Zur mitteleuropäischen Adelsgeschichte um 1100
Ein Versuch von Josef Heinzelmann
Kirchweg 1, 6532 Oberwesel-Langscheid, (06744-)1383
Mittwoch, Juni 13, 2001
Inhalt:
Einleitung .................................................................................................................
3
1: Arnstein und seine Herren im 11. und 12. Jahrhundert
....................................... 4
1.1: Der Burgenname Arnstein ................................................................................
4
1.2: Die Quellen .......................................................................................................
5
1.3: Die Vorgänger der Ludwige im 11. Jahrhundert
als Einrich-Grafen ................ 5
1.3.1: Gehörte Bischof Arnold von Worms zu diesen
Arnsteinern? ....................... 8
2: Drei oder vier Ludwige von Arnstein? ................................................................
9
2.1 Ludwig (I) .........................................................................................................
9
2.2 Ludwig (Ib) und seine Frau Jutta ......................................................................10
2.3 Ludwig (II) und seine Frau Udelhild von Odenkirchen
................................... 11
3.4 Ludwig (III), der Klostergründer und seine Frau
Guda von Baumburg .......... 12
3. Töchter-Nachkommen der Arnsteiner ................................................................
12
3.1: In den ersten Generationen ..............................................................................
12
3.1.1. Die Rheingräfin Dancmut .............................................................................
12
3.1.2. Die Merenberger ...........................................................................................
13
3.2. Wann heirateten die sieben Schwestern Ludwigs (II)
und wen genau? .......... 13
3.2.1 und 2: Die „ungarischen“ Schwestern ...........................................................
14
3.2.3: Die Pfalzgräfin von Tübingen .......................................................................
14
3.2.4: Die Nassauerin ..............................................................................................
15
3.2.5: Die Gräfin von Laufen .................................................................................
17
3.2.6: Die Isenburgerin ............................................................................................
17
3.2.7: Die Gräfin von Zütphen ................................................................................
18
3.3: Udelhilt, Schwester Ludwig (III) .....................................................................
20
4: Besitzgeschichtlicher Exkurs ..............................................................................
21
4.1: Lehen (Oberwesel) ...........................................................................................
21
4.2: Allode ...............................................................................................................
22
5: Herkunft und Verwandte .....................................................................................
23
5.1 Woher stammte der erste Ludwig von Arnstein? ..............................................
24
5.1.1 Ein Sohn Ludwigs „von Mousson“? ..............................................................
24
5.1.2 Die Grafen von Chiny? ..................................................................................
25
5.1.3 Ist Ludwig von Arnstein ein Ludwig von Laurian?
....................................... 25
5.1.4 Die Arnsteiner eine staufische Nebenlinie? ...................................................
26
5.1.5 Verwandtschaft mit den thüringischen Ludowingern?
................................... 27
5.2 Namensträger und Verwandte in der Reformbewegung
ihrer Zeit .................... 28
5.2.1. Mainz St. Jakobsberg und ein Ludwig 1070 ..................................................
28
5.2.2: Kloster Komburg und ein Graf Ludwig 1090 ................................................
31
5.2.3: Hirsau, Regenbach, Breitenau, Schönrain und
Reinhardsbrunn .................... 32
5.3: Verwandte .........................................................................................................
33
5.3.1: Noch einmal Herzog Friedrich II. von Schwaben,
der Staufer ....................... 33
5.3.2: „Otto von Röbelingen“ ..................................................................................
33
5.3.3: Der Hl. Norbert? ............................................................................................
34
5.3.4: Graf Simon (I) von Saarbrücken ...................................................................
34
5.3.5 Die Stifter von Cappenberg? ..........................................................................
34
6: Einige unmaßgebliche Schlußfolgerungen
..........................................................
35
Einleitung
Die 850-Jahrfeier des grandios über der Lahn gelegenen
Klosters Arnstein war 1989 Anlaß zu einem kleinen Fest und einer
Ausstellung an Ort und Stelle. Zugleich wurde endlich die Geschichte Arnsteins
und seiner Gründer Gegenstand einer eingehenden Untersuchung [1Bruno
Krings, Das Prämonstratenserstift Arnstein a. d. Lahn im Mittelalter
(1139 – 1527), (= Veröffentlgen. d. hist. Komm. f. Nassau, XLVIII),
Wiesbaden 1990] , auf die ich mich mehrfach zu beziehen habe, ja, auf
der ich aufbauen kann, um sie aus genealogischem Aspekt zugleich auszubeuten
und zu bereichern.
Der Gegenstand ist von großem genealogischen
Interesse, das bisher fast nur auf regionalgeschichtlicher Ebene zu Untersuchungen
angeregt hat. Auch die Zuwendung bestimmter Familienkreise zu einer neuen
Religiösität und zu bestimmten Orden läßt sich an
den Arnsteinern gut beobachten. Auch für die offensichtlich nicht
vereinzelte Tatsache, daß Ehepaare, selbst solche mit Kindern, ins
Kloster gingen, und daß man unter Konversen nicht nur Brüder
minderen Standes zu verstehen hat, gibt es hier einen weiteren Beleg.[2
s. Krings, S. 304ff.] Wenn man das Phänomen aber nur unter
dem Aspekt der Frömmigkeitsgeschichte sieht, wird man ihm freilich
nicht gerecht, wie der völlig ungenügende Artikel über den
Klostergründer Ludwig in der Neuen Deutschen Biographie zeigt.
Noch ungenügender ist freilich die Behandlung
der Burg und des Klosters Arnstein an der Lahn und der dort ansässigen
Grafen des Einrich-Gaus im „Lexikon des Mittelalters“. Unter dem Stichwort
Arnstein erscheinen nur die thüringischen Namensvettern.
Auch die Darstellung Schwenneckes in den Europäischen
Stammtafeln [3 Bd. XII, Tafel 46a] zeigt bereits in der Überschrift
Mißverständnis: „Die Grafen von Arnstein an der Lahn aus dem
Hause der Grafen im Einrichgau“. Die hier behandelte Familie nannte sich
nach ihrer Burg ihre Grafschaft war das Einrich. Die beiden Bezeichnungen
waren austauschbar.
Wenn wir erfahren, daß Graf Ludwig (III) von
Arnstein, gestorben 1185 Oktober 28 [4 Warum die Europäischen
Stammtafeln XII, 46A, immerhin erst 1992 erschienen, ihn Oktober 25 sterben
lassen, ist mir unerfindlich.] im Tochterkloster Gommersheim als Konverse
des von ihm gegründeten Prämonstratenserklosters, als „consanguineus“
des staufischen Herzogs Friedrich II.
bezeichnet wurde,[5 Zuerst in den GL. Die gemeinsame Wiederherstellung
von Münsterdreisen (Krings, S. 88ff) läßt keine Zweifel
daran aufkommen.] fragen wir sofort, welcher Art diese Verwandtschaft
war. Um es vorwegzunehmen: genau weiß ich es nicht. Sie zeigt aber,
daß die Arnsteiner zur höheren Schicht des deutschen Adels gehörten,
und schon deshalb eine Untersuchung rechtfertigen.
Ich übernehme bisherige Ergebnisse und widme
mich den Fragen, die offen bleiben, was selbst da von Nutzen sein dürfte,
wo ich keine Antwort weiß oder ahne. Lösungen können, ja
müssen von weither kommen. Es geht hier, wie bei allen entscheidenden
mittelalterlichen Adelsgeschlechtern, nicht um regionale Tätigkeitsräume:
Im folgenden werden Verwandte der Arnsteiner in Sachsen, am Niederrhein,
in Schwaben, in den heutigen Niederlanden, Ungarn und Frankreich erwähnt.
Ich habe gewiß nicht alle Literatur erreicht, ja nicht einmal die
erreichbare komplett durchgesehen. Zu den niederrheinisch-holländischen
Geschlechtern gibt es mit Sicherheit mehr Informationen, und auch zu den
schwäbisch-fränkisch-thüringischen Zusammenhängen.
Und Ungarn? Und „Lothringen“? Ich spiele den Ball ins Feld der dortigen
Genealogen und Historiker.
Intensive Redaktions- und Informationshilfe und wichtige
Anregungen erhielt ich von Dr. Hellmuth Gensicke, dem besten Kenner der
„nassauischen“ Genealogie. Ich danke ihm sehr herzlich. Im Voraus danke
ich jedem, der meine hoffentlich nicht allzu zahlreichen Fehler korrigiert
und die eine oder andere der zahllosen Lücken stopft.
1: Arnstein und seine Herren im 11. und 12. Jahrhundert
1.1: Der Burgenname Arnstein
Meine Untersuchung kreist um die seit 1052 belegte Burg
an der unteren Lahn in der Gemeinde Seelbach. Weil sie zuerst mit einem
Arnolfus
de Arenstein genannt wird, hat selbst ein so bedeutender Namenforscher
wie Adolf Bach [6 A. B., Deutsche Namenkunde, II 2. Die deutschen
Ortsnamen, Heidelberg 1954, S. 230: „um 1050 von dem Grafen Arnold
erbaut und führt nach ihm den Namen.“] angenommen, dieser Arnold
habe sie erbaut und ihr seinen Namen gegeben. Nicht nur, weil dendrochronologische
Untersuchungen auf ein sehr viel höheres Alter schließen lassen,
ist diese Etymologie unwahrscheinlich, sondern weil sie in ihrer Zeit geradezu
einmalig wäre. Eher könnte man den Namen von dem heutigen „Aar“
(Adler) herleiten. Das sagt auch Bach selber [7 A. B., Diedlungsnamen
des Taunusgebietes, Bonn 1927, S. 114.] : „…wohl richtig als ‚Adelers steyn‘-
lapis aquilæ‘… Kaum korrumpiert aus Arnoldstein und nicht nach dem
Gelbach [a. 959 Anara] benannt“.
Dieses „Arnstein“ ist wohl die älteste der fünf
Burgen dieses Namens in Deutschland. Wir müssen die anderen kurz betrachten,
da Burgennamen im Adel des Hohen Mittelalters einem ähnlichen „Gebrauchsmusterschutz“
unterlegen zu haben scheinen wie Wappen. Sie waren eben so etwas wie eine
„Firma“. Weniger scheint dies für die „Herkunftsnamen“ zu gelten,
Adlige und Ministeriale wurden, wenn sie nicht eine überregionale
Funktion hatten, von den Schreibern nach ihrem nächsten „Sitz“ benannt,
und im Allgemeinen hatten Adlige vor der Territorialstaatsbildung mehrere,
meist in ganz verschiedenen Regionen Deutschlands, oft Europas. Das machte
Sinn bei den vielen Heer- und anderen Fahrten der Führungsschicht.
Die Burg Arnstein in Sachsen-Anhalt hängt
mit Arnstedt (bei Aschersleben) zusammen, und wurde wahrscheinlich erst
erbaut oder so benannt, als Arnstein an der Lahn schon Kloster war. Die
erste Nennung Walther II.1135 Januar 06 ist nur kopial überliefert,
einmal als „von Arnstede“, einmal als „von Arnstein“. Die nächste
Nennung ist dann 1159, die erste sichere 1160. [8 Gerd Heinrich,
Die Grafen von Arnstein (Mitteldeutsche Forschungen 21) Köln/Graz
1961.] Ob die Namensgleichheit der beiden Burgen nur Zufall ist, läßt
sich nicht sagen. Zwar gibt es völlig vage Berührungspunkte,
weil eine andere Linie der in Schwaben beheimateten STEUSSLINGER (zu denen
diese Herren von Arnstein gehören) den Leitnamen Ernst führt,
der einmal auch im Zusammenhang mit den mittelrheinischen Arnsteinern erscheint.
Aber selbst wenn es eine Verwandtschaft gäbe, läge die so weit
zurück, daß es keinen Erbanspruch, nicht einmal auf einen Namen
gibt.
Nichts weiß ich über ein Arnstein bei Meißen
und eines bei Witzenhausen. Die Herrschaft Arnstein bei Weismain fiel 1244
an Otto VII. von Meranien. Wichtiger, auch für uns, ist Arnstein an
der Wern (Landkreis Karlstadt in Unterfranken). Der Name soll sehr alt
sein, eine Burg scheint vor 1225 erbaut worden zu sein, und zwar von den
Grafen von Rieneck, bei denen einerseits der Leitname Ludwig vorkommt und
die mit dem Namen „Rieneck“ wohl Erbansprüche an die Pfalzgrafenburg
„Rheineck“ angemeldet hatten.[9 Handbuch der historischen Stätten
Deutschlands, Bd. 7 (Bayern) Stuttgart ²1974.
Nichts hierüber bei Theodor Ruf, Die Grafen von Rieneck. Genealogie
und Territorialbildung (Mainfränkische Studien 32), Würzburg
1984]
1.2: Die Quellen
Für mittelalterliche Genealogie ist die Familie
der Arnsteiner Grafen im Einrichgau recht ergiebig: Wir haben eine
offensichtlich zuverlässige erzählende Quelle: Die im Original
erhaltenen Gesta comitis Ludewici [10 Hierzu s. Krings, S. 9 ff.;
zitiert als GL nach der Edition von Simon Widmann in: Nassauische Annalen
18, 1883/4, S. 244-266]. Sie entstanden nach Krings wahrscheinlich 1199
- 1204. [11Krings, S. 34ff] Gewiß ist hier vieles im Rückblick
und aus dem Blickwinkel des Klosters gesehen. Die Angaben jedoch, die überprüft
werden können, erweisen sich als stichhaltig.
Die urkundlichen Quellen sind dagegen kümmerlich,
freilich nicht der Zahl nach. Es gibt keine einzige von den Grafen von
Arnstein selber ausgestellte Urkunde, es gibt keine, in der sie ausdrücklich
mit Gattin, Vater, Sohn oder Bruder genannt werden. Fast immer erscheinen
sie als Amtspersonen. Je länger sie vorkommen, desto spärlicher
werden die Belege.
Von den GL fällt Licht auf den letzten Grafen und
einige Streiflichter auf seinen Vater und Großvater. Dementsprechend
hat man die 70 Jahre lang als Grafen im Einrich vorkommenden und nach Arnstein
benannten Ludwige in drei Personen aufgeteilt. Ich glaube, daß dies
falsch ist, und eine nur oberflächliche Rhythmisierung nach den Nennungsdaten
darstellt. Doch zuvor ist von den Amtsvorgängern zu sprechen, die
man gemeinhin als Vorfahren der ARNSTEINER im Mannesstamm ansieht.
1.3: Die Vorgänger der Ludwige im 11. Jahrhundert als Einrich-Grafen
Im Jahre 1031 übergibt Kaiser
KONRAD II. die Grafschaft im Einrichgau dem Erzbischof von Trier.
[12 MGH D KII Nr. 169, bestätigt 1039 durch
HEINRICH III., MGH D H III Nr. 8] Ich kann mir nur vorstellen,
daß das Amt – wodurch auch immer – frei geworden war und ein direkter,
unabweisbarer Erbe nicht vorhanden war. Lassen wir also alle vorher vereinzelt
genannten Grafen beiseite und halten wir nur fest, daß nach den Ergebnissen
einer dendrochronologischen Untersuchung die Burg Arnstein bereits
um 981 – wohl als Holzbau – bestanden haben muß. Damit gehört
sie in die Gründungsphase der Hochburgen, und der sowieso abwegige
Versuch, ihren 1052 erstmals belegten Namen von dem damaligen Inhaber abzuleiten
(Arnolfus de Arensten), erübrigt sich. [13
Daß
mit ihrem Ausbau erst um jene Zeit begonnen wurde, steht dem nicht entgegen.
Vgl. Hans-Martin Maurer, Die Entstehung der hochmittelalterlichen Adelsburg
in Südwestdeutschland, in:ZGO 117 (1969), S. 295ff.]
1034 erscheint ein erster Arnold als Graf im Einrich
[14 Kremer, Origines Nassoicae II, Nr. 73; K. H. May, Zur Geschichte
der Herren zu Lipporn und Grafen zu Laurenburg, in Nassauische Annalen,
Bd. 60 1943/48, S. 53 meint, daß die fragliche Ortschaft Wellmich
damals garnicht zum Einrich-, sondern zum linksrheinischen Trechirgau gehört
hätte, deren Graf Berthold war. Indessen wird schon 1050 der benachbarte
und zugehörige Ort Kamp dem Einrich und der Grafschaft Arnolds
zugerechnet, 1067 der Ludwigs. May begründet in der ihm üblichen
Weise dies mit der Fiktion, Arnold habe Berthold auch als
Graf des Trechirgaus beerbt. Das ganze Jahrhundert hindurch aber sind Bertholde
als Grafen des Trechirgaus belegt, auch in jenen fraglichen Jahren.], 1042
ein Berthold [15 MGH D H III Nr. 97], 1050/53 wieder ein Arnold
oder Arnolf [16 1050: ebd., Nr. 249; 1052: MRUB I Nr. 338, MRR I
Nr. 1350 und 1352 (Arnolf, Graf); 1053: MRUB I Nr. 341, MRR I Nr.
1356]. Diese Abfolge läßt folgende Schlüsse zu: Es handelt
sich um zwei Arnolde, Vater und Sohn oder Enkel. In welchem Alter der erste
mit der Grafschaft belehnt wurde, wissen wir nicht, der zweite muß
jung gewesen sein (und starb wohl auch jung). Berthold könnte
eine kurzlebige Zwischengeneration darstellen oder einen älteren Bruder
des zweiten Arnold. Da aber mit diesem immer wieder ein Graf Berthold
(vom Maifeldgau, Trechirgau, „Moselgau“) auftritt, der eher derselbe als
ein zweiter oder dritter des Namens war, wird man Berthold am besten für
den zweiten Gatten der Mutter oder einen vermutlich mütterlichen Onkel
ansehen, der während der Unmündigkeit Arnold II. die Grafschaft
auf dem Einrich mitverwaltete. Statt Berthold erscheint zuweilen auch dessen
„Doppelgänger“ oder Bruder oder Verwandter Becelinus, freilich nicht
im Einrich-Gau.
Betrachten wir alle Nennungen eines Arnold in den erhaltenen Trierischen Urkunden des 11. Jahrhunderts, erhärtet sich die Vermutung. Sie beginnen 1030 [17 MRUB 302, MRR 1247] , also vor der Übertragung des Einrich-Gaus an den Erzbischof. Als Teilnehmer einer Generalsynode werden die Grafen Hetzelo, Heinrich, Gisilbert, Sigibodo und Arnulf genannt, nicht jedoch ein Berthold (ein solcher erschien jedoch in den Vorjahren). „Ca. 1033“ [18 MRUB 305] siegelt ein Arnold an letzter Stelle, ebenso 1035 [19 MRUB Nr. 306, MRR 1254 (und 1250)] ein Arnulfus (ausdrücklich nicht „comes“). Wichtig ist eine Urkunde von 1036 [20 MRUB Nr. 307, MRR 1256], in der es um genealogische Dinge geht, also nicht nur um Amtszeugenschaft. EB Poppo gestattet dem trier’schen Vogt Thiefried (der später noch oft in unserem Zusammenhang auftreten wird) die Ehe mit seiner Verwandten Liuchart, natürlich gegen eine „Schenkung“, in primorum nostri militum ac sui presentia. Auf Seiten des Kirchenfürsten erscheinen die Grafen Sigibodo, Arnolfus, Arnolfus (also zwei!), sowie ein Vdelbert u. a. Dies ist also das wohl erste sichere Auftreten. Erwähnt wird die Grafschaft des Bezelinus, das ex beneficio comitis Heinrici bezieht sich nicht auf die Grafenrechte, wie Baldes wohl zurecht meint. [21Heinrich Baldes, Die Salier und ihre Untergrafen in den Gauen des Mittelrheins, Diss. Marburg 1913, S. 75. Dies ist die noch immer aktuellste Zusammenstellung der Bertholde/Beceline. Sie ließe sich durch Elimination gefälschter Maximiner Angaben noch mehr verschlanken. – K. Draudt, Die Grafen von Nürings, in: Forschgen. z.- dt. Geschichte 23 (1883) krankt an der Einbeziehung der Schottschen Fälschungen, und an der Anbindung des Berthold von Stromburg/Nürings im Mannesstamm an die früheren Bertholde. Gleichwohl ist Draudts Vermutung, die Grafen im Trechir-/Maienfeldgau könnten mit den gleichnamigen im Wettereiba/Malstatt/Niddagau (1043 bis 1063) zusammenhängen, nicht abwegig. Wieso wäre sonst Bertholf von Stromberg/Nürings dort Nachfolger geworden, da er von Vaterseite EMICHONE war (worin Baldes Draudt zurecht korrigiert), von Mutterseite aber von unseren Bertholden durch eine Schwester und/oder Tochter eines Trechirgau-Berthold abstammt?]
1036 Nov 10 oder 12 [22 MRUB 308, MRR 1257] macht
Propst Adalbero von St. Paulin sein Testament. In der nicht zeitgenössischen
Urkunde lautet die Reihe der weltlichen Zeugen: Godefrido duce. Gerardo
comite. Arnolfo comite. Bertholfo comite. Friderico comite eiusque fratribus
Gisilberto et Theoderico. Hartmanno comite. et duobus Arnolfis uno de Salmana,
altero de Nagalbach. Jetzt haben wir also drei Namensträger, davon
freilich nur einen Grafen, also wohl unseren Arnold/f I.
Als 1038 Sep 2 [23 MRUB 310, MRR 1264] EB Poppo
der Abtei St. Matthias Dörfer in generali placito restituiert,
bezeugen dies: Herzog Gozelo und die Grafen Gozelo (wohl dessen Sohn),
Arnulf
und Sigebodo, sowie Odelbertus, Roricus advocatus cum filio Thietfrido,
Anselmus, Bern, Anselmus u. a.
Nun beginnt die Arnold-lose Zeit. Bei einer Schenkung
des EB in Koblenz im Jahre 1042 [24 MRUB 318, MRR 1279] erscheinen
Bern de Virneburch, Udelbreth de Stallae, Adalbero de Madelberch und
viele andere, kein Bertold, kein Arnold. Im selben Jahre wird, wie gesagt,
von Kaiser HEINRICH III. der Einrichgau
als in comitatu Bertholdi bezeichnet.
Ich übergehe einige undatierbare Urkunden aus der
Zeit EB Poppos [25 MRUB 324 und 325 u. a.]. Dessen Nachfolger Eberhard
schenkt 1048 [26 MRUB 328, MRR 1322] dem Simeonsstift u. a. einen
Hof zu Nagelbach. Zeugen sind Becelinus comes, Arnulfus comes, sowie
unter anderen ein Anselm. [27 Letzterer (oder sein Namensvetter,
s. 1052) könnte jener Anselm sein, dem HEINRICH
III. den Hof zu Brechen im Einrichgau ungerechtfertigt zu Lehen
gegeben hatte. 1051 Jan 16 und 21 restituiert der Kaiser den Hof der Abtei
St. Maximin dieses und viele andere Güter der Abtei. Es handelt sich
um Fälschungen, die aber in sich konsequent sind und bis 1125 (MRUB
I 452) die Tatsachen spiegeln: 1125 geht es gegen Anselm von Molsberg,
den Enkel jenes ersten Anselm.] Ich nehme dies als erstes Auftreten Arnulfs
II. von Arnstein.
1052 [28 MRUB 337, 338, 339, MRR 1352, 1350, 1351]
gibt es gleich drei Nennungen:
1. Bei der Schenkung des EB an das Stift Münstermaifeld
unterzeichnen neben dem Vogt 5 Grafen, an erster Stelle Bertolf und Arnolf.
–
2. Beim Prekarievertrag mit dem Grafen Walram
von Arlon und dessen Gemahlin Adelheid lautet die vollständige Laien-Zeugenreihe
[29 Beiläufig sei erwähnt, daß hier wie auch sonst
mehrfach ein Chorbischof Arnolf erscheint.]: Arnolfus de Salmana, Arnolfus
de Arensten, Becelinus, Adelbero de Madelberc (Malberg), Udelbreht
de Stalle (=Stahl, Ks. Bitburg), Dieffriht, advocatus, Anshelmus,
Bern, Anshelmus, Hartman. Hier sind also keine Grafentitel genannt,
vermutlich spiegelt die Reihenfolge die Nähe der Verwandtschaft mit
Walram und Adelheid.
3. Bei der aus dieser Prekarie resultierenden
Schenkung des EB an St. Simeon begegnen wir mehreren dieser Zeugen wieder,
teilweise sind sie näher benannt: Udelbertus de Stalle, Bern de
Virniburc (Virneburg), Anshelmus de Dudelendorf (Dudeldorf,
Ks. Wittlich), Arnolt de Salmana, Dietfrith advocatus, Anshelm de Cunza,
Hartmannus, Sigebodo, Sigemar, Ezzelin. Berthold und Arnold
von Arnstein fehlen aus unbekanntem Grund.
1053 [30 MRUB 341, MRR 1356] schenkt einer der
beiden Anselme ein Gut in Leiwen dem Simeonsstift zur Memorie an den verstorbenen
EB Poppo, seinen Herrn. Fast haben wir unsere Gruppe wieder komplett beieinander:
Nach Arnolfus comes erscheinen Adalbero, Anshelm, Udilbert, Bern, der Vogt
Diefrit, sowie erstmals ein Waldo (an zweiter Stelle) und ein Gumpertus.
Von nun an verschwindet Arnold. Ein Graf Berthold/f wird mehrfach erwähnt,
1056 (gefälscht!) als „von Stromberg“, sowie „im Moselgau“ (echt?),
1056 und 1058 auch im Maifeld-Gau, 1061 im Trechirgau, 1064 wieder im Maifeld,
bis ein Bertholf (wirklich der?) 1065 gar auch – vorübergehend – im
Ahrgau erscheint.
Wir wollen uns hier nicht den offenbar sehr mächtigen
und über unseren Raum hinaus (Wetterau, Lorscher Vogtei, noch weitere
Beziehungen lasse ich beiseite) begüterten Bertholden widmen, sie
in Einzelpersonen aufdröseln, Filiationen konstruieren. Die ganze
Zusammenstellung hängt davon ab, ob man auf den Stifter von Ravengiersburg
die Trierer Urkunde von 1122 [31 MR R I, 1735. Die Ausdeutung paradigmatisch
bei Baldes, Salier und ihre Untergrafen, S. 51 84. Die jeweiligen Anmerkungen
überzeugen nicht völlig.] beziehen darf, wonach er sine prole
et absque herede mortuus est. Erben hatte er ja genug (gemeint könnten
Verwandte in männlicher Linie sein, es geht um Lehen). Übernehmen
wir einfach die Angaben aus den „Europäischen Stammtafeln“ [32
Bd.
V, Tafel 23, Grafen im Nahegau.], wonach die Tochter Kunigunde „unseres“
Berthold
mit dem ab 1051 belegten Nahegaugrafen Emicho verheiratet war. Sie gibt
1072 (endgültige Stiftung ohne ihre Nennung 1074) [33
MRUB
372 und 374, MRR 1427, 1438. Ich folge im Wesentlichen der vorsichtigen
Einordnung bei Ingo Toussaint, Die Grafen von Leiningen. Studien zur leiningischen
Genealogie und Territorialgeschichte bis zur Teilung von 1317/8, Sigmaringen
1982, vor allem S. 64 ff.] als Witwe bei der Stiftung des Klosters Ravengiersburg
mit ihren Miterben Arnold und Bertram die Zustimmung. Ob der hier genannte
Arnold sich unter den gleichzeitigen Geistlichen dieses Namens verbirgt,
sei dahingestellt, Bertram begegnet in unserem Raum nur 1074 wieder. 1072
finden sich außerdem erstaunliche Verwandtschaftshinweise: Die Frau
des stiftenden Grafen Berthold heißt Hedwig und ist eine Blutsverwandte
des Mainzer Erzbischofs Siegfried. Die Zeugenliste beginnt Ceizzolf
comes (im Kraichgau). Emicho comes et frater suus Bertholdus
(dieser ist also nicht Graf! Also auch nicht der Stifter!) Ludevvicus
comes. Bertholdus comes. Arnoldus et frater suus Beretram. Nehmen
wir die drei letzten als die in der Narratio erwähnten, so ergibt
sich, daß die davor genannten Verwandte der Stifter waren. Bei den
drei ersten ist die Verwandtschaft mit den Bertholden bekannt. Und daß
Ludwig
von Arnstein (nur um diesen kann es sich handeln!) mit einem Berthold
– indirekt über den Amtsvorgänger Arnold – zu tun hat, wurde
bereits oben vermutet. Für eine genauere Rekonstruktion der Verwandtschaft
gibt es bei aller Fantasie keine befriedigenden Möglichkeiten. Daß
die EMICHONEN eine Bertholds-Tochter zur Vorfahrin haben, beweist die Leitnamensitte
im Brüderpaar Emicho/Berthold. Der „coheres“ Arnold wird kein EMICHONE
gewesen sein, er gehörte mit Bertram irgendwie zur Familie der Kunigunde,
war also vermutlich ein Blutsverwandter der ARNSTEINER.
Die Problematik der „Europäischen Stammtafeln“ Detlev
Schwennickes zeigt sich in dem 1992 erschienenen Band XII, wo nicht bei
den ARNSTEINERN (Tafel 46a), wohl aber bei den NELLENBURGERN, Tafel
86, „Arnold, Gf (v. Arnstein 1051/53)“ als Gatte einer Tochter Adelheid
von Eberhard dem Seligen, dem Stifter des Allerheiligenklosters in Schaffhausen,
erscheint. Einen Beleg dafür kenne ich nicht. [34 Jedenfalls
nicht Kurt Hils, Die Grafen von Nellenburg im 11. Jahrhundert. Ihre Stellung
zum Adel, zum Reich und zur Kirche (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte
19), Freiburg 1967 ]
1.3.1: Gehörte Bischof Arnold von Worms zu diesen Arnsteinern?
Nicht auszuschließen ist, daß Bischof Arnold von Worms (1044 - 1065) in unsere Familienzusammenhänge gehört. Er war Nachfolger und Protégé des 1044 nur kurz regierenden Bischofs Adalger. Beide waren vor ihrer Bischofswahl in kaiserlichen Kanzleidiensten. Adalger wurde dafür auf Intervention des Erzbischofs von Magdeburg mit einer Hufe in Wellmich (im Einrich-Gau, im Comitat Bertholds, 1042 08 29, s. o.) beschenkt [35 DH.III. 97]. Interessant ist nun, daß Bischof Arnold eventuell persönlichen Besitz in Mayen hatte, dem Hauptort des Maienfeldgaus, wo die Bertholde Grafen waren. Nach einer nicht erhaltenen Inschrift, die in diesem Punkt sogar besonders unsicher überliefert ist, schenkte er bei der – zusammen mit Bischof Arnold von Speyer (1054/55) vollzogenen – Weihe der Stephanskapelle im Wormser Bischofshof 1055 06 11 den dort verehrten Heiligen 6 Hufen „in mojen“. Während Rüdiger Fuchs [36 Die Inschriften der Stadt Worms (Die Deutschen Inschriften Bd 29, Mainzer Reihe Bd. 2), Wiesbaden 1991, S. 11.] diese Lokalisierung „eine Verlesung oder Verballhornung aus ‚in moeni‘ für ‚an der Stadtmauer‘ oder aus ‚in moeno‘ für ‚am Main‘“ hält, zieht Andreas Urban Friedmann [37 A. U. F., Die Beziehungen der Bistümer Worms und Speyer zu den ottonischen und salischen Königen (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 72) Mainz 1994, S. 125.], der meines Wissens als erster hier eine Beziehung zu Mayen vorschlug, weitere Schlüsse. Die von ihm behauptete „damals mediokre Bedeutung des Ortes“ kann ich so wenig akzeptieren wie eine „konradinische Assoziation Arnolds“, bloß weil 1144, also 90 Jahre später, in Mayen ein Hermann auftritt. Interessant ist aber der Hinweis auf die „convicanei de meina“, die vor 1110 08 01 Güter an St. Florin schenkten, in Koblenz, über das die Arnsteiner Vögte waren. Aber damit picke ich mir genau das heraus, was mir gut in den Kram paßt. Freilich mit dem Eingeständnis, daß all diese Hinweise (der Name Arnold, der Besitz in Mayen) wackelig und auf jeden Fall nicht „paßgenau“ sind. Wormser Beziehungen der ARNSTEINER, die ja zwischen Boppard und Weilburg (samt Nassau!) mit ihrem Besitz den nördlichen (Teil-)Besitzungen des Wormser Bistums, bzw. eines bischöflichen Klosters, benachbart waren, sind freilich nicht unwahrscheinlich. Sehr gut paßt auch, daß Arnold als Seelgerät Besitz in Ockenheim (gewiß das bei Bingen) stiftete. [38 ebd. S. 209f („Fragmente der ätesten Wormser Memorialüberlieferung“).]
2: Drei oder vier Ludwige von Arnstein?
Für die folgende Zeit sind nur Grafen des Namens
Ludwig belegt. Es liegt nahe, eine ununter
brochene Abfolge im Mannesstamm anzunehmen, was für
Ludwig
(II) und (III) durch die GL belegt ist.
2.1 Ludwig (I)
1067 bis mindestens 1074 [39 1067: MGH D H IV Nr. 199; 1072 Mai 5: MRUB I Nr. 372, MRR I Nr. 1427; um 1074/84: MRR I 1486.] erscheint wieder ein Graf des Einrich, bzw. von Arnstein in den Urkunden. Er trägt den damals recht seltenen Namen Ludwig. Es gibt eine Merkwürdigkeit, die darauf deutet, daß er tatsächlich genau 1067 in sein Amt kam: Eine kaiserliche Schenkungsurkunde [40 MGH D H IV Nr. 199] wurde (in Aachen, ohne Tagesdatum) über Besitz in Kamp im Einrich ausgestellt. Bei der näheren Bestimmung „in comitatu … comitis" ließ man eine Leerstelle offen und schrieb erst nachträglich ein „Ludovici" ein. Natürlich ist es möglich, daß der Notar nicht alle Grafennamen kannte. Eher scheint es aber bei einem so seltenen Fall zu sein, daß das Grafenamt gerade vakant war und neubesetzt wurde.
Im Arnsteiner Nekrolog [41 Zusammengestellt ca.
1229, vgl. Krings S. 39ff.; ediert v. Wilhelm M. Becker in: Nass. Ann.
16, 1881] erscheint unter Februar 8, wie Krings feststellen konnte, ein
Graf Ludwig, wohl der Vater von Ludwig (II), und zwar mit dem
Vermerk pro quo dedit Jutta comitissa, uxor sua, marcam, que
datur ad ecclesiam S. Margarethae. Da die am Fuße der Burg
Arnstein erbaute Margarethenkirche dem Kloster inkorporiert wurde,
geschah dies natürlich auch mit deren Einkünften, z. B. diesem
Seelgerät, das ins Stifts-Vermögen übernommen wurde, ebenso
wie die Gebetsverpflichtung.
Wir kennen also nun den Namen der Großmutter des
Stifters, was uns auch nicht viel weiterbringt. Ob sie bald nach ihrem
Mann starb, gar ein zweites Mal heiratete, und woher sie stammte, bleibt
offen.
Eher glaubte man, seine Amtsdauer erschließen zu können. Der nächste Beleg für einen Ludwig von Arnstein stammt von 1095; von 1090 (ohne näheres Datum) gibt es einen für einen Grafen Ludwig ohne nähere Bezeichnung, der in unseren Zusammenhang gehören könnte [42 Als Zeuge „Ludewich comes“ bei der Bestätigung von Komburg durch EB Ruthard, MzUB I, Nr. 376. (s. 5.2.2)]. Diese Nennungen und die von 1105 bis 1110 werden nun einem Ludwig (II) zugeschrieben. Hätte man nur die Urkundendaten, ließe sich dagegen nichts einwenden, ausgenommen die einfache Möglichkeit, daß ein Wechsel auch mitten zwischen zwei Nennungen in einem Jahr stattfinden kann. In den GL wird aber gesagt, daß der Vater des Klostergründers, also Ludwig (II), seine sieben Schwestern standesgemäß verheiratete, deren Vater also relativ früh gestorben war. Gehen wir von dem unwahrscheinlichen Fall aus, daß dieser Vater nur die in den GL erwähnten 8 Kinder hatte, dann wäre Ludwig (II) wohl das älteste Kind einer nicht viel über 15 Jahre dauernden Ehe gewesen. Hätte der Ludwig (I) 1095 oder auch nur bis zur Volljährigkeit des Sohnes noch gelebt, hätte er, bei dem damals niedrigen Heiratsalter von Mädchen, noch die eine oder andere Tochter unter die Haube bringen können. Wir müssten also annehmen, daß Ludwig (I) gewiß länger als von 1067 bis 1074 im Amt und in der Ehe lebte, aber auch nicht sehr viel länger. Die Eckdaten würden wohl nicht viel nach vorn, eher weiter bis etwa 1080 reichen. Ludwig (I) wäre also um 1045 geboren. Schon als junger Mann, vielleicht gleich bei seiner Volljährigkeit, ins Grafenamt gekommen, hätte er gleichzeitig geheiratet und wäre relativ jung, bald nach 1080 gestorben. 1095 (evtl. schon 1090 oder etwas früher) und bis 1111 erscheint dann sein Sohn und Amtsnachfolger Ludwig (II).
2.2 Ludwig (Ib) und seine Frau Jutta
Diese Berechnung, die bisher als einzige galt, läßt
sich freilich kaum mit den GL in Übereinstimmung bringen. Denn sie
paßt nicht zu dem auf keinen Fall lange vor 1109 anzusetzenden Geburtsdatum
Ludwigs
(III). Auch hätten die GL von langer Kinderlosigkeit
Ludwigs
(II) und seiner Gattin Udelhild erzählen müssen, die
ja bis zum frühen Tod des Mannes (1112 oder bald darauf) offenbar
nur zwei Kinder hatten, die ins Erwachsenenalter kamen. Daß Udelhild
erst nach 1158 stirbt, legt gleichfalls nahe, ihre Geburt deutlich nach
1080 und ihre Heirat dementsprechend nicht schon 1095 oder gar 1090 anzusetzen.
Ludwig
(II) dürfte aber mit Antritt seines Amtes auch geheiratet haben
oder verheiratet gewesen sein.
Für die Generationseinteilung bietet sich demnach
folgende Alternative an: Der Ludwig [43 Ich numeriere nicht
die ganze Reihe um, um für die beiden letzten Grafen keine neuen Ordnungszahlen
vergeben zu müssen, sondern teile einfach (I) in (Ia) und (Ib) auf.]
von 1095 oder bereits 1090 gehörte einer Zwischengeneration an. Das
ist zweifellos möglich, ja viel plausibler: Die acht Kinder wären
ihm zuzuschreiben, der nicht viel später als 1067 (erste Nennung des
Vaters) geboren wäre, und vielleicht schon 1090, bestimmt 1095 [44
Zwar nur als „Ludowicus comes“, aber Zeuge für den Erzbischof von
Trier: MRUB I Nr. 389.] auftritt. Er hätte Ende, evtl. schon Mitte
der 1080er Jahre Graf und Ehemann werden können. Sein Erstgeborener,
Ludwig
(II), wäre etwa ab 1100, spätestens 1108 sein Nachfolger
geworden und hätte danach die Schwestern verheiratet [45 Diese
Überlegung läßt sogar zu, die Nennung von 1105 noch an
Ludwig
(Ib) zu vergeben.].
Gegen diese naheliegende Annahme spricht höchstens,
daß wir nur von drei Grafen Ludwig (inklusive den Stifter)
Einträge im Nekrolog von Arnstein haben. Da aber auch der Arnolde
nicht gedacht wurde, könnte auch ein Ludwig (Ia) ohne Memorie
geblieben sein. Er wäre ja schon vor (spätestens) 1095 gestorben.
Ludwig
(Ib) aber ca. 1100/05, Ludwig (II) ca. 1112.
Die oben genannte Gräfin Jutta aus dem Arnsteiner
Nekrolog war dann natürlich die Frau von Ludwig (Ib).
Mehr Wahrscheinlichkeit als die traditionelle Einteilung
hat auch ein drittes Denkmodell, daß nämlich die Nennung von
1095 noch dem „ungeteilten“ ersten Ludwig zuzuordnen ist. Eine Amtszeit
von 1067 bis 1095 (und wohl noch etwas länger) ist durchaus denkbar.
Der etwa 1105 heiratende Ludwig (II) wäre dann aber ein sehr
spät heiratendes, jüngstes Kind, eventuell aus zweiter Ehe, oder
vielleicht ein Neffe oder Enkel.
Endgültig entscheiden kann man zwischen Alternative
I und II/III, wenn man die Heiratsdaten der sieben Schwestern halbwegs
genau definiert. Dies ist bisher leider nicht möglich (s. u.).
2.3 Ludwig (II) und seine Frau Udelhild von Odenkirchen
Zum Vater des Klostergründers läßt sich
wenig sagen, was über die schon referierten Bemerkungen in den GL
hinausgeht. Das Geburtsjahr Ludwigs (III) 1109 stammt aus späten,
deutschsprachigen Umarbeitungen der GL, hat aber nichts unwahrscheinliches
an sich. Das lateinische Original läßt Ludwig (II) beim Eintritt
des Sohnes in die Jünglingsjahre sterben. Dagegen heißt es in
der sehr viel späteren deutschen Fassung „Do es ertzogen bys yn das
drytte iare, got almechtiger nam dem kynde den vader…“ Die traditionellen
Genealogien setzen dies in das Jahr 1112. Ich halte es für wahrscheinlicher,
daß Ludwig (II) „etwa 1120“ gestorben ist.
Für Ludwig (II) evtl. noch für seinen
Vater, evtl. dann auch schon für seinen Sohn, gibt es folgende, genealogisch
und biographisch wenig ergiebigen Nennungen in Urkunden: 1105 Dezember
3 [46 MGH D H IV Nr. 491]; 1107 o. D. als Ludewicus de Arinstein
(ohne „comes“ wie die vor ihm stehenden Dietrich von Are, Adalbert von
Dill und Emicho von Schmidtburg) [47 MRUB I Nr. 415], 1107 November
2 [48 MRR I 1615], 1108 Mai 11 [49 MRUB I Nr. 413 unter 1107;
MzUB I Nr. 436, Stiftung der Benediktinerabtei Disibodenberg, s. u.]
und 1110 August 1 [50 MRUB I Nr. 419]. Der Ludwig von Arnstein,
der 1117 bei der Gründung des Klosters Lipporn als zuständiger
Graf genannt wird, wird oft mit dem unmündigen Ludwig (III) identifiziert.
Normalerweise müßte ein Vormund die Grafenrechte ausgeübt
haben. Ich neige dazu, in dieser Nennung einen letzten Bezug auf Ludwig
(II) zu sehen.Daß er, der mit dem Aussteller doch irgendwie verschwägert
war, nicht als Zeuge beiwohnt, könnte damit zusammenhängen, daß
er auf Pilger- oder Heerfahrt oder in Gefangenschaft war. Es bedeutet nicht,
daß er tot war, wie Krings meint. [51a. a. O., S. 48f]
Ludwig (II) war verheiratet mit Udelhild (Udelgildis,
Udelhyldis), einer Gräfin von „U/Odenkirchen“ (bei Mönchengladbach),
die nach Ludwigs Konversion auf ihrem „prädium“ (also einem
später ihr zugefallenen Erbgut oder ihrer Mitgift, die zugleich ihr
Wittum war), zuletzt aber als Kanonissin, lebte, und als nobilissima comitissa
Uthilhildis eine Mühle an das Kölner Stift St. Georg schenkte,
was von EB Friedrich bestätigt wurde, und zwar 1158 [52 Knipping,
Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, II (Publl.
Ges. Rh.Geschichtskde. XXI) Bonn, 1901, Nr. 655] vor des Bischofs Reise
nach Italien, auf der er Juni 14 bereits in Augsburg war. Udelhild
starb an einem 5. Juli (Nekrologe Arnstein und Köln St. Georg) oder
6. Juli (Mönchengladbach) sicher bald danach, wahrscheinlich schon
1158 und wurde (nach den GL im Kölner Dom) begraben. Daß sie
nicht beim Sohn leben blieb und dessen Klostergründung keine Schenkung
machte, zeigt eine gewisse Distanz an. Oder hat sie gar ein zweites Mal
geheiratet?
Über ihre Familienzugehörigkeit gibt es keine
Nachrichten. Aus der Urkunde von 1158 kann man evtl. die dort genannten
Laienzeugen („Godescalcus, Widego, Herimannus de Gladebach“) und Geistlichen
am St. Georg-Stift (Bruno prepositus, Herimannus decanus, evtl. auch einen
Magister Johannes) als Ausgangspunkte für eine Untesuchung nehmen.
3.4 Ludwig (III), der Klostergründer und seine Frau Guda von Baumburg
Er war nach den GL der einzige Sohn seiner Eltern und
verlor den Vater „cum iam annos intraret adolescentie“.(s. o.) Nach den
üblichen „tirociniis“ (Proben) wurde er feierlich mit dem Schwert
gegürtet, das mag (nach fränkischem Recht) mit 15 Jahren geschehen
sein. Bald darauf heiratete er nach Beratungen mit der Verwandtschaft und
seinen Ministerialen und Verhandlungen mit dem Brautvater Gräfin
Guda. Sie gehörte mit größter Wahrscheinlichkeit zu
den „EMICHONEN“, ihre Herkunftsbezeichnung „Bomneburg“/„Boumeneburg“
ist mit (Alten-)Bamberg zu identifieren [53 Krings, S. 49f.].
Auch dieser Beiname ist anachronistisch. Gudas Vater dürfte
der Stammvater der Wild- und Raugrafen, Emicho „von Schmidtburg, Kyrburg,
Flonheim“ sein. Ihre Herkunftsbezeichnung ist, also nicht mit Boyneburg
zu identifzieren, wie es noch Gerhard Kaller mit dadurch hinfällig
gewordenen Schlußfolgerungen tut. [54
Gerhard Kaller, Die
Gründung des Zisterzienserklosters Otterberg, in: ZGO117 (1969), S.
275 ff. (hier S. 290). Ebenso die Europäischen Stammtafeln.] Ludwig
von Arnstein und seine Frau haben mit der Zisterzienser-Gründung
Otterberg offensichtlich nichts zu tun.
Setzen wir für die Heirat „um 1125“ an, wobei das
„um“ immer cum grano salis zu verstehen ist. Die Ehe blieb unfruchtbar,
und endlich kam es zur Klostergründung.
Zwei urkundliche Nennungen von 1135 [55 vgl. Krings,
a. a. O. S. 50; Ingrid Joester, Urkundenbuch der Abtei Steinfeld (Publl.
Ges. f. Rh. Geschichtskde. 60), Köln/Bonn 1976, Nr. 8; MRUB I Nr.
482.] gehören zweifelsohne zu Ludwig (III), wobei der „Ludouicus
comes“, der die Laienzeugen bei der Gründung des Klosters Wadgassen
anführt, nicht unbedingt ein Arnsteiner sein muß, und nur vermutungsweise
in einem Verwandtschaftsverhältnis zu den Stiftern, der Gräfin-Witwe
Gisela und ihrem Sohn Simon I. von Saarbrücken stand. Beides wird
indessen bekräftigt durch die Tatsache, daß in Arnstein an jedem
Juni 23 gedacht wurde „Symonis comitis de Sarbrucken, qui contulit 5 talenta
huic ecclesie“ (s. 5.3.4).
Weitere Anhaltspunkte über Ludwig (III) Biographie
haben wir erst nach seinem Eintritt als Konverse in das von ihm gegründete
Kloster. Ich verweise auf die Darstellung von Krings, auch über Gräfin
Guda, die – offensichtlich ohne große Begeisterung – nach der
Klostergründung als Inkluse in Arnstein lebte.
3. Töchter-Nachkommen der Arnsteiner
3.1: In den ersten Generationen
3.1.1. Die Rheingräfin Dancmut
Hier sei nachgeholt, daß in einer problematischen,
mehrheitlich als echt angesehenen Urkunde [56 MzUB I 564/5. Eine
auf 1109 datierte, unzweifelhaft gefälschte Urkunde über diese
Schenkung s. MzUB I 446.] 1130 Erzbischof Adalbert I. das Kloster auf dem
Bischofsberg im Rheingau von seiner Abhängigkeit von St. Alban in
Mainz befreit und dabei die Schenkungen anläßlich der von Erzbischof
Ruthard († 1109 05 02) vollzogenen Gründung bestätigt, u. a.
die des damaligen Rhein(gau)grafen Richolf und seine Gattin Dancmut zusammen
mit ihrem Sohn Ludwig. Sie gaben einen (diesen?) Sohn und eine Tochter
in das Kloster. Die Bestätigung wird von LAURENBURGERN, ISENBURGERN,
BERTHOLDEN usw. bezeugt. Keiner der drei Schenker erscheint als lebend.
Der doch wohl ins Kloster eingetretene Rheingrafensohn Ludwig tritt in
einer Fälschung Schotts für 1118 als Rhein(gau)graf auf. [57
MzUB
I 472.] Er erscheint bei mehreren Historikern des Rheingaus, obwohl es
keinen sonstigen Beleg für ihn gibt.
Dancmut gehört offensichtlich in den Umkreis der
ARNSTEINER,
von denen sie ihrem Sohn Ludwig seinen Namen weitergab. Aber wie? Unter
den Schwestern von Ludwig (II) wird sie nicht erwähnt. Von
der Zeitstellung her (sie hat spätestens 1109 mindestens zwei mindestens
halbwüchsige Kinder) paßt sie gut als Schwester eines Ludwig
(Ib).
Der Sohn Ludwig könnte (offensichtlich kinderlos)
mit seiner Frau 1108 [58 MzUB I 438] dem Kloster St. Jakob Weinberge
und Äcker in Rüdesheim und einen Bauplatz in Mainz geschenkt
haben.
Eine Dangmod(is) laica erscheint im Arnsteiner Nekrolog
[59 Nassauische Annalen 16 (1881),] unter November
5 mit einer Stiftung in Niederlahnstein (vor 1227), die zu einer späteren
Schicht zu gehören scheint. Es handelt sich wohl um eine Nachfahrin
der Rheingräfin. [60 Krings, S. 549] In Niederlahnstein stifteten
auch mehrere „Ernst“.
Eine weitere Dancmoht findet sich unter Januar 11 (IIII
Id Januarii) im ältesten Necrolog des Mainzer Domstifts (vor 1119).
Mit ihrem Mann Rumhart (Ruthart?) hat sie 10 „uncias“ aus einem Weinberg
in Heidesheim (Hetenesheim) gestiftet. [61 Drei Mainzer Necrologien,
mitgetheilt von Cornelius Will, in: Correspondenzblatt des Gesammtvereins
der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, 26 (1878), S. 57.]
3.1.2. Die Merenberger
Eine sehr enge Beziehung der ARNSTEINER zu den
Edelfreien von Merenberg, die Karl Hermann May von einem Bruder Hartrad
des EB Bardo herleitet [62 K. H. M.., Territorialgeschichte des
Oberlahnkreises (Weilburg). (Schriften des Instituts für Geschichtliche
Landeskunde von Hessen und Nassau, 18) Marburg 1939, S. 69ff. Den Quellenbeleg
gibt er mit J. M.- Kremer, Originum Nassoicarum pars I, (1779), S. 186,
das ich nicht einsehen konnte, und Böhmer/Will, Regesten der Erzbischöfe
von Mainz, I, S. 156, wo nichts von einem Bruder Bardos zu finden ist.
– Fundort ist die „Monachi Fuldensis Vita Bardonis“, hrsgg. von Philipp
Jaffé in: Monumenta Moguntina (Bibliotheca rerum germanicarum 3),
Berlin 1866.], scheint ebensoweit zurückzureichen. Hierfür sprechen
gemeinsame Rechte und Besitzungen, die aber genealogisch nichts hergeben.
In der Zeugenreihe der Komburger Bestätigungsurkunde
erscheint 1090 ein Hartrad direkt nach einem Grafen Ludwig. Ich halte diesen
eher für den Thüringer als einen ARNSTEINER (s. 5.2.2).
3.2. Wann heirateten die sieben Schwestern Ludwigs (II) und wen genau?
Die GL erzählen, wie gesagt, der Vater des Klostergründers
habe seine sieben Schwestern – nach dem frühen Tod des Vaters – ehrenvoll
verheiratet. Nach dem Prinzip der Lectio difficilior muß man daran
festhalten, einen hagiographischen Topos über „sieben Schwestern“
und den Bruder als Ersatz des Brautvaters kenne ich nicht, obwohl die Zahl
sieben viel Symbolkraft hat. Natürlich denkt der Biograph als Kirchenmann
an das Gleichnis von den sieben klugen Jungfrauen und spielt mit „generose
lampadis claritas“ darauf an.
Je nachdem, ob man diesen Ludwig („II“) 1095 oder
1105 oder gar noch etwas später erstmals auftreten läßt,
muß man auch die Heiratsdaten ansetzen. Leider ist das nicht ganz
leicht. Überhaupt ist es schon recht schwer, meistens unmöglich,
die jeweiligen Männer festzulegen. Ihre Namen überliefert der
Chronist so wenig wie die der Arnsteinerinnen.
Um das Resultat der folgenden Untersuchung vorwegzunehmen:
Es gibt keine Indizienmehrheit für eine frühe Hochzeit (dafür
eher, freilich mit Fragezeichen, die Töchter 4 und 7). Töchter
5 und 6 haben höchstwahrscheinlich erst nach 1105 geheiratet, die
Männer der drei ersten sind völlig annonym.
Unverständlich ist mir, wie in den Europäischen
Stammtafeln das in dieser Beziehung ausdrückliche Zeugnis der GL umgedeutet
wird: Zu den sieben Schwestern kommt eine, die Hartrad von Merenberg heiratet,
die Ehefrau des ZÜTPHENERS wird aber als Schwester Ludwigs (III)
eingereiht!
3.2.1 und 2: Die „ungarischen“ Schwestern
Bei den beiden ältesten, die duobus inclitis baronibus
Ungarorum vermählt wurden, hat bisher meines Wissens noch niemand
von hier aus geforscht. In der wohl besten Darstellung des mittelalterlichen
Adels in Ungarn reichen die Belege nicht so hoch hinauf, und hier Familien
aufzuzählen, in denen sehr viel später die ARNSTEINER
Leitnamen Ludwig und Arnolt vorkommen, wäre fauler Zauber.
[63 János Karácsonyi, A magyar nemzetségek
a xiv. század közepéig, Budapest 1900 - 1904) bietet
in Bd. II, S. 115 f. bei den Hahót einen 1234 toten Arnold mit mehreren
gleichnamigen Nachfahren. II, S. 397 Arnót Németi (1280-96),
III, S. 93 Arnold Tétényi 1228. Ludwige entdeckte ich nicht.]
Ob hier an die steirische Linie der MERENBERGER zu denken
wäre? Immerhin hat der dortige Seifried nach 1221 (also evtl. zur
Zeit des Chronisten von Arnstein) unter ungarischer Herrschaft gestanden.
[64 Vgl. u. a. Stramberg, Rhein. Antiquarius,II, 3, S. 713ff.. So
scheint schon K. H. May, Territorialgeschichte des Oberlahnkreises, 1939
nach Hinweisen bei Gensicke zu argumentieren (nicht eingesehen).]
Wahrscheinlicher sind aber die Gesta Ludovici unter, ja von Abt Herbord
(1196 – =1204) verfaßt worden.
3.2.3: Die Pfalzgräfin von Tübingen
Die dritte ARNSTEINERIN heiratete unter großem
Gepränge in St. Goar, das also wohl zum Herrschaftsbereich Ludwigs
von Arnstein gehörte, und zwar als Vogtei. Ihr Bräutigam,
der mit 200 Rittern angezogen kam, war nach dem Chronisten „comes palatinus
de Thuyngin“. Die kundigen Genealogen in Württemberg [65 vgl.
Bühler und die bei ihm zitierte Literatur.] haben den Bräutigam
mit Graf Hugo II. identifiziert, die ARNSTEINERIN mit einer Gräfin
Gemma oder Hemma, derer im Zwiefaltener Nekrolog an einem 20.
Februar gedacht wird, und die 1150 tot gewesen sein muß [66 Sie
erscheint im Codex Hirsaugiensis, f. 27. Württembergische Geschichtsquellen…
in Württ. Vierteljahrshefte für Landesgeschichte, 10, 1887].
Daß Hugo nicht Pfalzgraf war, ändert nichts an der Glaubwürdigkeit
der GL, die Tübinger waren zur Zeit der Abfassung Pfalzgrafen und
man mußte die Familie kennzeichnen. Wenn wir heute von „LUDOWINGERN“
oder „SALIERN“ sprechen, ist das ja
auch anachronistisch.
Hugo Graf von Tübingen ist ab 1087 belegt. Wenn
man nicht eine zweite Ehe annehmen will, wird man die Hochzeit in St. Goar
also früh ansetzen müssen, „um 1090“. Zwei Söhne Hugos sind
belegt, sein „etwa 1097“ geborener gleichnamiger Nachfolger (er wurde 1143/46
Pfalzgraf) und ein 1125 bereits verstorbener Heinrich. Doch Vorsicht: Die
GL berichten hier nichts von Kindern. An Bühlers These, die TÜBINGER
seien Pfalzgrafen wegen ihrer Verwandtschaft mit den STAUFERN
geworden, erscheint mir merkwürdig, daß diese Verwandtschaft
nicht über den Pfalzgrafenzweig der STAUFER,
sondern die fernen ARNSTEINER und die außerschwäbischen
Vorfahren in Mömpelgard gegangen sein soll...
Man muß ernsthaft prüfen, ob die ARNSTEINERIN
nicht einen anderen TÜBINGER aus einer späteren Generation geheiratet
hat. Von mir aus kann ich nur sagen, es gibt welche…
Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß
der Verfasser der GL aus seinem aktuellen Wissen heraus die schwäbischen
Pfalzgrafen als „von Tübingen“ verstand, daß es sich aber zur
Zeit der Heirat um deren Vorgänger handelt, aus einer vermutlich
staufischen Seitenlinie, in der sogar der Name Ludwig vorkommt.
(Dieser ist aber schon länger in der Familie.)
In diesem Falle wäre Schwiegersohn wohl einer der
beiden Mitstifter von Kloster Anhausen (Nachfolge des Klosters Langenau,
Benediktiner aus Hirsau!), Manegold (1113 Pfalzgraf, 1125 tot) oder Adalbert
(„von Lauterburg“, Pfzgf. 1125/43, † =1146 01 06). [67 vgl. Adolf
Layer, Die Grafen von Dillingen, in: Jahrbuch des Historischen Vereins
Dillingen, 75, 1973, S. 46ff, insbes. 54ff; Heinz Bühler, Schwäbische
Pfalzgrafen, frühe Staufer und ihre Sippengenossen, ebd. Bd. 77, 1975,
S. 118ff. (mit besserer Definition der Lebensdaten); Hansmartin Decker-Hauff,
Das Staufische Haus, in: Die Zeit der Staufer. Katalog der Ausstellung,
Stuttgart 1977, Band III, S. 339ff. Auf diese Zusammenstellung beziehe
ich mich mehrfach ohne ausdrückliche Nennung.] Sie hinterließen
anscheinend keine Kinder.
Eine solche Heirat kann natürlich die „consanguinitas“
von Herzog Friedrich „dem Einäugigen“ mit Ludwig (III) nicht
erklären. Bei unseren Überlegungen muß man sie aber im
Auge behalten. Einerseits hat man gern in der weiteren Verwandtschaft geheiratet…
Andererseits liegt hier dann wohl eine Consanguinitas des dritten Grades
vor. Ob dies ein unüberwindliches Ehehindernis darstellt, wie man
gemeinhin meint, wage ich nicht zu beurteilen.
3.2.4: Die Nassauerin
Tochter Nummer 4 – einige Historiker geben ihr den Vornamen
Anastasia
– wurde Nassauwen desponsata, Rubertum genuit et Arnoldum et Demudim
filiam... Wer ihr Mann war, ist ein großes Rätsel für
alle, die die Anfänge des nassauischen Hauses, das sich damals und
kurz danach noch „von Laurenburg“ nannte, ergründen wollen. [68
vgl.
May, z. Gesch. d. Herren zu Lipporn.., vor allem S. 45 und 53, und Hellmuth
Gensicke, Untersuchung über Besitz und Rechtsstellung der Herren zu
Lipporn und Grafen von Laurenburg, in: Nass. Annalen 65, 1954, S. 62ff,
sowie dessen Landesgeschichte des Westerwaldes (Veröffentlichungen
der Historischen Kommission für Nassau XIII), Wiesbaden 21987, S.
155ff. Walther Möller, Der Ursprung des Hauses Nassau, in: Familie
und Volk 3, 1954, S. 129, ist in seinen Schlußfolgerungen unwissenschaftlich,
denn er hält an den Bleidenstädter Fälschungen Schotts fest,
und überdies unlogisch. In einem Punkt hat er gewiß recht: Aus
einem schwer zu deutenden Inschriftstein in Koblenz mit der Nennung eines
Arnold diesen als einen Vogt von Koblenz und als Vater der ersten LAURENBURGER
zu eruieren, ist hanebüchen. Wenn es diesen Vogt Arnold wirklich gegeben
hätte, wäre er eher ein sonst nicht belegter und erbenloser Bruder
Ludwigs
(II) oder (III).] Die Söhne werden jedenfalls ab 1124 genannt
[69 # ], Rupert als Graf und Arnold als sein Bruder. Rupert
kommt bis 1152 vor, Arnold, später auch Graf, bis 1148. Für die
Hochzeit haben wir also einen Zeitraum von etwa 1090 bis 1109 zur Auswahl.
Sie waren 1117 bei der Gründung des Klosters Schönau nicht genannt,
wohl weil noch nicht mündig, kaum, weil der Gründer, Tuto von
Laurenburg, sie nicht als seine Erben betrachtete.
Die NASSAUER waren auf noch unbekannte Weise Erben der
Stifter der Kapelle und des daraus entstandenen Klosters Schönau im
Taunus (ursprünglich im nahen Lipporn), die die Namen Drutwin und
Dudo/Tuto trugen. Schon das Patrozinium (St. Florin) und die ursprüngliche
Unterstellung unter Allerheiligen in Schaffhausen lenkten das Augenmerk
der Genealogen auf diese Verbindung ins Herzogtum Schwaben. Die noch immer
beste genealogische Untersuchung dieser Zusammenhänge stammt von Hans
Jänichen [70 H. J., Die schwäbische Verwandtschaft des
Abtes Adalbert von Schaffhausen (1099 - 1124), in: Schaffhauseer Beiträge
zur vaterländischen Geschichte 35 (1958), hier S. 31ff.], man wird
sie auch ihrer Methode wegen immer mit Gewinn lesen, aber auch in ihren
„Ergebnissen“ [71 Ich finde nur einen Schönheitsfehler: Auf.
S. 74 verwendet er zweimal das Wort Stiefbruder für Halbbruder. S.
24 gebraucht er „Halbschwester“.] .
Wegen der späteren Bedeutung des nassauischen Hauses
hat sich eine geradezu unübersehbare Literatur über seine Anfänge
entsponnen, die allerdings in den letzten Jahren etwas zur Ruhe kam. Ich
nenne nur die letzten Beiträge von Karl Hermann May [72 K.
H. M., Verwandtschaftliche Voraussetzungen der Schenkung Lipporns an das
Kloster Allerheiligen in Schaffhausen durch Tuto von Laurenburg um 1117,
in: Nassauische Annalen 72 (1961), S. 1ff] und vor allem von Hellmuth
Gensicke [73 H. G., Landesgeschichte des Westerwaldes, § 40].
Verwandt oder identisch mit Trutwin von Griesbach (gen.
1087, 1090 Bruder Eberhards von Metzingen, 1102, 1111 05 06 Witwer einer
Gepa, 1112 Zge.) nennt Jänichen [74 a. a. O. S. 22] einen Drutwin
von Riet, der mit seinem Bruder Ludwig von Riet an Kl. Zwiefalten (1. H.
12. Jh.) schenkt; „Drutwinus de Riethe“ schenkt (kein Datum) in Tailfingen
[75
Jänichen S. 21ff. verwechselt Neckartailfingen mit dem
bei Gültstein, in Widerspruch zum Herausgeber des Codex Hirsaugiensis,
E. Schneider.] an Hirsau. Es ist nicht vermessen, Drutwin und Ludwig von
Altenrieth (bei der Mündung der Autmut in den Neckar) in die nächste
oder übernächste Generation zu versetzen und als Söhne einer
Arnsteinerin anzusehen, also als Nassauer, Brüder der ersten Rupert
und Arnold. Wie sollte sonst der Name Ludwig in eine Familie kommen, zu
der die Nassauer gehören sollen? In eine Familie, die wie die Nassauer
den sonst kaum geschätzten Heiligen Florin verehrte? Daß dieser
Drutwin und dieser Ludwig in den GL nicht erwähnt werden, muß
uns nicht stören, sie waren außerhalb des Gesichtskreises des
Klosters an der Lahn, und viele andere Arnsteiner-Enkel sind auch nicht
genannt. Auch May stellt die beiden zu den Vor-Nassauern, wegen der undatierte
Nennung aber in eine frühere Generation und übersieht das Leitnamen-Indiz.
[76 a. a. O. S. 16]
Andererseits halte ich es für angebracht, die DRUTWINE
in der Verwandtschaft der Heiligen Hildegard einmal auf Zusammenhänge
mit den NASSAUERN zu untersuchen. Sie erscheinen im Naheland im Gefolge
eben der Nellenburger. Für heute führt dies zu weit, hat mit
den ARNSTEINERN wenig zu tun.
Noch eine weitere, freilich viel gewagtere Assoziation
wage ich anzuschließen: Bevor die NASSAUER die namengebende Burg
auf Wormser Lehen erbauten, nannten sie sich nach der flußaufwärts
von Arnstein gelegenen Laurenburg. Eine erste Nennung wird mit 1093 angegeben,
weil da „Tuto von Laurenburg“ als Zeuge in der Gründungsurkunde für
Maria Laach, einer mittelalterlichen Fälschung, erscheint. Sicher
erscheint „von Laurenburg“ erst 1117 bei der Übertragung Lipporns
durch Tuto an Kloster Allerheiligen. Lipporn, an einer alten Straße
vom Rhein zum Limes gelegen, dürfte ein sehr alter Adelssitz gewesen
sein, und ich nehme auch an, daß dieser nicht bei der „Alteburg“
oder der „Schanze“ lag, sondern an der Stelle der heutigen Kirche, die
auf einem offensichtlich künstlich aufgeschütteten Hügel
lag. Man konnte ihn zu einem Kloster umwidmen, weil es mittlerweile eine
wehrhaftere Alternative gab: Die Laurenburg. Wenn man deren Namen nicht
zu „lauern“ stellen will, bietet sich die kühne Idee an, er könne
mit dem „Laurian“ (Lavariano) zu tun haben, auf das wir mit den dort vorkommenden
Ludwigen zu sprechen haben werden (s. unter 5.1.3). Das geht natürlich
nur, wenn die Arnsteiner die Burg gegründet hätten und mit den
dortigen Grafen zusammenhängen. Tuto wäre dann der Schwiegersohn
und hätte die Laurenburg von seinem Schwiegervater oder von seinem
Schwager nach dessen frühen Tod übernommen. Freilich lautet der
Name zunächst „Lurenburg“, aber da alle diese frühen Nennungen
nur in mehr oder weniger späten Kopien erhalten sind, ist das kein
stringenter Beweis.
3.2.5: Die Gräfin von Laufen
Quinta fuit desponsata comiti de Loufo, mater comitis Bopponis et sororis eius Adelheidis, de qua Bertholdus et Dietherus comites de Catzenellenbogen processerunt. Auch hier ist der Titel „Graf von Laufen“ anachronistisch, für eine bedeutende, freilich schwer faßbare Familie: „POPPONEN, die seit dem beginnenden 11. Jh. im Neckargebiet nachweisbar sind... Von diesen zu den älteren BABENBERGERN im Grabfeldgau führt immerhin eine gangbare Brücke... Leitname Poppo...“ [77 Hansmartin Schwarzmaier, Die Reginswindis-Tradition von Lauffen, in: Zts. f. d Geschichte des Oberrheins, 131 (NF 92), 1983,hier S. 188.] Entfernt gehört Poppo, der Trierer Erzbischof († 1047), dem wir schon begegnet sind, in diese Familie, und in allernächster Nähe zum Bräutigam unserer ARNSTEINERIN steht Erzbischof Bruno von Trier, der als Sohn des Grafen Arnold von Bretten und Lauffen wohl sein Onkel war. Krings sieht ihn als Ehestifter und verlegt deshalb die Heirat nach seine Bischofsweihe (1102 02 06). Indessen war Bruno zuvor schon Dompropst und Archidiakon als Propst von St. Florin in Koblenz, und Ludwig von Arnstein war Vogt in Koblenz (freilich nicht des Stifts). Dieser Terminus post quem ist also nicht sehr zwingend. Allzu früh kann man die Heirat gleichwohl nicht ansetzen. Giselhild – so hieß die ARNSTEINERIN nach den Lauffener Quellen – soll mit Konrad vermählt gewesen sein, der erst von 1127 bis 1139 als Graf von Lauffen erscheint. Beider Sohn Boppo (III.) wird anschließend bis 1176 als Graf genannt, 1181 war er tot. Seiner Schwester Adelheid Gatte war wohl Berthold I. von Katzenelnbogen, Graf im Kraichgau, in den Quellen von 1157 bis 79 belegt, geboren wohl Anfang der Zwanziger Jahre. Der Geschwister Geburt und die Heirat der Mutter möchte man daher möglichst spät ansetzen. [78 So jedenfalls Karl E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen I (= Veröffentlgen. d. Hist. Komm. f. Nassau XI), Wbn. 1953, S. 36 und 52. Die hierhergehörigen Hinweise Mays in einer Rezension (Nass. Ann. 65, 1954, S. 321) seien wenigstens erwähnt.] Es wäre freilich zu prüfen, ob „de qua processerunt“ wirklich bedeutet, daß Adelheid die Mutter der Grafen Berthold II. und Dieter III. von Katzenelnbogen war, die gleichzeitig mit der wohl um 1200 anzusetzenden Abfassung der GL lebten [79 So auch bei Karl E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060 – 1486 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau XI) Band I in der einleitenden „Genealogie“ S. 36. Andere Quellen als die GL gibt es für sie nicht.]. Sie könnte auch als erste oder zweite Gattin zu Heinrich II. passen, dem (1138) (durch sie verschwägerten?) Verwandten König KONRADS III. Berthold und Dieter wären dann ihre Enkel; Adelheids Geburt könnte man etwas früher ansetzen und entsprechend die Heirat ihrer Mutter.
3.2.6: Die Isenburgerin
Die Reihenfolge in den GL muß nicht unbedingt eine
chronologische sein, ein anderes Prinzip ist aber nicht erkennbar. An vorletzter
Stelle (also wohl als sechste Heirat und zweitjüngste Tochter) folgt:
Sexta
Ysinburgensem prosapiam generavit. Die Stammmutter der ISENBURGER kann
nicht die Gattin Reinbolds „I.“ gewesen sein, der 1092 bis 1121 belegt
ist, sogar nicht selten in Gemeinschaft mit den NASSAUERN. Die Zusammenstellung
auf den gängigen Tafeln (Möller!) ist auf jeden Fall rundweg
falsch, denn hier bietet sich dem Genealogen wohl die unangenehmste Aufgabe:
Über 100 Jahre lang erscheinen immer wieder Gerlache und Reinbolde
nebeneinander, ohne Hinweise auf Filiationen und Alter. Ich glaube, daß
Gensicke hier eine mit der historischen Realität identische, zumindest
wahrscheinliche Ordnung geschaffen hat. [80 H. G., Landesgeschichte
des Westerwaldes, § 44.]
Ich übernehme dankbar daraus, was uns hier interessiert:
„In Reinbold von Isinburh (1103 – 1121) [81 MRR I Nr. 1578, 1658,
1710 und 1722f ] haben wir wohl den ungenannten Gemahl der sechsten
Schwester … vor uns. Sein Bruder Gerlach (1103 – 1120/01) ist durch seine
Heirat… Stammvater der Herren von Büdingen geworden… Seine Söhne
waren die Brüder Gerlach (1130 – 1147) [82 Bei seinem ersten
urkundlichen Auftreten (Mainz 1130, wohl Dezember 12) in zwei Urkundenpaaren,
erscheint er einmal, einmal nicht, dann als Gerlaus von Isenburg und als
Gerlach von Veldenz. Seine Vettern, die Brüder Graf Rupert von Laurenburg
und sein Bruder Arnold sind immer genannt. Ob das was zu besagen hat, weiß
ich nicht.], Ludwig, der 1141 Propst von St. Florin in Koblenz wurde, Reinbold
(1138 – 11559) und Siegfried (1142 – 1152)…“
Der wohl zweite Sohn Ludwig gibt sich durch seinen Namen
als Enkel des ARNSTEINERS zu erkennen. Er wurde Geistlicher und
ist jener Propst von Mainz, dessen Wahl zum Propst von St. Florin in Koblenz
1139 von EB Albero und 1141 Mai 08 vom Papst für ungültig erklärt
wird. [83 Mz. UB II 22, MRR I 1986, MRUB 517.] Nun gab es in Mainz
vor 1124 einen Propst Ludwig [84 MzUB 526], 1143ff. einen Propst
Ludwig von St. Gangolf [85 vgl. Stimming MzUB II 22], sowie
mindestens 1127 bis 1144 einen Propst Ludwig von Frankfurt (St. Bartholomäus)
[86 MzUB I 542, II 45 (zugleich mit dem Propst von St. Peter, also
nicht identisch), und 48]. Diese kommen wohl nicht infrage, und sind möglicherweise
miteinander identisch. Am wahrscheinlichsten handelt es sich um den ab
1141 Dez 08 [87 MzUB II 29] belegten Propst Ludwig von St. Peter.
Dessen Vorgänger Adalbert kommt bis 1135 Okt 15, bzw. (evtl. gefälscht)
1136 Apr 03 vor. [88 MzUB I 602 und 606.] Wenn Ludwig im kanonischen
Alter erwählt wurde, ist seine Geburt kurz vor 1110 anzusetzen, entsprechend
die Heirat seiner Mutter, wobei Ludwig gewiß nicht ihr ältestes
Kind war. Er kann aber schon vorher ins Amt gekommen sein.
3.2.7: Die Gräfin von Zütphen
Am meisten tappen wir bei der letzten Schwester im Dunkeln,
sieht man einmal von den beiden ersten ab. Septima in Sutphaniensem
transiit comiciam. Die deutsche Fassung der GL ist eindeutiger: De
sebente eynen graven von Sutphant auch in grosser erwerdykeyt wart gegeben
zo der hilliger ee. Wenn wir einen Grafen von Zütphen um 1100
suchen [89 Dieses Geschlecht ist sehr ungenügend bekannt, vgl.
Erich Wisplinghoff, Beitrr. zur Geschichte Emmerichs, Eltens und der Herren
von Zutphen im 11. Jh., in: Rhein. Vierteljahresbll., 50 (1986), S. 59ff.],
stoßen wir auf Otto den Reichen, der seit 1059 urkundet und 1113
stirbt, unter Hinterlassung einer Judith, die dann wohl unsere ARNSTEINERIN
wäre. Judith ist 1118 tot. Wenn die drei belegten Söhne
Ottos auch die ihren sind, hätte sie vor 1080 geheiratet (und ihre
Schwestern wohl noch früher).
Die Europäischen Stammtafeln nennen diese Schwester
Agnes und setzen ihre Heirat mit Heinrich, Graf von Zütphen und Geldern
(1182) auf 1135. Dazu muß sie freilich in die Generation des Klostergründers
versetzt werden, was alles jeder Plausibilität entbehrt, es ist eine
Notlösung, weil man die siebte Schwester Ludwigs (II) mit einem
MERENBERGER verheiratet sein läßt.
Wahrscheinlicher wäre, daß der gesuchte Bräutigam
jener Heinrich, Graf von Zütphen war, der 1107 mit Kaiser
HEINRICH V. das Lehen Alzey (beneficium Alcei) gegen
eine Grafschaft in Friesland tauschte. Er soll mit einer Tochter von Graf
Konrad von Beichlingen verheiratet gewesen sein. Ob es sich mit Erbrecht
und -gewohnheit vereinigen läßt, daß er die Alzeyer Rechte
von einer (wohl schon verstorbenen, s. u.) ersten Gattin her besaß,
erscheint mir sehr zweifelhaft. (Kinder hatten sie übrigens keine,
was die GL auch nicht behaupten. Man könnte sich freilich vorstellen,
daß es einen unmündigen Sohn gab, für den der Vater regierte,
der aber vor Erreichen der Mündigkeit starb.) Natürlich kann
man sich auch vorstellen, daß Heinrich das Lehen ad personam,
aber im Zusammenhang mit der Heirat übertragen bekommen hatte, weil
der Arnsteiner quasi als Mitgift auf das Lehen verzichtete. Es gibt aber
auch ein Indiz dafür, daß sie von Heinrichs Mutter kamen und
er sie noch zu Lebzeiten des Vaters übertragen bekam. Bei einem Tausch
der Alzeyer Kirche zwischen Ravengiersburg und dem Mainzer Stephans-Stift
– wenn wir einer wohl nur formell, jedenfalls nicht in diesem Zusammenhang
gefälschten Urkunde von 1103 [90 MzUB I, Nr. 411. Vgl. Edith
Ennen, Die Tauschurkunde St. Stephan/Mainz und Ravengiersburg vom Jahre
1103, in: RhVJBll 7 (1937) S. 172ff. Sie kann nur deutlich machen, daß
offensichtlich weitere Besitztümer im Maifeld in die ansonsten echte
Urkunde als Pertinenzien interpoliert wurden.] glauben dürfen – ist
als Nachfolger
Ludwigs (I) von Arnstein im Zeugenzusammenhang für
Ravengiersburg und wohl zusätzlich als Inhaber weiterer lokaler Rechte
Otto
comes de Sutfene aufgeführt. Da er schwerlich Vertreter des unmündigen,
aber verheirateten Sohns gewesen sein wird, kann er nur als der seiner
Gattin oder – unwahrscheinlich – aus eigener Machtvollkommenheit zugestimmt
haben.
1072 ging es unter Assistenz von Ludwig (I) von Arnstein
bei der Stiftung von Ravengiersburg (s. o.) u. a. um eine Eigenkirche in
Alzey (aus emichonischem oder bertholdischem Besitz?). 1107 tritt, wie
gesagt, der Arnsteiner Schwiegersohn oder Enkel Heinrich von Zütphen
seine (Herrschafts-)Rechte „an Alzey“ dem Kaiser ab. Werle, aufbauend auf
R. Kraft [91 zuletzt Hans Werle, Das Reichslehen Alzey. Studien
zur hochmittelalterlichen Alzexer Geschichte, in: Alzeyer Geschichtsblätter,
Heft 3, 1966, S. 14 ff., im Wesentlichen wiederholt in: H. Werle, König,
Grafen und Dynasten im hochmittelalterlichen Alzey, in: 1750 Jahre Alzey.
Festschrift, hsgg. v,, Friedrich Karl Becker..., Alzey 1973, S. 82ff. Werles
Hinweis auf spätere Rechte der Grafen von Hohenberg und Hurningen
gewinnen in unserem Zusammenhang gleichfalls neue Perspektiven, man denke
nur daran, daß die letzten Bertholde auch als Grafen von Hohenberg
(b. Durlach) auftreten, worauf Werle ja selber hinweist (Staufische Hausmachtpolitik
am Rhein.im 12. Jh., in: ZGO 110 (1962), S. 311, Anm.238)... Völlig
unergiebig: Georg Friedrich Böhn, Beitrr. z. Territorialgeschichte
des Landkreises Alzey (= Mzer. Abhdlgen. z. mittleren u. neueren Geschichte,
1) Meisenheim 1958.], diskutiert den Alzeyer Reichslehenbesitz als hergeleitet
von dem Pfalzgrafen Erenfried (897). Da liegen weit über 200 Jahre
dazwischen, 7 Generationen... Werle wird überdies korrigiert von Franz
Staab. Danach war Erinfrid 897 bereits ohne (männliche) Erben verstorben,
was die Erblinie zu den Zütphenern völlig ausschließt [92
Staab,
Zur Organisation des früh- und hochmittelalterlichen Reichsgutes an
der unteren Nahe, in: Gesch. Ldeskde XXI, S. 11Anm. 47. Wolfgang
Haubrichs, Der Prestarievertrag des Bischofs Theotelach von Worms mit dem
Grafen Erinfrid vom Jahre 891… in: JB f. wdt. Ldesgesch. 16 (1990), S.
1ff. widerspricht Staab in diesem Punkt, wegen Codex Laur. Nr. 59 v. J.
904.].
Die Erblinie von den lothringischen Pfalzgrafen (zu deren
„Vorfahren“ der Erinfrid von 897 gewiß irgendwie gehört) zu
den Zütphener Grafen hat zu weiteren genealogischen Kurzschlüsssen
geführt. Ursula Lewald [93 Ursula Lewald, Die Ezzonen. Das
Schicksal eines rheinischen Fürstengeschlechtes, in: Rheinische Vierteljahresblätter,
43 (1979), hier S. 139f] spricht unter Berufung auf Werle vom „einst pfalzgräflichen
Reichslehen Alzey“ und postuliert eine Tochter des 1031 verstorbenen Ezzo-Sohnes
Ludolf, weil dieser mit einer Mathilde von Zutphen verheiratet war. Wie
diese Tochter pfalzgräfliches Gut in die Familie ihrer Mutter gebracht
haben könnte, ist mir unerfindlich.
Außerdem handelte es sich ja um ein Reichslehen,
und die waren im 10. und 11. Jahrhundert noch nicht unbeschränkt erblich.
Ausgehend von den Ravengiersburger Schenkungsurkunden
liegt es sehr viel näher, als Vorbesitzer des ZÜTPHENERS die
ARNSTEINER anzusehen. Die merkwürdigen Bestimmungen über
die Lehensfolge haben vielleicht damit zu tun, daß die arnsteinische
Mutter oder Gattin Heinrichs bereits verstorben war. Unter den Zeugen ist
1107 Dez 28 in Aachen [94 Acta imperii selecta, ed. Böhmer-Ficker,
1870, Nr. 73] – freilich an unauffälliger Stelle – ein Arnulfus
frater Hermanni, in dem man einen Odenkirchener Schwager Ludwigs
(II) von Arnstein sehen könnte, der dann nicht näher blutsverwandt
war. Auffällig ist allemal die Liste der Zeugen, angeführt von
vermutlichen Verwandten: „Gherardus comes“ (Bruder oder Schwager Heinrichs),
„Ervinus comes“, „Ernest comes de Homborc“, „Cono comes“ (der Schwiegervater,
von Beichlingen?). Erwine und Ernste könnten zur Arnsteiner-Verwandtschaft
gehören, (s. u. 5.2.3)
Zusätzlich müßte man noch erwägen,
daß mit dem Tausch von 1103 die „ecclesia in Alzeia“ (also nicht
das „Reichslehen“) nicht nur ans Mainzer Stephans-Stift gekommen war, sondern
wohl auch unter dessen Vogt, den Pfalzgrafen Siegfried (von Ballenstedt),
der ja immerhin bis 1113 lebte, 1107 aber nichts mit dem Lehenstausch des
ZÜTPHENERS zu tun hat, obwohl er doch mit dem Reichslehen eine geradezu
ideale Besitz-Arrondierung gehabt hätte.
Möglicherweise unterliege ich aber bei der Alzeyer
Beziehung einem Irrtum, und die ARNSTEINERIN hat einen ganz anderen
ZÜTPHENER geheiratet, ohne Kinder bzw. Erben und ohne Folgen. Zweifel
an der Zuverlässigkeit der GL kann man aus den Schwierigkeiten der
Zuweisung nicht ableiten.
Die Möglichkeit, daß der Verfasser der GL
die Vorfahren der aktuellen Grafen von Zütphen im Mannesstamm gemeint
hat, nämlich die Grafen von Geldern und Wassenberg, scheidet aus,
nicht nur weil er dann doch wohl den zu seiner Zeit klingenderen Namen
„Geldern“ gewählt hätte, sondern auch, weil es keinen geeigneten
Kandidaten als Bräutigam in diesem Haus gibt.
Leider bringt auch eine Untersuchung der Überlieferung
des zur Siegburger Reform gehörigen Klosters St. Pantaleon in Köln
kaum Aufschlüsse. Dort war ein Hermann, angeblich aus dem Grafenhause
Zütphen von 1082 bis 1121 Abt. Begraben wurde er in der Apostelkapelle,
die er 1094 selbst gestiftet und erbaut hatte. Seine später als Heilige
verehrte Schwester Irmgard, die schon Rees gestiftet hatte, schenkte während
seiner langen Regierungszeit dem Kloster einen Weinberg ohne nähere
Lagebezeichnung, dabei ist unter den drei weltlichen Zeugen ein Richolphus
der zweite. [95 L. A. W. Sloet, Oorkondenboek der grafschappen Gelre
en Zutphen, ’s-Gravenhage 1872. S. 185ff und 300ff. Dagegen meint Hans
Joachim Kracht, Geschichte der Benediktinerabtei St. Pantaleon in Köln
965 – 1250 (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 11) Siegburg 1975,
S. 114: Sie „können zwar Geschwister gewesen sein, aber nichts deutet
auf die Zugehörigkeit zur Familie der Grafen von Zutphen.“] Man erinnere
sich des gleichnamigen Rheingrafen (s. 3.1.1), der mit den ARNSTEINERN
verschwägert gewesen sein dürfte. Übrigens hieß auch
der dritte Abt von Arnstein Richolf (1180 – † 1196 02 15).
3.3: Udelhilt, Schwester Ludwig (III)
Der Hinweis [96 Wilhelm M. Becker, Das Necrologium
der vormaligen Prämonstratenser-Abtei Arnstein an der Lahn, in: Nass.
Ann. 16, 1881.], die im Arnsteiner Nekrolog unterm August 18 erwähnte
Schwester Ludwigs (III) namens Udilhilt/Udelhild könne
die gleichnamige und gleichzeitige Gattin Gerhards von Nürings sein,
wird bei Krings nicht weitergesponnen. Der Namen ist allgemein in Deutschland
damals nicht selten gewesen. Es gibt aber bestärkende Indizien, die
die Vermutung in den Rang der Wahrscheinlichkeit erheben.
Zunächst einmal heißt eine Tochter der beiden
(1159 [97 Rossel, Eberbacher UB I, 19; Böhmer/Will, Reg. Mzer.
EB, I,. S. 369, Nr. 81] einziges lebendes Kind) Jutta, wohl nach ihrer
Urgroßmutter. (Die zweifelsfrei belegte Tochter wird in den Europäischen
Stammtafeln unterschlagen.) Sodann hat auch des prämonstratensischen
Klostergründers Ludwig vermutlicher Schwager Gerhard seine nahen Beziehungen
zu diesem Orden: Er beschenkt Ilbenstadt (bezeugt noch 1166 Januar 29 [98
MzUB
II, 293, zuvor 1159: ebd. Nr. 242]), nachdem er bereits das Klösterchen
Retters gegründet hatte, nominell noch als Augustinerchorherrenstift,
wie die anderen frühen Prämonstratenser-Stifte. Als urkundlichen
Beginn haben wir die Bestätigung des Mainzer Erzbischofs vom 1146
November 12 [99 MzUB II, 90 (Zge. u. a. Ludwig, Propst von St. Peter,
Heinrich von Diez)]. Hartmut Bock meint in der bisher gründlichsten
und umfassendsten Arbeit über Kloster Retters: „Das Kloster mag schon
vor der Schenkungsbestätigung von 1146 entstanden sein. Nach einer
Überlieferung aus Kloster Rommersdorf bei Neuwied – Fußnote:
Ich folge hier der Darstellung des Priors von Nonnenkloster Altenberg bei
Wetzlar und zeitweiligen Rommersdorfer Abtes Petrus Diederich (gest. 1667)
–, dem Retters zumindest seit 1162 unterstellt war, waren zunächst
Nonnen in Steinbach bei Neuwied angesiedelt, von wo sie zu dem ‚bequemeren
Orte Retters etwa im Jahre 1136‘ umgesiedelt wurden.“ [100 Hartmut
Bock, Kloster Retters, in: Kelkheim im Taunus. Beiträge zur Geschichte
seiner Stadtteile, Kelkheim 1980,S. 34 ff., hier S. 37] Damit wären
wir vor der Arnsteiner Gründung. Retters wurde folglich nicht Arnstein,
sondern Rommersdorf unterstellt. Es blieb immer kärglich (wohl, weil
die Gründerfamilie bald ausstarb): 1176 starb Gerhards Bruder Burchard,
Abt zu Fulda, „in paupertina cella cui Rheteris nomen“ [101 K.
Draudt, Die Grafen von Nürings, übersetzt dies S. 433 mit „in
einem armseligen Stübchen zu Retters“, gemeint ist eine „Zelle“, ein
abhängiges Kleinkloster. Draudts faktenreiche Ausführungen kranken
ansonsten vor allem an der Verwendung der durch Schott und in St. Maximin
gefälschten Urkunden.] Diese Gründungsgeschichte läßt
auf Verwandtschaft oder Verschwägerung Gerhards von Nürings mit
den prämonstratensernahen CAPPENBERGERN (Ilbenstadt), ISENBURGERN
(Rommersdorf) und ARNSTEINERN schließen.
Daß Gerhard 1160 [102 MzUB II, 251] entscheidend
bei einem Tausch des angeblich im Einrichgau gelegenen Dorfes Vrefo (wohl
Auroff im Niederlahngau) mitwirkt, kann viele Erklärungen finden,
aber wohl kaum die, daß Gerhard von Nürings damals Grafenrechte
ausübte für seinen Schwager, der Konverse geworden war.
Es bleibt zu prüfen, ob er nicht irgendwelche Erbschaften
von den ARNSTEINERN machte, zumindest bekam seine Frau ja eine Mitgift.
Sie stand als Schwester Ludwig (III) wohl näher als die sieben
Tanten. Daß Udelhild und Gerhard in den GL nicht erscheinen,
muß nicht verwundern: sie waren ja ohne Nachkommen gestorben, und
der Verfasser der Gesta konnte und mußte sie deshalb übergehen.
4: Besitzgeschichtlicher Exkurs
Im allgemeinen ist es wenig sicherer Boden, den man hier betritt. Welche Güter an die Schwiegersöhne und ihre Nachfahren ausgegeben wurden, läßt sich nur raten. Besser wissen wir über die an Kloster Arnstein gegangenen Allodial-Güter bescheid. Freilich ist es mehr als verwunderlich, wie karg Arnstein ausgestattet wurde. Ludwig (III) und seine ARNSTEINER Voreltern müssen doch weit mehr Allode besessen haben, als sie der geistlichen Stiftung übergaben!
4.1: Lehen (Oberwesel)
Und an wen gingen die gewiß vorhandenen Aktiv- und
Passivlehen? Dabei seien die vogteilichen Rechte ausgeklammert, also Rechte
über Leib und Leben, die sie über die Untertanen geistlicher
Institutionen ausübten, und die nach den damaligen Rechtsvorstellungen
von einem Geistlichen (auch einem Konversen wie Ludwig) nicht wahrgenommen
werden konnten. Die GL zählen davon eine Reihe auf.
Ich kann hier (nach der unfruchtbaren Behandlung des
Themas Alzey) nur zu einem Fall Stellung nehmen: Oberwesel. Krings [103
a. a. O., S. 57 f.] nennt diese Vogtei, wenn sie denn überhaupt existiert
hat, ein Reichslehen und Oberwesel einen Reichsfiscus. Das ist schlichtweg
falsch. Von 966 bis 1166 war Oberwesel Besitz des Erzstifts Magdeburg.
Die Vögte sind uns für diese Zeit nicht bekannt. Als 1166 FRIEDRICH
BARBAROSSA Oberwesel an das Reich zurücktauschte, bestätigte
er ausdrücklich dem bisherigen Vogt Otto von Schönburg (der Feste
über Oberwesel) seine Stellung, seinen freien Stand, seine Einkünfte,
was offensichtlich auch befolgt wurde. Otto von Schönburg erscheint
unter diesem Namen nur ein einziges Mal zuvor: 1159 bei dem Gütertausch
Partenheim/Nassau, unter den „Ministeriales regis“. Darunter sind keineswegs
Reichsministeriale zu verstehen, wie auch die anderen hier aufgeführten
Personen keine waren. Eher waren sie als Schiedsleute vom König beauftragt.
Über die Schönburger bereite ich eine eigene Abhandlung vor,
kann hier also pauschal und unbelegt bleiben.
Ludwig von Arnstein hatte also in Oberwesel [104
Habebat
comes ius patronatus in LXXII ecclesiis… Erat enim sub ipsius jurisdictione:
Bobardia, Wisela, villa santi Goaris, Loginstein utrumque et alie plures
ville rhenenses et tota provincia que dicitur Einriche.] wahrscheinlich
garnicht die Vogteirechte inne. Möglicherweise ist jurisdictio hier
als Grafenrecht zu verstehen. Die Abgrenzung der mittelrheinischen Grafschaften
und der mit ihnen nicht immer identischen „pagi“, also Gaue, ist ein bis
heute nicht völlig geklärtes Kapitel.
Eine zweite Nachricht der GL trifft auf Oberwesel zu:
Hier hatte Ludwig wohl das Patronat (wie über insgesamt 72 Kirchen,
die laut den GL von der „Mutterkirche“ St. Margarethe unter Arnstein, abhängig
waren, was so gewiß nicht stimmt). Später waren zwei Linien
der ISENBURGER in Oberwesel Patronatsherren: Die Kempenich an Liebfrauen,
die Arenfels an St. Martin. Das ius patronatus beider Kirchen besaß
offensichtlich bereits im Jahre 1222 , als Caesarius von Heisterbach seine
Anmerkungen zum Prümer Urbar schrieb, ein „nobilis vir de ysenburhc“.
[105 Wie zuerst Hellmuth Gensicke (in dem weder auf dem Titel noch
im Inhaltsverzeichnis als von ihm stammend genannten Beitrag „Vom Mittelalter
zur Neuzeit“ in der „Chronik der Gemeinde Bornich“, zusammengestellt von
Gustav Leonhardt, S. 32) interpretierte, kann es sich bei „super s. goarem
supra renum ius patronatus duarum ecclesiarum in vna bona villa que apellatur
……“ (der Name ist freigelassen, fiel Caesarius offensichtlich nicht ein)
nur um das Patronatsrecht der beiden Oberweseler Pfarr-, später Stiftskirchen
handeln. Weit und breit hatte kein anderer Ort oberhalb (rheinaufwärts)
von St. Goar zwei Kirchen. Die späteren Isenburger Patronatsherren
gehörten freilich zwei Linien an, die sich lange vor 1222 getrennt
hatten.] Es gibt guten Grund, dies als gemeinsames Erbe Ludwigs von
Arnstein anzusehen. Die Arnsteiner hatten offensichtlich Vogteirechte
in St. Goar (Hochzeit der 3. Schwester!) und waren mit den Bertholden,
den Prümer Vögten im 11. Jh., verwandt. Der Abt von Prüm
„besaß“ das Stift St. Goar. Wieso aber St. Goar Oberlehensherr für
die Patronatsrechte in Oberwesel war (wie Caesarius zu verstehen ist),
bleibt ungeklärt.
4.2: Allode
Betrachten wir nun kurz die Allodial-Güter, die je
ein Ludwig von Arnstein besessen hat.
Ludwig (III) vermutlicher Anteil an Münster-Dreisen
soll von den Lothringern via Mousson stammen, wie Bühler meint, nach
Werle aber von den SALIERN. Hier sind
wir im Zentrum der Fragen um die Verwandtschaft mit den
STAUFERN (s. 5.1.1f).
Die rheinhessischen Güter (Bubenheim, Niederwiesenusw.),
die Gründungsgut des Prämonstratenserstifts Arnstein wurden,
stammen wohl aus emichonischem Erbgut; genauer, wie Krings vermutet, aus
der Mitgift der Gräfin Guda [106 Krings, S. 84].
Von den Bertholden oder Arnolden könnten die Weinberge,
Äcker und Wald mit grundherrlichen Rechten und dem Zehnten zu Neef
und Bremm an der Mosel stammen, die bei der Gründung gleichfalls an
das Stift, später Kloster Arnstein gingen.
Und von den Bertholden stammt auch nach einer nicht zu
widerlegenden, aber auch nicht zu beweisenden Vermutung des in seinen Schlußfolgerungen
nicht immer vertrauenerweckenden Karl Hermann May [107 K. H. May,
Zur Geschichte der Herren zu Lipporn... hier S. 65, Anm 375.] jener Besitz
zu Niefern, Zutingen, Eltingen, Gebersheim und Warmbronn, insgesamt 38
Hufen, eine Mühle und 1/3 Kirche zwischen Pforzheim und Leonberg,
die das Kloster Hirsau zu unbekannter Zeit von einem (welchem?) Grafen
Ludwig von Arnstein gegen eine(!) Hufe in Geisenheim (im Rheingau)
eintauschte. Wo der eingetauschte Geisenheimer Besitz übrigens später
hingeriet, ist ebenso unklar, jedenfalls kam er nicht ans Stift Arnstein.
[108
Auch Wolf-Heino Struck, Geschichte der Stadt Geisenheim, Ffm,
1972, S. 11, erörtert das Problem nicht. Ebensowenig Manfred Laufs
in der ausführlichen Rezension dazu (Geschichtl. Ldeskde 9, 1973,
S.278ff.)] Bühler nennt ihn ohne Beleg „sehr wertvoll“; ich glaube
das auch (s. 5.2.3). War das die Mitgift der Dankmut?
Sehr viel eingehender wird dieser Tausch von Heinz Bühler
diskutiert. [109 a. a. O. S. 192 ff und 212ff., aber auch in seinem
Aufsatz Richinza von Spitzenberg und ihr Verwandtenkreis. In: Württ.
Franken 58 (1974), S. 307f.] Erstaunlicherweise werden dabei einige (Leit)-Namen
nicht hinterfragt, die uns bei unserer Betrachtung begegnet sind. Gibt
es im Umkreis des Trierer Erzbischofs Poppo, der ein Onkel des tragischen
schwäbischen Herzogs Ernst II. war, nicht Mitglieder einer Adalbert-Anshelm-Sippe
[110 Vgl. hierzu Karl Schmid, Kloster Hirsau und seine Stifter (=
Forschgen. z. Orh. LdesGesch 9) Freiburg im Breisgau 1959, vor allem S.
106ff. Soviel ich sehe, sind diese Zusammenhänge noch nicht geklärt.]?
Die Grafen von Tübingen und von Calw hatten ja auch sonst Beziehungen
zum Mittelrhein. Dies könnte sogar für Ludwig von Sigmaringen
(1083) gelten (s. u.). Stammte der bei dessen Kindern nachweisbare Besitz
in Tailfingen vielleicht doch nicht von seiner zähringischen Frau?
Hat Graf Berthold von Kirchberg mit den Bertholden am Mittelrhein zu tun?
Oder die namensgleichen ZÄHRINGER? Und schließlich: Sind all
die von Bühler herangezogenen Orte („nur 22 km weiter...“) nicht viel
zu weit auseinander, als daß sie auf ein einziges und gewaltiges
gemeinsames Erbe in grauer Vorzeit zurückzuführen wären?
Ist es nicht eine Marotte, allen Besitz in Schwaben als uraltes Herzogsgut
zu erklären?
5: Herkunft und Verwandte
Den Genealogen reizt es natürlich besonders, Abstammungslinie
weiter zurück zu verfolgen und abzusichern. In unserem Fall haben
wir relativ wenige Anhaltspunkte, einen vagen muß ich hier nennen:
Im späten Mittelalter gab man dem Kloster ein Wappen, gemeint als
das des Stifters. Der lebte zu einer Zeit, als es eigentlich noch keine
allgemeine Wappenführung gab. Farben und andere Details variieren,
der schwarze Schildgrund ist mit Sternen besät, das Bild ist ein nach
rechts blickender aufgerichteter goldener Löwe. Die Mönche können
ihren Klostergründer also mit vielen Geschlechtern zusammengebracht
und ihn gleichzeitig von ihnen abgehoben haben.
Ein verheißungsvolleres Suchkriterium haben wir
in dem Namen Ludwig. „Ludwig ist nach 1200 kein seltener Name in Deutschland…
Vor 1100 gehört der Name … zu den seltenen… im 11. Jahrhundert ist
Ludwig auch in Frankreich ein seltener Name.“ [111 Ernst Klebel,
Zur Abstammung der Hohenstaufen, in: Zeitschrift für die Geschichte
des Oberrheins, 102, 1954, S. 137ff, hier S. 166f. ] Kurioserweise stellt
Klebel die ARNSTEINER ebenso wie die thüringischen „LUDOWINGER“
unter die Vorkommen nach 1200 (sicher Druckfehler für 1100). Sein
Ansatz, der von Heinz Bühler [112 Heinz Bühler, Wie gelangten
die Grafen von Tübingen zum schwäbischen Pfalzgrafenamt? Zur
Geschichte der Grafen und Pfalzgrafen von Tübingen und verwandter
Geschlechter., in: Zs. f. Württembergische Landesgeschichte, 42. Jg,
1981 (Stgt. 1982), S. 189 -220] wieder aufgegriffen und auf die ARNSTEINER
erweitert wurde, macht Mut, die Herkunftsfrage nochmals zu erörtern,
durchaus anhand des dort gesammelten Materials und logischerweise unter
Berücksichtigung der dortigen Perspektive: Der für Ludwig
(III) belegten Verwandtschaft mit den STAUFERN.
5.1 Woher stammte der erste Ludwig von Arnstein?
5.1.1 Ein Sohn Ludwigs „von Mousson“?
Während zwischen Ludwig (I) und Ludwig
(III) eine oder zwei Generationen liegen können (s. 2.1 und 2),
sehe ich kaum eine Möglichkeit, vor dem ersten eine Generation als
Zwischenglied zu einem prätendierten Vorfahren einzuschieben. Heinz
Bühler gibt Arnold II. von Arnstein eine Tochter Sophie
des 1044 bis 1073 belegten Grafen Ludwig von Altkirch und Pfirt „von Mousson“
zur Frau, die den Namen ihres Vaters zu den ARNSTEINERN gebracht
habe. Ich halte das aus chronologischen Gründen (trotz des jungen
Heiratsalters von Frauen und der etwa gleichzeitigen Heirat der vermutlichen
Schwester Hildegard mit Friedrich von Büren) für kaum möglich.
Diese bisher einzige Hypothese für die Herkunft der ARNSTEINER
ist gleichwohl erwägenswert, unter Anwendung einer genealogisch eigentlich
haarsträubenden Argumentation, die ich bei Klebel fand: Je weniger
Zwischenglieder man in eine genealogische Hypothese einbaut, desto weniger
Fehlerquellen hat man.
Viel einfacher ist nämlich die Erklärung, daß
Ludwig (I) von Arnstein nicht ein Enkel, sondern ein Sohn Ludwigs von
Mousson war. Ein solcher dieses Namens ist belegt, einmal für 1080,
dann aber auch (als verstorben) nachträglich in der von den
STAUFER-Genealogen mehrfach diskutierten Urkunde von 1105 für
das Kloster Froidefontaine [113 Quellenangabe und neuster Diskussionsbeitrag
b. Bühler, S. 197f.]. Natürlich muß in den „lothringischen“
Quellen noch nachgeprüft werden, ob die Identifizierung haltbar ist.
Auf Anhieb spricht nichts dagegen, daß der junge Adlige aus dem Sundgau,
Mousson und anderen Besitzungen um 1065 mit einer jungen Waise – nämlich
der Tochter Arnold II. – das Grafenamt im Einrich und die Burg an
der Unterlahn erheiratete.
Aus der besten Darstellung [114 G. Poull, La maison
ducale de Bar, Rupt-sur-Moselle, 1977] der Grafen von Bar (und Mousson),
die vorbildlicherweise auch Töchternachkommen und die Familienverhältnisse
der Eingeheirateten behandelt und deshalb auch für die deutsche Adelsgenealogie
grundlegend ist, habe ich mir leider nur für einen anderen Zusammenhang
ein paar Seiten kopiert. Mehr bekomme ich im Moment nicht in die Hände.
Ich fasse zusammen: Graf Ludwig „von Mousson“ starb zwischen 1073 und 1076,
seine Frau war Sophie aus dem ersten lothringischen Herzogshaus (Tochter
Herzog Friedrichs II.), die um 1018 geboren ist und 1093 01 21 starb. Ihnen
werden 7 Kinder zugeschrieben, u. a.: Dietrich (heiratet die Erbin von
Mömpelgard), Sophie (stirbt früh), als dritter Sohn Ludwig, der
nur 1080 erscheint und als „früh (was als „vor 1093“ zu verstehen
ist) verstorben“ gilt. Hildegard von Schlettstadt erscheint nicht darunter.
Damit – dies sei schon hier gesagt – gerät die Blutslinie,
die zu Herzog Friedrich II. von Schwaben (überhaupt zu den herzoglichen
und königlichen STAUFERN) führen
soll, in Zweifel aber auch die von mir vermutete Verwandtschaftslinie zu
Ludwig
(III) von Arnstein müsste einen Umweg von einer Generation machen,
wenn Hildegard als Tante oder Cousine eingesetzt werden müßte
(was meiner Meinung nach noch viel schwerer möglich ist). Auf alle
Fälle können die von Decker-Hauff eingesetzten Daten nicht stimmen.
Hildegard kann nicht um 1042 geheiratet haben und um 1028 geboren sein
von einer Mutter die „um 1013“ geboren ist. Ich habe vorhin schon erwähnt,
daß Sophie von Lothringen lt. Poull „um 1018“ geboren ist. Deren
Mutter Mathilde war in erster Ehe mit Herzog Konrad von Kärnten vermählt,
der im Laufe des Jahres 1111 starb. Friedrich II. von Lothringen soll sie
„um 1016“ geheiratet haben, was insofern glaubhaft ist, als das älteste
zur Mündigkeit gekommene (von früh verstorbenen wissen wir wie
üblich nichts) Kind, Friedrich III., erst 1032 die Regierung antrat,
nachdem 1026 sein Vater und 1027 sein Großvater gestorben war. Friedrich
III. starb schon 1033 Mai 28, unvermählt und ohne Nachkommen. Nach
dem salischen Gesetz, unter dem die Familie lebte, folgte ihm als Herzog
ein entfernter Agnat. Die Allode fielen an seine Schwestern, die offensichtlich
beide noch unvermählt waren, sonst hätten deren Männer aktiv
in die Erbfolgediskussion eingegriffen. Sophie hat also frühestens
in der zweiten Hälfte 1033 geheiratet (Klebel eruiert nach einer doppeldeutigen
Quelle1037). Eine Tochter Hildegard, wenn es sie überhaupt gab, wäre
entsprechend später anzusetzen, kann also nicht Friedrich von Büren
geheiratet haben.
5.1.2 Die Grafen von Chiny?
Leider weiß ich nicht, was Poull über die Herkunft
Ludwigs „von Mousson“ sagt. Klebel jedenfalls leitet ihn von den Grafen
von Chiny [115 Vgl. Europ. Stammtafeln VII, 42.] bei Luxemburg her.
Er referiert vor allem aus älteren, vielbenutzten und recht zuverlässigen
Genealogien, [116 August Calmet, Histoire ecclésiastique
et civile de Lorraine, Nancy 1728 (3 Bände), 21745- 57 (7 Bände)
und Leon Vieillard, Documents et mémoire pour servir à l’histoire
du territoire de Belfort, Besançon 1884] freilich auf eine etwas
unverständliche Art. Es fehlt der Beweis, wieso ein Ludwig „von Chiny“
mit dem von Amance, Bar, Mousson, Altkirch und Pfirt, dem Vogt von St.
Mihiel identisch sein soll, es wird fast nur diskutiert, ob es Ludwig II.
oder ein sonst nirgends belegter Neffe wäre. Ich sehe mich außerstande,
Klebels Angaben mit denen in den Europäischen Stammtafeln zusammenzubringen,
und die jüngste Tafel der Familie [117 Michel Parisse, Noblesse
et chevalerie en Lorraine médiévale. Les familles nobles
du XIe au XIIIe siècle. Nancy 1982, S. 369], die mir vorliegt, ist
wiederum radikal von dieser verschieden.
Es hat keinen Sinn, daß ich im Nebel der wenigen
mir vorliegenden, offensichtlich noch nicht ausgereiften Darstellungen
herumstochere, solange die jüngste Untersuchung, eine Dissertation
aus Brüssel, mir noch nicht erreichbar ist. [118 Arlette Laret-Kayser,
Entre Bar et Luxembourg: Le comté de Chiny des origines à
1300. (Crédit Communal, Collection Histoire, série in-8°,
n° 71), 1986 (Bruxelles), kam gleichzeitig mit der letzten Umbruchkorrektur.
Der Vorschlag Klebels wird in der erfreulich vor- und umsichtigen Untersuchung
nicht behandelt, nicht bestätigt, aber auch nicht widerlegt. Auch
eine direkte Beziehung Chiny - Arnstein erscheint nicht unmöglich,
wenn auch mit dem kärglichen südbelgischen Quellenmaterial nicht
belegbar.] Wir sollten nur festhalten, daß es unbedingt notwendig
ist, eine Abstammung der ARNSTEINER auch direkt von den älteren
Grafen von Chiny zu erwägen. Bei ihnen erscheint der Name Ludwig mit
Arnold verschwistert. Ludwig (I/Ia) von Arnstein könnte unschwer
eingereiht werden als ein Bruder Arnold II., der ab 1066 belegt ist, Sohn
von Ludwig II. war und 1106 in dem von ihm gegründeten Kloster
St. Hubert in Orval als Mönch starb.
5.1.3 Ist Ludwig von Arnstein ein Ludwig von Laurian?
Klebel [119 a. a. O., S. 166 und 172] stellt
auch die Belege zu einer Linie von drei Ludwigen zusammen, die ihren Beinamen
von Laurian (Lavariano südlich von Udine im Friaul) tragen. Statt
der Belege hier kurz eine Übersicht: Ein erster Ludwig erscheint 1056
als Graf von Friaul, wird 1077 abgesetzt. [120 Daß er 1074
als Vogt einer Hiltigart auftritt, kann ich nicht mit Klebel als Blutsverwandtschaft
deuten, ohne die Identifikation mit dem jüngeren Ludwig von Mousson
zu gefährden. – Er erscheint als „Franciscus Ludovicus“, „französischer
Ludwig“, in MG D HIV 62, 1060 02 08.] Sein gleichnamiger Sohn, auch Graf
von Friaul, schenkt 1091 an das Hauskloster der SPANHEIMER St. Paul im
Lavanttal, aber auch neben SPANHEIMERN an das Kloster Rosazzo. Ein Ludwig
von Lavariano erscheint schließlich als Zeuge in einer Friauler Urkunde
1126 als Edelfreier.
Klebel legt nahe, diesen Ludwig von Friaul als
den oben schon erwähnten Sohn des Ludwig „von Mousson“ und der Sophia
von Lothringen anzusehen, der als solcher 1080 belegt ist, und von dem
es bei Jean de Bayon heißt, daß ein Graf Gerhard ihn lange
gefangen hielt, sodaß man bei seinem bald nach der Freilassung erfolgten
Tod nicht wußte, ob dies infolge der Gefangenschaft oder aus anderem
Grund geschah. Die Gefangenschaft verlegt Klebel in die 1080er Jahre, den
Tod zwischen 1089 und 1091.
Das paßt natürlich zusammen, wenn man die
Heirat der Eltern so früh ansetzt, wie es nach der Geburt der Mutter
(um 1018 nach Poull) möglich ist, also um 1035, und Ludwig 1056 alt
genug für ein Grafenamt war. Eine Einheirat ins ferne Kärnten
ist nicht verwunderlich bei dieser internationalen Familie; sein Bruder
Friedrich brachte es zum Markgrafen von Susa, seine Cousine war die berühmte
Mathilde von Tuszien. Außerdem ist es möglich, daß Ludwig
von seiner mindestens bis 1030 noch lebenden Urgroßmutter Mathilde
aus ihrer ersten Ehe mit dem Kärntner Herzog Konrad Rechte und Güter
in Kärnten geerbt hat.
Gewiß könnte man diesen Friauler zugleich
auch als Arnsteiner Grafen ansehen, seine Daten passen sehr gut
zu Ludwig (Ia), die seiner Nachfolger zu Ludwig (Ib) und
(III). Seine Verbindungen zu den SPANHEIMERN erinnern an die bisher
unerklärliche Nachbarschaft Sponheimer Besitzungen (etwa Nievern bei
Bad Ems) mit denen der ARNSTEINER. Aber das ist eine so schwache
Brücke wie der Anklang Laurian/Laurenburg oder die von Kärnten
aus näher liegende Verheiratung zweier Töchter nach Ungarn. Die
Identifikation ist nicht sehr wahrscheinlich, freilich nicht unmöglich.
5.1.4 Die Arnsteiner eine staufische Nebenlinie?
Der Vollständigkeit halber sei auch aufgeführt,
daß eine kühne Identifikation der Arnsteinischen Ludwige
mit denen, die Decker-Hauff ins STAUFER-Haus
einreiht, möglich ist. Eindeutig als STAUFER
ist der 1103 als schwäbischer Pfalzgraf verstorbene Ludwig einzureihen,
er war ein Sohn von Friedrich von Büren und der sattsam behandelten
Hildegard von Mousson. Unbestreitbar dessen Sohn ist Ludwig „von Westheim“,
gleichfalls Pfalzgraf, der 1112 starb. Bei letzterem passt natürlich
das Sterbedatum zu einem möglichen von Ludwig (II) von Arnstein,
ersteren könnte man als Ludwig (Ia+b) ansehen. Aber Ludwig
von Westheim war nachweislich mit einer Mit-Erbin der Comburger Grafen
namens Meregard verheiratet, die evtl. später Äbtissin in Quedlinburg
wurde. [121 Horst Gaiser, Orta de stemmate regali Friderici, Zeitschrift
für Württembergische Landesgeschichte 40, 1981, S.229. So auch
Europäische Stammtafeln XII, 56a.] Der ARNSTEINER hinterließ
aber nachweislich eine Udelhild. Daß es Zusammenhänge gab, bezeugt
der Arnsteiner Nekrolog, wo Dezember 24 eine „Mergardis, soror nostra“
eingetragen ist.
Der ältere STAUFER Ludwig
wird von Decker-Hauff (und anderen) einem Grafen Ludwig von Sigmaringen
(1083 belegt) gleichgesetzt. Heinz Bühler [122 H. B., Richinza
von Spitzenberg und ihr Verwandtenkreis. Ein Beitrag zur Geschichte der
Grafen von Helfenstein, in: Württembergisch Franken 58 (NF 48), 1974,
S. 303. So auch Europäische Stammtafeln XII., 57.] behauptet nun (nähere
Beweise gibt er nicht) dieser sei vor 1092 gestorben, weil seine – gewiß
unbezweifelbare – Frau Richinza „von Spitzenberg“ in einer testamentarischen
Verfügung eines Sohnes erster Ehe ohne Gatten genannt wird und daher
zum zweiten Mal Witwe gewesen sein muß. Auch leitet er ihn mit seinem
Leitnamen Ludwig von den „PFULLENDORFERN“ ab. (Mit seinem Bruder Manegold
paßt er natürlich besser ins STAUFER-Haus.)
Ludwigs und Richinzas Kinder sind gewiß eine Mathilde (8 Aribo von
Wertingen), sowie die drei Brüder Ulrich, Kleriker, Ludwig und Manegold,
die ca. 1110 an Hirsau schenken, die Decker-Hauff dementsprechend auch
als STAUFER ansieht.
Wenn man Ludwig von Sigmaringen – ob zusätzlich
personengenerationsgleich mit dem Pfalzgrafen oder nicht – mit Ludwig
(Ia+b) von Arnstein gleichsetzt, ist es unmöglich, daß der
Sohn Ludwig früh seinen Vater verlor und die sieben Schwestern verheiraten
mußte, wie es die GL glaubwürdig erzählen. Auch wäre
es wenig wahrscheinlich, daß die ARNSTEINER nicht den doch
gewichtigeren Titel „Pfalzgraf“ hin und wieder führen, vor allem in
den GL.
5.1.5 Verwandtschaft mit den thüringischen Ludowingern?
Ich widme mich einem näherliegenden Namensträger,
Ludwig dem Bärtigen, dem Vorfahren der späteren thüringischen
Landgrafen. Er hatte enge Beziehungen zu Mainz und EB Bardo, ist vermutlich
sogar in St. Alban, „dessen Vogt er war“, „um 1055“ bestattet. [123
Vgl.
die Annales Reinhardsbrunnenses, MG SS XXX, 1, S. 21. Die Anmerkung 1,
aber auch: H. Diemer, Stammreihen des thüringischen Landgrafenhauses…,
in: ZshessGuLdeskde 37, 1903, S. 3ff, sowie: C. Cramer, Die Anfänge
der Ludowinger, ebda., 68, 1957, S. 64 ff. u. v. a. setzen seinen Tod auf
„um 1080“. (Dann könnte er auch der Zeuge in der Würzburger Urkunde
von 1057 März 3 sein (Mon. boica 37, Nr. LXVII). – Vgl. zu all diesen
Fragen zuletzt: Theodor Ruf, Die Grafen von Rieneck. Genealogie und Territorienbildung.
Würzburg 1984 (= Mainfränkische Studien, 32) I, 23 ff.,
II, 48 ff. u. ö. ] Dementsprechend gab es dort auch eine – freilich
sehr viel spätere – Memorial-Inschrift [124 Fritz Arens, Inschr.
d. St. Mz. (= Dt. Inschr. 2), Nr. S. 352, Nr. 658]. Ludwig von Arnstein
kann eigentlich nicht sein gleichnamiger Sohn sein, da ein solcher für
die Historiker bereits existiert: Ludwig der Springer, gestorben 1123 in
seiner Klostergründung Reinhardsbrunn. Deren Überlieferung, die
Annales Reinhardsbrunnenses [125 zum ersten mal herausgegeben von
Franz X. Wegele, Türingische Geschichtsquellen I, Jena 1854.] gilt
als Fälschung, als Erfindung, weil sie in Zusammenhang steht mit einer
Reihe dort gefälschter Urkunden. Das Verdikt darf man freilich nicht
zu wörtlich nehmen, andererseits darf man keiner Quelle unbesehen
trauen. Hier gibt es neben unbewiesenem, urkundlich nicht belegbarem, das
gleichwohl schwerlich erfunden sein kann, auch etwas, was aller Erfahrung
wiederspricht: Es ist nämlich auffällig, daß Ludwig der
Springer 1041 von EB Bardo getauft worden sein und doch erst kurz vor 1088
geheiratet haben soll, auf eine abenteuerliche Weise dazu. [126 Hans
Patze, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen (= Mdt. Fgen.
22), Köln-Graz 1962, S. 174ff. Noch weniger will mir einleuchten,
daß er – wie viele Genealogen, zuletzt die neue Folge der Europäischen
Stammtafeln, I , 40 wollen – 1080 dem „Bärtigen“ (der nie als Graf
genannt wird) in der Grafschaft gefolgt sein soll, und acht Jahre lang
unverheiratet amtiert hätte.] Der Gigolo, der eine verheiratete Frau
betört, den Gatten der Geliebten umbringen läßt und sich
durch den Sprung vom Giebichenstein befreit, war also ein Mittvierziger!
Für die Genealogen mag es übrigens ein Anhaltspunkt sein, daß
er dabei ausgerechnet den Hl. Ulrich um Hilfe anfleht. War er mit diesem
gar verwandt? Doch diese Frage gehört in einen anderen Zusammenhang
und erst recht meine Vermutung, es müsse eine unbekannte Generation
zwischen dem Bärtigen und dem Springer gegeben haben, die aus der
späteren Perspektive des Chronisten übersehen wurde.
Die Möglichkeit besteht, hier Ludwig (Ia) einzusetzen.
Dann kann Ludwig (Ib) aber kaum dessen Sohn sein, jedenfalls kann
er nicht mit Ludwig dem Springer gleichgesetzt werden. Ich habe zwar schon
einmal auf die immer bestehende theoretische Möglichkeit hingewiesen,
daß man nicht immer eine Vater-Sohn-Folge unterstellen darf, aber
das Ableiten der ARNSTEINER von Ludwig dem Bärtigen ohne jedwedes
Indiz ist eine Möglichkeit ohne nennswerte Wahrscheinlichkeit. Nähere
Beziehungen aber hat es gegeben.
Ich überlasse es anderen, die Angaben der Reinhardsbrunner
Annalen erneut anhand anderer Quellen zu untersuchen. Ich weise nur darauf
hin, daß der Springer mit seinem Bruder Berengar am Main die Propstei
Schönrain für Hirsau gründete, die Vorgängerin von
Reinhardsbrunn. Mit diesem Kloster war später auch der wie die LUDOWINGER
als Mainzer „Statthalter“ in Thüringen wirkende erste Graf von Tonna
(später von Gleichen) sehr verbunden. Bei den Tonna-Gleichen waren
Erlewin und Ernst die Leitnamen, was uns an die ARNSTEINER Beziehungen
zu Hirsau erinnert.
Graf Ludwig der Springer hatte sich bei der erfolgten
Gründung von Kloster Reinhardsbrunn von dem Reichenbacher Propst Ernst
beraten lassen, dem selben Ernst, dessen Güter in Geisenheim Graf
Ludwig von Arnstein eintauschte! Es war nicht dieser Ernst, der dann
Abt in Reinhardsbrunn war.
Um einen positiven Beitrag zu Ludwig dem Springer zu
bringen: Ludewicus comes erscheint zu VIII Id. Maii im ältesten
Nekrolog des Mainzer Domstifts. Da er tatsächlich Mai 6 oder 8 starb
[127
Europäische Stammtafeln I 40], freilich erst 1123, wird
man die Meinung von G. Schenk zu Schweinsberg, daß von den Einträgen
„keiner nach 1119 verstorbene Personen erkennen läßt“ und die
Datierung des Nekrologs korrigieren müssen, zumal zum selben Tag noch
ein Oswaldus presbyter folgt, er also nicht der jüngste ist. [128
Drei
Mainzer Necrologien, mitget. v. Cornelius Will, in: Correspondenzblatt
des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine 26,
1878, S. 59 und 68]
5.2 Namensträger und Verwandte in der Reformbewegung ihrer Zeit
5.2.1. Mainz St. Jakobsberg und ein Ludwig 1070
Ein Beleg für Ludwig (Ia) von Arnstein findet
sich meiner Meinung nach in Mainz 1070 Nov 4 [129 MzUB I 327]. Eine
Urkunde des jungen Klosters St. Jakob „in monte specioso“ (auf dem Schönen
Berg, später St. Jakobsberg) weist eine erstaunliche Zeugenreihe auf:
Nach einigen Klostermitgliedern erscheinen Luduwigus advocatus eorum.
Herimannus
de Glizberge. Manaholt palatinus comes. Ludowigus comes.
Huc comes.Udalricus
und weitere Grafen und Herren. Von diesen Herren läßt sich
Manaholt/Manegold genau bestimmen: er war Pfalzgraf für Schwaben und
entweder der damalige Senior der STAUFER
(so Decker-Hauff), oder die beiden Pfalzgrafen dieses Namens gehören
einer mit den STAUFERN eng verschwägerten
Familie an [130 So Heinz Bühler auch nach der STAUFER-Ausstellung,
in der Decker-Hauffs Zusammenstellung erschien.].
Für die beiden Ludwige in dieser Zeugenreihe haben
wir drei naheliegende Kandidaten: Ludwig den Springer (vielleicht auch
seinen Vater, Ludwig den Bärtigen, wenn dieser noch gelebt haben und
ein Grafenamt innegehabt haben sollte [131 Claus Cramer, Die Anfänge
der Ludowinger, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte
und Landeskunde 68 (1957), S. 64ff, weist S. 69 auf eine versteckte Aussage
der „Cronica Reinhardsbrunnensis“ hin: „Ludwig ist kein Graf“. Auch die
Mainzer Inschrift nennt ihn nur „Voigt in Thuringen“.]), Ludwig von
Arnstein und Ludwig, den jüngeren Bruder Manegolds, dessen späteren
Nachfolger im Pfalzgrafenamt Schwabens, also nach Decker-Hauff „Graf von
Sigmaringen“. Da er, obwohl direkt nach Manaholt stehend, 1070 schwerlich
Graf war, kommt er nur für den Vogt des Klosters St. Jakob infrage.
Das wird er aber nun wirklich nicht gewesen sein, denkt man sich und verteilt
die beiden Nennungen auf die beiden anderen Namensträger. Das ist
aber voreilig geurteilt, wenn man bedenkt, daß 1096/97 ein Manegolt
als Abt von St. Jakob belegt ist. [132 MzUB 390, 392, 393 (in letzterer
Urkunde der Edelfreie Ludwig (später von Hostega) und seine Frau Adelheid,
dessen Übereignung 1107 an Disibodenberg weitergeht.] Die Namen weisen
auf dasselbe, was auch die Amtsnähe vermuten läßt: Vogt
und späterer Abt sind verwandt, das hieße hier: sie sind STAUFER
oder
nahe STAUFER-Verwandte.
Die Argumente funktionieren auch, wenn man statt des
STAUFERS
den ARNSTEINER Ludwig als Vogt von St. Jakob ansieht. Der
wäre nur eine oder zwei Generationen höher oder einen Grad entfernter
in der Verwandtschaft der beiden Manegolte, des Pfalzgrafen und des Abts,
anzusiedeln. (s. 5.1.1 und 5.1.4)
Cramer, Ruf und Falck ziehen es vor, einen der beiden
LUDOWINGER hier einzusetzen. Diese dritte Möglichkeit erhält
eine sehr tragfähige Stütze durch die Tatsache, daß später
der Mainzer Burggraf und „Rienecker“ Gerhard und dessen Schwiegersohn Arnold
von Looz (1119 [133 MzUB I Nr. 484] ) in der Klostervogtei des Jakobsbergs
folgten. Die RIENECKER bringt man unwiderleglich mit den „LUDOWINGERN“
zusammen. Mir scheint es außerdem logisch, daß der Vogt von
St. Jakob mit dem Vogt Ludwig von St. Alban identisch ist, der 1083 erscheint
[134 MzUB Nr. 364; natürlich ist auch dieser Vogt Ludwig genealogisch
nicht festlegbar, obwohl man ihn traditionell für einen LUDOWINGER
hält. Zu St. Alban und Jakobsberg vgl. Franz Staab, Reform und Reformgruppen
im Erzbistum Mainz…, in:Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen
Reich… hrsg. von Stefan Weinfurter (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen
Kirchengeschichte, 68), Mainz 1992, S. 147ff], weil St. Jakob 1050/55 gleichsam
durch Teilung aus St. Alban hervorgegangen ist. Bei diesem „Kompromißverfahren“
Bardos und seines Nachfolgers wird man vermieden haben, den Widerspruch
des in seinen Einkünften geschmälerten Vogts hervorzurufen. Man
hat ihn einfach zum Vogt auch des neuen Klosters gemacht. Der Historiker
wird also den LUDOWINGER als Vogt des Jakobsbergs bevorzugen. Dann aber
war der gleichzeitig als Graf bezeugende Ludwig unser ARNSTEINER.
Ich frage mich freilich, welcher LUDOWINGER 1070 die
Vogtei innegehabt hat. Ludwig der Bärtige war um 1055 gestorben, der
Springer hat erst um 1085 geheiratet. Vielleicht geht es hier um das von
mir postulierte Missing link, den von Erzbischof Bardo bei der Kirchweihe
von Aldenburg [135 Böhmer/Will, Regesten zur Geschichte der
Mainzer Erzbischöfe I, Nr. 19 zu 1034. ] getauften Sohn.
Fast scheint es, als ginge jede der Denkmöglichkeiten
genealogisch gleich gut, daß die Alternativen nicht weit auseinanderliegen,
und alle drei Ludwige, alle drei Familien, irgendwie verwandt sind. Aber
wie? Man wird diese Frage vorerst nicht entscheiden können. Die offensichtlichen
Querbezüge kann man noch nicht identifizieren. Nach ihren Lebensdaten
gäbe es sogar die Möglichkeit, daß Ludwig von Mousson oder
der von Laurian der hier erscheinende Graf ist…
Einbeziehen muß man aber auch eine Urkunde von
1069 April [136 MzUB Nr. 323, vgl. (auch zu 327) Die Urkunden des
Stadtarchivs Mainz. Regesten v. Richard Dertsch (= Beitrr. z. Geschichte
d. Stadt Mainz 20), 1, Nr. 3 ff.], bei der kein Ausstellungsort angegeben
ist. Der Erzbischof überläßt dem Mainzer Stift St. Peter
den endlich gesicherten Zehnten in Thüringen. Auch hier erscheinen
zwei Ludwige, einer als Vogt (also entweder des Erzstifts in Thüringen,
oder von St. Peter) und einer als Graf (also wohl aus Thüringen).
Es müssen also nicht dieselben sein wie 1070! Ich nehme auch hier
an, daß es sich um des Bärtigen gleichnamigen Sohn handelt,
der von Bardo getauft worden war, der nicht der „Springer“, sondern dessen
Vater wurde. Auf keinen Fall können aber zwei LUDOWINGER aufgetreten
sein (der Vater als Vogt, der Sohn als Graf). Da in diesem Fall nichts
auf einen STAUFER deutet, wird einer
der beiden Ludwige wohl unser ARNSTEINER sein. Wahrscheinlich ist
er der als Graf genannte. Leider ist über die Vögte von St. Peter
vorher und nachher nichts bekannt. Daß mehr als 70 Jahre später
ein ARNSTEIN-Enkel, nämlich Ludwig von Isenburg, Propst von
St. Peter war, ist ein Indiz für die ARNSTEINER, aber ein sehr
schwaches.
Die Verbindung der ARNSTEINER und ihrer mutmaßlichen
Verwandten mit dem Kloster St. Jakobsberg bleibt aber auffällig.
Ludwig (II) (der dritte dieses Namens, wenn es
vier Ludwige von Arnstein gab) bezeugt 1108 Mai 11 [137 MzUrkB
I, Nr. 436 (1107 Mai 11), Bestätigungswiederholung 1128 ebd. Nr. 553]
die Neugründung des Stiftes Disibodenberg als Benediktinerabtei und
die Schenkungen, die EB Ruthard dieser übergibt. Darunter sind die
von einem Edelfreien Ludwig („de Hostega“, Hochstegen bei Kirn, oder „de
Hosteden“) früher in Merxheim an der Nahe besessenen Rechte, über
die nun der Erzbischof verfügt. Wer dieser Ludwig war, ist unklar,
jedenfalls hatte er schon vor 1097 mit seiner Frau Adelheid die Hälfte
der Merxheimer Kirche an den Abt von St. Jakobsberg verkauft (dabei war
kein Ludwig Zeuge, ein „Luz“ an vorletzter Stelle) und der Abt hatte diese
Hälfte mit der komplementären anderen, zu anderer Zeit von einer
„Cuneza illustris foemina“ (unter Zeugenschaft eines Laien Hartwig
u. v. a.) geschenkten, vereinigt und die redintegrierte Kirche dem Konvent
übergeben. [138 Mzer UrkB I, Nr. 393 (1097)] Trotz der Gattin
Adelheid dieses Ludwig wird es sich wohl nicht um den gleichnamigen STAUFER
handeln
[139 In Decker-Hauffs Aufstellung Nr. 18], da dessen 1. Gattin Adelheid
nach Decker-Hauff schon „etwa 1093“ gestorben sein muß, und der Kauf
wohl nicht allzu lange vor der Beurkundung von 1097 zurückliegt. Das
gilt freilich nur, wenn dieser staufische
Ludwig
personengleich mit dem Grafen Ludwig von Sigmaringen ist. [140 Nähere
Zusammenhänge Ludwigs mit Cuniza und ihrer sehr komplexen Verwandtschaft,
bzw. Identität lassen sich nicht greifen. Gensicke (Landesgeschichte
d. Westerwaldes S. 148) mag recht haben, wenn er sie mit der Mutter des
Dompropstes Embricho identifiziert, der 1106 dem Mainzer Altmünster-Kloster
eine Schenkung in „Megrisheim“ macht (MzUrkB 426), aber nicht damit, daß
er dieses nicht wie bisher mit Marxheim identifiziert, sondern mit Merxheim
(„Merchidisheim“). Dort gab es später keine Altmünsterer Rechte.]
Man vergesse aber auch nicht, daß es gleichzeitig
das Ehepaar Ludwig „der Springer“ und Adelheid, Tochter Udos II. von Stade,
gab.
Darum läßt sich hier auch nicht entscheiden,
wie der die Transaktion von 1097 bewerkstellende Abt Manegold von St. Jakob
in diesen Zusammenhang gehört. Er erscheint nicht nur in Originalurkunden.
Mehr über ihn geht aus offensichtlich zuverlässigen, im Kloster
entstandenen historischen Manuskripten des XVII. und XVIII. Jh. hervor.
[141 Ich sah nur – sehr oberflächlich – die Archivalien im
StAMz ein (vor allem 13/217 und 13/221)] Diese Quellen sind längst
noch nicht ausgeschöpft. In der „Nigrologium“ genannten Kopie eines
Nekrologs [142 StAMz 13/219] erscheint unterm 12. März „Rdissimus
D. Monogoldus 3tius Hujus Mnrij Abbas, cui praefuit pie et fructuose annis
10 mensibus 2 diebus 15 – 1101“. Dies stimmt mit einer mehrfach erscheinenden
Äbteliste überein, die ich kurz zusammenfasse:
1. Walter, „eligitur“ 1055, † 1070 idus Oct
2. Ruthardus, † 1090 XII Kal Januarii (vorher in Hersfeld)
3. Monegoldus, † 1101 4 idus marcij
4. Hartingus vel Hartwigus † 1108 XI Kal Julij
5. Burckhard (auch Abt von Disibodenberg...) ...
Manegold hängt auf alle Fälle mit dem gleichnamigen
schwäbischen Pfalzgrafen zusammen, der 1070 als Zeuge für das
Kloster erscheint. Unter Umständen hat ihn dieser damals als jungen
Knaben (seinen Sohn, sein Mündel) dem Kloster übergeben, dem
er verbunden war. Verbunden vielleicht durch den Vogt Ludwig, vielleicht
aber (auch) durch den ersten Abt Walter, dessen Name am Mittelrhein damals
überaus selten war. Man beging 1070 gerade sein Begräbnis. War
dies der Anlaß, daß Manaholt nach Mainz kam, kann man in ihm
einen Bruder oder Neffen Walters vermuten. Und weiter mutmaßen: Ist
damals vielleicht gar der resignierte Vater Manaholts, Pfalzgraf Friedrich,
der um 1070 Benediktiner geworden sein soll, in St. Jakob eingetreten?
Der Nachfolger Manegolds wäre Gerd Wunder gewiß
erwünscht gewesen für seine Liste der vielen Sponheimer-Verwandten
des Namens Hartwig, die allesamt geistlich wurden und – wie das Kloster
St. Jakob – der geistlichen Reform nahestanden. [143 Die Verwandtschaft
des Erzbischofs Friedrich I. von Köln. Hier zitiert nach dem Sammelband:
Gerd Wunder, Bürger Bauer, Edelmann... (= Forschgen aus Württ.
Franken 25), Sigmaringen 1984, hier S. 315f. Im Grunde sind alle meine
Ausführungen nichts als eine Imitation von Wunders „Beitrags zur abendländischen
Verflechtung des Hochadels im Mittelalter“ (so der Untertitel dieses wegweisenden
Aufsatzes).] Dieser Abt ist natürlich nicht gleichzusetzen mit dem
HAERTWICH, dem „Factor“ eines Weihwasserkessels aus St. Alban, der in diesem
Mainzer Kloster unter dessen Abt Berthold (1116 – 19) entstand und nun
im Historischen Museum der Pfalz (Inv. Nr. D 83) aufbewahrt wird.
In die Mainzer Vorkommen möglicher STAUFER
aus Nebenlinien gehört Cunradus de Walresten (Wallerstein) ab 1130
in genau unseren Zusammenhängen. [144 MzUB I, Nr. 563 u. ö.]
5.2.2: Kloster Komburg und ein Graf Ludwig 1090
1090 bestätigt Erzbischof Ruthard in Mainz die Gründung
des Benediktinerklosters Komburg und erneuert von seinem Vorgänger
Wezelo verliehene, aber noch nicht verbriefte Rechte. [145 MzUB
I, Nr. 376.] Die Stifterfamilie ist später weitgehend von den
STAUFERN
beerbt worden, das liegt aber nach unserer Untersuchungszeit. Offensichtlich
ohne Bezug zu ihr erscheint ein „Ludewich comes“ mitten in der langen Zeugenreihe.
Die Laienzeugen beginnen mit Grafen und offensichtlichen Verwandten, vorletzter
dieses Abschnitts ist „Gozmarus comes“. Dann folgen 14 einfache Namen,
wohl Verwandte, Vasallen und Ministerialen der KOMBURGER. Dann scheinen
die Zeugen des Erzbischofs zu beginnen, angeführt vom Grafen Ludwig,
dem direkt ein „Harderat“ folgt, sowie weitere Namen, darunter ein „Ernost“.
Dann beginnen mit dem Vicedominus Giselbrath die zahlreichen Mainzer Ministerialen.
Natürlich ist verlockend, im Grafen Ludwig einen
ARNSTEINER
und in Hartrad seinen Schwager oder Schwiegersohn „von Merenberg“ zu sehen.
Das gibt aber die Funktion dieser Zeugenschaft nicht her. Die beiden Herren
waren einfach die ranghöchsten Vasallen des Erzbischofs. Und der Thüringer
stand dem Erzbischof näher als der ARNSTEINER.
Eine andere Frage konnte ich mit den mir zur Verfügung
stehenden Mitteln nicht lösen: Ob dieser (und welcher) Ludwig mit
dem Zeugen Graf Gozmar zu tun hat. Es kann sich bei Gozmar schwerlich um
einen anderen handeln, als den, der 1104 (auch für Erzbischof Ruthard)
Zeuge in einer ungewöhnlichen Konstellation ist: „Ludewicus comes
et eius filius Erewinus comes et eius filius Gozmarus comes“. Ein Graf
„Gozmar de Richenbach“ (derselbe, ein Sohn?) ist 1133 10 21 Teilnehmer
an einer Synode in Mainz und Zeuge in einer dort ausgestellten Urkunde.
[146 MzUB I 588.] Gut, es muß eine Beziehung zu den Gozmaren
geben, die seit der Jahrtausendwende an der oberen Eder begütert waren.
Aber wer war dieser Ludwig, der 1104 Graf und Opa eines Grafen war? Ein
ARNSTEINER
war es jedenfalls nicht. Sicher haben die hessischen oder thüringischen
Forscher diese Frage schon gelöst…
Wenn es sich mithin 1104 fast nur um den Patensohn Bardos
handeln kann (aber nicht um den Springer, der ja erst 1088 seine Braut
„ersprang“), liegt nahe, daß der Graf Ludwig in der Komburger Bestätigungsurkunde
von 1090 auch dieser Thüringer ist, und daß der Hartrad, der
neben ihm vermerkt ist, eher zu diesem Beziehungen hat, der überdies
mit Hartrad ja in den Verwandtschaftszusammenhang EB Bardo/Kaiserin
Gisela gehört.
Vergessen wir aber nicht, daß es gleichzeitig [147
1090
Nov 1, noch bis 1101: F. L. Baumann, Das Kloster Allerheiligen in Schaffhausen
(Quellen z. Schweizer Geschichte 3) 1883, S. 17, 33, 35, 44, 46, 61, 63,
als comes de Stoffeln S. 58.] einen (weiteren?) Grafen Ludwig „von Stoffeln“
(= Hohenstoffeln, seine Grafschaft war das Hegau) gibt. Ich halte ihn prima
vista personengleich mit Graf Ludwig von Sigmaringen, den Decker-Hauff
wiederum mit dem Pfalzgrafen Ludwig gleichsetzt.
5.2.3: Hirsau, Regenbach, Breitenau, Schönrain und Reinhardsbrunn
Am Mittelrhein wenig beachtet wurde, wie die Geisenheimer
„Hube“ (s. 4.2) an Hirsau, bzw. Reichenbach kam. Sie stammte von „Hericha,
pedissequa regine“, also einer Frau aus dem Gefolge der Königin [148
Schenkungsbuch:
Württ UB II S. 391.]. Reicheren Besitz (Allod!) in Geisenheim hatte
einer der wichtigsten Männer von Hirsau und Reichenbach gestiftet,
und Hericha war höchstwahrscheinlich verwandt mit ihm: Ernst von Geisenheim
[149 Emil Schaus, Ernst von Geisenheim, eine Gestalt aus dem 11.
Jahrhundert, in: Nass. Heimatbll. 27 (1926), S. 81 ist vor allem mit dem
dokumentarischen Anhang wertvoll. Zu Ernst und seiner Familie s. Fz. Staab,
Reform und Reformgruppen im Erzbistum Mainz… S. 150.], collaborator
und adiutor des Gründers Wilhelm von Hirsau, erster Prior von
Klosterreichenbach. Ernst war zuvor weltlich, er ließ auch seiner
Eltern und seiner verstorbenen Gemahlin Hiltigarth gedenken, und Mitschenker
waren die Söhne seiner Schwester, Folrad und Ernst. Deren Schenkung
ist auf 1085 09 22 datiert, die Weihe der Klosterreichenbacher Kirche.
[150 Ich beziehe mich nur auf: Landesdenkmalamt Baden-Württemberg,
Hirsau, St. Peter und Paul 1091 – 1991, Teil II Geschichte, Lebens- und
Verfassungsformen eines Reformklosters, bearb. v. Klaus Schreiner, Stuttgart
1991, insbesondere Sönke Lorenz, Hirsaus Priorate im Hochmittelalter…
Klosterreichenbach… S. 378ff. Noch nicht eingesehen: St. Molitor, Das Reichenbacher
Schenkungsbuch (VKfgL, in Vorbereitung?)] Sie umfaßt auch „schwäbische“
Güter, bestätigt also die Beziehungen der Stifter um Hirsau mit
denen am Mittelrhein. Daß dabei die ARNSTEINER-Verwandtschaft
eine Rolle spielt, mußte hier passatim behandelt werden.
Der Tausch könnte eine Besitzbereinigung „innerhalb
der Familie“ (und des mit ihr verbundenen Klosters) sein. Ich vermute,
daß Ludwig dafür nicht nur die eine Hube der Hericha, sondern
auch den früheren Besitz des Ernst in Geisenheim eintauschte.
Nun ist ja an manchen Stellen dieses Verwandtschaftspanoramas
bereits der Name Ernst irrlichternd erschienen, irrlichternd auch – mit
Ausnahme der eindeutig Edelfreien in Thüringen – zwischen Ministerialität
und Frei-Adel. Einen Schlüssel könnte vielleicht eine Hirsauer
Schenkung darstellen: Bubo von Worms schenkt 4 1/2 Huben in Sultz (Oberamt
Nagold), mit Zustimmung seines Sohnes Gumpert und seiner Schwiegersöhne
Ernst und Gosmar. [151 Codex Hirsaugiensis, a. a. O., f. 41a.]
Ein Gosmar und ein Ernst erscheinen zusammen in der Komburger Urkunde von
1090, ein Bubo von Eltville in der von 1108 Mai 5 für Disibodenberg
(entfernt) neben Ludwig (Ia/II) von Arnstein; ein Bubo direkt gefolgt
von einem Ernost bezeugen im selben Jahr [152 MzUB Nr. 437] die
Schenkung eines Ludwigs und seiner Frau Bezecha für St. Jakob in Rüdesheim
und Mainz. Dieser Ludwig könnte der Sohn des Rheingrafen Richulf und
der vermutlichen ARNSTEINERIN Dancmut sein (3.1.1). Die beiden haben
offensichtlich keine Kinder.
Diese und andere Vorkommen der Namen Drutwin, Ernst,
Erlewin usw. müssen für die mittelrheinische, insbesondere die
Rheingauer Adelsgenealogie, vor allem aber auch für die Ministerialität
der Erzbischöfe von Mainz und Trier und der Bischöfe von Worms
und Speyer noch mehr ausgewertet werden, als es bisher geschah.
5.3: Verwandte
5.3.1: Noch einmal Herzog Friedrich II. von Schwaben, der Staufer
Ich habe zum eigenen Leidweisen die bisher geltende, vor
allem von Decker-Hauff verfochtene Abstammungslinie der
STAUFERIN Hildegard verwerfen müssen (in 5.1.1). Ich werde
aber (in 5.3.5) wohl nachweisen können, daß über sie eine
Verwandtschaft STAUFER-ARNSTEINER angenommen
werden muß, ja daß diese Verwandtschaft bei näherer Untersuchung,
als mir möglich ist, dazu dienen kann, die wahre Herkunft der Hildegard
zu ermitteln.
Ganz und gar ins Dichten gerät man dagegen, wenn
man sich vorstellt, daß Ludwig (III) von Arnstein doch wohl
in Koblenz bei der handstreichartigen „Königswahl“ zu Beginn der Fastenzeit
1138 anwesend war, wo Anhänger und Verwandte der STAUFER
KONRAD III. zum König proklamierten. Schließlich
war er Vogt der Stadt und sein Stammsitz lag grade „um die Ecke“. Wenn
er aber einer „paucorum principum“ („der wenigen Fürsten“) war, die
das nach der Kölner Königschronik taten, und die nach gelungenem
Coup die besten „Karriere“-Aussichten hatten, ist es umso auffallender,
daß er ein Jahr später der Politik und den weltlichen Dingen
entsagte und seine Burg und seine Besitzungen der Klostergründung
„opferte“. Er tat es wohl nicht gegen den Willen seiner im Weltlichen so
erfolgreichen Verwandten, wie die spätere Zusammenarbeit bezeugt.
[153 Vergleiche zu dem bisher wenig beachteten Vorkommnis in Koblenz
Ursula Vones-Liebenstein, Neue Aspekte zur Wahl Konrads III. (1138)…, in:
H. Vollrath, St. Weinfurter (Hrsg.), Köln. Stadt und Bistum in Kirche
und Reich des Mittelalters. Festschrift für Odilo Engels zum 65. Geburtstag.
Köln/Weimar/Wien 1993, S. 323ff]
5.3.2: „Otto von Röbelingen“
Auf alle Fälle sollte endlich auch der von den GL bezeugten Verwandtschaft Ludwigs (III) von Arnstein mit Otto von Reveningen (Röblingen/Krottorf), dem Gründer des Prämonstratenserklosters Gottesgnaden, dem Mutterkloster Arnsteins, nachgegangen werden. Ich fand bisher noch keinen näheren Hinweis auf genealogische Zusammenhänge Ottos, abgesehen davon, daß Krings [154 Krings, S. 54.] wegen dreier Urkunden KONRAD III. für Gottesgnaden, eine Verwandtschaft mit den STAUFERN nicht ausschließen wollte. Röblingen lag jedenfalls im Hassegau, also im Bereich der Pfalzgrafen von Goseck, die schon im 11. Jahrhundert im Mannesstamme ausgestorben waren. Ouda, die Schwester von Pfalzgraf Friedrich II., brachte den größten Teil des Besitzes und das Pfalzgrafenamt an die von Sommerschenburg. Vergessen wir aber auch nicht, daß Adelheid, die Tochter Markgraf Udo II. von Stade und der Oda von Werl, Pfalzgraf Friedrich III. von Goseck heiratete, und nach dessen Ermordung 1085 den angeblichen Mörder, Ludwig den Springer! Der hatte durch seine Mutter Caecilie „von Sangerhausen“, bereits reiche Besitzungen im westlichen Hassegau an sich gebracht. [155 Lutz Fenske, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 47) Göttingen 1977, S. 241ff]
5.3.3: Der Hl. Norbert?
Daß Ludwigs von Arnstein Verwandtschaft mit dem Hl. Norbert mehr als eine Vermutung von Bornheim gen. Schilling [156 Werner Bornheim gen. Schilling, Die Familienbeziehungen des heiligen Norbert. Heribertiner und Norbertiner, in Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, 4, 1978, S. 37. Daß Odenkirchen und Gennep, die Herkunft von Ludwigs Mutter und Norberts Vater), beide an der Niers liegen, genügt für eine Beziehung doch nicht, die auch durch die hier beinahe zum Name dropping gewordene Leitnamenmethode geradezu ausgeschlossen wird... Andere, kaum überzeugende Argumente bei Krings, S. 52.] darstellt, erscheint mir fraglich. Eine so ruhmreiche Familienbeziehung hätten die GL gewiß herausgestrichen! Freilich sind nur in Arnstein die Eltern Norberts im Nekrolog aufgenommen. März 30: Hereberti patris domini Norberti (in Floreffe März 29); Dezember 12: Hadewigis matris primi patris nostri pie memorie Norberti episcopi.
5.3.4: Graf Simon (I) von Saarbrücken
Die Vermutung einer Verwandtschaft, die auch Krings schon
äußert [157 a. a. O. S. 50. Siehe oben II.4] ,
wird durch das Vorkommen im Arnsteiner Nekrolog und die Zeugenschaft Ludwigs
(III) 1135 bei der Gründung von Wadgassen bekräftigt. Simons
Mutter, die Gräfin Gisela, als Witwe von Friedrich I. Mitgründerin
von Wadgassen, war eine Tochter des Herzogs Dietrich II. von (Ober-)lothringen,
aus dem Haus der Grafen im elsässischen Nordgau. Ich sehe fürs
erste keine sichere Linie zu den ARNSTEINERN, von deren mütterlichen
Vorfahren wir ja so gut wie nichts wissen. Die Consanguinität, die
Giselas Schwager, Erzbischof Adalbert I. von Mainz, mit den LAURENBURGERN
und den IDSTEINERN verband, hat man auch über die ARNSTEINER
laufen lassen. [158 S. o. unter 3.2.4, und vor allem zusammenfassendHellmuth
Gensicke, Untersuchungen über die Anfänge des Hauses Laurenburg-Nassau,
in: Nassauische Annalen 66, 1955, S. 1ff]
Ich bin gespannt auf den in diesem Genealogischen Jahrbuch
angekündigten Aufsatz von Herjo Frin zur Verwandtschaft Aldalberts
I., Erzbischofs von Mainz. Hier wird diese Frage ja behandelt, und es würde
mich nicht wundern, wenn hier auch eine Lösung des Hildegard/Gerberga-Rätsels
zu finden wäre.
5.3.5 Die Stifter von Cappenberg?
Es mag in unserem Zusammenhang nicht ohne Belang sein,
daß die STAUFER auch mit den
Stiftern der Prämonstratenserklöster Cappenberg und Ilbenstadt
nahe verwandt waren. 1187 August 21 nennt Kaiser
FRIEDRICH BARBAROSSA sie seine consanguinei. Gottfried von Cappenberg
(† 1127) und sein mitstiftender, ihn lange überlebender Bruder Otto
(†1171), der Taufpate FRIEDRICH BARBAROSSAS,
und Herzog Friedrich II. hätten nach einem Zusatz zur „Vita Godefridi“
[159 MGH SS. XII, S. 528.] zwei Schwestern zu Großmüttern
gehabt. (Es gibt außerdem eine Verbindung über Urgroßmütter,
für BARBAROSSA dann schon recht
fern.) Franz Paul Mittermaier [160 F. P. M., Die Herkunft der wetterauischen
Güter der Grafen von Kappenberg, in: Mitteilungen des Oberhessischen
Geschichtsvereins, NF 33, 1936, S. 249ff.] hat nachgewiesen, daß
es sich hier um Hildegard, die Frau Friedrichs von Büren, und Gerberga
von Hüneburg, die Frau Hermanns von Cappenberg, gehandelt haben muß.
Diese Verwandtschaft dürfte auch für das Eigentum
an Kloster Münster-Dreisen gelten, das 1144 Herzog Friedrich II. gemeinsam
mit Dietrich von Huneburg, Landgraf im Elsaß, an den (gemeinsamen?)
Verwandten Ludwig (III), bzw. dessen Kloster Arnstein, übergibt.
[161
Hans Werle, Münster-Dreisen. Ein Beitrag zur Geschichte
des Benediktinnerinenklosters und Prämonstratenserstiftes, in: Archiv
für mittelrheinische Kirchengeschichte 8, 1956, S. 323, unter Bezug
auf St. Reg. 3985. Werle hält den Besitz für SALIER-Gut.]
Nach meiner Auffassung ist Ludwig (Ia) von Arnstein mit beiden
nah verwandt. Also ist sein Enkel oder Urenkel Ludwig (III) von Arnstein
nicht
nur Verwandter der STAUFER, sondern
auch der CAPPENBERGER, die wie er ihre Erbgüter den von ihnen gegründeten
Prämonstratenserklöstern zuwandten…
Wer aber sind die Eltern von Gerberga und Hildegard?
Könnten wir mit Decker-Hauff [162 Es befremdet, daß seine
Darstellung im STAUFER-Katalog ohne
Belege und Literaturangaben blieb.] Hildegard als Tochter von Graf Ludwig
von Mousson akzeptieren, dann müßte auch Gerberga zu ihm zu
stellen sein. Wir können dies aber nicht, auch Gerberga fehlt bei
Poull. [163 Auch sie fehlt bei Poull (s. o.). Michel Parisse, Noblesse
et chevalerie en Lorraine médiévale… Nancy, 1982, S. 331
und 360, nennt die Hüneburger schlecht erforscht.]
Genausowenig weiß man von jener Gerberga, die von
der „Vita Godefridi“ [164 a. a. O., S. 528] „Gerberge de Huneburg“
genannt wird, weil der Biograph gute 100 Jahre später noch immer wußte,
daß sie mit den Huneburgern verwandt war, und man im 12. Jahrhundert
Adligen einen Herkunftsnamen beizugeben pflegte, auch anachronistisch für
Personen, die in beinamenlosen Zeiten gelebt hatten.
Während die Europäischen Stammtafeln [165
VIII,
98a] der Gerberga einen Gottfried von Huneburg, Vogt von Neuweiler 1065/70,
zum Vater geben, und daß Mittermaier Hildegard und mit ihr Gerberga
zu den EGISHEIMERN stellt. Ich ziehe es vor, bei den „Hüneburgern“
zu bleiben, und mich auf Hans-Walter Herrmann [166 in: Geschichtliche
Landeskunde des Saarlandes, Band 2 (Mittgen. d. historischen Vereins für
die Saargegend NF 4), S. 244ff.] zu verlassen, was mangels Quellen
nur sehr beschränkt weiterhilft. Eine Anbindung passt eher ein oder
zwei Generationen höher, bei Graf Gottfried I. von Metz (1029 - 1056,
8 Judith (von Luxemburg), oder dessen Vater Folmar II. (994-1026) 8 Gerberga,
Tochter Graf Gottfrieds I. von Verdun.
Ob es eine die STAUFER
einschließende Verwandtschaft (s. 5.3.1) war oder nur die geistigen
Beziehungen unter den Gründern von Prämonstratenser-Niederlassungen,
sei dahingestellt: Im Arnsteiner Nekrolog erscheinen Gottfried (Januar
13) und Otto (Januar 26) von Cappenberg.
6: Einige unmaßgebliche Schlußfolgerungen
Wir haben bereits festgestellt, daß der hohe und
höhere Adel auch um 1100 durch Blutsverwandtschaft und Verschwägerung
in beinahe den ganzen Kontinent überspannenden Bezügen vernetzt
war. Das sollte man sich bei allen genealogischen Untersuchungen vor Augen
halten. Auch ich habe mich viel zu sehr nur auf die regionalen Quellen
und Abhandlungen am Mittelrhein gestützt.
Es wäre daher auch unangebracht, z. B. einfach zu
sagen: Die NASSAUER kommen aus Schwaben. Sie, genauer ihre agnatischen
oder cognatischen Vorläufer, hatten wohl zwei Jahrhunderte lang zugleich
am Mittelrhein und in Schwaben Besitz und gewiß auch noch anderswo.
Die eine Nennung hier kann sich mit einer anderen Nennung dort wie in einem
Puzzle ergänzen.
Eine große Hilfe wäre daher die Sammlung aller
Quellen- und aller erschlossenen Daten Mitteleuropas in einem großen,
geeigneten Speicher unter sinnvollen Such- und Vernetzungskriterien. Das
ergäbe bald einen immensen Fortschritt unseres Wissens, wie er in
den letzten Jahren durch eine systematische Auswertung der Verbrüderungsbücher
für das 8. bis 10. Jh. erreicht wurde.
In unserem speziellen Fall bestätigt sich wieder
die bei Wunder zitierte Ansicht Klebels, daß die großen Klostergründungen
nicht nur religionsgeschichtlichen, sondern mehr noch genealogischen Anstößen
zu verdanken sind. Aber auch diese These hat ihre Grenzen: Ich habe den
Eindruck, daß Ludwigs (III) Entschluß, nicht nur ein
Stift zu gründen, sondern auch als Konverse in es einzutreten, von
großen Teilen seiner Verwandtschaft mißbilligt wurde. (Vielleicht
war man schon vorher verkracht.) Keiner seiner zahlreichen Vettern erscheint
als Mitstifter. Reinbold von Isenburg, der Ludwig wohl besonders
lieb war und geistig nahestand, erlangte anscheinend nie den ihm von Ludwig
(III) zugedachten Grafentitel, die ISENBURGERr müssen 1159 die
Grafenrechte im Einrich an die Nassauer und Katzenellenbogener „verkaufen“
(in Wirklichkeit war es eine Art Erbauseinandersetzung). Von nun an erscheinen
auch NASSAUER im Arnsteiner Nekrolog. Schenkungen machen noch die eher
entfernten Vettern von Merenberg. „Das Wort Familienbande hat einen Beigeschmack
von Wahrheit“, sagt Karl Kraus doppeldeutig und trifft damit auch mittelalterliche
Verhältnisse.
Dazu kommt natürlich auch, daß es – oft benachbarte
– Familien gab, mit denen man bewußt kein Konnubium suchte. Mit den
versippten Familien wurden aber immer neue Bande geknüpft, meist hart
am Rande offenkundiger kirchlicher Ehehindernisse, nicht selten auch darunter.
Ich habe bei vielen meiner Deduktionen Leitnamen herangezogen,
eine Methode, die ihre Grenzen hat. Bei den ARNSTEINER Nachkommen
scheint man die ARNSTEINER Namen nicht sehr gepflegt zu haben, wie
aus der angefügten Tafel hervorgeht. Ein einziger Ludwig ist nachweislich
unter den Töchternachkommen, erwartungsgemäß ein Isenburger
und Geistlicher. Ein zweiter wäre der Ludwig „von Riet“, der vielleicht
ein „von Nassau“ war.
Arnolde gibt es mehrfach, aber nur bei den NASSAUERN.
Die an mehreren Stellen erscheinenden Gerharde und Heinriche sind wohl
in jedem Einzelfall anders abzuleiten, gehören also nicht zum gemeinsamen
Erbe. So frappant die Leitnamensitte an anderer Stelle Zusammenhänge
aufzeigt, so frappant versagt sie hier, natürlich für die freilich
meist unbekannten Frauen und Töchter, ausgenommen die beiden Udelhild.
Schon in der dritten Generation erscheinen Familien, denen man ohne die
erzählende Quelle der GL niemals eine gemeinsame Abstammung nachgesagt
hätte.
Bei meiner Arbeit stützte ich mich vor allem auf
die jeweils aktuellsten Tafeln [167 Möller, Loringhoven, Isenburg
usw.]. Aber keine Tafel ist zuverlässig, schon, weil wir noch kein
System erfunden haben, die immer etwas zweifelhaften genealogischen Beziehungen
anders denn als eindeutige Filiationen darzustellen. Und selbst Standardwerke
sind nicht von durchgehender Zuverlässigkeit. Auch die Unterscheidung
von „möglich, vermutlich, wahrscheinlich, sicher“ wird kaum gemacht.
In diesen Zusammenhang gehört auch ein Ausflug in
quantifizierende historische Methoden. Es müßte doch einmal
untersucht werden, wieviele Adlige es in einem bestimmten Raum (Grafschaft,
Herzogtum, Reich, Mitteleuropa) und in einer bestimmten Epoche gegeben
haben dürfte, wie groß jeweils die durchschnittliche Kinderzahl
war, wie hoch das Heiratsalter... (Hier schlägt die Mentalitätsgeschichte
in historische Demographie um.) Je nachdem wäre dann sowieso ein faktischer
Zwang zu Verwandtenheiraten oder zu Heiraten über große Entfernungen
hin gegeben. Man könnte dann auch den Anteil von Adel und (im Frühmittelalter
weitgehend adliger) Geistlichkeit an der Gesamtbevölkerung, die sie
ja ernähren und ertragen mußte, schätzen... (Diese Rechnung
geht auch reziprok).
Natürlich hat die Statistik ihre Grenzen, nur Individualität
und Zufall ergeben eine – überlebende – Kinderschar von 7 Mädchen
und 1 Sohn, wie in unserem Fall. Die genealogischen Verhältnisse sind
oft viel komplizierter, als es die Filiationstafeln darstellen. Geringe
Lebenserwartungen bei den kampfsüchtigen Männern und den immer
wieder ins Kindbett kommenden Frauen sorgten für Kettenehen, die Kindersterblichkeit
brachte es mit sich, daß ganze Geschlechter „von heute auf morgen“
ausstarben und oft ein entfernter Vetter aus einem Aschenputtel-Dasein
plötzlich zu Fürstenehren kam, zuweilen aber auch legitime Erben
von Stiefeltern und Vormunden zu sozialem Abstieg gezwungen wurden.
Noch eingehender müßten auch die Wechselwirkungen
der Laien mit Familienangehörigen in geistlichen Ämtern untersucht
werden. Welche Auswirkungen hatte es, daß HEINRICH
II. 1015 Poppo zum Erzbischof von Trier einsetzte? Poppo stammte
von den „jüngeren BABENBERGERN“, sein Vater war Luitpold, † 994, Inhaber
der bayerischen Ostmark, seine Mutter Richeza/Ricarda „vornehmer fränkischer
Abstammung“. Brüder des Erzbischofs waren die Markgrafen Heinrich
(† 1018) und Adalbert († 1050) und der schon 1015 bei der Jagd verunglückte
Herzog Ernst I. von Schwaben, dessen Witwe Gisela
1016 den späteren Kaiser KONRAD II. heiratete.
[168 Nach Johannes Jacobi, EB Poppo von Trier (1016–1047)... , in:
Archiv f. mrh. Kirchengeschichte 13, 1961, S. 9ff.] Mit „der ahnenstolzen
und hochgemuten Kaiserin Gisela“ [169
So
Hansmartin Decker-Hauff, im Katalog „Die Staufer und ihre Zeit“.]
blutsverwandt und von ihr protegiert war der gleichzeitige Mainzer Erzbischof
Bardo (†1051), der 1031 auf den ARIBONEN und Verwandten
HEINRICHS
II., Aribo folgte, und nach dem ein Liutpold den Mainzer Stuhl
innehatte (1051-59), der wohl auch ein BABENBERGER war. [170 Karl
Lechner, Babenberger, in: NDB 1S. 478 ff.] Diesem folgte Siegfried I. (1060-84),
gewiß kein EPPSTEINER, wie man allgemein annimmt [171 so Heinz
F. Friederichs, Zur Herkunft der Herren v. Eppstein, in: Hess. Familienkunde
8, 1966, Sp. 1ff. Vgl. vor allem Herbert Zielinski, Der Reichsepiskopat
in spätottonischer und salischer Zeit (1002–1125), Teil 1, Wiesbaden/Stuttgart
1984, S. 60 u. ö.]. Er war Bruder des Mainzer Burggrafen Reginhard
und einer Uta, er war verwandt mit der Ravengiersburg mitstiftenden Hedwig,
Gemahlin des Grafen Berthold, und mit seinem Kapellan und Mainzer Kämmerer
Hartwig, der dann von 1079-1102 Erzbischof von Magdeburg war, und zu den
Kärntner SPONHEIMERN gehörte. [172 Diese doppelte Verwandtschaft
könnte man daraufhin untersuchen, ob sie auch eine Verwandtschaft
EMICHONEN-SPONHEIMER erklärt. Zu diesen Fragen vgl. Ludwig Falck,
Geschichte der Stadt Mainz II, S. 122.] Er gehört also auch in sponheimische
Zusammenhänge.
Ich führe dies alles hier, zum Teil nochmals, an,
weil diese Erzbischöfe immer wieder in den vorhergehenden Ausführungen
erschienen. Doch das gehört zu weiteren Forschungen, die dringend
erforderlich sind und erhebliche Ergebnisse versprechen.
Die Geschichte vom Grafen Ludwig (II), der seine
sieben Schwestern verheiratet, wäre ein weiteres gutes Beispiel für
Georges Dubys [173 G. D., Ritter, Frau und Priester. Die Ehe im
feudalen Frankreich.Übers. v. Michael Schröter, Frankfurt 1985,
S. 311f.] realistische Darstellung: „Das Verheiratungsrecht war stets das
Recht eines Mannes, und zwar des jeweiligen Gewalthabers im Haus… es war
ihr Wunsch, sämtliche Töchter zu vermählen. Dafür waren
diese geboren 8…als Ableger in fremde Häuser eingepflanzt zu werden,
das Blut ihrer Ahnen dort hineinzutragen und sie dadurch an ihre Herkunftsfamilie
zu binden.Töchter dienten der Herstellung von Bündnissen.… schaffte
es der Vicomte von Merck, siene neun Töchter an den Mann zu bringen.
Graf Balduin II. versorgte die seinigen, so gut er konnte, in bescheidenem
Rahmen, indem er sie an Lehnsritter vergab. Der Herr von Bourbourg verheiratete
drei von fünfen, die erste günstig, die zweite weniger günstig,
die dritte weit weg, ‚jenseits des Rheines‘; Die beiden anderen alterten
im Hauskonvent, entschädigt durch den Glauben an den höheren
Wert der Jungfräulichkeit in der Skala der Verdienste.
Tatsächlich übertraf auf dem Heiratsmarkt das
Angebot an Frauen die Nachfrage. Alle Väter … hielten den überwiegenden
Teil ihres männlichen Nachwuchses davon ab, eine rechtmäßige
Gattin
zu nehmen…“ Letzteres gilt nach Duby vor allem für das 12. Jahrhundert
und – das gesellschaftlich etwas fortschrittlichere – Frankreich. Trotzdem
können wir daraus einen Schluß ziehen:
Wenn Graf Ludwig (II) von Arnstein alle sieben
Schwestern „in großer Würdigkeit“ verheiraten (und ausstatten)
konnte, worauf der Chronist immer wieder hinweist, müssen sein Reichtum
und seine Macht bedeutend größer gewesen sein als die relativ
unbedeutende Grafschaft im gebirgigen Einrich (dem Nordwestteil des Taunus)
und die gewiß einträglichen Vogteien und Zehnt- bzw. Patronatseinkünfte
am Mittelrhein.