Einziger Sohn des Herzogs
Lambert I. von Spoleto-Camerino aus dem Hause der WIDONEN
Lexikon des Mittelalters: Band IX Seite 69
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Wido III., Herzog von Spoleto 879/80-882
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Sohn Herzog Lamberts, führte die Politik seines
Vaters gegen das von Kaiser
KARL DEM KAHLEN 887/76 zugesagte Einbeziehen Spoletos in
den Kirchenstaat fort, wurde dabei aber von König
KARL III., dem es mehr um die rasche Gewinnung der Kaiserkrone
(12. Februar 881) ging, nicht voll unterstützt, indessen auch nicht
ganz fallengelassen. Noch 882 beklagte sich Papst Johann VIII. beim
Kaiser "de Widone
Rabia, invasore et rapaci". Bei seinem
frühen Tod (eher
Ende 882 als erst 883) hinterließ
Wido zwei noch unmündige Kinder,
den zukünftigen Herzog
Wido IV.
und
Ita,
die spätere Gemahlin des Fürsten Waimar von Salerno.
WIDO II.
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+ schon 882/83
Sohn des Herzogs Lambert I.
Die Nachfolge in Spoleto trat nicht Lamberts Bruder
WIDO
II. an, der seit 876 in Camerino tätig war, sondern Lamberts
Sohn Wido III. [196 Vgl. unten Anm. 216]. Dieser änderte
die auf Unabhängigkeit Spoletos vom Papsttum gerichtete Politik seines
Vaters nicht. Und ihm, dem Widone,
Lamberti filio,
kam dabei das nach wie vor bestehende Mißtrauen
KARLS
III., der ab Herbst 879 die Anrechte seines todkranken Bruders
Karlmann auf Italien übernommen
hatte und der am 6. Januar 880 von Papst Johann VIII. in Ravenna zum rex
Italiae gesalbt und gekrönt worden war, gegen alle bisherigen
Maßnahmen seines westfränkischen Onkels KARLS
DES KAHLEN und entgegen den bislang auf die westfränkischen
KAROLINGER ausgerichteten Papst Johann
VIII. entgegen. Beauftragte doch KARL III.
nach seiner Ravennater Krönung gerade wieder die beiden Rom benachbarten
marciones - obgleich Johann VIII. in den voraufgegangenen Jahren soviel
über beide (auch bei ihm) geklagt hatte [198 Siehe oben bei
Anm. 178.] und sich selbst noch in Ravenna über sie beschwerte [199
MG Epp. VII Seite 199 nr. 224 (Brief Johanns VIII. an KARL
III. von Februar-März 880): ... relicta nostra ecclesia
inter sevas hostium non solum paganorum, sed etiam malorum Christianorum
manus ad vos Ravennam pervenimus ... Daß mit den mali Christiani
der Spoletiner Markgraf und sein Anhang gemeint sind, kann kaum
zweifelhaft sein, zumal es im folgenden Brief an KARL
III. - Seite 200 nr. 225 vom April 880 - von den mali Christiani
heißt:
quos ipsi procul dubio scitis. Das kann sich nicht auf kleine, unbekannte
Leute beziehen!] - mit dem notwendigen Schutz des Papsttums und Roms, also
mit seiner speziellen Vertretung [200 Vgl. unten bei Anm. 203.].
Die Politik Lamberts und Karlmanns
ging also auch unter KARL III. weiter.
Seinen Standpunkt in der Frage seiner Weisungsgewalt
gegenüber dem Herzog von Spoleto war aber, da KARL
III. in der Paktumsfrage nachgiebiger geworden zu sein scheint,
bald schon nicht mehr bereit aufzugeben. Im Juli 880 bestand er vielmehr
darauf, daß Wido III. und seine Grafen das Gebiet des Hl.
Petrus vor allen Feindeinfällen nostro pariter instructi mandato
defendere debeant. Vor allem vor den Sarazenen hätten sie zu schützen.
Auf Vermittlung Wibods hätte er, Johann, sich auch gerade wegen zu
einer Unterredung mit Wido auf einen seiner Höfe begeben; aber
dieser sei nicht erschienen. Deutlicher konnte jener wohl kaum zum Ausdruck
bringen, daß er sich nicht in mandato Johanns stehend betrachtete!
Man sieht: die Verbindung des Herzogs bzw. Markgrafen
von Spoleto mit dem ostfränkischen Königtum überdauerte
auch den Tod König Karlmanns und
Herzog
Lamberts. Der Lambert-Sohn Wido III. stand also sofort
über Boten auch mit KARL III.,
dem neuen Regenten und künftigen Kaiser, in fortdauerndem Kontakt
und fand auch offensichtlich Gehör.
Als KARL III. dann
- im Oktober/November 880 nach Italien zurückgekehrt - zu Jahresbeginn
881 gegen Rom vorrückte und in aller Eile - ohne zu einem vorherigen
Paktum gezwungen zu sein - die Kaiserkrönung zu erlangen versuchte,
schien der Spoletiner-Herzog Wido III. zu seinem erhofften Erfolg
zu kommen. Aber nun wechselte der Papst seine Sprache von der so oft gezeigten
zuvorkommenden Höflichkeit zur gleichsam ultimativen Drohung. KARL
habe
das, was die päpstlichen Legaten ihn (bezüglich des Paktums)
mündlich wie punktweise schriftlich formuliert übermitteln, zu
erfüllen, bevor er das Gebiet des Hl. Petrus betrete, andernfalls
er das tun werde, was die Ehre der Hl. Römischen Kirche gebiete und
wovon ihn auch keine Bedrängnis schlechter Menschen abbringen werde.
Da est scheint KARL III. in dieser
vor allem für den Herzog von Spoleto so wichtigen Frage eingelenkt
zu haben: kein Zeichen der Enttäuschung findet sich jedenfalls in
den nachfolgenden Briefen Johanns an KARL,
den er auch am 12. Februar 881 zum Kaiser krönte.
Fallengelassen waren damit die WIDONEN
nicht
gänzlich. Im November 881 mußte der Papst schon seinen neuen
Kaiser KARL III. bitten, daß
er selbst de Uuidone Rabia, invasore scilicet et rapaci
... subveniat et eum de finibus nostris ... eicere iubeat. Daß
KARL III. eingeschritten wäre,
ist indes nicht bekannt. Und im März 882 mußte der Papst die
gleiche Bitte wiederholen, weil beide Markgrafen Wido, also
der jüngere Wido III. von Spoleto und sein Onkel WIDO
II. VON CAMERINO, in der Pentapolis gelegene Kirchenlehen unrechtmäßig
wiederbehielten, obwohl sie beim Reichstag von Ravenna die Rückgabe
durch symbolische Reinvestitur gelobt hätten [212 MG Epp. VII
Seite 263f. nr. 304: ... de omnibus immobilibus rebus territorii sancti
Petri, quas nobis Ravenne consistentibus in presentia serenitatis vestre
uterque Uuido marcio per reinvestitionem reddidit, nec unum recepimus
locum ... Da im folgenden nur von einem Wido gesprochen wird,
der sich neuerlichen Gerichtstagen entzog und die Rückgabe der Güter
verweigerte, so darf man sich vielleicht den Vorgang so erklären,
daß es sich bei den vom Papst reklamierten Besitzungen um Familiengut
bzw. Lehen aus der Zeit Widos I. und seiner Frau Ita handelet,
das tatsächlich im Gebiet von Ravenna bzw. in der Pentapolis nachweisbar
ist vgl. oben Anm. 36) und an dem beide WIDONEN
(WIDO II. und Wido III.) gleichermaßen
Erbanteile hatten und auf das nur ein Wido - offenbar Wido III.
- hartnäckig weiterbestand, während der andere - wohl WIDO
II. (zu dessen allgemeiner Haltung in jenen Jahren siehe unten
Seite 83f.) - nach der symbolischen Reinvestitir aus dem Streit heraushielt.].
Die letzte Klage über Wido III. stammt vom August 882.
Ein Lehnsmann Widos III. hätte in Narni 83 Menschen an den
Händen verstümmelt [213 Ebd. Seite 269 nr. 310.], er hat
also das kaiserliche Strafrecht im Kirchenstaat zu schroff wahrgenommen.
Noch 882 (kaum erst 883) dürfte dann Wido III. verstorben
sein [214 Eine genauere Einengung ist nicht möglich. Jedoch
ist sicher, daß WIDO II. im Juli
883 bereits die Nachfolge im Spoletanischen Bereich angetreten hatte; vgl.
Liber largitorius vel notarius monasterii Pharphensis, ed. G. Zucchetti,
(= Regesta Chartarum Italiae 11), Roma 1913, Seite 61 nr. 59. Vgl indessen
auch in Anm. 224.], - und zwar offenbar unter Hinterlassung zweier damals
noch unmündiger Kinder, nämlich eines Sohnes Wido, den
wir zwischen 888 und 897 als Markgraf Wido IV. und zugleich als
letzten WIDONEN in Spoleto und Camerino
wiederfinden können, und dessen Schwester Ita, die mit dem
Fürsten Waimar von Salerno vermählt wurde. Sein Onkel WIDO
II., der Bruder Herzog Lamberts, vereinte nun beide Dukatsteile,
den von Spoleto und den von Camerino, in seiner Hand.
oo N.N.
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Kinder:
Wido IV. Herzog von Spoleto
- 897
Ita
-
oo Waimar I. Fürst von Salerno
- 901
Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band I Seite 837 -
Hlawitschka,
Eduard: Die Widonen im Dukat von Spoleto, in Stirps Regia von Eduard Hlawitschka,
Verlag Peter Lang Frankfurt am Main - Bern - New York - Paris Seite 179,211,
213-217,219-222,226,240 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer
GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992 Seite 181 - Thiele, Andreas:
Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte
Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 389
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