DIE ZWEITE GENERATION
6. GRAF BERNHARD VON WERL-HÖVEL, SOHN GERBERGAS VON BURGUND
Wie bei Rudolf, so brauchen auch gegen die Überlieferung
des Annalista Saxo für Bernhard, den dritten WERLER
Sohn Gerbergas von Burgund, keine Einwände
erhoben werden, zumal die Angaben über seinen Familienzweig gerade
in ihren wichtigsten Stücken durch die Gesta Trevirorum und durch
besitzgeschichtliche Erwägungen gesichert werden. So bestätigen
die Gesta Trevirorum die Verwandtschaft zwischen den rheinischen Grafen
von Berg und den Grafen von Laufen am Neckar, die durch Bernhards
Tochter Ida (Nr. 12), welche in erster Ehe mit Graf Heinrich von
Laufen vermählt war, und seine Enkelin Adelheid (Nr. 14) aus dieser
Ehe, deren erster Gemahl Graf Adolf II. von Berg war, vermittelt worden
ist. Wie aber besitzgeschichtliche Erwägungen erkennen lassen, die
erst jüngst Albert K. Hömberg in ihrer ganzen Konsequenz deutlich
gemacht worden sind, waren sowohl Bernhards Tochter Ida als
auch seine Enkelin Adelheid Erbtöchter, und brachte Adelheid ihrem
ersten Gemahl Adolf II. von Berg das westfälische Erbe ihres Großvaters
zu. Dieses bestand vor allem aus der mitten in Westfalen gelegenen Burg
Hövel am Nordufer der Lippe (Unweit Hamm). Nach ihr nennt der
Annalista Saxo den rheinischen Gemahl Adelheids daher zu recht "de Huvile".
Auch andere Quellen bezeichnen ihn seit 1126 zuweilen so.
Die Burg Hövel kann damit als der eigene
Stammsitz Bernhards gelten, den dieser sich vielleicht selbst erbaut
hat. Zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen Neffen, dem Begründer
des ARNSBERGER Grafenhauses (Nr. 10), hat Hömberg ihn daher
"Bernhard
von Werl-Hövel" genannt, eine Bezeichnung, der auch wir uns in
dieser Arbeit anschließen.
Um die Burg Hövel lag auch der Grafschaftsbesitz
Bernhards,
der sich über einen Teil des Brukterergaues südlich der Lippe
erstreckte. 1023 werden die Höfe Honsel, Bauerschaft Assen, Kr. Beckum,
und Steinen, 6 km westlich von Werl am Helweg, Kr. Unna, in der Grafschaft
Bernhards
in Westfalen genannt. Vielleicht ist bereits für die Jahre zwischen
1003 und 1020 mit dem Auftreten Bernhards in diesem Raum zu rechnen
[In einem Prekarievertrag erwarb in dieser Zeit (am 16. Februar 1003?)
der Erzbischof Heribert von Köln den Hof Rhade (Kr. Altena) mit Zustimmung
eines Benno, seiner Gattin und seiner Miterben gegen den Hof Pelkum
(Kr. Unna) für das Kloster Deutz, vgl. Lacomblet, UB I 141. Bei der
Titellosigkeit des erwähnten Benno und bei der Häufigkeit
seines Namens in damaliger Zeit könnte die Nachricht auf sich beruhen,
wenn nicht in einem Verzeichnis der Wohltäter des Klosters Deutz,
das dessen Küster um 1164 verfaßte, der genannte Benno
zweimal ausdrücklich als "vir nobilis" angesprochen,
auch die Schenkung der Kirche in Kierspe durch ihn - ob zu Recht? - erwähnt
würde (vgl. Reg. Eb Köln I 599 und 658). Die Erinnerung im Kloster
Deutz an den so unscheinbar auftretenden Wohltäter und dessen edle
Abkunft nach 150 Jahren noch erklärt sich am ehesten bei einer Identifizierung
des genannten Benno mit dem Grafen Bernhard von Werl-Hövel,
der gemäß der Aussage des Annalissta Saxo als Bruder der Kaiserin
Gisela
anzusehen ist, also wirklich ein "vir nobilis"
war (vgl. zum Wert dieser Bezeichnung Annalista Saxo SS VI 767 a. a. 1130:
Hic
(sc. Conradus de Eikstide) erat vir nobilis.
Siquidem
Esicus comes de Ballenstide desponsavit Machtildem,
sororem
Gisle
imperatricis,
habuitque ex ea ...). Außerdem
aber waren die Grafen von Berrg, die seit alters her die Vogtei über
das Kloster Deutz verwalteten, durch die Heirat Adolfs II. mit Adelheid
von Laufen, Tochter Idas von Werl-Hövel, Nachkommen und Erben
des Grafen Bernhard von Wer-Hövel, dem wohl auch Rechte im
Bereich der späteren Grafschaft Altena zugesprochen werden müssen.
Durch die Grafen von Berg konnte daher die Erinerung an den WERLER
Ahnherrn im Kloster lebenddig bleiben. Daß zur ältesten Ausstattung
von Deutz ferner die Höfe in Schlückingen (3 km sw Werl), Kirchhörde
(Stadt Dortmund), Lenhausen und Rönkhausen (Kr. Meschede), Kirchlinde
(Kr. Arnsberg) - also im Herrschaftsgebiet der
WERLER Grafen - gehörten
(vgl. Reg. Eb Köln I 658), sei nur angedeutet.]. Noch 1059 ist in
dem im Dreingau gelegenen Komitat ein
Graf Bernhard
nachweisbar,
aus dessen Grafschaft HEINRICH III. den
Haupthof Püning (bei Wolbeck) mit zugehörigen Vorwerken u. a.
in Sommersell (bei Enniger) an die bischöfliche Kirche von Paderborn
tradiert. Doch dürfte der zu diesem Jahr genannte Bernhard
kaum mehr mit dem Grafen von Werl-Hövel identisch sein, da
dessen Lebensansatz wie der seines Bruders Rudolf auf die Zeit 982-986
hinweist und er somit 1059 bereits 75 Jahre alt gewesen wäre, ein
Alter, das sein Auftreten für diese Zeit zwar nicht ganz ausschließt,
aber als unwahrscheinlich erscheinen läßt. Besser ist deshalb
der 1059 als Graf im Dreingau genannte Bernhard mit dem Grafen
Bernhard von Werl-Arnsberg (Nr. 10)
zu identifizieren, der um die Mitte
des 11. Jahrhunderts die Rechte des WERLER Hauses zumeist in seiner
Hand wieder vereinigte und daher wohl auch in das Erbe seines söhnelos
[Der Annalista nennt nur Töchter als Kinder Bernhards von Werl-Hövel
und von diesen nur Ida namentlich. Da Ida und ihre Tochter
Adelheid die Burg Bernhards in Hövel erbten, ist die Existenz
von Söhnen auch unwahrscheinlich.] verstorbenen gleichnamigen Oheims
von Werl-Hövel eingetreten sein wird; denn eine Vererbung der Grafschaftsrechte
Bernhards
von Werl-Hövel an die Nachkommenschaft seiner Tochter
Ida
entsprach, solange in der Hauptlinie seines Bruders Hermann noch
männliche Erben vorhanden waren, nicht dem damaligen Erbrecht. Die
Grafen von Berg dürften daher noch nicht mit dem Zeitpunkt der Heirat
Adolfs II. mit Adelheid von Laufen um etwa 1075/80 in das Grafschaftserbe
Bernhards
von Werl-Hövel eingetreten sein, sondern erst nach dem Tode des
letzten WERL-ARNSBERGERS, Friedrichs des Streitbaren, 1124.
Demgemäß entfällt also das Jahr 1059 für die Berechnung
der Lebenszeit Bernhards von Werl-Hövel.
Vermutlich war Bernhard von Werl-Hövel auch
Vogt
des Reichsstifts Essen und begegnet um 1027 in dieser Stellung. Vielleicht
ist die WERL-ARNSBERGER Bruderlinie ihm auch hier gefolgt, da wir
für das Jahr 1073 einen Essener Vogt Konrad bezeugt finden,
der mit dem Grafen Konrad von Werl-Arnsberg identisch sein könnte.
Im 12. Jahrhundert finden wir dann die Grafen von Berg mit ihren Seitenlinien
als Vögte von Essen.
Nicht ganz eindeutig zu bestinmmen sind die Beziehungen
Bernhards
von Werl-Hövel zum Paderborner Raum und zur Stifterfamilie der
HAOLDE von Geseke, auf die Albert K. Hömberg erstmals hinweist. Danach
soll Bernhard von Werl-Hövel identisch sein mit einem Verwandten
des Grafen Dodiko von Warburg namens Bern, der 1022 erfolgreich
sein Erbteil von Bischof Meinwerk einklagte, und mit einem Bernhard,
der als nepos und Vogt der Äbtissin Hildegund von Geseke, der Mutter
des Grafen Dodiko und seines Bruders Sigibodo, bezeichnet wird und mit
der Äbtissin Hildegung zusammen 1024 auf einem Fürstentag zu
Herzfeld ebenfalls aus Erbgründen gegen Meinwerk - allerdings erfolglos
- prozessierte. Aufgrund der Bezeichnung Bernhards als nepos
der Äbtissin Hildegund sieht Hömberg den Grafen Bernhard von
Werl-Hövel als Sohn einer Schwester Hildegunds an und nicht als
Sohn Gerbergas von Burgund. Doch kann
dieser Schluß nach den vorstehenden Ausführungen über den
Grafen
Bernhard von Werl-Hövel in keiner Weise zutreffen, auch läßt
das Wort "nepos" eine weitere Auslegung zu. Die Identität
Bernhards
von Werl-Hövel mit den genannten Verwandten der Haoldschen Stifterfamilie
Bern
und Bernhard [Bern und Bernhard
dürfen wohl als
ein und dieselbe Person angesheen werden, vgl. Hömberg, Comitate 24
n 49; Schölkopf, a.a.O. 145.] kann daher nicht als gesichert betrachtet
werden. Offen muß ebenso auch bleiben, ob Bernhard von Werl-Hövel
mit
jenem Grafen Bernhard gleichgesetzt werden kann, der zwischen 1025
und 1033 Inhaber jenes "in locis Hessiga, Netga, Nihterga"
im Diemelraum gelegenen Komitaten gewesen ist, der einst dem Grafen Dodiko
von Warburg gehörte, nach dessen Tod (20. August 102) jedoch von HEINRICH
II. an das Bistum Paderborn geschenkt wurde. KONRAD
II. machte diese Übertragung zu Anfang seiner Regierungszeit
rückgängig und gab den Komitat an das Erzstift Mainz, doch restituierte
er ihn 1033 wieder der Paderborner Kirche, die Grafschaft nunmehr als "totum
Bernhardi comitis quondam comitatum ... in locis Hesse, Nitergo, Netgo,
Bohteresgo" bezeichnend. Im Vergleich zu früher erscheint
die Grafschaft Dodikos also um den "Bohteresgo" vermehrt.
Hömberg vermutet in ihm die Bezeichnung für die Grafschaft Bernhards
von Werl-Hövel am westlichen Hellweg (Raum Unna-Dortmund). Diese
Anahme ist jedoch unwahrscheinlich; denn der alte Brukterergau erstreckte
sich ehemals auch über das Gebiet des östlichen Hellwegs. So
könnte zum Beispiel auch der Raum Geseke in Betracht gezogen werden.
Auch ist mit der Möglichkeit anderer Träger des Namens Bernhard
zu rechnen, die in Frage kommen könnten [Vgl. Vita Meinwerci, Register
Seite 138. In Betracht zu ziehen ist unter anderem ein Bernhardus
comes, dessen Tochter die Konkubine eines Hathaldus (Haold) war
(cap. 203); ein
Bernhardus comes, der bei der Tradition von
4 Unzen Gold durch Meinwerk an die Domina Bevcela begegnet (cap. 118; ein
Benno
comes, der 1024 zu Mühlhausen unter den Zeugen einer Gegenleistung
Meinwerks sich findet (cap. 56). Der dort zuletzt genannte Graf Bernhard
dürfte mit dem NORTHEIMER zu identifizieren sein, da sein Bruder Siegfried
ihm vorangeht); ein Graf Bernhard, der 1024 zu Herzfeld eine
Gegenleistung Meinwerks bezeugt (WUB I 107; Vita Meinwerci, cap 202, vgl.
dazu Hömberg, Comitate 23), wo eine Identität mit dem Grafen
Bernhard von Werl-Hövel angenommen wird); ein
Graf Bernhard,
der um 1018 die Übertragung eiens Gutes in Brundorf (Amt Schötmar
in Lippe) an Meinwerk bezeugt (cap. 100; eine Identifizierung mit dem Grafen
Bernhard von Werl-Hövel liegt nahe, vgl. auch Lange, Die Grafen
von Northeim, 26 n 180); ein Graf Bernhard, der bei einer
Gegenleistung Meinwerks wohl zu Paderborn zugegen ist (cap. 123; der NORTHEIMER
dürfte hier mit dem am drittletzter Stelle genannten Benna identisch
sein); ein Graf Benno, der 1025 unter den Intervenienten
der Versöhnung des BILLUNGERS Thietmar mit Meinwerk begegnet (cap.
195; der Bezug zu dem WERL-HÖVER liegt hierbei ebenfalls nahe,
da Graf Hermann II. von Werl ihm vorangeht); ein Graf Bernhard
(von Padberg), der unehelicher Abkunft war (D K II 153; Vita Meinwerci,
cap. 205). Gewiß sind einige der genannten Bernharde und Bennos miteinnander
identisch, bei einigen Zeugnissen kann auch Identität mit dem Grafen
Bernhard von Werl-Hövel
vermutet werden, aber die Bruchstückhaftigkeit
der Überlieferung läßt keine sichere Unterscheidung zu.
Mit Sicherheit auszuschließen ist lediglich der Bezug der Nachrichten
von 1022,1024 und 1033 auf den Grafen Bernhard oder Benno von Northeim,
der erst nach 1033 in den ehemaligen Komitat Dodikos im Diemelgebiet eingetreten
ist (vgl. Lange, a.a.O. 28 f., der Hömbergs These über die Beziehungen
Bernhards
von Werl-Hövel zum Paderborner Raum und zur Stifterfamiklie der
HAOLDE von Geseke zustimmt).].
Aber gerade das Erwägen solcher Möglichkeiten
zeigt, daß eine Beziehung des WERLER Hauses, besonders des
Grafen
Bernhard von Werl-Hövel, zu den genannten Nachrichten nicht generell
bestritten werden kann. Darauf weisen auch die folgenden Indizien hin.
So war wahrscheinlich Graf Hermann II. von Werl bei der Aussöhnung
Bischof Meinwerks und Berns im Beisein des Kaisers zu Ermschwert zugegen,
finden wir Graf Hermann II. zusammen mit seinen vier Söhnen
Heinrich,
Konrad,
Adalbert
und Bernhard 1024 bei der erfolglosen Klage der Äbtissin Hildegund
von Geseke und ihres nepos Bernhard
gegen Meinwerk als Zeugen im
Umstand, dürfte der Entzug der ehemaligen Dodikoschen Grafschaft im
Diemelgebiet von Paderborn und ihre Übertragung an das Erzstift Mainz
1025 durch KONRAD II. vielleicht auch
einen Akt des Wohlwollens für das der
salischen
Kaiserfamilie verwandte WERLER Haus darstellen [Das D K II 198 von
1033 führt an, daß die Übertragung damals "per suggestionem
Magontini presulis" und "iniusto persuasi consilio irrationabiliter"
geschehen
sei. Eine besondere Begünstigung für den Mainzer Oberhirten ist
aus der Übertragung der Grafschaft an das Erzstift Mainz durch KONRAD
II. jedoch kaum zu folgern, da ja gerade Aribo es war, der im
September 1024 die Krönung von KONRADS II.
Gemahlin
Gisela
in Mainz abgelehnt hatte. Andererseits ist auch nicht einzusehen, daß
KONRAD
II. ohne besondere Gründe für eine solche Maßnahme
vorgenommen hat, die den Paderborner Bischof Meinwerk verärgern mußte.
Nutznießer bei der Umschreibung der Grafschaft von Paderborn auf
Mainz war auf jeden Fall jener Graf Bernhard, nach dem die Grafschaft
1033 benannt wird. Da dieser Graf Bernhard in Beziehung zur Stifterfamilie
von Geseke zu setzen ist, so ist anzunehmen, daß KONRAD
II. mit seiner Maßnahme damals einen Ausgleich in dem
mehrjährigen Streit der Erben des Grafen Dodiko um dessen Hinterlassenschaft
mit dem Bischof Meinwerk von Paderborn schaffen wollte, bei dem Meinwerk
jedoch nicht der Begünstigte war. Die Übertragung der Grafschaft
an Mainz hätte demnach hauptsächlichden Sinn gehabt, den Besitz
des Komitats für den genannten Grafen Bernhard zu sichern,
denn der Rückübertragung der Grafschaft an Paderborn liegt ja
1033 in keiner Weise ein getrübtes Verhältnis des Kaisers zum
Mainzer Oberhirten zugrunde. Kann man aber den als Inhaber der Grafschaft
genannten Grafen Bernhard als den eigentlichen Begünstigten
des ganzen Rechtsaktes ansehen und trifft für ihn die Identität
mit dem Grafen Bernhard von Werl-Hövel
zu, wie Hömberg
sie erwogen hat, dann stellt die Umschreibung der Grafschaft an Mainz einen
Akt des Wohlwollens für die dem salischenHaus
verwandte
WERLER
Grafenfamilie dar, von der Graf Hermann II. damals am Hofe KONRADS
nachweisbar
ist (D K II 26, vgl. oben Seite 93).]. Daß Interssen des WERLER
Hauses in den Paderborner Raum führten, deutete jenes mißlunghene
Unternehmen der WERLER consobrini imperatoris von 1018 an, für
das als Hintergrund auch die Auflösung des Erbes der Haoldschen Stifterfamilie
zu Geseke angenommen werden muß, das die Grafen Dodiko von Warburg
und sein Bruder Sigibodo schon zu ihren Lebzeiten in sehr großzügiger
Weise an die Paderborner Kirche tradierten. Bleiben uns auch die genaueren
Zusammenhänge verschlossen, so wird mit einiger Sicherheit doch behauptet
werden dürfen, daß Graf Bernhard von Werl-Hövel zumindest
hier beteiligt war, da er ja zu den empörerischen WERLER consobrini
imperatoris HEINRICHS II. dieser
Zeit zu rechnen ist.
Wir fassen zusammen: Auch Bernhard von Werl-Hövel
war ein WERLER Sohn Gerbergas von Burgund.
Von seiner Lebenszeit ist jedoch lediglich der Beginn um 982/86 genauer
festzulegen, das Ende bleibt unbestimmt, ist aber wohl in den Jahrzehnten
nach 1030 zu suchen. Auf das Zeugnis von 1059 wird man aber wohl für
Bernhard
von Werl-Hövel verzichten müssen. Die Herrschaftsstellung
Bernhards
- die Grafschaft Hövel, vielleicht die Vogtei Essen,
wahrscheinlich Beziehungen zum Paderborner Raum - war nicht unbedeutend,
wenngleich nicht so mächtig wie die seines älteren Bruders Hermann,
zu dem Bernhard in näherer Beziehung als Rudolf gestanden
zu haben scheint. Erbe seines Besitzes wurden seine Tochter Ida (Nr.
12) [Der Annalista Saxo SS VI 676 f a. a. 1026 spricht zwar von Töchtern
Bernhards,
doch bleiben weitere außer Ida unbekannt. Die von Seibertz,
Dynasten 248 ff, insbesondere 356 ff., ausgesprochene Vermutung, die als
Konkubine eines Grafen Haold bezeugte Tochter eines Grafen Bernhard, die
die Mutter des unehelich geborenen Grafen Bernhard von Padberg war (Vita
Meinwerci, cap. 203 und 205),sei eine weitere Tochter
Bernhards von
Werl-Hövel gewesen, trifft aus lebenszeitlichen Erwägungen
wohl nicht zu, da Bernhard von Padberg schon 1030 verstorben zu sein scheint.]
und später die rheinischen Nachkommen seiner Enkelin Adelheid (Nr.
14), die Grafen von Berg.
Die Gemahlin Bernhards bleibt unbekannt.