Jüngerer Sohn des Grafen Balduin VIII. von Flandern
und der Margarete von Flandern-Lothringen, Tochter von Graf Dietrich
Brandenburg Erich: Tafel 22 Seite 45
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
XIV. 514 b. PHILIPP, Markgraf von Namur
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* 1174 III., + 1212 15. X.
Gemahlin: 1210 Marie, Tochter Philipps II. König
von Frankreich
+ vor 1224 VIII.
oo Heinrich I. Herzog von Brabant
+ vor 1224 VIII.
PHILIPP I.
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* 1175/76, + 1212
1196 Markgraf von Namur
Philipp I. wurde 1200 Regent von Flandern für seine Nichten Johanna und Margarete, die er als französischer Parteigänger 1210 an Frankreich auslieferte. Er war ein schroffer Gegner Hollands wegen Seeland.
1210
oo Marie von Frankreich, Tochter König Philipp
II. August; Nichte
+ 1224
Die Frage von Namur hat sich in der Folge ohne größere
Verwicklung gelöst. Graf Heinrich von der
Champagne ist im Frühjahr 1191 zum Kreuzzug aufgebrochen
und in Palästina geblieben, wo er durch die Heirat mit Isabella,
der Tochter König Amalrichs vonJerusalem,
im dortigen Königtum nachfolgte. Nach dem Tode des Grafen Heinrich
von Namur im Jahre 1196 wurde die Vereinigung mit dem Hennegau durchgeführt.
Schon vorher hatte übrigens Balduin V. eine neue Regelung getroffen,
als sein jüngerer Sohn Philipp die
Tochter
des Grafen von Nevers (Mahaut) geheiratet hatte. Für diese Gemahlin
sollte nämlich als Heiratsgut die Hälfte der Grafschaft Namurgegeben
werden. Gislebert von Mons hat uns das als Testament des alten Grafen von
Namur überliefert. Danach hatte der älteste Sohn Balduin
die
Grafschaft Namur als unmittelbares Lehen vom Kaiser zu führen und
hatte sie an seinen Bruder Philipp weiterzuverleihen. Die ursprünglich
vorgeschriebene untrennbare Verbindung der Markgrafschaft Namur mit dem
Hennegau blieb also erhalten, der neue Graf Balduin
VI. vom Hennegau war auch Markgraf von Namur, obwohl sein Bruder
Philipp
sich
gelegentlich ebenfalls Markgraf titulierte. Außerdem hat der Kaiser
die Grafschaften Laroche, Durbuy und Luxemburg vom Namurschen Erbe abgetrennt
und dem Grafen Otto von Burgund übertragen. Andererseits hat Graf
Heinrichs Tochter Ermesinde in ihrem Gemahl, dem Grafen Theobald von Bar,
einen Verfechter ihrer Ansprüche gefunden, der im Vertrag von Dinant
am 26. Juli 1199 eine Teilung des Namurschen Besitzes durchsetzen konnte,
die die Markgrafschaft Namur zur Bedeutungslosigkeit verurteilte. In der
Zwischenzeit war Balduins Gemahlin Margarethe gestorben,
so dass nun die Grafschaft Flandern an den Sohn dieser Ehe,
Balduin,
ging, und der alte Graf Balduin V. sich nur noch Graf vom Hennegau
und Markgraf von Namur nannte.
Die Belehnung des jungen Balduin wurde ohne weiteres
erteilt. Indessen erkrankten alle vier und mussten die Heimreise beschleunigen.
Der alte Graf Balduin V. hat sich nicht mehr erholt, er starb am
17. Dezember 1195 in Mons. Damit wurden Flandern und Hennegau unter seinem
Sohn wieder vereinigt.
Es setzten dann allerdings Verhandlungen ein, und der
herbeigeeilte Graf von Namur konnte nach Vermittlung eines Waffenstillstandes
die Kontrahenten, besonders den niederlothringischen Herzog und den Grafen
von Loon sowie auch den Grafen von Dachsburg und den Herzog von Limburg
dazu bestimmen, ihm als Regenten von Flandern in seinen Streitigkeiten
mit dem Bischof von Cambrai zu helfen.
Jetzt wuchsen die einzelnen Fehden zu einem allgemeinen
Krieg in den Niederlanden zusammen und verbanden sich auch mit den Thronstreitigkeiten
in Deutschland. Der Graf von Loon gewann eine Reihe von Verbündeten,
darunter die Bischöfe von Utrecht und Lüttich, Herzog Heinrich
von Limburg und die Grafen von Namur, Geldern und Berg. Diese Koalition
ergriff auch Maßnahmen gegen Herzog Heinrich. So wurde der Graf Albert
von Dachsburg, der keine Nachkommen besaß, und auf dessen Besitz
der Herzog als Verwandter Anspruch erheben konnte, veranlasst, für
den Fall seines Todes seine Allodien Moha und Waleffe gegen eine Geldsumme
an das Bistum Lüttich aufzutragen. Dadurch wurde dem Herzog die Hoffnung
auf eine bedeutende Erweiterung seines Gebietes nach Osten hin genommen.
Dann erfolgte der Angriff auf Holland gleichzeitig von verschiedenen Seiten,
der Graf von Loon setzte bei Dordrecht an, der Bischof von Utrecht längs
des Alten Rheins, der Graf von Namur in Zeeland. Wilhelm konnte sich demgegenüber
nicht halten, doch war es ihm nach kurzer Zeit wegen der in Zeeland herrschenden
Unzufriedenheit möglich, dorthin zurückzukehren. Der Graf von
Loon wurde dann in der Nähe von Rijswijk besiegt, doch ging darauf
der Bischof von Utrecht zu einem neuen Angriff auf Wilhelm vor und eroberte
Dordrecht. Herzog Heinrich von Nieder-Lothringen hat nicht in die Kämpfe
eingegriffen. Nach der Niederlage des Grafen von Loon nahm er indes zusammen
mit dem Grafen von Geldern Bemühungen beim Bischof von Utrecht auf,
die diesen dazu vermochten, mit Graf Wilhelm gegen Zahlung einer Entschädigung
eine Ubereinkunft einzugehen.
Inwieweit der französische König wirklich mit
einem Gelingen des Planes gerechnet hat, lässt sich nicht sagen. Aus
dem Text des Vertrages kann man nicht allzu viel Vertrauen erkennen, es
ging dem König anscheinend mehr um den Aufbau einer pro-französischen
Partei, ein aktiver Einsatz für die Person Heinrichs ist eigentlich
nicht recht zu sehen, anscheinend sollten andere den nötigen Einsatz
leisten. Die Ausgangsbasis für das Ganze war recht schmal, man konnte
mit der Unterstützung des Grafen Philipp
von Namur und allenfalls des Grafen Theobald von Bar rechnen.
Letzterem war noch ein Druck auf den Herzog Friedrich von Ober-Lothringen
möglich, der sich verpflichten musste, nur einem vom Grafen von Bar
anerkannten deutschen König Folge zu leisten. Es gelang aber nicht,
die eigentliche staufische Partei für
Herzog Heinrich zu gewinnen, vor allein erklärten sich die für
diese Frage wichtigen Erzbischöfe von Köln und Mainz energisch
gegen den Plan. Als dann auch noch Ende August 1208 die Witwe PHILIPPS
VON SCHWABEN starb, ergaben sich für die Kandidatur Heinrichs
keine eigentlichen Anhaltspunkte mehr, OTTO IV.
wurde ohne weiteres im November 1208 allgemein als deutscher König
anerkannt.
Aber dann wirkte sich doch die für Herzog Heinrich
unerfreuliche Lütticher Streitfrage auf seine Haltung aus. Von OTTO
IV. war hier keine effektive Hilfe zu erwarten, denn es zeigte
sich in dieser Zeit ziemlich deutlich, daß der Anhang des WELFEN
in den Niederlanden zu schwinden begann. Dagegen konnte man mit französischer
Unterstützung spekulieren, was übrigens gleichzeitig der Fall
war für die Erbschaft des im Oktober 1212 verstorbenen Grafen
von Namur. So wechselte denn zu Beginn des Jahres 1213 Herzog Heinrich
auf die französische Seite und fand sich im April auf einem Hoftage
in Soissons ein. Er versprach dort dem französischen König Unterstützung
gegen alle, außer gegen König FRIEDRICH
II. oder denjenigen, der bei dessen Tode unter Zustimmung des
Königs zum deutschen König gewählt würde, und erhielt
seinerseits Subsidien. Außerdem konnte er die Witwe des Grafen von
Namur heiraten, die des Königs Tochter war. Der König wollte
sich vor allem für Heinrich bei FRIEDRICH
II. verwenden, dafür musste sich der Herzog verpflichten,
den französischen Ratschlägen bezüglich des Bischofs von
Lüttich Folge zu leisten.
Leo Heinrich Dr.: Seite 78-87,88
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"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten"
Der junge Balduin
traf Vorbereitungen zur Teilnahme an einem Krieg des Königs von Frankreich,
während sich der Vater zum Tode bereitete und seinem jüngeren
Sohne Philipp die Markgrafschaft Namur als hennegauisches
Afterlehen übertrug.
Nach dem Tode seines Vaters nahm Balduin
Besitz auch von Hennegau, und belehnte seinen Bruder Philipp mit
Namur.
Dann ward der Krieg in den Gegenden von Therouenne fortgeführt,
bis der König von Frankreich und Graf Balduin
zu Weihnachten des Jahres 1200 in Peronne zusammentrafen, und durch die
Vermittlung der Gräfin Maria [Daß
sich Balduin fügte, hatte auch
den Grund, daß sein Bruder Philipp von Namur 1199 in der Nähe
entweder von Lens oder von Leuze, nebst 12 Rittern durch die Franzossen
gefangen worden, und dann vom König von Frankreich, gegen Zusage großen
Lösegeldes, freigegeben worden war.] ein Friede zustande kam.
Zur Verwaltung seiner Lande in seiner Abwesenheit ordnete
Balduin
eine Regentschaft, bestehend aus seinem Oheim (dem Bruder Balduins des
Mutigen) Wilhelm Herrn von Chateau Thierrey, aus seinem Bruder
Philipp von Namur und aus Herrn Bouchard d'Avesnes (dem Sohne
Jacques d'Avesnes). Die Sorge für seine Tochter Johanna
übertrug er der verwitweten Gräfin von Flandern Mathilde;
seine Gemahlin wollte ihm selbst folgen, sobald sie ein zweites Kindbett
überstanden hätte [Sie gebar ihm die zweite Tochter Margaretha.].
Da die Kaiserin Maria,
die ihrem Gemahl Balduin voraus nach
Palästina geeilt war, inzwischen zu Accon gegen Ende Augusts 1203
gestorben
war, waren die Erbinnen Balduins in
Flandern, seine beiden Töchter Johanna
und Margaretha, vielfachen Gefahren
ausgesetzt. Von Frankreich war am meisten zu fürchten; dennoch hielt
es Philipp von Namur im Einverständnis mit Mathilden
für die geratenste Maßregel, zum Schutz der Fräulein, sie
von Gent weg und an den französischen Hof unter Vormundschaft des
Königs zu bringen [Wenigstens faßte er die Sache so, obgleich
seine Heirat mit Marien, der Tochter
des Königs, und die Erlassung des noch rückständigen Lösegeldes
die Folge war. Allerdings hatte der König als oberster Lehensherr
einen Anspruch auf die vormundschaftliche Regierung.]. Fläminger nd
Hennegauer waren über diese Maßregel gleich sehr erbittert und
entzogen Philipp allen Anteil an der vormundschaftlichen Regentschaft,
welche nun Bourchard d'Avesnes allein weiter führte.
Nur die Genter verweigerten die Huldigung so lange, bis
Johanna, welche vom Fieber befallen in Douay zurückgeblieben war,
selbst kam. Ferrante sei ihr Fürst
nicht; er sei nur ihrer Fürstin Gemahl. Ferrante
war von Philipp von Namur, Johann dem Castellan von Brügge
und Siger dem Castellan von Gent begleitet, hatte aber eben deshalb Raes
van Gaveren und Arnulph von Oudenaerde gegen sich, die jenen feind waren;
und als er sich von Gent nach Kortryk zurückzog, brachten seine Gegner
einen Kriegshaufen in Gent zusammen, und verfolgten Ferrante seiner Begleitung
wegen bis in die Nähe von Douay, plünderten und brannten Kortryk,
und zogen beutebeladen heim. Als aber Ferrante
mit größerem Heer und von Johanna
begleitet wieder vor Gent erschien, öffneten die Genter die Tore und
zahlten zur Buße für das frühere Benehmen eine sehr bedeutende
Summe. Philipp von Namur starb in demselben Jahre mit Hinterlassung
eines noch unmündigen Sohnes, Philipp.]
Berg Dieter: Seite 89,108
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"Die Anjou-Plantagenets. Die englischen Könige im
Europa des Mittelalters."
Dank englischer Gelder wurde OTTO
von Erzbischof Adolf und einigen niederrheinischen Fürsten
am 9. Juni 1198 in Köln ebenfalls zum König gewählt, später
gefördert durch Fürsten wie zum Beispiel die Herzöge von
Brabant und Limburg sowie die Grafen von Holland und Namur, die
alle in engen Beziehungen zum englischen Herrscherhof standen.
So pflegte Johann
seine Beziehungen zu OTTO IV. und Rainald
von Boulogne, der im Herbst 1211 nach einem Urteil des kapetingischen
Hofgerichts
fliehen musste und Johann aufsuchte,
während sich Philipp um den Landgrafen Hermann I. von Thüringen
ebenso bemühte wie um Markgraf Philipp von Namur, den er mit
seiner Tochter Maria verheiratete,
und um Ferrrand von Portugal, der eine
Tochter Balduins IX. von Flandern geheiratet
hatte.
1. oo Mahaut von Nevers
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1210
2. oo 1. Maria von Frankreich, Tochter des Königs
Philipp II. August
x
1198-15.8.1223
Literatur:
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Berg Dieter: Die Anjou-Plantagenets. Die englischen
Könige im Europa des Mittelalters. Verlag W. Kohlhammer 2003 Seite
89,108 - Brandenburg Erich: Die Nachkommen Karls des Großen
Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998 Tafel 22 Seite 45 -
Leo
Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten,
Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 80,87 - Mohr Walter: Geschichte
des Herzogtums Lothringen. Teil I. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen
(900-1048) Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band II - Thiele,
Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und
Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 28
- Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte,
Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 2. Buch Verlag von Duncker
& Humblot Leipzig 1873, Seite 250,312,321,442 II 119,358 -