Begraben: Kirche der heiligen Waldrudis Mons
Sohn des Grafen Balduin IV. von Hennegau und der
Adelheid
von Namur-Luxemburg, Tochter von Graf Gottfried
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1371
********************
Balduin VIII., Graf von Flandern, als B. V. Graf von
Hennegau
-----------------
* 1150, + 17. Dezember 1195
Sohn von Balduin IV., Graf von Hennegau und der Alix von
Namur
oo April 1169 Margarethe von Elsaß, Tochter Dietrichs von Elsaß
Balduin trat 1171
im Hennegau die Nachfolge an. Er ließ expansive Interessen
gegenüber Namur und Flandern erkennen. Der kinderlose Graf von Namur,
Heinrich der Blinde, erklärte ihn zum Erben; als dem Grafen von Namur
danach jedoch eine Tochter geboren wurde, sicherte sich Balduin
durch
eine militärische Aktion dennoch den Besitz der Grafschaft Namur.
Am 23. September 1190 wurde er auf einem Hoftag offiziell
mit Namur belehnt. Als 1176 die männlichen Erben Philipps von Elsaß,
Grafen von Flandern, verstorben waren, ergab sich auch hier für Balduin
eine
Möglichkeit der Nachfolge. Bei Philipps Aufbruch ins Heilige Land
(1177) ließ dieser die Flamen seinem Schwager Balduin
huldigen. Nach dem Tode Philipps bei der Belagerung von Akkon (1. Juni
1191) zeigte sich auch der französische König an der Nachfolge
in Flandern interessiert. Durch das rasche Vorgehen von Balduins
Kanzler,
Giselbert von Mons, der in Italien die Todesnachricht erfahren hatte, vermochte
sich Balduin die
Herrschaft über
Flandern zu sichern, bevor der französische Plan ausgeführt
werden konnte. Doch auch Mathilde von Portugal,
die Witwe Philipps, bestritt
Balduins
Erbfolge;
es gelang ihr, wenigstens einen Teil der Grafschaft Flandern zu besetzen.
1191 schloss Balduin
mit
seinen beiden Konkurrenten den Vertrag von Arras (Atrecht), der Balduin
im Besitz von Flandern bestätigte, während Artois, Boulogne,
Guines und St-Pol an Frankreich abgetreten wurden; Mathilde,
die weiterhin eine politische Rolle spielte, wurde von Balduin
mit
einem Witwengut, das Teile von S-Flandern und einige flandrische Küstengebiete
umfasste, abgefunden. Dennoch hielt es Balduin
für
sicherer, am 20. August 1194 einen militärischen Vertrag mit Herzog
Heinrich I. von Nieder-Lothringen zu schließen; dabei waren der französische
König und der Kaiser von kriegerischen Handlungen dieser Koalition
ausgenommen.
XIII. 443. BALDUIN V., Graf von Hennegau 1171
-------------------------------
* 1150, + 1195 17. oder 21. XII.
Gemahlin: 1169 IV. Margarete, Tochter Dietrichs von Elsaß
Graf von Flandern (siehe XIII 343)
+ 1194 15. XI.
BALDUIN V. (VIII.)
---------------------------
* 1150, + 1195
Folgt 1171 als Graf von Hennegau, 1191 seinem Schwager
als Graf von Flandern
BALDUIN VIII. VON HENNEGAU-NAMUR
-----------------------------------------------------------
* 1150, + 1195
Sohn des Grafen Balduin IV.
Balduin VIII. folgte 1171 als Graf von Hennegau-Namur und Erbe von Luxemburg. Er unterstützte Frankreich 1181 gegen seinen Schwager Philipp von Flandern und erzwang so seine Anerkennung als Erbe von Flandern. Er war ein treuer STAUFER-Anhänger, machte 1184 den großen Mainzer Hoftag mit, vermittelte 1187 das staufisch-französische Bündnis und wurde dafür durch Kaiser FRIEDRICH I. Markgraf von Namur und damit Reichsfürst. Er war Gegner der Bischöfe von Lüttich, der Lehensherren in Hennegau. Er folgte 1191 in Flandern, das er mit Hennegau vereinigte. Er geriet als Graf von Flandern gegen Brabant wegen der Bistümer Lüttich, Cambrai und gegen Holland wegen der Lehnshoheit in Seeland. Er verzichtete auf Vermandois, Valois und Artois und nahm Partei gegen England.
1169
oo Margarete von Lothringen, Tochter und Erbin
des Grafen Dietrich von Flandern
+ 1194
Witwe Rudolfs I. von Vermandois
Graf Heinrich von Namur-Luxemburg jagte 1172 seine dritte
Ehefrau wieder davon, ohne Kinder von ihr erhalten zu haben und aktivierte
damit wieder den Erbvertrag von 1163. Das Problem spitzte sich bis zum
Jahre 1184 zu. 1177 hatte der kinderlose Graf von Flandern die Erbfolge
Balduins
V. von Hennegau auch in seiner Grafschaft anerkannt. Da er sein
Augenlicht verlor und wohl auch, um der zähringischen Alternative
den Todesstoß zu versetzen, ließ Heinrich von Namur im Winter
1182/83 die Einwohner seiner Grafschaften dem HENNEGAUER
als
zukünftigen Nachfolger huldigen und Bischof Rudolf von Lüttich
verzichtete im folgenden Frühjahr auf seine zähringischen Ansprüche
am Erbe. Allerdings glaubte der Brabanter, aus seinem Titel eines Herzogs
von Nieder-Lothringen den Heimfall Namurs für sich reklamieren zu
können, und Heinrich III. von Limburg, Anrechte auf Arlon zu besitzen.
Beide standen in Koalition mit Graf Philipp von Flandern, der sich mit
dem HENNEGAUER überworfen
hatte, nachdem dieser der Schwiegervater des französischen Königs
geworden war. Die entscheidenden Weichen für die nächste Zukunft
wurden auf dem Mainzer Hoffest 1184 gestellt. Hier bestätigte
der Kaiser dem HENNEGAUER erstmals
öffentlich, ihn als Erben auch der Reichslehen Heinrichs von Namur
anzuerkennen und im Erbfalle als Markgrafen von Namur in den Reichsfürstenstand
aufzunehmen. Das Zweite war eine geheime Vereinbarung des Kaiser-Sohnes
HEINRICH VI. mit Gesandten des Grafen von Flandern, gemeinsam
zum Herbst 1185 eine Heerfahrt gegen den französischen König
durchzuführen. Als Philipp von Flandern im August 1184 seine portugiesische
Braut heiratete (sie kam auf englischen Schiffen angereist) und ihr als
Wittum auch Teile der Mitgift
Isabellas von Frankreich
zusprach, erklärte sich Balduin von Hennegau,
ohnehin schon mit Brabant und Flandern verfeindet, offiziell zum Bundesgenossen
seines Schwiegersohnes. Der geplanten Heerfahrt HEINRICHS
VI. und des Grafen Philipp von Flandern gegen den französischen
König schloss sich auch der Kölner Erzbischof an, der ein Interesse
daran hatte, die Stellung des Grafen Balduin von
Hennegau, welcher der Schwiegervater des französischen
Königs war, zu schwächen. Seit dem Mainzer Fest war bekannt,
dass der Kaiser die Erwartungen des HENNEGAUERS
auf
das Erbe des kinderlosen Grafen Heinrich von Namur-Limburg nachhaltig unterstützte,
um mit Hilfe des dadurch entstehenden Machtblocks (der zugleich das Hochstift
Lüttich einbezog, von dem die Grafschaft Hennegau lehnsabhängig
war) die expansive Politik der Kölner Herzogsgewalt eindämmen
zu können. Im September 1185 verweigerte der HENNEGAUER
unter Berufung auf sein Bündnis mit dem französischen König
in Lüttich auf eine Anfrage hin dem Heer des Kaisersohnes den Durchmarsch
durch seine Grafschaft, woraufhin der Kaiser im buchstäblich letzten
Augenblick von Italien aus seinem Sohn, der in Aachen den mit dem Flanderer
vereinbarten Termin der Heerfahrt abwartete, den Abbruch des Unternehmens
befahl, nicht etwa weil er die angeblich eigenmächtige Politik seines
Sohnes missbilligte, sondern weil ihm die Förderung der HENNEGAUER
Blockbildung
wichtiger schien als das mühsam eingefädelte Bündnis mit
König
Heinrich II. von England, das jetzt hinfällig war. Schon
zweifelte Heinrich von Namur an der nunmehrigen Erbfähigkeit seines
Schwagers und nahm seine verstoßene Ehefrau wieder zu sich. Im Juli
1186 wurde der wiederhergestellten Ehe Heinrichs von Namur das erste Kind,
die Tochter Ermesinde, geschenkt.
Balduin V. von Hennegau
erhielt die Grafschaften Namur, Durby und Laroche, nicht aber Luxemburg
zugesprochen und wurde 1190 als Markgraf von Namur in den Reichsfürstenstand
aufgenommen. Der Reichstag in Schwäbisch-Hall wies die spätestens
seit der Mitte des 12. Jahrhunderts überholten stammesrechtlich begründeten
Anspruches des Brabanter Herzogs mit der Feststellung ab, der Graf von
Namur sei kein Lehnmann des Brabanters.
Mohr Walter: Band II Seite 98-112,113-120
***********
"Geschichte des Herzogtums Lothringen"
Inzwischen zeichneten sich seit etwa 1180 in W-Europa
neue politische Linien ab, in die auch Nieder-Lothringen einbezogen werden
sollte. Nach anfänglichem großangelegtem flämisch-französischen
Zusammenwirken entwickelte sich jetzt ein Gegensatz zwischen dem neuen
französischen
König Philipp August und dem Grafen Philipp von Flandern.
Der Graf begann eine großangelegte Opposition gegen den König
aufzubauen, in die er auch Herzog Gottfrieds Sohn Heinrich einbezog. Der
junge Heinrich hat an dem folgenden Kriege teilgenommen, der sich an innerfranzösischen
Problemen entzündete. Die Kämpfe waren nur von verhältnismäßig
kurzer Dauer, Friede wurde aber erst im April 1182 zu La Grange Saint-Arnoul
in der Hauptsache unter englischer Vermittlung geschlossen. Graf Philipp
hat indes seine Haltung gegenüber dem französischen König
nicht aufgegeben. Er spekulierte mit einer Unterstützung des Kaisers.
So nahm er um Reichstag im Mai 1182 teil, zu dem auch Herzog Gottfried
erschien. Allerdings lässt sich nicht ersehen, ob auf diesem Tage
etwa nähere Verbindungen zwischen Flandern und Nieder-Lothringen bestanden.
Im übrigen kam es nur zu allgemein gehaltenen Absprachen zwischen
dem Grafen und dem Kaiser.
Als das große politische Problem stellte sich jedoch
für den Herzog von Nieder-Lothringen sein Verhältnis zum Grafen
vom Hennegau, dessen Graf Balduin V. besaß
die Aussicht, durch die Beerbung seines Oheims, des Grafen Heinrich von
Namur, seine Herrschaft nach Osten hin bedeutend zu erweitern. Der Graf
von Namur war in erster und in zweiter Ehe ohne Nachkommenschaft geblieben.
Seine zweite Gemahlin, Laurette, Tochter des Grafen Dietrich von Flandern,
verließ ihn im März 1163, ohne dass wir die Gründe hierfür
ersehen können. In dem von Papst Alexander III. eröffneten Verfahren
darüber, das dem Erzbischof von Köln übertragen wurde, scheint
Laurette bezüglich einer Scheidung recht erhalten zu haben, denn sie
trat dann in das Kloster Forest ein. Graf Heinrich hat das Haus
HENNEGAU als seinen Erben eingesetzt. Im Jahre 1168 ging er
indes eine neue Ehe ein mit Agnes, der Tochter des Grafen von Geldern,
der seinerseits die Pfandsumme zahlen sollte, für die die dem Grafen
von Namur gehörende Stadt Maastricht dem Kaiser verpfändet war.
Da man in Geldern sich jedoch nicht an die eingegangenen Verpflichtungen
hielt, sandte Graf Heinrich nach vier Jahren seine Gemahlin zurück.
Inzwischen hatte aber die Einsetzung des Hauses
HENNEGAU als Erben Ansprüche von anderer Seite bewirkt.
Das geschah in erster Linie durch Herzog Berthold von Zähringen, der
bereits im Jahre 1171 mit dem Trierer Erzbischof Absprachen über einige
von diesem abhängige Namursche Lehen traf. An sich stand das allerdings
den Abmachungen mit dem Hennegau nicht entgegen, denn diese betrafen nur
die Allodien, während es hier um Lehen ging, und so wurden diese Abmachungen
auch vom Grafen von Namur bestätigt. Im übrigen blieb zwischen
Namur und Hennegau ein gutes Einverständnis bestehen.
Im Jahre 1182 erkrankte Graf Heinrich und erblindete
auch auf seinem zweiten Auge, nachdem er bereits seit längerer Zeit
das eine verloren hatte. Darauf kam sein Neffe vom Hennegau an seinen Hof,
um die alten Abmachungen zu erneuern, und jetzt scheint Heinrich daran
gedacht zu haben, auch seine Lehen dem Hause HENNEGAU
zukommen zu lassen, denn zu dieser Zeit nahm Balduin Bemühungen auf,
um ein solches Erbe vom Kaiser als Lehensherrn anerkannt zu erhalten. Und
ebenso versuchte er sich mit dem Hause ZÄHRINGEN zu verständigen,
indem er mit dem Lütticher Bischof Rudolf von Zähringen ein Abkommen
schloss, das ihm das Namursche Erbe sichern sollte. Im März 1184 begab
sich
Balduin dann
an den Hof König HEINRICHS in
Hagenau und erhielt dessen Zusage für die Erbschaft in Namur. Jetzt
erklärte Graf Heinrich ihn öffentlich zum Erben auch seiner Lehen,
und ein großer Teil der Vasallen leistete ihm bereits als künftigen
Erben die Huldigung. Diese Aussicht war für den Herzog von Nieder-Lothringen
umso bedrohlicher, als dazu noch der Sohn Balduins
die Anwartschaft auf das Erbe in Flandern besaß. Für
Gottfried drohte hier also eine Umklammerung seines eigenen Gebietes im
Süden und im Westen durch einen Machtkomplex, gegenüber dem er
sich nicht mehr werde durchsetzen können.
In dieser gespannten Lage war es immer wieder zu kleineren
Auseinandersetzungen gekommen. Auf einem Turnierspiel im Jahre 1182 stahlen
die Leute des jungen Heinrich von Brabant den Hennegauern die Rüstungen.
Auf das Ersuchen des Grafen Balduin um
Rückerstattung wurde nur die Hälfte ausgeliefert, die andere
Hälfte sollte erst nach einer bestimmten Zeit folgen. Daran hielt
man sich indes im niederlothringischen Lager nicht, sondern überfiel
eine kleinere Befestigungsanlage westlich von Halle, die der Graf vom Hennegau
im Brabanter Gebiet besaß, und besetzte sie mit Leuten des Herzogs.
Darauf zahlte der Graf mit gleicher Münze wieder, er besetzte das
dem Herzog gehörende Tubize im Raum von Halle und versah den Ort sofort
mit neuen Befestigungen.
Als er aber auch in dem in der Nähe gelegenen Lembeek
eine Burg errichten wollte, wehrten sich Herzog Gottfried und sein Sohn
dagegen. Lehensherr von Lembeek war an sich der Graf vom Hennegau, andererseits
hatte aber auch das Kloster Nivelles dort einige Besitzungen, und diese
Belange standen unter dem Schutz des Herzogs und seines Sohnes als Vögten
des Klosters. Sie sammelten sofort einige Streitkräfte. Auf der andern
Seite fand Graf Balduin die Unterstützung
des Grafen von Flandern. Dieser kalkulierte allerdings zu diesem Zeitpunkt
bereits mit einem Zusammengehen mit Nieder-Lothringen. Als daher die beiden
Heere sich Ende November 1182 gegenüberstanden, fanden Gottfried und
sein Sohn einige Unterstützung auch beim Grafen von Flandern, der
den HENNEGAUER dazu
bestimmte, einen Waffenstillstand bis zum 13. Januar 1183 einzugehen. In
der Zwischenzeit erfolgten neue Zurüstungen des Grafen vom Hennegau.
Bei Lembeek stieß auch der Graf von Flandern wieder zu ihm. Auf der
andern Seite griff der Erzbischof von Köln zugunsten Herzog Gottfrieds
ein. Er rückte bis Nivelles vor und bewog die Streitenden zum Abschluss
eines neuen Waffenstillstandes. Gleichzeitig schlichtete er einen Streit,
der um die Erbschaftsaufteilung der Grafschaft Duras aufgetaucht war. Graf
Aegidius von Duras, Clermont und Rochefort, der am Aussatz erkrankt war,
hatte im Jahre 1175 abgedankt, seine Besitzungen unter seine Brüder
Kuno und Peter aufgeteilt und sich selbst nur den Besitz von Jodoigne reserviert.
Diese Regelung war vom Grafen Philipp von Flandern, der übrigens mit
dem Hause DURAS verwandt war, und von Herzog Gottfried hingenommnen worden.
Aber nach einigen Jahren, wahrscheinlich 1182, änderte sich ihre Haltung.
Mit Einverständnis des Grafen von Flandern bemächtigte sich der
junge Heinrich von Brabant der Stadt Jodoigne. Hier hat also nun der Erzbischof
von Köln ebenfalls eingegriffen: dem Grafen von Duras wurde sein Eigentum
zurückgegeben.
Man hat den Grafen vom Hennegau zum Abschluss dieses
Waffenstillstandes offensichtlich - wie es auch Gislebert von Mons sagt
- durch den Hinweis auf die Verpflichtung Herzog Gottfrieds zur Wallfahrt
nach Jerusalem gebracht. Gegen seine weitere Widerspenstigkeit, durch die
Gottfrieds Auszug gefährdet wurde, trat dann der Graf von Flandern
energisch auf, indem er ihm bedeutete, er werde sich auf die Seite des
Herzogs stellen, falls er weiterhin die Befestigung von Lembeck betreiben
werde. Balduin sah sich darauf zum Nachgeben genötigt und verlängerte
den Waffenstillstand bis zur Rückkehr Gottfrieds. Dieser ist dann
tatsächlich zur Wallfahrt aufgebrochen. Die Regierung des Herzogtums
übernahm in dieser Zeit sein Sohn Heinrich. Wahrscheinlich wurde er
damals der Regierung seines Vaters assoziiert. Er ist übrigens sehr
aktiv aufgetreten, er zerstörte die Burgen von Rauche und Duras und
eine dritte, nicht näher zu identifizierende, und wandte sich auch
gegen St. Truiden.
Die allgemeine Spannung stieg an, als Herzog Gottfried
aus Palästina zurückkehrte. Er war am 20. Mai 1184 am Reichstag
in Mainz zugegen, wo sich eine Neugruppierung der politischen Kräfte
vollzog. Der Kaiser traf Maßnahmen zur Stärkung seiner Autorität
am Niederrhein, und dadurch geriet Erzbischof Philipp von Köln in
Gegensatz zu ihm. Herzog Gottfried stellte sich auf dessen Seite. Auf dem
gleichen Reichstage weilte auch der Graf vom Hennegau, der dort wegen seiner
künftigen Nachfolge in der Grafschaft Namur mit dem Kaiser verhandelte.
Er wurde hier in großen Ehren gehalten, und sein Gegner in der Erbschaftsfrage,
der Herzog von Zähringen, konnte ihn nicht aus der kaiserlichen Gunst
verdrängen. FRIEDRICH I. stellte
ein Diplom aus, das bereits jetzt das Recht Balduins
in
der Nachfolge der Allodien und Reichslehen von Namur sicherte. Sobald die
Ubertragung der Allodien geschehen sei, werde er sie bestätigen, dazu
die Reichslehen fügen und aus dem Ganzen eine Markgrafschaft bilden,
wodurch Balduin
in
den Reichsfürstenstand erhoben würde. Die jetzt noch nebeneinander
bestehenden, nur durch Personalunion geeinten Grafschaften Namur, Laroche,
Durby und Luxemburg sollten dadurch zu einem einzigen Fürstentum vereinigt
werden. Der Vorgang ist die erstmalige bewusste Ausnutzung eines verfassungsmäßig
gewachsenen Faktors für die kaiserliche Politik: das Faktum des Reichsfürstenstandes
wurde jetzt vom Kaiser zur Vergrößerung seines eigenen Einflusses
benutzt, indem er von sich aus einen Reichsfürsten schuf, der natürlich
dadurch in enger Abhängigkeit von ihm stand. Dem Grafen vom Hennegau
war auf diese Weise für den Tod des Grafen von Namur eine Förderung
in Aussicht gestellt, die ihn gleichberechtigt in eine Reihe mit den niederländischen
Fürsten, besonders dem Herzog von Nieder-Lothringen und dem Grafen
von Flandern stellen würde. Die Zielpunkte des kaiserlichen Strebens,
hier Gleichgewicht zugunsten seiner eigenen Macht zu schaffen, sind deutlich
zu erkennen. Vielleicht dachte FRIEDRICH
noch in besonderem Sinne an die ihn stark beunruhigende Macht des Erzbischofs
von Köln.
Da mit der Rückkehr Gottfrieds aus Palästina
streng genommen der Waffenstillstand zwischen ihm und dem Grafen
Balduin abgelaufen war, die Feindseligkeiten
sich aber noch nicht erneuert hatten, ist anzunehmen, dass der Stillstand
wieder verlängert worden war und zwar bis zum 1. August 1184, wozu
der Graf vom Hennegau wegen seiner dringenden Geschäfte um Namur sicher
bereit gewesen war. Im übrigen aber sah er sich nach Bundesgenossen
um. Dabei spielte nun der Gegensatz zwischen Flandern und Frankreich eine
Rolle. Graf Balduin hatte mit dem französischen
König Verhandlungen aufgenommen und ein irgendwie geartetes Hilfsversprechen
gegeben. Dadurch war das Misstrauen des Grafen von Flandern gegen ihn geweckt
worden, was sich auf dem Reichstag zu Mainz gezeigt hatte. Während
der Graf vom Hennegau hier noch auf die Unterstützung des Grafen von
Flandern rechnete, arbeiteten dessen Bevollmächtigte plötzlich
eifrig gegen das Namursche Projekt.
Inzwischen sorgte der französische König für
eine Verschärfung der Spannung. Als er Ende Mai 1184 mit dem Grafen
von Flandern einen Waffenstillstand abschloss, nannte er von seiner Seite
als Garant für diesen Vertrag den Grafen vom Hennegau. Für den
Grafen von Flandern war das eine Bestätigung für sein Misstrauen
gegenüber dem HENNEGAUER. Dagegen
hatte dieser seinerseits bereits Vorkehrungen getroffen, um nach seiner
Rückkehr von Mainz in Flandern militärische Hilfe gegen Frankreich
zu leisten. Gegenüber der völlig neuen Situation suchte er mit
dem Grafen wieder ins Gespräch zu kommen. Dieser wich zunächst
aber einer Begegnung aus. Schließlich hat ihn Balduin
einfach
in Arras am 29. Juli aufgesucht. Die Stimmung des Flamen war alles andere
als freundlich. Balduin ersuchte ihn
im Hinweis auf ihr Bündnis um Hilfe gegen Herzog Gottfried. Philipp
von Flandern besaß indes andere Interessen. Ihm ging es um die Bekämpfung
des französischen Königs, und deshalb verlangte er eine Verlängerung
des Waffenstillstandes mit Gottfried, damit Balduin
ihm seinerseits gegen Frankreich helfe. Dieser war dazu bereit, wenn man
sofort gegen den französischen König ausziehen würde, andernfalls
bestehe er auf flämischer Hilfe gegen Gottfried. Darüber konnte
man sich nicht einig werden. Zwei Tage später trafen sich beide nochmals
in Lewarde bei Douai, gingen aber auch hier in gleicher Zwietracht auseinander.
Graf Balduin begab
sich darauf zu seinem Heer nach Tubize. In der Nähe, im Raum von Halle,
stand Herzog Gottfried mit seinen Streitkräften, zu denen auch flämische
Kontingente gehörten. Uber die folgenden Vorgänge sind die Quellen
nicht übereinstimmend. Die im Kloster Anchin geschriebene Fortsetzung
der Chronik Sigeberts lässt den Grafen vom Hennegau Herzog Gottfried
angreifen, bei Gislebert von Mons beginnt dieser, indem er Lembeek angezündet
habe, was alles natürlich durch Parteilichkeit bedingt ist. Das Gefecht
jedenfalls scheint beiden Seiten die Grenzen ihrer Macht gezeigt zu haben,
denn schon am folgenden Tage, dem 3. August 1184, wurde ein Waffenstillstand
auf zwei Jahre geschlossen. Balduin
suchte darauf eine Verständigung mit dem König von Frankreich,
um auf diese Weise dem Grafen von Flandern beizukommen, und gelangte zu
einem Bündnis mit ihm. Demgegenüber gewann Graf Philipp die Unterstützung
des Erzbischofs von Köln und Herzog Gottfrieds sowie Jakobs von Avesnes,
des vornehmsten der Vasallen Balduins.
Er begann im November 1184 vom Gebiet von Cambrai aus den Angriff. Der
Erzbischof von Köln und Herzog Gottfried mit seinem Sohn Heinrich
drangen über Binche in den Raum von Mons ein, wo sie sich mit Philipp
vereinigten. Demgegenüber beschränkte sich Balduin auf
die Verteidigung seiner Burgen und festen Plätze.
Die weitere Entwicklung des Krieges ist nicht recht aus
den Quellen zu erkennen. Es kam anscheinend zu Verhandlungen zwischen Balduin
und dem Erzbischof von Köln, allerdings ohne Ergebnis, doch zogen
sich der Erzbischof und Herzog Gottfried bald wieder aus dem Hennegau zurück.
Philipp von Flandern hat im Grenzgebiet den Krieg noch weiter geführt.
Der französische König hatte zwar ein Heer versammelt, griff
aber nicht im Hennegau ein, sondern wandte sich gegen den Grafen Stephan
von Sancerre. Der Graf vom Hennegau hatte auch seinen Lehnsherren, den
Bischof von Lüttich, um Hilfe angegangen, doch zog es dieser vor,
sich aus der Streitsache herauszuhalten. Schließlich kam es durch
Vermittlung - von welcher Stelle sie geschah, ist nicht zu erkennen - am
14. Dezember 1184 zum Abschluss eines Waffenstillstandes zwischen Hennegau
und Flandern, der bis zur Oktav des Dreikönigsfestes dauern sollte,
in den auch Herzog Gottfried einbezogen wurde. Von französischer Seite
wurden im Dezember 1184 und Januar 1185 neue Verhandlungen mit den Grafen
vom Hennegau und von Flandern angeknüpft, die zum Abschluss eines
Waffenstillstandes bis zum 24. Juni 1185 führten. Noch ehe er abgelaufen
war, schien es, als sollte der Krieg wieder ausbrechen, es kam zu einigen
Feindseligkeiten, doch war offensichtlich auf beiden Seiten wenig Lust
am Kriege vorhanden. So entschloß sich der Graf von Flandern zum
Nachgeben, zumal er von England und vom Kaiser die erwartete Unterstützung
nicht erhielt. Verhandlungen wurden in Boves bei Amiens eröffnet,
zu denen der französische König auch den Grafen vom Hennegau
berief, und die wahrscheinlich Ende Juli 1185 zum Friedensschluss führten.
In den Vertrag wurde auch Nieder-Lothringen einbezogen, die Zwistigkeiten
zwischen Graf Balduin und Herzog Heinrich
sollten durch die Zurückgabe der besetzten Gebiete südlich von
Halle bereinigt werden.
Herzog Gottfried hatte in dieser Zeit dem Grafen von
Flandern keine Unterstützung mehr geleistet, sondern wandte sich vielmehr
bereits während der Friedensverhandlungen mit starken Streitkräften
gegen das Gebiet von Namur. Graf Balduin
erhielt deshalb auf der Rückkehr vom Friedensschluss in Cambrai die
dringende Aufforderung seines Oheims aus Namur um Hilfeleistung und eilte
mit seinen Truppen dorthin. Auf die Nachricht davon verstärkte Gottfried
die Verteidigung der Stadt Gembloux, gegen die sich jetzt der vereinte
Angriff der Grafen von Namur und Hennegau richtete. Trotz heftigen Widerstandes
ging Gembloux für Gottfried zu Ende des Jahres 1185 verloren, wobei
Stadt und Kloster einer völligen Zerstörung anheim fielen.
Die Lage besserte sich aber für Gottfried dadurch,
dass der Graf von Flandern sich nicht in den Friedensschluss mit Frankreich
fügen wollte, für den er schließlich ja große Opfer
hatte bringen müssen. Der Graf begab sich Ende August 1185 an den
Hof König HEINRICHS VI. nach Speyer
und führte Klage über den französischen König und den
Grafen von Hennegau. HEINRICH hielt
ihm allerdings vor, er habe nicht abgewartet, bis er ihm Hilfe geleistet
hätte, so wie es abgesprochen gewesen wäre, sagte ihm aber schließlich
doch Unterstützung zu. Der Graf war darauf wieder zum Bruch mit Frankreich
entschlossen. Als es zu Meinungsverschiedenheiten über einen Punkt
des zuvor geschlossenen Friedens kam, lehnte er eine zweimalige Einladung
des französischen Königs zu Besprechungen ab. Gleichzeitig fand
er wieder die Unterstützung des Erzbischofs von Köln und Herzog
Gottfrieds. Beide erhoben Vorstellungen bei König
HEINRICH VI., wodurch dieser zu einer Aktion bestimmt wurde.
Er kam im September 1185 nach Lüttich und lud den Grafen vom Hennegau
vor.
Dieser schlug eine vorsichtige Politik ein, um sich nicht
durch einen Rechtsbruch ins Unrecht zu setzen. Nachdem er auf sein Ersuchen
ein sicheres Geleit erhalten hatte, erschien er in Lüttich. Dort wurde
er vom König dringend aufgefordert, dem Grafen von Flandern Hilfe
gegen Frankreich zu leisten und dazu den königlichen Truppen Durchzug
durch sein Gebiet zu gewähren und ihnen seine Burgen einzuräumen.
Gegen diese Forderungen brachte Balduin zwei
Gründe
vor.
Zum ersten wies er darauf hin, dass der Graf von Flandern,
der gerade doch Frieden mit dem König von Frankreich geschlossen habe,
jetzt ohne Grund zum Schaden dieses seines Lehensherrn arbeite, das heißt,
dass kein Grund zu einem Bruch des Lehensverhältnisses vorliege. In
diesem Falle war aber Graf
Balduin als Lehensmann des Grafen
von Flandern nicht gehalten, diesem zu helfen.
Zum zweiten lehnte er es ab, den königlichen
Truppen Durchzug zu gewähren und ihnen seine Burgen einzuräumen,
weil dadurch eine Verwüstung seines Landes drohe. Es sei lediglich
seine Pflicht, das ihm anvertraute Grenzgebiet zwischen Frankreich und
Deutschland in deren Kriegen zu behüten. Natürlich war das eine
reichlich eigennützige Erklärung, die aber im Grunde genommen
ihre Berechtigung besaß: bei der Bedrohung des eigenen Landes war
der Lehensträger nicht mehr zu anderweitiger Hilfe verpflichtet. Man
sollte daher hier keine dramatisch geartete Prinzipienentscheidung suchen.
Im übrigen, so fuhr Balduin
fort, halte er sein Land vom Bischof von Lüttich zu Lehen, gegen den
er nichts verschuldet habe, und er sei bereit, dessen Anordnungen gemäß
dem Urteil der übrigen Vasallen des Bistums zu befolgen. Der Schachzug
war geschickt ausgespielt. Der Bischof trat sofort mit seinen Vasallen
zur Beratung zusammen und bot dann dem König an, falls er Beschwerden
gegen seinen getreuen Lehensmann, den Grafen vom Hennegau, habe, diese
vor das Gericht der Reichsfürsten zu bringen, deren Meinung er folgen
werde. Daraufhin hat HEINRICH VI. die
Sache offensichtlich sofort fallen lassen, weil der Verlauf zeigte, dass
weder die Vasallen von Lüttich, noch der Bischof selbst geneigt waren,
die Auflehnung des Grafen von Flandern gegen den französischen König
als gerechtfertigt zu betrachten, und dass zu erwarten stand, die Reichsfürsten
würden ihnen darin folgen. Der König scheint indessen entschlossen
gewesen zu sein, dem Grafen von Flandern zu helfen. Vermutlich hat er dann
aber eine Anweisung seines kaiserlichen Vaters erhalten, nichts zur Unterstützung
der flämischen Absichten zu unternehmen. Für FRIEDRICH
I. stand in der Politik im niederländischen Raum die Bindung
des Grafen vom Hennegau an seine Seite an erster Stelle, er wollte das
nicht durch ein Vorgehen gegen Frankreich gefährden. Somit erhielt
der Graf von Flandern keine Hilfe und musste sich mit dem französischen
König im Waffenstillstand von Aumale am 7. November 1185 verständigen.
Indes blieb die Koalition zwischen Herzog Gottfried,
dem Grafen von Flandern und dem Erzbischof von Köln bestehen, sie
besaß ja den eigentlichen Zweck, die Nachfolge des Grafen vom Hennegau
in Namur zu verhindern. Vielleicht ist der von Gottfried weiter geführte
Titel Herzog und Markgraf von Lothringen auch ein Ausdruck des Widerstandes
gegen das Streben des Grafen vom Hennegau nach der Markgrafschaft gewesen.
Die verbündeten Fürsten brachten dann den Grafen von Namur dazu,
sich mit seiner verstoßenen Gemahlin Agnes von Geldern auszusöhnen.
Die letzten Spekulationen gingen dabei auch in Erfüllung: im Juli
1186 wurde dem Grafen Heinrich eine Tochter, Ermesinde, geboren. Damit
trat die Frage in ein neues Stadium, denn das ganze Trachten des Grafen
ging jetzt darauf hinaus, sein Erbe seiner Tochter zu übermachen und
ihr einen Gemahl zu finden, der ihr diese Erbfolge sichern konnte. Diese
Persönlichkeit glaubte er im Grafen Heinrich von der Champagne zu
finden, dem er im März 1187 seine Tochter verlobte. Der Entschluss
war allerdings sehr problematisch, es stand zu erwarten, dass der Kaiser
eine Nachfolge des Grafen von der Champagne in den Reichslehen nicht zulassen
werde, und außerdem hatte dieser bereits der Tochter des Grafen vom
Hennegau, Yolande, die Ehe versprochen. Dieser wandte sich denn
auch sofort an Kaiser FRIEDRICH, der
seinerseits feierlich versicherte, nach dem Tode des Grafen von Namur werde
er die Reichslehen nur an Balduin übertragen und auch nicht dulden,
dass im Allodialbesitz jemand aus Frankreich nachfolge. Inzwischen kam
der Graf von der Champagne nach Namur und erhielt dort bereits die Huldigung
der Vasallen. Auch Balduin war in Namur
erschienen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Er wandte sich nochmals
mit einer Gesandtschaft an den Kaiser, der auf dem Reichstage zu Worms
im August 1187 seine Zusagen von zuvor erneuerte.
Balduin blieb indes weiter beunruhigt, wozu ihm wohl
vor allem die Ereignisse in Lüttich Anlass gaben, bei denen sich eine
nicht gerade freundliche Stimmung König HEINRICHS
ihm gegenüber gezeigt hatte. Als nun der Kaiser im Dezember 1187 zu
einer persönlichen Unterredung mit dem französischen König
an der Grenze bei Mouzon zusammentraf, musste er besorgen, dabei werde
vielleicht auch über Namur verhandelt werden. Gislebert von Mons behauptet
nun zwar, sein Herr sei sowohl vom Kaiser wie vom König von Frankreich
nach Mouzon entboten worden, die Art aber, wie er dabei die Rolle des Grafen
herausstreicht, der für beide Verhandlungspartner der höchste
Ratgeber gewesen sei, macht seinen Bericht doch etwas verdächtig.
Vollends seine Worte, Balduin habe sich als zum Reich gehörig
betrachtet, sei deshalb zum Kaiser übergegangen und mit ihm zusammen
zur Unterredung gekommen, lassen eher vermuten, dass er von vornherein
eine französische Aktion erwartete und deshalb sich von kaiserlicher
Seite mitnehmen ließ. In Mouzon hat denn auch der Graf von der Champagne
durch seine Verwandten, den Erzbischof von Reims, den Grafen von Blois
und den Herzog von Burgund, den Kaiser in der Frage von Namur bearbeiten
lassen. Auf welche Weise auch der französische König in die Gespräche
einbezogen wurde, lässt sich aus dem Bericht Gisleberts nicht ersehen,
doch scheint das durch den Grafen von der Champagne geschehen zu sein.
Jedenfalls dürfte er ausweichend geantwortet haben, denn diese Haltung
war womöglich für den Kaiser ausschlaggebend bei einer auf der
Rückreise in Virton erfolgenden Vorsprache des Grafen Balduin,
um eine Erneuerung der Abmachungen über Namur zu erhalten, ihm zu
erklären, er werde ohne vorherige Rücksprache mit seinem Sohne,
König
HEINRICH, keine neuen Beschlüsse in dieser Sache fassen.
Balduin behielt eifrig das Ziel einer Erwerbung der Grafschaft
Namur im Auge. Auf Seiten der Reichsgewalt war die Lage dabei für
ihn günstig. Die Feindschaft der niederrheinischen Fürsten, vor
allem des Erzbischofs von Köln, war für den Kaiser Anlass, gerade
in diesem Raum eine Stütze für seine Politik zu suchen. Diese
Lage zeigte sich besonders deutlich, als König
HEINRICH die Nieder-Lothringer zu sich nach Koblenz beschied,
um festzustellen, wer ihm gegen den Erzbischof helfen wolle. Er fand dazu
keinen bereit. Graf Balduin konnte
also bei dieser Stimmung Geneigtheit für seine eigenen Wünsche
finden und begab sich im April 1188 an den Hof des Königs. Dieser
stellte nach Rücksprache mit seinem Vater am 16. Mai in Seligenstadt
ein Diplom aus, in dem er versprach, nach dem Tode des Grafen von Namur
dessen Reichslehen an Balduin zu übertragen.
Von der Errichtung einer Markgrafschaft ist allerdings in diesem Schriftstück
nicht die Rede. Es ist indes nicht zu ersehen, ob dieses Diplom vom Kaiser
bestätigt wurde, obwohl uns Gislebert dessen Zustimmung eigens versichert.
Mit diesem Erfolg begab sich Balduinnach
Namur, wo sein Oheim ihn jetzt in Gegenwart einer Anzahl Vasallen als seinen
einzigen Erben anerkannte. Er übertrug ihm sogar die Verwaltung seiner
Lande und versprach, die Verbindung zur Champagne abzubrechen und seine
Tochter Ermesinde zurückzuverlangen, die bereits an den dortigen Hof
gebracht worden war. Einige seiner Vasallen leisteten Balduin
die Huldigung. Allerdings ist es problematisch, inwieweit Graf Heinrich
diese Abmachungen ehrlich gemeint hat, auch dürfte der Bericht Gisleberts,
den wir allein über diese Angelegenheit besitzen, nicht in allen Punkten
stimmen. Balduin hat in der Folge bei seiner Verwaltung der Grafschaft
Namur Widerstände im Lande gefunden, worauf sein Oheim wieder mit
dem Grafen von der Champagne anknüpfte. Die Stimmung verschlechterte
sich immer mehr, es kam schließlich zum Bruch. Balduin
eroberte die Stadt Namur, daran anschließende neue Vereinbarungen
wurden nicht eingehalten. Er befand sich jetzt in einer reichlich isolierten
Stellung. Es gelang ihm zwar eine Annäherung an Herzog Gottfried von
Nieder-Lothringen, doch blieb das von zweifelhaftem Wert. In seiner Not
wandte er sich wieder an den Grafen von Flandern, musste aber hier erneut
die alte Forderung auf Verzicht des Bündnisses mit Frankreich hören,
wozu er sich nicht entschließen konnte. Aber auch die Unterstützung
des französischen Königs fehlte ihm, der jetzt auf der Seite
des Grafen von der Champagne stand.
So blieb ihm schließlich nur der Gedanke an eine
Unterstützung durch den Kaiser übrig. Er fertigte im September
1188 eine Gesandtschaft an König HEINRICH
ab, der als Antwort ihn aufforderte, persönlich nach Altenburg zum
Kaiser zu kommen, um dort die ganze Angelegenheit zu regeln. Balduin
fühlte sich indes sehr unsicher, noch vor der Rückkehr seiner
Gesandtschaft hat er sich auch noch an den französischen König
gewandt, doch blieb dieser fest auf Seiten des Grafen von der Champagne
stehen. Allerdings kam es noch nicht zu militärischen Aktionen, vielmehr
versuchte der Graf von der Champagne zunächst auf diplomatischem Wege
noch mehr Boden zu gewinnen. Er begab sich zum Grafen von Namur, den er
dazu bestimmen konnte, durch einen besonderen Vorschlag Herzog Gottfried
von Nieder-Lothringen auf seine Seite zu ziehen. Des Herzogs Sohn Heinrich
wurde angeboten, das links von Sambre und Maas gelegene Gebiet der Grafschaft
Namur als Pfand für eine Geldanleihe zu übernehmen. Der Handel
wurde abgeschlossen, der junge Heinrich besetzte sofort das Gebiet und
richtete es zur Verteidigung gegen den Grafen vom Hennegau ein, wodurch
die Verbindung zwischen dem Hennegau und der in BalduinsBesitz
befindlichen Stadt Namur gefährdet wurde.
Die Lage war damit für diesen so bedrohlich geworden,
dass er es nicht für geraten hielt, sich persönlich zu dem in
Altenburg vereinbarten Treffen zu begeben, er fertigte vielmehr eine Gesandtschaft
ab. Inzwischen hatte der Graf von der Champagne den Bischof von Toul an
den kaiserlichen Hof geschickt, um dort durch finanzielle Versprechungen
wenigstens eine neutrale Haltung zu bewirken. Indessen konnten auch BalduinsGesandte
solche Angebote machen, aber mehr noch als das wird wohl am kaiserlichen
Hofe die Erkenntnis gewirkt haben, dass es völlig unerwünscht
war, wenn die Grafschaft Namur in die Hände eines Vasallen des französischen
Königs geriete. Die Hennegauische Gesandtschaft erreichte demgemäss
sehr konkrete Zusagen: Balduin solle
persönlich an den Hof König HEINRICHS
kommen, wo ihm alle Namurschen Lehen unter dem Titel eines Markgrafen von
Namur und damit eines Reichsfürsten übertragen würden. Dem
Grafen gelang es dann, mit dem Herzog von Nieder-Lothringen und dem Grafen
von Namur einen Waffenstillstand zu erreichen, so dass er sich im Dezember
1188 nach Worms an den Hof König HEINRICHS
begeben konnte, wobei er bis Vise an der Maas durch Herzog Gottfried geleitet
wurde. Bei den Wormser Verhandlungen bildete der König aus allen,
vom Reich abhängigen Gebieten der Grafschaft Namur ein Fürstentum,
das die Benennung Markgrafschaft erhielt, und sie wurde als Lehen dem Grafen
Balduin übertragen. Die Anordnungen sollten allerdings
noch geheimgehalten werden bis zum Tode des Grafen von Namur, oder bis
zu einer eventuellen Ubereinkunft zwischen ihm und Balduin.
König HEINRICH fasste
außerdem den Entschluss, selbst eine Regelung der Angelegenheiten
in den Niederlanden durchzuführen, und sagte deshalb für den
13. Januar 1189 in Lüttich einen Hoftag an, zu dem der Graf von Namur
geladen wurde. Zusammen mit dem Grafen Balduin
begab sich der König dorthin. Neben dem Grafen von Namur erschien
auch der junge Herzog Heinrich von Nieder-Lothringen. Des Königs Bemühungen
um einen Ausgleich zwischen den Grafen von Hennegau und Namur blieben indes
erfolglos. Von vorneherein besser scheinen dagegen die Aussichten für
eine Einigung mit dem jungen Heinrich gestanden zu haben. Während
der König dem Grafen von Namur die Abreise gestattete, nahm er Heinrich
und Balduin mit sich nach Maastricht und anschließend nach
Kaiserwerth. Hier kam es schließlich zu einem Abkommen, Heinrich
gab die Gebiete, die er als Pfand vom Grafen von Namur erhalten hatte,
gegen eine geringere Summe an Balduin, der ihm dafür noch zwei Ortschaften
abtrat. Balduin versprach ihm außerdem Unterstützung gegen alle,
außer gegen den Kaiser, den Bischof von Lüttich und den Grafen
von Flandern. Das Ganze wurde durch König
HEINRICH bekräftigt. Da die Abmachungen durchaus günstig
für den Grafen vom Hennegau ausgefallen waren, war wohl der junge
Heinrich nur einem Druck des Königs gewichen. Er beriet sich in der
Folge darüber mit dem Grafen von Flandern und weigerte sich, die getroffenen
Abmachungen durchzuführen und zu einem mit Balduin vorgesehenen
Treffen zu deren Bekräftigung zu erscheinen. Allerdings musste dieser
das hinnehmen, denn er stand unter der fortwährenden Drohung einer
neuen Aktion des Grafen von der Champagne. Es blieb ihm nichts anderes
übrig, als mit Nieder-Lothringen und Namur Waffenstillstand zu schließen,
obwohl sich daraus für ihn keine zufriedenstellenden Verhältnisse
ergaben.
Auf der andern Seite trat jetzt eine Änderung in
der Grafschaft Duras ein, was die Aufmerksamkeit des jungen Herzogs Heinrich
hervorrief. Der dortige Graf Aegidius hatte ja seine Besitzungen unter
seine Brüder Kuno und Peter aufgeteilt. Die beiden besaßen indes
keine Nachkommen und vermachten deshalb ihre Güter dem Bistum Lüttich.
Sie kamen anschließend allerdings wieder auf diese Abmachungen zurück,
weil sie die betreffenden Besitzungen ihren Verwandten, Willrich von Walcourt
und Graf Gerhard von Loon, zukommen lassen wollten. Der Bischof von Lüttich,
der geldbedürftig war, ging darauf ein. Der Herr von Walcourt erhielt
so Clermont, Rochefort und die Vogtei in Dinant, der Graf von Loon Duras.
Da Konrad von Duras seinen Verpflichtungen als Vogt von St. Truiden gegenüber
dem Obervogt, dem Herzog von Limburg, nicht nachkam, gab dieser wenig später
diese Vogtei an den Grafen von Loon. Dadurch entstand also zwischen den
Erben der Grafschaft Duras ein Gegensatz, in den sich jetzt auch Heinrich
von Nieder-Lothringen einmischte. Da für ihn der Graf von Loon als
der Verbündete des Grafen vom Hennegau galt, ergriff er natürlich
für Konrad von Duras Partei. Das brachte ihm einen bedeutenden Vorteil,
denn Konrad, der sich zum Kreuzzug verpflichtet hatte, verkaufte seine
Besitzungen an ihn. Da er natürlich nach wie vor die Vogtei in St.
Truiden beanspruchte, ging auch dieses Anrecht auf Herzog Heinrich über.
Er seinerseits verstärkte sofort die Befestigungen von Duras und bereitete
von hier aus militärische Operationen gegen den Grafen von Loon vor.
Ende Mai 1189 rückte er in das Gebiet der Grafschaft Loon ein und
erschien dann vor St. Truiden, wo sich der Graf von Loon und der Herzog
von Limburg verschanzt hatten. Auf die Hilferufe des Grafen von Loon unternahm
dann etwa Mitte Juni der Graf vom Hennegau einen Plünderungszug auf
Brabanter Gebiet. Dadurch wurde Herzog Heinrich tatsächlich genötigt,
die Belagerung von St. Truiden aufzugeben. Der Hennegauer
wich
beim Herannahen Heinrichs aus dem Brabanter Gebiet zurück und beide
standen sich nun an der Grenze gegenüber.
Für den Grafen Balduinwar
die Situation indes nicht einfach, denn jetzt begann eine Aktion des Grafen
von der Champagne gegen ihn. Ob hierzu Absprachen zwischen diesem und Herzog
Heinrich getroffen worden waren, lässt sich nicht ersehen, eine Andeutung
Gisleberts von Mons könnte es als möglich erscheinen lassen.
Der Graf vom Hennegau wurde nur dadurch gerettet, dass der Graf von der
Champagne seine begonnene Aktion nicht durchführte. Herzog Heinrich
allein scheint nicht stark genug gewesen zu sein, um etwas gegen die Hennegauer
ausrichten zu können. Es setzte jetzt eine Vermittlungsaktion des
Grafen Philipp von Flandern ein, der Balduinund
Heinrich im Juli 1189 nach Ypern berief und sie dort zum Abschluss eines
Waffenstillstandes bis zum 8. September bewog. Auch der französische
König bemühte sich um eine Friedensvermittlung. Zu einer Besprechung
in Pontoise, zu der der Graf vom Hennegau persönlich erschien, kamen
von Seiten des Grafen von der Champagne indes nur Bevollmächtigte.
Der König schlug eine für Balduinsehr
ungünstige Teilung des Namurschen Erbes vor, die dieser annahm in
der Hoffnung allerdings, sie werde durch König
HEINRICH VI. abgelehnt werden, an dessen Zustimmung er seine
Annahme knüpfte. Das ist denn auch eingetreten, der deutsche König
wies die Übertragung auch nur irgendeines Teiles der Grafschaft Namur
an den Grafen von der Champagne zurück. Balduinwollte
darauf seine Sache einer Vereinbarung des deutschen und des französischen
Königs anheim stellen. Indessen hatte auf der andern Seite der Graf
von der Champagne den französischen Vorschlag bereits rundweg abgelehnt.
Nach dem Ablauf des Waffenstillstandsabkommens zwischen
dem Grafen Balduinund Herzog Heinrich
im September 1189 stand demnach eine größere militärische
Aktion zu erwarten, denn der Herzog sprach sich mit dem Grafen von der
Champagne zu einem gemeinsamen Handeln ab, aber wiederum gab dieser seine
Aktion auf. Inzwischen hatte Philipp von Flandern wieder eine Vermittlungsaktion
aufgenommen und brachte im Oktober eine Besprechung zwischen Balduin und
Herzog Heinrich zustande, an der auch der Erzbischof von Köln teilnahm.
Man kam dabei zu einer Erneuerung der Abmachungen, die ehedem zu Kaiserswerth
unter Vermittlung des deutschen Königs zustande gekommen waren, so
dass Heinrich die in Namur erworbenen Gebiete an Balduin abtrat. Indes
gingen die Kämpfe zwischen Balduin und dem Grafen von Namur
weiter. Schließlich brachte im Juli 1190 Erzbischof Philipp von Köln
auch hier eine Übereinkunft zustande. Balduin
wurden Namur und die befestigten Plätze des Landes zugesprochen, während
der Graf von Namur nur noch die Grafschaften Laroche und Durbuy und die
unbefestigten Orte behielt, doch wurde Balduin bereits die Lehenshuldigung
im ganze Lande zugestanden. Auch zwischen Herzog Heinrich und dem Grafen
von Loon wurde unter Kölner Vermittlung eine Vereinbarung getroffen,
wonach der Graf die Vogtei von St. Truiden gegen Zahlung einer Pfandsumme
an Heinrich behielt.
Nur kurze Zeit nach den Regelungen mit Hennegau ist der
alte Herzog Gottfried von Nieder-Lothringen am 21. August 1190 gestorben.
Damit trat sein Sohn Heinrich in die volle Nachfolge ein, nachdem er bereits
in der Assoziierung an die Regierung seines Vaters eine große Rolle
in den Ereignissen gespielt hatte. Es stand jetzt eine umfangreiche Regelung
der niederländischen Angelegenheiten bevor. Herzog Heinrich musste
sich die Bestätigung seiner Reichslehen bei dem neuen Kaiser
HEINRICH VI. holen, und der Graf vom Hennegau war nach seiner
Einigung mit dem Grafen von Namur entschlossen, auf die ehedem für
diesen Fall vorgesehene Veröffentlichung der Errichtung einer Markgrafschaft
Namur zu dringen. Da gleichzeitig auch der Graf von Flandern, der zum Kreuzzug
aufbrach, sich an den Hof des Kaisers begab, wurde vereinbart, dass Graf
Balduin sich ihm anschließen
sollte, Herzog Heinrich, der die Fürbitte des Grafen von Flandern
beim Kaiser angerufen hatte, sollte ebenfalls mitziehen und für die
Rückreise das Geleit für Balduin übernehmen. Indes
fühlte sich Balduin bei diesem Plan nicht recht wohl, weil
ja gerade Herzog Heinrich früher ein Gegner der beim Kaiser bewirkten
Abmachungen über Namur gewesen war, und so entschloß er sich,
nicht selbst an den kaiserlichen Hof zu gehen, sondern Gislebert von Mons
als seinen Bevollmächtigten dorthin zu entsenden.
Die Verhandlungen fanden Ende September 1190 auf dem
Reichstage zu Schwäbisch-Hall statt. Zunächst erhielt Herzog
Heinrich seine Lehen vom Kaiser übertragen. Anschließend überreichte
Gislebert im Namen seines Herrn die Briefe des Grafen von Namur und des
Erzbischofs von Köln über das bezüglich des Namurschen Erbes
geschlossene Abkommen. Kaiser HEINRICHgab
darauf die zur Errichtung einer Markgrafschaft Namur und zur Erhebung des
Grafen vom Hennegau zum Reichsfürsten getroffenen Abmachungen bekannt
und forderte die anwesenden Fürsten zur Zustimmung auf. Herzog Heinrich
protestierte sofort mit dem Hinweis, er würde dadurch in seinem Rang
gemindert. Offensichtlich spielte er damit auf seine Herzogswürde
in Nieder-Lothringen an und verlangte eine Beratung des Reichstages darüber.
Zur Begründung seiner Ansicht führte er an, im Gebiet von Laroche
und Namur dürfte niemand zum Reichsfürsten erhoben werden, weil
es sich hier um sein Herzogtum handele. Außerdem erstrecke sich dieses
Herzogtum auch über den Hennegau bis zum Truncus Berengeri, das war
bei der Abtei Arrouaise, die im Grenzgebiet von Flandern, Vermandois und
dem Bistum Cambrai lag. Das bedeutete also seiner Ansicht nach, dass Balduin
vom Hennegau überhaupt nicht
Fürst werden könne. Seine Berufung hatte gerade eine allgemein
rechtliche Begründung erfahren, denn er selbst hatte bei seiner Huldigungsleistung
gegenüber dem Kaiser auf sein Lehen Boulogne, das er vom Grafen von
Flandern hielt, Verzicht leisten müssen, weil er sonst die Stellung
eines Reichsfürsten verloren hätte, die an den Umstand gebunden
war, dass der betreffende nur zur Huldigung an Könige, Bischöfe
oder gefürstete Abte gehalten war. Gislebert von Mons erwiderte denn
auch in einem prinzipiellen Sinne darauf, niemals habe Namur, Laroche oder
der Hennegau zum Herzogtum Nieder-Lothringen gehört, weder zur Zeit
der Herzöge aus dem Hause BOUILLON, noch der aus dem Hause LIMBURG
oder LÖWEN. Herzog Heinrich könne für die von ihm behauptete
Abhängigkeit keine Beweise erbringen. Es bleibt eine Frage, ob Gislebert
wirklich nichts vom Vertrag des Jahres 1071 gewusst hat, durch den der
Hennegau von Herzog Gottfried dem Buckligen zu Lehen ging, oder ob er das
absichtlich übergangen hat. Jedenfalls wussten davon die Allgemeinheit
und auch Herzog Heinrich nichts mehr, sonst wäre natürlich dieser
Umstand vorgebracht worden.
Es kam dann zu zwei Urteilssprüchen. Der eine lautete
dahin, dass die Gewalt Herzog Heinrichs sich nicht über den Hennegau
erstrecke, da er nicht erweisen könne, er oder seine Vorgänger
hätten eine solche Gewalt besessen. Als zweites wurde festgestellt,
seine Herzogsgewalt gelte nur in den Grafschaften, die er selbst besäße,
oder die von ihm zu Lehen gingen. Daran schloss sich dann eine Auseinandersetzung
darüber, welche Grafschaften sich wirklich im Besitz Heinrichs befänden.
Der Kaiser forderte ihn auf, sie zu nennen. Heinrich führte zunächst
Löwen, Nivelles und Arschot an, die von ihm unmittelbar abhängig
seien. Da von der Existenz einer Grafschaft Nivelles nichts bekannt ist,
handelte es sich hier um Gebiete, die Teil des Territoriums von Brabant
bildeten. Des weiteren wurden dann Grafschaften genannt, die die Grafen
von Kuik, Geldern und Kleve vom Herzog zu Lehen hielten. Dabei fiel auch
der Name Loon, wobei der Herzog behauptete, das Geleitrecht bis zur Maas
zu besitzen. Der Graf von Loon protestierte sofort mit dem Hinweis, er
sei Lehensmann des Bischofs von Lüttich, und das besagte Geleitsrecht
besitze der Herzog lediglich auf Grund einer besonderen Abmachung, die
nach einem Zwischenfall getroffen worden sei, es handle sich also nicht
um ein ständiges Recht. Da die Grafschaft Loon praktisch von Lüttich
lehensabhängig war, dürfte es sich hier um ein Bemühen Heinrichs
handeln, auf Grund des Geleitrechtes Ansprüche oberherrlicher Art
zu erheben. Jedenfalls konnte der Herzog auf dieser Basis keine rechtlichen
Einwendungen gegen die Begründung einer Markgrafschaft Namur machen.
Die Fürsten erklärten somit ihre Zustimmung zu dem dem Grafen
vom Hennegau gewährten Privileg. Von Schwäbisch-Hall begab sich
der Kaiser dann nach Augsburg, und hier hat Herzog Heinrich mit Unterstützung
des Grafen von Flandern nochmals versucht, die dem Grafen vom Hennegau
gewährten Privilegien rückgängig gemacht zu erhalten. Seine
Bemühungen blieben indes vergeblich, und so erhielt Gislebert von
Mons am 29. September 1190 das Dokument über die Markgrafschaft Namur
ausgehändigt.
Es ging in Schwäbisch-Hall ausschließlich
um den Einzelfall des Herzogtums Nieder-Lothringen, dessen Basis zum Unterschied
gegenüber den Stammesherzogtümern ausschließlich der königliche
Auftrag war, und daraus wohl ist die Auffassung entstanden, dass diese
herzogliche Gewalt in ihrer Ausdehnung an der Überordnung über
gräfliche Gewalten sich erweise. Es ist kein Streben zu erkennen,
die Substanz des Herzogtums Nieder-Lothringen als solche anzugreifen, lediglich
wird die Gültigkeit der Herzogsgewalt modifiziert. Die Frage von Namur
hat sich in der Folge ohne größere Verwicklung gelöst.
Graf
Heinrich von der
Champagne ist im Frühjahr 1191 zum Kreuzzug aufgebrochen
und in Palästina geblieben, wo er durch die Heirat mit Isabella,
der Tochter König Amalrichs von Jerusalem,
im dortigen Königtum nachfolgte. Nach dem Tode des Grafen Heinrich
von Namur im Jahre 1196 wurde die Vereinigung mit dem Hennegau durchgeführt.
Schon vorher hatte übrigens Balduin V. eine
neue Regelung getroffen, als sein jüngerer Sohn Philipp die
Tochter des Grafen von Nevers geheiratet hatte. Für diese Gemahlin
sollte nämlich als Heiratsgut die Hälfte der Grafschaft Namur
gegeben werden. Gislebert von Mons hat uns das als Testament des alten
Grafen von Namur überliefert. Danach hatte der älteste Sohn Balduin
die Grafschaft Namur als unmittelbares Lehen vom Kaiser zu führen
und hatte sie an seinen Bruder Philipp weiterzuverleihen. Die ursprünglich
vorgeschriebene untrennbare Verbindung der Markgrafschaft Namur mit dem
Hennegau blieb also erhalten, der neue
Graf Balduin
VI. vom Hennegau war auch Markgraf von Namur, obwohl sein Bruder
Philipp sich gelegentlich ebenfalls Markgraf titulierte. Außerdem
hat der Kaiser die Grafschaften Laroche, Durbuy und Luxemburg vom Namurschen
Erbe abgetrennt und dem Grafen Otto von Burgund übertragen. Andererseits
hat Graf Heinrichs Tochter Ermesinde in ihrem Gemahl, dem Grafen Theobald
von Bar, einen Verfechter ihrer Ansprüche gefunden, der im Vertrag
von Dinant am 26. Juli 1199 eine Teilung des Namurschen Besitzes durchsetzen
konnte, die die Markgrafschaft Namur zur Bedeutungslosigkeit verurteilte.
Nach dem Misserfolg gegenüber dem Hennegau konnte
sich Herzog Heinrich im Jahre 1191 mit dem Herzog von Limburg über
strittige Fragen einigen, wobei der Limburger einige seiner Allodien von
ihm zu Lehen nahm. Diese Einigung wirkte sich entsprechend auf die Politik
aus, und zwar zeigte sich das bei der Lütticher Bischofswahl von 1191,
die unter dem Zeichen der Spannungen stand, die zwischen Herzog Heinrich
und dem Grafen Balduin vom Hennegau
wegen Namur entstanden waren. Der Herzog erhielt dabei die Unterstützung
des Limburgers. Er besaß in seinem Bruder, dem Archidiakon Albert
von Löwen, einen geeigneten Kandidaten für die Lütticher
Nachfolge, der ihm dort einen entsprechenden Einfluss sichern konnte. Albert
war außerdem der Neffe des Herzogs von Limburg. Demgegenüber
begünstigte der Graf vom Hennegau die Nachfolge seines Vetters, des
Archidiakons Albert von Rethel, der auch der Oheim der Kaiserin
Konstanze war. Er hatte wiederholt vom Kaiser entsprechende
Zusagen erhalten. Für
Balduin war
die Angelegenheit besonders deshalb wichtig, weil er ja ein Lehensmann
des Lütticher Bischofs war, weshalb es ihm unerträglich erscheinen
musste, von einem Verwandten der Herzöge von Nieder-Lothringen und
Limburg abhängig zu sein. Bei der Wahl konnte Herzog Heinrich einen
bestimmenden Einfluss ausüben, so dass am 8. September 1191 die große
Mehrheit der Wähler sich für Albert von Löwen entschied.
Die Minderheit mit Albert von Rethel fand indes Unterstützung beim
Kaiser, der sich bei einer Doppelwahl zuständig für die Entscheidung
über die Besetzung des Bistums fühlte. Für den Herzog von
Nieder-Lothringen verschlechterte sich in diesem Augenblick die Situation
durch den Tod seiner Verbündeten, des Erzbischofs von Köln und
des Grafen von Flandern. Immerhin spielte der Kölner Erzbischof als
Metropolit von Lüttich eine wichtige Rolle bei den Anerkennungsfragen
für den dortigen neuen Elekten. In Köln wählte man sofort
Lothar von Hochstaden zum neuen Erzbischof. Dieser Gegenschlag für
Herzog Heinrich ließ sich indes einigermaßen parieren, er begab
sich mit seinem Limburger Verwandten nach Köln und brachte den Neugewählten
zum Verzicht, worauf sein Verbündeter, Bruno von Berg, gewählt
wurde.
In Köln erst erfuhr Heinrich vom Tode des Grafen
von Flandern, der am 1. Juni 1191 auf dem Kreuzzuge gestorben war. Der
Graf war für ihn ein zuverlässiger Bundesgenosse gewesen, mit
dem er auch verwandtschaftlich verbunden gewesen war, da er dessen Nichte
Mathilde
von Boulogne zur Gemahlin hatte. Heinrich eilte sofort nach
Flandern, um bei der Nachfolge die Rechte seiner Gemahlin geltend zu machen.
Indessen hatte der Graf vom Hennegau als erster Nachricht von diesem Todesfall
erhalten, so dass er dem niederlothringischen Herzog zuvorkommen konnte.
Es kam wohl zu einigen Gefechten auf hennegauischem Gebiet, doch dann schloss
Heinrich mit dem Grafen einen Waffenstillstand. Bei der ganzen Angelegenheit
ließ sich erkennen, dass Balduinauch
auf die Unterstützung des Kaisers rechnen konnte, der französische
König weilte noch in Palästina, von dieser Seite her hatte er
in Flandern vorerst keine Schwierigkeiten zu befürchten. Demgemäss
konnte er die Grafschaft in Besitz nehmen und in Personalunion mit dem
Hennegau vereinigen. Auf der andern Seite gelang es indes Herzog Heinrich,
Heinrich von Kuik, einen Verwandten des in der Doppelwahl von Lüttich
gewählten Albert von Rethel, für sich zu gewinnen, von dem er
sich wohl eine entsprechende Hilfe versprach.
Kaiser HEINRICH VI.
weilte in dieser Zeit in Italien. Beide Lütticher Wahlparteien haben
an ihn Gesandtschaften abgefertigt, die ihn jedoch zu unterschiedlichen
Zeiten trafen. Er wollte indes eine Entscheidung erst nach seiner Rückkehr
nach Deutschland treffen. Inzwischen begann sich die Lage in seiner Umgebung
zu ändern. Die Sache des Herzogs von Nieder-Lothringen war wohl von
vorneherein aussichtslos, der Kaiser war ihm unfreundlich gesinnt. Auf
der andern Seite konnte zwar
Balduin vom Hennegau
an sich mit dessen Wohlwollen rechnen, aber bezüglich der Entscheidung
über Lüttich blieben für ihn die Aussichten nicht bestehen.
Die Ursachen lagen in den Vorgängen in Köln. Durch das Vorgehen
Herzog Heinrichs gegen Lothar von Hochstaden war dessen Bruder, Graf Dietrich
von Hochstaden, dem Herzog feind geworden. Da er den Kaiser auf seinem
Zug nach Italien begleitet hatte, war ihm eine entsprechende Einwirkung
möglich, um die in Köln erlittene Schlappe auszugleichen und
dafür seinen Bruder Lothar für Lüttich vorzuschlagen. Indes
dürften die tieferen Gründe dafür, dass der Kaiser den anfangs
von ihm selbst unterstützten Albert von Rethel aufgab, auf einem andern
Gebiet zu suchen sein. Balduin
vom Hennegau hatte ja gerade durch seine Nachfolge in Flandern
seine Macht nochmals bedeutend erweitert. HEINRICH
VI.
dürfte es deshalb für angebracht erschienen sein,
ihm nicht auch noch einen Einfluss auf Lüttich einzuräumen, sondern
hier einen ihm ergebenen, aber nicht zum Hause
HENNEGAU gehörenden Bischof zu sehen.
Als er dann nach seiner Rückkehr aus Italien im
Januar 1192 in Worms weilte, erschienen dort die beiden Lütticher
Kandidaten. Mit Albert von Rethel weilten der jüngere
Balduin, der Sohn des Grafen vom Hennegau, und Gislebert von
Mons am Hofe, Albert von Löwen war von seinen beiden Oheimen, dem
Herzog von Limburg und dem Grafen von Dachsburg begleitet. Der Kaiser schlug
zunächst eine mittlere Linie ein, denn er erkannte als erstes die
Erhebung Brunos von Berg in Köln an, indem er ihm die Regalien erteilte.
Anschließend wurde über die Lütticher Frage ein förmliches
Verfahren eröffnet, in dem die geistlichen Fürsten die Wahl als
strittig erklärten und demgemäss dem Kaiser die Entscheidung
zuwiesen. Dessen Beschluss konnte man in diesem Falle jedoch schon voraussehen,
denn es verbreitete sich gleichzeitig die Nachricht, Lothar habe gegen
Zahlung einer größeren Geldsumme vom Kaiser das Kanzleramt erhalten,
ein typischer Vorgang, den man zur Vermeidung des Vorwurfs der Simonie
einschlug. So fiel denn auch die Entscheidung zugunsten Lothars aus. Daraufhin
gab Albert von Rethel seine Ansprüche auf und trat der Wahl Alberts
von Löwen bei, dem es dadurch möglich war, seine Wahl als einstimmig
kanonisch zu bezeichnen. Mit diesem Hinweis wurden beim Kaiser neue Vorstellungen
erhoben, der darüber in einen seiner typischen Jähzornsanfälle
geriet. Anscheinend unter Drohungen wurden die Anwesenden zur Anerkennung
Lothars aufgefordert. Albert von Rethel hat sich daraufhin gefügt,
Albert von Löwen blieb fest und appellierte an den Papst. Der Kaiser
sei schließlich durch seine Umgebung dazu gebracht worden, in seinem
Zorn etwas nachzugeben und die Anwesenden zu entlassen.
Der Graf vom Hennegau hat sich dem kaiserlichen Entscheid
gefügt, er leistete Lothar im Februar 1192 die Huldigung, denn ihm
lag angesichts des politischen Drucks Frankreichs auf Flandern viel an
einer weiteren Unterstützung durch den Kaiser. Nachdem auf den Lütticher
Bischofsstuhl kein Parteigänger Herzog Heinrichs erhoben war, konnte
er sich mit der jetzigen Lösung abfinden. So wurde er im April 1192
vom Kaiser zur Huldigung für Reichsflandern zugelassen. Herzog Heinrich
von Nieder-Lothringen und der Herzog von Limburg lehnten dagegen eine Anerkennung
Lothars ab. Darauf setzte von Seiten des Kaisers ein starker politischer
Druck zugunsten des von ihm Ernannten ein, der wohl darin seinen Ausdruck
findet, dass Herzog Heinrich im Mai 1192 in Frankfurt in der Umgebung des
Kaisers weilte und Ende August wiederum in Worms. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass ihm hier direkt verboten wurde, seinen Bruder bei sich aufzunehmen.
Er wagte es schließlich kaum noch, diesem Unterstützung zukommen
zu lassen. Albert selbst war nach Rom gegangen, um dort seine Sache zu
verfechten. Er musste dabei Umwege wählen und größere Vorsicht
walten lassen, weil der Kaiser die Straßen scharf überwachen
ließ. Er konnte indes zu Papst Coelestin III. gelangen, von dem er
die Bestätigung seiner Wahl erhielt, und ebenso erreichte er wieder
seine Heimat. Er brachte päpstliche Anweisungen an die Erzbischöfe
von Köln und Reims mit, ihm zum Besitz des Bistums Lüttich zu
verhelfen. Zunächst begab er sich nach Limburg. Dort ließ ihn
der Kölner Erzbischof wissen, dass er es nicht wage, ihn zum Bischof
zu weihen. Darauf ging er nach Reims, der dortige Erzbischof besaß
keine Bedenken, am 20. September 1192 die Weihe zu vollziehen. Der Herzog
von Limburg und einige Lütticher Vasallen leisteten Albert dabei die
Huldigung. Offensichtlich war auf der andern Seite Lothars Sache in Lüttich
immer noch nicht gefestigt, denn der Kaiser erschien dort im September
1192, wohin Herzog Heinrich befohlen wurde, und wo sich auch eine Reihe
anderer niederrheinischer Fürsten einfand. Der Herzog wurde hier unter
Druck gesetzt, es wurde ihm bedeutet, er könnte sein Herzogtum verlieren
oder auch eines Majestätsverbrechens bezichtigt werden. Anfangs blieb
er noch fest, nachdem der Kaiser ihn dann nach Maastricht mitgenommen hatte,
gab er schließlich nach. Er musste sich mit dem Grafen
Balduin vom Hennegau, der ebenfalls erschienen war, vergleichen,
seinem Bruder Albert ausdrücklich absagen und Lothar als Bischof von
Lüttich huldigen. Die Dinge in Nieder-Lothringen und Lüttich
gerieten jetzt unter die scharfe Zusicht des Grafen von Hochstaden und
eines Hugo von Worms, von dem wir zum Jahre 1189 feststellen können,
dass ihn der Kaiser mit gewissen Schutzaufgaben auf dem rechten Ufer der
Maas zwischen Vise und Aachen beauftragt hatte, vermutlich war er Verwalter
der kaiserlichen Domänen. Der Kaiser stattete ihn jetzt mit besonderen
Vollmachten für ganz Lothringen aus. Besonders scheint der Herzog
von Nieder-Lothringen beobachtet worden zu sein, so dass er es nicht wagte,
seinem Bruder Antwort auf dessen Briefe zu geben, was aber offensichtlich
auch beim Oheim, dem Herzog von Limburg, der Fall war, der bisher etwas
mehr Widerstandskraft gezeigt hatte. Albert war durch diese Haltung seines
Bruders sehr betroffen und beklagte sich bitter darüber.
Am 24. September 1192 wurde Albert von 3 deutschen Rittern
bei Reims ermordet. Die öffentliche Meinung hielt allgemein den Kaiser
für mitschuldig an diesem Morde. Der etwas später schreibende,
aber wohl noch als zeitgenössisch zu geltende Chronist von Lauterberg
berichtet von einer viel verbreiteten Ansicht, wonach der Kaiser gefürchtet
habe, der Herzog von Nieder-Lothringen hätte mit Hilfe Alberts als
Bischof etwas gegen das Reich unternehmen können. Dieses Ereignis
veränderte demgemäss für HEINRICH
VI. die Situation gänzlich. Er hat selbst noch dazu beigetragen,
indem er die Mörder Alberts nicht bestrafte und ihnen sogar Lehen
übertrug
Natürlich bestand jetzt wieder eine offene Feindschaft
zwischen Herzog Heinrich und Lothar von Hochstaden. Die Stimmung in Lüttich
entwickelte sich derart, dass dieser sich nach Huy flüchten musste.
Von dort rief er den Grafen Balduin vom Hennegau
um
Hilfe an. Balduin kam am 26. Dezember
1192 in Huy an. Auch Graf Gerhard von Loon war anwesend. Die Tatsache,
dass Lothar hier nochmals einen Eid leistete, er habe nichts mit dem Mord
an Albert von Löwen zu tun, könnte darauf deuten, dass Balduin
Bedenken
hinsichtlich einer Hilfeleistung hegte. Immerhin scheint er aber doch gewisse
Zusagen gemacht zu haben. Inzwischen war er von Herzog Heinrich um eine
Unterredung gebeten worden, die unmittelbar nach der Besprechung in Huy
am 28. Dezember stattfand. Der Herzog versicherte, er werde nichts gegen
das Bistum Lüttich unternehmen, sondern nur gegen Lothar persönlich
vorgehen. Graf Balduin wird wohl unter
dem Eindruck gestanden haben, dass es angesichts der öffentlichen
Meinung für ihn gefährlich sei, auf der Seite Lothars zu erscheinen,
er sagte deshalb dem Herzog Unterstützung zu. Anscheinend sandte er
Lothar Botschaft, er möge sich in den festen Burgen seines Bistums
halten, um die kommenden Ereignisse abzuwarten, und sich an den Kaiser
um Rat wenden. Lothar zog es indes vor, an den kaiserlichen Hof zu flüchten.
Es bildete sich nun gegen das Haus HOCHSTADEN eine große Koalition.
Man verständigte sich zunächst durch Botschaften und kam dann
Ende 1192 in Köln zusammen. Zu diesem Kreise gehörten neben Herzog
Heinrich von Nieder-Lothringen und Herzog Heinrich von Limburg Erzbischof
Bruno von Köln, mit dem der Nieder-Lothringer ein eigenes Bündnis
abschloss, und eine Reihe weiterer Herren. Außerdem wurden noch Erzbischof
Konrad von Mainz und durch ihn die Opposition in Sachsen mit Heinrich dem
jüngeren sowie Herzog Berthold von Zähringen hinzugewonnen. Herzog
Heinrich soll damals große Pläne gefasst haben, die darauf ausgegangen
seien, sich selbst an die Stelle des Kaisers zu setzen. Gislebert von Mons
behauptet, er sei dazu vom Herzog von Limburg angestachelt worden, Gesandte,
die beide Herzöge an den Papst geschickt hätten, hätten
dessen Zusage zur Unterstützung zurückgebracht. Auf diese Nachricht
sollte indes kein allzu großes Gewicht gelegt werden, sie klingt
eher wie eine bei solchen Gelegenheiten übliche anekdotenhafte Erzählung.
Dass die Verbündeten für ihr Vorgehen Unterstützung beim
Papst suchten, war aus der Natur der Sachlage heraus gegeben. Die Kriegshandlungen
wurden im Januar 1193 gegen den Grafen von Hochstaden begonnen und führten
rasch zu dessen Vertreibung aus seiner Grafschaft. Indessen war die Opposition
gegen den Kaiser in sich nicht geeint, umgekehrt besaß dieser vor
allem in den Grafschaften Hennegau und Loon Stützpunkte, die die Stellung
Herzog Heinrichs doch sehr einengten. HEINRICH
VI. konnte daher auf diplomatischem Wege die Gefahr leicht bannen,
und schließlich ist im Mai 1193 auch Herzog Heinrich wieder am Hofe
erschienen. Es setzte nun ein sehr intensives Spiel der Diplomatie ein.
Auf der einen Seite standen die niederländischen Fürsten in ihrer
Verbindung mit König Richard von England,
der auf dem Rückwege vom Kreuzzuge in die Gewalt seines Feindes, des
Herzogs von Österreich, gefallen und von ihm an den Kaiser ausgeliefert
worden war, der seinerseits diese Situation entsprechend politisch zu nutzen
suchte, auf der andern Seite übte der Kaiser durch eine Annäherung
an den französischen König auf seine Gegner im Reich und auf
den englischen König einen Druck aus. Dadurch wurde Richard
veranlasst,
die niederländischen Fürsten zum Zugeben zu bereden, weil er
fürchtete, er könne bei einer Verständigung des Kaisers
mit Frankreich dorthin ausgeliefert werden. So bemühte er sich eifrig,
einen Frieden zwischen den deutschen Fürsten und dem Kaiser zustande
zubringen. Schließlich kam es im Juni 1193 zu einer Zusammenkunft
in Koblenz zwischen dem Kaiser und den Herzögen von Nieder-Lothringen
und Limburg sowie den Grafen Gerhard von Loon und Otto von Geldern. Der
Kaiser ließ einen Reinigungseid schwören, dass er nicht an der
Ermordung Alberts von Löwen schuld sei, er gab die Sache Lothars von
Hochstaden auf. Der Graf von Hochstaden seinerseits erhielt seine Grafschaft
gegen Zahlung einer Geldsumme zurück. Es scheint, dass dabei auch
die Nachfolge für den zurückgetretenen Erzbischof Bruno von Köln
geregelt wurde, und dass der Kaiser in der Anerkennung des Neffen des Zurückgetretenen,
Adolf von Berg, als neuen Erzbischofs den beiden Herzögen etwas entgegengekommen
ist, die mit dem Hause BERG verbunden waren. Wenig später wurde auch
mit der übrigen Opposition eine Einigung zustandegebracht. Die Herzöge
von Nieder-Lothringen und Limburg haben dann den Kaiser von Koblenz aus
nach Worms begleitet, wo Ende Juni 1193 die entscheidenden Verhandlungen
mit dem gefangengehaltenen englischen König stattfanden. Da in der
Chronik Rogers von Hoveden beim Bericht darüber die Herzöge namentlich
genannt werden, scheinen die beiden eine besondere Rolle bei den Verhandlungen
gespielt zu haben. Der Herzog von Nieder-Lothringen erscheint auch unter
den Garanten für den jetzt mit dem englischen König abgeschlossenen
Vertrag. Immerhin zeigte sich eine gewisse Änderung in der kaiserlichen
Politik. Es ging HEINRICH VI. darum,
solange die englischen Angelegenheiten noch nicht abgeschlossen waren,
für sich die Verbindung durch die Niederlande nach England frei zu
halten. Die daraus fließende Zugeblichkeit gegenüber den niederländischen
Fürsten alarmierte auf der andern Seite den Grafen
Balduin von Flandern/Hennegau, der jetzt immer engeren Anschluss
an den König von Frankreich suchte. All diese Faktoren wirkten sich
nun bei der Nachfolgefrage im Bistum Lüttich aus. Es wurden zwei Kandidaten
präsentiert, der Bonner Kanonikus Bruno aus dem Hause SAYN und Simon,
der Sohn des Herzogs von Limburg. Dass dabei zunächst ein Zwiespalt
zwischen den Häusern LÖWEN und LIMBURG aufgekommen sei, weil
der niederlothringische Herzog gefürchtet habe, der LIMBURGER könnte
auf diesem Wege ein Übergewicht in Lothringen erreichen wollen, dürfte
nicht stimmen. Jedenfalls erschienen beim Wahlgang im Oktober 1193 die
beiden Herzöge einsgesinnt, und ihr Einfluss bewirkte die Wahl Simons.
Anschließend weilten sie am kaiserlichen Hofe zu Sinzig Anfang November,
wohl um die kaiserliche Anerkennung für Simon zu betreiben. Der Kaiser
scheint anfangs mit dieser Wahl nicht einverstanden gewesen zu sein, und
die Tatsache, dass wir den niederlothringischen Herzog auch Ende November
in Kaiserwerth am Hofe finden, könnte auf entsprechende Schwierigkeiten
deuten. Schließlich aber hielt der Kaiser es für besser, den
niederlothringischen Herzog für seine weitere Politik zu verpflichten,
und so hat er am 15. Dezember 1193 in Aachen die Regalien an Simon übertragen.
Dessen erste Sorge ging darauf hinaus, nach Möglichkeit
die politischen Spannungen im niederländischen Raum zu beseitigen,
um auf eine effektive Hilfe seiner Anhänger rechnen zu können.
So gab es da noch rückständige Punkte aus dem Erbe der Grafschaft
Duras, die ja anfangs an den Bischof von Lüttich abgetreten worden
war, dann aber mit dessen Einverständnis aufgeteilt und verkauft wurde,
wobei aber trotzdem Ansprüche der Bischöfe von Lüttich bestehen
blieben, die mit denen der augenblicklichen Besitzer, dem Herzog von Nieder-Lothringen
und dem Grafen von Loon, strittig waren. Der Elekt gab jetzt die Burg Duras
Herzog Heinrich zu Lehen, der sie weiter an den Grafen von Loon als Lehen
gab, womit dieser auf seine Seite wechselte. Die Gegensätze zwischen
Limburg-Nieder-Lothringen einerseits und dem Hennegau andererseits waren
indes nicht zu überbrücken. Was Balduin ehedem von vorneherein
mit der Kandidatur Alberts von Rethel bekämpft hatte, war jetzt doch
eingetreten: In Lüttich war ein Kandidat der Brabanter erhoben worden.
Infolgedessen leistete er dem Elekten die Huldigung nicht. Mit seiner Unterstützung
bildete sich in Lüttich eine Gegenpartei, hauptsächlich getragen
von den 4 Archidiakonen des Bistums unter Führung von Albert von Rethel
und Albert von Kuik. Diese Opposition wandte sich nach Rom, um an der päpstlichen
Kurie gegen die Wahl Simons zu agitieren.
Auf der andern Seite verband sich Herzog Heinrich von
Nieder-Lothringen mit einer in Flandern gegen Balduinbestehenden
Opposition, und im Februar 1194 eröffnete er den Krieg. Balduin
seinerseits erhielt Unterstützung aus Frankreich und Burgund, er erschien
vor Nivelles und konnte die Burg von Enghien nehmen. Zu diesem Zeitpunkt
spielte dann die endgültige Freilassung des englischen Königs
in die Verhältnisse hinein. Der Kaiser hatte sich seit den Abmachungen
im Juni 1193 immer wieder von verschiedenen Gesichtspunkten beeinflussen
lassen. Eine besondere Situation entstand, als Anfang Januar 1194 der französische
König und Richards, an seiner
Rückkehr nicht interessierter Bruder Johann
dem
Kaiser bedeutende finanzielle Angebote für den Fall einer weiteren
Gefangenhaltung des englischen Königs unterbreiteten. Jetzt aber hat
Herzog Heinrich von Nieder-Lothringen in Gemeinschaft mit den übrigen
Garanten des im Juni abgeschlossenen Vertrages durch eine Intervention
den Kaiser zum Nachgeben gebracht.
König Richard nahm
seinen Rückweg durch die südlichen Niederlande, wo er sich während
der ganzen 2. Hälfte des Februar 1194 aufhielt. Er versuchte die niederländischen
Fürsten zu einer gemeinsamen Haltung zu bringen, um an ihnen eine
entsprechende Stütze in den zu erwartenden englisch-französischen
Auseinandersetzungen zu finden. Durch entsprechende Zusagen gewann er den
Erzbischof von Köln, den Elekten Simon von Lüttich, die Herzöge
von Nieder-Lothringen und Limburg und den Grafen von Holland für seine
Seite. Speziell der Nieder-Lothringer erhielt Versicherungen für eine
Unterstützung gegen den Grafen von Flandern/Hennegau, wobei die weiteren
niederlothringischen Verbündeten eine Hilfeleistung des französischen
Königs an diesen verhindern sollten. Ein unmittelbarer Erfolg zeigte
sich denn auch: Graf Balduin sah sich
gezwungen, seine Aktion gegen Nivelles aufzugeben und einen Waffenstillstand
mit Herzog Heinrich zu schließen.
Inzwischen hatte sich in der Lütticher Politik des
Kaisers eine leichte Änderung vollzogen. Er gab den Gegnern des Elekten
Simon die Erlaubnis, an den Papst zu appellieren, womit die Hennegauische
Partei wieder Aussicht hatte, zum Zuge zu kommen. Nachdem nun die englische
Frage geregelt war, beschloss der Kaiser, nach Italien zu ziehen. Er wollte
zuvor die Ruhe in den Niederlanden sichern, wo ja nur ein Waffenstillstand
bestand. In der 2. Hälfte des April 1194 erschien er in St. Truiden,
wohin er den Herzog von Nieder-Lothringen und den Grafen von Flandern/Hennegau
bestellt hatte. Herzog Heinrich ist bereits in Aachen in seiner Umgebung
nachzuweisen, zusammen mit einer Reihe anderer niederrheinischer Herren.
In St. Truiden suchte der Kaiser, die beiden zum Abschluss eines Friedens,
oder doch eines längeren Waffenstillstandes zu bewegen, hatte aber
damit keinen Erfolg. Es wurde lediglich der bestehende Waffenstillstand
bis zum 15. August verlängert.
Schon im Juli 1194 lassen sich hier die Vorbereitungen
für die Wiederaufnahme des Krieges feststellen. Diesmal war es der
alte Graf von Namur, der eine Koalition gegen Balduin zustande brachte,
der Herzog Heinrich von Limburg und seine Söhne Heinrich und Walram
sowie der Elekt Simon von Lüttich, Graf Albert von Dachsburg, Graf
Friedrich von Vianden und Gerhard von Jülich, der Bruder des dortigen
Grafen, angehörten.
Die Verbündeten hofften, nach Beendigung des Waffenstillstandes
werde auch Herzog Heinrich von Nieder-Lothringen auf ihre Seite treten.
Als die Feindseligkeiten eröffnet wurden, weilte Graf Balduin in dem
noch immer unruhigen Flandern, er eilte jedoch rasch herbei. In einem Gefecht
am 1. August 1194 gerieten Herzog Heinrich von Limburg und sein gleichnamiger
Sohn in Gefangenschaft. Der Herzog von Nieder-Lothringen hat nicht mehr
in die Kämpfe eingegriffen. Er traf sich Mitte August mit dem Grafen
Balduin bei Halle, wo sie nach
einigen Tagen Besprechungen Frieden schlossen. Dabei wurde auch der Herzog
von Limburg einbezogen, er und sein Sohn erhielten gegen Gestellung von
Geiseln die Freiheit wieder.
Zur gleichen Zeit fiel in Rom die Entscheidung über
die Wahl Simons von Limburg zum Bischof von Lüttich, sie wurde durch
den Papst verworfen. Er gestattete eine Neuwahl mit der Anweisung an die
Erzbischöfe von Reims und Trier und den Bischof von Cambrai, diese
Wahl entsprechend zu unterstützen. Die Gegner Simons erhielten hierzu
die Hilfe des Grafen Balduin. Da Simon selbst sich in Lüttich und
Huy behaupten konnte, fand die Wahl am 11. November 1194 in Namur statt.
Aus ihr ging Albert von Kuik als neuer Bischof von Lüttich hervor.
Graf
Balduin, der im Augenblick der Wahl nicht anwesend war, hat
ihm einige Tage später die Huldigung geleistet und brachte ihn dann
in die Stadt Huy, wo sich ihm die Bürger anschlossen. Indessen hielt
die Burg auf Seiten Simons aus. Schließlich erschien Herzog Heinrich
von Nieder-Lothringen in Huy und machte Balduineinen
Vergleichsvorschlag. Beide sollten sich das Bistum in Einflusssphären
aufteilen, während sich die Kandidaten für den bischöflichen
Stuhl nach Rom um Entscheidung ihres Streites zu wenden hatten. Der Vorschlag
des Herzogs war wohl dadurch bedingt, dass er in Gegensatz zu Geldern und
Limburg geraten war, so dass er durch einen Ausgleich mit Balduin
seine
Kräfte nach dieser Seite hin freimachen konnte. Er gelangte schließlich
zu einem Bündnisvertrag mit dem Hause HENNEGAU.
In Rom fiel die Entscheidung über den Lütticher
Bistumsstreit zugunsten Alberts. Es war jedoch keine ausgesprochene Wendung
gegen Simon, denn dieser wurde zum Kardinal ernannt. Er hat die Ernennung
nicht lange überlebt und ist bald danach in Rom gestorben. Albert
ist ebenfalls in Rom noch erkrankt, gelangte dann aber doch noch bis Citaux,
wo ihn seine Krankheit eine Zeit lang festhielt. So konnte in Lüttich
das Gerücht Glauben finden, er sei auf der Reise gestorben. Man schritt
zu einer Neuwahl, aus der Otto von Valkenburg hervorging. Als dieser jedoch
am kaiserlichen Hofe in Worms erschien, traf auch Albert dort ein, erhielt
vom Kaiser die Anerkennung, worauf Otto sich ihm unterwarf. In der Zwischenzeit
war Balduins Gemahlin
Margarethe
gestorben, so dass nun die Grafschaft Flandern an den Sohn dieser Ehe,
Balduin,
ging, und der alte Graf Balduin V.
sich nur noch Graf vom Hennegau und Markgraf von Namur nannte. Nach der
Entscheidung im Lütticher Bischofsstreit begann sich die politische
Situation weitgehend zu ändern. Es war ja schon vorher zu einer Annäherung
zwischen Herzog Heinrich und demGrafen Balduinund
dessen gleichnamigem Sohn gekommen, die in ein Bündnis ausgelaufen
war. Bedingt war diese Annäherung wohl zum guten Teil durch die jetzt
aufgekommenen Spannungen zwischen Nieder-Lothringen einerseits, Geldern
und Limburg andererseits. Der Schwerpunkt lag dabei im Verhältnis
zu Geldern, und er konstituierte sich mehr auf wirtschaftlichem Gebiete.
Dadurch kam der Herzog in seinen Plänen zum Ausbau
Brabants ein gutes Stück voran. Anschließend zeigte sich eine
Linie der Neugestaltung in seiner Politik gegenüber dem Kaiser. Er
vereinigte sich im August 1195 mit dem Erzbischof von Köln und den
beiden Balduinen zu einem gemeinsamen Besuch an den kaiserlichen Hof. Ein
äußerer Anlass war dadurch gegeben, dass derjüngere
Balduin die Belehnung mit Reichsflandern benötigte, hinter
dieser Reise standen aber wohl noch bedeutendere Absichten, über die
wir nicht unterrichtet sind. Auf solche Faktoren weist das militärische
Bündnis, das in diesen Tagen der jüngere
Balduin mit Herzog Heinrich abschloss. Sie fanden den Kaiser
bei Straßburg. Die Belehnung des jungen
Balduin wurde ohne weiteres erteilt. Indessen erkrankten alle
vier und mussten die Heimreise beschleunigen. Der alte Graf
Balduin V. hat sich nicht mehr erholt, er starb am 17. Dezember
1195 in Mons. Damit wurden Flandern und Hennegau unter seinem Sohn
wieder vereinigt.
1169
oo 2. Margarethe von Flandern, Tochter des Grafen
Dietrich
1145-15.11.1194
Erbin von Flandern
um 1160
1. oo Rudolf II. Graf
von Vermandois
1145-17.6.1167
Kinder:
Balduin IX.
7.1171-11.7.1205
Heinrich Lateinischer Kaiser
1174-11.6.1216
Philipp Graf von Namur (1196-1212)
1175/76-12.10.1212
Jolanthe
um 1175- 8.1219
1193
oo 2. Peter Graf von Courtenay
um 1155- nach 1219
Isabella
6.1170-15.3.1190
28.4.1180
oo Philipp II. August König von Frankreich
21.8.1165-14.7.1223
Sibylle
-
1217
um 1197
oo Guichard IV. Graf von Beaujeu
- 1216
Illegitim
Gerhard Probst zu Brügge 1196 Kanzler von
Flandern
- nach 1205
Gottfried Probst zu Brügge
-
Eustach Regent von Thessalonich
-
Literatur:
-----------
Berg Dieter: Die Anjou-Plantagenets. Die englischen
Könige im Europa des Mittelalters. Verlag W. Kohlhammer 2003 Seite
77 - Csendes, Peter: Heinrich VI., Wissenschaftliche Buchgemeinschaft
Wiesbaden 1993, Seite 21,45,47,60,70,71,72,83,131,213 - Ehlers Joachim:
Die Kapetinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite
129,141 - Ehlers Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter.
W. Kohlhammer GmbH 1987 Seite 127 - Ehlers Joachim/Müller
Heribert/Schneidmüller Bernd: Die französischen Könige
des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888-1498. Verlag C. H. Beck München
1996 Seite 155,168 - Engels, Odilo: Die Staufer. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1972, Seite 98,104,107 - Engels, Odilo:
Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert,
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1996, Seite 72,127,191, 192 A,193,197
-
Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C. H. Beck München
1994, Seite 131 - Erbe Michael: Belgien, Niederlande, Luxemburg.
Geschichte des niederländischen Raumes. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart
Berlin Köln 1993 Seite 38,46 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf
Bücher niederländischer Geschichten, Eduard Anton Verlag Halle
1832 Seite 61-78 - Mohr Walter: Geschichte des Herzogtums
Lothringen. Teil I. Geschichte des Herzogtums Groß-Lothringen (900-1048)
Verlag "Die Mitte" Saarbrücken 1974 Band II Seite 98-112,113-120 -
Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band II, Teilband 1 Europäische Kaiser-, Königs- und
Fürstenhäuser I Westeuropa, R.G. Fischer Verlag 1993 Tafel 18
a,28 - Toeche, Theodor: Kaiser Heinrich VI. Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Darmstadt 1965, Seite 29,31,49,99, 117,164,219-231,290,296,298,307,308,401,406,410,479
- Treffer Gerd: Die französischen Königinnen. Von Bertrada
bis Marie Antoinette (8.-18. Jahrhundert) Verlag Friedrich Pustet Regensburg
1996 Seite 109,112 - Wies, Ernst W.: Kaiser Friedrich Barbarossa.
Mythos und Wirklichkeit, Bechtle Esslingen 1999, Seite 311,313 - Winkelmann,
Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben
und Otto IV. von Braunschweig 1. Buch Verlag von Duncker & Humblot
Leipzig 1873, Seite 48,49,73,83,85,89,143,155,156,159,161,170,210,220,249,250,319,405,508,528,567
-