2. Sohn des Herzogs Hermann II. von Schwaben aus
dem Hause der KONRADINER und der Gerberga
von Burgund, Tochter von König
Konrad
Brandenburg Erich: Tafel 3 Seite 7
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"Die Nachkommen Karls des Großen"
IX. 20. HERMANN III., Herzog
von Schwaben 1003
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* nach 1000,vor 1002, + 1012 1. IV.
Anmerkungen: Seite 130
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IX. 20. Hermann III.
siehe Bollnow,a.a.O. Seite 29
H 8
Me: 1.4. Herimannus dux + 1012 Hermann III., Herzog von Schwaben
(Es.) Hermann III.,
der Sohn Hermanns II. von Schwaben (siehe dazu H 5) und der Gerberga
(H22), der Tochter Konrads
von Burgund (K 38) starb 1012,
ohne volljährig geworden zu sein.
Vgl. Hirsch, Jbb. Heinrichs II.
1, S. 272 und 343; FW H 17 mit weiteren Hinweisen.
VII. 41. HERMANN III.
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* c 994, v 995 I, + 1012 IV 1
1003 Herzog von Schwaben
Den Filiationsbeleg für Herzog
Hermann III. von Schwaben bringen die Annales sangallenses maiores
a. 1002, SS I 81, die Miraculae S. Verenae c. 21, S. 61, und die Chronik
Hermanns von Reichenau a. 1004, SS V 118.
Die Geburtszeit ist nach Hlawitschka, Untersuchungen
Kap. III d mit Anm. 103, auf vor Januar 995 anzusetzen.
HERMANN III.
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* vor X. 995, + 1.IV.1012
1003 HERZOG von SCHWABEN
Stälin Paul Friedrich: Seite 194
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"Geschichte Württembergs"
Nach Hermanns II. Tode übergab König HEINRICH das Herzogtum wohl besonders mit Rücksicht auf seine verwandtschaftlichen Beziehungen an dessen noch im Kindesalter stehenden Sohn Hermann III. (1003-1012). Allein derselbe starb noch in jugendlichem Alter und unvermählt im April 1012 als der letzte Herzog aus jenem fränkischen Hause, welches seit den Tagen König HEINRICHS I. unter mannigfachen Wechselfällen das schwäbische Herzogtum meistens innegehabt hatte. Seine Schwestern beerbten ihn. Während er an der Spitze Schwabens gestanden, war König HEINRICH II. im März 1004 mit einem Gefolge von Schwaben, Franken und Lothringen durch O-Schwaben nach Italien gezogen und hatte sich allda die lombardische Krone aufgesetzt; auch hatte er im Sommer des Jahres zu Zürich einen allgemeinen Landfrieden für Schwaben beschwören lassen, - die erst, hinsichtlich ihrer Bedeutung freilich bestrittene Nachricht dieser Art.
Weinfurter, Stefan (Hg.): Band I Seite 226,258/Band
II Seite 510
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"Die Salier und das Reich"
Nach Hermanns II. und seines über das Knabenalter
kaum hinausgelangten Sohnes (Herzog Hermann III.,
1003-1012)
Tod erbten die Töchter, von denen er "hinreichend viele" hatte:
Mathilde,
Gisela und Beatrix.
Die Vormundschaft über den Herimannus
puer, den unmündigen Herzog Hermann
III., hatte König HEINRICH II.
1003 zumindest faktisch selbst übernommen [Vgl. Thietmar, Chronicon
VI, 9 (wie Anmerkung 36), Seite 284 bzw. 252: (HEINRICH
II.) Alemanniae fines, nuper a ducis
Herimanni solatioprivatos filioque eius et equivoco adhuc puerlo
deditos, ad regendum et confirmandum invadit. - Zotz, Der Breisgau
(wie Anmerkung 17), Seite 175: Gerberga
sei Vormünderin geworden, mit Verweis auf Ch. F. Stälin, Wirttembergische
Geschichte, Band 1, Stuttgart/Tübingen 1841, Seite 471f., wo solches
aber nicht gesagt und daher nicht belegt wird.] - Hermann
III. war sein Vetter, denn beide waren Enkel König
Konrads von Burgund, beider Mütter waren Halbschwestern.
Diese Vormundschaft markiert den grundlegenden Wandel, der, vorbereitet
durch OTTO III., nun im Verhältnis
des Königtums zur Herzogsgewalt in Schwaben Platz griff. An die Stelle
der Selbständigkeit trat die mittelbare oder unnmittelbare Kontrolle
oder gar Ausübung der schwäbischen Herzogsgewalt durch das Königtum
selbst. War im 10. Jahrhundert das alemannische Herzogtum "Erbe des Königtums
in einem karolingischen regnum"
geworden, so strebte nun das Königtum danach, das Erbe des schwäbischen
Herzogtums anzutreten. Umso wichtiger und politisch brisanter wurde der
Erbgang des konradinischen Familiengutes,
das, wie schon angedeutet, in dem knappen Jahrhundert der Selbständigkeit
der Herzogsgewalt mit dem "Herzogsgut", dem ehemaligen Fiskus, verschmolzen
worden, freilich auch in viele Erbgänge eingeflossen war. Die Unruhen
in Schwaben, deren HEINRICH II. 1004
in Zürich Herr zu werden suchte, dürften mit der Neubestimmung
von Königs- und Herzogsherrschaft zusammenhängen. In diesem Kontext
waren die Ehen der Schwestern Hermanns III.,
Cousinen HEINRICHS II., von großer
politischer Bedeutung, da sie ihren Gatten konradinischen
Besitz
und damit Teile der bisherigen materiellen Grundlage der Herzogsherrschaft
vermittelten.
Die königliche Verfügungsgewalt nahm oft allerdings
erneut auf ein gewisses Erbrecht Rücksicht: 973 erhielt Otto,
der Sohn Liudolfs von Schwaben,
paternum ducatum (Seite 116), 995 folgten Heinrich
in Bayern, 1004 Hermann in Schwaben
jeweils ihrem gleichnamigen Vater nach, letzterer, obwohl er noch ein Knabe
war; Hermann von Reichenau kritisierte das Minderjährigkeitsregiment
keineswegs, sondern nennt Hermann omni
populo acceptabilis. 1012 folgte Ersnts seinem Schwager Hermann,
dem Bruder seiner Gemahlin.
Die Niederlage des schwäbischen Herzogs Hermann
II. im Kampf um die deutsche Königskrone nutzte HEINRICH
II. zu einer tiefgreifenden Umgestaltung der verfassungsrechtlichen
Stellung und wirtschaftlichen Machtbasis des Herzogs von Schwaben. Eine
von mehreren besonders einschneidenden Maßnahmen, die das Beziehungsgefüge
zwischen König und schwäbischen Reichsklöstern erneuerten
und die Herzogsgewalt ausschalteten, war die Verlegung des mit Reichsgut
gegründeten Herzogskloster auf dem Hohentwiel nach dem geographisch
günstiger gelegenen Stein, am Ausfluß des Rheins aus dem Bodensee,
im Jahre 1004/05, das HEINRICH II.
1007 an Bamberg übertrug.
Weinfurter, Stefan: Seite 63,199
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"Heinrich II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten"
In Schwaben selbst führten freilich der frühe
Tod Hermanns II. am 5. April 1003 und der Übergang der Herzogswürde
auf dessen minderjährigen Sohn Hermann III.
(1003-1012) zu einer deutlichen Krise der Herzogsgewalt.
Weitgehend ohne Gegenweehr konnte der neue König die herzoglichen
Machtgrundlagen verkleinern und herzogliche Mittelpunkte (Hohentwiel, Breisach,
Zürich) in Schwaben an sich ziehen. Statt der Münzprägung
des Herzogs setzte die des Königs ein, wie in Zürich. Im Elsaß,
wo sich mit Straßburg der Mittelpunkt der konradinischen
Herzogsherrschaft etabliert hatte, übertrug HEINRICH
II. die Grafschaftsgewalt einem Verwandten, dem Grafen Gerhard.
Ähnliches gilt für die mächtige rhein-
und mainfränkische Adelsfamilie der KONRADINER.
In weiblicher Linie gehörte ihr Erzbischof Heribert von Köln
an, der große Gegner HEINRICHS II.
Eine Kernzone konradinischer Interessen
bildete das Herzogtum von Schwaben. Auch über den Tod des jungen Herzogs
Hermann III. (1012), des letzten männlichen Vertreters
der schwäbischen Linie, hinaus blieb dort die Gegnerschaft
zu HEINRICH II. bestehen.
Literatur:
-----------
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Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der
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- Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin
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Karls des Großen Verlag Degener & Co Neustadt an der Aisch 1998
Tafel 3 Seite 7,130 - Bühler, Heinz: Adel, Klöster und
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H. Konrad Verlag 1997 Seite 704,752/53,903 - Die Salier und das
Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I Seite 226,230,258/Band
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des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998, Seite
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Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung
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von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte
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& Humblot Berlin 1864 Band I Seite 272,343-
Hlawitschka, Eduard: Konradiner-Genealogie, unstatthafte Verwandtenehen
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17,23,175 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den Thronwechseln
der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands.
Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke
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Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag
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Herrschaft und Erinnerung. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln
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Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln
Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998
Tafel 9 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln
zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag
Frankfurt/Main 1993 Tafel 10 - Thietmar von Merseburg: Chronik.
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