Einige Gedanken zum Thronwechsel 1002 und zum Problem der Richlint, filia Ottonis Magni imperatoris
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Zusammenhang mit den Arbeiten von Johannes Fried und Prof. Armin Wolf über die Konradiner habe ich mich noch einmal intensiv mit den mir zur Verfügung stehenden Arbeiten zum Thronwechsel 1002 und zum Problem der Richlint vertraut gemacht und bin zu folgenden Schlüssen gekommen:
1.
Der Thronwechsel 1002 kann sich nicht so abgespielt haben wie ihn viele Autoren darstellen. Nach meiner Ansicht hatte die angebliche Wahl von 1002, die eigentlich nie stattfand, kaum etwas mit einer Wahl nach Geblütsrecht zu tun, sondern hier setzte sich Heinrich von Bayern gegen die Ansichten seiner Zeitgenossen mit Hilfe einiger Kirchenfürsten gewaltsam in den Besitz der Krone. In vielen Arbeiten wird der Anspruch Heinrichs durch das Geblütsrecht zu erklären versucht. Parallelen zu dieser Thronbesteigung gab es 1138, als sich Konrad III. mit Hilfe einiger weniger Kirchenfürsten in den Besitz der Krone setzte.
Die vielen Diskussionen um Nachfolge in männlicher oder weiblicher Linie stellten sich nach meiner Ansicht nicht, sondern die Zugehörigkeit zur Königsfamilie, zur 'stirps regia' war entscheidend. Wenn wir den Hof KARLS DES GROSSEN betrachten, so sehen wir, daß hier Kinder ehelicher Geburt zusammen mit denen unehelicher Geburt, Enkel aus ehelichen sowie aus unehelichen Verbindungen unabhägig ob männlicher oder weiblicher Linie gemeinsam aufwuchsen und auch Ämter und Funktionen erhielten. Bei den KAROLINGERN gelangten sogar Kinder unehelicher Geburt auf den Thron, wie dies die Beispiele ARNULFS von Kärnten, seines Sohn Zwentibold oder der Söhne Ludwigs II. des Stammlers im West-Frankenreich aufzeigen.
Auch OTTO I. ließ die Enkel aus seiner 1. Ehe zusammen mit den Kindern aus 2. Ehe aufwachsen. Auch zur Zeit der Ottonen war illegitime Geburt kein Makel, denn OTTOS I. illegitimer Sohn Wilhelm wurde als Erzbischof von Mainz Primas der deutschen Kirche, während es König Hugo von Italien sogar gelang, seine illegitime Tochter Bertha mit dem byzantinischen Thronfolger Romanos zu vermählen.
2.
Bereits 987 hatte sich in Frankreich/West-Frankenreich gezeigt, daß der als Onkel Ludwigs V. nächstberechtigte Verwandte Karl von Nieder-Lothringen sich nicht durchsetzen konnte, obwohl ihm nach Geblütsrecht die Krone zugestanden hätte. Gründe für sein Scheitern lagen in seinem Charakter, seiner Ehe mit einer Vasallin Hugos des Großen und geringem Ansehen bei seinen Standesgenossen.
3.
Wenn die Wahl von 1002 nach Geblütsrecht erfolgt wäre, dann hätte es 14 Bewerber mit ähnlichen Ansprüchen wie Heinrich von Bayern gegeben. Bereits in den Mathildenviten und bei Thietmar von Merseburg werden Vorgänge verschleiert und zugunsten der bayerischen LIUDOLFINGER geschönt.
Herzog Heinrich IV. von Bayern war Urenkel des Königs Heinrich I. und Großneffe Kaiser Ottos I.
Nach Geblütsrecht hätten die folgenden Kandidaten ähnliche oder bessere Ansprüche:

2. Nachkommen Hadwigs
*************************

E Dietrich I. Herzog von Ober-Lothringen
---------------------------------------------------
965-11.4.10126

Als Urenkel HEINRICHS I. und Großneffe OTTOS I. wäre Dietrich von Ober-Lothringen wie viele andere Verwandte der OTTONEN bei Wahl nach Geblütsrecht durchaus zum Kandidatenkreis der Thronanwärter zu rechnen gewesen.
Mir ist nichts bekannt bekannt, daß Dietrich 1002 irgendwo als Kandidat für den Thron erwähnt wurde.
Nach Thietmar wartete der kluge, kriegserfahrene Herzog Dietrich von Lothringen ruhig ab, für wen sich der größere und bessere Teil des Volkes entscheiden würde.

Wahl nach Geblütsrecht: Negativ