In den Folgejahren amtierte im gleichen Amtsbereich wiederum
ein Graf Wilhelm, den wir wohl als
seinen Sohn betrachten können. Der Gandersheimer Klosterbesitz, der
vorher im Comitat seines Vaters lag, befindet sich nun in seiner Grafschaft.
Wilhelm
verfügte ebenfalls über Grafenrechte im Helmegau, aus dem die
königlichen Höfe Wallhausen und Berga dem Nonnenkloster zu Quedlinburg
zufielen. Außerdem wurde aus Thüringen die civitas nostre proprietatis
Riede, die Wilhelmunterstanden, zugunsten
Magdeburgs eximiert. Eine Tauschurkunde für Fulda bestätigte,
dass die Orte Keula, Urbach und Berchtelrode (wüst im Altgau) in den
Comitaten der Grafen Wigger und Wilhelm
lagen.
Nicht ausdrücklich bezeugt war sein Vater im Visichgau,
aus dem das königliche Gut Vogelsberg an das liudolfingische Kloster
Nordhausen vergabt wurde. Da sich dieser Gau im Gebiet von Weimar
erstreckte, darf man wohl annehmen, dass er auch hier die Nachfolge seines
Vaters angetreten hatte und es sich somit um keine Vergrößerung
seines Amtsbereiches handelte. Graf Wilhelm von
Weimar war auch mit dem Grafen
Wilhelm identisch, aus dessen Comitat der Ort Roßla an
das Kloster Würzburg vergabt wurde.
Trotz dieser sichtbaren Begünstigungen seiner Familie
durch die
OTTONEN hielt ihnen der jüngere
Graf
Wilhelm ebensowenig die Treue wie sein Vater. 984 trat er offen
auf die Seite Herzog Heinrichs von Bayern gegen die Herrschaftsansprüche
des jungen Königs OTTO III. Er
stand mit dieser Parteinahme in Sachsen und Thüringen vereinzelt,
was die Belagerung Weimars
durch die Königstreuen zeigt. Die
Folgen seiner Untreue waren nicht einschneidend. Seine Amtsstellung wurde
ihm - wenn überhaupt - höchstens kurzfristig aberkannt. Schon
985 ist er wieder urkundlich als Graf belegbar.
Bei der Vorwahl zur Königswahl von 1002 schloß
er sich wiederum der Anhängerschaft Heinrichs
von Bayern an. Hierfür gab kaum eine nachbarliche Fehde
mit den EKKEHARDINGERN den Ausschlag. Thietmar berichtet nämlich,
dass Wilhelms gleichnamiger Sohn zwei
Vasallen der EKKEHARDINGER erschlug, die daraufhin unter der Führung
Hermanns die Burg Weimar belagerten. Der Belagerungszustand wurde
vorzeitig durch die Ermordung Ekkehards I. von Meißen abgebrochen.
Die Gegnerschaft der beiden Häuser war tiefer begründet.
Ihre Interessengebiete überkreuzten sich mannigfach in Thüringen,
wo sie sich als die beiden stärksten Pole rivalisierend gegenüberstanden.
Keine andere Familie konnte hier mit ihnen konkurrieren. Thietmar brachte
das klar zum Ausdruck, als er den älteren
Grafen Wilhelm, den er senectute ac omni bonitate proficuus
kennzeichnet, nun nach der Ermordung Ekkehards I. von Meißen Wilhelmus
Turingorum tunc potentissimus nannte. Die Vita Heinrici sagt dasselbe:
Wilhelmus
princeps
Toringorum.
Graf Wilhelm starb
im hohen Alter kurz nach dem Regierungsantritt
HEINRICHS II., den er noch als König bei seinem Umritt
empfing, am
24. Dezember 1003, zu welchem Datum in den Annales Necrol.
Fuld. der Tod eines Wilhelmus comes Wimariensis
verzeichnet
steht.
Der verstorbene Graf Wilhelm
hatte
einen Bruder Poppo, der ihm vermutlich im Tod vorausging.
Poppo
war Kaplan bei OTTO DEM GROSSEN, was
wiederum ein Zeichen für die guten Beziehungen der WEIMARANER
zum Königshaus ist. Der Sächsische Annalist (a. 965) bezeugte
sie als duo fratres de loco, qui Wimmeri dicitur, in Thuringia
Wilhelmus comes et Poppo, ipsius (OTTONIS
I.) capellanus. Er charakterisierte Poppo als venerabilis
sacerdos, quam iuste et sancte vixerit, Deus in fine ipsius declaravit.
Das Todesjahr Poppos
läßt sich nicht ermitteln.
Nachfolger des Graf Wilhelm
(+ 1003) wurde sein schon erwähnter Sohn Wilhelm (III.).