Nach D. Schwennicke jüngerer Sohn
des Grafen N.N. von Henneberg und der N.N.
Bruder von Domherrn Bilis zu Würzburg (†
13.12. 1076),
Graf Poppo I. von Henneberg (⚔ 7.8.1078)
Enkel von Graf N.N. von Henneberg und
der N.N.
Schwennicke, Detlef: Tafel 54
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"Europäische
Stammtafeln.
Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge
Band
III Teilband 1, Herzogs- und Grafenhäuser des Heiligen
Römischen
Reiches und andere europäische Fürstenhäuser"
GODEBOLD
I.
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† nach 1100
BURGGRAF von WÜRZBURG
1057
1087/91
GOTEBOLD I.
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†
18.IV.1091-1094
1091 BURGGRAF VON WÜRZBURG
1057
Als Bruder Poppos I.
dürfte der 1057 erscheinende
Gotebold I.
zu betrachten sein. Er
ist wahrscheinlich mit dem seit 1087 bezeugten Burggrafen von
Würzburg
gleichen Namens identisch.
Die Entwicklung der Hauptlinie Henneberg
bis 1274
stellt sich in folgender Weise dar. Der Herrschaftsbereich der Grafen
gründete
sich auf die bereits genannten babenbergischen
Allode und bedeutende
Reichslehen,
vor allem den großen Forst am Thüringer Wald zwischen
Schleuse
und Hasel. Ferner werden 1230 Burg Lichtenberg, Herpf, Melweis,
Ottowind, Willmars und Ostheim als Reichslehen genannt. Einen für
die Zukunft zugleich fördernden wie hemmenden Auftrag stellte der
Besitz des Burggrafenamtes von Würzburg dar, als dessen erster
Inhaber
Gotebold I. 1087
erscheint. Neurodungen haben eine
wichtige
Grundlage für die Herrschaftsbildung der HENNEBERGER
gebildet.
Literatur:
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Patze Hans/Schlesinger
Walter: Geschichte
Thüringens Seite 201,202 -
Schwennicke,
Detlef: Europäische
Stammtafeln. Stammtafeln zur
Geschichte
der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XVI, Bayern und Franken Tafel 144 -