Lexikon des Mittelalters: Band VI Seite 1011
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Namur
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Stadt und ehemalige Grafschaft (heute Provinz) in Belgien
Die Grafschaft Namur,
im Bereich Lotharingiens, entstand aus einem der vier großen 'pagi'
der Diözese von Lüttich, dem 'pagus Lomacensis', benannt nach
La Roche a Lomme, im Süden des Gebiets zwischen Sambre und Maas (Entre-Sambre-et-Meuse).
Erster bekannter Graf ist ein Berengar, erwähnt 907. Er gehörte
wohl zur Sippe Eberhards von Friaul
und heiratet eine Tochter Reginars I. Die illustre Herkunft
des Grafen bewahrte den Pagus nicht vor starken Gebietsverlusten. Der Bischof
von Lüttich wurde (oder blieb) Herr über Dinant, die Abteien
Lobbes und Malonne, das Stift Fosses und einen großen Teil des Gebietes
zwischen Sambre und Maas, insbesondere die Besitzungen der Herren von Rumigny-Florennes,
die in die Fidelität Lüttichs eintraten. Die Grafen von Hennegau
sicherten sich die Herrschaften von Beaumont und Chimay, die Grafen von
Löwen (spätere Herzöge von Brabant) die Vogteien von Nivelles
und Gembloux. Infolge einer Schwächung der bischöflichen Gewalt
konnte der Graf von Namur zu Beginn des 12.
Jh. diese Verluste zumindest teilweise wieder wettmachen und im Nordosten
bis an die Schwelle des Haspengaus (Hesbaye), im Südosten ins Condroz
vorstoßen. Namur, seit dem 10. Jh. Grafensitz, lag ungefähr
in der Mitte des Fürstentums.
Dank planmäßiger Heiratspolitik, die von den
Grafen über 3 Generationen betrieben wurde, vereinigte Heinrich
der Blinde um 1150 in seiner Hand die Grafschaften Namur, Laroche,
Durbuy, Longwy und Luxemburg sowie die Vogteien über Stablo, St. Maximin
vor Trier und Echternach. Heinrich,
der lange kinderlos war, übertrug seine Länder testamentarisch
seinem Neffen, dem Grafen
Balduin von Hennegau und Flandern, und bewog FRIEDRICH
BARBAROSSA, die sechs lotharingischen Grafschaften als (weiträumige)
Markgrafschaft zu konstituieren und ihren Träger in den Reichsfürstenstand
zu erheben. Die späte Geburt einer Tochter, Ermesinde,
machte diesen großen Plan zunichte: Nach Kriegen zwischen den Anwärtern
auf das Erbe wurde 1199 der Vertrag von Dinant geschlossen, der die Grafschaft
auf das eigentliche Namurois, die Domäne des Grafenhauses, beschränkte.
Damit wurde die Grafschaft Namur zu einem
Fürstentum von zweitrangiger Bedeutung, das eher als große Seigneurie
denn als echte "Territorialmacht" gelten kann. Seine Grenzen blieben im
wesentlichen unverändert, mit Ausnahme der Erwerbung von Poilvache
(1307, aus luxemburgischen Besitz).
Wie alle Fürsten der Zeit widmeten sich auch die
Grafen von Namur dem Ausbau und der Organisation
ihrer fürstlichen Gewalt. Dies war das Werk zweier große auswärtiger
Familien: Die aus Nevers gekommenen COURTENAY
ererbten 1213 das Namurois, das Balduin von Courtenay,
der glücklose lateinische Kaiser von Konstantinopel, aber 1263 an
das champagnische Haus DAMPIERRE, Grafen
von Flandern, verkaufen musste. Diese beiden Dynastien bauten die gräfliche
Curia (Rat, conseil) auf, die an die Stelle des 'mallus' der älteren
Zeit trat und Kleriker, Adlige sowie Repäsentanten der Stadt Namur
umfasste, während die (theoretisch durch die Baillis vertreten) ländlichen
Gebiete keine Vertreter stellten. Die Grafen schufen auch das Amt des Bailli,
der (nach der Einrichtung regionaler Bailli-Ämter) souverain bailli
hieß und als echter Stellvertreter des Grafen über umfassende
Amtsgewalt verfügte. Das souverain bailliage wurde zum obersten Gerichtshof
des Fürstentums, mit Kammern der Pairs, der Lehnsleute und der Allodialinhaber.
Die Grafen ließen 1265 und 1289 Inventare ihrer Einkünfte anlegen
und übertrugen die Finanzangelegenheiten einem Generaleinnehmer (receveur
general). Der Weg zu weiterer institutioneller Ausgestaltung wurde aber
nicht beschritten; erst Herzog Philipp der Gute
von Burgund, der 1421 das Namurois gekauft hatte, berief eine
landständische Versammlung (Etats) ein, doch ohne Dritten Stand, und
erhob 1444 die erste Aide. 1477, während der burgundischen Staatskrise
verlieh Maria von Burgund der Grafschaft
Namur das erste Landesprivileg.
Die grundherrliche Gewalt war im Namurois weniger drückend
als in anderen Gebieten. Eine Welle von Privilegienverleihungen setzte,
geleitet von politischen Zielsetzungen, bereits vor 1100 ein und fand im
12. Jh. ihre Fortsetzung. Neue Privilegierungen, diesmal diktiert von wirtschaftlichen
Notwendigkeiten, erfolgten an der Wende des 14. zum 15. Jh. Schon seit
dem 13. Jh. war die feudale Willkür selbst in den ländlichen
Bereichen abgeschafft worden. Das Namurois zählte im Spätmittelalter
ca. 400 Siedlungen, vorwiegend kleine Dörfer von 100-150 Bewohnern
sowie oft winzige Streusiedlungen.
Die Wirtschaft des Namurois beruhte im wesentlichen auf
dem Ackerbau; die Viehzucht hatte nur im Spätmittelalter einige Bedeutung.
Neben dem Aufschwung des traditionellen Erzbergbaus ist vor allem das Messing-Gewerbe
in Bouvignes, der Konkurrentin Dinants, zu nennen. Der Handel (vor allem
mit Produkten aus den Forstgebieten) belebte die Märkte der Flecken
wie Fleurus und Walcourt. Im Namurois bestanden nicht weniger als 24 geistliche
Institutionen (Stifte, Abteien und Konvente), gegründet zwischen 600
und 1236. Bedeutend waren vor allem die Stifte der Stadt Namur, die adligen
Stifte Andenne und Moustier sowie die Abteien Brogne, Waulsort, Floreffe
und Salzinnes.
| Albert I. | -1011 |
| Albert II. | 1011-1064 |
| Albert III. | 1064-1102 |
| Gottfried | 1104-1139 |
| Heinrich I. der Blinde | 1139-1196 |
| Balduin V. von Hennegau | 1184-1195 |
| Philipp I. | 1196-1212 |
| Jolanthe | 1212-1216 |
| Philipp II. | 1216-1226 |
| Heinrich II. | 1226-1229 |
| Balduin | 1229-1273 |
| Guido von Dampierre | 1273-1297 |
| Johann I. | 1297-1331 |
| Johann II. | 1331-1335 |
| Guido II. | 1335-1336 |
| Philipp III. | 1336-1337 |
| Wilhelm I. | 1337-1391 |
| Wilhelm II. | 1391-1418 |
| Johann III. Dietrich + 1429 | 1418-1421 |