Tochter des "senior"
Erwin von Merseburg und der Hiltigard
Althoff Gerd: Seite 350
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
A 40
Me: 21.6. Hadeburc
abb
Durch die starke Verblassung des Eintrags ist heute nicht
mehr zu entscheiden, ob er der Ergänzungsschicht angehört.
Die Identifizierung ist bisher nicht gelungen. Auch in
der Abschrift eines ottonischen
Familiennecrologs im Verbrüderungsbuch von St. Gallen begegnet vielleicht
diese Äbtissin; vgl. Althoff, Unerkannte Zeugnisse vom Totengedenken
der Liudolfinger Seite 402.
Es sei angesichts des durchaus nicht häufigen Namens
(vgl. auch Schlaug, Die altsächsischen Personennamen, S. 100) an die
erste Gemahlin
HEINRICHS I. erinnert,
die vor der Eheschließung schon den Schleier genommen hatte und daher
wohl auch nach der Trennung wieder in eine geistliche Frauengemeinschaft
eingetreten sein wird. Die gleiche Vermutung äußerte auch schon
Eckhardt, Genealogische Funde Seite 15.
Black-Veldtrup Mechthild: Seite 160-162
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"Kaiserin Agnes"
Thietmar schreibt zum Beispiel, dass der spätere König HEINRICH I. zur Ehe mit Hatheburg, der Tochter Graf Erwins von Merseburg, ob huius pulchritudinem et hereditatis divitiarumque utilitatem bewogen worden sei [Dabei handelte es sich um die Hälfte von Merseburg, dessen andere Hälfte ihr Vater behielt.]. Was der Herzogs-Sohn Heinrich im Jahre 906 Gräfin Hatheburg als Dotalgut geschenkt hat, wissen wir nicht, es muß aber dem Wert ihres Heiratsgutes, nämlich einer Hälfte Merseburgs ungefähr entsprochen haben.
Diwald Hellmut:
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"Heinrich der Erste"
LIEBESHEIRAT MIT HATHEBURG Seite 132-144
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Das Jahr 906 brachte auch in Heinrichs
persönliches Leben eine Zäsur. Während Widukind
Heinrichs
erste Ehe mit keinem Wort erwähnt, berichtet Thietmar von
Merseburg: "Heinrich erhielt Kunde
von einer Dame namens Hatheburg,
entbrannte mit dem ganzen Feuer der Jugend in Liebe zu ihr und war bemüht,
sich mit ihr zu verbinden. Sie war eine Tochter des älteren Grafen
Erwin im Hassegau, der den größten Teil der Merseburger Altenburg
besaß. Da er keinen Sohn hatte, fiel bei seinem Tod das Erbe an seine
beiden Töchter. Heinrich sandte
wegen der Schönheit Hatheburg sund
wegen des reichen Erbes eilig seine Werber zu ihr, versprach ihr Treue
und bat um ihre Hand, obgleich er wußte, dass sie Witwe war und den
Schleier genommen hatte. Schließlich ließ sie sich nach vielen
Bitten und Ratschlägen zum Nachgeben bewegen, folgte den Boten Heinrichs,
wurde ehrenvoll empfangen und von Heinrichs
Angehörigen, wie es sich ziemte, voller Liebe aufgenommen. Nachdem
die Vermählung dem Brauch gemäß stattgefunden hatte, begab
sich der Gatte mit seiner Gemahlin nach Merseburg. Da er ein Mann von hohem
Rang war, lud
Heinrich sämtliche
Herren der Umgebung zu sich und nahm sie durch sein gewinnendes Wesen so
für sich ein, daß sie ihn als Freund liebten und als Herren
verehrten."
Abgesehen von der Leidenschaft, die Heinrich
erfaßt und die den Ausschlag für seine Werbung gegeben
hatte, war die Heirat auch eine hochpolitische Angelegenheit. Hatheburg
sreiche Erbschaft, die "Alte Burg" samt den dazugehörigen
Merseburger Territorien im Saalebogen, wäre der Kirche als Besitz
zugefallen, wenn Hatheburg ihren Entschluß, ins Kloster zu gehen,
nicht revidiert hätte. Ob dieser Entschluß tatsächlich
feststand, wissen wir nicht. Es ist also nicht zu klären, ob Hatheburg
schon
die Klostergelübde abgelegt hatte oder ob dies noch nicht der Fall
war. Die Vermutung spricht dafür, denn sie, die junge Frau, war verwitwet
und trug den Nonnenschleier; dieser Schleier war das äußerste
Zeichen dafür, daß die Trägerin ihr weiteres Leben in Ehelosigkeit
zuzubringen gedachte und sich auch ausdrücklich dazu verpflichtet
hatte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit allerdings war die Kirche selbst kräftig
tätig gewesen, um die junge Witwe zu überreden, den Schleier
zu nehmen. Thüringen, und damit Merseburg, gehörten zu der Diözese
Mainz.
KONFLIKT MIT DER KIRCHE
Die machtpolitischen Verhältnisse bestimmten Herzog
Otto dazu, sich mit der Heirat Heinrichs und
Hatheburgs
einverstanden zu erklären, ja, sie mit Genugtuung zu billigen.
Ein militärischer Kampf um Merseburg wäre nicht möglich
gewesen. Herzog Otto waren als Hüter des Landfriedens die Hände
gebunden. Im gleichen Jahr 906 waren auch die BABENBERGER den KONRADINERN
beim Kampf um die Macht in Franken endgültig unterlegen. So hingen
also davon, ob Hatheburg dem Werben
Heinrichs
folgte oder an ihrem Entschluß festhielt, Nonne zu werden, erhebliche
politische Gewichtsveränderungen ab.
Ob diese Rücksichten bei dem Jawort Hatheburgs
eine
Rolle spielten, wissen wir nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Im
Vordergrund steht zum einen, daß Heinrich
sehr stürmisch und drängend um die schöne Witwe geworben
hat. Es schien ihm auf jeden Tag angekommen zu sein. Das war ungewöhnlich,
und dieser Eindruck wird noch bestätigt durch die Schnelligkeit, mit
der die Hochzeit begangen wurde. Daß eine vornehme, begüterte
Dame ihren Entschluß korrigierte und dem Kloster den Rücken
kehrte, war in der damaligen Zeit ein spektäkulärer Schritt.
Ob sie bereits alle Nonnengelübde abgelegt hatte oder nicht, spielt
dabei keine Rolle; allein durch die Tatsache, daß sie den Schleier
trug, hatte sie ja auf das Recht verzichtet, sich ein zweites Mal zu verheiraten.
Maßgebend für das Jawort, das sie Heinrichgab,
dürfte zum einen gewesen sein, daß sie nicht aus völlig
freiem Entschluß, nur von sich aus, den Schleier genommen hatte;
zum anderen dürfte die Wirkung den Ausschlag gegeben haben, den die
Persönlichkeit Heinrichs auf sie
machte. Heinrichs Eifer, mit dem er
auf die Hochzeit drang, ist schließlich auch deshalb bemerkenswert,
weil er wußte, daß er und seine Braut gegen Vorschriften der
Kirche verstießen. Hatheburg
hätte vor ihrer Eheschließung einen kirchlichen Dispens erwirken
müssen. Ob dies ohne Schwierigkeiten zu erreichen war oder nicht:
Jedenfalls wäre trotz der hohen Stellung Heinrichsbis
zur Ausstellung einer solchen Genehmigung erhebliche Zeit vergangen. Offensichtlich
dachte Heinrich aber nicht daran, unnütze
Zeit zu verlieren. Ob sich darin eine gewisse Überheblichkeit gegenüber
dem Klerus ausdrückte, ist schwer zu entscheiden. Immerhin war in
diesen Jahren nicht daran zu zweifeln, dass Heinrich
der Nachfolger seines Vaters und damit Sachsen-Herzog werden würde,
und in dieser Stellung wäre es zumindest mehr als unklug gewesen,
sich ohne Not über die Bestimmungen der Kirche hinwegzusetzen.
Heinrich war zu klug,
als daß ihn Leichtfertigkeit dazu verführt haben könnte,
Hatheburg
ohne Rücksicht auf die Meinung der hohen Geistlichkeit zu heiraten,
sein Drängen hatte unstreitig absolut persönliche Motive. Sie
allein waren für ihn maßgebend. Wenn er dabei den Unmut der
Kirche, ja selbst einen schweren Konflikt mit ihr in Kauf nahm, dann entsprang
das weder seiner Leichtfertigkeit noch einer ignoranten Überheblichkeit,
sondern es handelte sich um eine bewußte Herausforderung, ja geradezu
um eine herrische Anmaßung.
Heinrich
konnte sich dabei der Unterstützung seines Vaters sicher sein.
So war die unbeirrbare Eigensinnigkeit, mit der Heinrich
die Ehe mit Hatheburg erzwang, keineswegs
nur der Ausdruck eines rein privaten Willens. Er wußte, welche Gegner
er damit herausforderte.
Heinrichs erste Ehe
steht im Zeichen eines Widersacherverhältnisses mit der Kirche, das
viele Jahre die Herrschaft des Sachsen-Fürsten und ersten deutschen
Königs prägt, das auch seiner Krönung einen besonderen Aspekt
verleihen wird, und das sich erst verhältnismäßig spät
merklich entspannt und in eine ausgeglichene Beziehung verwandelt.
DIE TRENNUNG
Wie stark die kirchlichen Interessen durch diese Ehe getroffen
waren, zeigte sich bei dem Nachspiel. Von den Reaktionen Erzbischof Hattos
ist nichts aktenkundig. Wohl aber erhob der für Ostsachsen zuständige
Bischof Siegmund von Halberstadt, der dem Mainzer Erzbischof unterstellt
war, scharfen Protest - unstreitig mit Wissen des Erzbischofs, wenn nicht
in seinem Auftrag. Bischof Siegmund wies darauf hin, daß die Ehe
rechtswidrig vollzogen worden sei, weil die Kirche weder darum gebeten
wurde, die verpflichtenden Bindungen Hatheburgs
zu lösen, noch den Dispens erteilt hatte. Da sie also entsprechend
dem Kirchenrecht noch immer bestünden, untersagte der Bischof kraft
seiner Banngewalt apostolischer Bevollmächtigung Heinrich
und Hatheburg strikt die eheliche Gemeinschaft,
drohte bei Widersetzlichkeit, also bei Fortführung des verwerflichen
Konkubinats, mit dem Kirchenbann und zitierte die beiden Sünder vor
eine Synode, die er einberief, um sie dort vor ein kirchliches Gericht
zu stellen und sie aburteilen zulassen.
Da ein ernsthafter Zwist mit dem Haus und der Familie
des Herzogs bei der prekären inneren Lage O-Frankens nicht im Sinne
der Kirche und ihrer Pläne sein konnte, blieb es offensichtlich nur
bei der bloßen Androhung Bischof Siegmunds. Erzbischof Hatto und
Herzog Otto von Sachsen legten die Angelegenheit auf friedliche Weise bei.
Am 5. Oktober 908 wurde in Trebur eine Urkunde ausgestellt, in der dem
Kloster Hersfeld - es lag in einer Grafschaft Herzog Konrads, Herzog Otto
stand ihm aber als Laienabt vor - nach dem Tod Ottos von Sachsen oder,
falls der Herzog "früher willens sei, auf die Würde des Abtes
zu resignieren", die freie Abtswahl zugesichert und jeder Einspruch von
seiten der LIUDOLFINGER untersagt wird.
Veranlaßt wurde diese Urkunde durch Otto von Sachsen - ein Entgegenkommen,
das sich in keiner Weise mit dem gewohnten Bild der entschlossenen Expansionspolitik
verträgt, die Otto von Sachsen so erfolgreich vertrieben hatte. Unstreitig
handelt es sich bei der Urkunde des Jahres 908 um eine Kompensation dafür,
daß die Geistlichkeit die Legitimität der Ehe Heinrichs
mit
Hatheburg
nicht mehr bestritt. Die Kirche verzichtete damit auch auf alle ihre
Ansprüche auf das Erbe des Markgrafen Erwin vom Hassegau.
Hatheburg bringt
einen Sohn zur Welt, er wird auf den Namen Thankmar
getauft, also nach dem ältesten Bruder Heinrichs
benannt; als Kind wird er Tanno gerufen. Thankmar
ist ein vollberechtigtes Mitglied des sächsischen Fürstenhauses;
das ist schon daran zu erkennen, daß er einen liudolfingischen
Familiennamen erhält. Zwei Jahre später beschließen die
Ehegatten, sich zu trennen. Hatheburg geht
endgültig ins Kloster. Thankmar
wächst am Hof seines Vaters auf, wird dort erzogen, gerät im
Jahr 938 mit seinem Halbbruder OTTO,
dem Nachfolger HEINRICHS I. als König,
in heftige Auseinandersetzungen wegen der von ihm geltend gemachten Ansprüche
und wird ohne Schuld OTTOS I. am 28.
Juli 938 getötet.
Die Umstände der Heirat Heinrichs
und
Hatheburgs waren höchst ungewöhnlich.
Um so auffälliger ist, daß von den Gründen der Trennung
kein Wort aktenkundig ist. Am meisten spricht dafür, dass Heinrich
zu der Trennung gezwungen wurde, dass er darunter litt und man ihn zu seiner
zweiten, fast hektisch rasch geschlossenen Ehe mit Mathilde
nötigen mußte. Seine Fürsorglichkeit, mit der er noch viele
Jahre später Merseburg betreute, hängt nicht unwesentlich mit
seiner Erinnerung an Hatheburg zusammen.
MERSEBURG
Sieht man von Thietmar ab, so hatte die Heirat mit Hatheburg
als
bleibende Folge, dass unbeschadet der späteren Trennung der Ehegatten
das Erbe Hatheburgs in
Heinrichs
Besitz verblieb: das Merseburger Gebiet mit den reichen Gütern im
Hassegau (Hochseegau) und dem Zentrum der Hochseeburg an den Mansfelder
Seen und im Friesenland zwischen Harz, Saale und Unstrut. Mit diesen Ländereien
am unteren Ende der versumpften Elsterniederung, die besonders lange
unwegsam war, hatte sich die Hausmacht der LIUDOLFINGER
bis
zur Ostgrenze Sachsens vorgeschoben, und zwar in einer Zone, die seit Menschengedenken
unruhig und besonders gefährdet war. Um den Kern der "Alten Burg",
die auf einem langgestreckten Felsrücken lag, der von Nord nach Süd
verläuft, ließ Heinrich
später die Stadt Merseburg anlegen.
1. oo N.N.
-
900/07
2. oo 1. Heinrich Herzog von Sachsen
876-2.7.936
Kinder:
2. Ehe
Thankmar
ca 900/05-28.7.936
Literatur:
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Althoff Gerd: Adels- und Königsfamilien im
Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der
Billunger und Ottonen. Wilhelm Fink Verlag München 1984, Seite 350
A 40 - Althoff Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 2000 Seite 23,56,80 - Beumann,
Helmut: Die Ottonen. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln, Seite
26,42 -
Glocker Winfrid: Die Verwandten der Ottonen und
ihre Bedeutung in der Politik. Böhlau Verlag Köln Wien 1989 Seite
7,9,16,46,58,62, 263,268,270,352 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen
zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur
Adelsgeschichte Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen
um „Kuno von Öhningen“, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite
26,95,116 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit.
Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 71,91, 104,114 - Ludat,
Herbert: An Elbe und Oder um das Jahr 1000. Skizzen zur Politik des Ottonenreiches
und der slavischen Mächte in Mitteleuropa, Böhlau Verlag Weimar
1995 Seite 144 - Lüdtke Franz: König Heinrich I. Hermann
Reinshagen Verlag Berlin 1936 - Plischke, Jörg: Die Heiratspolitik
der Liudolfinger, Inaugural-Dissertation Universität Greifswald 1909
- Schulze Hans K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum.
Ottonen und Salier. Siedler Verlag, Seite 137-139,167,178 - Waitz,
Georg: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter König Heinrich
I., Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963 -