3. Sohn des Grafen
Thomas I. von Savoyen und der
Beatrix
von Genf, Tochter von Graf Wilhelm I.
Thiele, Andreas: Tafel 399
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und
Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa"
AIMON I.
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+ 1238 (an Lepra)
Graf von Romont, zu Moudon, Chillon, Chablais, Vogt von Lausanne und Sitten
Haimon I. war formal
Vasall seines älteren Bruders Amadeus
IV., woraus Zwiste entstanden. Er hatte auch Streit mit den Bischöfen
von Lausanne und Sitten und blieb weitgehend kaiserlich gesonnen.
Die Nachfolge seines älteren Bruders Amadeus'
IV.
stieß bei einigen seiner Brüder auf Widerstand, vor allem
bei Aimo. Dieser war schon von seinem
Vater mit einem Gebiet am Genfer See, zu dem auch Chillon und Moudon gehörten,
bedacht worden, oder hatte dasselbe sofort bei Thomas'
I. Ableben
in Besitz genommen. Er führte von hier aus mit Landerich von Sitten
Krieg; eine Bestimmung des am 18. Mai 1233 abgeschlossenen Friedens zeigt,
dass Aimo von Anfang an daran dachte,
sich eine Sonderstellung zu wahren und die Möglichkeit eines Konfliktes
mit seinem ältesten Bruder dabei fest ins Auge faßte: der Bischof
mußte sich verpflichten, die Regalien von Aimo
in Empfang zu nehmen, wogegen ihm dieser seinen Besitzstand verhieß,
falls Amadeus oder ein anderer der Brüder an dieser Bestimmung
Anstoß nehmen sollte. In den nun folgenden Zusammenstoß sind
von den Brüdern noch Peter
und
Wilhelm
auf Aimos Seite getreten.
Es scheint nun, dass Peter
in Aosta, wo er als
Propst Einfluß besessen haben muß, Unruhen hervorrief, die
Amadeus
schnell unterdrückte; ebenso muß es diesem gelungen sein, Aimos
bewaffneten Widerstand niederzuwerfen, da es in des letzteren Gebiet, in
Chillon war, wo, nach vorherigen Unterhandlungen in Gex, am 23. Juli 1234
durch die Entscheidung von Wilhelm und Thomas, denen noch
zwei Schiedsrichter beigesellt waren, in Anwesenheit aller Brüder
eine Einigung erzielt wurde. Danach verzichtete Peter auf Aosta,
erhielt aber von Amadeus Verzeihung für seine dortigen Anhänger
zugesichert. Aimo blieb im Besitz des
gesamten Gebietes am Nordabhang der Alpen vom St. Bernhard bis zur Arve;
doch um den Grundsatz der Unteilbarkeit des Gebietes nicht zu umgehen,
mußte er es, mit Ausnahme der Kirchenlehen, die wohl meist vom Bistum
Sitten und der Abtei St. Maurienne stammten, von Amadeus zu Lehen
nehmen.
Peter
wurde mit zwei Schlössern in Bugey, Lompnieu
und St. Rambert abgefunden, die er aber gleichfalls als Lehen, nicht als
Erbportion erhielt. Somit war die Einheit der savoyischen
Besitzungen gewahrt und blieb es auch, als nach Aimos
frühen
Tod ein Teil seiner Besitzungen an Peter
übertragen wurde,
da in seinem Hause, auch wenn dessen Angehörige in feindlichen Lagern
sich gegenüberstanden, das Gefühl der Familienzusammengehörigkeit
jedes andere überwog.
Literatur:
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Hellmann, S.: Die Grafen von Savoyen und das Reich
bis zum Ende der staufischen Epoche, Verlag der Wagnerschen Universitäts-Buchhandlung
Innsbruck 1900 Seite 125 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische
Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa,
R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 399 -