Barth Rüdiger E.: Seite 133-148
**************
"Der Herzog von Lotharingien im 10. Jahrhundert"

Laut Flodoard ernannte den um 920 geborenen Ober-Lotharinger Grafen Friedrich 959 zu seinem - zumindest militärischen - Stellvertreter. Graf Friedrich war der Sohn des Pfalzgrafen Wigerich und der Gräfin Kunegonde und gehörte der großen ARDENNER-Sippe an.
Er war Graf von Bar, Chaumontois, Charpeigne, Soulossois, im pagus Ordenenis in Ober-Lothringen, von seinem Bruder Adalbero I., Bischof von Metz, ernannter Stadtgraf in Metz, Stiefbruder Ottos von Verdun, verehelicht mit der Tochter Herzogs Hugo von Franzien, durch dessen Gemahlin Hadwig Verwandter OTTOS I. und Bruns. Zu seinen Pfründen zählten die Klöster S. Mihiel an der Maas, St. Die, Moyen Moutier an der Meurthe und andere. Friedrich war die einzig verbliebene, über eigenständige, binnenlotharische Machtkomplexe - teilweise allerdings nur indirekt - verfügende Führungspersönlichkeit in Lotharingien, nachdem Reginar III. 958 von Brun verbannt worden war. Die beträchtliche Anzahl geistlicher Würdenträger oder weltlicher, hochrangiger Mitglieder des südlotharingischen Adels, die in Privaturkunden auftreten oder Friedrich bei Rechtsfindungen assistieren, legen ein weiteres Zeugnis ab für die Führungsstellung, die Friedrich bekleidete.
Friedrich, als Sprecher der in Oberlotharingien über reiche Machtquellen verfügenden ARDENNER Sippe, die für lange Zeit die späteren Führungsträger Oberlotharingiens stellen sollte, war geographisch-strategisch prädestiniert für Grenzsicherungsaufgaben im Süden Lotharingiens. Die Friedrich in den Diplomen der Reichskanzlei gewährten Titel scheinen eine solche begrenzte Aufgabenstellung zu bekräftigen. Zu Lebzeiten OTTOS I. erscheint Friedrich ein einziges Mal in einer Juni 960 datierten Königsurkunde als dux. Schon 939 tritt Friedrich in zwei Privaturkunden mit dem Kurztitel dux auf. In einem Privileg für die Mönche der Abtei Moyen-Moutier aus dem Jahre 942 nennt sich Friedrich dux Lotharingiae, also zu einer Zeit, als Otto von Verdun vom König eingesetzter Lotharingien-Beauftragter war. In zwei Privaturkunden der Jahre 950 und 957 trägt Friedrich den Kurztitel dux, wiederum Unterstreichung seines Führungsranges, wiederum vielleicht Andeutung einer Differenzierung vom Norden, wiederum keine Teilungsabsicht. In einer Urkunde ebenfalls für das Kloster, nun aus dem angeblichen Teilungsjahr 959, weist sich Friedrich den Titel Ego Fridericus gratia Dei et electione Francorum dux zu.
Friedrichs I. Selbstverständnis einer Direktverbindung an Gott wie auch electione Francorum scheinen überdies zum Ausdruck zu bringen wollen, dass Brun den lotharingischen Raum machtpolitisch zu durchdringen nicht in der Lage war. In einer Urkunde für das Kloster Glodesinde vom 1. September 962 zeichnet Friedrich als dux. Wiederum kein Bezug auf eine Teilung. In einer vom 8. September 962 datierten Urkunde für die Abtei S. Mihiel erscheint der Ober-Lotharinger wieder gesamtlotharingisch als Ego Fridericus Dei miserante gratia dux Lothariensium et senior monarchorum Sancti Michaelis. In einer Urkunde des Jahres 966 für das Kloster Bouxier-aux-Dames läßt Friedrich sich erneut gesamtlothringisch Fridericus divina comitante gratia Lothariensium dux nennen. Unter den Zeugen erscheint er mit Friderici ducis, und zwar erstaunlicherweise vor Bischof Wigfrid, drei Grafen und 12 anderen Zeugen. Dass Friedrich vor Bischof Wigfried figuriert, spricht für die Echtheit dieser Urkunde.
Wir haben nun drei gesamtlothringisch formulierte Urkunden Friedrichs untersucht, die auf dukaler Ebene dem Herzog Friedrich die gratia Dei zuordnen. Ohne notwendigerweise vom deutschen Herrscher formell zum Herzog erhoben zu sein, liegt es durchaus im Bereich des politisch Möglichen, dass die Friedrich dank seiner grenzstrategischen Raumlage zufallende grenzsichernde Aufgabe ihn faktisch zum dux machten. Allerdings, die - gemäß Ruotger - königgleichen Aufgaben Bruns in dessen Eigenschaft als Bruder des Herrschers erlauben auch die Schlußfolgerung, dass Friedrich mittelbar vom König autorisierter dux war, ohne genauere Definition eines bestimmten herzoglichen Funktionsraums.
Wir stellen resümierend fest, dass 962, 963 und 966 noch gesamtlotharingisch beurkundet wird, ohne irgendwelchen Teilungshinweis.
Auch im Zusammenhang mit der Errichtung der Burg Barrum-Ducis (Bar-le-Duc), südwärts von Verdun, finden wir Friedrich gesamtlotharingisch als Dux Lotharingiae. Zur Entschädigung für diesen Burgenbau, über den sich der Bischof von Toul beklagt hatte, überträgt diesem dux Fredericus die Abteien S. Die und Moyen-Moutier. In Verbindung mit der Schenkung einiger bei Toul gelegenen Besitzungen an die Kirche von St. Mihiel im Jahr 971 erscheint Friedrich mit den Lotharingien umfassenden, ethnisch zuordnenden Titel duce Lothariensium Friderico.
Auch die Standorte herrschaftlichen Eingreifens Friedrichs sprechen gegen eine Teilung der Gewalten oder gegen eine vom König initiierte raum- und herrschaftspolitische Aufteilung Lotharingiens. Zum Jahr 959 berichtet Flodoard von einem durch Brun angeordneten Eingreifen Friedrichs gegen Graf Immo, dessen Machtbereich in der Gegend von Maastricht lag. Zum Jahr 960 schildert derselbe Chronist, dass in Anwesenheit Friedrichs, Lothariensium duce, die zu der Reimser Kirchenprovinz gehörige Feste Mezieres dem Reimser Erzbischof zurückgegeben wird. Unabhängig davon, dass ein militärisches Eingreifen Friedrichs in N-Lotharingien wenig verständlich erscheint, weil seine Machtquellen im Süden und Immos Potential bei Maastricht, also im Norden, lagen, sprechen auch diese Mitteilungen Flodoards zu den Jahren 959 und 960 gegen eine inzwischen erfolgte Zweiteilung Lotharingiens, umso mehr als von Gottfried auch in diesem Teil der Annalen Flodoards keine Rede ist.
Fassen wir kurz zusammen, was wir bisher für den Ober-Lotharinger Friedrich I. haben feststellen können:
Das erste und einzige Diplom OTTOS I., das Friedrich mit dem Kruztitel dux ausweist, ist von Juni 960 datiert. Die Privaturkunden formuliren teils gesamtlotharingisch, teils ohne jeglichen geographisch-politischen Hinweis. Also ebenfalls kein Trennungsindiz. Mit einer - im übrigen unzuverlässigen - Ausnahme enthalten auch die erzählenden Quellen für unsere Berichtsepoche keinen Text, der auf eine Teilung Lotharingiens 959 oder um 959 deuten könnte. Das gleiche gilt für die außenmilitärischen und außenpolitischen Missionen, deren Berichte sowohl den Ober-Lothringer Friedrich wie auch Gottfried vollends übergehen.