Einziger Sohn des Seigneur Philipp
II. de la Ferte-Alais
aus dem Hause MONTFORT und der
Johanna de Levis, Tochter von Seigneur
Guido II.
Thiele, Andreas: Tafel 171
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur
europäischen
Geschichte Band IV Die Britische Peerage"
JOHANN II.
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† 1300
Johann II. von Montfort war Seigneur de la Ferte-Alais, Graf di Squillace und Montescaglioso und wurde Kämmerer des Königreiches Neapel und General-Kapitän von Kalabrien.
1) oo ISABEL MALETTA, Tochter des
neapolitanischen
Kämmerers Manfred
†
2) oo MARGARETE DE BEAUMONT-EN-GATINAIS,
Tochter
und Erbin des Grafen Peter di Montescagioso
† 1307
(Ihre 2. Ehe siehe Dreux II a)
Kurz zuvor war in Neapel schon ein
französisches
Kontingent unter Jean de Montfort eingetroffen, für
welches
Karl I. vom belagerten Messina aus
Befehl zur Besoldung gab [11 Bereits vor dem 20. August 1282
war
die Vorhut unter dem Kommando Jeans de Montfort im
Königreich
Sizilien eingetroffen: RA 25, 133 Nr. 66.].
Die Rechte für den Adel wurden gewiß auf
Initiative der dem König nahestehenden französischen Adligen
gewährt. Treibende Kräfte waren vermutlich Robert
von Artois, Pierre d'Alencon, Otto von Burgund und
Jean de
Montfort sowie einige Italiener. Dieser Personenkreis hat den
Kronprinzen
zuvor militärisch beraten und ihn bereits in Terranova bei der
Vorbereitung
der Ständeversammlung unterstützt.
Jean de Montfort wurde Robert
von Artois als Generalkapitan zur Seite gestellt [4
Ende 1285 wird er bereits als tunc capitaneus generalis bezeichnet:
RA 31, 118ff. Nr. 58. Offensichtlich übte er das Amt nur für
wenige Monate aus, da am 20. August 1285 schon wieder Louis de Mons in
dieser Funktion zu finden ist.].
Jean de Montfort wurde beauftragt, die
militärische
Vorbereitung zu koordinieren, während Pietro di Brayda für die
Bereitstellung von Lebensmitteln und des Fodrums zur Versorgung der
Truppen
verantwortlich war.
[4 Eine Vorhut des des angiovinischen
Heeres unter dem Kommando Jeans de Montfort war schon Mitte
Juli
1289 nach Gaeta aufgebrochen: RA 36, 116 Nr. 57.]
Falls die Treuga gebrochen werden sollte und
irgendwelche
Personen Schaden erleiden sollten, hatte sich die Geschädigten
binnen
zwei Monaten an Jean de Montfort bzw. Roger Lauria zu wenden, die
für die Schadensregulierung verantwortlich waren.
Nachdem der Generalkapitan Jean de Montfort
Karl Martell ausdrücklich verboten hatte, die
Operationen
persönlich zu führen, wurde am 3. August 1293 erneut Tomaso Sanseverino
mit der Organisation des Unternehmens betraut.
[4 Karl Martell
war
am 9. Februar 1294 auf Befehl seines Vaters aus dem Regno in die
Toskana
aufgebrochen, um Karl II.
entgegenzuziehen.
Schon am 30. Oktober 1293 hatte der König den bisherigen Generalkapitan
Jean de Montfort zum Statthalter ernannt, doch trat dieser
sein
Amt erst nach der Abreise Karl Martells am
16. Feabruar 1294 an.]
Als Robert von Artois im
November 1291 nach Frankreich zurückkehrte, spielte sein Nachfolger
Jean de Montfort die erste Geige und beeinflußte die
Entscheidungen
Karl Martells [6 Jean de
Montfort
war am 14. April 1291 zum Generalkapitan im Regno ernannt
worden.
Am folgenden Tage erhielt er Anweisung, sich mit Guillaume l'Estendard
iunior in das Regno zu begeben, wo er am 28. Mai erstmals
nachweisbar ist,
doch wurde Robert von Artois am
18.
April in seinem Amt noch einmal ausdrücklich bestätigt,
weshalb
MONTFORT das Generalkapitanat bis November 1291 nicht
ausübte
(In einer Urkunde von 1291 XI 3 nennt er sich regni Sicilie
camerarius:
ADPC, A 36 Nr. 11). Als sich Robert im
Herbst 1291 anschickte, Süd-Italien endgültig zu verlassen,
wurde die
Ernennung MONTFORTS zum Generalkapitan am 3.XII. 1291
noch
einmal erneuert (RA 40, 13 Nr. 29). Die Gründe für die
Amtsenthebung
Roberts von Artois sind etwas
unklar.
Als "offizieller Grund" wurde der Befehl Philipps
des Schönen an seinen Onkel zur Rückkehr nach
Frankreich
gegeben, doch war es vermutlich auch zu einem Zerwürfnis zwischen
Karl II. und seinem Generalkapitan infolge der
franzosenfreundlichen
Praxis der Belehnungen und Ämterbesetzungen Roberts
gekommen.]. Die stetig wachsende Bedeutung des Amtes des
Generalkapitäns
auch in politischen Angelegenheiten läßt sich besonders aus
dem Amtsbestimmungen MONTFORTS ablesen. Karl
Martell wurde
noch einmal ausdrücklich angetragen, allen
Befehlen und Ratschlägen des Generalkapitans unbedingt
Folge
zu leisten. In der Amtspraxis hielt sich der Thronfolger dann
tatsächlich
auch penibel an diese Bestimmung. Als der Kronprinz im Sommer 1292
persönlich
das von den Aragoniern besetzte Castellabate entsetzen wollte,
ließ
er auf Druck MONTFORTS davon ab. Das Amt des Generalkapitans,
das
von Karl I. nach der Vesper
geschaffen
worden war und die Aufgaben des
Comestabulus weitgehend absorbiert
hatte, nahm unter Karl II. nun
auch
zunehmend politische und administrative Funktionen an, da die
Generalkapitane,
und nicht der Generalvikar Karl Martell,
zumindest in den Jahren 1289 bis 1294, die innere Politik des Regno
bestimmten.
Dem consilium, das erneut durch den Generalkapitan
und Kämmerer Jean de Montfort gemeinsam mit dem Erzbischof
von Neapel, Filippo Minutolo, präsidiert wurde,
gehörten Raymond
de Baux, der seit 1. August 1293 das Amt des Kriegskapitans im
Prinzipat
ausübte, der Seneschall Geoffroy
de Milly, der Marschall
Guillaume
l'Estendard iunior, der Großadmiral Rainald von Avella,
Gui d'Allemagne
an.
In den Amtsbestimmungen, die Karl
II. im Juni 1295 gemeinsam mit Bartholomäus von Capua und
anderen Juristen ausarbeitete und dem seit 1273 amtierenden
Kämerer
Jean de Montfort am 4. Juli übersandte, wurden die Aufgaben
des
Großkämmerers nun vor allem auf den administrativen Bereich
ausgedehnt.
1295 wurde ihnen auch noch die die Oberaufsicht
üer
die Verproviantierung und Reparatur der Kastelle entzogen, da diese
Aufagbe
nun dem Generalkapitan und Großkämmerer Jean de
Montfort
übertragen wurde.
Auch nach der Abreise Roberts
von Artois aus dem Regno wurden aus diesen Einkünften
weiterhin
Geldlegate ausgezahlt, so die 2.190 Unzen, die Jean de Montfort
jährlich als Großkämmerer und Genralkapitan
angewiesen wurden, und 400 Unzen, die jährlich an Geoffroi II. de
Joinville ausgezahlt wurden. Dem Kronprinzen
Karl
Martell wurden pro Jahr 4.000 und ab dem 17. Juli 1292
sogar
6.000 Unzen zum Unterhalt seines Haushaltes angewiesen. Die Königin
Maria von Ungarn kam gleichfalls in den Genuß einer
jährlichen
Pension von 2.800 Unzen.
1295 wurde mit Jean de Montfort dann auch noch
ein militärischer Oberbefehlshaber über Lucera eingesetzt.
1. oo Isabel Maletta, Tochter des neapol.
Kämmerers
Manfred
†
2. oo 1. Margarethe von Beaumont-en-Gatinais,
Erb-Tochter
des Grafen Peter di Montescaglioso
† 1307
Literatur:
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Herde Peter: Karl I. von Anjou. Verlag W.
Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln Mainz 1979 Seite 108 -
Kiesewetter, Andreas: Die Anfänge der
Regierung
König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel,
die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13.
Jahrhunderts,
Matthiesen Verlag 1999 Seite 94,96 A.,113,165,207,208
A.,210,215,399A.,400,403,423,432,481 A.,489,514 - Thiele,
Andreas: Erzählende
genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band IV Die Britische
Peerage,
ein Auszug, R.G. Fischer Verlag 1996 Tafel 171 -