Das Markgrafenamt hatte in jenen Jahren (1123-1125) Heinrich
von Stade inne, der in schwere Auseinandersetzungen mit dem sächsischen
Herzog Lothar
von Süpplingenburg verwickelt war [89 Siehe
dazu unter anderem Herbert W. Vogt: Das Herzogtum Lothars von Süpplingenburg
1106-1125, Hildesheim 1959, Seite 26, 162 (mit Quellenzitaten) (= Quellen
und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, 57). Es waren nicht die
ersten Auseinandersetzungen, die Lothar
mit
Heinrich
von Stade zu führen hatte.]. Ob auch Albrecht
der Bär an diesen Kämpfen teilnahm, erfahren wir nicht,
doch dürfte seine Verbundenheit mit Herzog
Lothar naheliegen. Die Gruppierung innerhalb des sächsischen
Adels, der Albrecht angehörte, erwies sich gegenüber ihren
Gegnern, zu denen Markgraf Heinrich von Stade zählte, eindeutig
als die stärkere.
Als Herzog, der HEINRICH
V. den Gehorsam aufgekündigt hatte und den von diesem
eingesetzten Nordmarkgrafen Heinrich von Stade bekämpfte, war
es Lothar nur recht, daß Albrecht
bestrebt war, in der Nordmark Fuß zu fassen.
Schließlich hat es den Anschein, daß LOTHAR
III. und Albrecht nach 1125 ihr Verhältnis zu Markgraf
Heinrich von Stade änderten [101 Sichere Nachricht haben
wir allerdings erst zum Jahre 1128, als Heinrich von Stade zusammen
mit LOTHAR Speyer belagerte (Bernhardi,
Lothar {wie Anmerkung 99}, Seite 194f. Schon vorher könnten sich die
Beziehungen Heinrichs zu Albrecht verbessert haben, nachdem
er die Ehe mit dessen Schwester eingegangen war (Annalista
Saxo, in: MGH, SS 6, Seite 761]. Die Überlieferung läßt
offen, ob Markgraf Heinrich von Stade vor seinem Tode (1128)
erneut einen Grafen eingesetzt hatte. Möglicherweise trat Pribislaw-Heinrich
deshalb die Herrschaft später an.
Wie LOTHAR III. nach
dem Tode Heinrichs von Stade mit der Nordmark verfuhr, ist weiterhin
unklar. Am wahrscheinlichsten ist wohl, daß Udo
von Freckleben, ein Verwandter Heinrichs, mit der Verwaltung
der Nordmark betraut wurde. Siehe dazu Bernhardi, Lothar (wie Anmerkung
99), Seite 220f.! Richard G. Hucke: Die Grafen von Stade 900-1144. Genealogie,
politische Stellung, Comitat und Allodialbesitz der sächsischen Udonen;
Stade 1956, sieht in Albrecht dem Bären den Nachfolger (Seite 48f.,
105-107), kann aber als Indiz nur geltend machen, daß Udo von
Freckleben im allgemeinen (!) comes genannt wird. Daraus wäre
jedoch höchstens zu schließen, daß LOTHAR
III. vielleicht vorläufig die Nordmark behielt. Die Verwandtschaft
Albrechts mit Heinrich, dem Mann seiner Schwester, ist -
für sich genommen - kein zusätzliches Indiz, da derartige Rechtsansprüche
noch unüblich waren und insofern selbst eine Begründung verlangten.