Einziger Sohn des Herzogs
Bogislaw II. von Pommern-Wolgast aus seiner 2. Ehe mit der Miroslawa
von Pomerellen, Tochter von Herzog Mestwin I.
Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1475
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Barnim I., Herzog von Pommern 1220-1278
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* 1217/19, + 13./14.11.1278
Folgte im Januar 1220 seinem Vater, Herzog Bogislaw II. von Pommern-Stettin, unter der Vormundschaft seiner Mutter Miroslawa von Pomerellen (bis 1233). Nach dem Ende der dänischen Herrschaft über die Slawenländer an der Ostseeküste 1225/27 erkannte Barnim um 1234/36 die 1231 von Kaiser FRIEDRICH II. festgelegte Lehnshoheit der Markgrafen von Brandenburg über Pommern an, ohne den Versuch zur Anknüpfung direkter Beziehungen zum Kaisertum zu machen. Erst im Landiner Vertrag (1250) erreichte Barnim von Brandenburg gegen Verzicht auf die Uckermark die Mitbelehnung mit dem Herzogtum Pommern-Demmin, so daß er nach dem Tod seines Vetters Wartislaw III. (1264) ganz Pommern in seiner Hand vereinigte. Territorialpolitisch mußte Barnim gegenüber Brandenburg, Polen, Mecklenburg, Schlesien und Pomerellen Verluste hinnehmen. Durch Förderung des Landesausbaues mit deutschen Siedlern und eine planmäßige Städtepolitik konnte er seine Herrschaft jedoch innerlich sichern (Ostsiedlung). Rund 20 Städte sind durch ihn vorwiegend zu Magdeburger Recht gegründet worden, darunter Prenzlau, Stettin, Pasewalk, Anklam, Stargard und Kammin. Die vielfältigen strukturellen Wandlungen, die sich unter seiner Regierung vollzogen, gaben Pommern das Gesicht eines deutschen Landes. Die Ausbildung einer selbständigen Landesherrschaft der Kamminer Bischöfe, zunächst im Land Stargard (1240), dann im Land Kolberg (1248), hat Barnim durch Tauschverträge unterstützt.
Quellen:
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Pommersches UB I, II, 1970, 1881
Literatur:
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NDB I, 594FF. - M. Wehrmann, Gesch. v. Pommern I, 1919,95ff. - A. Hofmeister,
Genealog. Unters. zur Gesch. des pommerschen Herzogshauses, PJ 31, 1937,
96ff.; 32, 1938, 1ff. -D. Lucht, Die Städtepolitik Hzg. B.s I. v.
Pommern 1220-1278, 1965 - Ders. Die Außenpolitik Hzg. B.s I. v. Pommern,
BSt NF 51, 1965, 15-32 - Historia Pomorza, red. G. Labuda I, 2, 1972, 129FF.
- W. Kuhn, Die dt. Stadtgründungen des 13. Jh. im westl. Pommern,
ZOF 23, 1974, 1-58.
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Heinrich Klauser: Seite 30
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"Lexikon deutscher Herrscher und Fürstenhäuser"
Barnim I., Herzog von Pommern-Stettin
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um 1209-13./14.11.1278
Er trug durch zahlreiche Klostergründungen und die Ansiedlung deutscher
Kolonisten wesentlich zur Germanisierung Pommerns bei.
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Barnim I. folgte 1220 seinem Vater,
verlor Schlawe an Pomerellen-Danzig und wurde 1227 frei von Dänemark.
Er geriet seitdem mit dem Cousin verstärkt unter brandenburgischen
Einfluß, bekriegte jahrelang Brandenburg und verlor Barnim, Teltow
und Uckermark an dieses, während Brandenburg auf seine Erbansprüche
in Pommern verzichtete. Er gewann die an Pommern-Rügen verlorenen
Gebiete zurück und arbeitete eng mit Bischof Hermann von Kammin zusammen,
der dieses Bistum erst richtig etablierte. 1225 entstand das Bistum Kolberg.
Er förderte auch die Ausbreitung des Bettelordens und des Deutschtums
und war zeitweise wegen seines Streits mit den Johannitern gebannt. Er
rief viele deutsche Adelsfamilien ins Land, führte wie die Vorfahren
Küstenkaperei gegen Dänemark, Schweden und Pommern-Rügen
mit entsprechenden Gegenreaktionen durch und beerbte 1264 den Cousin zu
Demmin.
1238/39
1. oo Marianne von Schweden, Tochter des Königs Erik
- um 27.6.1252
1253/54
2. oo Margarete von Werle, Tochter des Fürsten Nikolaus
I.
nach 1231-27.5.1261
1266
3. oo Mechthild von Brandenburg, Tochter des Markgrafen Otto
III.
-20.12.1316
Kinder:
1. Ehe
Tochter
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oo Pribislaw II. Fürst von Mecklenburg-Parchim
- nach 1270
Anastasia
1245-15.3.1317
1260
oo Heinrich I. Fürst von Mecklenburg
-2.1.1302
2. Ehe
Bogislaw IV.
vor 1258-19.2.1309
3. Ehe
Miroslawa
- 1328
oo Nikolaus I. Graf von Schwerin
- 1323 vor 23.6.
Beatrix
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oo Heinrich II. Fürst von Mecklenburg-Werle
- nach 1307
Otto I. Herzog von Pommern-Stettin
1279-30./31.12.1344
Barnim II.
um 1277-28.5.1295