XCV. HUNFRID (I.),
der in den Jahren zwischen 306 und 823 nachweisbare Graf von Chur [1 Unfredus vir inluster
Reciarum comis wird er
in einer 806
(807)/Februar/7 in curte ad Campos
(= Rankweil/Vorarlberg) in mallo
publico ausgestellten Gerichtsurkunde für das Kloster St.
Gallen
genannt (WARTEMANN, UB St. Gallen I Seite 177, nr. 187). Im Jahre 808
war
er mit dem Grafen und praefectus in aula
palatina Helmgaud als missus
in Italien tatig, wobei er auch Mißhelligkeiten zwischen Papst
Leo III.
und König Pippin beilegen half
(BM² nr. 431b und 513k). 823 wurde der
Hunfridus comes
Curiensis mit dem Abt Adalung von St. Vaast nach Rom
gesandt, wo die beiden Anhänger einer kaisertreuen Parteiung, der
Primicerius Theodor und der
Nomenclator Leo, von Verfechtern der
Unahhängigkeitspolitik des Papstes
Paschalis überfallen und
enthauptet
worden wann und wo es galt, nun eine genaue Untersuchung
durchzuführen
und die Ordnung wiederherzustellen. Bevor es jedoch zu einer
Untersuchung kam, reinigte sich Paschalis
geschickt durch einen Eid
(Ann. regni Franc. ad 823, Seite 161f. - THEGAN c. 30, MG SS II Seite
597 - Vita Hludov, c. 37, MG SS II Seite 627. - Vgl. L.M.
HARTMANN, Geschichte Italiens III Seite 112). In Venonia (=
Rankweil-Vorarlberg) villa Unfredi comitis stellte
LOTHAR I. am
4.
Juni 823 auch eine Urkunde für die Kirche von Como aus (CdL Seite
185,
nr. 101). - Eine Urkunde LUDWIGS DES FROMMEN
vom 12. Juni 819 für das
Kloster Pfävers, in der Hunfrid
von Chur magister
palatii genannt wird,
ist eine späte Fälschung (UB der südlichen Teile des
Kantons
St. Gallen I Seite
30, nr. 27).],
wird durch den Bericht über die Translatio sanguinis Domini [2 MG SS IV
Seite 446f.]
zugleich
auch als Verwalter Istriens
erwiesen. In Istrien scheint er der
Nachfolger des dux Johannes gewesen zu sein.
Er, der eo tempore totam Hystriam
tenebat und auch eo tempore
Reciam
Curiensem tenebat, segelte im Auftrag KARLS DES GROSSEN
nach der
Insel
Corsica, um dort die Reliquie des Blutes Christi zu holen, von der
später ein Teil in das Kloster Schutts (zwischen Zürich-See
und
Wallensce) gelangte. Über seine Tätigkeit in Istrien ist
allerdings
nichts bekannt. Seine istrische Position maß er an einen seiner
Söhne
weitervererbt haben; denn zu dem Sohn
Hunfrids, qui tune tempore
Hystriam tenebat, flüchtete ein anderer Sohn - namens Adalbert -,
als
der Graf Ruodpert vom Argengau
ihn aus Rätien vertrieb [3
Translatio, a.a.O. Seite 448, c. 15. - Zu den Italienbeziehungen der
sogenannten „HUNFRIDINGER" vgl. auch G.
TELLENBACH, Der
großfränkische
Adel und die Regierung Italiens Seite 55f.].
Welchem der nordalpinen Stämme Hunfrid
angehörte, ist nicht
bekannt.
Einige sehen ihn als Alemannen, andere als Franken an; wieder andere
vermuten, daß er „dem franco-burgundischen Geschlecht der
WARINIDEN entstammte, das sich bei der Aallösung des
alemannischen Herzogtums
im Lande festgesetzt hatte" [4
Zum Beispiel neigt G. TELLENBACH, Königtum und Stämme Seite
51 der
Annahme
einer alemannischen Stammeszugehörigkeit Hunfrids zu;
E. MEYER-MARTHALER, Rätien Seite 75 spricht von
„wahrschcinlieh fränkischcr Abstammung". Die francoburgundische
Herkunft Hunfrids vermutet E.
ZÖLLNER, Die politische Stellung
Seite 102, gestützt auf M. CHAUME, Les origines I Seite 531.].