Mohr Walter: Band I Seite 74-83
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"Geschichte des Herzogtums Lothringen"

Herzog Gozelos Stellungsnahme für Konrad den Jüngeren bei der Königswahl von 1024 ist wohl daraus zu erklären, dass Konrad der Ältere ehedem den Grafen Lambert von Löwen in dessen Kampf gegen Gozelos Bruder Gottfried unterstützt hatte [526 Wagner, Wahl Konrads 53f.; Parisot, Origines 409ff. Dieser wendet sich gegen die These von Bresslau, Harry, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Konrad II., Berlin 1879/1884 (Neudruck Berlin 1967), Band I, 11ff., wonach Fragen der kirchlichen Reformbewegung ausschlaggebend für die Gruppierungen bei der Wahl gewesen seien.].
In der Darstellung der Bistumschronik von Cambrai ergibt sich indes ein etwas anderes Bild. Hier steht als Gegner der Königserhebung Konrads des Älteren durchaus Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen voran, wobei es allerdings zweifelhaft ist, ob er in Kamba anwesend war [530 Vgl. Bresslau, Jbb I,20; Parisot, Origines 415.].
Man muß demnach die führende Rolle beim Widerstand gegen die Königswahl wohl Herzog Gozelo zuschreiben, er hat dann Herzog Dietrich von Ober-Lothringen zu aktivem Handeln aufgerufen. Gozelo verhandelte auch mit den lothringischen Bischöfen, und zwar mit Ausnahme der von Trier, Metz und Toul mit Erfolg [532 Über die mit diesen Verhandlungen zusammenhängenden Probleme braucht hier nicht gehandelt zu werden, vgl. Parisot, Origines 412 Anm. 4 mit der dort verzeichneten Literatur.]. Es kam zu einem Bündnis mit der Verpflichtung, mit dem neuen König nur nach vorheriger Zustimmung des Herzogs Verbindung aufzunehmen. Diesem Bunde gehörten auch Herzog Dietrich und der Graf von Hennegau an [533 Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbbb I, 31ff.].
Die lothringischen Bischöfe hatten sich schon im September 1024 dem König unterworfen. Ihrerseits knüpfte die lothringische Opposition Verbindung zu dem Aufstand Herzog Ernsts von Schwaben gegen den König [538 Wipo cap. 10. Parisot, Origines 422 hat diese Stelle übersehen.], wobei anscheinend auch eine Verstimmung zwischen dem König und Konrad dem Jüngeren eine Rolle spielte. Die äußerliche Gefährlichkeit dieser Verbindungen erwies sich indes in Wirklichkeit als nicht so groß. Vor allem zerbröckelte die Opposition in Italien. Von französischer Seite kam es allerdings zu einer militärischen Aktion, König Robert erschien Mitte 1025 vor Metz, dessen Bischof ja zu König KONRAD hielt, gab aber das Unternehmen auf, sobald dieser mit Truppen ankam [539 Die betreffenden Quellen veröffentlicht bei Daville, Ann. de l'est 14, 75f. Dazu Parisot, Origines 423.]. Danach hat man in Lothringen den weiteren Widerstand für unnütz gehalten. Es wird uns von einer Versammlung der lothringischen Großen im November 1025 in Aachen berichtet, einberufen durch den lothringischen Pfalzgrafen Ezzo [540 Fund. Monast. Brunsw. cap. 10. Diese Quelle ist allerdings wenig zuverlässig.]. Sollte dies stimmen, dann wäre es möglich, daß sich Ezzo hier um die Beilegung des Konflikets bemüht hat. Zu Weihnachten 1025 erschienen dann in Aachen, wohin KONRAD II. gekommen war, die Herzöge Gozelo und Dietrich, erkannten den König an und huldigten ihm [541
Gesta Epp. Camerac. III, 50. Bresslau, Jbb I, 111f., hier auch die Zurückweisung der Annahme von Giesebrecht, Kaiserzeit II, 237, Gozelo sei durch Versprechen der Nachfolge in Ober-Lothringen gewonnen worden.].
Was nun den Quellenbericht Laurentius von Lüttich betrifft, der äußerlich den stärksten Beweis für die These Friedrichs III. darstellt, bietet er eine völlig verwirrte Vorstellung über die Ereignisse. Da heißt es also, Herzog Gottfried, der Sohn Gozelos, habe gegen Kaiser HEINRICH II. revoltiert, in Wirklichkeit geschah das im Jahre 1044 unter HEINRICH III. und kann in gar keiner Weise mit den zwanziger Jahren in Verbindung gebarcht werden. Des weiteren wird gesagt, Gottfried habe mit seinem Vater Gozelo gemeinsam das Herzogtum Ober-Lothringen innegehabt, das die beiden nach dem Tode des Herzogs Dietrich von Bar erhalten hätten. Nach dem Tode Herzog Dietrichs können weder Gozilo noch Gottfried das Herzogtum Ober-Lothringen erhalten haben, denn urkundlich ist in jedem Falle nach Dietrich noch ein Herzog Friedrich gesichert. Schließlich im Jahre 1033 nur Gozelo das Herzogtum erhalten [549 Sigebert, Chron. 1034.].
Der Kaiser gab 1033 das Herzogtum Ober-Lothringen an Herzog Gozelo von Nieder-Lothringen [567 Sigebert, Chron. 1034.], der übrigens als weit entfernt Verwandter einen Anspruch hätte erheben können. Man kann nicht erkennen, ob diese Faktor bei der Regelung der Nachfolge berücksichtigt wurde, es kam dem Kaiser wohl darauf an, angesichts der weiter bestehenden Bedrohung Lothringens durch den Grafen Odo von der Champagne hier die Möglichkeiten für einen wirksamen Widerstand zu schaffen, und das schien doch durch die Vereinigung von Ober- und Nieder-Lothringen gegeben. Außerdem benötigte KONRAD wegen seiner eigenen Nachfolge im Königreich Burgund, in der ihm Odo als Gegner gegenüberstand, eine Zusammenfassung möglichst vieler Kräfte, um zu seinen Gunsten in diesem Sinne zu wirken. Dem diente auch ein mit dem französischen König im Mai 1033 abgeschlossenen Bündnis. Bei den Verhandlungen war auch Herzog Gozelo zugegen.
Damit setzte ein kurzes Zwischenspiel der Wiedervereinigung ganz Lothringens ein [569 Vgl. zum Beispiel die Foermulierung: ducatum Lotharingensis regni duce Gozilone tenente, Mittelrheinische Urkundenbücher I, Nr. 306.]. Zunächst stand für das Land die burgundische Frage im Vordergrund. Nachdem der Kaiser im Winter 1032/33 zum burgundischen König gekrönt worden war, begann Graf Odo im Frühjahr 1033 mit einer Gegenaktion in Lothringen. Sie richtete sich in der Hauptsache gegen das Bistum Toul, dessen Gebiet ausgiebig geplündert wurde. Darauf folgte im August eine Gegenaktion des Kaisers. Da auch der französische König gegen Odo vorging, hat sich dieser unterworfen. Allerdings war das nicht ehrlich gemeint, denn er begann bald wieder mit Plünderungen im lothringischen Gebiet [570 Chron. S. Michaelis in Pago Vird. cap. 28-30. Landberger, Odo 53f.; Bresslau, Jbb II, 103.]. Im Juni 1034 erfolgte dann noch eine Aktion des Kaisers gegen burgundisches Gebiet, soweit es sich noch im Besitz Odos befand, unterstützt von Süden her durch ein italienisches Heer. Odo zog es angesichts der Übermacht vor, Burgund zu verlassen.
Er hielt dann im Jahre 1037 nochmals die Gelegenheit für seine Ansprüche günstig, als der Kaiser mit dem Erzbischof von Mailand in einen schweren Konflikt geriet. Odo zog zunächst wiederum in einem Plünderungszug gegen das Bistum Toul. Etwa gleichzeitig wandte sich Erzbischof Aribert von Mailand an ihn, um mit ihm ein Bündnis gegen den Kaiser zu schließen. Von italienischer Seite wurden Odo die lombardische Königskrone und die Kaiserkrone angeboten [571 Landsberger, Odo 55 f.; Bresslau, Jbb II, 256 ff.]. Er ging auch auf dieses Angebot ein. Seinen Angriff im Herbst 1037 richtete er jedoch wiederum gegen Lothringen [572 Bresslau, Jbb II, 267ff.], und zwar gegen die lothringische Grenzfestung Bar [573 Rudolfus Glaber, Hist. III, 9; Anna. Hildesh. 1037. Bressalu, Jbb II, 268.]. Gegen ihn zogen Herzog Gozelo von Lothringen, sein Sohn Gottfried, Graf von Verdun, Graf Gerhard von Elsaß und Graf Albert von Namur mit Unterstützung der Bischöfe von Lüttich und Metz aus [574 Bresslau, Jbb II, 269 ff.]. Bei Bar kam es am 15. November 1037 zur Schlacht, in der Odo besiegt wurde. Auf der Flucht ist er umgekommen [575 Hermann von Rreichenau 1037; Annal. Altah. 1038; Ann. Hildesh. 1037; Sigebert, Chron.1036,1037.].
Man hat angenommen, daß Gozelo zur damaligen Zeit Lothringen wieder geteilt habe und seinen Sohn Gottfried als eine Art Unter-Herzog über Ober-Lothringen gesetzt habe [576 Jaerschkerski, Godfried 13; Steindorff, Ernst, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich III., 2. unveränderte Auflage Darmstadt 1963 (1. Auflage 1874), Band I, 53. Die Annahme stützt sich auf die Eintragung: Godefrido duce im Testamant des Propstes Adalbero von St. Paulin in Trier vom 12. November 1036. Bresslau, Jbb II, 53 Anm. 1 betrachtet dieses Testament als Fälschung. Neuerdings ebenso Heyen, Franz Joseph, Adalbero von Luxemburg, Propst von St. Paulin/Trier vor 993 bis nach 1037, Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 21 (1969), Seite 15ff. Vgl. auch Dupreel, Eugene, Histoire critique de Godefroid le Barbu, duc de Lotharingie, Marquis sde Toscane, Uccle 1904, Seite 10 f. Zur Person Gottfrieds Glaesener, Henri, les demeles de Godefroid le Barbu avec Henri III et l'eveque Wazon, Rev. d'Hist. Eccles. 40 (1944/45), Seite 141 ff.]. Von einer solchen ausdrücklichen Teilung kann man jedoch nicht sprechen, die einzige Quelle, aus der man allenfalls so etwas schließen könnte, die Annalen von Altaich, drücken sich sehr unbestimmt aus: Gozelo habe zwei Herzogtümer besessen, von denen eines noch zu seinen Lebzeiten seinem Sohn Gottfried übertragen worden sei, während er das andere bis zu seinem Lebesnende behalten habe. Für eine wirkliche Teilung wäre Gozelo auch nicht zuständig gewesen.
So finden wir denn auch noch für das Jahr 1038 seine Unterschrift unter einer für Trier, also das oberlothringischen Gebet bestimmten Urkunde. Als sicher ergibt sich erst eine spätere Mitbelehnung Gottfrieds mit dem Herzogtum Lothringen, lediglich weiß man nicht, ob das durch KONRAD II. oder HEINRICH III. geschehen ist. Einen festen Anhaltspunkt bieten uns zwei Urkunden aus den Jahren 1040 und 1041 für niederlothringisches Gebiet, in denen als Intervenienten die Herzöge Gozelo und Gottfried genannt sind, somit also zweifelsfrei Gottfried als seinem Vater assoziierter Herzog zu erkennen ist [579 ducum autem Gothelonis et Godefridi. MG DD H III, Nr. 52 vom 5. Juni 1040. amborum ducum Gozelonis filiique sui Gotefridi. MG DD H III, Nr. 74 vom 15. Februar 1041. Ähnlich MG DD H III, Nr. 80 vom 3. Juni 1041. Jaerschkerski, Godfried 13; Bresslau, Jbb II, 269 Anm. 1. Die Mitbelehnung kann natürlich von KONRAD II. als Belohnung für reichstreues Verhalten Gozelos und seines Sohnes nach seiner Rückkehr aus Italien 1038 durchgeführt worden sein. Dupreel, Godefroid 13 ff. möchte die Einweisung Gottfrieds lieber HEINRICH III. zuweisen. Wir werden später sehen, daß eher vielleicht KONRAD II. in Frage kommt.]. Danach muß seine Stellung als die eines Mit-Herzogs im Sinne einer Sicherung der Nachfolge im gesamten Herzogtum Lothringen verstanden werden [580 Dieser Schluß ergibt sich auch durch den Sprachgebrauch in der Chron. Hermanns von Reichenau, der bei der Meldung vom Tode Gozelos im Jahre 1044 ihn dux Lotharingorum nennt, während er dessen Vater zum Jahre 1017 als dux partis Lotharingorum bezeichnet und den gleichen Ausdruck zum Jahre 1011 für Herzog Dietrich von Ober-Lothringen anwendet.].
Lothringen ist also ungeteilt geblieben. In diesen Zustand der Regelung eines Mit-Herzogs ist zu einem uns unbekannten Zeitpunkt eine Änderung eingetreten, die wir erst aus den Berichten über den Tod Gozelos im April 1044 erkennen können. Irgendwie hatte HEINRICH III. seine Meinung über Gottfried geändert und begünstigte jetzt dessen Bruder Gozelo, obwohl dieser zur Übernahme eines Amtes kaum befähigt war. Ungewiß ist nur, in welchem Maße dieser Gozelo II. bevorzugt wurde, nämlich ob er das ganze Herzogtum Lothringen erhielt [581 Gozzilo dux Lotharingorum moriens Gozzilini filio, quamvis ignavo, ducatum suum a rege Heinrico promissum relinquere disposuit. Hermann von Reichenau Chron. 1044. Da Hermann sonst von pars Lotharingorum spricht (vgl. Anm. 580) muß man annehmen, daß es hier um das gesamte Herzogtum Lothringen ging. Darauf deuten auch seine weiteren Worte: Sed alter filius Gotefridus, lam dudum dux, cum ducatum fratri debitum contra fas a rege sibi obtinere nequelvisset, iusiurandum fidemque postponens rebellare pio regi praesumit. Da nur von einem einzigen Herzogtum die Rede ist, kann damit nur das Herzogtum Lothringen gemeint sein, in dem Gottfried als Mit-Herzog seines Vaterrs bereits Herzog gewesen war.] oder lediglich einen Teil, in dem man Nieder-Lothringen erblicken wollte [582 quem alteri filio Gozziloni, defuncto patre, rex dare voluit. Anna. Altah. 1044.]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß HEINRICH III. ganz Lothringen an Gozelo II. übertragen wollte [583 In den Ann. Leod. 1044 findet sich die Bemerkung: Gotzelo dux obiit, Godifridus filuis eius, privatus paterno iure, rebellet. Gozelo II. ist dabei nicht erwähnt. Ganz in ähnlichem Sinne schreibt Lampert von Hersfeld, Anm. 1044: Gozelo dux Lutheringorum obiit, cuius filius Gotefrdus, nobilissimae indolis iuvenis atque in re militari admodum exercitatus, quia ducatum patris non potuit obtinere, arma contra rem publicam corripuit. Allerdings verbindet er damit sofort die Ernennung Adalberts, was in dieser Form nicht stimmt.], was noch durch die nachfolgenden Ereignisse erhärtet wird.