Für Herzog Matthaeus hatte in seiner späten
Lebenszeit die Reichspolitik sehr stark im Vordergrund gestanden. Er hatte
zwar keine hervorragende Rolle dabei gespielt, doch zeigt seine Anhängerschaft
an Kaiser FRIEDRICH II. genügend
kräftige Konturen, um ihn deutlich als Persönlichkeit innerhalb
des historischen Geschehens erscheinen zu lassen. Allerdings läßt
sich über tiefere Beweggründe und eigentliche Zielsetzung dieser
Politik keine nähere Erkenntnis gewinnen. Das änderte sich unter
seinem Nachfolger, seinem Sohn Friedrich III.
Jetzt
tritt eine starke politische Persönlichkeit mit einem ziemlich deutlich
erkennbaren Programm vor uns. Die von Matthaeus eingeschlagene Linie
wird dabei im allgemeinen fortgesetzt, doch ist das Verhalten des neuen
Herzogs nicht eigentlich mit dem Begriff Reichspolitik zu charakterisieren.
Wohl erstrebt er ein Hineinwachsen seines lothringischen Gebietes in das
Reichsgebiet an, er hat darum den langwierigen Streit um die Blieskasteler
Erbfrage geführt. Wohl hat er auch immer wieder in einem systematischen
Sinne eine Stütze am deutschen Königtum gesucht, man kann jedoch
kaum sagen, er sei in die Reichspolitik hineingewachsen. Es geht ihm in
erster Linie um die Ausbreitung seines Herzogtums, um die Abgrenzung gegenüber
den benachbarten Fürsten, lediglich zu diesem Zwecke sucht er seine
Stellung als Fürst des Reichs zu stärken. Indes ist gerade in
diesem letzten Punkt keine Nachhaltigkeit zu erkennen. Somit war seine
Politik rein territorial ausgerichtet.
Sie hat auch noch nicht zur vollen Ausbildung eines Territorialstaates
geführt. Gegen Ende seiner Regierungszeit geriet Herzog
Friedrich sehr stark unter den
Druck der anwachsenden Macht des französischen Königtums. Das
führte zu einem gewissen Rückschlag, der entsprechend auch unter
seinem Nachfolger Theobald II. sich zeigt. Dieser hat demgegenüber
sichtlich eine stärkere Annäherung an das deutsche Königshaus
gesucht, doch war seine Regierungszeit zu kurz, um eine deutlichere Profilierung
erkennen zu lassen. Gleichzeitig kündigt sich damit auch das künftige
Schicksal des Herzogtums Ober-Lothringen an. Es hat sich zwar im 14. Jahrhundert
weiter zu einem Territorialstaat entwickelt, doch drückte in steigendem
Maße auf seine Stellung die Lage zwischen Frankreich und Deutschland,
die schließlich bestimmend für sein Los geworden ist.
Nach dem Tode Herzog Matthaeus II. lag die Führung
der Regierungsgeschäfte zunächst bei seiner Gemahlin Katharina
als
Vormund ihres Sohnes. Die politische Lage war damals von besonderer Art.
Es gab zunächst einmal Probleme zwischen Bar, Luxemburg und der Champagne,
die ihren Ausgangspunkt im Besitzwechsel der Herrschaft Ligny besaßen.
Ligny hatte ursprünglich zur Champagne gehört, war dann im Jahre
1155 durch Heirat an die Grafschaft Bar gekommen. Als im Sommer 1231 Margaretha,
die Tochter des Grafen Heinrich II. von Bar, Heinrich von Luxemburg, dem
ältesten Sohn der Gräfin Ermesinde aus ihrer Ehe mit Walram von
Limburg, der zu ihrem Nachfolger in der Grafschaft Luxemburg bestimmt war,
verlobt wurde, wurde ihr Ligny als Heiratsgut gegeben unter der Bedingung,
dass das Gebiet an niemand als Lehen aufgetragen würde, außer
an Mitglieder des Hauses BAR. Heinrich selbst sollte es als Allodium besitzen.
Die Hochzeit fand dann im Juni 1241 statt.
Indessen hat zu dieser Zeit auch Graf
Theobald IV. von der Champagne seinen Einfluß verstärkt.
Zu Ende des Jahres 1242 wurde der Graf von Luxemburg sein Vasall. Daraufhin
zog Graf Theobald von Bar seine Bindungen mit dem Grafen von Luxemburg
enger an, er schloß im Jahre 1248 einen Bündnisvertrag mit ihm.
Der Anlaß war wohl auch dadurch gegeben, dass Spannungen zwischen
dem Grafen von Luxemburg einerseits und dem Bischof von Verdun und dessen
Stadt andererseits bestanden. Der Graf von Bar machte hier seinen Einfluß
in dem Sinne geltend, dass der LUXEMBURGER
sich in diesen Streitigkeiten seinem Schiedsgericht unterstellte und im
Falle der Ablehnung dieses Gerichtes durch die Gegenseite seine Hilfe erhalten
sollte. Gestützt auf diese Einigung mit Luxemburg, konnte der Graf
von Bar sich einem Problem zuwenden, von dem eine ernstliche Beeinflussung
der Beziehungen zwischen Bar, Luxemburg und Ober-Lothringen drohte: die
Haltung der Städte Metz und Toul.
Der Bischof von Toul war noch immer in Streit mit seiner
Stadt, die ihrerseits Hilfe von der Stadt Metz erhielt. Zu seiner Unterstützung
bildete sich im Jahre 1251 ein Bündnis zwischen der Herzogin Katharina
von Ober-Lothringen und den Grafen von Bar und Luxemburg. Der Graf
von Bar unterwarf darauf am 3. Juli 1251 die Stadt Toul. Die Bürgerschaft
verzichtete auf ihr Bündnis mit Metz und fügte sich wieder der
Herrschaft ihres Bischofs. Die Lage blieb indes gerade wegen der Städte
Toul und Metz für alle Beteiligten voller Spannungen. Hier bot sich
nun die Macht des Grafen von der Champagne zum Ausgleich und zur Vermittlung
an. In seiner Gegenwart schlossen die Herzogin Katharina und die
Grafen von Bar und Luxemburg im April 1252 einen Friedenspakt. Sie verpflichteten
sich, keinen Krieg mehr gegeneinander zu beginnen, sondern sich für
alle ihre Streitfragen dem Schiedsspruch des Grafen
Theobald IV. von der Champagne zu unterstellen. Das heikle Problem
von Metz und Toul wurde so gelöst, dass die Beteiligten sich verpflichteten,
die beiden Städte nicht in ihren Schutz zu nehmen und auch nicht in
Kriegshandlungen einzubeziehen. Bezüglich Toul gingen gleichzeitig
die Herzogin und der Graf von Bar die Verpflichtung ein, dass auch ihre
Vasallen nicht in die dortigen Auseinandersetzungen eingreifen würden.
Die Herzogin hat allerdings den Bischof von Toul weiterhin gegen seine
Stadt unterstützt. Auch der Graf von Bar ging im Oktober 1252 entsprechende
Verpflichtungen ein. Indes hat auf die Dauer
Katharina
sich nicht
an die Abmachungen vom April 1252 gehalten. Am 22. September 1253 nahmen
sie und ihr Sohn Friedrich nämlich
die Stadt Toul in ihren Schutz, wofür die Bürgerschaft ihnen
Unterstützung versprach.
Auch in den Streitigkeiten, in denen sich die Regentin
mit der Stadt Neufchateau befand, trat der Graf von der Champagne als Vermittler
auf.
Katharina versprach, die Privilegien zu achten, die ihr Gemahl
ehedem der Stadt verliehen hatte, die ja ein Lehen der Champagne an das
Herzogtum Ober-Lothringen war. Diese Abmachungen sollten bis zu dem Zeitpunkt
gelten, da Herzog Friedrich seine Volljährigkeit
erreichen werde. Die Stellung des Grafen von der Champagne war damit so
mächtig geworden, dass ihm im Jahre 1252 Graf Heinrich VI. von Luxemburg
trotz der entgegenstehenden Bestimmungen von dessen Ehevertrag für
Ligny den Vasalleneid leistete. Hinzu kommt noch, dass die seit 1249 vereinbarte
Heirat zwischen Herzog Friedrich von Ober-Lothringen
und Margarethe von der
Champagne im Jahre 1255 vollzogen wurde.
Eine Urkunde vom 18. Januar 1255 stellt wohl die letzte
Handlung der
Herzogin-Witwe Katharina als Regentin dar. Am 10. Juli
1255 ratifizierte Herzog
Friedrich seinen Ehevertrag mit
Margarethe,
und am 22. des gleichen Monats endete er durch einen eigenen Akt die Vormundschaft
seiner Mutter, indem er sich zum neuen Vormund deren Bruder, den Grafen
Heinrich von Luxemburg, bis zum nächsten Remigiustag am 1. Oktober
und von da an auf weitere zwei Jahre wählte. Da er diese Erklärung
nach seinen eigenen Worten vor seinem Rat abgab, handelte es sich hier
wohl um einen eigenen Staatsakt, für den sich der Herzog zuvor die
Zustimmung des Hofes verschafft hatte. Über die Vorgeschichte dieser
Entscheidung können wir nichts sagen. Die Urkunde vom 21. März
1255, in der eingangs gesagt wird, Friedrich
sei aus der Vormundschaft der Mutter entlassen worden und habe die freie
Verwaltung des Landes übernommen, darf wohl kaum zur Erklärung
herangezogen werden. Sie stellt die Regelung einer finanziellen Frage mit
dem Stift St. Die dar, die durch Katharina und ihren Sohn gemeinsam
vollzogen wird. Es bestand also gar kein Anlaß zur Aufnahme einer
solchen Erklärung über die Volljährigkeit in die Präambel.
Außerdem ist die Formulierung et generalem ac liberam rerum mearum
administrationem adeptus auf Friedrich
zu beziehen, der damit erklärt, er habe die allgemeine und freie Verwaltung
seiner Angelegenheiten aufgenommen, wodurch der Stil dieses Satzes ziemlich
klar einer gemeinsamen urkundlichen Ausfertigung durch Mutter und Sohn
widerspricht. Der Nachsatz, Friedrich habe
das tun können, weil es dem Gewohnheitsrecht des Landes entspräche,
macht die Angelegenheit noch verdächtiger, denn das weist darauf,
dass die gesamten Formulierungen aus einem Schriftstück stammen, in
dem man sich über die Rechtfertigung des Schrittes Friedrichs
auseinandersetzte,
was nicht zu dieser Urkunde für das Stift St. Die gehören konnte.
Nun besitzen wir zwei Originalurkunden aus dem Jahre 1255, in denen der
Herzog allein und unter dem Titel Herzog von Lothringen und Markgraf
aufgeführt
ist, wobei seiner Mutter in keiner Weise Erwähnung geschieht. Eine
dieser Urkunden wird von des Herzogs Oheim, dem Grafen Rainald von
Blieskastel, bestätigt, wobei sich eine selbständige Regierung
Friedrichs erkennen läßt,
indem Rainald von den Räten des Herzogs spricht, die bei dem
Zustandekommen der Urkunde vermittelt hätten. Ebenso findet sich im
April 1255 die Bestätigung einer Urkunde für das Kloster Remiremont
allein durch Friedrich mit dem gleichen
Titel. Angesichts dessen wird eine Urkunde vom 1. April 1255, die im Namen
von Katharina und Friedrich
gemeinsam ausgestellt ist, jedoch nur in Abschrift vorliegt, einigermaßen
verdächtig. Man wird aus dem gesamten Dokumentenbefund schließen
müssen, dass seit Beginn des Jahres 1255 eine Entfremdung zwischen
Mutter und Sohn eingetreten ist, unter die Herzog
Friedrich im Juli 1255 gewissermaßen
einen Schlußstrich gesetzt hat.
In den Urkunden, die er danach ausstellte, spricht er
unverblümt über die Ungerechtigkeiten, außergesetzlichen
Forderungen, Überforderungen und Ähnlichem, die seine Mutter
begangen habe. Man kann hier offenkundig die Entfremdung feststellen, zumal
er seine Mutter in der Urkunde, mit der er den Grafen von Luxemburg zum
Vormund erwählte, mit keinem Wort erwähnt. Dieser Umstand erscheint
wichtig wegen der Frage, ob er sich vielleicht damals seinen Oheim zum
Vormund genommen habe, weil in dieser Zeit seine Mutter gestorben sei.
In der Tat ist uns der Text einer Urkunde Erzbischof Arnolds von Trier
vom Juni 1255 überliefert, in dem es heißt, der Herzog habe
vor dem Erzbischof Buße geleistet für das Unrecht, das er und
seine Mutter seligen Angedenkens dem Kloster Chamouzey zugefügt hätten.
Die Urkunde ist uns allerdings nur in einer Abschrift aus dem Jahre 1431
überliefert. Der Ausdruck für Katharina: bonae memorie
quondain Lotharingie ducissam ist also nicht für das Original
gesichert und kann möglicherweise dadurch bedingt sein, dass der Copist
sich erinnerte, die Herzogin sei in diesen Jahren gestorben, falls die
Formulierung sich nicht lediglich darauf bezieht, dass sie zu diesem Zeitpunkt
nicht mehr Herzogin war.
Hierzu sind dann noch weitere Faktoren zu beachten. So
wäre zum Beispiel wie bereits gesagt, zu erwarten, dass Friedrich
in
der Urkunde über die Neuregelung seiner Vormundschaft den Tod seiner
Mutter erwähnt hätte, während er im Gegenteil von ihr darin
gar nicht spricht. Auch die schon erwähnten Dokumente aus dem Juni
und Juli 1255, in denen er Unrecht seiner Mutter wiedergutmacht, sprechen
keineswegs von ihr als von einer Verstorbenen. Demgemäß muß
man doch wohl davon ausgehen, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch lebte.
Im übrigen hat die neu eingerichtete Vormundschaft des LUXEMBURGERS
nur bis Ende September 1255 gedauert. Da Herzog
Friedrich
in einer Urkunde vom 28. September 1255 ihm für die nächsten
sechs Jahre einen Anteil an der Salinenproduktion gewährt, um seine
Schulden zu tilgen, ist darin vielleicht ein Entgelt im Zusammenhang mit
der Beendigung der Vormundschaft zu sehen. In dieser Zwischenzeit vom Juli
bis Oktober 1255 ist offensichtlich die Herzogin-Mutter gestorben, weil
jetzt gleichzeitig auch Regelungen über ihren Nachlaß getroffen
wurden.
Dieses Jahr 1255 brachte auch eine neue Entwicklung in
den Spannungen zwischen Bar und Ober-Lothringen über die Städte
Metz und Toul. Sie waren ja wieder aufgelebt, als die Herzogin-Mutter
Katharina im Jahre 1253 Toul erneut in ihren Schutz genommen hatte.
Nun verbündete sich am 23. Mai 1255 der Graf von Bar mit dem Bischof
von Toul, ein Vorgehen, das sich offensichtlich gegen Ober-Lothringen richtete.
Die Lage wurde dadurch für Herzog Friedrich
unangenehm, denn es bestanden noch ungelöste Streitfragen zwischen
ihm und seinem Oheim, Bischof Jakob von Metz, über das Erbe
Herzog
Matthaeus II. Vor allem war es der ehedem zwischen diesem und dem Bischof
abgeschlossene Vertrag über die Salinen in Rosieres, der den Widerspruch
Herzog
Friedrichs hervorrief. Er begann in dieser Hinsicht entsprechende
Vorsorgen zu treffen. Am 21. Juli 1255 nahm er den Grafen Heinrich II.
von Salm für Mörchingen zum Vasall an. Die Abmachung behält
allerdings ausdrücklich die Rechte des Metzer Bischofs gegenüber
Salm vor, aber der Graf befand sich damals mit ihm in beträchtlichen
Spannungen, und so konnten die Annäherung an den Herzog und die Übertragung
von Mörchingen sich nur gegen ihn richten. In der gleichen politischen
Linie lag wohl auch eine im August 1255 mit dem Grafen von Zweibrücken
getroffene Abmachung, wonach dessen Sohn für Mörsberg ligischer
Vasall Friedrichs wurde. In diese Verhältnisse
spielte nun aber ein Problem herein, das den Grafen von Luxemburg veranlaßte,
sich aktiv um das Zustandekommen eines friedlichen Zustandes in seiner
Nachbarschaft zu bemühen.
Graf Heinrich VI. war durch seine Mutter der Enkel jenes
Grafen Heinrich des Blinden von Namur, in dessen Regierungszeit das harte
Ringen um die Erbschaft in Namur eingesetzt hatte. Für diese Grafschaft
gab es nur eine Erbin, Ermesinde, die in erster Ehe mit Graf Theobald von
Bar, in zweiter Ehe mit Herzog Walram von Limburg verheiratet war. Sie
selbst hatte von ihrem Vater nur das persönliche Eigentum erben können,
die Grafschaft Namur war an die Grafen vom Hennegau gefallen. Wir können
hier das Schicksal des Landes im einzelnen nicht verfolgen. Es kam im Gefolge
der Ereignisse an das Haus COURTENAY
und spielte eine gewisse Rolle in den Nachfolgestreitigkeiten in Flandern.
Inzwischen hatte Ermesinde in zweiter Ehe geheiratet, wodurch Limburg in
die Auseinandersetzungen um Namur einbezogen wurde. Ermesindes Sohn Heinrich,
Graf von Luxemburg, konnte in den Verwicklungen den Erfolg buchen, dass
ihm im Februar 1254 Namur zugesprochen wurde.
Damit hatte er jedoch sein Ziel nicht unbestritten erreicht.
Er erhielt zwar im Juli 1255 vom deutschen König
WILHELM
eine Bestätigung der Ubertragung der Grafschaft,
damit war ihr Besitz ihm jedoch noch nicht gesichert und nach dessen Tode
am 28. Januar 1256 wurde alles wiederum in Frage gestellt. Wegen der Unsicherheit
der Verhältnisse hatte er sich darum bemüht, in seiner Nachbarschaft
einen Zustand zu begründen, in dem er für die Aufrechterhaltung
seiner eigenen Ziele eine Stütze finden konnte. Demzufolge ließ
er sich eine Vermittlung in den Spannungen zwischen Bar, Ober-Lothringen
und dem Bischof von Metz angelegen sein. Bei Bar zeigte sich eine günstige
Gelegenheit. Graf Theobald II. stand im Gegensatz zum Bischof von Metz,
der hinwiederum mit der Opposition seines Neffen, Herzog
Friedrichs, wie schon gesagt, zu schaffen hatte. Hier offensichtlich
setzte der LUXEMBURGER mit einer Vermittlungsaktion
ein. So kam es im Oktober 1255 zu einem Bündnisvertrag zwischen Bar
und Ober-Lothringen. Das Bündnis galt gegen jedermann außer
gegen den Kaiser, den Erzbischof von Reims und die Bischöfe von Metz
und Verdun, wofür der Graf von Luxemburg als Garant zeichnete. Zu
diesem Zeitpunkt war offensichtlich der Bischof von Metz noch nicht für
eine Beilegung der Spannungen gewonnen, denn die in der Urkunde genannte
Ausnahme sollte für ihn nur gelten, wenn er sich in Meinungsverschiedenheiten
mit seinem Neffen an den Schiedsspruch der Grafen von Luxemburg und Bar
halten würde. In der Frage von Toul einigte man sich in dem Dokument
dahin, dass der Schutz über die Stadt auf Ober-Lothringen und Bar
aufgeteilt wurde.
Nun war durch den Tod des deutschen Königs im Januar
1256, wie gesagt, die Zielsetzung des Grafen von Luxemburg in der Namurschen
Frage wieder sehr ins Ungewisse gerückt worden. Auf der andern Seite
scheint die Regelung um die Stadt Toul keine echte Verständigung zwischen
Bar und Ober-Lothringen zustande gebracht zu haben. Ob nun der LUXEMBURGER
sich hier weiterhin um Vermittlung bemüht hat, ist nicht ersichtlich,
jedenfalls wurde im Januar 1256 eine neue Vereinbarung geschlossen, wonach
Herzog
Friedrich die Stadt Toul für die Dauer seiner eigenen Regierung
dem Schutz des Grafen von Bar unterstellte. In der Folge kam auch eine
Regelung zwischen ihm und seinem Oheim, dem Bischof von Metz, durch die
Vermittlung des Grafen von Mömpelgard und des Herrn von Montfaucon
zustande. Ihr Schiedsspruch Ende Mai 1256 beließ dem Herzog die Ausbeutung
der Salinen von Rosieres, jedoch in festgelegten engen Begrenzungen. Darauf
entschloß sich der Bischof, seine Rechte an seinen Neffen abzutreten
im Austausch von dessen Rechten in Moyenvic. Friedrich
nahm abschließend Rosieres als Lehen des Bistums Metz.
Für den Grafen von Luxemburg verschlechterten sich
indes seine Aussichten weiterhin, denn König
Ludwig IX. von Frankreich griff jetzt ein und hat durch seinen
Schiedsspruch von Peronne am 24. September 1256 die Zuteilung von Namur
an den Grafen von Luxemburg wieder rückgängig gemacht. Die erneute
Herrschaft des Hauses COURTENAY in
Namur hat sich indes rasch verbraucht, die Unzufriedenheit im Lande konnte
Graf Heinrich noch zu Ende des Jahres 1256 nutzen und aufs neue die Grafschaft
übernehmen. Nur die Stadt Namur hielt sich noch bis zum 22. Januar
1259 gegen ihn. Schon 1257 wurde er im Besitz Namurs durch den einen der
deutschen Könige, RICHARD VON CORNWALL,
bestätigt. Die Namursche Frage wird indes auch weiterhin am Rande
der Geschichte des Herzogtums Lothringen erscheinen.
Herzog Friedrich
hat sich in dieser Zeit bemüht, über seine Beziehungen zu Bar
hinaus seine Verbindungen nach auswärts noch zu sichern. Dem Grafen
Theobald von der Champagne gab er im Januar 1256 entsprechende
Zusicherungen bezüglich der Stadt Neufchateau, nämlich er werde
die mit ihr getroffenen Abmachungen einhalten, wofür hinwiederum der
Graf den Bürgern der Stadt entsprechende Garantien gab. Auch später
noch, als mit dem Grafen Streitigkeiten über die Burg La Mothe
entstanden, gelang es, diese zu Beginn des Jahres 1262 durch Schiedsgericht
beizulegen und dadurch die Übereinstimmung zwischen Herzog und Graf
zu wahren. Indes scheint mit Bar noch immer kein zufriedenstellender Zustand
bezüglich der Stadt Toul erreicht gewesen zu sein. Herzog
Friedrich dürfte es gewesen sein, der mit den letzten Abmachungen
nicht einverstanden war, denn im Oktober 1258 griff man auf die Regelung
des Jahres 1255 zurück und teilte den Schutz der Stadt wieder gleichmäßig
auf Bar und Ober-Lothringen auf.
Schließlich hat Friedrich
im
Jahre 1261 noch sein Verhältnis zum Bischof von Toul geregelt. Die
Zahlungen der Stadt Toul für den herzoglichen Schutz, über die
Friedrich im Sommer 1260 mit der Stadt verhandelt hatte, wurden näher
präzisiert und vom Bischof anerkannt, während der Herzog seinerseits
versicherte, ihm kämen dadurch keine Souveränitätsrechte
oder solche der Gerichtsbarkeit über die Stadt zu. Der Bischof hatte
inzwischen die Grafschaft Toul von ihm erworben und verpflichtete sich,
sie nicht mehr zu verkaufen oder an einen andern zu verpfänden. Ein
Gegensatz zum Grafen von Bar läßt sich in dieser Zeit nicht
erkennen. Wohl ist es möglich, dass diese im November 1261 erreichte
Einigung zwischen Herzog und Bischof durch den Umstand bedingt war, dass
der Graf von Bar in diesen Jahren durch Erwerb von Ländereien seine
Stellung um Toul und Metz erweitert und gefestigt hatte.
Eine weitere Frage von besonderer Bedeutung war für
den Herzog auch der Vogesenübergang bei St. Die. Hier hatte er sich
Ulrich von Rappoltstein genähert. Beide beschlossen im Januar 1256,
neben der Burg Belfroi eine neue Stadt zu errichten, die dazu bestimmt
sein sollte, Angriffe aus dem Elsaß auf den Herzog oder aus dem westlichen
Vogesengebiet gegen Rappoltstein abzuwehren. Hierzu war anscheinend auch
ein unmittelbarer Anlaß gegeben. Seit einigen Jahren hatten die HABSBURGER
durch die Heirat des Grafen Rudolf von Habsburg
mit Gertrud von Hohenberg die Herrschaft
über den Zugang von Schlettstadt zum Vogesenpaß, der nach St.
Did führte, gewonnen. Gertrud
hatte dieses Gebiet als Heiratsgut erhalten. Es ist denn auch bald nach
dem Zusammenschluß des oberlothringischen Herzogs mit Ulrich von
Rappoltstein zu Auseinandersetzungen mit Rudolf
von Habsburg gekommen, über die wir indes keine Einzelheiten
kennen, lediglich ist überliefert, sie seien im Mai 1257 beigelegt
worden.
Für die Sicherung der Stellung Friedrichs
im
östlichen Teil seines Herzogtums war es dann wichtig, dass er im August
1261 vom Grafen Heinrich von Zweibrücken durch Kauf die Burg Schwarzenberg
bei Wadem erwerben konnte. Dadurch gewann er einen entsprechenden Stützpunkt
in den kommenden Auseinandersetzungen um die Burg Schaumberg und
die Grafschaft Blieskastel. Eine solche Entwicklung stand bereits
zu erwarten, da die Ehe von des Herzogs Oheim Rainald mit Elisabeth,
der Erbin von Blieskastel, ohne Nachkommenschaft geblieben war. Einen weiteren
Ausbau seiner Stellung konnteFriedrich verbuchen,
als im Januar 1263 Johann von Warsberg unter Zustimmung seines Lehensherrn,
des Grafen von Zweibrücken, die Burg Warsberg an ihn zu Lehen
auftrug. Diese Entwicklung gehört, wie wir noch sehen werden, zu einer
Gegensatzbildung zum Erzbischof von Trier.
In der deutschen Reichspolitik hat sich Herzog
Friedrich auf die Seite König
ALFONS VON KASTILIEN geschlagen. Ob er das von Anfang an getan
hat, bzw. ob er bereits bei der Wahl ALFONS am
1. April 1257 zugegen gewesen ist, läßt sich nicht sagen.
Als sicher ist nur zu ersehen, dass er zu Beginn des Jahres 1259 persönlich
Beziehungen zum König aufgenommen hat. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass ihn Graf Theobald von der Champagne
dazu aufgemuntert hat, denn im Januar 1259 traf er den Grafen in Trier,
als dieser gerade von seiner eigenen Krönung zum König von Navarra
zurückkehrte. Jedenfalls begab sich Friedrich in dieser Zeit
nach Toledo. Dass er den Schritt völlig aus eigener Initiative heraus
getan hat, wird eigens in der Urkunde ALFONS
vom 14. März 1259 bestätigt, die uns die Vorgänge am kastilianischen
Hofe schildert.
Der Herzog hat dabei ganz bestimmte Ziele verfolgt, die
sich wohl unschwer erraten lassen. Bisher nämlich hatten die oberlothringischen
Herzöge bei den deutschen Königswahlen nur eine geringfügige
Rolle gespielt. Durch ihre Verwandtschaft mit den STAUFERN
hatten sie sich eine etwas gewichtigere Position erwerben können.
Diese Errungenschaft war durch das lange Festhalten Herzog Matthaeus
II. an Kaiser FRIEDRICH II. gefährdet
worden, und man darf vielleicht vermuten, dass nur Bischof Jakob von
Metz, des Herzogs Bruder, ihn letzten Endes gerettet hatte. Nun war
nach dem Verschwinden der STAUFER
und
nach dem Tode des Gegen-Königs WILHELM VON
HOLLAND ein Zustand eingetreten, in dem einzelne Fürsten
wie Fürstengruppen das bestmöglichste für sich herauszuschlagen
suchten. Es gab nominell zwei Könige in Deutschland,
RICHARD
VON CORNWALL und ALFONS VON KASTILIEN,
die natürlich dringend Anhänger benötigten, und die in dieser
Hinsicht sicherlich zu lockenden Zugeständnissen bereit waren.
Wenn sich also nun Herzog Friedrich
nach
Spanien aufmachte, um dort persönliche Verbindung zum König aufzunehmen,
ging es ihm offensichtlich darum, seine Stellung im Reichsverband zu verbessern
und zu festigen. Auf welche Weise dies geschehen könnte, darüber
hat man sich sicherlich zuvor an seinem Hofe ausgiebig Gedanken gemacht.
Man hat in unserer Zeit damit spekuliert, in des Herzogs Umgebung sei Widukinds
von Korvey Chronik mit ihrem Bericht über die Rolle Herzog Giselberts
von Lothringen bei der Krönung
OTTOS I.
gelesen worden, bei der Giselbert die Funktionen eines Erzamtes ausgeübt
hätte. Aber so wird man die damaligen Verhältnisse wohl kaum
deuten können, denn seine Stellung ist mehr durch den Hinweis Widukinds
charakterisiert, dass Aachen im Machtbereich des Herzogs lag, es ging dabei
doch wohl offensichtlich um die Pflicht des Unterhaltes des Hofes beim
Aufenthalt in dem betreffenden Gebiet. Allerdings ähnelt das dem Standpunkt
Herzog Friedrichs, der jetzt erklärte, er sei als Herzog
von Lothringen höchster Seneschall am königlichen Hofe,
sobald dieser sich diesseits des Rheins aufhielte. Die Formulierung scheint
auf einer realistischen Kalkulation des Erreichbaren zu beruhen, denn
Friedrich will nicht Seneschall des Reichs sein, sondern nur Seneschall
des Hofhaltes, wenn dieser sich westlich des Rheins, also in Lothringen,
aufhält, was wiederum mit der Unterhaltspflicht für diesen Hofhalt
begründet werden konnte. Er suchte sich also hier eine bevorrechtete
Stellung als Herzog von Ober-Lothringen zu sichern, doch wohl um
seiner gesamten Stellung eine entsprechende Geltung zu verschaffen.
Des weiteren erstrebte er eine Stärkung seines Ansehens
in betont politischen Angelegenheiten westlich des Rheins. Wenn der König
sich zu einer Unterredung mit dem französischen König begeben
wolle, oder wenn er einen Krieg westlich des Rheins führen würde,
dann sollte dem Herzog die Führung der Vorhut beim Vorrücken
in westlicher Richtung und der Nachhut beim Rückmarsch in östlicher
Richtung zufallen. Es wird sich hier wohl kaum um eine durchaus neue Forderung
gehandelt haben, vielmehr wird es um eine Art Gewohnheitsrecht gehen, das
dem Herzog von Lothringen in seinem Gebiet zustand, die Formulierung ist
vielleicht aus einer Konkurrenz gegenüber den Herzögen von Nieder-Lothringen
zu verstehen. Jedenfalls wird das Ganze in seiner Bedeutung wohl dadurch
festgelegt, dass dem Herzog gleichzeitig für solches Erscheinen des
Königs westlich des Rheins auferlegt wird, einen Aufschlagplatz für
Lebensmittel und sonstigen Lebensbedarf einzurichten. Das alles steht in
Verbindung mit der allgemeinen Unterhaltspflicht für den Hof, für
die wir hier einmal eine deutliche Formulierung besitzen.
Die größere Zielsetzung des Herzogs dürfte
aus den Formulierungen um das Herzogtum zu erschließen sein. Es wurde
in unserer Zeit behauptet, das Herzogtum Ober-Lothringen sei kein Lehen
des Deutschen Reiches gewesen, was sich speziell an den Vorgängen
des Jahres 1259 erweise. In der Tat wird in der Urkunde bei der Übergabe
der fünf Fahnen, die das Zeichen für die Reichslehen des Herzogs
darstellen, niemals das Wort Lothringen, sondern nur die Bezeichnung Herzogtum
gebraucht. Daraus wurde geschlossen, es handle sich bei der Formulierung
ducatus um die herzogliche Gewalt, worunter die Domäne des Herzogs
zu verstehen sei, der Dukat im Sinne der Amtsgewalt sei keineswegs identisch
mit dem vom Herzog von Lothringen beherrschten Territorium. Da aber demgegenüber
die Domäne des Herzogs doch auch unter die herzogliche Amtsgewalt
fiel, gehörte also auch sie zum ducatus und damit zum Reichslehen.
Man darf indes anscheinend zwischen der Amtsgewalt des Herzogs an sich
und dem ihm zugewiesenen Herzogtum unterscheiden in dem Sinne, dass wohl
auch ein Herzog ohne Herzogtum denkbar war. So ähnlich dürfte
auch die Lage im Jahre 1259 gewesen sein. Ganz klar ist dabei die Ausdrucksweise
bei der ersten und der vierten Fahne, sie werden für den Dukat verliehen,
also für das Herzogtum, auf die Amtsgewalt läßt sich eine
solche Ausdrucksweise wohl kaum deuten. Eine Trennung von der Amtsgewalt
an sich und dem Herzogtum ist daran zu erkennen, dass es in der Urkunde
heißt, der Herzog sei vor dem König niedergekniet und dieser
habe besagten Herzog mit den fünf Fahnen investiert, die das Zeichen
für die Ämter darstellten, die er vom Reich zu Lehen halten sollte.
Friedrichs
Eigenschaft als Herzog steht hier nicht in Frage, sie ist durch den Thronwechsel
in Deutschland nicht unterbrochen, er wird lediglich vom neuen König
wieder in sein Lehen eingewiesen.
Von dem Seneschall-Amt und dem Vorkampfrecht, die unter
der ersten Fahne gehen, ist schon gesprochen worden, die dritte Fahne,
die das Lehen der Grafschaft Remiremont darstellt, und die fünften
mit den Regalien der Metzer Klöster St. Peter und St. Martin besitzen
in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Lediglich ist bei der fünften
Fahne bemerkenswert, dass dem Herzog damit auch der Schutz der Kirchen
in seinem Herzogtum übertragen wird. Diese Schutzgewalt wird also
für den Dukat, das heißt doch wohl für ein Territorium
verliehen. Wichtig für das Herzogsrecht sind dann die zweite und die
vierte Fahne, die dem Herzog die Aufsicht über die Zweikämpfe
und den Schutz über die öffentlichen Verkehrswege, also das Geleitrecht,
übertragen. Ein besonderes Interesse verdient dabei die zweite Fahne
mit dem Aufsichtsrecht über die Zweikämpfe im Raum zwischen Rhein
und Maas. Sie wird übertragen, damit hierfür die Grenzen genau
unterschieden werden, wie es im Text heißt. Hier wird indirekt zugestanden,
dass es sich um ein Gebiet handelt, das nicht mehr mit dem Herzogtum identisch
ist. Gleichzeitig weist diese Formulierung aber doch darauf, dass im übrigen
Text der Ausdruck Dukat mit dem wirklichen Herzogtum gleich zu setzen ist.
Die Formulierung zwischen Rhein und Maas dürfte
dagegen aus alten Rechten der Herzöge von Lothringen, in diesem Falle
zu verstehen als Groß-Lothringen, stammen. Vielleicht strebte Herzog
Friedrich danach, die ursprünglichen Rechte wiederherzustellen,
nachdem sein Vater Matthaeus, wie wir gesehen haben, gegenüber
den Ansprüchen lothringischer Großen, besonders der Grafen von
Bar, Chiny und Vaudemont und des Bischofs von Verdun etwas zurückweichen
mußte. Allerdings läßt die Verfügung in der Urkunde
ALFONS
mit ihrer reichlich vagen Bestimmung über die Zweikämpfe der
zwischen Rhein und Maas wohnenden Großen manche Fragen offen, denn
auch die Herzöge von Nieder-Lothringen bzw. Brabant beanspruchten
für dieses umrissene Gebiet das gleiche Recht. Diese unbestimmte Ausdrucksweise
erweckt fast den Eindruck, als habe man hier nicht an die Realitäten
rühren wollen, dass nämlich in Wirklichkeit zwei lothringische
Herzogtümer bestanden, von denen jedem das Aufsichtsrecht über
die Zweikämpfe zwischen Rhein und Maas zustand. Immerhin hatte ja
zwei Jahre zuvor der Herzog von Brabant von dem gleichen ALFONS
die Schutzherrschaft über das gesamte Gebiet von Brabant bis zum Rhein
und von den Grenzen des Bistums Trier bis zum Meer erhalten. Dass bei der
Formulierung bei
Herzog Friedrich
trotzdem ganz allgemein vom Gebiet zwischen Rhein und Maas gesprochen wird,
unterstreicht hier wohl ein altes lothringisches Recht, das Friedrich auf
Grund seiner Eigenschaft als Herzog von Lothringen beanspruchte.
Die politische Bedeutung und Zielsetzung des Vorgehens
des Herzogs ist dann klar zu ersehen aus dem Punkt der Urkunde, der bestimmt,
die Huldigung sollte ungültig werden, wenn König
ALFONS nicht binnen zwei Jahren die Kaiserkrone erwerben würde.
Friedrich
sah seinen Anschluß an ALFONS
lediglich als eine Gelegenheit, in dem Kampf zwischen zwei gewählten
Kandidaten auf den deutschen Thron den Rückstand der oberlothringischen
Herzöge gegenüber den übrigen Reichsfürsten wieder
aufzuholen. Dabei wollte er sich alle Wege offen halten und seine eigene
Sache nicht auf Gedeih und Verderb mit der des Kastiliers verbinden. Das
ist auch aus einer weiteren Urkunde ersichtlich, durch die er vom König
persönlich eine Rente auf die Stadt Burgos angewiesen erhielt und
sich seinerseits verpflichtete, ihm militärische Hilfe zu leisten.
Eine besondere Bestimmung weist dabei auf die Lage des Herzogs in seinem
eigenen Lande. Die Huldigung an den König verpflichtete nämlich
Friedrich
nicht zum Dienst gegen den König von Navarra, das heißt
gegen seinen Nachbarn, den Grafen von der Champagne. Das stellt eine bemerkenswerte
Amtsunterscheidung in den Personen dar. Der Vertrag war ausschließlich
auf kastilische Verhältnisse abgestimmt, und deshalb wollte sich der
Herzog in ihm nicht gegen den Grafen von der Champagne verpflichten, der
eben als König von Navarra auch in die spanischen Verhältnisse
verwickelt war. Die Vertragsurkunde ist deshalb auch ausdrücklich
auf ALFONS
als König von Kastilien
ausgefertigt unter Weglassung des deutschen Königstitels. Die Verpflichtungen
Herzog Friedrichs gegenüber dem
gleichen
ALFONS als deutschem König
wurden davon nicht berührt.
Die Beziehungen zwischen dem Herzog und seinem Oheim,
dem Bischof Jakob von Metz, blieben in diesen Jahren weiterhin gut.
Im November 1259 einigten sie sich noch über letzte Ansprüche,
die der Bischof auf das Erbe des verstorbenen Herzog Matthaeus erhob.
Der Bischof ist kurz darauf im Oktober 1260 gestorben.
Herzog
Friedrich gelang es, das Metzer Kapitel dahingehend zu beeinflussen,
dass es seinen Vetter, Philipp von Flörchingen, im Dezember 1260 zum
neuen Bischof wählte. Einige Stimmen waren auf den Kantor Theobald
von Port-Sailly, den Angehörigen eines Metzer Patriziergeschlechtes,
gefallen. Dessen Partei erhielt sofort aktive Unterstützung durch
die Herren von Lichtenberg, die gegen Philipp und seine Anhänger vorgingen.
Diese appellierten demgegenüber an den päpstlichen Stuhl. Papst
Alexander IV. übertrug die Untersuchung der Angelegenheit an einen
Kardinal. Nachdem das Verfahren eröffnet worden war, griff jedoch
Erzbischof Heinrich von Trier ein und entschied zugunsten der Wahl
Philipps. Bei diesem Verfahren in Trier verzichtete Theobald auf seine
Rechte.
Inzwischen war im Auftrage der Wähler Theobalds
der Metzer Kanoniker Herbert in Rom erschienen, um Theobalds Sache im Prozeß
vor dem Papst zu vertreten. Als er von dem Vorgehen des Trierer Erzbischofs
und dem Verzicht Theobalds hörte, führte er im eigenen Namen
die Angelegenheit gegen Philipp vor dem vom Papst bestimmten Kardinal weiter.
Auf der andern Seite war der Graf von Bar zur Anerkennung der Entscheidung
des Trierer Erzbischofs gewonnen worden. Im August 1261 schloß er
einen diesbezüglichen Vertrag mit dem neuen Metzer Bischof. Dieser
verpflichtete sich, nichts gegen den Grafen zu unternehmen und auch den
Herzog von Ober-Lothringen und den Grafen von Luxemburg nicht zu einer
Gegnerschaft zu bewegen, sondern sich gegebenenfalls einem Schiedsgericht
zu stellen. Philipp konnte auch die Lichtenberger zum Einstellen ihrer
Feindseligkeiten bringen.
Im Juli 1262 schloß der Graf von Bar mit einigen
Metzer Familien ein Bündnis, das sich ausdrücklich nicht gegen
den Bischof von Metz richtete. Man darf vielleicht hierin schon den Beginn
neuer Gruppierungen sehen, in denen der Graf von Bar als Gegenspieler gegen
den Herzog von Ober-Lothringen auftrat. Jetzt aber kamen Unstimmigkeiten
des Bischofs mit diesem auf, der die Erstattung seiner durch den Schutz
des Bischofs entstandenen Unkosten verlangte. So näherte sich schließlich
der Bischof weiter dem Grafen von Bar, mit dem er sich am 18. Juni 1263
verbündete, wobei sich auch die Stadt Metz anschloß. Demgegenüber
hatte sich der Herzog von Ober-Lothringen bereits im November 1262 mit
dem Grafen von Luxemburg geeinigt, allerdings unter Ausnahme einer Unterstützung
gegen den Bischof von Metz und den Grafen von Bar. In Luxemburg war man
nämlich in dieser Zeit bemüht, zu einem Ausgleich mit Bar zu
kommen, wobei auf die alte Frage der Herrschaft Ligny zurückgegriffen
wurde. Im Dezember 1262 wurde deren nicht von der Champagne lehensabhängiger
Teil an Walram, den zweiten Sohn des Grafen von Luxemburg, gegeben und
zwar so, dass er das Gebiet vom Grafen von Bar zu Lehen hielt, während
dieser von Walrams Vater, dem Grafen von Luxemburg, für das gleiche
Gebiet lehensabhängig war. Somit konnte sich Luxemburg in diesem Augenblick
nicht auf der Seite Ober-Lothringens gegen Bar binden. Herzog
Friedrich hat in dieser Zeit aber
noch außerdem sein Verhältnis zur Champagne gefestigten. Gegen
Bischof Philipp von Metz faßte er nach dessen Vertrag mit dem Grafen
von Bar ein ausgesprochenes Mißtrauen, er besetzte jetzt zwei von
dessen Burgen. Das war offensichtlich ein Anstoß zu neuen Gruppierungen.
Es kam anscheinend auch zu Feindseligkeiten, in die sich außerdem
noch der Graf von Vaudemont mischte.
Hinzu entstand eine Entfremdung zwischen Herzog
Friedrich und dem Erzbischof von
Trier. Es war in Trier zu Auseinandersetzungen zwischen dem erwählten
Bischof Heinrich und den Äbten Dietrich von St. Matthias und Robert
von St. Marien gekommen. Der Abt von St. Matthias sah sich schließlich
genötigt, seine Abtei zu verlassen. Er wandte sich nach Ober-Lothringen
in der Überlegung, Herzog Friedrich werde ihm bei seinem Mißtrauen
gegenüber dem Metzer Bischof, der seinerseits auf die Hilfe des Trierer
Erzbischofs bauen konnte, entsprechende Unterstützung gewähren.
Er täuschte sich darin nicht, Friedrich verschaffte
ihm eine Zuflucht, indem er ihm die Burg Sierck an der Mosel zum
Aufenthalt anwies. In diesen Zusammenhang gehört es wahrscheinlich,
dass Graf Heinrich von Zweibrücken, wie bereits gesagt, seine Zustimmung
dazu gab, dass Johann von Warsberg in das Vasallenverhältnis zum oberlothringischen
Herzog eintrat. Die Burg Warsberg konnte diesem nämlich einen
entsprechenden
Rückhalt verschaffen, falls es zu militärischen Auseinandersetzungen
mit Trier kommen würde. Aktiv hat der Herzog allerdings nicht in den
Streit des Elekten mit den Abten eingegriffen, obwohl der Papst ihn dazu
aufforderte. Jedoch haben ihn diese Fragen noch in anderen Punkten berührt.
So trat er zusammen mit Graf Heinrich von Luxemburg als Garant des Vergleichs
auf, der zwischen dem Elekten und Guyot von Montclair geschlossen wurde.
Nun kam in Rom das Verfahren gegen Philipp von Flörchingen
im September 1263 zum Abschluß. Papst Urban IV. erklärte seine
Wahl für ungültig. Die Verwaltung des Bistums Metz übertrug
er an den Dekan und den Kantor des Metzer Kapitels und teilte diese Entscheidung
den Vasallen und Ministerialen des Bistums, den Behörden der Stadt
Metz und dem Grafen von Bar mit. Dieser wurde dabei aufgefordert, dem Dekan
und dem Kantor mit Rat und Tat beizustehen. Philipps ehemaliger Gegner
Theobald war inzwischen gestorben. Zum neuen Bischof wurde in Rom Wilhelm
Trainel vorgesehen, der ein Vetter des Grafen von Bar war. Vielleicht dachte
man über diesen den oberlothringischen Herzog für den neuen Kandidaten
gewinnen zu können. Diese Hoffnung hat wohl nicht getäuscht,
denn offensichtlich durch Vermittlung des Grafen wurde zwischen Herzog
Friedrich und Wilhelm Trainel am 4. Januar 1264 ein Vertrag
in Aussicht genommen. Indessen war seine Sache dadurch noch keineswegs
gesichert.
Hier spielte nun die Entwicklung um die Grafschaft Namur
hinein. Das Haus COURTENAY, das den
byzantinischen Kaiserthron besetzt hatte, wurde im Jahre 1261 aus Konstantinopel
vertrieben. Kaiser Balduin II. kam
als verarmter Mann nach dem Westen und suchte sich durch Veräußerung
seiner dortigen Ansprüche Geld zu verschaffen. Die Rechte, die er
auf die Grafschaft Namur zu besitzen glaubte, verkaufte er an den Grafen
Guy von Flandern. Namur war aber nun im Besitz des Grafen Heinrich von
Luxemburg, der sich energisch gegen diese Transaktion wehrte. Obwohl er
keinerlei Unterstützung erhielt, konnte er sich gegen den flämischen
Angriff behaupten, worauf ihm schließlich im Juli 1263 ein Waffenstillstand
zugestanden wurde. Die Spannungen blieben indes bestehen, in sie wurde
auch Bar auf der Seite Flanderns einbezogen, vielleicht weil das Mißtrauen
des Grafen von Bar gegenüber Ober-Lothringen, das hinwiederum mit
Luxemburg verbunden war, auf natürliche Weise zu dieser Gruppierung
führte. So verbanden sich im Februar 1264 Graf Theobald von Bar und
Graf Guy von Flandern, wobei sich ihr Bündnis gegen den Herzog von
Ober-Lothringen, den Grafen von Luxemburg und den Bischof von Metz, wer
es auch sein möge, richtete.
Bei dieser Entwicklung der Angelegenheiten hat Philipp
von Flörchingen seine Sache aufgegeben. Er begab sich nach Rom und
verzichtete vor dem Papst auf alle seine Ansprüche, worauf dieser
im Februar 1264 Wilhelm Trainel als Bischof von Metz bestätigte. Urban
regelte dann noch die Ausstattung Philipps mit einigen Gütern, beließ
ihm den Titel Bischof und ernannte ihn zu seinem Kaplan. Auch alle Regierungshandlungen
des Zurückgetretenen wurden dabei bestätigt. Auf das politische
Verhältnis im lothringischen Raum hat das keinen besonderen Einfluß
gehabt, die Spannungen zwischen dem Grafen von Bar und Herzog
Friedrich hielten weiter an. Es scheint damals zur Belagerung
der Burg Priny durch den Grafen gekommen zu sein, während der
Herzog das Gebiet von Bar verwüstete. Dabei hat der Graf von Luxemburg
dem Herzog aktive Unterstützung geleistet. Schließlich scheint
der Graf von Bar eingelenkt zu haben, und im Juli 1264 erfolgte in Metz
eine allgemeine Regelung der noch ausstehenden Angelegenheiten, wobei das
Bistum Metz in der Hauptsache alle restlichen Kosten zahlte. Am stärksten
gefestigt ging aus dem ganzen Geschehen der Graf von Bar hervor, während
der Herzog von Ober-Lothringen dabei verloren hatte.
In der Zeit des Bischofswechsels in Metz hatten die Herren
Ludwig und Heinrich von Lichtenberg versucht, das Gebiet des Klosters Neuweiler
in ihre Gewalt zu bringen. Sie hatten das Kloster besetzt und in der Nähe
eine Burg zu errichten begonnen, die dazu bestimmt war, die zum Schutz
der Mönche bestehende Burg Herrenstein, die dem Bistum Metz gehörte,
auszuschalten. Ihr Vorhaben hatten sie jedoch nicht sofort vollenden können,
und so hatte gegen sie der neue Bischof Philipp von Flörchingen Verbündete
gesammelt. Er erhielt Unterstützung von Herzog
Friedrich, vom Grafen von Bar und vom Grafen der Champagne.
Schon bald war ein starkes Heer gegen die Lichtenberger aufgerückt.
Diese hatten Bischof Walther von Straßburg um Hilfe gebeten. Dessen
Streitkräfte hatten nicht ausgereicht, und so hatte er sich an die
Stadt Straßburg um Zuzug gewandt. Hier gab man ihm indes eine Absage.
Er bat darauf den Erzbischof von Trier um Hilfe. Der Trierer erachtete
jedoch seine eigenen Streitkräfte für eine Auseinandersetzung
mit denen des Bischofs von Metz zu schwach und begann mit ihm zu verhandeln.
Infolgedessen war es nicht zu militärischen Aktionen, sondern zu allgemeinen
Friedensverhandlungen gekommen. Die Lichtenberger mußten dabei nachgeben,
auf ihre Befestigungen auf Metzer Bistumsgebiet bei Neuweiler verzichten
und Schadenersatz leisten. Die feindliche Haltung der Stadt Straßburg
hatte anschließend zu einer Fehde zwischen ihr und ihrem Bischof
geführt, in der dieser Unterstützung von den Lichtenbergern und
vom Erzbischof von Trier erhalten hatte, während den Straßburgern
von lothringischer Seite nicht geholfen wurde. Trotzdem hatte sich die
Stadt gegenüber dem Bischof und seinen Verbündeten behaupten
können.
In der Lichtenberger Fehde hatte der Graf von Luxemburg
den Herzog von Ober-Lothringen unterstützt, ohne jedoch den Frieden
mit Bar zu brechen. Damals war es ja sogar zu einem näheren Verständnis
zwischen beiden gekommen. Allerdings tauchte dann, wie wir sahen, im Gefolge
des Metzer Bistumsstreites wieder ein Gegensatz auf. Dadurch war man in
Luxemburg veranlaßt, im Streit um Namur mit Flandern etwas nachzugeben.
Es kam schließlich zu einer Annäherung, verschiedene Eheabsprachen
zwischen beiden Häusern sollten die Grundlage für einen Frieden
abgeben, in dem der Graf von Luxemburg zugunsten seiner Tochter Isabella,
die den Grafen von Flandern heiraten sollte, auf Namur verzichtete. Der
Graf von Flandern übernahm es darauf, einen Frieden zwischen den Häusern
LUXEMBURG
und COURTENAY zu vermitteln. Durch
das Luxemburger Nachgeben gegenüber Flandern war dann erreicht, dass
im Metzer Bistumsstreit Bar keine flämische Hilfe erhielt.
In den Spannungen zwischen Bar und Luxemburg formierten
sich jetzt die Gruppen. Graf Heinrich von Grandpre übertrug alte Ansprüche
seiner Familie auf Luxemburg auf Graf Theobald von Bar. Weiterhin wurde
diesem Unterstützung von Graf Ludwig von Loon und Chiny versprochen.
Zu diesem Kreis gehörte auch Graf Wilhelm von Jülich, und ebenso
war bereits Bischof Wilhelm von Metz gewonnen worden. Schließlich
gelang am 9. Juli 1264 eine Verständigung mit dem Herzog von Ober-Lothringen.
Indes war dabei dessen Haltung noch nicht endgültig entschieden. Vielmehr
gelang es der Luxemburger Seite, im August 1264 ein eigenes Zusammengehen
mit Ober-Lothringen zu verstärken durch die Rückgabe von Burg
und
Burgherrschaft Amance als Lehen an Herzog
Friedrich.
In der Folge lassen sich denn auch von seiner Seite Bemühungen gegen
Bar feststellen. Er gewann am 3. Oktober 1264 den Grafen Emicho von Leiningen
zum Lehensmann, wobei allerdings von dessen Verpflichtungen die Bischöfe
von Metz und Straßburg und die Gräfin Loretta von Saarbrücken
ausgenommen wurden Der Bischof von Metz jedoch als Parteigänger Bars
wurde auf einer andern Seite getroffen, denn Graf Rainald von Blieskastel
nahm die Herrschaft Püttlingen, die als Lehen von Metz beansprucht
wurde, am 4. August 1264 von seinem Neffen, Herzog
Friedrich, zu Lehen. Man muß diese Transaktion als gegen
den Bischof gerichtet betrachten. Der Vorgang besaß auch gleichzeitig
noch eine größere Bedeutung, denn es wurde dabei bestimmt, nach
einem kinderlosen Tode Rainalds und seiner Gemahlin Elisabeth sollten
die älteste Schwester Elisabeths und in der Reihenfolge des Alters
gegebenenfalls auch die andern Schwestern Blieskastel erhalten. Das weist
doch darauf, dass ein leidlicher Zustand des Zusammenlebens unter den Blieskasteler
Erben erreicht worden war. Für den Bischof von Metz ergaben sich also
im Augenblick in der Blieskasteler Frage keine Anknüpfungspunkte mehr
für das Führen einer gegen Ober-Lothringen gerichteten Politik.
In dieser ganzen Entwicklung unternahm der Graf von Luxemburg
dann noch einen entscheidenden Schritt, er sicherte sich die Unterstützung
des Grafen Theobald von der Champagne,
indem er im April 1265 die Herrschaft Ligny unter Mißachtung der
Bindungen an Bar von ihm zu Lehen nahm. Eine besondere Stütze für
ihn war es, dass auf diesem Wege auch Rainald von Bar, der Bruder des Grafen
von Bar, auf die luxemburgische Seite
gebunden werden konnte. Rainald hielt sich durch seinen Bruder benachteiligt
und rechnete auf die Hilfe des Grafen von der Champagne. Im Jahre 1260
bereits war er dessen Vasall geworden und verpflichtete sich jetzt im April
1265, mit seinem Bruder kein Abkommen einzugehen ohne die vorherige Zustimmung
seines Lehensherrn. Die Bindung zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg
war nun sehr eng geworden, Herzog Friedrich
trat bezüglich Geldschulden des Grafen von Luxemburg an den Grafen
von der Champagne als Garant auf, ein Verhältnis, das auf Gegenseitigkeit
beruhte, denn auch der LUXEMBURGER
garantierte für Schulden des Lothringers. Indessen hat gerade in dieser
Zeit im Mai 1265 der Bischof von Toul die Seite des Herzogs von Ober-Lothringen
verlassen, er übertrug Stadt und Bistum Toul dem ausschließlichen
Schutz des Grafen von Bar.
Vorübergehend war dann allerdings das Einvernehmen
zwischen Luxemburg und Ober-Lothringen wieder gestört, und zwar über
die Burg Montclair. Der Herzog wollte von Isabella von Montclair
die Hälfte der Burg und der Burgherrschaft erwerben, wogegen offensichtlich
Graf Heinrich von Luxemburg Beschwerde einlegte. Am 25. Juli 1265 einigte
man sich indes dahin, dass bei einem eventuellen Erwerb der Hälfte
der Burg durch den Herzog die andere Hälfte an Luxemburg gehen sollte.
Sollte die Transaktion nicht durchgeführt werden, dann käme die
Burg in den Besitz Gerhards von Durbuy, des Bruders des LUXEMBURGERS,
und Walrams von Jülich, des Vetters des Lothringers. Jedenfalls sollte
Monteiair in einem eventuellen Kriege zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg
neutral bleiben.
Durch Bereinigung dieser Frage war dann gleichzeitig
der Abschluß eines Bündnisses zwischen Ober-Lothringen und Luxemburg
gegen den Grafen von Bar möglich, das im Hinblick auf die drohende
Auseinandersetzung um Ligny zustande kam. Herzog
Friedrich suchte dann noch den Grafen Heinrich von Vaudemont
von der Seite von Bar abzuziehen. Heinrich war im Mai 1265 der Expedition
Karls
von Anjou nach Neapel gefolgt, kehrte jedoch im November wieder
zurück. Es gelang jetzt Friedrich,
ihn zum Lehensmann zu gewinnen, wobei erklärt wurde, Vaudemont werde
von sich aus keinen Krieg gegen das Herzogtum beginnen. Die Lehensverpflichtungen
gegenüber Bar wurden indes nicht aufgegeben. Es gelang dann dem Grafen
von Bar im Mai 1266, mit Unterstützung des Grafen von Salm den Grafen
von Vaudemont wieder fest auf seine Seite zu binden.
Feindseligkeiten waren schon im Jahre 1264 durch Rainald
von Bar und Johann von Choiseul begonnen worden. Aber erst zu einem Zeitpunkt,
da der Graf von der Champagne in dem ihm gehörenden Königreich
Navarra abwesend war, setzte der Graf Rainald von Bar am 5. Juli 1266 mit
dem Hauptangriff ein und eroberte im ersten Anlauf die Herrschaft Ligny.
Die Folge davon war der Abschluß eines noch engeren Bündnisses
zwischen Herzog Friedrich und dem Grafen
Heinrich von Luxemburg. Dieser neue Vertrag gab vor allem dem Herzog Sicherheit
bezüglich der Haltung Luxemburgs gegenüber Bar. Der
LUXEMBURGER verpflichtete sich auf Lebenszeit, niemals Bar irgendwelche
Unterstützung gegen Ober-Lothringen zu gewähren. Das Versprechen
wurde noch auf den Fall ausgedehnt, dass der Graf von Bar
Herzog
Friedrich angreifen könnte, während dieser sich im
Kriege mit Luxemburg befinde. Für diesen Fall versprach Graf Heinrich,
mit Friedrich sofort Waffenstillstand
zu schließen und ihm gegen Bar zu helfen. Allerdings wurden beiderseits
noch Ausnahmen zugestanden für des Grafen von Luxemburgs Sohn Walram
und des Herzogs Sohn Matthaeus, die für ihre nicht von ihren
Vätern gehenden Lehen dem Grafen von Bar helfen durften.
Gleichzeitig mit dem Vorgehen von Bar erfolgte ein Angriff
Ludwigs von Loon auf luxemburgisches Gebiet,
und wahrscheinlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erschien Bischof Wilhelm
von Metz vor der lothringischen Burg Priny und begann deren Belagerung.
Der Graf von Luxemburg eilte darauf den Lothringern zur Hilfe, vor allem
wollte er den Bischof angreifen, ehe dieser seine Vereinigung mit den Streitkräften
von Bar vollziehen konnte. Indessen kam ihm der Graf von Bar zuvor, so
dass sich der LUXEMBURGER vor Preny
dem vereinigten Heere seiner Gegner gegenüber sah, während der
oberlothringische Herzog noch nicht herangekommen war. In dem anschließenden
Gefecht am 14. September 1266 fiel der LUXEMBURGER
in die Gefangenschaft des Grafen von Bar. Der Krieg ging indessen noch
weiter, von luxemburgischer Seite führten
ihn die Söhne des Grafen, außerdem griff auch zu Beginn des
Jahres 1267 Graf Theobald von der Champagne
nach seiner Rückkehr aus Navarra ein .
Inzwischen hatte sich Papst Clemens IV., dem an der Organisation
eines Kreuzzuges gelegen war, im November 1266 an den französischen
König Ludwig IX. gewandt und ihn um Vermittlung eines Friedens
zwischen Bar und Luxemburg ersucht. Die Aufgabe war für den König
nicht so einfach, weil die Feindseligkeiten zwischen den Grafen von Bar
und Champagne eine verbissene Entwicklung nahmen. Der Graf von der Champagne
schlug ein Ersuchen des von Bar um Vermittlung durch den französischen
König oder den Bischof von Auxerre und den Herzog von Burgund aus.
Im März 1267 erfahren wir dann von ernstlichen Bemühungen von
luxemburgischer
Seite um die Freilassung des Grafen Heinrich. Zu diesem Zeitpunkt
scheinen die Verhandlungen darüber schon weitgehend gediehen gewesen
zu sein, denn der Graf von der Champagne lieh damals eine größere
Geldsumme für die Freilassung des LUXEMBURGERS
an dessen Gemahlin, wobei der Herzog von Ober-Lothringen Bürgschaft
für die Rückzahlung leistete. Der Herzog hat auf luxemburgische
Bitten hin auch mit dem französischen König über die ganze
Angelegenheit verhandelt. Nicht lange danach erhielt Graf Heinrich seine
Freiheit. Er hat am 2. Mai 1267 sein Bündnis mit dem oberlothringischen
Herzog erneuert. Die allgemeinen Spannungen scheinen damals noch stark
gewesen zu sein, denn der Graf von Bar verpflichtete sich Ludwig, den Sohn
des Grafen von Chiny und Loon, in dieser Zeit zur Hilfeleistung im Krieg
gegen Luxemburg und Ober-Lothringen. Doch dürften sich die offenen
Feindseligkeiten mit Bar nicht erneuert haben, da eine andere Entwicklung
einsetzte.
Gleichzeitig läßt sich nämlich eine Verschiebung
der politischen Fronten erkennen. Nach Freilassung des Grafen von Luxemburg
waren der Bischof von Metz und der Graf von Bar in Streit geraten. Es ging
dabei um die Verteilung des Lösegeldes, das der LUXEMBURGER
gezahlt hatte, wovon Bischof Wilhelm die Hälfte verlangte. Als der
Graf das verweigerte, schritt der Bischof zu Verwüstungen auf dem
Gebiet von Bar. Angesichts dessen näherte sich der Graf dem Herzog
von Ober-Lothringen und schloß mit ihm im Juli 1267 ein Bündnis
gegen den Bischof, wobei die Stadt Metz von den Feindseligkeiten ausgenommen
sein sollte. Allerdings wurden alle anderen Bündnisverpflichtungen
der Vertragspartner davon nicht berührt. Im August 1267 hat der Graf
von Bar die Absprachen noch eigens auf alle kirchlichen Einrichtungen erweitert,
die sich unter dem Schutz des Herzogs befanden. Dieser dachte damals aber
noch an eine Vermittlung des Streites, wofür von ihm und dem Metzer
Bischof der Graf von der Champagne angenommen wurde. Der Friede kam am
1. Februar 1268 zustande, die näheren Bestimmungen sollten noch durch
eine Übereinkunft ausgearbeitet werden, die jedoch beim Tode des Metzer
Bischofs im Jahre 1269 noch nicht in Kraft war.
Indessen kam der französische König in seiner
Vermittlung zwischen Bar und Luxemburg nur langsam voran. Die Hauptverhandlungen
wurden im Oktober 1267 in Reims geführt. Dort verbürgte sich
Graf Theobald von der Champagne dafür,
dass der Graf von Luxemburg den Spruch des Königs anerkennen werde.
Eine ähnliche Bürgschaft leistete auch der Graf von Flandern.
Ebenso erklärte der Herzog von Ober-Lothringen auf Bitten des Grafen
von Luxemburg selbst, er werde diesen nicht mehr unterstützen, wenn
er den Schiedsspruch König Ludwigs
nicht annehmen werde. Die weiteren Verhandlungen gestalteten sich sehr
umständlich, wie aus den uns erhaltenen Eingaben der Beteiligten an
den französischen König zu ersehen ist.
Ludwig IX. fällte
im September 1268 seinen Schiedsspruch, bei dem der Graf von Luxemburg
recht gut abschnitt. Alle Lehensregelungen, die um die Herrschaft Ligny
mit dem Grafen von der Champagne getroffen worden waren, wurden aufgehoben.
Der Zustand wurde auf den Heiratsvertrag des Grafen Heinrich aus dem Jahre
1231 zurückgeführt, als seine Gemahlin Margarethe, die Tochter
des Grafen Heinrich von Bar, Ligny als Heiratsgut erhalten hatte unter
der Bedingung, dass das Gebiet an niemand, außer an Mitglieder des
Hauses BAR aufgetragen werden dürfe. Insofern hatte im Schiedsspruch
Ludwigs
IX. der Standpunkt des Grafen von Bar gesiegt. Dagegen wurde
die weitere Regelung, die im Jahre 1262 zwischen Luxemburg und Bar getroffen
worden war, in Frage gestellt. Damals war der Graf von Bar für Ligny
der Lehensmann des LUXEMBURGERS geworden
und hatte das Gebiet dann als Afterlehen an Walram, den zweiten Sohn des
LUXEMBURGERS, übertragen. Der
Weiterbestand dieser Regelung wurde im Schiedsspruch des französischen
Königs von der Entscheidung Walrams selbst für oder gegen eine
Lehensabhängigkeit von Bar abhängig gemacht.
Hier lag ein entscheidender Punkt für den ganzen
Schiedsspruch, ein Punkt, um den es anscheinend verschiedene Deutungen
gegeben hat. Deshalb hat König Ludwig
in einer eigenen Erklärung vom November 1268 nochmals klargestellt,
die Lehensabhängigkeit Walrams hänge allein von dessen Willensäußerung
ab, und der Graf von Bar sei gehalten, ihn gegebenenfalls aus dem Lehensverhältnis
zu lösen. Diese Lösung hat der Graf sofort vollzogen. Die Bestimmung
richtete sich im Grunde genommen gegen ihn. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass schon zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs bekannt war, Walram neige auf
die Seite des Grafen von der Champagne, dessen Lehensmann er im Januar
1271 geworden ist, so dass doch im Schiedsspruch Ludwigs
IX. eine Begünstigung des Grafen von der Champagne liegen
könnte. Sehr wahrscheinlich war die zweite Erklärung des französischen
Königs durch Widerstand des Grafen von Bar bedingt, denn im gleichen
Monat November 1270, in dem sie erlassen wurde, gab der Graf bekannt, alle
Abmachungen bezüglich Lignys seien nichtig und Walram sei nicht mehr
sein Lehensmann. Im Jahre 1270 hat auch Graf Heinrich von Luxemburg engere
Lehensbande zur Champagne geschlossen. Gegenüber dem Grafen von Bar
wurde der LUXEMBURGER im Schiedsspruch
des französischen Königs lediglich zu einer finanziellen Entschädigung
verpflichtet. Im September 1274 hat sich Walram übrigens für
Ligny wieder für eine Lehensabhängigkeit von Bar entschieden.
Der Inhalt der von ihm darüber ausgestellten Urkunde läßt
eine Wiederherstellung des alten Zustandes von 1262 erkennen, so dass der
Graf von Bar seinerseits für Ligny jetzt wieder von Luxemburg lehensabhängig
war.
Das Mißtrauen zwischen den Grafen von Luxemburg
und von Bar hielt indessen an. Graf Heinrich hatte sich bereits im Jahre
1266 zum Kreuzzug verpflichtet und befürchtete nun wohl für die
Zeit seiner Abwesenheit irgendwelche Aktionen von seiten des Grafen von
Bar. Offensichtlich hielt er den Schutz, den die Kirche den Kreuzfahrern
gewährte, nicht für ausreichend, um die Sicherheit seiner zurückbleibenden
Söhne Heinrich und Walram zu gewährleisten. Ein neuerliches Zusammengehen
mit dem Herzog von Ober-Lothringen schien deshalb wünschenswert. Diesem
wurde eine Schadloshaltung für die Verluste während des letzten
Krieges zugesichert, während er seinerseits zusagte, die in seinem
Besitz befindlichen Bürgschaftsbriefe zurückzugeben. Gleichzeitig
schloß der Herzog mit den beiden Söhnen des Grafen einen Bündnisvertrag
gegen den Grafen Theobald von Bar, in dem er versprach, Luxemburg zu helfen,
wenn es die Not erfordere. Beide Seiten verpflichteten sich außerdem,
sich nicht mit der Stadt Metz oder dem Bischof von Metz gegeneinander zu
verbünden. Jedoch besorgte sich Graf Heinrich noch eine besondere
Sicherheit, um durch dieses Bündnis seiner Söhne nicht Gefahr
zu laufen, eventuell den Schutz der Kirche zu verlieren, der ihm als Kreuzfahrer
zustand. Der Herzog versicherte nämlich in einer eigenen Urkunde,
Heinrichs Söhne seien erst nach der Rückkehr des Vaters vom Kreuzzuge
zur Bündnishilfe an Ober-Lothringen verpflichtet.
Die Zusage zur Bündnishilfe galt also zunächst
nur einseitig für den Herzog, falls Luxemburg von Bar angegriffen
werden sollte. Graf Heinrich hat sich dann noch verbunden, die Absprachen
für den Fall des Todes Herzog Friedrichs
auch auf dessen Sohn und Nachfolger Theobald auszudehnen. Auf der andern
Seite erhielt jetzt Friedrich die Verfügung über die Burg
Montclair. Außerdem wurde ihm Sicherheit gegeben, das für
ihn wichtige Diedenhofen werde nur mit seiner und seiner Nachkommen Einverständnis
von Luxemburg verkauft werden, eine Verpflichtung, die dann Friedrich
seinerseits für Longwy einging. Im gleichen Jahr 1269 konnte dann
der Herzog seine Stellung im Osten seines Gebietes weiter ausbauen. Der
ehedem im Jahre 1261 vom Grafen von Zweibrücken getätigte Kauf
der Schwarzenburg wurde erweitert, es kamen noch Lockweiler
und die Hälfte der Burg Liebenberg bei St. Wendel hinzu, und
schließlich gaben die Zweibrücker auch die Burg Mörsberg
im Raum von Chateau-Salins an den Herzog.
Noch ehe Graf Heinrich von Luxemburg vom Kreuzzug zurückgekehrt
war, hatte sich die Politik seiner Söhne geändert. Die Gründe
hierfür sind nicht zu erkennen, man kann lediglich Vermutungen aus
einigen Tatsachen erschließen. In dieser Zeit haben nämlich
die LUXEMBURGER ihre Herrschaft kräftig
ausgedehnt, indem sie die Lehensabhängigkeit des Hauses VIANDEN von
ihnen entsprechend nutzten. In der Eifel traf das im Raum von Dollendorf
und Blankenheim auf oberlothringische Interessen, es ist aber auch nicht
ausgeschlossen, dass Herzog Friedrich
überhaupt die Lehensabhängigkeit Viandens von Luxemburg nicht
genehm war. Das klingt an in einer Urkunde Heinrichs von Schönecken
und Friedrichs von Neuerburg von Ende 1270 mit Versprechungen an die Gräfin
von Luxemburg und deren Söhne, in der die beiden Aussteller in ziemlich
energischen Worten die LUXEMBURGER
zur Hilfe gegen den Herzog auffordern. Dieser besaß in den Auseinandersetzungen
als Verbündeten Gerlach von Dollendorf, der mit der gleichnamigen
Tochter der Blieskasteler Adelheid aus deren Ehe mit Gottfried von Arnsberg
verheiratet war und demgemäß sein Vetter und ein Neffe von Graf
Rainald von Blieskastel war. Gerlach konnte so auch künftig in
der Blieskasteler Frage eine Rolle spielen.
Inzwischen hatten sich seit Frühjahr 1270 die Beziehungen
Luxemburgs zu Bar zu normalisieren begonnen. Die
luxemburgischen Schulden aus dem letzten Kriege waren weitgehend
abgetragen, und man hatte weitere Fragen über die gegenseitigem Rechte
geregelt. So kam es zu Beginn des Jahres 1271 zu einem Bündnis der
LUXEMBURGER Brüder mit Graf Theobald
von Bar gegen Herzog Friedrich, wobei
der jüngere Heinrich versprach, auch seinen Vater nach dessen Rückkehr
vom Kreuzzuge für dieses Bündnis zu gewinnen. Von Bedeutung ist
dabei, dass die LUXEMBURGER und der
Graf von Bar sich verpflichteten, kein Bündnis mit dem erwählten
Bischof Lorenz von Metz einzugehen, denn hier spielt eine Angelegenheit
hinein, die bald neue politische Gruppierungen verursachen sollte. Gleichzeitig
kamen der Bischof von Metz und Herzog Friedrich
zur Regelung der zwischen ihnen schwebenden Streitfragen. Auf der
andern Seite festigte sich jetzt der luxemburgische
Einfluß auf Vianden, denn der dortige Graf Philipp erklärte
sich am 17. Februar 1271 zum luxemburgischen
Lehensmann. Auch am Rhein, an der Mosel und in der Eifel erweiterte sich
die luxemburgische Stellung.
Graf Heinrich von Luxemburg hat sich bei seiner Rückkehr
vom Kreuzzuge der Politik seiner Söhne angeschlossen und einen entsprechenden
Vertrag mit dem Grafen von Bar geschlossen. Anscheinend ist es dann zu
Kämpfen gekommen, denn am 24. Juni 1271 gewährten Herzog
Friedrich und sein Verbündeter Gerlach von Dollendorf den
Verbündeten von Luxemburg-Vianden einen Waffenstillstand. Es setzten
anschließend offensichtlich eifrige Verhandlungen ein. Nachdem nämlich
der erste Waffenstillstand, der am 8. September 1271 ablaufen sollte, am
4. September bis Allerheiligen verlängert worden war, wurde er bereits
am 7. September nochmals auf 2. Februar des folgenden Jahres ausgedehnt
und am 31. Dezember 1271 bereits wieder bis zur Osteroktav.
Es ist möglich, dass diese ständigen Verlängerungen
bedingt waren durch Gegensätze, die seit dem Jahre 1269 bei der Bischofswahl
für Toul zwischen Ober-Lothringen und Bar auftraten, und durch einen
andern politischen Faktor, der sich hier und da bereits andeutend geltend
gemacht hatte, jetzt aber stärker in den Vordergrund trat. das Verhalten
des Bischofs von Metz. Ehedem hatte Bischof Wilhelm von Metz im Jahre 1267
bei der Regelung seines Streites mit dem Grafen von Bar bedeutende finanzielle
Verpflichtungen gegenüber diesem und Herzog Friedrich eingehen
müssen. Diese Verpflichtungen hatte er nicht einhalten können.
Sein Nachfolger Lorenz hatte zunächst versprochen, die Schulden auszugleichen.
Der Graf von Bar und Herzog Friedrich
hatten sich inzwischen bereits der dem Bistum gehörenden Burg Conde-sur-Moselle
als Pfand bemächtigt, die sich nachweislich seit dem Jahre 1266 in
ihrem Besitz befand. Durch einen Vertrag vom 27. Januar 1271 wurde dann
bestimmt, dass Bischof Lorenz an Herzog Friedrich
innerhalb der nächsten drei Jahre die Summe von 8.000 Pfund
zu zahlen habe, wogegen nach Erhalt des Geldes dieser das von ihm besetzte
Bistumsgebiet räumen sollte. Vermutlich ist eine ähnliche Regelung
auch mit dem Grafen von Bar erfolgt.
Indessen war es Bischof Lorenz nicht möglich, all
diese Zusagen zu erfüllen. So kam es schon sehr bald zu neuen Feindseligkeiten,
wobei der Bischof zunächst im Jahre 1271 einige Erfolge verbuchen
konnte, indem er Conde und Conflans eroberte. Für diese Auseinandersetzungen
suchte er sich auch Bundesgenossen zu sichern und wandte sich an die Lichtenberger,
die ihm Hilfe zusagten. Sie besaßen nämlich ein Interesse daran,
die Macht des Herzogs von Ober-Lothringen nicht allzu groß werden
zu lassen. Im Jahre 1272 fanden sich Konrad von Lichtenberg, Kantor in
Straßburg, und sein Bruder Friedrich, Kanonikus in Metz, beim Heere
des Bischofs in Marsal ein. Kurz darauf konnte Herzog
Friedrich einen Vorstoß unternehmen und wahrscheinlich
bei Hattigny am 25. September 1272 den Metzer Bischof und die Lichtenberger
gefangen nehmen. Die Gefangenen dieses Gefechtes wurden unter Herzog
Friedrich und Graf Theobald aufgeteilt, der Bischof von Metz
wurde dem Grafen zugesprochen, die Lichtenberger Brüder und ihre Gefolgsleute
dem Herzog. Die Lichtenberger fanden jetzt Hilfe beim Grafen Heinrich von
Zweibrücken, der sich für sie verbürgte und ihnen im Januar
1273 eine vorläufige Freilassung besorgte. Konrad von Lichtenberg
scheint schon bald darauf seine endgültige Freilassung erhalten zu
haben, mußte dazu aber am 16. Februar 1273 ein bedeutsames politisches
Zugeständnis machen. Da er Aussicht besaß, in Straßburg
zum Bischof erhoben zu werden, gab er das Versprechen ab, in diesem Falle
sich jederzeit mit dem Herzog gegen jedermann zu verbinden. Eine ganze
Reihe von Herren aus dem lothringischen Raum traten als Garanten dieses
Versprechens auf, darunter Erzbischof Heinrich von Trier und die Grafen
von Leiningen, Zweibrücken und Lützelstein. Vermutlich nach der
Einigung mit den Lichtenbergern war Herzog Friedrich
zum allgemeinen Frieden geneigt, wobei er nicht mehr auf die
Belange des Grafen von Bar achtete. Er nahm deshalb Verbindung mit dem
Bischof von Metz auf, der aus der Gefangenschaft hatte entkommen können.
Durch ihn wurde er am 24. Februar 1273 von dem gegenüber dem Grafen
von Bar geleisteten Eide gelöst.
Zur endgültigen Regelung der Angelegenheiten wurde
noch Papst Gregor X. bemüht, als er im April 1274 das Konzil in Lyon
eröffnete. Hier erschienen der inzwischen zum Bischof von Straßburg
gewählte Konrad von Lichtenberg und sein früherer Verbündeter,
Bischof Lorenz von Metz. Auch der Graf von Bar war anwesend. Der Papst
hatte sich schon einige Zeit zuvor an König
RUDOLF
gewandt und ihn gemahnt, die Kirche von Metz zu schützen.
Der König dürfte auch entsprechende Mahnungen an deren Feinde
gerichtet haben. Durch Vermittlung des Papstes kam am 7. Juni 1274 ein
Abkommen zwischen Bischof Konrad von Straßburg und Herzog
Friedrich zustande. Der Herzog war offensichtlich zu einem gewissen
Nachgeben bereit, weil er inzwischen zum Grafen von Bar in Gegensatz geraten
war. So wurden die ursprünglich vom Bischof eingegangenen Verpflichtungen
etwas gemildert, er war nur noch strikte gehalten, dem Bischof von Metz,
mit dem noch kein Friede bestand, keine Hilfe gegen den Herzog zu leisten.
Seine Lichtenberger Verwandten durfte er bei eventuellen Streitigkeiten
gegen den Herzog unterstützen, solange sie sich an den Rechtsweg hielten,
beim Trierer Erzbischof ist ihm das für eigentlich Trierer Angelegenheiten
ohne Einschränkung gestattet. Wichtiger war es wohl im Augenblick
für den Herzog, dass der Bischof ihm Hilfe gegen den Grafen von Bar
versprechen mußte. Wenig später am 27. Juni 1274 hat König
RUDOLF in Hagenau die zwischen beiden geschlossenen Abmachungen
bestätigt und auch die in Gefangenschaft geratenen Straßburger
Bürger darin einbezogen. Mit dem Bischof von Metz schloß der
Herzog am 20. Juni 1274 Frieden, wobei keine besonderen Veränderungen
eingetreten sind. Wegen der Gefangenschaft des Bischofs war der Herzog
exkommuniziert worden. Er wurde auch wahrscheinlich im Juni 1274
aus dieser Exkommunikation gelöst gegen das Gelöbnis, nicht gegen
diejenigen vorzugehen, die dem Bischof ehedem zur Flucht verholfen hatten.
Mit der Überwachung über die Zusagen des Herzogs wurden der Abt
von St. Mihiel und der Offizial des Bistums Verdun beauftragt. Der endgültige
Vertrag zwischen Bischof und Herzog wurde in Lyon am 7. Dezember 1274 abgeschlossen.
Den Frieden zwischen dem Grafen von Bar und dem Bischof hat der Papst am
8. August 1274 zustande gebracht.
Wie schon angedeutet, hatten sich inzwischen die Fronten
wiederum geändert, Ober-Lothringen war erneut zum Gegner von Bar geworden.
Im April 1274 hatte
Herzog Friedrich mit
Erzbischof Heinrich von Trier ein Bündnis gegen den Grafen Theobald
von Bar geschlossen. Beide Vertragsschließende einigten sich dabei
über die Burg Montelair, die endgültig als Trierisches
Lehen an den Herzog kommen sollte, sobald er die Rechte erworben haben
würde, die die Frau von Montclair bzw. deren Erben noch an der Burg
besaßen. Diese Rechte wurden ihm am 8. Oktober 1277 vom Grafen von
Luxemburg übertragen, die von Trier waren ihm schon beim Vertragsschluß
im August gewährt worden. Indes war es mit Bar nicht zu einem Kriege
gekommen, vielmehr wurde am 8. Juli 1274 in Lyon auch zwischen Herzog
Friedrich und Graf Theobald Friede
geschlossen. Beide unterwarfen sich dem Schiedsspruch der Herren von Salins
und Montfaucon.
Für Ober-Lothringen war somit im Sommer 1274 ein
Friedenszustand eingetreten. Auch mit der deutschen Reichsgewalt befanden
sich die Verhältnisse in einem durchaus guten Zustand. Mit dem seit
dem Jahre 1273 in Deutschland erhobenen König
RUDOLF VON HABSBURG war Herzog Friedrich
verwandt. Bei der Zusammenkunft des Königs mit dem Papst
in Lausanne im Oktober des Jahres 1275 war der Herzog zugegen und hat sich
zum Kreuzzug verpflichtet. Indes ist dieser allgemeine Friedenszustand
doch nicht von allzulanger Dauer gewesen. Neue Verwicklungen entstanden
für das Herzogtum Ober-Lothringen mit dem Bistum Metz, sie standen
in Verbindung mit dem Erbe der Grafschaft Blieskastel. Dort starb im Jahre
1273 die Gräfin Elisabeth und etwa ein Jahr später auch ihr Gemahl
Rainald. Aus ihrer Ehe waren keine Nachkommen vorhanden.
Der Graf von Salm als Gemahl von Elisabeths jüngerer
Schwester Loretta, erhob anscheinend Anspruch auf das Gesamterbe. Es gelang
ihm offensichtlich auch, sich der Schaumburg zu bemächtigen, denn
im April 1275 belehnte er Tilman und Nikolaus von Hagen mit zwei Dörfern,
wofür diese sich zur Burgwache auf dem Schaumberg verpflichteten.
Ob er auch Blieskastel in seine Gewalt gebracht hat, läßt sich
nicht ersehen, dürfte aber wahrscheinlich sein. Dadurch kam Uneinigkeit
unter die gesamten Erbberechtigten. Zu ihnen gehörten noch die mit
Gerlach von Limburg verheiratete Imagina, Mathilde mit Friedrich von Blankenheim,
Gottfried von Arnsberg als Gemahl der bereits verstorbenen Adelheid, und
Kunigunde mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Da Engelbert schon bald
darauf in diesem Zusammenhang nicht mehr genannt wird, scheint er mit seinen
Ansprüchen ausgeschieden zu sein. Das Erbe der jüngsten Schwester,
der Gemahlin Egenolfs von Urslingen, war nach ihrem Tode durch ihren Sohn,
Ulrich von Rappoltstein, am 12. September 1274 an den Grafen Rainald
verkauft worden, es wurde demnach von Herzog Friedrich
beansprucht, der auf die Nachlassenschaft seines verstorbenen
Oheims Anspruch erhob. Die Rechte der Gräfin Adelheid von Arnsberg
wurden jetzt von ihrem Sohn Ludwig vertreten, der sich auf die Seite Herzog
Friedrichs stellte. Das geschah
im April 1275, als er in Gegenwart
König
RUDOLFS unter dessen Bestätigung den Herzog zu seinem Stellvertreter
ernannte. Auch Ludwigs Schwester Adelheid, die mit Gerlach von Dollendorf
verheiratet war, hatte bereits am 13. Mai 1274, noch zu Lebzeiten des Grafen
Rainald, mit ihrem Gemahl auf alle Ansprüche, die ihnen in Püttlingen
zufallen könnten, zugunsten Herzog Friedrichs
verzichtet.
Dieser hat bezüglich seines weiteren Vorgehens in
der Blieskasteler Erbfrage am 4. April 1275 mit dem Grafen Heinrich von
Zweibrücken, der sich der ganzen Sache annahm, eine Vereinbarung getroffen.
Danach trat der Herzog für eine Aufteilung des Erbes zu gleichen Teilen
unter die fünf verbliebenen Berechtigten ein. Der Text läßt
erkennen, dass der Graf von Salm damit nicht einverstanden war, aus einer
Erklärung vom Oktober 1275 geht zudem hervor, dass er dem Herzog ein
Fünftel des Erbes nicht zubilligen wollte. Der Graf von Zweibrücken
wollte nun einen Tag bestimmen, auf dem über die Teilung verfügt
werden sollte. Sollte der Graf von Salm seine Zustimmung dazu nicht geben,
dann wollte der Graf von Zweibrücken Herzog
Friedrich aktiv unterstützen. Garanten dieser Abmachungen
wurden die Grafen Heinrich von Luxemburg und Friedrich von Leiningen, die
bei Nichterfüllung der Zusagen des Zweibrückers den Herzog gegen
diesen unterstützen wollten.
Eine eigentliche Vermittlung im Erbstreit konnte indes
der Graf von Zweibrücken nicht erreichen. Er brachte aber am 29. Mai
1275 mit Unterstützung der Grafen Heinrich und Johann von Spanheim
und des Wildgrafen Emicho eine Versammlung der Erben zustande, in der sich
die Grafen von Salm und Arnsberg und die Herren von Limburg und Blankenheim
gegenseitig verpflichteten, ihren Anteil gegebenenfalls nur an Miterben
zu verkaufen. Indessen fühlte sich der Graf von Zweibrücken jetzt
offensichtlich unsicher. Er suchte eine Stütze am Bischof von Metz
zu finden und erklärte sich am 6. Juli 1275 in sehr verbindlichen
Formen zu dessen ligischem Vasallen vor allen andern, den Kaiser ausgenommen.
Da die Urkunde auch das Siegel des Grafen von Salm trägt, war zu diesem
Zeitpunkt der Übergang des Grafen von Zweibrücken zu dessen Partei
vollzogen. Der Bischof von Metz seinerseits verstärkte jetzt seine
Stellung gegenüber
Herzog Friedrich,
vor allem regelte er Meinungsverschiedenheiten mit Jakob von Warsberg und
band ihn fester an das Bistum, weil er im Kampf gegen den Herzog eine beachtliche
Stütze darstellen konnte. Herzog Friedrich hatte dagegen im
Juli 1275 den Grafen Simon IV. von Saarbrücken zum Verbündeten
gewonnen.
Der Graf von Saarbrücken war an sich ein Vasall
des Bischofs von Metz, in diesem Vasallenverhältnis bestanden jedoch
seit dem Jahre 1271 einige Schwierigkeiten. Ehedem war im Jahre 1234 mit
Graf Simon III. die männliche Linie in Saarbrücken ausgestorben.
Der Graf war zuvor im Jahre 1227 mit Bischof Johann von Metz einen Vertrag
eingegangen, wonach die Grafschaft als Metzer Lehen an seine älteste
Tochter Loretta und nach ihrem eventuellen Tode an die zweite Tochter Mathilde
übergehen sollte. Im Jahre 1271 war dann tatsächlich die Grafschaft
an Mathilde gefallen. Aber der jetzige Bischof Lorenz von Metz erhob Einspruch
dagegen, indem er behauptete, für die Metzer Lehen gelte die weibliche
Erbfolge nicht, die Grafschaft Saarbrücken sei also durch das Fehlen
eines männlichen Erben an das Bistum Metz zurückgefallen. Die
Gräfin Mathilde wollte er offensichtlich nicht zur Huldigung zulassen.
Auf Aufforderung des Bischofs hin verhängte darauf zu Ende des Jahres
1271 der Dekan von St. Arnuat über die Gräfin die Exkommunikation
und über die Grafschaft das Interdikt. Mathilde stand damals bereits
in guten Beziehungen zu Herzog Friedrich,
von dem sie einige Lehen hielt, und von dem sie Unterstützung erwarten
konnte, da er sich ja mit dem Metzer Bischof in Streit befand. Die Auseinandersetzung
um die Saarbrücker Erbfolge zog sich indessen hin und war auch bei
Mathildes Tode noch nicht geregelt. Ihr Sohn Simon IV. war dadurch zu seinem
Bündnis mit Herzog Friedrich veranlaßt,
durch das er sich wohl eine Anerkennung seiner Erbrechte auf Saarbrücken
erhoffte.
In der Blieskasteler Erbfrage ging der Bischof von Metz
jetzt von der ehedem im Jahre 1226 getroffenen Regelung ab, er erklärte
im Oktober 1275, die Grafschaft Blieskastel sei mangels eines männlichen
Erben an das Bistum heimgefallen. Auf dieser Grundlage verhandelte er mit
dem Grafen von Salm, der sich zunächst grundsätzlich verpflichtete,
keinerlei Ansprüche des Herzogs von Ober-Lothringen auf das Erbe anzuerkennen.
Er wiederum war der Meinung, der Bischof solle Blieskastel entweder als
Lehen an die Erben der fünf Schwestern geben, von denen eine seine
Gemahlin sei, oder allein an die Erben der letzteren. Eine volle Entscheidung
traf der Bischof jetzt noch nicht. Er nahm wohl den ältesten Sohn
des Grafen als ligischen Vasallen an und erkannte ihm ein Fünftel
des Blieskasteler Lehens zu, die andern vier Fünftel behielt er zunächst
für sich. Sollte aber zu Recht erwiesen werden, dass die Grafschaft
heimgefallen sei, dann sollte der Sohn des Grafen die Hälfte erhalten,
über die andere Hälfte wären noch Regelungen mit den übrigen
Erben anzustreben. Der Graf von Salm sollte außerdem versuchen, Mörchingen
aus der Lehensabhängigkeit des Herzogs von Ober-Lothringen zu lösen
und es wieder von Metz zu Lehen nehmen. Auch hier zeigen sich also die
Spannungen zwischen dem Bischof und Herzog Friedrich,
wobei der Bischof wiederum die Unterstützung Bischof Konrads von Straßburg
erhielt. Diesem ging es dabei um den Besitz von Reichshofen im Elsaß,
das seit dem Jahre 1232 von Herzog Matthaeus II. von Ober-Lothringen
dem Straßburger Bischof als Lehen aufgetragen worden war, wobei die
Burg in seinem Besitz geblieben war. Es lag in der Zielsetzung Bischof
Konrads, Reichshofen aus dem oberlothringischen Lehensverband zu lösen.
Über Kriegshandlungen wird uns aus dem Jahre 1276
von einer Niederlage
Herzog Friedrichs gegenüber
dem Grafen von Zweibrücken auf der Wattweiler Höhe berichtet.
Es ist also auffallend, dass die ersten Gefechte mit dem Grafen von Zweibrücken
stattfanden, der an sich mit der Erbfrage in Blieskastel nichts zu tun
hatte. Darin kommt wohl zum Ausdruck, dass die gesamte Frage sich jetzt
zu einem Gegensatz entwickelt hatte zwischen
Herzog
Friedrich und Bischof Lorenz von Metz, als dessen ligischer
Vasall der Graf von Zweibrücken eingreifen mußte. Möglicherweise
hängt es mit dieser Niederlage Friedrichszusammen,
dass er wieder Anschluß an König RUDOLF
suchte. Im Mai 1276 weilte er beim Grafen von Pfirt, wo auch der König
anwesend war, und Ende Juni finden wir ihn wiederum in Hagenau am Hofe.
Auch nach anderer Seite hin hielt Friedrich
nach Verbündeten Ausschau. Im August 1276 regelte er seine
Verhältnisse zum Hause VAUDEMONT, und im Januar 1277 versprach der
dortige Graf Heinrich mit seinen drei Söhnen, dem Herzog gegen Metz
zu helfen. Der Stadt Longwy gewährte er im November 1276 einen Freiheitsbrief
gegen entsprechende militärische Hilfsverpflichtungen. Im Januar 1277
erklärte er, sich in dem Streit mit Metz dem Urteil des Grafen von
Luxemburg unterwerfen zu wollen. Gleichzeitig gewann er den LUXEMBURGER
stärker für sich indem er auf alle Ansprüche auf die Grafschaft
Vianden verzichtete. Anscheinend jedoch machte der Bischof zu der Vermittlung
des Grafen von Luxemburg Schwierigkeiten, denn der Herzog gestand ihm zu,
in der Streitsache das Urteil Heinrichs von Blankenberg anzurufen. Sollte
er das nicht tun, dann sollte auch die Aktion des Grafen von Luxemburg
erloschen sein. Einen Erfolg hatte das Ganze nicht. Im Mai 1277 fand ein
Gefecht bei Mörsberg statt, bei dem dieses Mal der Metzer und der
Straßburger Bischof zusammenwirkten. Das Treffen verlief zu Ungunsten
Herzog
Friedrichs. Vielleicht hat als Folge davon der Graf von Saarbrücken
sich am 2. Juli 1277 mit dem Bischof von Metz geeinigt, dem er die Huldigung
für seine Grafschaft leisten konnte.
Indessen hat sich Graf Heinrich von Luxemburg beim Grafen
Theobald von Bar für Herzog Friedrichverwandt
und von ihm das Versprechen erhalten, dem Bischof von Metz in dessen Krieg
gegen Ober-Lothringen nicht über dasjenige hinaus zu helfen, wozu
er als Metzer Lehensmann verpflichtet war. Zur gleichen Zeit begann sich
die Situation zu ändern. An die Einigung vom 29. Mai 1275, wonach
die Erben ihre Rechte an Blieskastel nur unter sich veräußern
sollten, hatte sich Gerhard von Blankenheim nicht gehalten. Er verkaufte
unter Zustimmung seines Lehensherrn, des Grafen von Luxemburg, seine Ansprüche
auf Blieskastel, darunter Püttlingen und die Schaumburg an Herzog
Friedrich. Dieser hatte zuvor bereits im Mai 1277 die Ansprüche
Gerlachs von Dollendorf auf Püttlingen aufgekauft. Soviel ersichtlich
ist, besetzte er sofort die Schaumburg. Der Kaufakt wurde nicht allgemein
anerkannt, weil die Lehensherrlichkeit des Grafen von Luxemburg über
die verkauften Gebiete bestritten war. Der Vorgang wurde auch offensichtlich
sofort von der Gegenseite angefochten, denn der Herzog erklärte am
8. Juni 1277, er werde sich bezüglich der Schaumburg dem Schiedsspruch
der Herren von Warsberg und Sterpenich fügen, oder dem des Herrn von
Durbuy, falls die beiden sich nicht einigen könnten.
Offensichtlich suchte man nun die gesamte Streitsache
auf eine schiedsrichterliche Basis zu bringen. Am 13. Juli 1277 übertrugen
der Bischof von Metz und Heinrich von Blankenberg ihre Differenzen einem
Schiedsgericht. Am 16. Juli kam man überein, Gobert von Apremont und
dem Bischof von Langres einen Spruch über den Streit zwischen dem
Bischof und Herzog Friedrich zu übertragen,
wobei von seiten des letzteren Graf Heinrich von Luxemburg und sein gleichnamiger
Sohn als Garanten auftraten, indem sie dem Bischof erklärten, sie
würden den Herzog nicht mehr unterstützen, wenn er sich nicht
an den zu erwartenden Schiedsspruch halten werde. Allerdings traf dieser
auch anders geartete Vorbereitungen. Er gewann sich den Grafen von Bar
zum Verbündeten gegen den Bischof von Metz, dem Grafen von Luxemburg
gegenüber versprach er, ihm für die Schaumburg ein gleichwertiges
Lehen zu überlassen und erklärte außerdem, er würde
sich gegenüber den Ansprüchen des Grafen von Salm auf die Schaumburg
dem Urteil des Grafen von Luxemburg unterwerfen. Demgegenüber suchte
die Gegenpartei im August 1277 die Schaumburg zurückzugewinnen, es
waren dabei hauptsächlich der Bischof von Straßburg und der
Trierer Erzbischof beteiligt.
Der Versuch scheiterte aber offensichtlich. Darauf bekundeten
die beiden Bischöfe, in ihrer Gegenwart sei von einer Reihe von Zeugen,
darunter auch Burgmannen von Schaumberg, erklärt worden, die Burg
sei ein Lehen des Bistums Verdun. Auch der Abt von Tholey, der offensichtlich
für seine eigene Stellung besorgt war, bezeugte, seine Abtei gehöre
zu Verdun. Dadurch sollte wohl der vom Grafen von Luxemburg gebilligte
Kaufvertrag des Herrn von Blankenheim ungültig gemacht werden.
Man beschritt nun aber doch den Weg zu Verhandlungen.
Zu Deneuvre kam es zu einer uns nicht näher bekannten vorläufigen
Abmachung zwischen Herzog Friedrich einerseits und Erzbischof Heinrich
von Trier und den Bischöfen von Metz und Straßburg, sowie den
Grafen von Zweibrücken und Salm andererseits, wobei unter Stellungnahme
König
RUDOLFS der Mainzer Propst Friedrich von Leiningen und Rainald
von Hanau zu Vermittlern bestellt wurden. Kurz darauf wurde zwischen Herzog
Friedrich und dem Erzbischof ein
fester Friede geschlossen. In der 2. Hälfte des August 1277 erschienen
dann die Bevollmächtigten
König RUDOLFS
im
Lager vor der Schaumburg und verkündeten ihren Schiedsspruch. Eine
Entscheidung über die Burg selbst wurde indes noch nicht gefällt.
Sie sollte von Herzog Friedrich den
Grafen Friedrich von Leiningen und Heinrich von Zweibrücken übergeben
werden, bis die Streitigkeiten zwischen ihm und dem Grafen von Saim wegen
der Burg geregelt sein würden, wofür ein Termin im September
in Aussicht genommen wurde. Auch die Streitigkeiten zwischen dem Herzog
und dem Grafen von Zweibrücken wurden noch nicht geordnet, sondern
einem eigenen Schiedsgericht übertragen. Das Ganze sollte bis zum
11. November 1277 abgeschlossen sein.
Die Einigung ist allerdings gescheitert, Herzog Friedrich
lieferte die Schaumburg nicht aus. Er begann vielmehr mit neuen Zurüstungen.
Im Oktober 1277 ist ein engeres Zusammengehen mit dem Hause
LUXEMBURG festzustellen. Neben der schon erwähnten Übergabe
des Lehens der Burg Montclair durch den Grafen von Luxemburg trat
Herzog Friedrich seinerseits dem Grafen
die Lehensherrlichkeit über Buzy ab, und eine Reihe von finanziellen
Fragen wurde geregelt. Im Januar 1278 schloß Friedrich mit
Heinrich von Bar, dem älteren Sohn des dortigen Grafen Theobald, ein
Bündnis wiederum gegen die Bischöfe von Metz und Straßburg
und den Grafen von Zweibrücken. Gleichzeitig verpflichtete sich des
Herzogs Sohn Theobald, dem Grafen von Bar gegen den Bischof von Metz und
die Grafen von Chiny und Vaudemont zu helfen. Der Graf von Bar seinerseits
gab das Versprechen ab, sich nicht mit den Bischöfen von Metz und
Straßburg und dem Grafen Heinrich von Zweibrücken gegen den
Herzog zu verbünden. Sollte er jedoch wegen seines Lehensverhältnisses
zum Bistum Metz dem Bischof Hilfe leisten müssen, dann werde er auch
dem Herzog wegen seiner lothringischen Lehen helfen. Dieser seinerseits
gab dem Grafen Theobald die Zusicherung, gegen ihn kein Bündnis mit
dem Bischof von Metz, bzw. den Grafen von Chiny und Vaudemonat, einzugehen.
Die Abmachungen zeigen, dass sich der Graf von Vaudemont von der Seite
von Bar abgewandt hatte, was vermutlich auf Veranlassung des Metzer Bischofs
geschehen war. Dieser verstärkte auch im Oktober 1277 seine Verbindung
zu den Grafen von Zweibrücken und Leiningen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ober-Lothringen, Bar und
Luxemburg wurde jetzt sehr eng, die Tochter des Grafen Theobald heiratete
Herzog
Friedrichs Sohn Matthaeus, und die LUXEMBURGER
zeichneten als Bürgen für die Heiratsabmachungen. Schließlich
hat Friedrich
seine Besitzungen in
der Herrschaft Longwy als freies Allod an Heinrich von Bar, den ältesten
Sohn des Grafen Theobald gegeben, der sie dann als Lehen an Friedrichs
Sohn Matthaeus übertrug. Diese Maßnahme stimmte
streng genommen mit den Verpflichtungen des Herzogs gegenüber Luxemburg
nicht überein, wonach er seine Besitzungen im Gebiet von Longwy nicht
veräußern durfte, und es scheint dadurch auch zu einigen Mißhelligkeiten
gekommen zu sein.
Die Feindseligkeiten gegen Metz zogen sich dann sehr
in die Länge, obwohl schon am 19. April 1278 Gobert von Apremont als
Schiedsrichter auftrat. Im Februar 1279 verpflichtete sich auch Graf Heinrich
von Luxemburg zu einer effektiven Hilfe an Bar gegen den Metzer Bischof.
Die Kämpfe waren weiter gegangen, obwohl Gobert von Apremont seinen
Schiedsspruch zwischen Herzog Friedrich
und dem Bischof von Metz im August 1278 erlassen hatte, wodurch keine wesentlichen
Änderungen verfügt worden waren. Es kam dann im Sommer 1279 zu
einem für den Herzog verlustreichen Gefecht bei Mörsberg gegen
die bischöflichen und städtischen Streitkräfte von Metz,
die auch vom Grafen von Zweibrücken unterstützt wurden. Allerdings
schien sich gleichzeitig eine Änderung anzukündigen. Bischof
Lorenz von Metz hatte sich nämlich nach Rom begeben, wo er im Herbst
1279 starb. Zu seinem Nachfolger wurde Anfang Oktober 1279 Johann von Flandern
designiert, der an sich ein Verwandter des Grafen von Bar war. Die Verhältnisse
scheinen sich zunächst auch friedlich angelassen zu haben. Im Frühjahr
1281 ergaben sich dann aber neue Spannungen, diesmal zur Stadt Metz, ohne
dass die Ursachen dafür festzustellen sind.
Ende Mai 1281 schloß Herzog
Friedrich
mit dem Grafen Theobald von Bar einen neuen Vertrag
gegen die Stadt. Gleichzeitig versprachen sich beide auch gegenseitige
Hilfe gegen den Metzer Bischof, falls dieser zum Angriff schreiten würde,
doch gestanden sich beide zu, wegen ihrer Lehensverpflichtungen dem Bischof
je 20 Mann stellen zu dürfen. Die Urkunde zeigt, dass der Bischof
nicht unmittelbar von der Streitsache betroffen war, dass aber beide Vertragschließende
mit der Möglichkeit seines Eingreifens rechneten. Die Grundlagen für
die Entwicklung bildeten anscheinend Feindseligkeiten, die zwischen dem
oberlothringischen Herzog und der Stadt Metz ausgebrochen waren. Der Bischof
hat jedoch nicht eingegriffen, er hat vielmehr in dem Streit vermittelt.
Er bot sich zum Garanten für die Lösesumme der in Gefangenschaft
geratenen Metzer an, während die eigentliche Friedensvermittlung Guido
von Dampierre übertragen wurde. Am 27. Juli 1281 wurde dann der Friede
zwischen dem Herzog und der Stadt Metz geschlossen, wobei keine Veränderungen
eintraten.
Herzog Friedrich hielt
es jetzt zunächst für angebracht, sich stärker um die Gunst
des deutschen Königs zu bemühen. So weilte er im Februar 1282
in dessen Umgebung in Weissenburg. Bei dieser Gelegenheit versprach er,
keinen Krieg gegen ihn zu führen. Diese Verpflichtung hängt wohl
damit zusammen, dass die drei rheinischen Erzbischöfe seit Frühjahr
1281 eine dem König unfreundliche Haltung eingenommen hatten. Zu Beginn
des Jahres 1282 hatte dieser zwar den Erzbischof von Mainz wieder für
sich gewonnen, doch war noch mit der Feindschaft des Kölners zu rechnen,
und beim Trierer wurde erst im März 1282 eine Gesinnungsänderung
bewirkt. Für König RUDOLF
lag also im Augenblick viel daran, dass seine Feinde im Westen des Reichs
keinen Zuzug gewannen. Auf dieser Grundlage bestand für Herzog
Friedrich wohl die Hoffnung, für seine eigenen Belange
Unterstützung beim König zu finden. Und so sehen wir ihn auch
im März 1282 am Hofe in Oppenheim. Ob er RUDOLF
nach Mainz und wieder zurück nach Oppenheim und weiter nach Hagenau
begleitet hat, läßt sich nicht erkennen, jedenfalls war er aber
Mitte April in Hagenau wieder am Hofe. Auch Ende Juli ist er in Oppenheim
nochmals in der Umgebung des Königs festzustellen. Hier bemühte
sich RUDOLF angesichts der Limburger
Erbschaftsfrage um die Wahrung des Landfriedens in dem von dieser Frage
betroffenen Raum. In der Hauptsache ging es dabei um die Bestrebungen des
Kölner Erzbischofs, den der König wieder auf seine Seite zurückführen
wollte. Des weiteren wollte er die Zustimmung der deutschen Fürsten
zur Übertragung der österreichischen Länder an seine Söhne
gewinnen. In der Urkunde über die Kölner Regelung nennt er unter
denjenigen, die seine Politik unterstützen, auch Herzog
Friedrich.
Indes waren die Fragen um Blieskastel und die Spannungen
zum Metzer Bischof und den Grafen von Zweibrücken und Salm noch nicht
endgültig gelöst. Schon im Juni 1280 läßt sich ein
Streben des Grafen von Salm erkennen, sich eine bessere Aktionsbasis zu
schaffen. Er regelte im April alle mit dem Erzbischof von Trier schwelenden
Angelegenheiten und überließ diesem seine Besitzungen in Bernkastel
und Monzelfeld, die er bisher von Trier zu Lehen getragen hatte. Die Urkunde
weist als Zeugen unter anderen den Bischof von Straßburg und den
Grafen von Zweibrücken auf, was vermuten läßt, dass gleichzeitig
weiter gesteckte Besprechungen stattfanden. Auf der andern Seite übertrug
Ludwig von Arnsberg im April 1280 in Gegenwart König
RUDOLFS in Kaiserslautern seine Besitzungen in Blieskastel auf
Herzog
Friedrich. Es läßt sich vielleicht daraus erschließen,
dass der König dessen Ansprüchen günstig gegenüber
stand. Friedrich
festigte im März 1284 im Raum von Warsberg seine Stellung,
was offensichtlich im Hinblick auf mögliche militärische Auseinandersetzungen
mit dem Bischof von Metz geschah. Mit diesem, es war seit 1282 Bischof
Burchard, konnte
Friedrich zwar einige
Fragen im Mai 1284 regeln, aber gleichzeitig schloß der Bischof mit
dem Grafen von Salm eine Ubereinkunft bezüglich Blieskastels, die
dem Grafen die Unterstützung des Bischofs für den Fall der Unnachgiebigkeit
des Herzogs zusagte. Der Graf übergab Burchard Blieskastel, doch sollten
Hunolstein, Püttlingen und Schaumberg für immer bei Salm verbleiben,
und zwar Püttlingen als Metzer Lehen. Der Bischof hatte übrigens
schon im Dezember 1283 einen Vertrag mit der Stadt Metz geschlossen, in
dem sie sich gegenseitig Hilfeleistung gegen jedermann mit Ausnahme des
Kaisers zusicherten.
Dagegen schied im Juli 1284 das Zweibrücker Grafenhaus
aus dieser Konstellation gegen den Herzog aus. Graf Heinrich war inzwischen
gegen Ende des Jahres 1282 gestorben. Jetzt regelte Herzog
Friedrich das Lehensverhältnis zu seinen Nachfolgern Eberhard
und Walram. Beide erhielten die alten oberlothringischen Lehen ihres Vaters
zu gemeinsamem Besitz übertragen. Die Lehensverpflichtungen Walrams
gingen dabei allen seinen anderweitigen Verpflichtungen voran, während
die seines Bruders Eberhard gegenüber denen zum Metzer Bischof zurückstanden.
Eine gewisse Neutralität haben die Zweibrücker dabei wahren können,
denn sie wurden ausdrücklich von einer Hilfeleistung gegen die Bischöfe
von Metz und Straßburg und den Erzbischof von Trier befreit. Der
Text der Urkunde zeigt, dass das Hauptziel des Herzogs immer noch im Erwerb
von Blieskastel lag. Das geht ganz deutlich aus einer gleichzeitigen Urkunde
hervor, in der Friedrich ein Bündnis mit den Zweibrückern
und mit Heinrich von Eberstein, dem Sohn des Grafen Simon von Eberstein,
einging, in dem Regelungen ins Auge gefaßt werden für den Fall,
dass Friedrich Blieskastel erhalten
werde. Indes genügte der erreichte Abschluß ihm nicht, wahrscheinlich
bei Überlegungen zu dem weiter andauernden Kriege, und so brachte
er zwei Tage später die Zweibrücker zu einer Relativierung ihrer
neutralen Haltung. Danach wurde prinzipiell nur Eberhard von einer Hilfeleistung
gegen den Bischof von Metz befreit, für Walram sollte eine solche
nur für den Fall eintreten, dass er und sein Bruder ihre bis jetzt
gemeinsamen Besitzungen teilten. Ausgenommen blieb für beide auf jeden
Fall eine Hilfeleistung gegen den Bischof von Straßburg, sie versprachen
aber auch, diesen selbst nicht gegen den Herzog zu unterstützen. Ausdrücklich
wird ihre vorherige Befreiung vom Kampf gegen den Erzbischof von Trier
gestrichen.
Die Formulierungen zeigen, dass neben dem Streben nach
Blieskastel für den Herzog auch sein Verhältnis zum Bischof von
Straßburg wieder nach vorne rückte. Er hatte bis dahin seine
Stellung im Elsaß nicht aus den Augen gelassen. Zunächst einmal
ging es um Burg und Ort Reichshofen, die ursprünglich
oberlothringischer Besitz gewesen waren. Wie wir schon sahen, hatte im
Jahre 1232 Herzog Matthaeus II. den Ort dem Straßburger Bistum
zu Lehen gegeben, die Burg hatte er behalten. In Straßburg war man
jedoch darauf gestellt, auch die Burg zu besitzen. Sie war nun vom Straßburger
Bischof bei seiner Hilfeleistung im Jahre 1276 an den Bischof von Metz
erobert worden. Aber schon bald muß sie wieder in den Besitz Herzog
Friedrichs gekommen sein, jedenfalls sehen wir, dass er im März
1280 die Burgwacht auf ein halbes Jahr an Friedrich von Windstein übertrug.
Im Laufe der Jahre gelang es ihm dann, die Vögte von Wasselnheim,
die bisher Lehensleute des Straßburger Bistums gewesen waren, für
sich zu gewinnen. Diese Herren von Wasselnheim bemächtigten sich im
Jahre 1284 der Burg Ochsenstein und setzten sich damit in Gegensatz
zum Bischof von Straßburg. Otto von Ochsenstein, der Stadthalter
König RUDOLFS für das Elsaß
und den Breisgau war, fand Hilfe beim Bischof und bei der Stadt Straßburg.
Sie eroberten im November 1284 die Burg zurück. Auch gingen sie gegen
die Burg Eckerich im Lebertal vor, die ein Lehen des oberlothringischen
Herzogs war. Als Anlaß diente ihnen anscheinend der Umstand, dass
der Besitzer der Burg, Johann Eckerich, von seinen Verwandten ermordet
worden war. Auch Ulrich von Rappoltstein scheint damals für Herzog
Friedrich unzuverlässig gewesen
zu sein, denn dieser entzog ihm Vogteirechte über die Besitzungen
des Klosters Moyenmoutier.
Die Feindseligkeiten im Elsaß zogen sich längere
Zeit hin. Im Mai 1285 kam es schließlich zur Aussöhnung zwischen
der Stadt Straßburg und Herzog Friedrich
wegen der Burg Ochsenstein, wobei der Herzog als Lehensherr auf
alle Schadensersatzansprüche wegen der Zerstörung verzichtete.
Mit Bischof Konrad von Straßburg und dem Landvogt Otto von Ochsenstein
gingen die Feindseligkeiten noch weiter. Inzwischen war jedoch eine bedeutsam
Wendung für Ober-Lothringen an seinen Westgrenzen eingetreten. Auf
den französischen Thron gelangte
Philipp
IV., der zur Gemahlin Johanna,
die einzige Erbin der Grafschaft Champagne, hatte. Wohl unter dem Eindruck
dieser drohenden Gefahr bemühte sich Herzog
Friedrich, im Elsaß zu einem Frieden zu gelangen. Am 31.
Januar 1287 schloß er mit dem Bischof von Straßburg und Otto
von Ochsenstein einen Vergleich. Er machte dabei nicht unbedeutende Zugeständnisse.
Die bei diesen Kämpfen in der Hauptsache umstrittene Burg Reichshofen
gab er auf. Außerdem gestattete er dem Bischof von Straßburg,
den Erzbischof von Trier und die Grafen von Luxemburg und Salm unter Umständen
auch gegen ihn selbst zu unterstützen unter der Voraussetzung, dass
diese dem Bischof von Metz nicht gegen ihn Hilfe leisten würden. Die
Verträge des Bischofs mit den Grafen von Luxemburg und Salm sollten
nach ihrem Ablauf jedoch nicht mehr erneuert werden. Bischof Konrad versprach
noch eigens, dem Bischof von Metz keinen Beistand gegen den Herzog zu leisten.
Seit diesem Vertrag haben die Spannungen zwischen Ober-Lothringen und Straßburg
tatsächlich nachgelassen.
Anschließend wirkten der Bischof von Straßburg
und Otto von Ochsenstein zusammen mit an der Regelung für die Burg
Eckerich. Der Herzog stimmte zu, dass der Bischof bis zum Pfingstfeste
die Burg in Gewahrsam nehme. In dieser Zeit sollte versucht werden, unter
den Erben des ermordeten Johann von Eckerich eine Übereinkunft zu
stiften. In diesem Falle sollte die Burg den Erben ausgeliefert werden.
Käme eine solche Abmachung nicht zustande, dann wäre sie entweder
dem am Morde nicht schuldigen Teil der Erben oder Herzog
Friedrichzu übergeben. Auf jeden Fall sollten die Rechte
des Herzogs an der Burg gewahrt werden, auch wird der Bischof den Erben
keine Unterstützung mehr gegen ihn gewähren. Im Elsaß erhielt
der Herzog jetzt die Unterstützung Ottos von Ochsenstein, was umso
bedeutsamer war, als diesem die Burg Reichshofen als Straßburger
Lehen übertragen wurde.
Die Bedrohung von Frankreich her wird den Herzog auch
veranlaßt haben, sich um eine Regelung des immer noch bestehenden
Streites um Blieskastel zu bemühen. Zum Bischof von Metz scheint seit
jenen Abmachungen im Mai 1284 ein leidliches Verhältnis weiter bestanden
zu haben. So gelang es dem Herzog im September 1286, mit ihm zu einer neuen
Übereinkunft zu gelangen. Friedrich überließ
ihm Blieskastel mit Ausnahme der Rechte, die er gegenüber dem Grafen
von Salm erheben konnte. Der Bischof seinerseits versprach, die Lehensabhängigkeit
von Mörchingen, das der Graf von Salm vom Herzog zu Lehen hielt, zu
achten. Bezüglich Püttlingens wurde anerkannt, es sei noch zu
entscheiden, ob es ein Metzer oder ein lothringisches Lehen sei, und nach
dieser Entscheidung habe sich das weitere Verhältnis zu richten. Diese
Lösung leitete sich wohl aus dem Verhalten des Grafen Rainald von
Blieskastel her, der ja im August 1264
Püttlingen dem Herzog
zu Lehen aufgetragen hatte, ein Akt, der rechtlich umstritten sein konnte.
Der Herzog versicherte außerdem ausdrücklich, er werde sich
nicht mit dem Grafen von Salm zu Ungunsten des Bischofs verständigen.
Auch wurden einige Schuldenprobleme aus früheren Zeiten geregelt.
Der Bischof nahm darauf Blieskastel in seine direkte Verwaltung. Für
den Rest des Jahres 1286 läßt sich feststellen, dass des Herzogs
Beziehungen zu ihm sich in normalem Rahmen entwickelten. Aber im Mai 1273
bestand wieder ein feindseliger Zustand, wobei Friedrich
die Unterstützung des Grafen Theobald von Bar erhielt.
Das anscheinend hatte den Erfolg, dass der Bischof im Juni 1287 die Rückgabe
der Schaumburg innerhalb eines Jahres versprach
Die Unstimmigkeiten, die zwischen Ober-Lothringen und
Luxemburg bestanden, suchte der Herzog ebenfalls zu regeln. In einer Urkunde
vom 24. September 1287 erklärte Graf Heinrich VI. von Luxemburg, alle
Schadensersatzanspräche wegen Longwy seien hiermit erledigt. Indes
blieb der Zustand mit Metz noch immer labil. An sich hatte sich zwar das
Verhältnis wiederum ganz gut gestaltet was aus einigen Urkunden vom
Ende des Jahres 1287 hervorgeht. Dem Bischof half der Herzog noch im Juli
1288 in einer Notlage mit einer Geldsumme aus. Aber auf der andern Seite
hatte sich der Metzer mit dem Grafen von Salm über alle zwischen ihnen
anstehenden Fragen geeinigt. Am 4. August 1288 wurde diese Einigung noch
enger gefaßt, denn der Graf unterwarf sich bezüglich der Angelegenheiten
von Schaumberg und Mörchingen ganz der Leitung des Bischofs. Darauf
zeichneten sich in den folgenden Monaten gewisse Gruppierungen ab. Herzog
Friedrich gab der Gräfin Beatrix
von Luxemburg Vollmachten zur Vermittlung von Stillhalteabkommen. Kurz
zuvor hatte er den Grafen von Jülich zur Beistandsleistung aufgerufen
unter Androhung des Verlustes seiner von Ober-Lothringen abhängigen
Lehen. Auf der andern Seite fanden bereits zu Beginn Oktober 1288 Verhandlungen
zwischen den Bischöfen von Metz und Straßburg statt. Der Straßburger
war damals nach Marsal gekommen. Von den Besprechungen ist uns allerdings
nur eine finanzielle Regelung bekannt geworden.
Zu Beginn des Jahres 1289 verstärkte sich dann die
Aktivität der Metzer Politik. Der Bischof ging in seinem Einverständnis
mit dem Grafen von Salm noch weiter. Am 6. Februar schloß er mit
ihm einen Vertrag, demzufolge die Schaumburg wieder an den Grafen zurückfallen
sollte. Außerdem verpflichtete er sich, ohne diesen keinen Frieden
mit Herzog Friedrich zu schließen.
Es fanden dabei sicherlich noch weitergehende Absprachen statt, denn die
betreffende Urkunde weist auch das Siegel Bischof Konrads von Straßburg
auf. Herzog Friedrich suchte demgegenüber
seine Stellung auszubauen. Im Februar 1289 nahm er Peter von der Brücke
aus der einflußreichen Trierer Familie zum Lehensmann an, sowie Gottfried
von Esch für dessen Besitzungen in Felsberg und Wallerfangen, und
im Mai folgte Gerhard Boucq für seine Besitzungen in Tailioncourt.
Gegenüber seinen Gegnern im Elsaß verband er sich mit dem Grafen
Theobald von Pfirt, der sich am 24. Mai 1289 zu einer Hilfe gegen den Bischof
von Metz und dessen Verbündete östlich der Vogesen verpflichtete.
Ebenso hatte der Herzog schon im März Heinrich von Blankenberg an
sich gezogen, indem er ihm die Burg Eschweg und das Lebertal zu
Lehen übertrug. Diese Lehen besaßen eine besondere Bedeutung
für die Verbindung zum Elsaß, aber auch für die Auseinandersetzungen
mit dem Bischof von Metz. Ende Mai wurde dann Heinrich von Blankenberg
eigens zur Unterstützung gegen den Bischof von Metz verpflichtet.
Inwieweit es jetzt zu Feindseligkeiten gekommen ist,
ist nicht zu sagen. Jedenfalls bemühten sich einige lothringische
Herren um eine Vermittlung und brachten am 19. Juni 1289 einen Waffenstillstand
bis zum 8. September zustande. Die Zwischenzeit benutzte der Herzog, um
seine Stellung zu verstärken. So sicherte er sich die Unterstützung
des Herrn von Montfaucon und der Grafen von Virneburg, die alle seine Vasallen
wurden. Wie sich die Ereignisse nach dem Ablauf des Waffenstillstandes
gestalteten, ist im einzelnen nicht überliefert. Lediglich wird vermeldet,
der Herzog habe bei einer militärischen Aktion am 1. Oktober 1289
im Raum von St. Avold, näher bezeichnet nach Berweiler unterhalb von
Berus, eine Niederlage erlitten. Bischof Konrad von Straßburg dürfte
diesmal dem Metzer Bischof nicht geholfen haben, vielmehr scheint seine
Familie, die Lichtenberger, eine vermittelnde Tätigkeit aufgenommen
zu haben.
Das Gefecht bei Berweiler ist nicht entscheidend gewesen.
Herzog
Friedrich verstärkte damals noch seine Anstrengungen, um
seine Stellung zu verbessern. So brachte er den Grafen Eberhard von Zweibrücken
zu einer Hilfszusage. Da Eberhard sich auch im Besitz der Burg Mörsberg
befand, war dieser Vertrag ein wichtiger Punkt für den Herzog, da
die Burg im Kampf gegen den Metzer Bischof eine große Rolle spielen
konnte. Auch Graf Friedrich von Leiningen hat dem Herzog militärische
Hilfe geleistet. Weiter kamen hinzu Vauthier von Montfaucon, Johann von
Maonville, Anselm von Rappoltstein. Außerdem wurde die Stellung Heinrichs
von Blankenberg verstärkt. Auf der andern Seite überließ
der Graf von Salm die Herrschaft Schaumberg dem Bischof von Metz, wobei
ihm allerdings ein Rückkaufsrecht eingeräumt wurde.
In der allgemeinen Situation machten sich jetzt aber
in bestimmtem Maße der wachsende politische Druck Frankreichs und
die daraus entstehenden Gegenmaßnahmen geltend. Im Jahre 1286 war
es bereits zu einigen Unstimmigkeiten zwischen Herzog
Friedrich und Frankreich gekommen. Möglicherweise lagen
sie darin begründet, dass Bischof Konrad von Toul sich und sein Bistum
für drei Jahre dem Schutz des Herzogs unterstellt hatte. Auch das
Kapitel von St. Gangolph in Toul hat seine Güter im November 1286
dem oberlothringischen Schutz unterstellt. Immerhin besaß man am
französischen Hofe besondere Absichten auf Toul. Allerdings haben
beide Seiten offensichtlich noch Zurückhaltung geübt. Der französische
König ging sogar im September 1287 dazu über, das Geldlehen,
das der Herzog von der französischen Krone besaß, in seinem
Betrag zu erhöhen.
Wohl veranlaßt durch die Bedrohungen von seiten
Frankreichs, hatte Herzog Friedrich
schon im November 1287 eine ernstliche Annäherung an den deutschen
Hof eingeschlagen. Er hatte seine Tochter Elisabeth mit dem Sohne
des Herzogs Ludwig von Bayern verheiratet, wobei der Bischof von Worms
als Garant des Ehevertrages aufgetreten war. Die Gemahlin des Bayern-Herzogs
war eine Tochter
König RUDOLFS,
so dass über sie eine Verbindung zu diesem möglich wurde. Begünstigt
wurde das dadurch, dass auch RUDOLF
in seiner Politik gegenüber Frankreich geneigt war, den oberlothringischen
Herzog zu stützen. Es ist nun nicht ausgeschlossen, dass er den Bischof
von Straßburg in seine politischen Pläne einschaltete, der sowieso
mit der Vermittlung der Streitigkeiten zwischen dem Metzer Bischof und
dem oberlothringischen Herzog beschäftigt war. Für den Straßburger
lag ein unmittelbarer Anlaß zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem
Herzog in dem Umstand, dass etwa in den Tagen, da das Gefecht bei Berweiler
stattfand, Graf Egino von Freiburg, der zum Metzer Bischof hielt, in lothringische
Gefangenschaft geraten war. Diese Verhandlungen wurden im März 1290
in Moyenmoutier geführt. Der Friede zwischen Friedrich
und dem Grafen sollte durch die Heirat von dessen Sohn Konrad mit der Tochter
Katharina des Herzogs begründet werden.
Das Ergebnis der Verhandlungen von Moyenmoutier, das
in Form einer protokollarischen Urkunde vorliegt, geht indes noch weiter.
Bischof Konrad von Straßburg übernahm es, das gesamte politische
Bild im Vogesenraum zu verändern. Er verpflichtete sich, Herzog
Friedrich gegen jeden im Raum diesseits der Vogesen zu helfen,
außer gegen den Bischof von Metz, die Grafen von Salm, Leiningen
und Zweibrücken und die Herren von Finstingen, Blankenberg und Kirkel.
Für den Streit zwischen dem Herzog und dem Grafen von Salm wird der
Bischof als Schiedsrichter fungieren. Sollte der Graf dieses Schiedsgericht
nicht annehmen, dann erhält der Herzog gegen ihn die Hilfe des Bischofs,
die dieser auch gegen den Metzer Bischof gewähren wird, sobald sein
mit diesem bestehender Vertrag abgelaufen sein wird. Auch der Herzog wird
den Straßburger Bischof im Elsaß gegen jedermann unterstützen,
außer gegen den Herzog von Bayern, den Grafen von Leiningen und die
Herren von Rappoltstein und Hattstadt. Des weiteren wird der Bischof einige
Herren aus dem elsässischen und südbadischen Raum zur Hilfeleistung
an den Herzog in dessen Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Metz bringen.
Hierzu soll auch der Graf von Freiburg verpflichtet werden, der außerdem
seine Ansprüche gegenüber dem Herzog aufzugeben hat.
Anfang April wurden dann in einer Zusammenkunft mit Herzog
Friedrich in St. Die entsprechende Abkommen getroffen. Dort
war auch Graf Egino von Freiburg erschienen. Das Bündnis zwischen
dem Herzog und dem Bischof von Straßburg wurde dahin erweitert, dass
dieser auch westlich der Vogesen dem Herzog auf dessen Kosten gegen jedermann
helfen werde, ausgenommen wurden der Bischof von Metz, die Grafen von Leiningen
und Zweibrücken, die Herren von Finstingen und Kirkel und Johann von
Saarwerden. Außerdem wurden die Bestimmungen für den Grafen
von Salm verschärft. Der Bischof wollte ihn auffordern, sich seinem
Schiedsgericht zu unterwerfen, im Weigerungsfalle werde er den Herzog militärisch
gegen den Grafen unterstützen. Der Graf von Freiburg verzichtete gegenüber
dem Herzog auf alle Schadenersatzansprüche und schloß mit ihm
ein militärisches Bündnis. Eine Reihe von oberrheinischen Herren
verpflichtete sich gleichzeitig zur Unterstützung Friedrichs
gegen den Metzer Bischof. Alle nötigen Vorbereitungen zur
lothringisch-freiburgischen Heirat wurden jetzt getroffen. Der Bischof
von Straßburg versprach außerdem, die entsprechende Bestätigung
für die Übertragung des Heiratsgutes vom deutschen König
zu besorgen und darauf hinzuarbeiten, dass von dieser Seite keine Maßnahme
wegen der Gefangennahme des Grafen Egino erfolgen würde. Die vereinbarte
Hochzeit hat dann Anfang Juli 1290 in Straßburg stattgefunden. Gleichzeitig
mit den Abmachungen im April wurden auch Regelungen zwischen dem Herzog
und dem Herrn von Rappoltstein getroffen, wobei Heinrich von Blankenberg
und Heinrich von Andlau als Vermittler auftraten. Die Feindseligkeiten
zwischen dem Herzog und den Rappoltstienern wurden dadurch endgültig
beigelegt.
Im Laufe des August 1290 verstärkten sich dann die
Anstrengungen, durch ein Schiedsgericht zur Beilegung des ganzen Streites
zu gelangen. Am 1. September verpflichteten sich der Graf von Saarbrücken
und Gottfried von Aspremont als Garanten, der Bischof von Metz werde bis
zum 6. September die in seiner Gewalt befindlichen, namentlich genannten
lothringischen Gefangenen freigeben. Der Bischof von Straßburg ging
noch weiter, er verband sich in einer Art ultimativer Form, dem Herzog
gegen den Metzer Bischof und dessen Stadt militärische Hilfe zu leisten,
falls der Bischof die lothringischen Gefangenen nicht bis zum 6. September
1290 freigelassen habe. Außerdem wollte er auf Heinrich von Blankenberg,
der seinerseits mit dem Metzer Bischof in Streit stand, einwirken, dass
dieser den Herzog so lange unterstütze, bis ein Friedensschluß
oder der zu erwartende Schiedsspruch zustande gekommen seien. Allerdings
bemühte sich der Straßburger Bischof in dieser Zeit darum, diesen
Streit zwischen Blankenberg und Metz beizulegen. Er hatte damit schon einen
Monat später einen vorläufigen Erfolg. Die Streitenden stimmten
zu, alle Fragen dem Schiedsgericht Johanns von Marsal und des Lütticher
Kanonikers Anselm von Parroy, oder, falls diese sich nicht einigen könnten,
dem Spruch des Straßburger Bischofs zu unterbreiten.
Die Vermittlungsarbeit, die Johann von Dampierre zwischen
dem Herzog und dem Metzer Bischof aufgenommen hatte, kam anscheinend nicht
recht voran. Am 6. Dezember 1290 einigten sich Herzog und Bischof, dem
Vermittler weitere drei Wochen zuzugestehen und demgemäß wurde
ein Waffenstillstand bis zu Weihnachten abgeschlossen. Gleichzeitig verständigte
sich die Stadt Metz mit dem Herzog über die von diesem gefangen gehaltenen
Metzer Bürger. Auch sonst bemühte dieser sich eifrig, seine Stellung
zu verstärken. In diese Zeit dürfte ein Bündnis mit Erzbischof
Boemund von Trier fallen, das sich gegen die Schwarzenburg bei Wadern richtete.
Die Schwarzenburg war im August 1269 vorn Lehensbesitz des Grafen von Zweibrücken
in den des Herzogs von Ober-Lothringen übergegangen. Weshalb der Herzog
jetzt gegen sie vorgehen mußte, läßt sich nicht ersehen.
Vermutlich ist die Burg gleich nach Abschluß des Vertrages mit dem
Erzbischof von Trier im August oder September 1290 erobert und zerstört
worden. Weitere Bemühungen des Herzogs gingen dahin, einige derjenigen
zufriedenzustellen, die in der Schlacht bei Berweiler geschädigt worden
waren. Später kam es am 15. Januar 1291 zu einer Verlängerung
des Waffenstillstandes mit dem Metzer Bischof bis zum 2. Februar. Wenige
Tage nach diesem Termin, am 8. Februar, wurde durch Johann von Dampierre
der Schiedsspruch verkündet, durch den im wesentlichen Blieskastel
dem Metzer Bischof zugesprochen wurde, während die Frage der Schaumburg
und Püttlingens noch offen blieb.
Ende April 1291 trat dann jedoch ein neuer Faktor auf.
Es schlossen nämlich Erzbischof Boemund von Trier und Graf Theobald
II. von Bar ein militärisches Bündnis gegen den Herzog von Ober-Lothringen
und den Grafen Heinrich VII. von Luxemburg.
Der Vertrag sollte allerdings erst am 24. Juni in Kraft treten und dann
für drei Jahre gelten, doch wird dieses Zusammengehen schon gleich
eine entsprechende Auswirkung gehabt haben. Herzog
Friedrich geriet außerdem in Bedrängnis wegen der
Abtei Remiremont. Schon im Februar 1283 hatte die päpstliche Kurie
ihn zur Wiedergutmachung von Unrecht gegenüber der Abtei aufgefordert.
Da er sich nicht an die gegen ihn deshalb ausgesprochene Exkommunikation
störte, verschärften die in dieser Angelegenheit ernannten päpstlichen
Bevollmächtigten die Strafmaßnahmen und verhängten am 30.
April 1291 über das Herzogtum das Interdikt. Diese Entwicklung wird
den Herzog doch wohl auch in seinem Streit mit dein Bischof von Metz zu
einiger Nachgiebigkeit bewogen haben. Das zeigte sich, als auch König
RUDOLF sich der Angelegenheit annahm. Als er in Hagenau weilte,
erschienen im Juni 1291 vor ihm Herzog Friedrich
mit Heinrich von Blankenberg und der Bischof von Metz mit dem
Grafen von Salm. Bei den Verhandlungen gelangte man zur Aufstellung eines
Schiedsgerichtes, das von lothringischer Seite durch Heinrich von Blankenberg
und den Kanonikus Anselm von Patroy von der Lütticher Kirche und von
Metzer Seite durch den Propst Friedrich von Straßburg und den Herrn
von Kirkel beschickt wurde. Dieses Schiedsgericht sollte innerhalb von
drei Wochen nach dem Johannistag seine Beratungen in Schlettstadt aufnehmen.
Bei der Behandlung der Angelegenheiten Heinrichs von Blankenberg sollte
im Gericht an dessen Stelle Johann von Burgund treten.
Zur Durchführung gebot der König beiden Parteien
einen Waffenstillstand für die Dauer des Verfahrens. Dem Herzog von
Ober-Lothringen wurde auferlegt, die Burg Blieskastel bis zum erfolgten
Schiedsspruch dem Bischof von Straßburg, oder, bei dessen Weigerung,
einer vom König zu bestimmenden Persönlichkeit zu überstellen.
Sollte eine der Parteien diese vom König erlassenen Bestimmungen verletzen,
dann sollte der Gegenpartei Blieskastel überstellt werden, und der
Waffenstillstand sollte noch 14 Tage strikte eingehalten werden. Der König
werde darauf der am Bruch der Abmachungen unschuldigen Partei Hilfe leisten.
Der Straßburger Bischof hat dann Blieskastel tatsächlich übernommen.
Der Metzer Bischof unternahm anscheinend eine ähnliche Geste, denn
im August 1291 übergab er die Schaumburg dem Erzbischof von Trier.
Allerdings bedeutete das wohl, dass die Burg dem Herzog sicher war, denn
der Erzbischof erklärte, sie nach dem Schiedsspruch Johanns von Dampierre
an ihn geben zu wollen. Der Erzbischof hatte sich nämlich am 25. April
1291 mit ihm über die Burg Montclair geeinigt, wobei Friedrich
wieder
in seine vollen Lehensrechte eingesetzt wurde, wie er sie zur Zeit Erzbischof
Heinrichs besessen hatte. Bezüglich Blieskastels betonte der Herzog
noch Mitte September 1291, es gehöre ihm. Später, im Oktober
1291, bahnte sich auch ein Schiedsgericht mit dem Grafen von Salm an. Als
Schiedsrichter wurde Gottfried von Joinville bestimmt. Da der Metzer Bischof
die Urkunde mitbesiegelte, wird er wohl einen entsprechenden Einfluß
auf den Grafen ausgeübt haben.
Mit diesem kam zuerst ein Abschluß zustande, am
2. November 1291 verzichtete er auf seine Ansprüche. Bezüglich
Mörchingens wollte er sich offensichtlich selbst nicht mehr verpflichten,
so bat er für seinen Sohn Friedrich, diesem das Lehen zu übertragen,
worin der Herzog einstimmte. Am 7. November folgte der Abschluß mit
dem Bischof von Metz. Der Hauptpunkt war der Verzicht Friedrichs
auf Blieskastel, während das ebenfalls umstrittene Forbach
ihm als Lehen verblieb. Der Herzog bemühte sich dann auch noch um
einen Ausgleich zwischen Heinrich von Blankenberg und dem Bischof, der
am 24. Februar 1294 zustande kam. Er hat in dieser Zeit indes noch daran
gearbeitet, seine Stellung gegenüber dem Bischof zu verstärken.
Er konnte den Grafen Eberhard von Zweibrücken im November 1291 dazu
bestimmen, ihm die Burg Mörsberg auf zehn Jahre zu überlassen,
wodurch er die Verfügung über diesen wichtigen Stützpunkt
gegen Metz erlangte. In die gleiche Linie dürfte es auch fallen, dass
er Ende September 1292 die als Lehen von Bar gehaltene Herrschaft Ligny
dem Grafen von Bar verkaufte.
In dieser Zeit trat auch der Streit wegen der Abtei Remiremont
wieder in den Vordergrund. Von kirchlicher Seite suchte man im April 1292
durch Verschärfung der bereits getroffenen Maßnahmen ein Nachgeben
des Herzogs zu erzwingen, eine Änderung trat indes nicht ein. Er sah
sich auch vor allem deshalb nicht zum Nachgeben veranlaßt, weil der
Bischof von Toul zu seiner Seite hielt. Dieser war dabei so weit gegangen,
in seinem Bistum die Veröffentlichung der gegen den Herzog ausgesprochenen
Exkommunikation zu verbieten. Infolgedessen ging man kirchlicherseits im
August 1292 auch gegen ihn vor. Ebenfalls suchte man auf einzelne Gemeinden
in entsprechendem Sinne einzuwirken. Noch im gleichen Monat August 1292,
in dem die Maßnahmen verfügt wurden, läßt sich dann
ein gewisses Nachgeben des Herzogs in seiner Kirchenpolitik feststellen.
Er entschied sich nämlich zu Entschädigungen an die Propsteien
Flavigny, St. Nicolas und Varangdvie und an die Abteien Moyenmoutier und
St. Glossinde in Metz, die durch sein Verhalten Schaden gelitten hatten.
Gegenüber Remiremont änderte sich jedoch nichts. Hier hat im
März 1295 Papst Bonifaz VIII. erneut scharfe Anordnungen erlassen.
Daraufhin endlich sah sich der Herzog veranlaßt, einzulenken und
ein Abkommen mit der Abtei zu schließen.
Im Jahre 1293 stand er erneut in Kämpfen, über
die wir kein genaues Bild gewinnen können. Es fällt dabei auf,
dass er sich im April und Mai wieder um Regelung von immer noch ausstehenden
Entschädigungen für Teilnehmer an der Schlacht bei Berweiler
bemüht. Die Auseinandersetzungen dieses Jahres fanden zum einen Teil
mit der Stadt statt, wobei es auch zu einem Gefecht in der Nähe der
Stadt Anlaß dazu mochte auch in dem Umstand liegen, dass der Herzog
sichtlich einem weiteren Vordringen des französischen Einflusses Bistum
Toul entgegentreten wollte. So hatte er im Januar 1292 Schutzvertrag für
die Güter des Kapitels von Toul östlich der erneuert. Auch der
Bischof von Toul unterstellte zur damaligen einige seiner Besitzungen dem
herzoglichen Schutz. Die Stadt Toul neigte zur französischen Seite.
Friede mit Toul wurde erst im 1293 geschlossen. Zum andern Teil fanden
gleichzeitig auch Auseinandersetzungen mit der Stadt Metz statt. Die Metzer
erhielten dabei Unterstützung von ihrem Bischof Burchard und besaßen
wahrscheinlich aber ihn auch Verbindung mit den Lichtenbergern.
Es fällt dabei auf, dass der Bischof sich im Juni
1293 Anselm von Rappoltstein zum ligischen Vasallen verpflichtete. Zwar
wurde bei diesem Vertrage das Vasallenverhältnis Anselms zu Herzog
Friedrich vorangestellt, doch gewann der Bischof damit eine nicht unbeachtliche
Stütze im Elsaß. Er wurde zu seiner feindlichen Haltung gegenüber
dem Herzog wohl dadurch bestimmt, dass dieser die über Blieskastel
getroffenen Abmachungen noch nicht durchgeführt hatte. Inzwischen
hatte der Herzog seine Verbindungen zum Erzbischof von Trier verstärkt.
Er einigte sich am 1. August 1293 mit ihm, die Schwarzenburg gemeinsam
wieder aufzubauen. Um diese Zeit muß es auch zu einem Gefecht zwischen
Bitsch und Stürzelbronn gekommen sein. Vermutlich danach hat der Bischof
von Metz am 11. August 1293 mit
Herzog Friedrich
Verbindung aufgenommen zum Abschluß eines Friedens. Wenige
Tage später befreite er die von ihm beim Gefecht bei Stürzelbronn
gemachten lothringischen Gefangenen. Der Erzbischof von Trier hat seine
Streitkräfte mit denen des Herzogs jetzt vereinigt, und beide eroberten
die verloren gegangene Schwarzenburg zurück. Der Erzbischof versprach
auch noch weitere Hilfe, eventuell eine Verstärkung der Besatzung
der Schaumburg. Auf der andern Seite hat sich der Metzer Bischof weiter
um den Frieden bemüht und erreichte es im Oktober 1293, dass auch
die Lichtenberger ihre bei Stürzelbronn gemachten Gefangenen herausgaben.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Herzog Friedrich
an den Hof des deutschen Königs ADOLF
nach Colmar begeben.
Anlaß für diese Reise war die Entwicklung
im Elsaß, die den König gewissermaßen zu des Herzogs natürlichem
Verbündeten machte. König ADOLF
war dort gezwungen, gegen die Willkürherrschaft einer Partei in Colmar
vorzugehen, die mit dem Bischof von Straßburg und damit mit den Lichtenbergern
verbündet war. Der Ausgang im Elsaß besaß demnach auch
seine Bedeutung für das Herzogtum Ober-Lothringen. Es ist allerdings
nicht zu ersehen, ob Herzog Friedrich
dem König Streitkräfte zur Unterstützung zugeführt
hat. An der Belagerung Colmars wird er wohl in persönlichem Einsatz
teilgenommen haben. Die Unterwerfung des Bischofs von Straßburg nach
der Eroberung Colmars durch den König wird wohl auch für Friedrich
günstige Auswirkungen gehabt haben, ohne dass uns das ausdrücklich
überliefert ist. Diese Aktion hing auch damit zusammen, dass ADOLF
VON NASSAU eine Politik gegen das bedrohliche Vordringen Frankreichs
an den deutschen Westgrenzen einschlug. Im Augenblick ging es um die Sicherung
der burgundischen Grenzen, wobei es dem König gelang, den Grafen Otto
von der Freigrafschaft Burgund wieder fester ans Reich zu binden. Eine
weitere Bedrohung von französischer Seite erfuhr der Graf von Bar.
In Bar war Graf Theobald im Jahre 1291 gestorben. Sein Nachfolger Heinrich
III. hatte im Mai 1294 die Schwester des englischen
Königs Eduard I. geheiratet und war dadurch in die politische
Gruppierung von England und Deutschland gekommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte
sich der politische Druck Frankreichs an der deutschen Grenze bedeutend
verstärkt, so dass der Graf auch dem deutsch-englischen Bündnis
beitrat, das im August 1294 geschlossen wurde.
Jetzt bemühte sich der deutsche König um Hilfeleistung
an den Grafen. Er hatte ihn zuvor schon zu seinem Stellvertreter an den
Grenzen Frankreichs und der Champagne ernannt, ein Schritt, dem zweifellos
militärische Bedeutung zu Grunde lag als Einleitung von Gegenmaßnahmen
gegen das Auftreten des Herrn von Chatilion-Crecy an der Grenze der Grafschaft
Bar. Am 8. April 1295 fertigte er ein Schreiben an die Bischöfe von
Verdun und Toul, Herzog Friedrich und
die Grafen von Luxemburg und Saarbrücken aus. Dieses Schreiben muß
wohl mehr im Sinne einer Manifestation verstanden werden, denn die Situation
an den Westgrenzen des Reichs entsprach nicht dem, was man auf Grund des
Schreibens vermuten könnte. Von den Angesprochenen stand nur die Stadt
Verdun eindeutig auf der Seite des Grafen von Bar. Sie hatte sich im Mai
1294 ausdrücklich dessen Schutz unterstellt. Von den Bischöfen
der drei lothringischen Bistümer war der von Metz seit Mai 1294 der
Verbündete des Grafen von Bar, von dem von Toul läßt sich
vermuten, dass er ein Gegner Frankreichs war, der von Verdun muß
zur französischen Seite gerechnet werden. Der Graf von Luxemburg war
im November 1294 enger an die französische Seite gebunden worden.
Der oberlothringische Herzog war ein Gegner des Grafen von Bar. Er scheint
in dieser Zeit wieder einige Vorbereitungen für den Fall einer Auseinandersetzung
getroffen zu haben, denn er bemühte sich erneut um die Entschädigung
der bei Berweiler Geschädigten. Auch auf den Grafen von Saarbrücken
konnte der König wohl kaum hoffen, da er vorn oberlothringischen Herzog
abhängig war.
Der König scheint näheres über die Absichten
Herzog
Friedrichs zur Unterstützung Frankreichs erfahren zu haben,
denn er richtete noch einen eigenen Brief an ihn, in dem vom Grafen von
Bar nicht mehr die Rede ist. ADOLF
spricht vielmehr von seinem eigenen Bündnis mit England gegen Frankreich
und weist Friedrich auf die Reichsinteressen
hin, die ein Zusammengehen mit Frankreich untersagten. Er versprach ihm
gleichzeitig, wenn er die französische Seite verlasse, werde er den
Schutz des Reichs gegen alle diejenigen genießen, die ihn deshalb
befeinden würden. Indes verhärteten sich die Fronten. Im März
1295 hatte der französische König nähere Verbindungen mit
dem in Opposition gegen König ADOLF
befindlichen Herzog Albrecht von Österreich
aufgenommen
und auch den Grafen Otto von der Freigrafschaft Burgund wieder auf seine
Seite gezogen. Herzog Friedrich scheint
sich persönlich etwas zurückgehalten zu haben, doch wurde von
französischer Seite sein Sohn Theobald unter den Verbündeten
aufgezählt. Auf der andern Seite gewann der Graf von Bar den Herrn
von Blankenberg für sich und schloß am 26. Mai 1294 auch mit
dem Bischof von Metz einen Vertrag. Herzog Friedrich
hat sich wohl angesichts der drohenden Verwicklungen jetzt zum Zugeben
gegenüber der Abtei Remiremont entschlossen und am 18. Juli 1295 einen
entsprechenden Vertrag mit ihr geschlossen.
Zu einem militärischen Eingreifen König
ADOLFS im Westen ist es allerdings nicht gekommen. Wie im übrigen
die Feindseligkeiten begannen, läßt sich nicht einwandfrei erkennen.
Wir besitzen einen Brief des englischen Königs an den deutschen, der
am 1. Oktober 1295 in Canterbury geschrieben wurde, worin Beschwerden gegen
den Grafen Heinrich VII. von
Luxemburg vorgetragen werden, weil er einen für Bar bestimmten
englischen Geldtransport auf luxemburgischem
Boden abgefangen hatte. Auf der andern Seite wissen wir, dass Theobald,
der Sohn Herzog Friedrichs, den Grafen
von Bar angegriffen hatte zu einem Zeitpunkt, der auf Grund der urkundlichen
Befunde vor dem 10. Oktober 1295 gelegen haben muß. Zu diesem Zeitpunkt
wurde nämlich ein Vermittlungsverfahren in den Streitigkeiten zwischen
den Grafen von Bar und Luxemburg eingeleitet, und der LUXEMBURGER
verpflichtete
sich, gegen einige von Bar eingeräumte Vorteile die Lothringer in
ihrem Kriege gegen Bar nicht zu unterstützen.
Indessen setzten schon bald andere Bemühungen ein,
die auf eine Beilegung des ganzen Konfliktes zielten. Wir können dabei
ersehen, dass König ADOLF anscheinend
hoffte, Herzog Friedrich
für sich gewinnen zu können, denn zu Beginn des Jahres
1296 hat er ihm den Schutz über die Stadt Toul übertragen. Vor
allem kam es zu Verhandlungen zwischen dem französischen und dem deutschen
König. Im August 1296 gab der Bischof von Metz die Sache des Grafen
von Bar auf und wechselte auf die französische Seite über. Damit
wurde auch ein Weg zur Verständigung des Bischofs mit Herzog
Friedrich frei, die im September abgeschlossen wurde, indem
der Herzog dem Bischof jetzt Blieskastel übergab. Wenig später,
am 29. November, ist Bischof Burchard gestorben. Herzog
Friedrich suchte nun einen größeren Einfluß
im Metzer Bistum zu erhalten. Er schlug zur Neuwahl seinen Sohn Friedrich
vor, der bereits Bischof von Orleans war. Für diesen entschied sich
jedoch nur ein Teil des Metzer Kapitels, der andere wählte Theobald
von Bar, einen Sohn des verstorbenen Grafen Theobald II. von Bar. Beide
wandten sich zur Entscheidung über ihre Wahl an den Papst. Während
der Verhandlungen entschloß sich Theobald zum Verzicht auf seine
Ansprüche, er wurde später zum Bischof von Lüttich erhoben.
Für Friedrich hatte das indes keine günstigen Folgen,
denn der Papst verwarf seine Wahl und ernannte von sich aus am 24. April
1297 Gerhard, Kanonikus von Cambrai und Archidiakon von Brabant, zum neuen
Bischof.
Der Ausgang war wohl für Herzog
Friedrich der Anlaß, seine Stellung gegenüber dem
Metzer Bistum weiterhin zu festigen. Die Gelegenheit bot sich dadurch,
dass nach dem Verlust von Blieskastel die Herrschaft Bitsch keinen besonderen
Wert mehr für ihn besaß. Es kam dadurch der Gedanke auf, sie
gegen das für ihn gegenüber Metz und auch wegen der Salzvorkommen
wesentlich wichtigere Mörsberg zu tauschen, das zwar als Pfand sich
im Besitz des Herzogs befand, sonst aber noch dem Grafen Eberhard von Zweibrücken
gehörte. Dieser seinerseits hatte gerade mit seinem Bruder Walram
eine neue Aufteilung ihres Besitzes vollzogen, durch die das Gebiet um
Pirmasens ihm zufiel. Die Herrschaft Bitsch bedeutete demgemäß
für ihn eine gute Abrundung, so dass er sich für den Tauschgedanken
gewinnen ließ. Der entsprechende Vertrag wurde am 13. Mai 1297 abgeschlossen.
Der Herzog erhielt speziell Mörsberg, Saargemünd und
Linder bei Dieuze. Allerdings konnte der Graf von Zweibrücken
im Tauschgebiet nicht über alles verfügen, weil Straßburger
Lehensrechte hineinspielten. Sollte der Bischof von Straßburg dem
Tausch seiner Lehen nach Bitsch nicht zustimmen, dann hatte der Herzog
für die betreffenden Lehen die Oberherrlichkeit des Bischofs anzuerkennen.
Diese letztere Regelung hat der Bischof angenommen, und Friedrich
ist dafür am 1. Januar 1299 in seine Lehensabhängigkeit
getreten. Das Gebiet von Bitsch seinerseits blieb ein Lehen des Herzogs.
Einen besonderen Wert hatte bei dem Ganzen für diesen die Erwerbung
von Saargemünd, weil durch die Stadt eine wichtige Handelsstraße
von Flandern nach Italien lief, über die er jetzt die Kontrolle erhielt.
Allerdings sind noch einige Fragen bei diesem Tausch offen geblieben. Eine
weitere Verstärkung gegenüber Metz konnte Herzog
Friedrich noch dadurch gewinnen, dass Johann, der Sohn des Grafen
Simon IV. von Saarbrücken, durch ein Geldlehen sein Lehensmann wurde.
Zu Ende des Jahres 1296 waren indes neue Spannungen zwischen
Frankreich und dem deutschen König aufgekommen. Ob allerdings dieser
sich in der Situation erneut um Herzog Friedrich
bemüht hat, bleibt ungewiß. Dann setzte im Juli 1297
der englisch-französische Konflikt ein durch das Vorgehen des französischen
Königs gegen Lille. Dabei ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass
Herzog
Friedrich an dieser Aktion auf französischer Seite teilgenommen
hat. Nachdem Papst Bonifaz VIII. durch seine Legaten im Oktober 1297 einen
Waffenstillstand zwischen Frankreich und England vermittelt hatte, dem
sich auch der deutsche König anschloß, erstarkte die deutsche
Opposition in einem Maße, dass sie im Juni 1298 zur Absetzung
ADOLFS
schreiten konnte, der am 2. Juli in der Schlacht bei Göllheim
fiel, worauf
Albrecht von Österreich
als König anerkannt wurde. Parallel zu diesen Ereignissen ging ein
Druck Frankreichs auf das Herzogtum Ober-Lothringen. Der französische
König benutzte hierbei die Rechte der Grafschaft Champagne, die, jetzt
an Frankreich gekommen war, zur Erweiterung und Stärkung der Ziele
seiner Politik, denn die Herzöge von Ober-Lothringen waren seit dem
Jahre 1220 Vasallen der Grafen von der Champagne für die wichtige
Stadt Neufchateau. Im Januar 1297 erschien ein Dokument, durch das
König Philipp IV. diese Rechte
der Champagne neu aktivierte. Er betonte darin die Lehensabhängigkeit
von Neufchateau, Frouard und Chätenois von Frankreich. Wie Herzog
Friedrich auf diesen französischen Standpunkt reagiert
hat, läßt sich nicht ersehen. Aus dem weiteren Gang der Ereignisse
darf man schließen, dass er eine Lehenshuldigung für die drei
Plätze nicht geleistet hat, doch wird wohl über diese Frage verhandelt
worden sein.
Friedrich stand damals
in guten Beziehungen zum deutschen König. Vielleicht erhoffte er sich
jetzt von ihm eine Fürsprache in der ganzen Angelegenheit, da ja mit
König
ALBRECHT wieder eine Epoche des Zusammengehens mit Frankreich
einzusetzen schien. Das Jahr 1299 endete jedoch mit einer offenkundig werdenden
Schwäche der deutschen Politik gegenüber Frankreich. Im Sommer
des Jahres hatten bereits deutsch-französische Besprechungen in Neufchateau
gezeigt, dass in der Frage der problematisch gewordenen lothringischen
Grenzen von seiten König ALBRECHTS
keine nachhaltige feste Politik zu erwarten stand. Eine Schiedskommission
sollte über die Grenzen entscheiden. Um dann einen festen Abschluß
für das französisch-deutsche Verhältnis zu schaffen, fand
im Dezember 1299 eine Zusammenkunft der beiden Könige zu Quatre-Vaux
bei Toul statt. Noch ehe es dazu gekommen war, geriet ALBRECHT
unter
den politischen Druck deutscher Fürsten bezüglich der Grenzfragen,
so dass er am 6. Dezember eine Bestätigung der urkundlichen Verfügungen
seiner Vorgänger über den Verlauf der Grenzen in den Argonnen
aussprach.
Herzog Friedrich
ist bei diesen Verhandlungen zugegen gewesen. Er hatte dem König,
der über Hagenau anreiste, das Geleit gegeben. Von eigentlichen Grenzabmachungen
bei den Besprechungen in Quatre-Vaux ist uns nichts überliefert, lediglich
zeitlich spätere Erhebungen lassen vermuten, dass diese Fragen berührt
wurden, doch können wir bezüglich der lothringischen Grenzen
kein deutliches Bild gewinnen). Für Herzog
Friedrich ergab sich daraus wenig
Hoffnung für seine eigene Lage. Der französische Druck auf die
Grenzen des deutschen Reiches verstärkte sich jetzt in bedeutendem
Maße. Das auffallendste Ereignis zeigte sich darin, dass der Graf
von Bar sich diesem Druck beugen mußte und im Jahre 1301 im Vertrag
von Brügge das Gebiet seiner Grafschaft auf dem westlichen Ufer der
Maas an Frankreich abtrat und als französisches Lehen zurückerhielt.
In dieser wenig ermutigenden Entwicklung hatte der Herzog sich noch von
einer persönlich engeren Verpflichtung zum französischen König
zu retten gesucht und hatte seine von Frankreich abhängigen Lehen
Neufchateau, Chätenois, Montfort, Frouard und
Grand auf seinen Sohn Theobald bei dessen Verheiratung in den
70-er Jahren übertragen, den er dann im Jahre 1300 die Lehenshuldigung
an den französischen König leisten ließ, wodurch er eine
eigene persönliche Verpflichtung vermied.
Offensichtlich suchte er jetzt auch in Übereinstimmung
mit seinen Nachbarn zu leben, denn er griff die Differenzen auf, die seit
dem Tauschvertrag um Bitsch vom Jahre 1297 noch mit den Grafen von Zweibrücken
bestanden. Ein Vertrag vom 1. Juli 1302 regelte eine Reihe strittiger Fragen,
vor allem über den Wertausgleich zwischen den Tauschgebieten. Aber
gerade über diese Wertbestimmungen, die einem Schiedsgericht übertragen
worden waren, ist man letzten Endes nicht zur Einigung gelangt, das Problem
blieb weiter bestehen. Die Situation gegenüber Frankreich wird den
Herzog veranlaßt haben, an der im April 1302 durch den französischen
König berufenen Ständeversammlung teilzunehmen, die nach der
Intention des Königs in seiner Auseinandersetzung mit dem Papst Stellung
beziehen sollte. Friedrich hat das
auf dieser Versammlung durch den Adel an die Kardinäle aufgesetzte
Schreiben unterzeichnet. Vermutlich wollte er sich nicht in dieser Frage
auch noch zusätzlichen französischen Bedrängungen aussetzen.
Ein Bekenntnis zu einer Abhängigkeit von Frankreich war das jedoch
nicht, vermutlich geschah der Schritt im Hinblick darauf, dass Oberlothringen
Träger französischer Leben war. Der Herzog trat in der Folgezeit
politisch weiter nicht mehr hervor, am 31. Dezember 1303 ist er
gestorben.