förderr des Klosters Isen von 748-760
(s. Bitterauf I Nr. 4) bzw. aus der Zeit vor 748 (so Mayr 31 A. 170) identisch.
Störmer (Früher Adel II 389) erwog sogar, dass Pirihtilo
und der Pirihtilo von 791 noch 814
als Tradent belegt sein könnte (Bitterauf I Nr. 321), obwohl der Vater
Tutilos, Fritilos und Cozzilos bereits 791 offenkundig verstorben war.
Unbeachtet blieb bisher, dass 864 ein Samuhel, der Sohn
eines Pirihtilio und der Cotalind, der Bruder eines Warin und eines Isanbart,
als Grundherr wohl im Osten der Bertoldsbaar bezeugt ist (W II Nr. 499;
zur Ortsfrage s. Borgolte, Kommentar, zur Nr. 499, und hier Art. Gozbert
II, III). Der Name Pirihtilio in der
Gegend von Pirihtilos Wirken fällt
ebenso auf wie die Namen Warin und Isanbard, die der bekannte Graf Warin
und sein Sohn Isanbard getragen haben. Es scheint so, als habe sich
Pirihtilo oder einer seiner Nachkommen mit der Familie Warins
verbunden.
Im 10./11. Jahrhundert sind Grafen im Breisgau namens
Pirihtilo bezeugt (zuletzt Zotz, Breisgau, bes. 178 ff.).