Tochter des Pfalzgrafen Wigerich von Lothringen
und der Kunigunde,
Enkelin von König
Ludwig II. dem Stammler von Frankreich
EBERHARD
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* um 912, † um 940 (im Exil)
933/34 Titular-König von Italien: verjagt; 937 durch den Vater Herzog von Bayern gegen das Lehnsrecht und 938 von OTTO DEM GROSSEN verjagt.
oo 935
LIUTGARD VON
LOTHRINGEN-VERDUN
†
Tochter Pfalzgraf Wigerichs (ihre 2. Ehe: oo Graf
Adalbert
I. im Metzgau, Lothringen II)
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR
MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 73
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6. EBERHARD
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(*c 911/12 s. 5). F. u. eV.
933/34 s. 2;
935 22/7 der Vater überträgt ihm die Nachfolge
in Bayern Reindel n 87
938 Papst Leo VII.
an Herzog
Eberhard:
Eberhardo duci Bawariorum Reindel n
92
938 König OTTO I.
zieht zweimal gegen die aufständischen LIUTPOLDINGER und
schickt
schließlich Herzog Eberhard
in
die Verbannung Reindel n 93, dort ist Eberhard
bald
gestorben.
Gemahlin:
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Liutgard, Tochter
Wigerichs und der Kunigunde
von Verdun.
Diese Verbindung ist wie folgt zu erschließen.
Liutgard
schenkte 960 St. Maximin in Trier Besitz als Seelgerät für
ihre
Eltern, ihre beiden Ehegatten Albert und Eberhard und
ihre
Kinder (H. Beyer, Mittelrhein. UB 1, 266 n 206). Albert ist der
Graf
Adalbert von Metz † 944 (L. Vanderkindere, La formation territoriale
des principautes belges 1902, 2, 350).
Eberhard kann nicht
der erst 967 verstorbene Graf
Eberhard IV. des elsässischen Nordgaus
sein, weil er 960 schon tot war. Für die Beweisführung
kommt
ferner Bischof Wigfrid von Verdun (960-984) in Betracht. Dieser
schließt
973 mit seinen Schwester-Söhnen
(sobrini nepotes) Liuthard
und Richwin von Longwy einen
Tauschvertrag. Liuthard muss
ein Abkömmling
der Liutgard durch eine ihrer Töchter aus der Ehe mit
Adalbert
sein,
während eine zweite Tochter aus dieser Ehe mit Eberhard vom Nordgau
verheiratet gewesen sein muss. Denn einerseits erscheint Liuthard als Vetter
(nepos) von Kaiser KONRAD II.
(SS 23, 782), der selbst durch seine
Mutter Adelheid von dem genannten
Eberhard abstammte, andrerseits
ging das Erbe der Grafen von Longwy an
Adalbert, Enkel Eberhards, über. Beides
ist nur durch die gemeinsame
Abkunft der zwei Familien von Liutgard und Adalbert erklärlich.
Bischof Wigfrid muss aber der
Bruder der an Eberhard vom Nordgau und Liuthard
von Longwy vermählten Töchter der Liutgarde
gewesen sein.
Doch kann er nur als ihr Halbbruder gelten, weil von Wigfrid berichtet
wird, er sei ein Deutscher aus Bayern gewesen (S 4, 46). Er muss also
aus
der Ehe der Liutgard mit Eberhard gestammt
haben, kann aber nur ein Bayer gewesen sein, wenn Eberhard
selbst ein Bayer war. So kommt man auf den flüchtigen Bayern-Herzog
Eberhard als (ersten) Gatten der Liutgard. Da der
zweite
Gatte schon 944 starb und aus der zweiten Ehe zwei Töchter bekannt
sind, wird Eberhard c 940 gestorben
sein. Seine Ehe mit Liutgard dürfte c 935 geschlossen
worden
sein.
Hlawitschka,
Eduard: Seite 74,107,109,123-125,130
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"Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen.
Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im
9.,10.
und 11. Jahrhundert"
X [13 Die Vita
Johanns von Gorze (MG SS IV Seite 347) c. 36 nennt uns
einen Schwager des Grafen Adalbert
namens Lantbert, der sogar als
Ratgeber des Bischofs Adalbero von
Metz bezeichnet wird, mit dem
Graf
Adalbert selbst aber schlecht stand: Cognatus ipse (sc. Adalbert) iam
dicti Lantberti - nam eius sororem habebat - idemque inter se quibusdam
animositatibus dissidebant. Aus dieser Stelle geht freilich
nicht
hervor, ob Graf Adalbert eine
Schwester Lantberts oder Lantbert eine
Schwester Adalberts zur
Gemahlin hatte. Doch werden wir noch weiter
unten Seite 115) sehen, daß Graf
Adalbert mit Liutgard,
einer
Tochter des Pfalzgrafen Wigerich
und seiner Gemahlin Kunigunde,
verheiratet gewesen ist, unter deren Brüdern sich kein Lantbert
findet. Somit bleibt nur die von uns angezeigte
Lösungsmöglichkeit, daß Lantbert eine Schwester des
Grafen Adalbert zur Frau hatte.]
Es muß sich hier um die väterliche Linie handeln, da der Vater von Brunos Mutter - Heilwig - ja Ludwig hieß, über dessen
Vater wiederum freilich alle unsere Quellen schweigen, wie auch
über dessen Gemahlin [115
Die vorgeschlagene Lösung krankt aber auch besonders daran,
daß in einem solchen Falle Leos
IX. Eltern Hugo und Heilwig
in
einer verbotenen Naheehe 6. Grades römischer Zählung (3:3
kanonischer Zählung) gelebt haben müßten. Unseren
weiteren Forschungen schon vorausgreifend sei bemerkt, daß
ja Hugo durch seinen Vater Hugo raucus und dessen Mutter Liutgard ein
Uurenkel des Pfalzgrafen Wigerich
und seiner Frau Kunigunde war
und
daß Heilwig ihrerseits,
falls ihre Mutter (Ida) eine Tochter
Herzog Friedrichs I. gewesen wäre, ebenfalls eine Urenklein
Wigerichs und Kunigundes
gewesen sein müßte, da doch Herzog
Friedrich I. genugsam als Sohn
Wigerichs und Kunigundes bezeugt
ist.
Deshalb ist auch dieser Vorschlag zurückzuweisen.] uns nicht das
gerinsgte überliefert ist.
Über die Gemahlin des Hugo raucus, der in
Erfüllung des
väterlichen Willens die Abtei Altdorf gründete, wird nichts
überleifert. Eberhards Gemahlin hingegen muß jene Frau Liutgardis gewesen sein, die am
8. April 960 der Trierer St. Maximins-Abtei ihr im Methingau gelegenes
Eigengut Mamer, das ihr von ihren Eltern
Wigerich und Kunigunde
hereditario iure zugefallen
war, für das Seelenheil ihrer genannten Eltern und ihrer Gemahle Albert und Eberhard sowie ihrer Söhne wie
auch für die Tilgung der eigenen Sündenschulden
überließ [122 C.
Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I Seite 218f. nr. 168. H. Beyer,
Mittelrheinisches Urkundenbuch I Seite 266 nr. 206.]. In dem genannten Albert hat man schon wiederholt den
944 erschlagenen Grafen Adalbert von
Metz erblickt [123 So
zum Beispiel E. Krüger, Der Ursprung des Hauses
Lothringen-Habsburg (1890) Seite13f.; G. Ch. Crollius, Westricher
Abhandlungen (Zweibrücken 1771).]; und diese Meinung hat auch alle
Wahrscheinlichkeit für sich. Daß der als zweiter Gemahl Liutgards genannte Eberhard in aller Bestimmtheit der Vater des Hugo raucus gewesen sein
muß, obgleich L. Vanderkindere [124
L. Vanderkindere, La formation territoriale II Seite 351,360.] unter
anderem ihn für den 938 aus der Geschichte verschwindenden Herzog Eberhard von Bayern erachten
haben, läßt sich deutlich machen.
Das System von Vanderkindere hat auf den ersten Blick einen Vorzug.
Kann man mit ihm doch die in den Gesta episcoporum Virdunensium
mitgeteilte bayerische Abkunft des Bischofs
Wigfried von Verdun [174
MG SS IV Seite 46: Post cuius (sc. Berengarii) excessum extitit domnus Wicfredus episcopus de Bavariorum
partibus, vir teutonicus.] gut erklären. Allerdings
muß dabei die in der Liutgard-Urkunde
gegebene Reihenfolge ihrer Gemahle umgestellt werden, will man den Eberhard jener Urkunde nicht mit dem
Grafen des elsässischen Nordgaues, sondern mit dem 938 aus der
Geschichte verschwindenden Herzog
Eberhard von Bayern identifizieren [175 L. Vanderkindere argumentiert,
daß Eberhard nicht der
Graf des elsässischen Nordgaues gewesen sein könne, weil
jener erst nach 967 verstorben sei, Liutgard
in ihrer Urkunde von 960 aber bereits als verstorben betrauere.
Daß zu einer solchen Argumentation der Urkundenpassus über
die im Gedächtnis zu berücksichtigenden Personen
überspitzt interpretiert werden muß und daß folglich
die gesamte Argumentation hinfällig ist, hat schon H. Renn, Das
erste Luxemburger Grafenhaus Seite 454ff., dargetan.]. Auch
läßt sich das Auftauchen des Namens Wigfried in einer solchen Anordnung
nur schwer erklären. Die vier hier übergangenen Brüder
in der Generation vor Liuthard von
Longwy müßten - will man sie als Geschwister oder
als Gemahl und Schwäger der hier angenommenen und mit X bezeichneten Tochter Adalberts von Metz und Liutgards einsetzen - dann
außerdem Stiefbrüder Wigfrieds
von Verdun oder dessen Schwäger gewesen sein.
Damit können Laroses Darlegungen keine weitere Bachtung verdienen [193 Larose widmet sich außer
dem hier dargelegten Problemkern noch einer Reihe weiterer
genealogischer Fragen, - so etwa der Herleitung Liutgards, der Gemahlin Adalberts von Metz und
weiter Ehefrau Eberhards vom elsässischen Nordgau,
über ihren ca. 916 verstorbenen
Vater Pfalzgraf Wigerich von dem etwa 910 verstorbenen Chaumontois-Grafen Hugo I., wie auch
die Identifizierung und genealogischen Einordnung Ludwigs, des mütterlichen Großvaters Papst
Leos IX. Aber auch
hierbei und bei der Rückführung der Chaumontois-Grafen auf
die Nachkommen Pippins des Mittleren kann
ihm nicht gefolgt werden, was hier freilich nicht zu begründen
ist. Zur Bestimmung Ludwigs,
des Großvaters Leos IX.,
vgl. oben Seite 105 Anm. 114.].
1. oo Adalbert I. Graf von Metz
†
944 erschlagen
um 945
2. oo Eberhard Graf von Egisheim
†
18.2.967
Kinder:
1. Ehe
Matfried II.
†
2. Ehe
Hugo III. raucus
um 945 †
Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Die
Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen.
Genealogische Studien zur Geschichte Lothringens und des Reiches im
9.,10.
und 11. Jahrhundert, Saarbrücken 1969, Seite
58,70,74,107,109,111,115-121,123-125,130,136,138,
140,146,151,179 -
Thiele, Andreas: Erzählende
genealogische
Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G.
Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 109 -
Wegener, Wilhelm Dr. jur.:
Genealogische
Tafeln
zur mitteleuropäischen Geschichte, Heinz Reise-Verlag
Göttingen
1962-1969 Seite 73 -