Sohn des Grafen Udalrich II.
Michael Mitterauer: Seite 21-22
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"Karolingische Markgrafen im Südosten"
Graf Gerold ist seit 826 im Zürichgau
nachzuweisen. Dieser Gau hatte ursprünglich mit dem anschließenden
Thurgau eine Einheit gebildet. Gerold war
der erste Graf, der den Zürichgau allein verwaltete. Wahrscheinlich
erhielt er den vom Thurgau abgetrennten Amtsbezirk als Entschädigung
für die Bodenseegrafschaften, die seine Familie ein Jahrzehnt zuvor
verloren hatte. 832/34 wurde ihm nach dem Tode Graf Erchanpolds auch der
Thurgau übertragen, so daß die ursprüngliche Einheit wiederhergestellt
war. Schon wenige Jahre später verlor er jedoch den Thurgau an die
HUNFRIDINGER. Diese Umstellung dürfte mit den Ereignissen von 838/40
zusammenhängen. Im Zürichgau ist Gerold
weiterhin bis 867 nachzuweisen.
Dieser Graf Gerold stellt vielleicht
das Zwischenglied zu den jüngeren UDALRICHEN
dar. Graf
Udalrich, der 860 wiederum die alte Stellung seines Geschlechts
in den Bodenseegrafschaften erhielt, könnte sein Sohn oder Neffe gewesen
sein.
Michael Borgolte
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"Die Grafen Alemanniens"
GEROLD (IV)
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belegt als Graf 848 IV 2 - 868 V 10,
Zürichgau 848 VII 25 - 865 III 10, ?867 IX 3,
Thurgau 860 I 17, ?860 III 25, 868 V 20
Belege mit comes-Titel:
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W II Nrn. 491f.,429,436f.,441,455f.,459,465,427,448,531,565f.,584,
506, 526, 528,578, III Anh. Nr.5,11 Nr. 567
Literatur:
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MEYER VON KNONAU, Thurgau und Zürichgau 209f. - VON WYSS, Verfassung
der Stadt Zürich 345f. - KNAPP, Buchhorner Urkunde 208f. - SPEIDEL,
Zürichgau 24f. - BAUER, Gau und Grafschaft 109,111f.- KLÄUI,
Oberwinterthur 48 - SCHULZE, Grafschaftsverfassung 81 mit A. 23,90,97,
99,117,122 - BORGOLTE, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, s. v.
Vielleicht schon im Mai 846 (W II Nrn. 491f.), mindestens aber im Juli
848 (Nr. 436), ist zum 1. Mal seit 10 Jahren wieder ein Graf
Gerold im Zürichgau nachgewiesen. Aus chronologischen Gründen
und wegen des Grafen ATO (I) von 844 trenne ich die von nun an über
einen Zeitraum von 2 Dezennien verstreuten Belege von früheren Zeugnissen
für GEROLD
(III). Gerold (IV) wird bis
865 (Nr. 506) oder 867 (Nrn. 526,528) wenigstens in 14 St. Galler Urkunden
genannt (außer den erwähnten in Nrn. 437,441, 455f.,459,427,448,
484, örtlich nicht sicher 465; zu Nrn. 441 und 567 s.u.). Obwohl die
Datierung einiger dieser cartae nicht feststeht (bes. 455f.), muß
man annehmen, dass der in den fünfziger Jahren für den Zürichgau
belegte ADALHELM zeitweise neben Gerold
als Graf angesehen wurde (s. BORGOLTE 97). Von den am selben Tag und Ort
ausgestellten Nrn. 459 und 460 wird nämlich in der einen Urkunde Gerold,
in der anderen Adalheim in der Grafenformei erwähnt; eine räumliche
Trennung der Zuständigkeiten, wie sie BAUER (112) erschließen
wollte, läßt sich aus den Schriftstücken nicht ableiten
(s. Art. ADALHELM). Anders verhält es sich mit der St. Galler Urkunde
441 vom April 849; Posso hat danach dem Steinachkloster Güter in Illnau,
Hinwil und Mönchaltorf sub Oadalricho et Geroldo
Doms übertragen. Der Vermerk UDALRICHs
(III) bezieht sich, wie man nach der Abgrenzung der Comitate annehmen
darf (s. BORGOLTE 98), auf Illnau, die Nennung Gerolds
auf Hinwil und Mönchaltorf (vgl. dagegen SCHULZE 81, KLÄUI, MEYER
VON KNONAU).
Nach ADALHELM, aber wohl in der Anfangsphase ADALBERTs (II), wird ein
Graf Gerold auch für den Comitat
im Thurgau genannt (W II Nrn. 531, 565f.; s.a. Art. GEROLD III zu
W II Nr. 388). Ein späterer Nachweis von 868 (Nr. 578) ist kaum als
Anzeichen einer Ablösung ADALBERTs (II) zu werten, da dessen
damalige Belegreihe dicht geschlossen erscheint. Zu einem unbekannten Zeitpunkt,
aber wahrscheinlich um die Mitte des 9. Jahrhunderts, wurde vor Beauftragten
des Grafen Gerold die Grenze zwischen
Uzwil (Karte bei BORGOLTE, Kommentar. N 18) und Flawil (O 18) festgelegt
(W III Anh. Nr. 5; vgl. SCHULZE 97,99). Ob der Vermerk sub
Keroldo comiti einer weiteren St. Galler Urkunde aus der Zeit
Abt Grimalds ebenfalls auf den Thurgau bezogen werden muß, ist nicht
ganz sicher (W II Nr. 567). Das Rechtsgeschäft wurde in Egg durchgeführt
und betraf einen Tausch von Gütern im Arbongau und in der Gegend von
Oetwil und Eßlingen beim Zürichsee.
Die zeitliche Nähe zu dem Beleg Gerolds
in Nr. 436 spricht dafür, dass Gerold
auch jener Graf Geroldus gewesen ist,
der am 2. April 848 eine Schenkung aus dem Breisgau für St. Gallen
bezeugt hat (Nr. 429). Zur Frage der Herkunft Gerolds
vgl. Art. GEROLD (III).
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Kinder:
Udalrich III.
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