CXXXIV.    RAMBERT


In einer nur bruchstückhaft erhaltenen Gerichtsurkunde aus Piacenza vom Juni 872 ist zu finden: ...... qui f uit quondam Ramberti comitis [1
MANARESI, I placiti Seite 277, nr. 77 (Insert. in Urkunde von 874/Juli). Zu ergänzen ist hier wohl: in casa oder in curte, qui fuit quondam Ramberti comitis]. Mit diesem Grafen Rambert scheint jener Rambertus comes identisch zu sein, der um 856 neptam suam Sconburga an das S. Giulia-Kloster in Brescia übergab [2 VALENTINI, Cod. necr.-liturg. di S. Giulia Seite 80 (= f. 43 v. des Originals). Dieser Eintrag steht in einer Reihe von Traditionsnotizen, die im Zusammenhang mit der Anlage des Gedenkbuches eingeschrieben wurden. Zur Datierung der Anlegerhand und damit auch zur Datierung dieser Notiz vgl. einstweilen K. SCHMID, Kloster Hirsau und seine Stifter Seite 82f.]. - Über das Betätigungsfeld wie auch über die Herkunft dieses Mannes ist nichts Näheres bekannt.