XCVI. HUNFRID (II.)
Im Oktober 846 wurde von Kaiser LOTHAR I. auch ein
gewisser Humfridus
zusammen mit den italienischen Großen zum Kampf gegen die
Sarazenen
aufgeboten [1
MG Capit. II Seite 65ff., nr. 203. - Von L. DUPRAZ, Le capitulaire de
Lothaire I. Seite 244ff., auf Sommer 847 umdatiert.].
Dieser Hunfrid kann kaum noch
mit Hunfrid I. von Istrien
und Chur, der von 806 bis 823 nachweisbar ist, identifiziert
werden.
Bei bester Rechnung müßte dieser damals schon in den 60er
Jahren
gestanden haben, das heißt aber - kaum noch waffenfähig
gewesen sein.
Nun ist andererseits auch eine Urkunde König
Karlmanns vom 8. Mai
879
für
die Kirche von Aquileja bekannt [2
MG DD Karlmann Seite 316, nr. 22: et
sicut Liutbirga
reliquit beate memorie Humfredo
res in Racenna et in Carone, que offersit in ecclesia beatae Marie seu
quod inante de ipsis rebus
Humfredi legaliter illuc
acquiri poterat sive quicquid in ipsa Racenna
ex regia pertinet postate, in predicta ecclesia ... concedimus habendi
potestatem.], mit der dieser Kirche - wie
schon
durch Kaiser LOTHAR I. [3 MURATORI,
Antiqu. Ialiae V Seite 977 (= DE RUBEIS, Mon. Aquil. Seite 412).]
am 30. November 832 - der Besitz bestätigt
wird,
die aber über die schon in der Vorurkunde LOTHARS genannten
Güter
hinaus auch noch die beatae memoriae
Humfredo res in Racenna et in
Carone in die Bestätigung einschließt. Wenn damit nun
ein
Hunfrid nach
832 (das heißt wahrscheinlich nach der Wirkungszeit Hunfrids I.) im
östlichsten Ober-Italien ansässig war und andererseits Hunfrid
I. seine
istrische Position nach dem Zeugnis der Translatio sanguinis Domini [4 MG SS IV
Seite 448, c. 15: ad fratrem, qui
tunc temporis Hpstriam
tenebat, confugiens.]
einem dort allerdings nicht mit Namen genannten Sohn hinterließ,
der
seinen Bruder Adalbert bei der
Rückgewinnung Rätiens gegen
den
Argengau-Grafen Ruodpert
unterstützte, dann liegt bei
Berücksichtigung
der Seltenheit des Namens Hunfrid
in Italien der Schluß nahe,
daß der
in der Aufgebotsliste genannte Lehensträger
Humfrid (beneficium
habet
in Italia) mit dem Schenker an Aquileja identisch ist und - wenn
man an
eine Vererbung des Namens in der Familie denkt - auch der ungenannte
Sohn und istrische Nachfolger Hunfrids
I. gewesen sein wird.
Dieser Verwalter Istriens war durch seinen
Vater Hunfrid I. dann
gleichfalls nordalpiner Abkunft [5
Nachkommen dieses Hunfrid sind
nicht bekannt. G. TELLENBACH, Der
großfränkische Adel und die Regierung Italiens Seite 56,
vermutet,
daß der
Humfredus
de ltalia natus (BRUCKNER, Regesta Alsatiae Seite 557, nr.
692), der zu Beginn des 10. Jahrhunderts Güter im Elsaß
verkaufte,
aus der Familie Hunfrids II.
hervorging.].