Sohn des fränkischen Edlen Pippin
I. der Ältere und der Itta
Lexikon des Mittelalters: Band IV Spalte 1717
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Grimoald I. der Ältere, fränkischer Hausmeier
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* um 620, † um 662
Sohn Pippins I. des Älteren und der Iduberga
Schwester:
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Gertrud von Nivelles
Nach dem Tode des Vaters gelang Grimoald I. die Übernahme des Hausmeieramtes im austrasischen Reichsteil. Der minderjährige König Sigibert III. stand unter Grimoalds Kuratel und adoptierte dessen Sohn, der vermutlich erst bei dieser Gelegenheit den Namen Childebert (III.) annahm. Den wohl erst nach diesem "Staatsstreich" geborenen Sohn Sigiberts, Dagobert II., ließ Grimoald nach Irland ins Exil bringen. Der unter anderem als 'maior domus', 'vir illuster', 'dux' bezeichnete Grimoald fand Bundesgenossen in Bischof Kunibert von Köln und im Alamannen-Herzog Leuthari. Am Ende geriet er in die Hände der neustrischen Dynastie, die ihn wegen der Exilierung Dagoberts hinrichten ließ.
Liteartur:
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NDB VII, 93 - I. Heidrich, Titular und Urkk. der
arnulfing. Hausmeier, ADipl 11/12, 1965/66 - K. A. Eckhardt, Studia Merovingica,
1975 - E. Hlawitschka, Studien zur Genealogie und Gesch. der Merowinger,
RhVjbll 43, 1979 - E. Ewig, Die Merowinger und das Frankenreich, 1988 -
10. Grimoald I.
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Als Sohn Pippins des Älterern
bezeugt in Fredegarii Chron. c. 85, MG. SS. rer. Merov. 2, Seite 164;
Lib. Hist.Franc. c. 43, ebd., Seite 315f.; weitere Quellen BM² 2r-4a.
Zur Datierung seines Staatsstreichversuchs
neuerdings L. Dupraz, Le royaume des Francs et l'ascension politique des
maires du palais au declin du VI sicle, Fribourg/Schw. 1948, Seite 109ff,
284ff.
Schieffer Rudolf:
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"Die Karolinger"
Dass Grimoald sogleich
den Anspruch auf die eben erst zurückgewonnene austrische Machtstellung
seines Vaters erheben und schließlich auch durchsetzen konnte, zeigt
deutlich den Sog des dynastischen Denkens, in den das Hausmeieramt inzwischen
geraten war. Zwar hatte Grimoald 641
zunächst noch als dux und gemeinsam mit dem seit den 630-er
Jahren führenden dux Adalgisel
einen Feldzug des halbwüchsigen Königs
Sigibert gegen den Thüringer-Herzog (dux)
Radulf
zu bestehen, an dessen Seite der AGILOLFINGER
Fara,
Sohn des früher umgebrachten Chrodoald,
fiel, ohne dass Radulf unter die Botmäßigkeit der Austrier
gebracht werden konnte, doch als dann 642/43 Grimoalds
schärfster Konkurrent am austrischen Hof, der "übermütige
und ehrgeizige" Königserzieher Otto,
durch den Alemannen-Herzog Leuthar getötet worden war, gab
es kein Hindernis mehr: Der Sohn Pippins
wurde "Hausmeier im Palast Sigiberts
und im ganzen Reich der Austrier". Drei Urkunden der folgenden Jahre,
wiederum Klostergründungen, betreffend, geben Aufschluß über
die seitherige Kräfteverteilung, 646/47 wurde die Güterausstattung
von Cugnon am Südrand der Ardennen von Sigibert
III. "auf den Rat der Bischöfe von Köln, Trier und
Metz sowie der Großen Grimoald,
Bobo und Adalgisel" vorgenommen,
und ebenso standen Kunibert von Köln und der Hausmeier
Grimoald 648/50 bei der Verlagerung dieser Neugründungen
an ihren endgültigen Standort Stablo-Malmedy (in den nördlichen
Ardennen) an der Spitze einer urkundlichen Zeugenliste von fünf Bischöfen
und neun weltlichen Großen, unter denen wir auch Grimoalds
Schwager Ansegisel
und dessen Bruder Chlodulf,
also die Söhne Arnulfs
von Metz,
als königliche domestici wiederfinden. Noch
etwas später sprach dann ein erneutes Schenkungsprivileg Sigiberts
offen
von Stablo-Malmedy als einer Stiftung, die Grimoald
"aus eigenem Antrieb" auf ihm überlassenen Königsland vorgenommen
habe. Es ging also im Grunde um ein weiteres pippinidisches
Hauskloster, das Grimoald
überdies durch die Übertragung an den Abt Remaklus
aus Solignac (bei Limoges) an das irofränkischen Mönchtum
Innergalliens anzuschließen suchte. Wie sehr seine Kirchenpolitik
zugleich die Familieninteressen im Auge hatte, zeigt sich auch daran, dass
647/48 der Aquitanier Amandus, mit Pippins
Witwe Itta durch die Gründung von Nivelles verbunden,
als Landfremder zum Diözesan-Bischof in Maastricht gemacht
werden konnte und dass um 654/55 der domesticus Chlodulf
den einstigen bischöflichen Stuhl seines Vaters Arnulf in der
austrischen Residenzstadt Metz bestieg.
Offensichtlich verstand es Grimoald,
die Regierung Austriens ganz mit eigener Hand zu führen, selbst nachdem
König
Sigibert III. um 645 das Mündigkeitsalter von 15 Jahren
erreicht hatte. Dieser Zustand scheint den Hausmeier allmählich zu
dem kühnen Plan beflügelt zu haben, seiner Familie auch in aller
Form die königliche Würde zu verschaffen. Dabei dachte er keineswegs
daran, das Geschlecht der MEROWINGER
vom fränkischen Thron zu stoßen, den es bereits seit Chlodwigs
Zeiten inzwischen in 6. Generation exklusiv innehatte, sondern er wollte
die herrschende Dynastie ganz friedlich beerben. Da das Unterfangen Jahre
später in einem Fiasko geendet ist, hat die karolingische
Quellenüberlieferung
einen dichten Schleier des Geheimnisses darüber ausgebreitet und mitunter
glatt bestritten, dass Grimoald der Ältere
überhaupt einen Sohn gehabt hat. Tatsächlich kennen wir nicht
einmal seinen eigentlichen Namen, denn der Königsname
Childebert,
unter dem er in fränkischen Herrscherlisten des 8./9. Jahrhunderts
begegnet, ist ihm zweifellos erst in dem Augenblick beigelegt worden, da
er sich als vollgültiger MEROWINGER
ausweisen sollte. Ob dem eine regelrechte Adoption durch
Sigibert III. zu Grunde lag, wie ein sehr später Chronist
wissen will, ist ungewiß, doch dürfte feststehen, dass der Sohn
des Hausmeiers, sobald Sigibert
gestorben war (nach neuerer Auffassung bereits 651, nicht 656), mit einem
so begründeten Anspruch auf dessen Nachfolge hervorgetreten ist. Dabei
konnte er wohl auf die Furcht vieler Austrier bauen, nach Sigiberts
Ende wieder von Neustrien aus regiert zu werden, wo dessen jüngerer
Bruder Chlodwig
II., mit der früheren Sklavin Balthild
verheiratet, immerhin drei kleine Söhne hatte.
In seinem ehrgeizigen Kalkül ließ sich der
Hausmeier Grimoald selbst dadurch nicht
beirren, dass Sigibert III. einen,
wenn auch unmündigen, ehelichen Sohn hinterließ, der den Namen
seines Großvaters Dagobert
erhalten
hatte. Gemäß einer kurz vor dem Tod des austrischen Königs
getroffenen Absprache "ließ er den kleinen
Dagobert scheren und schickte ihn mit Bischof Dido (Desiderius)
von Poitiers auf eine weite Reise nach Irland in ein dortiges Kloster,
um den eigenen Sohn zum König zu machen". Das "Buch der Frankengeschichte"
eines unbekannten Neustriers wohl aus der Gegend um Soissons aus dem Jahre
727, das mit diesen Worten als einzige Quelle über den "Staatsstreich"
berichtet, fügt sogleich an, die Franken seien darüber sehr entrüstet
gewesen, hätten Grimoald
in einen Hinterhalt gelockt, ihn ergriffen und dem König
Chlodwig II. († 657) zur
Aburteilung übergeben; in Paris sei er dann eingekerkert und zur Strafe
für den Frevel an seinem Herrn grausam getötet worden. Die Hinrichtung
Grimoalds durch seine neustrischen Widersacher steht damit fest,
doch ist aus einer einzigen, zufällig überkommenen Urkunde, die
eine Datierung nach dem "6. Jahr des Königs
Childebert" aufweist, der Schluß
zu ziehen, dass der adoptierte "MEROWINGER"
und mit ihm sein leiblicher Vater der Hausmeier und wahre Machthaber Grimoald,
zuvor jahrelang Anerkennung gefunden haben müssen. Da von einem gewaltsamen
Ende Childeberts III. nichts verlautet,
mag er 656/57 eines natürlichen Todes gestorben sein und erst dadurch
Grimoald in eine unhaltbare Lage gebracht
haben, die es den Gegnern leicht machte, ihn alsbald zu vernichten.
Der Sturz war tief. Mit dem Hausmeier
Grimoald dem Älteren und dem adoptierten Childebert
erlosch bereits in der zweiten bzw. dritten Generation der Mannesstamm
der
PIPPINIDEN.
Erst 662 schickte Chlothar
III. seinen jüngeren Bruder Childerich
II. als neuen Teil-König nach Neustrien, wo inzwischen
die mit Grimoald
verfeindeten Adelskreise den Ton angaben. An der Seite von
Sigiberts Witwe Chimnechild
wurde der dux Wulfoald
mit Rückhalt an den Neustriern zur bestimmenden Figur dieser Jahre;
auf seine Wirksamkeit dürfte es sich beziehen, wenn die Klosterüberlieferung
von Nivelles zu vermelden weiß, "Könige, Königinnen und
selbst Bischöfe" hätten die
Äbtissin Wulfetrud
(†
669), Grimoalds
Tochter, "aus Haß gegen ihren Vater von ihrem Amt durch
Überredung und schließlich mit Gewalt entfernen wollen". Auch
bei der Bischofswahl in Maastricht kam um 670 mit dem einheimischen
Lambert offenbar ein Gegner der PIPPINIDEN
zum Zuge, und die Doppelabtei Stablo-Malmedy mußte gar 669/70 eine
Königsurkunde entgegennehmen, in der Grimoalds
Gründungsinitiative völlig außer acht gelassen und die
Ausstattung mit Waldungen in den Ardennen ausdrücklich vermindert
wurde. Maßgeblich beteiligt war dabei ein dux Gundoin,
der wahrscheinlich gleichzusetzen ist mit jenem Gundwin, der einige
Zeit nach 657 Grimoalds Schwager, den
domesticus Ansegisel, erschlug.
Da auch Bischof Chlodulf von Metz, der andere Sohn Arnulfs,
bald nach 670 gestorben sein dürfte und anscheinend von seinem Sohn
Aunulf
nicht lange überlebt wurde, verblieben aus Arnulfs und Pippins
Geschlecht allein Begga,
die Witwe Ansegisels, und ihr
Sohn, der um 640/50 geborene Pippin
der Mittlere.
Ewig Eugen:
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„Die Merowinger“
Gegen die Erhebung des von Sigibert
adoptierten Grimoald-Sohnes
zum König erhob sich anscheinend kein Widerstand.
Die Regierungszeit des Childebertus
adoptivus (656-662) ist in tiefes Dunkel gehüllt,
das bisher nicht aufgehellt werden konnte. Thüringen war der austrasischen
Zentralgewalt schon unter Sigibert III. entglitten.
Ob die Auflösung in den rechtsrheinischen Ländern weiter fortschritt,
ist unbekannt. Äußere Gefahren bestanden an der Ost-Grenze nicht
mehr oder noch nicht. Das große Slawenreich Samos,
das wohl von der mittleren Elbe bis nach Kärnten gereicht hatte, löste
sich um 660 auf. Die an Theiß und Donau wieder erstarkenden Awaren
haben jedoch erst in der Folgezeit die "schwächste und schmalste Stelle"
des Samo-Reichs im heutigen Nieder-Österreich
durchstoßen und damit die bayrische Grenze an der Enns erreicht.
Es scheint, dass Grimoald,
der eigentliche Regent des austrasischen Reichs in diesen Jahren,
zu den rechtsrheinischen Herzögen einigermaßen ausgewogene Beziehungen
unterhielt. Gefährlicher war für die PIPPINIDEN
jedenfalls die Opposition in Auster selbst, das heißt in den fränkischen
Kernlanden des Reichs. Sie kann in der Regierungszeit des Grimoald-Sohnes
nicht erloschen sein und dürfte auch Beziehungen zur neustroburgundischen
Regierung aufgenommen haben, die sich jedoch erst auswirkten, als Childebertus
adoptivus
662 eines - anscheinend natürlichen - Todes starb. Durch den
vorzeitigen Tod des Sohnes verlor
Grimoald
die legale Grundlage seiner Macht. Er sah sich nun selbst gezwungen, Verbindungen
mit dem neustroburgundischen Hof aufzunehmen. Dabei geriet er in einen
Hinterhalt, wurde in Paris gefangengenommen und hingerichtet.
Konecny Silvia: Seite 45,51
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die
politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."
Die Überlieferung folgt der Linie der erfolgreichen Vertreter dieses Geschlechts. Hingegen weiß man etwa nichts von der Frau Grimoalds I. und Mutter Childeberts, was für die Beurteilung des "Staatsstreichs" Grimoalds besonders wichtig wäre.
Schneider Reinhard: Seite 151-153
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„Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter“
Der Blick wird zunächst auf das austrasische Reich
gelenkt, wo
König Sigibert
III. am 1.2.656 verstarb. Da er jahrelang kinderlos gewesen
und eine Sohnesfolge in seinem und dem Interesse anderer lag, war
Sigibert
auf
den Vorschlag seines Hausmeiers, des PIPPINIDEN
Grimoald, bereitwillig eingegangen, dessen Sohn zu adoptieren
[474 Zu dem von der Forschung immer wieder heftig diskutierten Problem
des
Grimoaldschen Staatsstreich gibt
es eine Fülle von älteren und jüngeren Arbeiten, über
die J. Fischer, Der Hausmeier Ebroin (1954) 17ff, einen sehr guten Überblick
vermittelt. Außerdem muß auf die bereits genannte Studie von
E. Ewig (1965) verwiesen werden. In beiden Forschungsberichten werden auch
die Probleme der Überlieferung gründlich diskutiert. Hier sollen
im folgenden nur diejenigen Belege und Studien zusätzlich herangezogen
werden, die im Rahmen der vorliegenden engeren Thematik besonders interessieren.].
Der adoptierte Grimoald-Sohn erhielt
den MEROWINER-Namen Childebert,
wodurch ebenfalls die dem Kinde zugedachte Herrschaftsrolle ihren Ausdruck
fand [475 In seiner scharfsinnigen und hypothesenreichen Untersuchung
der merowingischen Königsliste
des Diptychon Barberini aus der zweiten Hälfte des 7. Jh. hat H. Thomas
(Die Namensliste des Diptychon Barberini und der Sturz des Hausmeiers
Grimoald, DA 25 [1969] 17-63) Seite 40, die interessante These vertreten,
Grimoald habe seinen Sohn mit Childebert
"nicht einen beliebigen merowingischen
Herrschernamen (verliehen), sondern den eines Königs, dem die Adoption
den Besitz eines der fränkischen Teilreiche eingebracht hatte". Bewußt
sei also der 577 von Guntram
in Pompierre adoptierte Childebert
zum namengebenden Ahn Childerts (III.)
geworden. Zur Adoption Childeberts II.
vgl. oben Seite 111f; 118f.]. Für Sigibert
und besonders Grimoald komplizierte
sich die derart geregelte austrasische Nachfolgefrage, als Sigibert
doch noch ein eigener Sohn (Dagobert II.)
geboren wurde, der natürlich vor Childebert
Herrschaftsansprüche geltend machen konnte. Sigibert
soll auch nach Angaben der im 11. Jahrhundert von Sigebert von Gembloux
geschriebenen Vita Sigeberti Childebert
nur als Erben (haeredem) eingesetzt haben, si ipsum contingeret
sine liberis obire. Nach Dagoberts Geburt aber habe der König
seine frühere testzamentarische Verfügung widerrufen ( priori
testamento ad rritum redacto) und den eigenen Sohn seinem Hausmeier
Grimoald zur Erziehung übergeben,
ut eius potentia contar omnes tutrus sublimaretur in Austrasiorum regno.
Diese Nachrrichten decken sich zum Teil mit solchen der Herigeri gesta
episcoporum Leodiensium, deren Abfassungszeit zwischen 972 und 980 angesetzt
wird. Danach sah der sterbende König in seinem Hausmeier mit Recht
den für die Nachfolgeentscheidung maßgeblichen Mann, dem er
seinen Sohn anvertraute und den er vielleicht durch einen Treueid zusätzlich
band. Trotz dieser Nachrichten bleibt eine Skepsis, ob Erbansprüche
einen zum Zweck der Herrschaftsnachfolgeregelung Adoptierten so eindeutig
widerrufen werden konnte, zumal wenn die merowingische
Namengebung den Adoptierten auch als MEROWINGER
auswies. Zusätzlich kann verwiesen werden auf das Beispiel König
Guntrams, der im Jahre 577 gelobt hatte, seinen Adoptiv-Sohn
Childebert
auch
im Falle, daß er "noch Söhne bekommen sollte", "doch gleich
wie einen von ihnen (zu) halten. Da auch die sehr zuverlässige Vita
Bonitu Childebert den Adoptierten und
Dagobert II. gemeinsam als Söhne Sigiberts
III. anspricht, die zur Zeit der Erhebung Childerichs
II. (in Austrasien 662) bereits tot waren, ergibt sich als ziemlich
sicher, daß Grimoalds Sohn neben
Dagobert
II. Erbansprüche auf das nach Sigiberts
Tod verwaiste Ost-Reich rechtens geltend machen konnte. Dadurch fällt
auf Grimoalds sogenannten Staatsstreich
ein etwas anderes Licht. Gleichzeitig läßt sich die ca. sechs
Jahre währenden Königsherrschaft Childeberts
des Adoptierten in ihrer relativ langen Dauer bis zu Grimoalds
Sturz natürlich ebenfalls besser erklären
Für die Situation nach Sigiberts
III. Tod ist der im Jahre 727 geschriebene Liber historiae Francorum
die Hauptquelle, deren Angaben zugrunde gelegt werden müssen, obwohl
entscheidende chronologische Ansätze nicht haltbar sind: Gleich nach
des Königs Tod ließ Grimoald
dessen filius parvolum nomine Daygobertum
zum Mönch scheren und durch Bischof Dido von Poitiers in ein
fern gelegenes Kloster nach Irland bringen, während er seinen eigenen
Sohn;
Sigiberts Adoptiv-Sohn
Childebert, in die Königsherrschaft
einsetzte. "Darüber" waren die Großen des neustrischen Nachbarreiches
empört, möglicherweise weil ihre eigenen weltlichen Einignungsbestrebungen
durchkreuzt worden waren. Sie schritten zu politischen Gegenmaßnahmen.
Dabei gelang es im Bündnis mit einer austasischen Opposition, Grimoald
gefangen zu nehmen und angeblich zu Chlodwig
II.
nach Paris zu schaffen, wo der Hausmeier hingerichtet
wurde. Aus verschiedenen Gründen schwankt nun die Datierung seiner
Entmachtung zwischen 656/57 (Liber hist. Franc.) mit Chlodwigs
II. Tod zwischen dem 11. September und dem 16. November 657
als terminus ante und dem durch die jüngste Forschung glaubhafter
gemachten Ansatz auf das Jahr 661. Entscheidender für letzteren
gegen den Liber historiae Francorum ist letztlich, daß es schwer
fällt "zu gleuben, daß sich der Grimoald-Sohn
Childebert
nach dem Fall des mächtigen Vaters noch bis 661 in der austrasischen
Königsherrschaft behauptet hatte.
oo N.N.
†
Kinder:
Childebert (III.) adoptivus
†
656/57
Wulfetrud Äbtissin von Nivelles (659-669)
†
23.11.669
Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
- Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte
Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite 438,452, 453 - Deutsche
Geschichte Band 1 Von den Anfängen bis zur Ausbildung des Feudalismus
Mitte des 11. Jahrhunderts. VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin
1982, Seite 261,264 - Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988, Seite 143-146,156,158,162,180,181-185
- Geuenich Diter: Geschichte der Alemannen. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 1997, Seite 99,159 - Hlawitschka, Eduard: Adoptionen
im mittelalterlichen Königshaus, in: Schulz Knut: Beiträge zur
Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Festschrift für
Herbert Helbig zum 65. Geburtstag, Köln Seite 1-32 - Hlawitschka
Eduard: Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte.
Anton Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 34 - Jarnut Jörg: Agilolfingerstudien.
Anton Hiersemann Stuttgart 1986, Seite 76,109,127 - Konecny Silvia:
Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung
der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie
vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien
1976, Seite 51 - Mühlbacher Engelbert: Deutsche Geschichte
unter den Karolingern. Phaidon Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion
- Riche Pierre: Die Karolinger. Eine Familie formt Europa. Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1991, Seite 36-42, 50
- Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 1992, Seite 19-23, 26,58 - Schneider Reinhard:
Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter. Anton
Hiersemann Stuttgart 1972, Seite 151,170,162 - Werner Karl Ferdinand:
Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch
Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 353,356,359 - Werner
Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1982, Seite 30,136,145 - Wies Ernst W.: Karl
der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite
38 -