Einige Gedanken zum Thronwechsel 1002 und zum
Problem der Richlint, filia Ottonis Magni imperatoris
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Im Zusammenhang mit den Arbeiten von Johannes Fried und
Prof. Armin Wolf über die Konradiner habe ich mich noch einmal intensiv
mit den mir zur Verfügung stehenden Arbeiten zum Thronwechsel 1002
und zum Problem der Richlint vertraut gemacht und bin zu folgenden Schlüssen
gekommen:
1.
Der Thronwechsel 1002 kann sich nicht so abgespielt haben
wie ihn viele Autoren darstellen. Nach meiner Ansicht hatte die angebliche
Wahl von 1002, die eigentlich nie stattfand, kaum etwas mit einer Wahl
nach Geblütsrecht zu tun, sondern hier setzte sich Heinrich
von Bayern gegen die Ansichten seiner Zeitgenossen mit Hilfe
einiger Kirchenfürsten gewaltsam in den Besitz der Krone. In vielen
Arbeiten wird der Anspruch Heinrichs
durch das Geblütsrecht zu erklären versucht. Parallelen zu dieser
Thronbesteigung gab es 1138, als sich Konrad III.
mit Hilfe einiger weniger Kirchenfürsten in den Besitz der Krone setzte.
Die vielen Diskussionen um Nachfolge in männlicher
oder weiblicher Linie stellten sich nach meiner Ansicht nicht, sondern
die Zugehörigkeit zur Königsfamilie, zur 'stirps regia' war entscheidend.
Wenn wir den Hof KARLS DES GROSSEN
betrachten, so sehen wir, daß hier Kinder ehelicher Geburt zusammen
mit denen unehelicher Geburt, Enkel aus ehelichen sowie aus unehelichen
Verbindungen unabhägig ob männlicher oder weiblicher Linie gemeinsam
aufwuchsen und auch Ämter und Funktionen erhielten. Bei den KAROLINGERN
gelangten sogar Kinder unehelicher Geburt auf den Thron, wie dies die Beispiele
ARNULFS
von Kärnten, seines Sohn
Zwentibold
oder der Söhne
Ludwigs II. des Stammlers
im West-Frankenreich aufzeigen.
Auch OTTO I. ließ
die Enkel aus seiner 1. Ehe zusammen mit den Kindern aus 2. Ehe aufwachsen.
Auch zur Zeit der Ottonen war illegitime
Geburt kein Makel, denn OTTOS I. illegitimer
Sohn Wilhelm wurde als Erzbischof von
Mainz Primas der deutschen Kirche, während es König
Hugo von Italien sogar gelang, seine illegitime Tochter Bertha
mit dem byzantinischen Thronfolger Romanos zu vermählen.
2.
Bereits 987 hatte sich in Frankreich/West-Frankenreich
gezeigt, daß der als Onkel Ludwigs V. nächstberechtigte
Verwandte Karl von Nieder-Lothringen sich nicht durchsetzen konnte, obwohl
ihm nach Geblütsrecht die Krone zugestanden hätte. Gründe
für sein Scheitern lagen in seinem Charakter, seiner Ehe mit einer
Vasallin Hugos des Großen und geringem Ansehen bei seinen Standesgenossen.
3.
Wenn die Wahl von 1002 nach Geblütsrecht erfolgt
wäre, dann hätte es 14 Bewerber mit ähnlichen Ansprüchen
wie Heinrich von Bayern gegeben. Bereits
in den Mathildenviten und bei Thietmar von Merseburg werden Vorgänge
verschleiert und zugunsten der bayerischen LIUDOLFINGER
geschönt.
Herzog Heinrich IV. von Bayern
war Urenkel des Königs Heinrich I.
und Großneffe Kaiser Ottos I.
Nach Geblütsrecht hätten die folgenden Kandidaten
ähnliche oder bessere Ansprüche:
2. Nachkommen Hadwigs
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E Dietrich I. Herzog von Ober-Lothringen
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965-11.4.10126
Als Urenkel HEINRICHS I. und
Großneffe
OTTOS
I. wäre
Dietrich von Ober-Lothringen
wie viele andere Verwandte der OTTONEN
bei Wahl nach Geblütsrecht durchaus zum Kandidatenkreis der Thronanwärter
zu rechnen gewesen.
Mir ist nichts bekannt bekannt, daß Dietrich
1002
irgendwo als Kandidat für den Thron erwähnt wurde.
Nach Thietmar wartete der kluge,
kriegserfahrene Herzog Dietrich von Lothringen ruhig ab, für
wen sich der größere und bessere Teil des Volkes entscheiden
würde.
Wahl nach Geblütsrecht: Negativ