Jüngerer Sohn des Königs
Karl I. von Anjou-Neapel und der Beatrix
von Provence, Erbtochter von Graf Raimund Berengar V.
Thiele, Andreas: Tafel 413
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und
Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa"
PHILIPP
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* 1256, + 1277
1267 Fürst von Achaia
1274 Titular-König von Thessalonich
1271
oo Isabella de Villehardouin, Tochter und Erbin
des Fürsten Wilhelm II. von Morea-Achaia
* um 1256,
+ 1312
Zu ihren zwei anderen Ehen siehe Holland II bzw. Savoyen
I d.
Am 11. August 1269 wurde Karls
zweiter Sohn Philipp in Sassari zum
König
von Sardinien ausgerufen, was für Pisa ein schwerer Schlag war.
Karls Sohn
Philipp, der König von Sardinien, heiratete 1271
die Erb-Tochter des Fürsten Wilhelm von Achaia, Isabella.
Achaia (Morea) sollte nach diesen Verträgen Wilhelm
von Villehardouin bis zu seinem Tode verbleiben. Starb er ohne männliche
Erben, dann sollte es an den Gemahl seiner Erb-Tochter, an Philipp,
den Sohn Karls, fallen; starb letzterer
ohne Erben vor seinem Schwiegervater, was dann eintrat, dann fiel das Fürstentum
an Karl bzw. seine Erben im Regno.
Kiesewetter, Andreas: Seite 27,30,32,34,37,47
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"Die Anfänge der Regierung König Karls II.
von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence
und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts"
In späterer Zeit gesellte sich zu dieser Behinderung
wie bei seinem Vater und bei seinem Sohn Philipp
von Tarent noch die Malaria hinzu, mit der er, da er sich nie
im Orient augehalten hatte, offensichtlich in S-Italien infiziert worden
war. Über die Erziehung des Prinzen besitzen wir nur spärliche
Quellenzeugnisse. Sicher ist lediglich, daß der junge Karl
gemeinsam
mit seinem jüngeren Bruder Philipp
durch
die Ritter Eustache und Hugo de Mesnil-Renard sowie einen Kleriker Guido
erzogen wurde.
Als Gegenleistung erkannte der Fürst die
angiovinische Oberhoheit über Achaia an. Die erbberechtigte
Tochter Wilhelms, Isabella, sollte
einen Sohn des Königs heiraten, der nach dem Tode des VILLEHARDOUIN
dessen Erbe antreten sollte.
In ihrem Testament vom 30. Juni 1266 hatte Beatrix
Karl II. ausdrücklich als Universalerben der Grafschaften
Provence und Forcalquier eingesetzt, während Karl
I. lediglich das Nießbrauchsrecht auf Lebenzeit eingeräumt
wurde. Für ihre Töchter setzte sie Geldlegate aus, ihr Lieblingssohn
Philipp
sollte
das väterliche Erbe in den Grafschaften Anjou und Maine antreten.
Verstieß der Kronprinz gegen eine der Klauseln oder usurpierte gegen
den Willen des Vaters die Grafschaften Anjou und Maine, sollte ihm sein
Bruder als Erbe nachfolgen.
Die Vorbereitungen zur Ritterweihe der beiden Prinzen
Karl und Philipp begannen
bereits zu Beginn des Jahres 1272. Am Pfingstsonntag, dem 12. Juni 1272,
wurden Karl II. und Philipp
in
einer feierlichen Zeremonie auf dem Feld des Klosters San Pietro ad Aram
in der Nähe von Neapel zu Rittern geweiht.
Gegen Ende der Statthalterschaft mußte Karl
noch
einen schweren persönlichen Schicksalsschlag hinnehmen. Sein jüngerer
Bruder, der nach den Vereinbarungen von Viterbio einst Fürst von Achaia
hätte werden sollen, starb nach langem Siechtum im Februar
1277 in Trani. Nach ihm wurde vermutlich der vierte Sohn des Fürsten,
der 1276 geboren worden war, auf den Namen Philipp
getauft.
28.5.1271
oo 1. Isabella de Villehardouin, Tochter
und Erbin des Fürsten Wilhelm II. von Achaia
x um
1256-23.1.1312
Literatur:
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Herde Peter: Karl I. von Anjou. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln Mainz 1979 Seite 84,85, 94 - Kiesewetter,
Andreas: Die Anfänge der Regierung König Karls II. von Anjou
(1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence und der
Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts, Matthiesen Verlag 1999
Seite 26 A.,27,30,32,34,37,47,339 - Thiele, Andreas: Erzählende
genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband
2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II
Nord-, Ost- und Südeuropa, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 413 -