EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND XVI Tafel 98-108
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 1365
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Oettingen, Grafen von
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Edelfreies schwäbisches Geschlecht, welches seit ca. 1140 im Ries über Absplitterungen staufischer Güter das Grafenamt ausübte. Nach dem Untergang der STAUFER konnten die Grafen durch Zuerwerb von Forsten, Burgen, Geleit- und Zollrechten, Reichsvogteien und -pfandschaften, auch durch Privilegien für ihr Landgericht, ein relativ geschlossenes Territorium azfbauen, dessen Kern das Riesbecken bildete. Um 1300 erreichten sie den Höhepunkt ihrer Macht, deren Niedergang durch Verkäufe und Parteinahme Graf Ludwigs VI. für seinen Schwager König FRIEDRICH DEN SCHÖNEN und gegen LUDWIG DEN BAYERN eingeleitet sowie durch Teilungen beschleunigt wurde. Die Erbeinung von 1522 konsolidierte die Teilgrafschaften Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein. In den meisten schwäbischen, fränkischen und bayerischen Domkapiteln vertreten, hatten die Grafen auch in der Reichskirche ein bemerkenswertes Gewicht.
Quellen und Literatur:
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G. Grupp, Oetting. Reg., 3 H, 1896-1908 - R. Dertsch-G. Wulz, Die Urk.
der fsl. Oetting. Archive in Wallerstein und Oe. 1197-1350, 1959 - D. Kuodorfer,
Nördlingen (HAB Schwaben I, 8, 1974) - Das älteste Lehrbuch der
Gft. Oe., bearb. E. Grünewald, 2, Bde, 1975, 1976 - D. Kudorfer, Die
Gft. Oe. (HAB Schwaben II, 3, 1985).
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Paul Friedrich Stälin: Seite 429
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"Geschichte Württembergs"
In ähnlichem Verhältnis wie die Grafen von Dillingen stehen zu Württemberg die Grafen, heutigen Fürsten, von Öttingen, welche nach ihrer Burg dieses Namens im nunmehrigen bayerischen Landgericht Öttingen heißen, als Territorialherren jedoch erst im späteren Mittelalter für das jetzige Königreich Württemberg von größerer Bedeutung werden. Sie sind ohne Zweifel Nachkommen der alten Riesgaugrafen, so vielleicht schon Sigehards und Friedrichs vom Jahr 987, weiterhin Sigehards von 1007,1016 und Friedrichs von 1027 (? vgl. Seite 200), 1030,1053. Mit dem von jener Burg herrührenden Geschlechtsnamen treten sie uns seit dem 12. Jahrhundert entgegen: Ludwig I., ohne den gräflichen Titel, im Gefolge König KONRADS III. vielleicht schon 1141, jedenfalls 1143, Graf Kuno, Konrad I., wahrscheinlich sein Bruder, zugleich mit ihm ums Jahr 1150, sodann 1153, Graf Ludwig II. bei Kaiser FRIEDRICH I., Graf Konrad II. auf dessen Kreuzzug. Ludwig und Konrad blieben die vorherrschenden Namen der Familie während dieser Zeit und Träger derselben fanden sich bei allen STAUFERN bis herab auf Konradin nicht selten ein.
Dr. Heinz Bühler: Seite 24-27
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"Die Geschichte der frühen Staufer"
Die ältere Forschung vertrat die Auffassung, die Grafen
von Oettingen stammten von den alten Riesgrafen
Sigehard (987, 1007-1016) und Friedrich
(1027,1030 und 1053) ab. Da wir die Riesgrafen namens Friedrich jetzt als
Angehörige des STAUFER-Hauses
betrachten und auch den Grafen Sigehard
ihrem Sippenkreis zurechnen dürfen, wären die Grafen
von Oettingen Verwandte der STAUFER.
Eine Verwandtschaft zwischen OETTINGERN
und STAUFERN ist nirgends ausdrücklich
bezeugt; es sei denn, man wertet die Aussage König
KONRADS IV. von 1251, Graf
Ludwig IV. von Oettingen sei sein "dilectus familiaris et fidelis",
in diesem Sinne. Eine Verwandtschaft müßte auf alle Fälle
bis ins frühe 12. Jahrhundert zurückreichen. Da König
KONRAD IV. bereits der 5. Generation nach Friedrich I. (1079-1105)
angehörte, konnte es sich zu seiner Zeit ohnehin nur noch um eine
entfernte Vetternschaft handeln, was seine ziemlich unbestimmte Aussage
verständlich machen würde.
Wir sind jedoch bereits zweimal auf so enge Beziehungen der OETTINGER
zu den STAUFERN gestoßen, dass
man tatsächlich eine Verwandtschaft annehmen muß. Es ist zum
einen die Geschichte der Riesgrafschaft, zum anderen die Besitzgeschichte
Wallersteins.
a) Die von Oettingen bekleideten,
wie erwähnt, seit 1147 das Grafenamt in einem Bezirk, der offenbar
der staufischen Grafschaft im "pagus
Raetia" entsprach. Wie es scheint, waren sie die unmittelbaren Nachfolger
der staufischen Riesgrafen. Kein Zufall
kann es sein, dass Ludwig
von Oettingen am 4. Juni 1147 zum 1. Mal mit dem Grafentitel erscheint,
nachdem 8 Wochen zuvor, am 4. oder 6. April, der STAUFER
Herzog Friedrich II. von Schwaben, den wir als den Inhaber der Ries-Grafschaft
betrachten, gestorben war. Zwischen dem Tod des Herzogs Friedrich und der
Erhebung des OETTINGERS in den Grafenrang
besteht offensichtlich ein Zusammenhang.
Mit dem Tode Herzog Friedrichs II. wurde die Ries-Grafschaft frei,
und es bot sich die Gelegenheit, sie neu zu besetzen. König
KONRAD III., der als 1. STAUFER 1138
das Königtum erlangt hatte, mag es für ratsam erachtet haben,
die Ries-Grafschaft jetzt vom Herzogtum zu trennen und sie jemandem anzuvertrauen,
der im Bereich der Grafschaft selbst ansässig war. Scheint es doch,
dass der Sohn Friedrichs II., Herzog Friedrich
III., der zukünftige Kaiser FRIEDRICH
I. BARBAROSSA, endgültig den Hohenstaufen zum Herrschaftsmittelpunkt
erwählt hatte und sich somit um das Grafenamt im Ries hätte wenig
kümmern können. Die Söhne KONRADS
III., HEINRICH und Konrad,
aber waren erst 10 bzw. 2 Jahre alt und kamen somit für das Grafenamt
nicht in Betracht. So erklärt sich die Ernennung
Ludwigs von Oettingen. Sicher hat er das Grafenamt nur deshalb
erhalten, weil er zur Sippe der STAUFER
gehörte. Einem Fremden hätte KONRAD
III. die staufische Hausgrafschaft,
in deren Bereich viel staufisches Hausgut
lag, kaum anvertraut.
So legt die Grafengeschichte des Rieses eine Verwandtschaft der OETTINGER
mit den STAUFERN sehr nahe.
b) Der Besitz der OETTINGER
ist mit dem der STAUFER so eng verzahnt,
dass man auf gemeinsame Abstammung schließen muß. Leider sind
aus dem 12. und frühen 13. Jahrhundert zu wenig Besitztitel der
OETTINGER bekannt, als dass sich im Einzelfall mit Sicherheit
feststellen ließe, inwieweit die OETTINGER
ihre Besitzrechte schon gleichzeitig mit den STAUFERN
ausübten bzw. inwieweit sie ehemals staufisches
Gut erst seit dem Interregnum übernahmen. Aber gerade die Tatsache,
dass sie staufisches Gut übernehmen
und offenbar unangefochten behaupten konnten, spricht eindeutig für
ihre Verwandtschaft. Besitznachfolge der OETTINGER
in ehemals staufischen Gut liegt zum
Beispiel in Wallerstein vor, das seit 1261 - offenbar als Ganzes - in Händen
der OETTINGER nachweisbar ist. Auch
im Brenztal haben die OETTINGER staufisches
Gut übernommen (Güssenberg bei Hermaringen ist 1328
oettingisch), desgleichen im Remstal
die Herrschaft Lauterburg mit Zugehörden in Dettingen, Heuchlingen,
Setzingen und Asselfingen.
Die erkennbare Verwandtschaft zwischen OETTINGERN
und STAUFERN muß über
Träger des Namens Ludwig gelaufen sein. Dieser Name hat im Hause
OETTINGEN besondere Bedeutung. Dabei ist er noch im 12. Jahrhundert
in Ostschwaben sehr selten. Er findet sich im Hause SIGMARINGEN-SPITZENBERG-HELFENSTEIN
und leitet sich dort von Ludwig von Sigmaringen (1083) her. Er findet sich
im Hause WÜRTTEMBERG und erklärt sich hier möglicherweise
aus einer Verbindung mit Sigmaringen-Spitzenberg. Er findet sich sodann
bei den STAUFERIN unter den Söhnen
der Hildegard von Schlettstadt und stammt aus deren Familie. So kann die
Verwandtschaft zwischen OETTINGERN
und STAUFERN nur von Hildegards Sohn,
dem Pfalzgrafen Ludwig (ca. 1095-1103), ausgehen. Dies hat schon Ernst
Klebel vermutet. Söhne Ludwigs sind nicht bekannt und - wie die Geschichte
des Pfalzgrafenamtes zeigt - auch nicht anzunehmen. Somit muß die
Verbindung über eine (unbekannte) Tochter Ludwigs gelaufen sein. Sie
hätte sich mit dem Stammvater der OETTINGER
vermählt, einem Edelfreien namens Konrad;
der Name Konrad ist ja neben Ludwig der 2. Leitname der OETTINGER;
und sie hätte ihrem Gemahl beträchtlichen staufischen
Besitz zugebracht.
Den Namen Konrad
trug in der fraglichen Zeit ein Edelfreier, der sich nach Wallerstein
nannte (ca. 1112-1147). Die ältere Forschung rechnet ihn zu den Vorfahren
der OETTINGER. Diese Annahme ist bestechend,
und zwar nicht nur wegen des Namens Konrad. Konrad
von Wallerstein stand in hohem Ansehen; dies beweisen seine Zeugenschaften.
Er hatte offenbar enge Beziehungen zu den Herren von Truhendingen, die
mit den STAUFERN verwandt waren, und
zu denen von Ursin-Ronsberg. Er war Vogt der Abtei Ellwangen, vielleicht
in Nachfolge der STAUFER. Abt Helmerich
hatte ihm um 1136 das Truchsessen-Lehen in Rattstadt (Kr. Aalen) zugeschanzt.
Helmerichs Nachfolger, Abt Adalbert von Ronsberg (1136-1173), dürfte
ein Verwandter Konrads gewesen sein und vielleicht mit seiner Unterstützung
die Abtwürde erlangt haben. Der Übergang Wallersteins auf die
Oettinger ließe sich auf einfache Weise erklären, wenn Konrad
deren Stammvater wäre.
Konrad von
Wallerstein stammte selbstwohl nicht aus dem Ries. Er steht einerseits
in Beziehungen zu Edelgeschlechtern Bayrisch-Mittelschwabens, leistet Zeugenschaft
bei Schenkungen an Kloster Rottenbuch (bei Schongau) und verkauft selbst
ein "predium" in Unterknöringen an Kloster Ursberg (Kr. Krumbach).
Andererseits, und zwar vielleicht von Mutterseite, scheint er mit der Vogtfamilie
des Hochstifts Eichstätt, den Herren von Grögling, verwandt gewesen
zu sein; dadurch würde sich der Name seines Sohnes Gotebolt
und vielleicht auch oettingischer
Besitz in Biberbach (bei Beilngries) erklären. So kam Konrad
wahrscheinlich erst durch seine Heirat (um 1100) ins Ries.
Wir kennen das "castrum" Wallerstein als alte STAUFER-Burg;
läßt es sich doch mindestens bis auf den Riesgaugrafen Friedrich
"von Büren" 1053 zurückverfolgen. Unter dessen Söhnen wurde
die Burg geteilt. Während die eine Hälfte unter den Nachkommen
Herzog Friedrichs I. vererbte und 1188 in den Händen Konrads von Rothenburg
(1188-1196) war, mußte die andere Hälfte an den Pfalzgrafen
Ludwig (ca. 1095-1103) und über dessen (erschlossene) Tochter in die
Verfügungsgewalt ihres Gemahls gelangt sein, der offensichtlich identisch
ist mit Konrad
von Wallerstein. Dieser hätte somit auf dem Heiratsgut seiner
Frau Wohnung genommen und sich danach benannt. Er wäre der Stammvater
der Grafen von Oettingen.
Konrad von
Wallerstein ist noch beurkundet zu einer Zeit, als bereits Ludwig
I. von Oettingen (1141- ca. 1150) auftritt. Dieser nannte sich
nach einer Burg, die er vermutlich auf seinem mütterlichen Erbgut
erbaut hatte. In Oettingen war seit dem frühen 9. Jahrhundert das
Kloster Fulda begütert. Dessen Besitz im Ries war größtenteils
als Lehen an die STAUFER gelangt und
so dem Kloster allmählich entfremdet worden. So mag es auch mit Oettingen
gegangen sein, das über den Pfalzgrafen Ludwig an seine Tochter gelangt
wäre.
Es ist bemerkenswert, dass
Ludwig I. von Oettingen den Grafentitel erstmals im Juni 1147 führt,
nachdem Konrad
von Wallerstein im März desselben Jahres letztmals bezeugt
ist. Auch das wird kein Zufall sein; vielmehr ersehen wir daraus, dass
Ludwig I. erst
in den Grafenrang erhoben wurde, nachdem Konrad
von Wallerstein tot war. So spricht tatsächlich nichts gegen
die Annahme, Konrad
von Wallerstein sei der Vater
Ludwigs I. von Oettingen. Dass sie nie gemeinsam bezeugt sind,
ist kein Gegenargument, denn es läßt sich feststellen, dass
wechselweise in bestimmten Zeitabständen bald der eine, bald der andere
am Königshofe weilte.
Ein 2. Sohn Konrads
von Wallerstein, wohl personengleich mit dem namentlich nicht genannten
Bruder Ludwigs
I. von Oettingen, wäre
Gotebolt von Wallerstein, der seinem Vater als Vogt von Ellwangen
nachfolgte und in einer Urkunde Herzog Welfs VI. für Kloster Polling
um 1144-1147 als Zeuge auftritt.
Indem wir die von Wallerstein - Konrad
und Gotebolt
- in die Genealogie der OETTINGER einreihen,
schließt sich die Lücke zwischen dem STAUFISCHEN
Pfalzgrafen Ludwig und
Ludwig I. von Oettingen; es erklärt sich der Übergang
von halb Wallerstein auf die OETTINGER
sowie deren Anspruch auf die Ellwanger Vogtei. Waren die OETTINGER
die Rechtsnachfolger des Pfalzgrafen Ludwig, versteht man, weshalb sie
im 13. Jahrhundert, spätestens nach dem Tode König
KONRADS IV. (+ 1254), mit anderem staufischen
Gut auch die staufische Hälfte
Wallersteins sich angeeignet haben; konnten sie sich doch auf einen Erbanspruch
berufen.