Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 780
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Montbeliard (dt. Mömpelgard)
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Stadt und ehemalige Grafschaft in O-Frankreich, nahe der Burgundischen Pforte
Die Grafschaftsrechte lagen im 10. Jh. anscheinend bei
den Grafen von Macon. Der mit einer Nichte König
Rudolfs III. von Burgund vermählte Ludwig von Mousson
erhielt Montbeliard vermutlich kurz vor 1044
von König HEINRICH III. Die Grafschaft
Montbeliard wird erstmals nach 1070 erwähnt und dürfte
durch die Heirat von Ludwigs Sohn Dietrich (+ 1102) mit Ermentrud,
Tochter Graf Wilhelms von Burgund und
Erbin der Grafschaftsrechte, entstanden sein. Nach dem Tode Dietrichs
II. (+ 1162), der keine Nachkommen hatte, übernahm dessen Enkel
Amadeus von Montfaucon aus der älteren Linie dieses Hauses
die
Grafschaft Montbeliard, die in Sohnesfolge
an Richard (+ 1237), dann an Dietrich II. ‚le grand baron‘ (1222-1282),
der schon zu Lebzeiten seines Vaters mitregierte, überging. Dietrich
gründete das Spital in Montbeliard, wurde 1255 Mitglied des Rheinischen
Städtebundes, erwarb Pruntrut als Pfand des Bischofs von Basel (bis
1461) und nahm die Grafschaft von König RUDOLF
VON HABSBURG zu Lehen. Er setzte seine Urenkelin Wilhelmine
von Neuenburg und deren Ehemann Rainald von Burgund als Erben
ein. Letzterer gewährte der Stadt Montbeliard umfangreich Privilegien.
Sein Versuch, die Lehnsabhängigkeit
Montbeliards
vom
deutschen König zu lösen, scheiterte 1284 am Widerstand
König
RUDOLFS. Da Rainalds Sohn Othemin (+ 1332) geisteskrank
und unverheiratet war, kamMontbeliard 1322
an dessen Schwester Agnes und ihren Ehemann Heinrich von Montfaucon
(aus der jüngeren Linie), dessen Fehden Montbeliard
ebenso
belasteten wie mehrfache Seuchen. Heinrichs Nachfolger
Stephan
(+ 1397) überlebte seinen 1396 bei Nikopolis gefallenen Sohn Heinrich.
Dessen
Erbtochter
Henriette wurde 1397 verlobt mit Graf Eberhard IV.
von Württemberg, der (nach anfänglicher Regentschaft des
Vaters) 1409 die Regierung in Montbeliard
antrat. Die Grafschaft Mömpelgard, mit
Stadt und rund 50 Dörfern, den Herrschaften Cherval und Passavant
den orten Etobon, Granges und Saulmot sowie Pruntrut, wurde in SW-Deutschland
zum Leitbegriff für sämtliche linksrheinische Besitzungen Württembergs.
Nach Eberhards Tod regierte 1419-1444 seine Witwe Henriette.
Einer kurzen Gesamtherrschaft ihrer Söhne
Ludwig I. und Ulrich
V. folgte die alleinige Regierung des ersteren gegen eine Schuldverschreibung
von 40.000 fl. Die Grafschaft wurde 1473-1482 von Graf Heinrich von
Württemberg (+ 1519) von Neuburg regiert, kam durch den Münsinger
Vertrag über Eberhard den Jüngeren an Graf Eberhard im
Bart. Seit 1801 definitiv bei Frankreich.