CXXXIV. RAMBERT
In einer nur bruchstückhaft erhaltenen Gerichtsurkunde aus
Piacenza
vom Juni 872 ist zu finden: ...... qui
f uit quondam Ramberti
comitis [1 MANARESI, I placiti Seite 277, nr.
77 (Insert. in Urkunde von 874/Juli). Zu
ergänzen ist hier wohl: in casa
oder in curte, qui fuit quondam Ramberti comitis].
Mit
diesem Grafen Rambert scheint
jener Rambertus
comes identisch zu sein,
der um 856 neptam
suam Sconburga an das
S. Giulia-Kloster in Brescia
übergab [2
VALENTINI, Cod. necr.-liturg. di S. Giulia Seite 80 (= f. 43 v. des
Originals). Dieser Eintrag steht in einer Reihe von Traditionsnotizen,
die im Zusammenhang mit der Anlage des Gedenkbuches eingeschrieben
wurden. Zur Datierung der Anlegerhand und damit auch zur Datierung
dieser Notiz vgl. einstweilen K. SCHMID, Kloster Hirsau und seine
Stifter Seite 82f.]. - Über das
Betätigungsfeld wie auch über
die Herkunft dieses
Mannes ist nichts Näheres bekannt.