Für Schwaben blieb dabei von spezieller Bedeutung,
daß König HEINRICH I. dieses
Herzogtum als ein Kompensationsobjekt zugunsten seines Bündnisses
mit den KONRADINERN verwenden und 926
an Hermann, den Vetter König KONRADS
I., übertragen konnte. Auf Hermann (926-949)
folgten zwar, mit Unterbrechung durch den HUNFRIDINGER Burchard III. (954-973),
"liudolfische" Herzöge: Liutolf
(949-953), Sohn OTTOS DES GROSSEN,
und Otto (973-982), Enkel ebenso
OTTOS DES
GROSSEN wie Herzog Hermanns. Doch deren Herzogsherrschaft
in Schwaben beruhte wesentlich auf konradinischer
Grundlage und beruhte wesentlich auf konradinischer
Grundlage und bewegte sich in konradinischen
Bahnen [27 T. Zotz, Der Breisgau und das alemannische
Herzogtum. Zur Verfassungs- und Besitzgeschichte im 10. und beginnenden
11. Jahrhundert (Vorträge und Forschungen, Sonderband 15), Sigmaringen
1974, Seite 132ff.], und als sie in der zweiten Generation mit den kinderlosen
Herzog Otto im Jahre 982 endete, wurde
das Herzogtum gegen bayerisch-liudolfingische
Ansprüche wiederum an einen KONRADINER
gegeben: an Hermanns Neffen Konrad (Herzog 982/83-997).
Um eine herausragende adelige Stellung in Schwaben behaupten zu können,
wurde deshalb in der Folgezeit die Verwandtschaft mit Herzog Konrad
[28 Seine Gleichsetzung mit Kuno von Öhningen verficht
am einläßlichsten E. Hlawitschka, Untersuchungen zu den Thronwechseln
der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands.
Zugleich klärende Forschungen um "Kuno von Öhningen" (Vorträge
und Forschungen, Sonderband 35), Sigmaringen 1987.] bedeutsamer als
liudolfingische Abkunft. Denn in den Händen Konrads
und seines Sohnes [29 oder Bruders, vgl. Zotz, Der Breisgau (wie
Anm. 17), Seite 219f.] Herzog Hermanns II.
(996/97-1003) scheint ganz beträchtlicher Besitz zusammengekommen
zu sein. Einerseits dürfte dank der Ehe Herzog Hermanns I. mit
Reginlinde, der Witwe des HUNFRIDINGERS Burchard II., über
deren Schwiegersohn
Liudolf und dessen
Sohn Otto
die Verfügungsgewalt
über erhebliche Teile des Familiengutes der alten "hunfridingischen"
Herzogssippe - von dem "der dem karolingischen
Fiskus entstammenden Besitz wohl nicht klar geschieden wurde" [30 Keller,
Reichsstruktur (wie ANm. 18), Seite 109.] - an Herzog Konrad und
Herzog Hermann II. gelangt sein; daß
Konrad seine Herzogsherrschaft in Schwaben durchzusetzen vermochte,
bedeutet doch wohl, daß er sich der Machtbasis Herzogs
Ottos zumindest teilweise versichern konnte. Konrad und
Hermann
II. verfügten andererseits über alaholfingischen
und burgundisch-schwäbischen, das heißt wiederum hunfridingischen
Besitz - Konrad von seiner alaholfingischen Gattin Judith,
Hermann
von seiner burgundischen Gattin
Gerberga,
die den Namen ihrer Großmutter, einer Schwester
Kaiser
OTTOS DES GROSSEN, trug, aber ebenfalls eine Großnichte
Herzog Burchards II. war [32 Vgl. die beigegebene Verwandtschaftstafel.].
Weil
Hermann II. 1002 das Königtum
HEINRICHS
II. zu verhindern suchte und dabei scheiterte, konnte HEINRICH
die konradinische Stellung im Oberrheinraum
- im Elsaß und Breisgau - schwächen, wo er Gegenkräfte
förderte, doch er tat dies keineswegs im übrigen Schwaben [33
H. Keller, Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben (Forschungen
zur oberrheinischen Landesgeschichte 13), Freiburg im Breisgau 1964, Seite
118ff.; Zotz, Der Breisgau (wie Anm. 17), Seite 172ff., 202ff.]. Nach
Hermanns
II. und seines über das Knabenalter kaum hinausgelangten
Sohnes (Hermann III., 1003-1012) Tod erbten die Töchter,
von denen er "hinreichend viele" [34 Vita S. Verenae, MGH SS IV,
Seite 460.] hatte: Mathilde,
Gisela
und Beatrix [35 G. Wunder, Beiträge zur Genealogie schwäbischer
Herzogshäuser, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte
31, 1972, Seite 1-15, sieht Beatrix nicht als eine Tochter Herzog
Hermanns II. an. Dies akzeptiert als Prämisse seiner Einordnung
der Hildegard "von Schlettstadt" H. Büttner, Wie gelangten die Grafen
von Tübingen zum schwäbischen Pfalzgrafenamt?, in: Zeitschrift
für Württembergische Landesgeschichte 40, 1981, Seite 188-220,
hier Seite 199. Zur Kritik P. Hilsch, Regenbach und die Schenkung der kaiserin
Gisela, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte
42, 1983, Seite 52-81,Seite 58, Anm. 15; Hlawitschka, Untersuchungen (wie
Anm. 28), Seite 51, Anm. 154.].
Die ältere dieser konradinisch-"salischen"
Verbindungen ist die vor 1002 geschlossene Ehe der Mathilde mit
Konrad, dem Sohn des Otto "von Worms" und damit einem Enkel Konrads des
Roten und der Liutgard, einer Tochter
OTTOS
DES GROSSEN. Durch diese Ehe war jene Koalition zwischen Otto
"von Worms", seinem Sohn Konrad und dessen Schwiegervater Hermann
II. zustandegekommen, die mittelrheinisch-fränkische und
schwäbische Machtpositionen zusammenschloß und die nach der
Ermordung Ekkehards von Meißen 1002 das Hauptproblem des Herrscherwechsels
von OTTO III. zu HEINRICH
II. Auch dem von HEINRICH
in den Vordergrund gerückten geblütsrechtlichen Anspruch auf
die Nachfolge OTTOS III. entsprechend
war sie von Bedeutung - weshalb HEINRICH,
ein Urenkel HEINRICHS I., zunächst
Otto "von Worms", gleichfalls einen Urenkel HEINRICHS
I., bewog, zu seinen Gunsten auf die Thronkandidatur zu verzichten
[41 Durch das Aufsuchen und Finden entsprechender genealogischer
Verbindungen ist vorgestellt worden, daß nicht nur Heinrich,
sondern außer Ekkehard von Meißen auch herzog Hermann II.
seine Kandidatur gleichfalls auf Erb- bzw. Geblütsrecht gestützt
habe, auch, daß unter geblütsrechtlichem Aspekt noch weitere
hochrangige Angehörige der OTTONEN-Verwandtschaft
einen Thronanspruch hätten erheben können. E. Hlawitschka, Die
Thronkandidaten von 1002 und 1024. Gründeten sie im Verwandtenanspruch
oder in Vorstellungen von freier Wahl?, in: Reich und Kirche vor dem Invesititurstreit.
Vorträge beim wissenschaftlichen Kolloquium aus Anlaß des achtzigsten
Geburtstags von Gerd Tellenbach, hg. von K. Schmid, Sigmaringen 1985, Seite
49-64, und Ders., Untersuchungen (wie Anm. 28), Seite 43-79. Dazu G. Althoff,
Die Thronbewerber von 1002 und ihre Verwandtschaft mit den Ottonen. Bemerkungen
zu einem neuen Buch, in: ZGORh. 137, 1989, Seite 453-459; E. Hlawitschka,
Nochmals zu den Thronbewerbern dfes Jahres 1002, ebd., Seite 460-467.]
[Nach meiner Meinung schließt sich der Autor bisher üblichen
Denkweisen an. Entscheidend für die Nachfolge nach Geblütsrecht
war nicht die Verwandtschaft zu König HEINRICH
I., sondern zum letzten König, OTTO
III. Neben Herzog Heinrich IV. von
Bayern lebten 1002 allein noch 7 Urenkel König
HEINRICHS I. Herzog Otto Heinrich von Burgund war sogar ein
Enkel König HEINRICHS I. Nach
Geblütsrecht waren aber vor allem die Enkel Kaiser
OTTOS II. und gleichzeitigen Neffen des letzten Herrschers zu
berücksichtigen, nämlich die EZZONEN Liudolf, Hermann und Otto,
der spätere Herzog von Schwaben. Otto "von Worms" wurde von Heinrich
von Bayern die Krone angeboten, weil er als Enkel OTTOS
I. näher mit dem letzten Herrscher OTTO
III. verwandt war. Die ebenfalls genannten Thronkandidaten Brun
von Braunschweig und Ekkehard von Meißen hatten kaum geblütsrechtliche
Ansprüche. Hermanns Anspruch bezog
sich nach meiner Meinung auf das Ansehen seiner Familie und die karolingisch-liudolfingische
Abkunft seiner Gemahlin Gerberga.].
Doch war es dann der KONRADINER Hermann,
den die Mehrzahl der Großen bei der Leichenfeier für OTTO
III. als den aus vielerlei Gründen geeigneteren benannt
hatten [42 Thietmar, Chronicon IV, 54 (wie Anm. 36), Seite 192 bzw.
170; H. Keller, Schwäbische Herzöge als Thronbewerber: Hermann
II. (1002), Rudolf von Rheinfelden (1077), Friedrich von Staufen (1125).
Zur Ebntwicklung von reichsidee und Fürstenverantwortung, Wahlverständnis
und Wahlverfahren im 11. und 12. Jahrhundert, in: ZGORh. 131,1983, Seite
123-162, hier Seite 133ff.], und sein mit ihm verbündeter "salischer"
Schwiegersohn Konrad, die beide nach dem Verzicht Ottos den Waffengang
glaubten wagen zu könen, und eine conditio sine qua non ihres Wagnisses
muß es doch gewesen sein, daß ihnen, ihren Anhängern und
ebenfalls den sich abwartend Verhaltenden die Macht Hermanns
und Konrads in Rheinfranken und Schwaben als Ausgangsbasis eines konradinischen
Königtums [43 Vgl. H. Beumann, Die Ottonen, Stuttgart 1987
(Urban-Taschenbücher 384) Seite 157f.] geeignet erschien. Die Macht
beruhte auf einem großen Besitz, der nicht nur durch OTTONEN-Verwandtschaft,
sondern auf vielfältigeren, oben angedeuteten Wegen in ihren Händen
zusammen gekommen war, und mittels dessen Plünderung - anstatt in
einer Feldschlacht der Heere oder in einem Zweikampf der Prätendenten
- ihr Widerstand gebrochen wurde [44 S. Hirsch, Jahrbücher
des Deutschen Reiches unter Heinrich II., 3 Bände,, Berlin 1862-1875,
hier Band 1, Seite 228f.].
Als sich Hermann
und Konrad am 1. Oktober 1002 im Königshof Bruchsal dem inzwischen
weithin als König anerkannten Gegner unterwarfen, mußten nicht
nur diese beiden, sondern mußte auch Otto "von Worms", dieser freilich
gegen Entschädigung Einbußen hinnehmen.
König HEINRICH verpflichtete Hermann
zur Wiedergutmachung des dem Straßburger Bischofs angetanen Schaden
aus seinem Allod und zur Schenkung der Frauenabtei St. Stephan an die Bischofskirche.
Thietmar bezeichnet Straßburg als caput ducatus sui (sc. Hermanni),
und eben diese Rolle Straßburgs als konradinischer
Herzogs-"Hauptstadt"
beendete König HEINRICH nun zugunsten
des Straßburger Bischofs.