CI. JOHANNES
hieß auch der von KARL DEM GROSSEN
zur Herrschaft über
Istrien [1
R. CESSI, L'occupazione Seite 306ff., hält Johannes für
einen dux von
Friaul, und zwar für den Nachfolger
Erichs. Der dux ille de
Histria
des Briefes KARLS DES GROSSEN
(siehe unten Anm. 3) sei ein „facile scambio" etwa
für dux Foroiuliensis,
denn Istrien habe damals zum Dukat von
Friaul
gehört. Es ist aber fraglich, ob man die Klageworte des Paulinus
von
Aquileja um Erich von Friaul, in denen
Pola/Istrien unter den trauernden
Städten erwähnt wird, als genügenden Beweis für
diese These annehmen
darf.]
eingesetzte dux. Daß
er sein Amt nicht schon vor der Angliederung
Istriens an das Franken-Reich innehatte, geht eindeutig aus dem
Wortlaut
unserer einzigen Quelle, einer undatierten Gerichtsurkunde aus der Zeit
zwischen 801 und 810, hervor, in der es heißt, daß erst
nach dem Ende
der Griechen-Herrschaft Joannes devenit in ducatu [2 MANARESI, I
placiti Seite 48, nr. 17 (= KANDLER, Codice dipl. Istriano,
ad 804). LUDWIG
DER FROMME bestätigte diese Übereinkunft, vgl.
KANDLER, a.a.O. ad 815. - Der Nachricht des zwischen 1340 und 1350
schreibenden
Venetianers Andrea Dandulo (MURATORI,
Scriptorcs XII Seite 155) Provinciam
quoque Istriae ab Imperio Constantinopolitano subtractat Joannes per Carolum dux
ordinatus est, de quo primates et populi se gravatos sentientes
Carolo querelam exponunt ..., ist kein eigener Quellenwert
zuzuschreiben. An dieser Stelle schöpft das Chronicon
des Andrea Dandulo aus der
zitierten Urkunde.].
Diese Urkunde zeigt uns, daß Johannes
seine istrischen
Untergebenen
sehr hart bedrückte und sehr eigenmächtig behandelte. Er
verbot ihnen
die
Nutzung des Waldes, indem er diesen zur öffentlichen Gewalt
gehörig erklärte, behielt öffentliche Abgaben für
seinen Unterhalt ein, siedelte Slawen, die ihm zinspflichtig waren, auf
den Ländern der Istrier an, requirierte Zug- und Reitvieh,
wandelte die aus der Zeit der Griechen-Herrschaft überkommene
Verwaltungsordnung um, schaffte unter den Istriern den Rechtsstand der liberi und libertini ab, ließ diese cum servis Kriegs- und Frondienste
leisten usw. Vor den missi Kaiser KARLS und König Pippins, dem Presbyter Izzo und den Grafen Cadolao und Aio, erhoben die Istrier Klage gegen
ein solches Vorgehen. Der dux mußte
eine Änderung seiner Maßnahmen zugestehen.
Das Herkommen des Johannes, -
der wohl auch jener nicht namentlich genannte dux Histriac gewesen
sein wird, der 791 am Avarenkrieg teilnahm und sich besonders
auszeichnete [3
MG Epist. IV Seite 528 - Vgl. BM² nr. 315.],
- kann aus dieser Gerichtsurkunde erschlossen werden. Wenn er
nämlich die Verwaltung umordnete und an die Stelle der
althergebrachten tribuni, domestici, vicarii und locoservatores seine centarchos (= centenarii) setzte,
wenn er den Einheimischen den Geburtsstand der Freien nahm und diesen
damit nur sich und seinen Leuten vorbehielt, und wenn er die
requirierten Pferde auf in Franciam
dimittit, aut per suos homines (= vassos) donat, endlich die
Wiederherstellung der Ordnung secundum
legem parentum vestrorum (nicht nostrorum) verspricht, so zeigt das
deutlich, daß er sich selbst nicht zu den Romanen oder
Langobarden, aus denen sich die Bevölkerung Istriens damals
zusammensetzte, zählte, sondern bei seiner fränkischen
Verwaltungsauffassung und bei seinen Beziehungen nach der Francia eher
ein Franke gewesen sein wird [4
Auch P. PASCHINI spricht in seiner Storia del Friuli I Seite 161
bereits vom „duca
franco Giovanni".]".