Johann II. von Montfort                  Seigneur de la Ferte-Alais
-----------------------------                  Graf di Squillace und Montescaglioso
um 1250 1300
 

Einziger Sohn des Seigneur Philipp II. de la Ferte-Alais aus dem Hause MONTFORT und der Johanna de Levis, Tochter von Seigneur Guido II.
 

Thiele, Andreas: Tafel 171
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band IV Die Britische Peerage"

JOHANN II.
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    1300

Johann II. von Montfort war Seigneur de la Ferte-Alais, Graf di Squillace und Montescaglioso und wurde Kämmerer des Königreiches Neapel und General-Kapitän von Kalabrien.

  1) oo ISABEL MALETTA, Tochter des neapolitanischen Kämmerers Manfred
                

  2) oo MARGARETE DE BEAUMONT-EN-GATINAIS, Tochter und Erbin des Grafen Peter di Montescagioso
                   1307

(Ihre 2. Ehe siehe Dreux II a)


Kiesewetter, Andreas: Seite 94,113,165,207,208 A.,210,215,399A.,400,403,423,432,489,514
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"Die Anfänge der Regierung König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts"

Kurz zuvor war in Neapel schon ein französisches Kontingent unter Jean de Montfort eingetroffen, für welches Karl I. vom belagerten Messina aus Befehl zur Besoldung gab [11 Bereits vor dem 20. August 1282 war die Vorhut unter dem Kommando Jeans de Montfort im Königreich Sizilien eingetroffen: RA 25, 133 Nr. 66.].
Die Rechte für den Adel wurden gewiß auf Initiative der dem König nahestehenden französischen Adligen gewährt. Treibende Kräfte waren vermutlich Robert von Artois, Pierre d'Alencon, Otto von Burgund und Jean de Montfort sowie einige Italiener. Dieser Personenkreis hat den Kronprinzen zuvor militärisch beraten und ihn bereits in Terranova bei der Vorbereitung der Ständeversammlung unterstützt.
Jean de Montfort wurde Robert von Artois als Generalkapitan zur Seite gestellt [4 Ende 1285 wird er bereits als tunc capitaneus generalis bezeichnet: RA 31, 118ff. Nr. 58. Offensichtlich übte er das Amt nur für wenige Monate aus, da am 20. August 1285 schon wieder Louis de Mons in dieser Funktion zu finden ist.].
Jean de Montfort wurde beauftragt, die militärische Vorbereitung zu koordinieren, während Pietro di Brayda für die Bereitstellung von Lebensmitteln und des Fodrums zur Versorgung der Truppen verantwortlich war.
[4 Eine Vorhut des des angiovinischen Heeres unter dem Kommando Jeans de Montfort war schon Mitte Juli 1289 nach Gaeta aufgebrochen: RA 36, 116 Nr. 57.]
Falls die Treuga gebrochen werden sollte und irgendwelche Personen Schaden erleiden sollten, hatte sich die Geschädigten binnen zwei Monaten an Jean de Montfort bzw. Roger Lauria zu wenden, die für die Schadensregulierung verantwortlich waren.
Nachdem der Generalkapitan Jean de Montfort Karl Martell ausdrücklich verboten hatte, die Operationen persönlich zu führen, wurde am 3. August 1293 erneut Tomaso Sanseverino mit der Organisation des Unternehmens betraut.
[4 Karl Martell war am 9. Februar 1294 auf Befehl seines Vaters aus dem Regno in die Toskana aufgebrochen, um Karl II. entgegenzuziehen. Schon am 30. Oktober 1293 hatte der König den bisherigen Generalkapitan Jean de Montfort zum Statthalter ernannt, doch trat dieser sein Amt erst nach der Abreise Karl Martells am 16. Feabruar 1294 an.]
Als Robert von Artois im November 1291 nach Frankreich zurückkehrte, spielte sein Nachfolger Jean de Montfort die erste Geige und beeinflußte die Entscheidungen Karl Martells [6 Jean de Montfort war am 14. April 1291 zum Generalkapitan im Regno ernannt worden. Am folgenden Tage erhielt er Anweisung, sich mit Guillaume l'Estendard iunior in das Regno zu begeben, wo er am 28. Mai erstmals nachweisbar ist, doch wurde Robert von Artois am 18. April in seinem Amt noch einmal ausdrücklich bestätigt, weshalb MONTFORT das Generalkapitanat bis November 1291 nicht ausübte (In einer Urkunde von 1291 XI 3 nennt er sich regni Sicilie camerarius: ADPC, A 36 Nr. 11). Als sich Robert im Herbst 1291 anschickte, Süd-Italien endgültig zu verlassen, wurde die Ernennung MONTFORTS zum Generalkapitan am 3.XII. 1291 noch einmal erneuert (RA 40, 13 Nr. 29). Die Gründe für die Amtsenthebung Roberts von Artois sind etwas unklar. Als "offizieller Grund" wurde der Befehl Philipps des Schönen an seinen Onkel zur Rückkehr nach Frankreich gegeben, doch war es vermutlich auch zu einem Zerwürfnis zwischen Karl II. und seinem Generalkapitan infolge der franzosenfreundlichen Praxis der Belehnungen und Ämterbesetzungen Roberts gekommen.]. Die stetig wachsende Bedeutung des Amtes des Generalkapitäns auch in politischen Angelegenheiten läßt sich besonders aus dem Amtsbestimmungen MONTFORTS ablesen. Karl Martell wurde noch einmal ausdrücklich angetragen, allen Befehlen und Ratschlägen des Generalkapitans unbedingt Folge zu leisten. In der Amtspraxis hielt sich der Thronfolger dann tatsächlich auch penibel an diese Bestimmung. Als der Kronprinz im Sommer 1292 persönlich das von den Aragoniern besetzte Castellabate entsetzen wollte, ließ er auf Druck MONTFORTS davon ab. Das Amt des Generalkapitans, das von Karl I. nach der Vesper geschaffen worden war und die Aufgaben des Comestabulus weitgehend absorbiert hatte, nahm unter Karl II. nun auch zunehmend politische und administrative Funktionen an, da die Generalkapitane, und nicht der Generalvikar Karl Martell, zumindest in den Jahren 1289 bis 1294, die innere Politik des Regno bestimmten.
Dem consilium, das erneut durch den Generalkapitan und Kämmerer Jean de Montfort gemeinsam mit dem Erzbischof von Neapel, Filippo Minutolo, präsidiert wurde, gehörten Raymond de Baux, der seit 1. August 1293 das Amt des Kriegskapitans im Prinzipat ausübte, der Seneschall Geoffroy de Milly, der Marschall Guillaume l'Estendard iunior, der Großadmiral Rainald von Avella, Gui d'Allemagne an.
In den Amtsbestimmungen, die Karl II. im Juni 1295 gemeinsam mit Bartholomäus von Capua und anderen Juristen ausarbeitete und dem seit 1273 amtierenden Kämerer Jean de Montfort am 4. Juli übersandte, wurden die Aufgaben des Großkämmerers nun vor allem auf den administrativen Bereich ausgedehnt.
1295 wurde ihnen auch noch die die Oberaufsicht üer die Verproviantierung und Reparatur der Kastelle entzogen, da diese Aufagbe nun dem Generalkapitan und Großkämmerer Jean de Montfort übertragen wurde.
Auch nach der Abreise Roberts von Artois aus dem Regno wurden aus diesen Einkünften weiterhin Geldlegate ausgezahlt, so die 2.190 Unzen, die Jean de Montfort jährlich als Großkämmerer und Genralkapitan angewiesen wurden, und 400 Unzen, die jährlich an Geoffroi II. de Joinville ausgezahlt wurden. Dem Kronprinzen Karl Martell wurden pro Jahr 4.000 und ab dem 17. Juli 1292 sogar 6.000 Unzen zum Unterhalt seines Haushaltes angewiesen. Die Königin Maria von Ungarn kam gleichfalls in den Genuß einer jährlichen Pension von 2.800 Unzen.
1295 wurde mit Jean de Montfort dann auch noch ein militärischer Oberbefehlshaber über Lucera eingesetzt.
 
 
 
 

  1. oo Isabel Maletta, Tochter des neapol. Kämmerers Manfred
                

  2. oo 1. Margarethe von Beaumont-en-Gatinais, Erb-Tochter des Grafen Peter di Montescaglioso
                        1307

 
 
 

Literatur:
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Herde Peter: Karl I. von Anjou. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln Mainz 1979 Seite 108 - Kiesewetter, Andreas: Die Anfänge der Regierung König Karls II. von Anjou (1278-1295). Das Königreich Neapel, die Grafschaft Provence und der Mittelmeerraum zu Ausgang des 13. Jahrhunderts, Matthiesen Verlag 1999 Seite 94,96 A.,113,165,207,208 A.,210,215,399A.,400,403,423,432,481 A.,489,514 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band IV Die Britische Peerage, ein Auszug, R.G. Fischer Verlag 1996 Tafel 171 -