Herzog Gozelos Stellungsnahme
für Konrad den Jüngeren bei der Königswahl von 1024 ist
wohl daraus zu erklären, dass Konrad der
Ältere ehedem den Grafen Lambert von Löwen in dessen
Kampf gegen Gozelos Bruder Gottfried
unterstützt
hatte [526 Wagner, Wahl Konrads 53f.; Parisot, Origines 409ff. Dieser
wendet sich gegen die These von Bresslau, Harry, Jahrbücher des deutschen
Reiches unter Konrad II., Berlin 1879/1884 (Neudruck Berlin 1967), Band
I, 11ff., wonach Fragen der kirchlichen Reformbewegung ausschlaggebend
für die Gruppierungen bei der Wahl gewesen seien.].
In der Darstellung der Bistumschronik von Cambrai ergibt
sich indes ein etwas anderes Bild. Hier steht als Gegner der Königserhebung
Konrads des Älteren durchaus Herzog
Gozelo von Nieder-Lothringen voran, wobei es allerdings zweifelhaft
ist, ob er in Kamba anwesend war [530 Vgl. Bresslau, Jbb I,20; Parisot,
Origines 415.].
Man muß demnach die führende Rolle beim Widerstand
gegen die Königswahl wohl
Herzog Gozelo
zuschreiben, er hat dann Herzog Dietrich von Ober-Lothringen zu aktivem
Handeln aufgerufen. Gozelo verhandelte
auch mit den lothringischen Bischöfen, und zwar mit Ausnahme der von
Trier, Metz und Toul mit Erfolg [532 Über die mit diesen Verhandlungen
zusammenhängenden Probleme braucht hier nicht gehandelt zu werden,
vgl. Parisot, Origines 412 Anm. 4 mit der dort verzeichneten Literatur.].
Es kam zu einem Bündnis mit der Verpflichtung, mit dem neuen König
nur nach vorheriger Zustimmung des Herzogs Verbindung aufzunehmen. Diesem
Bunde gehörten auch Herzog Dietrich und der Graf von Hennegau an [533
Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbbb I, 31ff.].
Die lothringischen Bischöfe hatten sich schon im
September 1024 dem König unterworfen. Ihrerseits knüpfte die
lothringische Opposition Verbindung zu dem Aufstand Herzog Ernsts von Schwaben
gegen den König [538 Wipo cap. 10. Parisot, Origines 422 hat
diese Stelle übersehen.], wobei anscheinend auch eine Verstimmung
zwischen dem König und Konrad dem Jüngeren eine Rolle spielte.
Die äußerliche Gefährlichkeit dieser Verbindungen erwies
sich indes in Wirklichkeit als nicht so groß. Vor allem zerbröckelte
die Opposition in Italien. Von französischer Seite kam es allerdings
zu einer militärischen Aktion, König
Robert erschien Mitte 1025 vor Metz, dessen Bischof ja zu König
KONRAD hielt, gab aber das Unternehmen auf, sobald dieser mit
Truppen ankam [539 Die betreffenden Quellen veröffentlicht
bei Daville, Ann. de l'est 14, 75f. Dazu Parisot, Origines 423.]. Danach
hat man in Lothringen den weiteren Widerstand für unnütz gehalten.
Es wird uns von einer Versammlung der lothringischen Großen im November
1025 in Aachen berichtet, einberufen durch den lothringischen Pfalzgrafen
Ezzo [540 Fund. Monast. Brunsw. cap. 10. Diese Quelle ist allerdings
wenig zuverlässig.]. Sollte dies stimmen, dann wäre es möglich,
daß sich Ezzo hier um die Beilegung des Konflikets bemüht hat.
Zu Weihnachten 1025 erschienen dann in Aachen, wohin KONRAD
II. gekommen war, die Herzöge
Gozelo und Dietrich, erkannten den König an und huldigten
ihm [541
Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbb I, 111f.,
hier auch die Zurückweisung der Annahme von Giesebrecht, Kaiserzeit
II, 237, Gozelo sei durch Versprechen der Nachfolge in Ober-Lothringen
gewonnen worden.].
Was nun den Quellenbericht Laurentius von Lüttich
betrifft, der äußerlich den stärksten Beweis für die
These Friedrichs III. darstellt, bietet er eine völlig verwirrte Vorstellung
über die Ereignisse. Da heißt es also, Herzog Gottfried,
der Sohn Gozelos, habe gegen Kaiser HEINRICH
II. revoltiert, in Wirklichkeit geschah das im Jahre 1044 unter
HEINRICH III. und kann in gar keiner
Weise mit den zwanziger Jahren in Verbindung gebarcht werden. Des weiteren
wird gesagt, Gottfried habe mit seinem Vater Gozelo gemeinsam
das Herzogtum Ober-Lothringen innegehabt, das die beiden nach dem Tode
des Herzogs Dietrich von Bar erhalten hätten. Nach dem Tode Herzog
Dietrichs können weder Gozilo noch Gottfried das Herzogtum
Ober-Lothringen erhalten haben, denn urkundlich ist in jedem Falle nach
Dietrich noch ein Herzog Friedrich gesichert. Schließlich im Jahre
1033 nur Gozelo das Herzogtum erhalten [549 Sigebert, Chron.
1034.].
Der Kaiser gab 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen
an
Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen [567
Sigebert, Chron. 1034.], der übrigens als weit entfernt Verwandter
einen Anspruch hätte erheben können. Man kann nicht erkennen,
ob diese Faktor bei der Regelung der Nachfolge berücksichtigt wurde,
es kam dem Kaiser wohl darauf an, angesichts der weiter bestehenden Bedrohung
Lothringens durch den Grafen Odo von der Champagne hier die Möglichkeiten
für einen wirksamen Widerstand zu schaffen, und das schien doch durch
die Vereinigung von Ober- und Nieder-Lothringen gegeben. Außerdem
benötigte KONRAD wegen seiner
eigenen Nachfolge im Königreich Burgund, in der ihm Odo als Gegner
gegenüberstand, eine Zusammenfassung möglichst vieler Kräfte,
um zu seinen Gunsten in diesem Sinne zu wirken. Dem diente auch ein mit
dem französischen König im Mai 1033 abgeschlossenen Bündnis.
Bei den Verhandlungen war auch Herzog Gozelo
zugegen.
Damit setzte ein kurzes Zwischenspiel der Wiedervereinigung
ganz Lothringens ein [569 Vgl. zum Beispiel die Foermulierung: ducatum
Lotharingensis regni duce Gozilone tenente, Mittelrheinische
Urkundenbücher I, Nr. 306.]. Zunächst stand für das Land
die burgundische Frage im Vordergrund. Nachdem der Kaiser im Winter 1032/33
zum burgundischen König gekrönt worden war, begann Graf Odo im
Frühjahr 1033 mit einer Gegenaktion in Lothringen. Sie richtete sich
in der Hauptsache gegen das Bistum Toul, dessen Gebiet ausgiebig geplündert
wurde. Darauf folgte im August eine Gegenaktion des Kaisers. Da auch der
französische König gegen Odo vorging, hat sich dieser unterworfen.
Allerdings war das nicht ehrlich gemeint, denn er begann bald wieder mit
Plünderungen im lothringischen Gebiet [570 Chron. S. Michaelis
in Pago Vird. cap. 28-30. Landberger, Odo 53f.; Bresslau, Jbb II, 103.].
Im Juni 1034 erfolgte dann noch eine Aktion des Kaisers gegen burgundisches
Gebiet, soweit es sich noch im Besitz Odos befand, unterstützt von
Süden her durch ein italienisches Heer. Odo zog es angesichts der
Übermacht vor, Burgund zu verlassen.
Er hielt dann im Jahre 1037 nochmals die Gelegenheit
für seine Ansprüche günstig, als der Kaiser mit dem Erzbischof
von Mailand in einen schweren Konflikt geriet. Odo zog zunächst wiederum
in einem Plünderungszug gegen das Bistum Toul. Etwa gleichzeitig wandte
sich Erzbischof Aribert von Mailand an ihn, um mit ihm ein Bündnis
gegen den Kaiser zu schließen. Von italienischer Seite wurden Odo
die lombardische Königskrone und die Kaiserkrone angeboten [571
Landsberger, Odo 55 f.; Bresslau, Jbb II, 256 ff.]. Er ging auch auf
dieses Angebot ein. Seinen Angriff im Herbst 1037 richtete er jedoch wiederum
gegen Lothringen [572 Bresslau, Jbb II, 267ff.], und zwar gegen
die lothringische Grenzfestung Bar [573 Rudolfus Glaber, Hist. III,
9; Anna. Hildesh. 1037. Bressalu, Jbb II, 268.]. Gegen ihn zogen Herzog
Gozelo von Lothringen, sein Sohn Gottfried, Graf von
Verdun, Graf Gerhard von Elsaß und Graf Albert von Namur mit
Unterstützung der Bischöfe von Lüttich und Metz aus [574
Bresslau, Jbb II, 269 ff.]. Bei Bar kam es am 15. November 1037 zur
Schlacht, in der Odo besiegt wurde. Auf der Flucht ist er umgekommen [575
Hermann von Rreichenau 1037; Annal. Altah. 1038; Ann. Hildesh. 1037;
Sigebert, Chron.1036,1037.].
Man hat angenommen, daß Gozelo zur damaligen
Zeit Lothringen wieder geteilt habe und seinen Sohn Gottfried als
eine Art Unter-Herzog über Ober-Lothringen gesetzt habe [576 Jaerschkerski,
Godfried 13; Steindorff, Ernst, Jahrbücher des deutschen Reichs unter
Heinrich III., 2. unveränderte Auflage Darmstadt 1963 (1. Auflage
1874), Band I, 53. Die Annahme stützt sich auf die Eintragung: Godefrido
duce im Testamant des Propstes Adalbero von St. Paulin in Trier
vom 12. November 1036. Bresslau, Jbb II, 53 Anm. 1 betrachtet dieses Testament
als Fälschung. Neuerdings ebenso Heyen, Franz Joseph, Adalbero von
Luxemburg, Propst von St. Paulin/Trier vor 993 bis nach 1037, Archiv für
mittelrheinische Kirchengeschichte 21 (1969), Seite 15ff. Vgl. auch Dupreel,
Eugene, Histoire critique de Godefroid le Barbu, duc de Lotharingie, Marquis
sde Toscane, Uccle 1904, Seite 10 f. Zur Person Gottfrieds Glaesener,
Henri, les demeles de Godefroid le Barbu avec Henri III et l'eveque Wazon,
Rev. d'Hist. Eccles. 40 (1944/45), Seite 141 ff.]. Von einer solchen ausdrücklichen
Teilung kann man jedoch nicht sprechen, die einzige Quelle, aus der man
allenfalls so etwas schließen könnte, die Annalen von Altaich,
drücken sich sehr unbestimmt aus: Gozelo habe zwei Herzogtümer
besessen, von denen eines noch zu seinen Lebzeiten seinem Sohn Gottfried
übertragen worden sei, während er das andere bis zu seinem Lebesnende
behalten habe. Für eine wirkliche Teilung wäre Gozelo
auch nicht zuständig gewesen.
So finden wir denn auch noch für das Jahr 1038 seine
Unterschrift unter einer für Trier, also das oberlothringischen Gebet
bestimmten Urkunde. Als sicher ergibt sich erst eine spätere Mitbelehnung
Gottfrieds mit dem Herzogtum Lothringen, lediglich weiß man
nicht, ob das durch KONRAD II. oder
HEINRICH III. geschehen ist. Einen
festen Anhaltspunkt bieten uns zwei Urkunden aus den Jahren 1040 und 1041
für niederlothringisches Gebiet, in denen als Intervenienten die Herzöge
Gozelo und Gottfried genannt sind, somit also zweifelsfrei
Gottfried als seinem Vater assoziierter Herzog zu erkennen ist [579
ducum autem Gothelonis et Godefridi. MG DD H III,
Nr. 52 vom 5. Juni 1040. amborum ducum Gozelonis filiique sui
Gotefridi. MG DD H III, Nr. 74 vom 15. Februar 1041. Ähnlich
MG DD H III, Nr. 80 vom 3. Juni 1041. Jaerschkerski, Godfried 13; Bresslau,
Jbb II, 269 Anm. 1. Die Mitbelehnung kann natürlich von KONRAD
II. als Belohnung für reichstreues Verhalten Gozelos
und seines Sohnes nach seiner Rückkehr aus Italien 1038 durchgeführt
worden sein. Dupreel, Godefroid 13 ff. möchte die Einweisung Gottfrieds
lieber HEINRICH III. zuweisen. Wir
werden später sehen, daß eher vielleicht KONRAD
II. in Frage kommt.]. Danach muß seine Stellung als die
eines Mit-Herzogs im Sinne einer Sicherung der Nachfolge im gesamten Herzogtum
Lothringen verstanden werden [580 Dieser Schluß ergibt sich
auch durch den Sprachgebrauch in der Chron. Hermanns von Reichenau, der
bei der Meldung vom Tode Gozelos im Jahre 1044 ihn dux
Lotharingorum nennt, während er dessen Vater zum Jahre 1017 als
dux partis Lotharingorum bezeichnet und den gleichen Ausdruck zum Jahre
1011 für Herzog Dietrich von Ober-Lothringen anwendet.].
Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesen Zustand
der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem uns unbekannten Zeitpunkt eine
Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den
Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie
hatte HEINRICH III. seine Meinung über
Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder
Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme eines Amtes kaum befähigt
war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II.
bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt
[581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozzilini
filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico
promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau Chron. 1044.
Da Hermann sonst von pars Lotharingorum spricht (vgl. Anm. 580)
muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen
ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus,
lam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere
nequelvisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit.
Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum
Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines
Vaterrs bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem
man Nieder-Lothringen erblicken wollte [582 quem alteri
filio Gozziloni, defuncto patre, rex dare voluit. Anna. Altah.
1044.]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß HEINRICH
III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte
[583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo
dux obiit, Godifridus filuis eius, privatus paterno iure, rebellet.
Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem
Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Anm. 1044: Gozelo dux Lutheringorum
obiit, cuius filius Gotefrdus, nobilissimae indolis iuvenis
atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit
obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet
er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.],
was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.