Der Name Sophia als genealogisches Indiz und Problem, II. Teil:
Sophia von Salm und von Spanheim, sowie die Vererbung des rheinischen Pfalzgrafenamts
Veröffentlicht in: Archiv für Familiengeschichtsforschung,
6, Seite 285-305
Nachdem ich im Archiv für Familiengeschichtsforschung
4 (2000), S. 96–110, unter diesem Titel die Filiation der „Sophia von
Mousson“ von Herzog Friedrich III. (nicht seinem Vater, Friedrich II.)
sichern und von einer Mutter aus dem Haus der „EZZONEN“ [1 Die Bezeichnung
wird nicht nur von Helmuth Kluger, Propter claritatem generis. Genealogisches
zur Familie der Ezzonen, in Köln. Stadt und Bistum in Kirche und Reich
des Mittelalters, FS f. Odilo Engels, hrsg. Hanna Vollrath u. Stefan Weinfurter,
S. 223–258, als unglücklich empfunden, wohl weil nicht historisch
belegt. Ich bezeichne als ezzonisch nur Nachkommen des Pfalzgrafen Ezzo
und seiner Frau Mathilde und hezelinidisch
ebenso ausschließlich Nachkommen von Ezzos Bruder Hezelin/Hermann.
Ungenau wäre es, beide und die gemeinsamen Vorfahren EZZONEN zu nennen.
Letzte Gesamtdarstellung: Ursula Lewald, Die Ezzonen. Das Schicksal eines
rheinischen Fürstengeschlechtes, in: RheinVJBll43 (1979), S. 120–168.]
wahrscheinlich machen konnte, liefere ich hier die versprochene
Fortsetzung, die freilich die zeitlich nächsten noch zu erforschenden
Sophien
umgeht, nämlich die „von Berg“ bei Zwiefalten und die „von Looz“,
erste Gattin (? um 1062) von Geza I.,
König
von Ungarn ab 1074.[2
Sie war eine Tochter von Graf Giselbert.
So steht es jedenfalls bei den Europäischen Stammtafeln 2 (Die Arpaden,
Tafel 154), ohne dass diese Königin Sophia
im gleichen Werk bei ihrer Herkunftsfamilie erscheint. Bei Walther Möller,
dem Verfasser mindestens ebenso eigenwilliger Stammtafeln, sieht alles
ganz anders aus; die Sophien (es soll eine gleichnamige Nichte der
Königin gegeben haben) fehlen völlig (Stammtafeln westdeutscher
Adelsgeschlechter im Mittelalter 2, S. 136.).]
Es fügt sich günstig, dass dieser Beitrag neben
einem von Donald C. Jackman steht, der zumindest in wichtigen Teilen dasselbe
Thema behandelt, teilweise mit demselben Ergebnis, teilweise mit ganz anderen.
In anderen Kapiteln diskutiert er einen Aufsatz, den ich an anderer Stelle
veröffentlicht habe. Es ist unnötig, hierzu ausführlicher
Stellung zu nehmen als mit der Feststellung, dass ich bei meinen damaligen
Erkenntnissen bleibe, selbst wo ich sie als nicht endgültig bewiesen
kennzeichnete und weiter kennzeichne. Der Leser muss selber die Argumente
abwägen. Mittelalter-Genealogie dient eben nicht dazu, Ahnenforschern,
die eine Linie in den Adel gefunden haben, möglichst viele Plätze
auf ihrer Ahnentafel am besten mit Abstammung von KARL
DEM GROSSEN oder Ramses II. bequem
zum Ausfüllen anzubieten.
I. Sophia, die Frau des Gegen-Königs Hermann von Salm
Den damals noch seltenen Namen der (hinterlassenen) Frau
erfahren wir aus einer undatierten, kopial überlieferten Urkunde des
Stiftes Göttweig: Sophia. [3
Fontes
rerum Austriacarum, 2. Abt., VIII, S. 26, auch Mon. Boica XXIX, 2, S. 55.]
Ihre Ehe mit dem Gegen-König bestand 1085, als auf der Synode in Quedlinburg
Bischof Otto von Ostia als päpstlicher Legat ihre Legitimität
anzweifelte (ex consanguinitate sociatum) und ein Scheidungsurteil
forderte, das die Synode vertagte. Die Unklarheit – und nicht nur für
uns Genealogen, denen weder Namen noch Abstammungslinien genannt werden
– entspringt wohl nicht der Unkenntnis der Versammelten über die Ahnen
der Eheleute, sondern der Unsicherheit, ob die in Rom gepredigten strengeren
Grenzen des Inzests nun wirklich anzuwenden seien oder nicht. Insofern
könnte der Legat sogar eine Ehe 7:7 (!) angeprangert haben.[4 Josef
Heinzelmann, Verwandtschaft, Inzestverbote und Arbores consanguinitatis,
in: Archiv für Familiengeschichtsforschung, 2002, Heft 1, S. 1.]
Eduard Hlawitschka hat die bisherigen, allgemein nicht
akzeptierten Hypothesen als unhaltbar erwiesen und die Umstände der
Verwandtschaft und die Namensgebung für Sophia
überzeugend dargestellt. [5 Eduard Hlawitschka, Die „Verwandtenehe“
des Gegenkönigs Hermann von Salm und seiner Frau Sophie. Ein Beitrag
zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des
Grafenhauses von Formbach/Vornbach, in: Bayern. Vom Stamm zum Staat. FS
f. Andreas Kraus z. 80. Geburtstag, hrsg. v. Konrad Ackermann et alii,
1, 2002, S. 19–51. Dass er mir einen Sonderdruck schickte, hat mich nicht
nur gefreut, es hat mich elektrisiert, denn an mehreren Stellen berührt
und löst er Fragen, die ich mir gestellt habe. – Ganz anders
ist die Erklärung durch Donald C. Jackman, über die ich mich
hier nicht auslasse, da sie gleichzeitig publiziert wird. Mir erscheint
die Deduktion Hlawitschkas allein überzeugend. In einer prinzipiellen
Frage muss ich allerdings Jackman schon hier widersprechen: Ich sehe im
11. Jahrhundert den Brauch einer Namensvererbung nach Vorfahren noch recht
streng gehandhabt. Wenn ein griechischer Name wie Sophia einem Kind
vergeben wird, muss es eine Blutslinie zu einer früheren Namensträgerin
geben. Die Suche nach Familien mit „griechischem“ Hintergrund ist wichtig,
sie kann aber nicht so geschehen, dass man den einen griechischen Namen
durch einen anderen ersetzt. Warum sollten dann nicht auch andere Familien
ihre Kinder frei mit in Byzanz üblichen Namen benennen? Wir haben
keinen Anhalt dafür. (Namenwechsel, etwa beim Eintritt in den geistlichen
Stand, sind etwas anderes.) (Strich, wenn Jackman seinen Artikel geändert
hat.)] Er musste bei HERMANN VON SALM
(nie wird er in zeitgenössischen Quellen so bezeichnet, er war aber
unzweifelhaft Graf von Salm) die Mutter genealogisch einreihen und bei
Sophia,
die man schon oft als mit den FORMBACHERN [6 Eine verzweigte und
wichtige bayrische Adelsfamilie, die kaum je „Grafen von Formbach“ genannt
wurde, aber im heutigen Vornbach einen zentralen Ort hat. Vgl auch Anm.
9.] verwandt ansah, ihre Eltern zunächst hypothetisch zugrundelegen,
um dann eine Ahnentafel zu erstellen, die eine für den Legaten kanonisch
fragwürdige und für Genealogen sinnvolle Consanguinität
ergibt. Ich darf seine Argumentationskette kurz resümieren.
Hermanns Mutter eine Hezelinidin
HERMANNS Erbansprüche an die Burg Cochem [7 Sie wurden von Armin Wolf, Königskandidatur und Königsverwandtschaft, in: Deutsches Archiv 47 (1991), S. 106–108 in die Diskussion gebracht, vorher bereits von Heinz Renn, Die Luxemburger in der lothringischen Pfalzgrafschaft, in: RheinVjBll 11 (1941), S. 102–118, hier S. 108.], sein und seines Bruders Konrad Name, eine erschöpfende Auswertung der bisherigen Literatur und letztlich die Blutsverwandtschaft zwischen HERMANN und Sophia bringen Hlawitschka nach Diskussion mehrerer Alternativen dazu, als HERMANNS Mutter (und Frau des Grafen Giselbert) eine Tochter des Pfalzgrafen Hezelin (Hermann) und seiner Frau, einer mutmaßlichen Schwester von Kaiser KONRAD II., auf alle Fälle einer SALIERIN, anzusetzen. Dies ist nicht nur unwiderlegbar, sondern auch in hohem Grade wahrscheinlich.
Sophia Tochter Meginhards von Formbach und der Ezzo-Nachfahrin Mathilde von Reinhausen
Sophia erscheint in
Göttweig als relicta des schon 1088 September 28 gestorbenen
Gegen-Königs, aber wann? Als Zeuge erscheint dabei Otto filius
eiusdem regine. Das würde bedeuten, dass er zumindest zeugnismündig,
also 12 Jahre alt war. Sehr viel weiter hilft das nicht, da wir weder das
Datum der Heirat HERMANNS und Sophias
kennen, noch ihr Alter. Das Schenkungsgut, ein predium qoddam Meginoldi
dictum irrlichtert mit genealogischer Bedeutung. Wäre der Name
des früheren Besitzers aus „Meginardi“ verschrieben, ist eine Leitnamen-Linie
zu Meinhard von Formbach zu ziehen. In gleiche Richtung weist die Schenkung
an das von den FORMBACHERN bevogtete Göttweig. [8 Erstmals
Heinrich Witte, Genealogische Untersuchungen zur Reichsgeschichte unter
den salischen Kaisern, in: MIÖG Ergänzungsband 5 (1896–1903,
S. 446f., Anm. 3. – „Die formbachschen Göttweiger Vögte stammen
aus der von … Meginhard V. (I.)… begründeten Linie der Windberg-Ratelnberger.“
(Clemens Lashofer, Die Formbacher als Vögte des Stiftes Göttweig,
in: StudMittGBened 106 (1995), hier S. 229.] Dies führt Hlawitschka
(ich verkürze seine Darstellung auch älterer Ansätze) dazu,
Sophie
als
Tochter des Grafen Meginhard V. von Formbach [9 Die Zählung
für Meginhard ist auf verschiedenen Tafeln verschieden, genauso wie
die Orthographie für den Namen des Geschlechts (der Ort heißt
heute Vornbach). Ich verwende die meistgebrauchte Schreibweise. Richard
Loibl, Der Herrschaftsraum der Grafen von Vornbach und ihrer Nachfolger
(HistAtlas Byn Altbayern II, 5), 1997, der die aktuellste Übersicht
über die Familie gibt, bemerkt S. 53: „In der Literatur dominiert
die veraltete Schreibweise Formbach“, begründet aber nicht, warum
er ihr nicht folgt.] und seiner Frau Mathilde von Reinhausen einzureihen.
Für Mathilde sind sechs Geschwister belegt: Konrad,
Heinrich, Hermann, Udo (Bischof von Hildesheim), Richenza und Beatrix.
(Letztere hatte eine Tochter Sophia.) Vater war ein Graf Elle (auch
Alvericus, also Alberich, Aubry?) „von Reinhausen“ (bei Göttingen).
Die Namenvererbung (Hermann, Richenza, Mathilde, Sophia) weist darauf
hin, dass die Mutter (also Elles Frau) eine EZZONIN war, wofür Hlawitschka
dann weitere Indizien bringt. [10 Zu Hlawitschkas Indizien füge
ich die Memoria eines Ello pbr (Dezember 3) und eines Elvericus
pbr. (November 29), beide (evtl. lange) vor 1131 in dem den EZZONEN
verbundenen Kölner St. Gereonsstift (Paul Heusgen, Das älteste
Memorienbuch des Kölner Gereonsstiftes, in: JKölnGV 13 (1931),
S. 1–28.)] Entweder handelt es sich um eine weitere, bisher unbekannte
Tochter des Ezzo-Sohnes Liudolf, oder direkt eine der Töchter Ezzos,
die zwar als Äbtissinnen belegt sind, aber vorher verheiratet gewesen
sein könnten. Die chronikalische Überlieferung des EZZONEN-Klosters
Brauweiler ist derart unsicher, einseitig klerikal und schütter, dass
Hlawitschka (und die Forschung allgemein) sie zurecht für nicht umfassend
hält, dass also ein Nicht-Vorkommen darin nicht als Gegenbeweis angeführt
werden kann. Je nach Weg ergibt sich eine Verwandtschaft 3:4 oder 3:5 für
HERMANN
und Sophia:
Hermann I. Pfalzgraf
oo Heilwig
-------------------------------------------------------------------------
Hermann/Hezelin
Erinfrid/Ezzo
oo SALIERIN oo Mathilde
---
entweder ----------------------- oder
N.N.
Mathilde
Liudolf
oo Giselbert v. Luxemburg oo Elle
---
---
---
Hermann „von
Salm“
Mathilde
Mathilde
oo Meginhard V. oo Elle
---
---
Sophia
Mathilde
oo Meginhard V.
---
Sophia
Nachdem ich mich ein wenig intensiver mit den Consanguinitätsregeln
beschäftigt habe, halte ich von den zwei Verwandtschaftswegen den
über Liudolf für wahrscheinlich. Eine Verwandtschaft 4:3 war
kirchenrechtlich innerhalb der Verbotsgrenzen, wenn auch dispensierbar,
also auf keinen Fall von den Bischöfen ignorierbar. 5:3 war in der
traditionellen Auslegung frei, aber bei den besonders strengen Kirchenlehrern
auch verboten. Hier hätten wir deutlich den Gegensatz zwischen den
verschiedenen Grenzen der Verwandtschaftsverbote und der Kardinal ist Vertreter
der „modernen“ Lehre. – Chronologische Probleme sehe ich nicht, auf der
5er Linie sind inklusive Sophia drei
Frauen und Liudolf ist deutlich älter als Mathilde, ebenso Ezzo als
Hezelin.
Ich folge Hlawitschka freilich nicht bei der Vermutung,
dass der mütterliche Großvater Sophias,
Graf Elle von Reinhausen, identisch sei mit dem Grafen Ello/Hello im Engersgau,
der nur 1021 und 1022 belegt ist, also amtsmündig und wohl auch verheiratet
war. [11 Ob Ello als junger Mann der zweitjüngste Zeuge bei
der Grenzziehung der Pfarrei Mörschbach 1006 war, lasse ich dahingestellt,
erst recht das Vorkommen in der gefälschten Gründungsurkunde
für Oberstenfeld 1016, MzUB 1, Nrr. 242 und 255.] Dem (H)Ello im Engersgau
folgt 1034 ein Wigger, 1019 ging ihm der berühmte Otto von Hammerstein
voraus, der wohl nie mehr diese Grafschaft zurückerhielt. [12
Helmuth Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes (VhistKommNassau 13),
1958, § 8, S. 49. Jackman meint dies allerdings nicht, er glaubt Otto
und seinen Sohn Udo voll rehabilitiert und bezeichnet „Elli“ als ein „political
installment“ (Donald C. Jackman, Criticism and Critique, Sidelights on
the Konradiner (Prosopographica et Genealogica 1), Oxford 1997, S. 219,
unter Bezug auf E. E. Stengel, Die Frühzeit, in: U. Bockshammer, Ältere
Territorialgeschichte der Grafschaft Waldeck (SchrrHessAmtGeschichtlLKde
). Vgl. Donald C. Jackman, The Konradiner. A Study in Genealogical Methodology
(Ius Commune, Sonderhh: StudEuropRechtsG 47), 1990, S. 250-64.)] Des REINHAUSENER
Elle/Elli sieben Kinder werden nach Hlawitschka und der Evidenz in den
40er Jahren geboren.
Es wundert mich, dass ein so erfahrener Genealoge wie
Hlawitschka übersehen hat, dass die von ihm als „namenvermittelnde“
Gattin vorgeschlagene Ezzo-Tochter Mathilde nach 1030 als Äbtissin
erscheint, also verwitwet sein müsste. Das geht zwar mit den vermutlichen
Daten des Ello vom Engersgau zusammen, nicht aber mit den für die
Kinder anzunehmenden Geburtsdaten.
Elle von Reinhausen kann nur Sohn (oder Neffe) des Ello
vom Engersgau sein. Die EZZONIN war dann eher des REINHAUSENERS Frau als
dessen Mutter. Als diese nehme ich eine KONRADINERIN
an. Denn neben den ezzonischen Leitnamen bei seinen Kindern sollte man
auch die „konradinischen“ Konrad und
Udo sehen. Vielleicht war der Engersgraf irgendwie mit Otto von Hammerstein
verschwägert. Das hätte ihn als dessen Nachfolger (oder Vertreter)
qualifiziert. Aber auch Liudolf hatte einen Sohn Konrad, der seinen Namen
von den mütterlichen Vorfahren haben muss. Insofern wäre dieser
Name ein zusätzlicher Beweis für Abstammung über Liudolf.
Über die väterlichen Vorfahren
Sophias, die FORMBACHER, müssen wir hier nicht handeln.
Ich glaube freilich, dass auch Loibls Darstellung, die ja nicht direkt
eine genealogische ist, einige Probleme nicht nur nicht löst, sondern
sie auch übersieht. Als Beispiel erwähne ich nur, dass er Meginhard
V. schon als Niederaltaicher Vogt zur Zeit des Abtes Gotthard (997–1022)
amtieren lässt. [13 Loibl, Herrschaftsraum …, S. 372.] Das
heißt, er wäre etwa gleich alt mit Hello vom Engersgau. Dass
er dann nicht Vater der Sophia von Salm sein könnte, müsste man
Hlawitschka anrechnen. Aber er könnte dann auch nicht Vater der für
ihn belegten Söhne Ulrich und Hermann (von Winzenburg–Windberg–Ratelnberg)
sein. Halten wir uns an einen nicht so alten Meginhard V., der deren belegter
Vater und Mann der Mathilde von Reinhausen war, und der mit einem Bruder
Pilgrim 1066 gewaltsam ums Leben kam, wenn dieser Eintrag überhaupt
ihm gilt, was keineswegs sicher ist..
Hermanns und Sophias Nachkommen
Kommen wir zu den von Hlawitschka nur am Rande berührten
Nachkommen des Gegen-Königs und der Existenz
Sophias nach dessen Tode. Halten wir uns vorerst an die beiden
belegten Söhne des Gegen-Königspaars: Hermann
„von Salm“ und Otto „von Rheineck“. Beider erste zeitlich fixierte
Erwähnung ist 1104 Oktober 3: Herimannus Salmucensis comes et frater
eius Otto. [14 Heinz Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus
(963–1136) (RheinA 39), 1941, S. 159.]
Hermann von Salm (war 1104 mindestens 16 Jahre alt) fungiert
später als Vogt von Senones und stirbt 1135. Da er Agnes von Bar-Mömpelgard
heiratet, eine Enkelin der Sophia von Mousson, kann seine Mutter
Sophia
nicht eine Tochter oder Enkelin oder Großnichte dieser frühen
Namensträgerin gewesen sein kann. Die gemeinsame Abstammung des Ehepaars
von Pfalzgraf Ezzo ist 5:5, evtl 4:5, vorausgesetzt natürlich, unsere
Filiationen sind richtig.
Agnes --- Dietrich --- Sophia v. Mousson--- N.(¿Sophia?)
--- (¿ N.?) -------------
oo
?
Ezzo
Hermann --- Sophia --- Mathilde v. Reinhausen --- N.
--- Liutold -----------------
Hermanns Bruder Otto von Rheineck († 1150) trägt
einen Namen, der im LUXEMBURGER Grafenhaus
bis dahin nicht üblich war, also wohl von Mutterseite stammt. [15
Mir
scheint, dass Hlawitschka, „Verwandtenehe“…, S. 29 meint, das Auftreten
des Namens Otto in des Nachkommenschaft Graf Giselberts erkläre sich
durch Otto von Worms, den Großvater der SALIERIN,
die verheiratet mit Hezelin als Giselberts Schwiegermutter anzunehmen ist.
Von Otto von Rheineck trennen ihn 5 Generationen, in denen der Name nicht
erscheint. Dagegen leitet er sich über Sophia von den EZZONEN
und OTTONEN sehr viel plausibler und
direkter her, und HERMANN VON SALM
und seine Frau konnten mit dem Namen ihre königliche Abstammung betonen.
Aber auch Otto von Hammerstein (evtl. 4 Generationen vor Sophia)
könnte bei der Wahl des Namens mitbedacht sein. – Wenn der Gegen-König
und seine Frau mit dem Namen ihre königliche Abstammung betonen wollten,
könnte man folgern, dass der jüngere Otto der erste „im Purpur
geborene“ Sohn war.] Er heiratet die Witwe des 1113 verstorbenen Pfalzgrafen
Siegfried (von Ballenstedt/Laach), Gertrud von Northeim. Zeitweise führt
er den Pfalzgrafentitel, den er viel später wohl nicht nur wegen seiner
auf etwa 1114 zu datierenden Heirat und als Stiefvater erhalten hat, sondern
weil er bereits bestehende Erbansprüche dadurch aktivierte. Es bleibt
offen, warum er erst relativ spät geheiratet hat. Er muss ja allerspätestens
1089 geboren sein.
Otto hatte eine Tochter Sophie († 1176,
oo 1139 Theoderich von Holland, † 1157) und einen Sohn Otto, der 1149 von
Hermann von Stahleck auf dessen Burg Schönburg (über Oberwesel)
gefangen gehalten und erdrosselt wird, und zwar im Kampf um die Pfalzgrafschaft.
Er war spätestens 1146 mit einer Tochter Albrechts des Bären
verheiratet (vgl. unten).
Sophias Geschwister
Der Vater, Meginhard V., soll 1066 mit seinem Bruder Pilgrim,
von dem wir sonst nichts wissen, getötet worden sein. [16 Franziska
Jungmann-Stadler, Hedwig von Winzberg, in: ZsBayerLdesG 46 (1983), S. 235ff.]
Jugmann-Stadler erklärt eine Urkunde von „ca. 1073“, in der anlässlich
der bevorstehenden Heirat Udalrichs von der noch nicht ganz durchgeführten
Erbteilung mit seinem Bruder Hermann gehandelt wird, als „wohl zu früh
datiert“. [17 Jungmann-Stadler, Hedwig von Winzberg, S. 255.] Sei
dem, wie dem wolle, bisher kannte man nur drei Söhne Meginhards V.
Udalrich von Formbach: Er hatte neben anderen ungenannten
Kindern einen Sohn Konrad und eine Tochter Liutgard.
Konrad: Er starb jung. Sein Name muss von Mutterseite
herrühren.
Hermann von Windberg/Winzenberg. Auch sein Name kommt
wohl von Mutterseite. Von ihm wird hier noch die Rede sein, ebenso von
der jetzt von Hlawitschka eruierten Tochter:
Sophia, verheiratet
spätestens 1085, möglicherweise schon ca. 1080 mit HERMANN,
dem als Grafen (von Salm) belegten Mitglied des
LUXEMBURGER Hauses, der 1081 bis zu seinem Tode 1088 deutscher
Gegen-König war. Sie überlebte ihn.
II. Die Spanheimer Ahnfrau Sophia „aus Bayern“
Die meines Wissens zeitlich nächste Sophia,
für die die Forschung bisher keine Namensherleitung anbieten kann,
ist Sophia, die Stammmutter der rheinischen SPANHEIMER. [18 Vgl.
Josef Heinzelmann, Spanheimer-Späne. Schachwappen und Konradinererbe,
in: JbWestdtLdG 25 (1999), S. 7–68.] Mötsch meinte wegen einer Fülle
von Indizien, die zu den FORMBACHERN führen, dass als ihre Eltern
Meginhard V. und seine Frau Mathilde infragekommen. [19 Johannes
Mötsch, Genealogie der Grafen von Sponheim, in JbwestdLG 13 (1987),
S. 63ff.] Dabei kannte er noch nicht den Beleg für ihre bayerische
Herkunft, die Uita domnæ Juttæ inclusæ, eine bisher
verschüttete Quelle, die Franz Staab entdeckt, vorbildlich herausgegeben
und übersetzt hat. [20 Franz Staab, Reform und Reformgruppen
im Erzbistum Mainz. Vom ’Libellus de Willigisi consuetudinibus’ zur ’Vita
domnae Juttae inclusae’, Anhang II. In: Reformidee und Reformpolitik im
spätsalisch-frühstaufischen Reich… Hrsg. v. Stefan Weinfurter
(QAmrhKG 68), 1992, S. 172 ff.. Staab, Aus Kindheit und Lehrzeit Hildegards.
Mit einer Übersetzung der Vita ihrer Lehrerin Jutta von Sponheim.
In: Hildegard von Bingen – Prophetin durch die Zeiten. Zum 900. Geburtstag.
Hrsg. v. Äbtissin Edeltraud Forster u. d. Konvent der Benediktinerinnenabtei
St. Hildegard, Eibingen, 1997, S. 58 ff. Original und Übersetzung
als Reprint: Staab, Das Leben der Jutta von Sponheim (Sponheim-Hefte 21),
1999.] Jutta ist danach ca. 1092 geboren und verlor mit drei Jahren den
Vater, den Edlen Stephan von Spanheim, der eine Sophia, omni
prudentia decoratam de clarissima Bauariorum ortam prosapia
zur Frau hatte. Es gab cetera pignora, von denen nur der spätere
Graf Meginhard bekannt ist; die mindestens drei Kinder sind wohl in den
1090er Jahren geboren.
Jetzt hat Hlawitschka plausibel gemacht, dass eine Tochter
des Ehepaars Meginhard V. – Mathilde den Namen Sophia
geerbt haben kann, aber gleichzeitig auch, dass sie die so benannte Tochter
die Frau HERMANNS VON SALM war. „Da
indessen … Meginhard den Namen Sophie
nicht an zwei Kinder gegeben haben dürfte, scheidet [Mötschs]
Sicht der Zusammenhänge aus.“ [21 Hlawitschka, „Verwandtenehe“…,
S. 50, Anm. 123.] Eine andere Sophia mit einem Geburtsdatum 1060–1075
kann es bei den FORMBACHERN nicht geben.
Der Widerspruch ist meiner Meinung nach keiner. Sophia,
Witwe des Gegen-Königs HERMANN VON SALM,
kann in einer zweiten Ehe Frau des Stephan von Spanheim geworden sein…
Die erste Ehe schied der Tod 1088, die zweite Heirat ist auf spätestens
1092 zu datieren. [22 Ich nehme nicht an, dass Stephan da schon
40 Jahre oder älter war. Er war der Sohn (oder Neffe) des Stephan
de Spanheim von 1075 und dieser wohl der mit seinem Bruder Markward 1068
belegte Vogt Stephan von Worms. Über die sichere gemeinsame Abstammung
mit den Kärntner SPANHEIMERN will ich nicht spekulieren. Die beiden
Grafen Stephan, die früher und später auftreten, gehören
kaum zu den agnatischen SPANHEIMERN, sondern eher ins damalige Lothringen.
Festzuhalten ist, dass für Stephan von Spanheim nicht mehr als der
Besitz von Spanheim selbst belegt ist. Die reichen Besitzungen der Magdeburger
SPANHEIMER stammen aus anderer Quelle und berühren sich nirgends mit
denen Stephans und seines Sohns, ausgenommen in Hüffelsheim. (Josef
Heinzelmann, Magdeburg am Rhein. Der Fernbesitz des Erzstifts im 12. Jahrhundert:
Oberwesel, Genheim, „Hagenmünster“, in: JbWestdtLdG 27 (2001), S.
7–36)] Sophia war dann etwa ab 1096
(schon wieder) Witwe. Die Schenkung an Göttweig (1088–1106) könnte
also direkt nach dem Tod HERMANNS geschehen
sein, den sie dann allerdings wegen der Zeugnismündigkeit des (wahrscheinlich
nicht ältesten) mitschenkenden Sohnes Otto schon etwa 1076 geheiratet
hätte, oder nach 1096, was eleganter passt. [23 Dass nur der
Sohn Otto zustimmt, bleibt erklärungsbedürftig. Wenn er von seinem
Bruder Hermann (etwa bei dessen Heirat) schon abgeschichtet war, hätte
wohl auch der SPANHEIMER Sohn, falls schon 12 Jahre alt, als Miterbe von
seiner Mutter wegen auftreten müssen. Nachdem wir Meinhards Alter
anhand der Jutta-Vita korrigieren können, war er spätestens 1112
(gemeinsame Zeugenschaft) mit Adalberts Tochter verheiratet, wahrscheinlicher
aber schon 1108. Als vaterloser Erbe hat er gewiss früh, vielleicht
schon gleich beim Mündigkeitsalter mit 16 Jahren, geheiratet. Damit
wäre ca. 1104 das einzige Terminfenster für die Schenkung.] Die
Bezeichnung ihrer Herkunft de Bavaria in der Vita beatae Juttae
inclusae trifft wörtlich auf sie zu, wenn sie eine FORMBACHERIN
ist. Dass der Autor der Vita sie nicht als Königin(witwe) bezeichnete,
könnte man so erklären, dass er die Erinnerung an den unglücklichen
Gegen-König nicht gerade auf dem Tablett präsentieren wollte.
Der Name Meginhard ihres Sohnes lässt sich bestenfalls bei gezwungenen
Konstruktionen von den Kärntner SPANHEIMERN herleiten. Auch Meginhard
war mit seiner Frau, der Erbtochter Adalberts von Mörsberg, über
Ezzo verwandt, aber weit außerhalb der Inzestgrade (5:6). Charakteristisch
ist dabei, dass sie eine Nichte seines ältesten Halbbruders Hermann
Graf von Salm war.:
(Mechthild) --- N. (oo Adalbert) --- Dietrich --- Sophia
v. Mousson --- (N.) --- (¿ N.?) ----
oo
Ezzo
Meginhard --- Sophia --- Mathilde v. Reinh’sen --- N.
--- Liutold ------------------------------
Um die Ahnfrau der rheinischen SPANHEIMER mit der Witwe
des Gegen-Königs gleichzusetzen, brauchen wir bessere Anhaltspunkte
als eine vielleicht doch zufällige Namens- und Alterskoinzidenz. Dass
auch die SPANHEIMER im Investiturstreit (und wohl nicht nur wegen diesem)
auf der Seite der Königsgegner standen, ist nicht mehr als ein zusätzliches
Indiz. Was Mötsch weiter erwähnt, hilft auch nur begrenzt weiter.
Die vielfältigen Beziehungen zwischen Hermanns von Winzenburg Familie
und seinen Nachkommen zu den Kärntner SPANHEIMERN und ihrer Magdeburger
Linie beweisen wenig für eine zu den rheinischen SPANHEIMERN, ich
übergehe sie. Jungmann-Stadlers prosopographische Übersicht zu
ihm bietet immerhin neben seinen vielen Aufenthalten im rheinischen Gebiet
ein zusätzliches „Verdachtsmoment“:
Hermann von Winzenburg bestätigt 1111 September
4 in zwei Urkunden HEINRICHS V. die
Freiheiten des Klosters Allerheiligen bei Schaffhausen. [24 Posse
CDSR I,2 S. 28 Nr. 31; Stumpf Nr. 3076f.] Das könnte damit zu tun
haben, dass sein mutmaßlicher junger Neffe Meinhard von Spanheim
damals schon verheiratet war mit der Tochter Adalberts von Mörsberg,
des Schaffhausener Vogts als Erbe der NELLENBURGER.
Als weiteres Indiz gilt, dass der jüngere Otto von
Rheineck 1144 die Grafen Otto und Ulrich von Are, deren Mutter man als
SPANHEIMERIN ansieht, als seine consanguinei bezeichnet. [25
MRUB
1, Nr. 532, Heinz Renn, Das erste Luxemburger Grafenhaus (963–1136) (RheinA
39), 1941, S. 135 und 154ff. Othalricus/Udelricus/Ulrich erscheint ab 1143
als von Are, 1152 erstmals als Graf, ab 1165/66 auch als Graf von Nürburg.
1197 April 6 wird er zum letzten Mal genannt. Auffällig, obwohl denkbar
ist, dass dieser Graf Ulrich von Are und sein Bruder Otto, der die Hochstadener
Erbtochter heiratete, als Söhne des Grafen Theoderich I., der von
1087 bis 1126 belegt ist, eine ganze Generation jünger als ihre Brüder
Theoderich und Gerhard zu sein scheinen. (Ute Bader, Geschichte der Grafen
von Are bis zur Hochstadenschen Schenkung (1246) (RheinArch 107), 1979,
vor allem S. 51, S. 102ff. und S. 141ff.) Erklärt wird dies mit einer
zweiten Ehe Theoderichs mit einer Spanheimerin!]. Der Wortlaut der Zeugenreihe
mit dieser Angabe weckt jedoch Zweifel: Godefridus comes de Spaneheim,
comes Otto de Rinecka eiusque consanguinei Otto et Othelricus de Ara.
[26 MG D KIII 93 (1143).] Hätte es bei einer Verwandtschaft
über Sophia und Stephan nicht
mindestens heißen müssen „eorumque consanguinei“, da
sie dann mit Gottfried näher verwandt gewesen wäre als mit Otto?
Auch wenn man annimmt, dass die Mutter der beiden ARE eine Tochter
Sophias
aus erster Ehe mit HERMANN war, wären
sie mit Gottfried, dem Enkel aus der zweiten Ehe blutsverwandt, wenn auch
deutlich entfernter. Dies ist neben dem fehlenden „Regina“ in der Jutta-Vita
ein zweites Gegenargument für die spanheimische Witwen-Heirat
Sophias,
freilich letztlich genauso wenig zwingend wie die allerdings gewichtigeren
Indizien, die dafür sprechen.
III. Exkurs: Sophia, die Tochter Luitpolds II. und der rätselhaften Itha
Dieselben Vorfahren wie die Gattin des Gegen-Königs
hätte nach Klebel auch die von ihm als ihre Schwester postulierte
Itha, die Gemahlin des Markgrafen Luitpold/Leopold II. von Österreich
(† 1095 Mai 19); die beiden wären Töchter des „Markgrafen“/Fürsten
Otto von Mähren-„Olmütz“ (1061-1087) und seiner Frau Euphemia
(† 1111 April 2) und damit Enkelinnen der Judith/Jutta von Schweinfurt
und Urenkelinnen (über Ungarn) der Königin
Richenza. [27 Ernst Klebel, Alemannischer Hochadel im
Investiturstreit, in: Grundfragen der alemannischen Geschichte. Mainauvorträge
1952 (VortrrForsch 1), 1955, S. 209ff, hier S. 232ff. und Tafel III.]
Ithas [28 Ich benutze diese auch belegte Schreibweise
der Übersichtlichkeit halber.] Tochter Sophia heiratete frühestens
1114 den Herzog Heinrich III. von Kärnten, den sie überlebte.
Eine weitere Tochter hieß Euphemia und heiratete den ARIBONEN Konrad
von Peilstein; eine andere Ida und war vermählt mit Lutold (nicht
Luitpold) von Mähren und Znaim († 1112 März 15), Vetter 1. Grades
des Otto von Olmütz, den Klebel als Vater der Itha postuliert. [29
Lutold
nach Wilhelm Wegener, Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen
Geschichte, 1962-69, S. 8. Diese Verwandschaft ist von Lutold aus gezählt
3:4, also kanonisch dispensierbar.] Aber gewichtige Indizien widerlegen
Klebels Annahme. Markgraf Luitpold II. hätte mit der Tochter des mährischen
Otto eine Nichte Herzog Wratislaws von Böhmen geheiratet, der ihn
1082 in der Schlacht bei Mailberg fast vernichtet hätte. Auch zeitlich
passt vieles nicht, erst recht sind andere Konsanguinitätsprobleme
unüberwindlich. Zwei von Ithas Enkelinnen durch Luitpold III. heiraten
nach Böhmen: Gerberga Herzog Boriwoi II. (von ihr aus 3:1), Gertrud
dessen Neffen Wladislaw II. (3:2). All das ist nicht annehmbar.
Ithas Herkunft wird allerdings oft ganz anders dargestellt:
Tyroller [30 Tyroller, Genealogie…, T. 13 und S. 188.] postuliert
sie als Tochter Ratpotos IV., Grafen von Cham, und der Mathilde (von Wels-Lambach);
sein einziges Argument ist an den Haaren herbeigezogen. Faußner lässt
Leopold II. mit Suanhild verheiratet sein, die doch als die Frau seines
Vaters Ernst auch in der von ihm herangezogenen Melker Traditionsnotiz
genannt wird. [31 Hans Constantin Faußner, Zur Frühzeit
der Babenberger in Bayern und Herkunft der Wittelsbacher. Ein Kapitel bayerisch-österreichischer
Geschichte aus rechtshistorischer Sicht (Studien zur Rechts- Wirtschafts-
und Kulturgeschichte 15), 1990, S. 86f.] Lechner dagegen meint in seiner
Gesamtdarstellung der BABENBERGER, sie sei eine Witwe Haderichs von Schwarzenburg
und stamme aus dem Ratelnberger Zweig der FORMBACHER. [32 Karl Lechner,
Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976–1246, 19853,
S. 112 mit S. 337, Anm. 17. dies, weil Luitpold III. in einer jüngeren
Quelle patruus (also Vatersbruder) von Heinrich und Rapoto, den Enkeln
Haderichs, genannt wird.] Er lehnt Klebels Vorschlag ab, Markgräfin
Itha und die Gegen-Königin Sophia seien
erstens Schwestern und zweitens Töchter Ottos von Mähren. Der
zweite Teil von Klebels Behauptung ist, wie dargelegt, nicht haltbar, aber
auch der erste kann nicht zutreffen. Elisabeth, Ithas Enkelin (durch Luitpold
III.), heiratete Hermann II. von Winzenburg, nach Klebel wäre sie
4:4 verwandt. Diese Nähe ist gewiss erlaubt und erfordert keine Buße.
Nun ist aber belegt, dass er nach ihrem baldigen Tod harte Buße wegen
dieser Verwandtenheirat tun musste.
Viel zu nahe, nämlich 2:3, wäre es dagegen,
wenn Itha (gehen wir die Lechnerschen Möglichkeiten durch) eine Schwester
Hermanns I. von Winzenburg und der Sophia wäre.
Hermann II. ----- Hermann I. -----------------------------------
oo
Meginhard V.
Elisabeth ----- Luitpold III. ----- Itha (oo Luitpold
II.) -----
Die Verwandtschaft wäre 3:4, wäre Ithas Vater nicht Meginhard V., sondern einer von dessen Brüdern. Allerdings darf es auch Thiemo II. nicht sein [33 So wird Itha, freilich mit Fragezeichen, eingereiht auf Tafel 4 bei Clemens Lashofer, Die Formbacher als Vögte des Stiftes Göttweig, in: StMittGBened 106 (1995), S.221–246.], weil dann Luitpold III. („der Heilige!“) mit der Kaiser-Tochter Agnes 4:3 verwandt gewesen wäre. (Ita, die Gattin von Thiemo II. war eine Enkelin der Kaiserin Gisela aus früherer Ehe.) Diese Nähe ist zuweilen anzutreffen, wenn auch nicht bei strikten Gregorianern; sie erfordert keinesfalls strenge Buße.
Luitpold III. --- Itha (oo Luitpold II.) ---Ita (oo Thiemo
II.) ---Liudolf --- (I./II.? Bruno v. Brschw.)
oo
Gisela
Agnes --- HEINRICH
IV. --- HEINRICH III. ----------------------------
(III. oo KONRAD II.)
Hierzu gibt es ein zweites, endgültig kontradiktorisches Schema consanguinitatis für eine Enkelin der Itha:
Willibirg --- Elisabeth (oo Otakar) --- Itha (oo Luitpold
II.) ---------
oo
Thiemo II.
Ekbert II v. Formb. --- Ekbert I. -----------------------------------------
Ebensowenig kommt auch Friedrich von Formbach als Vater der Itha infrage:
Sophia --- Itha (oo Luitpold II.) ---------------------------------------------------------------
oo
Friedrich
Sieghard v. Schalla --- Ida (oo Frdr. v. Formb.) ---
(Gebh. v. Suppl. oo) Hedwig --------
So bliebe von den Söhnen Thiemos I. (neben dem angeblich
kinderlosen Ulrich IV.) nur Heinrich I. als möglicher Vater der Itha,
aber vom Namensgut wirkt das besonders unwahrscheinlich.
Itha, die spätestens 1062 geboren sein muss (1095
ist ihr Sohn großjährig) ist auch nicht an der mährischen
Euphemia Schwester Sophia anzuschließen. Dieses Schema ist
sowieso theoretisch, weil Ulrich I. von Weimar/Istrien und seine Frau nachweislich
keine Tochter hinterließen:
Hermann II. --- Hedwig (oo Hermann I.) --- Poppo II. v.
Istrien -----
oo
Sophia (oo Ulrich v. Weimar)
Elisabeth --- Luitpold III. --- Itha (oo Luitpold II.)
nicht: -------------
Mathilde von Reinhausen bringt zu den FORMBACHERN die Namen Sophia, Hermann, Otto und (bisher nicht beachtet) Konrad. Itha schleppt bei den BABENBERGERN ein: Sophia, Ida, Euphemia, wohl auch Gerberga und Otto, Gertrud und Elisabeth, aber nicht Hermann und Konrad. Das weist in die „ungarische Konstellation“. [34 Es löst die Probleme nicht, wenn man Luitpold II. zwei Ehen zuschreibt, denn dann müsste man nicht nur für Luitpold III. das patruus der Haderich-Enkel mit Stief- statt mit Halbbruder auflösen, sondern auch im Namensgut seiner Kinder das Otto (für den berühmten Geschichtsschreiber) erklären. Eher wäre es möglich, dass Euphemia von Ungarn vor Otto „von Mähren“ schon einmal verheiratet war. Einen Anhaltspunkt dafür habe ich nicht, ihr vermutliches Alter spricht dagegen.] Itha dürfte mithin Schwester Euphemias und Sophias, also eine Tochter Belas I. aus seiner Ehe mit einer Tochter (namens Richza?) Mieszkos von Polen und der EZZONIN Richeza sein. Da dann (ich folge der inzwischen allgemeinen Annahme [35 Loibl, Herrschaftsraum…, S. 106ff. Merkwürdigerweise wurden heraldische Beobachtungen noch nicht in die genealogischen einbezogen. Das von Tuta gegründete Kloster Suben führt als sein und seiner Stifter Wappen (in Blau 6 (3:2:1) goldene Lilien) und Kastl fast das selbe (in Rot 6 (3:2:1) goldene Lilien); das bedeutet etwas, obwohl es in protoheraldische Zeiten zurückgeht.] ) die Tuta regina von Suben Ithas Stiefmutter gewesen wäre, ist durchaus eine enge Beziehung des BABENBERGERS über die wahrscheinlich „ungarische“ Itha zu den FORMBACHERN gegeben.
Exkurs vom Exkurs: Sophia von Ungarn, die Frau Ulrichs von Weimar-Orlamünde
Euphemias und gewiss
auch Ithas Schwester Sophia
„von Ungarn“ jedenfalls war 1060/61 (noch als Kind) von ihrem
Vater Bela mit dessen Gefangenen, Wilhelm
IV. von Weimar verlobt worden. Bei der Brautfahrt ist Wilhelm dann 1062
gestorben. Sein Neffe Ulrich heiratete die Braut. 1067 wurde er als Nachfolger
seines Vaters Poppo Markgraf von Unterkärnten und Krain.
Die unbezweifelbare Weimar-ungarische Ehe lässt
für die thüringische Regionalgeschichte bisher übersehene
Konjekturen zu. Denn der Orlagau und die Saalfelder Besitzungen der EZZONEN
waren denen der WEIMARER direkt benachbart und gehörten Königin
Richeza von Polen bis zu ihrem Tod 1063. Und die junge Sophia
von Ungarn war deren Enkelin! Wahrscheinlich sind diese Güter
nicht nur an Erzbischof Anno von Köln gelangt, sondern zum Teil auch
über Sophia an die WEIMAR-ORLAMÜNDER.
[36 Diese naheliegende Möglichkeit wird nicht behandelt von
Susanne Mayer, Königin Richeza und ihr mitteldeutscher Besitz in Coburg
und Saalfeld, in: Pulheimer BeitrrGHeimatK, Jahresgabe 11 (1987 S. 95–116,
und Peter Lange, Zur Geschichte der Grafschaft Weimar-Orlamünde, in:
Thüringen im Mittelalter: Die Schwarzburger, hrsg. v. Thür. Landesmuseum
Heidecksburg, Rudolstadt, 1995, vor allem S. 185f.] Bisher war eine solche
Überlegung vielleicht deshalb unterblieben, weil man die Kölner
Urkunden und Überlieferungen um Erzbischof Anno (zu denen letztenendes
auch die in Braunweiler gehört) für objektiv und uneigennützig
hielt.
Ulrich von Weimar/Istrien starb schon 1070. Seine Witwe
[37 Lashofer, Formbacher …, Tafel 3, gibt ihr das Sterbedatum 1070,
statt ihrem Mann.] hat dann Herzog Magnus von Sachsen († 1106) geheiratet.
Aus dieser Ehe hatte sie Eilika, die Frau Ottos von Ballenstedt und Mutter
Albrechts des Bären.
IV. Nochmals Hermanns und Sophias Nachkommen: Sophia, Frau Albrechts des Bären
Albrechts Frau – sie ist als Sophia belegt – wird inzwischen als Tochter Hermanns I. von Winzenburg angenommen, so bereits bei Cohn und Weiland. [38 L. Weiland, Forschungen zur deutschen Geschichte 6 (1867), S. 529. Zuletzt Lutz Partenheimer, Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des Fürstentums Anhalt, 2001.] Das ist unmöglich, weil 2:3, wenn man sie als Tochter von dessen weimarisch/istrischer Frau ansieht und aus deren Herkunft ihren Namen ableitet:
Sophie --- Hedwig (oo Hermann I. v. Winzenbg.) --- Poppo
v. Istrien --- I. oo Ulrich
oo
Sophia
Albrecht d. Bär --- Eilika (oo Otto v. Ballenstedt)
------------------------- II.oo Magnus
Dank Hlawitschka wissen wir jetzt, dass auch Hermann selber
den Namen Sophia weitergeben konnte. Wenn also die brandenburgische
Sophia – was auch chronologisch besser passt – aus seiner vermuteten
ersten Ehe stammt (aus der er zumindest auch einen Sohn Konrad hatte),
war sie mit Albrecht nur über Ezzo verwandt, im unproblematischen
Grade 4:4.
Aber auch bei dieser Hypothese gießen die Consanguinitätsregeln
Wasser in den Wein. Eine namentlich unbekannte Tochter Albrechts heiratete
den jüngeren Otto von Rheineck. [39 Warum diese Tochter neuerdings
nicht mehr bei Detlev Schwennicke, Europäische Stammtafeln, NF 1,2,
Nr. 182 erscheint, wird nicht erklärt. Annales Paludenses, MG SS 16,
S. 81 sagen klar: Otto iunior de Rinegge… Adelberto marchione socero
illius interveniente… Socer ist nun einmal in erster Linie der Schwiegervater.
Übrigens könnte diese Tochter nach Ottos gewaltsamem Tod Nonne
in Lammspringe oder gar Äbtissin in Quedlinburg (nur in den Europ.
Stammtafeln) geworden sein. Vgl. aber auch Anm. 46.] Erlaubbar (4:3) ist
das nur unter einer Voraussetzung, die auch chronologisch naheliegt, nämlich,
dass Sophia, die Frau Albrechts, nicht eine Tochter, sondern eine
Enkelin Hermanns von Winzenburg aus dessen erster Ehe war. [40 Diese
Frau ist unbekannt; Jungmann-Stadler, Hedwig von Winzberg, S. 265, vermutet,
dass sie eine Eversteinerin war, Loibl, Herrschaftsraum …, folgt ihrer
These von einer 1. Ehe Hermanns S. 379, nicht aber S. 385. Ich glaube,
dass der mit Konrad „von Winzenburg“ auftretende Konrad von Everstein nicht
der Schwager sondern eher ein Verwandter war, und zwar ein in Reinhausen
Mit-Erbberechtigter. Schließlich grenzt sein Besitz an Leine und
Werra an den Bereich der REINHAUSENER (aber genauso muss man ihn in Zusammenhang
mit den NORTHEIMERN und den DASSEL untersuchen). Dieser Konrad erscheint
ab 1116, ab 1125 als Graf. Er ist überhaupt der erste, der nach Everstein
(im Solling bei Amelungsborn) genannt wird, und kommt natürlich nicht
aus dem Nichts. Angesichts der Allianzen seiner Nachkommen (sein Enkel
– lt. d. Europ. Stammtafeln XVII, Nr. 82 sein Großneffe – heiratet
eine polnische Prinzessin, Witwe v. König
Alfons VII. von Aragon, dessen Sohn eine bayrische Pfalzgräfin,
Witwe eines Wildgrafen), war oder wurde dies eine bedeutende Familie (D.
Joh. Meyer, Zur Genealogie der Grafen von Everstein (Weser), in: NiedersächsLdesVFamKde,
Hann., Sonderveröff 7 (1954) S. 142ff.) Vor 1100 gab es streng genommen
noch keine „Eversteiner(in)“. Da Konrads v. E. Mutter 1116 bis wahrscheinlich
1122 noch lebte, dürfte er nicht viel älter als der junge Konrad
„von Winzenburg“ sein. Es wird daher kaum der FORMBACHER Onkel sein, den
wir in Bayern aus dem Blickfeld verloren, der sich diese neue Herrschaft
schuf (d. h. erheiratete oder ererbte). – Dass des WINZENBURGERS Sohn Konrad
aus erster Ehe erst ab 1122 und dann fast immer als comitis Heremanni
filius o. ä. erscheint, also als (noch) nicht selbständig,
schließt ihn als Schwiegervater des Bären sowieso aus. Heiratsdatum
und Lebensspannen Hermanns, aber auch der Sophia und ihrer Schwester,
der Äbtissin Beatrix, müssen genauer überprüft werden,
als es mir möglich ist. Bei den zahlreichen Kindern des Bären
bedürfen noch einige Namen (Dietrich, Bernhard, nach meiner Deduktion
auch Hedwig) der Herleitung, die über den nicht-formbachischen Elternteil
dieser Sophia Auskunft gibt.]
Otto v. Rheineck --- Otto v. Rheineck --- Sophia
(oo Herm. v. Salm) ---------
oo
Meginhard V.
N.N. --- Sophia (oo Albrecht d. Bär) --- [N.N.]
Hermann I. v. Winzenbg. ---
Exkurs nach Michaelstein
Sophia, Albrechts Frau, und ihre Schwester Beatrix,
als zweite ihres Namens Äbtissin von Quedlinburg, galten auch als
Töchter (oder, wegen der evidenten chronologischen Unmöglichkeit,
als Schwestern) BARBAROSSAS. [41
So zuletzt H. Gaiser, Orta de stemmate regali Friderici (ZsWürttLdesG
40 (1981), S. 221–229, in Anlehnung an H. Decker-Hauff, Das staufische
Haus, in: Die Zeit der Staufer. Geschichte, Kunst, Kultur. Ausstellungskatalog
3 (1977), S. 339–374. Gaiser stellt an den Beginn die von Decker-Hauff
angeblich aus dem „Rote Buch von Lorch“ gerettete, in Wirklichkeit frei
erfundene Liste der Kinder Herzog Friedrichs von Staufen. (Richtiggestellt
bei Klaus Graf, Staufer-Überlieferungen aus Kloster Lorch, in: Von
Schwaben bis Jerusalem. Facetten staufischer Geschichte, Hrsg. Sönke
Lorenz und Ulrich Schmidt, 1995, S. 209–240, hier S. 233ff.) Besonders
absurd ist die Tatsache, dass er auf die sich aus dieser und anderen Hypothesen
ergebenden Nahehen (u. a. zweimal 3:2) in den nächsten Generationen
hinweist. So wurden in einer Festschrift für Decker-Hauff dessen Phantasien
– freiwillig oder unfreiwillig? – nur zwischen den Zeilen als weder mit
der längst bekannten Inschrift noch mit dem Kirchenrecht verträglich
dargestellt. – Meine Tatsachendarstellung verdanke ich einem Vermerk von
Hermann Kuhr im Landeskirchlichen Archiv Wolfenbüttel vom 25.08.1994,
zitiert in einer freundlichen und umfasssenden Nachricht von Jürgen
Engelking vom Landeskirchlichen Archiv Wolfenbüttel. Dort befindet
sich ein Abguss der Inschrift auf der Bleikiste in Michaelstein, auf die
mich zuerst Klaus Graf hinwies, sowie ein noch nicht veröffentlichter
Aufsatz von H. Kuhr.] Die Annahme geht auf die Inschrift einer (im Dreißigjährigen
Krieg) verlorenen Grabplatte aus Messing im Zisterzienserkloster Michaelstein
(b. Blankenburg/Harz) zurück, die schon in der 1492 in Mainz gedruckten
Sachsenchonik Konrad Botes, die man wegen ihrer exzellenten Illustrationen
loben kann, referiert und bei Merian anscheinend vollständig überliefert
wurde. [42 Matthäus Merian, Topographia und eigentliche Beschreibung
… in den Herzogtümern Braunschweig und Lüneburg…, Frankfurt/Main,
1654, S. 156.] Quia lubrica et brevis constat vita hominis, per
me quisquis sciat, quae in hoc hospitio tenetur peregrina, orta de stemmate
Regali Friderici. Nunc sum pulvis et vermis. Lector mihi deprecare, quod
et tu cupis expectare. Per XXIII annos Abbatissa praefui. Incarna-tionis
Domini MCLXI anno Indict. VIII Idus Julii.
1878 wurde das Grab und darin ein schon 1612 bemerktes
Bleikästchen wiedergefunden und darin neben Knochenresten ein Bleistreifen
mit der Aufschrift 1612 bemerkt. Kästchen mit Gebeinen wurden wieder
begraben. 1930 grub man es wieder aus. „Nun gab es die erste Überraschung.
Auf der oberen Platte des Kastens stand nämlich eine lange Inschrift,
die bei seiner ersten Entdeckung seltsamerweise unbemerkt geblieben war.“
Sie wurde von Museumsleiter Fink in Braunschweig entziffert und von ihm
und Karl Bürger publiziert. [43 A. Fink, Die Bleikiste der
Äbtissin Beatrix I. von Quedlinburg und Gandersheim, in: Die Denkmalpflege
1932, S. 177. Karl Bürger, Ein überraschender Fund im Beatrixgrabe
im Kloster Michaelstein, in: ZsHarzV 1932, S. 13ff, das Zitat auf S. 15.]
Wie nun deutlich wurde, gehen die modernen Verwechslungen
auf mittelalterliche zurück. Beatrix, die spätere(?) Schwägerin
Albrechts des Bären, war seit 1123 Äbtissin des Kanonissenstifs
Herse (Neuenheerse). In zeitlicher Übereinstimmung mit der Bestallung
Albrechts als Herzog wurde sie 1138 Äbtissin in Quedlinburg. Sie wurde
Mitgründerin von Michaelstein und wohl in Quedlinburg begraben. Ihr
Todesdatum lässt sich auf 1060 und April 2 datieren. [44 So
L. Weiland, Chronologie der älteren Äbtissinnen von Quedlinburg
und Gandersheim, in: ZsHarzV (1875). S. 475ff., nach dem zweiten Quedlinburger
Nekrolog, sowie Anno Domini 1160 domina Sophia marchionissa obiit,
quam pie memorie soror eius Beatrix, abbatissa Quidilingeburgensis, octavo
die moriendo subsecuta est (Annales Paludenses, MG SS 16, S. 92). Hierzu
Partenheimer, Albrecht…, S. 247 FN 528. Im Necrologium Herisiense März
25: Obiit Sophia marchionissa.] Später erbat sich das
Kloster Michaelstein ihre Gebeine. Bei der Erfüllung des Wunsches
verwechselte man offensichtlich in Quedlinburg ihre Überreste mit
denen einer ersten Äbtissin Beatrix,
deren Todesdatum, 1061 oder 1062 Juli 13, gut belegt ist. Während
auf der Michaelsteiner Grabplatte Orta de stemmate regali
FRIDERICI gestanden haben soll, fand sich auf der Bleikiste
orta de stemate regali. / Filia fui secu[n]di [imp]eratoris, tertii
regis HINRICI. Nur ist dieser Inschrift jetzt als Sterbedatum
1161 angegeben (MCLXI an[n]o) mit zur ersten Beatrix gehörenden Tagesdatum
III
ydus Iulii. Dass die Gründerin von Michaelstein keine Tochter
BARBAROSSAS
sein konnte, hatte schon Merian moniert. Er erwähnt, dass manche sie
für seine Schwester hielten.
Als man in Michaelstein wohl im 15. Jahrhundert die Grabplatte
beschriftete, wurde die Vorlage auf dem Kästchen verstümmelt
und verschlimmbessert, sodass sie den falschen Vater nennt. Aber schon
das Bleikästchen referiert nicht mehr korrekt. Es kontaminiert eine
Inschrift für die ältere Beatrix mit dem angenommenen Todesjahr
der jüngeren. [45 Bürger hält das Datum für
das einer Exhumierung der Überreste von Beatrix
I., um sie im Bleikästchen in der Quedlinburger Stiftskirche
nach deren Umbau wieder beizusetzen.] Epigraphiker mögen beurteilen,
wann ungefähr diese Inschrift in der erhaltenen Form entstand. Bisher
wird sie in die Zeit kurz nach der Mitte des 13. Jahrhunderts gesetzt.
Sie ist sicher eine verkürzte Abschrift einer älteren, die vermutlich
in Hexametern abgefasst war. Gleichwohl bleiben noch immer viele Fragen
offen, nicht zuletzt die: Wessen Gebeine waren in dem Bleikästchen?
Kaum die der zweiten Beatrix, vielleicht die der ersten, eher andere.
Nur eines steht fest: Beatrix und Sophia haben
nichts mit den STAUFERN zu tun. Man
sieht, nicht zuletzt an Gaisers groteskem Aufsatz, wie vorsichtig man mit
Überlieferungen aus zweiter und dritter Hand sein muss.
Zwei Frauen Albrechts namens Sophia?
Nun behaupten einzelne Forscher, Albrecht der Bär
sei zweimal verheiratet gewesen, zuerst mit einer Sophia von Rheineck,
dann mit einer Sophia von Assel. [46 Otto von Heinemann,
Albrecht der Bär. Eine quellenmäßige Darstellung seines
Lebens, Darmstadt 1864; Gerlinde Schlenker, Die Rolle der Askanier und
Albrecht des Bären, in: Die Altmark – eine Region in Geschichte und
Gegenwart (BeitrrRegionalLdesKultur Sachsen-Anhalts 8) 1998, S. 8–19. Partenheimer,
Albrecht…, S. 320 FN 1261f.] Auch das ist wohl eine Verwechslung: Heinrich
von Assel war ein Sohn Hermanns I. von Winzenburg, die RHEINECKER waren
seine Cousins. Die anachronistischen Herkunftsbezeichnungen heißen
wohl dasselbe: Eine Nachkommin des Meginhard V. und der Mathilde, und sie
gelten einer Person namens Sophia.
Deren Winzenburger Connection haben wir genügend
behandelt. Eine RHEINECKERIN im engeren Sinn kann Sophia nicht gewesen
sein, da Otto 1113 noch unverheiratet gewesen sein muss, und Albrecht wohl
1123 heiratete, auch hat Otto eine andere Tochter Sophia. Hermann
von Salm käme als Vater der Sophia infrage; dann wäre
das socer für Albrecht gegenüber Otto dem jüngeren
als „angeheirateter Onkel“ zu verstehen, wenig wahrscheinlich zwar, aber
nicht unmöglich. Ein kleiner Pluspunkt noch für diese Kombination:
Der Name Dietrich für einen Sohn Albrechts ließe sich so erklären,
aber die anderen neuen Namen nicht. Insgesamt aber ein Punktsieg für
eine einzige Sophia und diese als Enkelin Hermanns I. von Winzenburg.
Noch einiges zu den Winzenburgern
Am Ende der sehr verschiedenen Fäden, die wir aufgriffen
und manchmal weiterverfolgten, zeigten sich immer wieder Verwandtenehen
knapp außerhalb der verbotenen Grade. Ich halte dies geradezu für
eine Tendenz. [47 Sehr schön formuliert das Armin Wolf, Stammten
die Grafen von Northeim aus dem Hause Luxemburg?, in: NiedersächsJbLdG
69 (1997), S. 434: „…lässt sich wiederholt feststellen, dass Deszendenten
eines gemeinsamen Vorfahren einander heirateten, sobald die vierte Generation
erreicht war…“; ders. Zur Kontroverse um die Herkunft der Grafen von Northeim
aus dem Hause Luxemburg. IRheinVjBll 65, 2001, 400-406.] Aber auch andere
(nicht immer harmonische) Interaktionen zwischen den Protagonisten dieser
Verwandtschaftsgruppen könnte man anführen. Beweise sind das
freilich nicht.
Zu 1112 April 4 erscheint der WINZENBURGER in einer Fälschung
noch des 12. Jahrhunderts, die HEINRICH V. die
Stiftung des Klosters Laach bestätigen lässt, an der Hermanns
salmisch/luxemburgische Neffen Otto
und Hermann interessiert waren. [48 Zuletzt: Inventar und Quellensammlung
zur Geschichte der alten Abtei Laach, bearb. Bertram Resmini (VeröffLdArchivverwaltung
Rheinland-Pfalz 64), 1995, Nr. 3.] Si non e vero, e ben trovato; ich glaube
nicht, dass Hermann v. W. in die Urkunde kam wie Pontius ins Credo. – 1114
Juni 16 interveniert er mit mehreren geistlichen und weltlichen Fürsten
für die Zelle Hirzenach. [49 Urkunden und Quellen zur Geschichte
von Stadt und Abtei Siegburg (bearb. E. Wisplinghoff), 1, 21985, Nr. 26.]
Sein Sohn Hermann II. von Winzenburg steht zweimal Zeuge
für die Erbtochter der Magdeburger SPANHEIMER, Richardis von Stade
in Angelegenheiten, die ihre rheinischen Besitzungen und Kloster Sponheim
betreffen. [50 MzUB I, Nr. 527 und 587] 1144 Dezember 29 und 31
ist er mit seinem mutmaßlichen Schwager Albrecht dem Bären bei
der großen Versammlung in Magdeburg, bei der es um das Erbe der im
Mannesstamm ausgestorbenen STADER geht. 1148 heiratete er Luitgard
von Stade, die zweimal verwitwete
Tochter der Richardis. [51 Fast eine Ehe über Kreuz: Udo „von
Freckleben“ († 1130 März 15), der älteste Sohn der Richardis,
war angeblich mit einer Jutta von Winzenburg verheiratet.] 1150 oder etwas
später erbaute er die Burg Schöneberg (Sconenberg) bei
Hofgeismar; wahrscheinlich benannte er diese der Schönburg über
Oberwesel nach, auf der sein Cousin Otto von Hermann von Stahleck ermordet
worden war. [52 1152 belehnt Erzbischof Heinrich von Mainz einen
Bertold mit der Burg, der Ahnherr der Herren von Schonenberg wird, die
weiterhin auch Herren von Everscutte und Vögte von Neuenheerse waren.
Äbtissin von Neuenheerse war Beatrix, eine nahe Verwandte (Halbnichte?)
des zweiten WINZENBURGERS (s. Anm. 44 u. ö.)]
Die Schwester seiner Frau, die jüngere Richardis
(von Stade), ist spätestens 1125 geboren, da ihr Vater Rudolf 1124
Dezember 6 starb. Sie war jedenfalls 1130 noch nicht mündig. [53
Hucke, Stade, S. 36] 1141 war sie Vertraute und Mitarbeiterin der Seherin
Hildegard, die sie in der Einleitung des Scivias „eine adlige Dame, Tochter
der genannten Markgräfin“ nennt. Wohl 1151 oder Anfang 1152 wird sie
zur Vorsteherin des fernen Klosters Bassum ernannt, auf Vermittlung des
Mainzer Erzbischofs Heinrich und ihres Bruders Hartwig, Erzbischofs von
Bremen, vor allem aber wohl auf Drängen ihres Schwagers Hermann II.,
gegen den Wunsch Hildegards. Der WINZENBURGER ist also jener Graf Hermann,
den Hildegard in ihrem Schreiben an Erzbischof Hartwig nennt, und wohl
auch der quidam horribilis homo, von dem sie im gleichen Brief spricht
[54 CCCM 91, Epist. XII, Zeile 37, bzw. 13ff. Gewiss ist es nicht
der rheinische Pfalzgraf Hermann von Stahleck, wie Führkötter,
Briefwechsel, S. 97 meint.]. 1152 Januar 30 wurde er mit seiner Gattin
von Ministerialen ermordet. Ein Teil seines Erbes fiel an Albrecht den
Bären.
V. Zuguterletzt: Heinrich von Laach, ein Bruder des Gegen-Königs
Während Renn [55 Renn, Luxemburger … Pfalzgrafschaft,
S. 108 ff.] den allgemeinen Nachweis für eine Abstammung des Pfalzgrafen
Heinrich von den LUXEMBURGERN wohl
erbracht hat, ist die genaue Einordnung noch unklar: „Die Abstammung Heinrichs
von Laach, der 1085 von HEINRICH IV.
die Pfalzgrafenwürde erhielt, konnte bisher nicht völlig geklärt
werden.“ [56 Markus Twellenkamp, Das Haus der Luxemburger, in: Die
Salier und das Reich, Hrsg. v. Stefan Weinfurter, 1922, 1, S. 475–502,
hier S. 489.] Im Stadium der Hypothesen sei hier gleich eine weitere hinzugefügt:
Warum sollte Heinrich nicht ein Bruder des Gegen-Königs gewesen sein?
So wäre auch er ein Sohn Giselberts und dessen von Hlawitschka als
HEZELINIDIN nachgewiesener Frau. Damit hätten nach dem Erlöschen
der HEZELINIDEN im Mannesstamm die Brüder an erster Stelle der Erbberechtigten
gestanden und die Belehnung mit der Pfalzgrafschaft wäre einerseits
nach außen politisch und erbrechtlich erforderlich, in der Designation
des jüngsten freilich der Versuch HEINRICHS
IV., ihn durch Begünstigung von dem nächstälteren
abzuziehen.
Hlawitschka zieht diese naheliegende, aber zunächst
noch hypothetische Konsequenz aus seinem Vorschlag nicht, es geht ihm ja
auch um anderes. Seine kreative, inzwischen wohl gesicherte Konjektur von
der hezelinidischen Mutter HERMANNS VON SALM
lässt sich also nicht nur ergänzen, sondern auch ausdehnen. Sie
wird zum Schlüssel für die bisher sehr gequälte Diskussion
über die weitere Vererbung des Pfalzgrafenamts nach dem Aussterben
der HEZELINIDEN sine herede, was nicht mehr heißt als „ohne
Sohn oder Sohnessohn“. [57 Als letzte Äußerung hierzu:
„Das Erlöschen der alten Pfalzgrafenfamilie gab dem König die
seltene Gelegenheit, über das Amt ohne Bindung an die Blutserben zu
verfügen“ bei Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz, 1 (Mittelalter),
1988, S. 29.] Hier lösen genealogische Erkenntnisse einmal mehr allgemeingeschichtliche
Fragen.
Ich bin so oft auf der Prüfung durch die Konsanguinitätsregeln
herumgeritten, dass ich sie auch hier vornehmen muss. Nun kennen wir von
Heinrich von Laach eine einzige Ehe und keine Nachkommen. Die Frage reduziert
sich also. War er mit Adelheid von Weimar-Orlamünde verwandt? Das
lässt sich verneinen. Renn behauptet unbegründet, „Die Kirche
hätte die Heirat Heinrichs von Laach mit der Gattin [recte Witwe]
seines Vetters sicherlich nicht gestattet.“ [58 Renn, Luxemburger
… Pfalzgrafschaft, S. 109. Auf S. 107 gliedert er Pfalzgraf Hermann sogar
als Neffen Heinrichs von Laach ein. Nicht nur Georg Droege, Pfalzgrafschaft,
Grafschaften und allodiale Herrschaften zwischen Maas und Rhein, in: RheinVjBll
26 (1961), S. 2, übernimmt die unbewiesene Behauptung.] Es handelt
sich um eine affinitas wohl des 5. Grades, die niemals ernsthaft
verboten war.
Renn führt auch chronologische Probleme ins Feld.
„Erst 1075 begegnen wir Heinrich von Laach zum ersten Male…[59 MRUB
1, Nr. 375: Henrici comitis de Lache.] 1085 erhält er die Pfalzgrafenwürde
und vermählt sich erst dann.“ Sein – immer unter meiner Annahme –
ältester Bruder Konrad unternimmt 1059 schon einen Kriegszug und heiratet
1065. Der Vater Giselbert erscheint 1030, als Graf von Salm 1036, von Luxemburg
1047, dessen Vater Friedrich dürfte um 985 geheiratet haben. Das sind
erstaunlich große Generationsabstände, die man vergeblich mit
der Annahme zweier Giselberte (Vater und Sohn) zu erklären suchte
(s. u.). Ich kann sie vorläufig nur so erklären, dass jüngere
Söhne bei den „LUXEMBURGERN“ erst
heiraten durften, wenn sie eine besonders vorteilhafte Braut fanden, oder
der älteste Bruder keine Nachkommen mehr erwarten konnte.
Kompliziert wird die Sache zusätzlich durch eine
umständlich formulierte Nachricht des Marianus Scotus aus dessen letztem
Lebensjahr in Mainz, wenn es sich nicht um eine spätere Einfügung
handelt. Suevi in autumno [1081] Chounradi fratrem Herimannum
Henrici de Laacha fratris filium pro Rodolfo faciunt regem. [60
MG
SS 5, S. 562] „Des Konrad [Grafen von Luxemburg] Bruder“ konnte man den
Gegen-König
HERMANN nennen, „den Sohn des Bruders von Heinrich von Laach“
aber nicht, wie Renn in seinen beiden Arbeiten nachweist. Ich füge
ein Argument hinzu: So bedeutend war Heinrich von Laach 1081 wahrhaftig
noch nicht, dass er – ohne Nennung Giselberts – als genealogischer Richtpol
hätte dienen können. Bleiben wir bei der einfacheren Erklärung,
es handele sich um einen späteren Zusatz und Konrad, HERMANN
und Heinrich waren Brüder.
Dabei sind die Beziehungen zwischen den beiden jüngeren
durchaus eng: HERMANN erscheint 1088
als Herr des ehedem hezelinidischen Cochem (ob es ein noch ungeteiltes
Erbe war?), später Heinrich von Laach (kaum als Vormund für HERMANNS
Söhne, eher nach Erfolg in einem Erbschaftsstreit). Hermanns Sohn
Otto beerbt den ohne eigene Nachkommen verstorbenen Heinrich, zumindest
dem Anspruch nach. Beide werden eher mit den „Gleibergern“ als mit den
„LUXEMBURGERN“ zusammengebracht. Bei
Heinrich geht es um vielleicht auch anders zu erklärende Erbgänge,
zu Hermann heißt es in den Casus monasterii Petrishusensis
[61MG SS XX, S. 647, (cap. 39)]: genere Francum de Glicberg.
[62 Donald C. Jackman verlautet im Internet in seiner kurzen Darstellung
der Grafen „von Gleiberg“: Der erste Graf „whose identity is based solely
here…“, sei „Count William of Gleiberg (fl 1139–58), who can be affiliated
with considerable confidence as Hermann II of Salm’s eldest son“. Das würde
vorzüglich in unseren Zusammenhang passen, aber wie immer muss man
gegenüber Jackmans Behauptungen Vorsicht walten lassen. Hat er recht,
kann Willehelm comes de L°uzelenburc im Mainzer Stadtprivileg
Adalberts II. nicht mit dem Gleiberger identisch sein (so Karl Hermann
May, Die Grafschaft an der mittleren Lahn, in: HessJbLdesG 25 (1975), hier
S. 8), weil sein Vater Comes Herim(annus) de Salmis et frater eius Otto
de Rinch erst nach ihm erscheinen (MzUB 1, Nr. 600). – Zu den früheren
Nennungen Renn, Grafenhaus …, S. 113ff. May reiht Wilhelm und seinen mutmaßlichen
Cousin Otto unter die Nachkommen Konrads I. von Luxemburg ein, weil er
sie als Enkel von dessen Witwe Clementia auffasst. Hier bietet sich aber
die Bedeutung Neffen, jüngere Verwandte für nepotes an,
wenn auch die Herleitung des Namens Wilhelm offen bleibt.] Twellenkamp
meint, Heinrich von Laach „stammt aber wohl ebenfalls aus der Gleiberger
Linie des LUXEMBURGER Hauses.“ [63Vgl.
Anm. 56.] Dazu müsste man aber erst einmal diese Gleiberger
Linie definieren.
Auf alle Fälle stehen sich innerhalb der älteren
LUXEMBURGER
der Gegen-König und der Pfalzgraf genealogisch besonders nahe. So
lässt sich Hlawitschkas Hypothese erweitern und bekräftigen:
Wenn HERMANN eine hezelinidische Mutter
hatte, dann stammte von ihr auch Heinrich, ein hezelinidischer Haupterbe.
Bisher erklärte man, er habe die Pfalzgrafschaft erheiratet. Dies
geschah aber erst 1085, doch ist er schon 1075 Graf „von Laach“. [64
MRUB
1, Nr. 375, an erster Stelle der Laienzeugen: S. Heinrici comitis de
Lach.] Dass Laach ein luxemburgisches
Erbteil war, ist unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist handelt es sich
um hezelinidische Erbschaft oder um die Mitgift seiner Mutter. Die Frage
wird dadurch noch schwieriger, dass ein (Graf) Gerhard von Hochstaden die
Hälfte des Laacher Sees (also wohl der Fischereirechte) und einen
halben Mansus dem Kloster Maria Laach schenkt, vielleicht erst kurz vor
der Beurkundung 1139 März 23. [65 Inventar und Quellensammlung
zur Geschichte der alten Abtei Laach, bearb. v. Bertram Resmini, VeröffLdArchVerwaltung
Rheinland-Pfalz 64, 1995, S. 52, Nr. 9. MRUB 1, Nr. 506: Dimidium mansum.
et dimidiam partem lacus a Gerardo comite donatum.] Im Nekrolog von
Maria Laach erscheint III Non. July (Juli 5) Gerardus Comes de
Hostade, qui contulit dimidietatem loci ecclesiae nostrae.[66 Hätte
Julius Wegeler in seiner Edition des Kalendarium defunctorum monasterii
beatae Mariae virginis in Lacu, in: AnnHistVNiederrrh 26/27 (1874), S,
268–316, loci für laci verlesen? Vgl. Emil Kimpen, Ezzonen und Hezeliniden
in der rheinischen Pfalzgrafschaft, in: MIÖG Ergbd. 12, (1932), S.
1–94, hier S. 24.]
Da ist außerdem die Schenkung an Kloster Comburg,
die auf die Erwählung Erzbischofs Ruthard (1088) datiert ist.[67
WürttUB
1, Anh. S. 394. (Comburger Schenkungsbuch), Nr. 4. Warum Gerhard Lubich,
Zur Bedeutung der Grafen von Comburg und Rothenburg, in: Württembergisch
Franken 81 (1997) die Urkunde nur nach der Amtszeit des genannten Vogts
Rugger auf 1085–1093/95 datiert, ist unklar. Die Datierung wurde nicht
wie zahlreiche andere Details in der Besprechung des Aufsatzes durch Heinrich
Wagner in MainfrkJbGKunst 50 (1998), S. 279ff. korrigiert oder ergänzt.
Die nur im Schenkungsbuch überlieferte Urkunde scheint nicht in Comburg,
sondern am Rhein ausgestellt worden zu sein.] Pfalzgraf Heinrich schenkt
– ausdrücklich uxoris sue venerande Adelheidis consensu – 3 Teile
eines Gutes in Creglingen. In Creglingen hatte bereits sein
luxemburgischer Onkel, Herzog Heinrich von Bayern, 1045 beliehenen
Besitz. Von Bedeutung könnte sein, dass er die Stiftung in liberas
manus comitis Gozuuini vornimmt.
„Graf“ Goswin „von Mergentheim war durch seine Schwester
Geba Schwager des Comburger [68 Eigentlich müsste man schreiben:
Kamburger. Aber in Württemberg schreiben Historiker die moderne, pseu-domittelalterliche
Schreibung Comburg vor. Heinrich, ein jüngerer Bruder, hatte seinen
Sitz in Rothenburg.] Grafen Heinrich. Er scheint mit dem ersten Vogt
des Klosters Sponheim identisch zu sein, und war wohl ein Onkel des Goswin
von Stahleck, mit dem ihn Kimpen freilich gleichsetzt. [69 Kimpen,
Ezzonen …, S. 79ff.] Dass die Beziehungen verwandtschaftlicher Art sind,
zeigt sich noch 1140, wenn Hermannus comes de Staheleck neben drei
Brüdern von Lobenhausen für eine Hirsauer Schenkung Zeuge steht.
[70 CodHirs 46b, WürttGQu 1 (1887), S. 41. Die Lobenhausener
(Grafen im Maulachgau?) als Verwandte der Comburger: Rainer Jooß,
Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte
einer fränkischen Benediktinerabtei (ForschWürttFrken 4), 1987,
S. 38f. Zu Goswin: Josef Heinzelmann, Hildegard von Bingen und ihre Verwandten.
Genealogische Anmerkungen, in: JbWestdtLdesG 23 (1997), S. 35f. u. ö.
Der Schenker Egino von Assenheim (b. Ludwigshafen) scheint mit den Dietmaren/Goswinen
verwandt, wurde auch Egeno Putridus genannt und starb als Mönch in
Hirsau (CodHirs 57b f.)] Wenn wir dann noch sehen, dass der große
Förderer Hirsaus und Comburgs, der Mainzer „Bürger“ Wignand und
seine Frau Adelheid zwei Töchter hatten, die Geba und Rilint [71
Graf
Heinrich von Comburg und seine Frau Geba schenken ein predium quod Rilinde
in hereditatem contigit (in Talheim, Gde. Vellberg) quod comes habuit
(Comburger
Schenkungsbuch, Nr. 2, z. Zeitpunkt s. Gustav Bossert, Zur älteren
Geschichte des Klosters Komburg, WürttFrken NF 3 (1888), S. 17). Diese
Rilinde dürfte eine Schwester oder die Mutter der Gräfin Geba
gewesen sein.] hießen, zeichnen sich Zusammenhänge auch mit
unserem Thema ab.
Die Zeugen sind noch nicht genau identifiziert:
Heinricus, postea dux effectus et frater eius Cunradus
de Mereheim. Kimpen hält die beiden fälschlich für Heinrich
den Fetten von Northeim und seinen Bruder Kuno von Beichlingen, Renn für
Heinrich von Limburg, der tatsächlich später Herzog wurde und
dessen Bruder Konrad einen Sohn Hermann von Merheim hatte. [72 Vgl.
Europ. Stammtafeln NF 1,2, Tafel 203, 229 und 235.] Diese Namen dürften
durch die Mutter Konrads, Jutta, eine Tochter Giselberts und also Tante
des Laachers und des Gegen-Königs, in die Familie gekommen sein, was
Hlawitschkas Konjektur bestätigt.
Gerlach de R°umarsdorf et frater eius Willehelmus
et Richuuin. Während das Württembergische Urkundenbuch als Ramersdorf
in Bayern auflöst, steht inzwischen fest, dass es sich um Rommersdorf
(Ks. Neuwied) handelt, Gerlach also ein Isenburger war, für den ein
Bruder Wilhelm freilich nicht belegt ist. Dementsprechend liest Gensicke
nach frater eius einen Punkt und hält Reginbold für gemeint.
[73 Hellmuth Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes (VeröffHistKommNassau
13), 1987, S. 172 Anm. 11.] Da die Urkunde nur kopial überliefert
ist, verbietet sich eine Festlegung. Auch Wilhelm und Richwin suche ich
im Rheinischen.
Ruggerus comes de Rotenburc et Heinricus frater eius.
Die Brüder des Klosterstifters.
Was brachte Heinrich von Laach dazu, das ferne Comburg
zu beschenken? Die Beziehungen zwischen den Klöstern Comburg und Brauweiler
sind schon dargestellt. [74 Zuletzt Jooß, Kloster Komburg,
S. 21, und Heinz Wolter, Abt Wolfhelm von Brauweiler (1065–1091) und die
Einführung der Siegburger Reform im Kloster Brauweiler, in: AnnHistVNRh
174 (1972, S. 35–50, hier S. 39. Diese Beziehungen umfassen auch Laach
und Lorch, worauf selbst ein so akribischer Historiker wie Klaus Graf hinweist
(Staufer-Überlieferungen …, S. 221f.)] Sicher waren sie nicht die
Ursache, dass Heinrich privaten Streubesitz an die ferne Neugründung
übergab. Eher vermute ich verwandtschaftliche Beziehungen – am ehesten
über Graf Gozwin –, aber ich habe beim besten Willen keine
Idee, wie sie genau beschaffen waren. Mit unserem eigentlichen Thema hat
das aber nichts zu tun.
Gab es im 11. Jahrhundert eine Gleiberger Linie des Luxemburger Grafenhauses?
May meint, der spätere Gegen-König sei mit dem Herimannus de Glizberge gemeint, der ohne Grafentitel 1070 November 4 in Mainz für das Kloster Jakobsberg an sehr prominenter Stelle noch vor dem STAUFER Pfalzgraf Manegolt von Schwaben und mehreren Grafen erscheint. [75 MzUB 1, Nr. 327. May, Grafschaft … Lahn, S. 5. Es ist dies die erste urkundliche Benennung nach dem Gleiberg, und die einzige im 11. Jahrhundert. Alle anderen Nennungen sind chronikalisch, also retrospektiv.] Für einen kaum nach 1000 geborenen Sohn Hermann jenes Friedrich „vom Moselgau“ († 1019), der eine Schwester Ottos von Hammerstein geheiratet haben soll, bringt Renn Nennungen aus den Jahren 1045 und 1056, er hält ihn für identisch mit dem Herimannus comes de Glizberg, der 1075 HEINRICH IV. in der Schlacht an der Unstrut so entscheidend geholfen hat (was für den späteren Gegen-König unwahrscheinlich ist). [76 Renn, Grafenhaus …, S. 130ff.] Die chronologischen Argumente, mit denen er zurecht ablehnt, dass Hermann, der Sohn Friedrichs, der Pfalzgraf Hermann II. (1060–1085) sei, gelten wohl auch hier. Ein 75-jähriger in der Schlacht? Plausibler wäre es, diese Gleiberg/Luxemburger Hermanne als drei Personen anzusehen. Am einfachsten wäre dann Hermann II. als kinderloser Sohn Hermanns I. von Gleiberg einzureihen, dessen Erbe auf seine Cousins HERMANN (VON SALM) und Heinrich von Laach überging. Renn widerlegte Genealogen, die zur Lösung der Widersprüche der anderen Belege mit der Angabe des Marianus Scotus zwei Giselberte (Vater und Sohn) einsetzten. Ich kombiniere diese Annahme zu folgender, ich betone, rein hypothetischer, Tafel.
+---------------+--------------------------+---------------------------+-------------------------------------------+--------------------------------
|Heinrich Giselbert,
Friedrich, Hz. N–L. ? Theoderich, Adalbero, Uda,
Hermann I. von Gleiberg (1045, ’56)
Hz. Bayn. Gf Lux. u. Salm
Gisela, Otgiva, Imiza
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------+?-----------------
Giselbert II, Gf.
Heinrich v. Laach
Hermann II. von Gleiberg
Lux. u. Salm
+ 1095/96
1075
ohne leibl. Kinder
ohne leibl. Kinder
---------+----------------------------------------------------------------------------
Konrad
Hermann, Gegen-König
N.N.
Gf. Lux.
+ 1088
(1059-1086)
oo Sophia von Formbach
oo N.N., Gf.v. Hillesleben
---
-----------------------------------------------
8 Kinder
Hermann I. von Salm Graf
Otto von Rheineck
-------------------------------------?------
----------------------------------
Heinrich I.
Wilhelm
Otto von
Sophie
Graf von Salm
von Gleiberg Rheineck
+ 1149
Gegen die Annahme zweier Giselbert spricht Renn überzeugend.
Ich habe noch einen Einwand: Die Nachkommen Konrads I. von Luxemburg haben
so offensichtlich keinen Anteil am hezelinidischen Erbe Heinrichs von Laach,
dass er aus einer ersten Ehe seines Vaters stammen dürfte, was auch
die Altersunterschiede zu seinen Brüdern erklärt. Wenn wir die
HEZELINIDIN als zweite Frau von Giselbert II. annehmen, wäre Heinrich
von Laach nicht ihr Sohn, sondern ihr Schwager.
Bleiben wir also bei nur einem Giselbert. Für seine
hypothetische erste Gattin ließe sich ein Indiz in dem Namen von
Heinrichs nie so recht von den Genealogen akzeptierten Bruder finden, des
Bischofs Poppo von Metz († spätestens 1106). [77 Hugonis Chron.
(MG SS 8, S. 473 zu 1092: Metenses … elegerunt quendam clericum nomine
Popponem, fratrem Henrici Comitis Palatini. Dass Poppo hier nicht als
Bruder seines Vollbruders Konrad genannt wird, sondern seines Halbbruders,
wäre erklärlich: Konrad war tot, und Heinrich hatte ein hohes
Amt.] Allerdings muss dann auch der Name Konrad für den ältesten
Sohn erklärt werden, den Hlawitschka von der hezelinidischen Gattin
Giselberts herleitet und als Indiz dafür nimmt, dass Hezelins Gattin
eine Schwester KONRADS II. war. Zur
Verdeutlichung reicht eine wieder verknappte Tafel, wieder beginnend mit
den Kindern des 1019 gestorbenen Grafen Friedrich „vom Moselgau“. [78
Er
soll mit einer Schwester Ottos von Hammerstein, also Tochter Heriberts
von der Wetterau, verheiratet gewesen sein, die ihm Gleiberg zugebracht
hätte. Ich hege äußerste Skepsis hinsichtlich dieser Allianz.
Dass vor den LUXEMBURGERN die KONRADINER
Gleiberg besessen hätten, ist nirgends belegt oder nachgewiesen. Unter
den Namen der 10 belegten Kinder Friedrichs erscheint neben den „luxemburgischen“
(Heinrich, Friedrich, Adalbero, Giselbert, Dietrich, Uda) kein Heribert,
kein Konrad, kein Gebhard, kein Otto, kein Udo, kein Megingoz, kein Gottfried,
keine Irmgard, keine Gerberga! Aber Hermann, Otgiva, Gisela! Irmintrud
(Imiza) könnte zwar der mütterlichen Großmutter nachbenannt
sein, aber dieser Name erscheint schon bei einer Schwester Friedrichs,
weil auch luxemburgisch. Auch die Enkel
ändern das Bild nicht. Dass Hermann und Gisela konradinische
Namen
seien, behauptet Renn (Luxemburger Grafenhaus, S. 114), wohl nur, weil
sie in anderen Linien bei KONRADINER-Nachkommen
vorkommen. Man muss mit Argumenten ex negativo sehr vorsichtig sein, aber
bei so vielen Kindern (und Kindeskindern) glaube ich mich schon berechtigt,
die erstmals von Schenk von Schweinsberg vorgeschlagene Verbindung aus
dem Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und den Verwandten
der Adelheid von Vilich als vielleicht doch zu glatt anzuzweifeln.]
Doch vorher bleibt noch die Verwandtschaft mit den Are
zu erwähnen. „Wir können nur vermuten, dass aufgrund verwandtschaftlicher
Beziehungen zwischen den Are und den Rheineck die Grafen von Are irgendwann
mit der Vogtei (von Maria Laach) belehnt wurden.“ Schon 1163 scheint Ulrich
(von Are-Nürburg) das Amt ausgeübt zu haben. [79 Ute Bader,
Geschichte der Grafen von Are bis zur Hochstadenschen Schenkung (1246)
(Rheinisches Archiv 107), 1979, S. 279; Ruth Gerstner, Die Geschichte der
lothringischen und rheinischen Pfalzgrafschaft von ihren Anfängen
bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz (Rheinisches Archiv 40), 1941,
S. 70, weist darauf hin, dass Erzbischof Arnold von Köln 1146 Otto
von Rheineck praefatorum principum (es sind dies Heinrich von Laach,
Siegfried und Wilhelm) successor nennt. „In diesem Fall handelt es sich
aber nur um die Vogtei von Laach.“ Zumindest seit 1075 wurde „Laach“ als
proprietas besessen, gestiftet, bevogtet und vererbt, und dies mindestens
bis ins 13. Jahrhundert. Auch dies bestätigt unsere oben vorgeschlagene
Filiation (Anmerkung 25).]
Heinrich II., Giselbert
Friedrich
Hermann I.
¿Theoderich?, Adalbero,
Hz. Byn. Gf. Lux. u. Salm (1047–59) Hz. N–L. von Gleiberg Uda, Gisela, Otgiva, Imiza –1047 ¿I.oo N.? II.oo Hezelinidin (1046–65) | | | ________ _ | | | | | . | ¿| Konrad Poppo Hermann, 2 Tö. Heinrich v. Hermann II. Gf. Lux Bf Metz Gegenkönig, † 1088? Laach von Gleiberg (1059–86) oo Sophia v. Formbach † 1095/6 ohne 1075 ? leibl. Kder ohne Kinder | ________ | ________________________ ________ ________ ________ |8 Kinder | | | Hermann I., Gf v. Salm Otto von Rheineck N. oo? Theodor. v. Are | __ _ __ ___ _ | __ _ __ _ __ _ | __ _ __ _ __ _ | Heinrich I ¿|?Wilhelm Otto II. v Sophie Ulrich Otto Gf v Salm v. Glei- Rheineck oo v. Are- v. Are- berg † 1149 Holland Nürburg Hostade |
Schließlich darf ich noch auf die Memorien zu Januar 21 und Juni 6 für eine Sophia l. im wenig konsultierten Maria-Laacher Nekrolog hinweisen. [80 Wegeler, Kalendarium… Bei der späteren Abschrift des Nekrologs wurde die Reihenfolge innerhalb der einzelnen Tageseinträge verändert: Zuerst Geistliche, dann Stifter, dann andere Laien, sodass eine chronologische Einordnung gänzlich unmöglich ist.] Da Gegen-König HERMANN nicht erscheint, dürfte hierbei, wenn überhaupt, eher als an seine Frau an nachbenannte Enkelinnen usw. gedacht werden. Immerhin erscheinen auch: Hermannus comes (¿von Salm?) September 12, Otto comes palatinus (von Rheineck) Dezember 3, Otto comes iunior, qui dedit duos mansos (von Rheineck) (Juli 7) [81 Die Wittelsbachischen Pfalzgrafen namens Otto hatten keine Beziehungen zu Maria Laach.]. Mit gebührender Vorsicht geselle ich Hermanns und Sophias Nachkommen einen Meynhardus monachus im Laacher Nekrolog zu (Juni 4), sowie einen Etcelinus m(onachus) (November 9) und einen Stephanus de Brabantia, qui dedit IIII sol. colon. in ludensdorp (Dezember 16). Illustris domina Gertrudis, comitissa palatina, uxor illustrissimi principis Sigefridi comitis palatini reni erscheint Februar 15, aber auch Dezember 12: Gertrudis comitissa, illustris principis Sifrigdi(!) comitis palatini reni uxor, wenn es sich hier nicht um zwei Frauen Siegfrieds oder eine Verwechslung handelt. Der Name Siegfried ist zweimal vertreten, zu März 9 als Pfalzgraf, und Juni 6 als comes. Eindeutig ist zu März 28 Adteleydis, generosa comitissa, conthoralis illustris comitis Henrici palatini reni et domini de lacu, fundatoris monasterii nostri und Oktober 23 Memoria illustris ac generosi Henrici comitis palatini Reni, qui proprio in patrimonio presens monasterium fundavit, wobei die falsche Jahresangabe Ao. 1093 wohl erst bei der Abschrift hinzukam. Warum (April 14) Gertrudis Regina erscheint, also die 1146 verstorbene Gattin Konrads III., müsste näher untersucht werden. SPANHEIMER verzeichnet das Kalendarium nicht. Hugo, der Kölner Erzbischof von 1137, schwerlich ein SPANHEIMER, ist als solcher aufgenommen (Juli 1).
Zum Abschluss
Hlawitschkas Auflösung der änigmatischen Verwandtenehe
HERMANNS
VON SALM hat sich als tragfähig erwiesen. Dass weitere
Hypothesen auf ihr aufbauen können, sagt wenig; dass diese sich als
plausibel erweisen, sagt schon mehr.
Auf alle Fälle zeichnet sich hier in zwei entscheidenden
Amtsfolgen eine genealogische Wirklichkeit ab, die die übliche Vererbbarkeit
des Anspruchs auf bestimmte Ämter auch beim Pfalzgrafenamt erkennen
lässt. Wahrscheinlich trifft sie bei allen Neubesetzungen zu, und
doch scheinbar auch nicht. Denn häufig gab es nähere Folgeberechtigte,
als die, die eingesetzt wurden. Außerdem muss man sich klarmachen,
dass bei jedem Erbfall die Bezugsperson für die Nähe der Verwandtschaft
eine andere war. [82 Das behauptete Recht durch Abstammung vom Erstgekrönten
(KARL DER GROSSE, HEINRICH
I.) oder Ersterwerber oder Erstbelehnten (H. C. Faußner,
Die Verfügungsgewalt des deutschen Königs über weltliches
Reichsgut im Hochmittelalter, in: DA 29 (1973), S. 345–449, hier S. 401)
dürfte mit dem späteren „Senioratsrecht“ kontaminiert sein. Es
verwässerte sich von Generation zu Generation. Irgendwann war nicht
mehr zu unterscheiden, ob agnatische Linie oder doppelte oder gar dreifache
über Frauen oder eine eine Generation nähere die bessere „Anwartschaft“
bedeutete. Und nach acht Generationen dürften so ziemlich alle gleichzeitigen
Hochadligen unter den Nachkommen des „Seniors“ sein.] Wenn ein Sohn oder
amtsfähiger Sohnessohn, evtl. ein Bruder des Verstorbenen da war (bei
den Pfalzgrafen fast anderthalb Jahrhunderte nicht), ein heres also, konnte
der König ihn nicht übergehen. Beanspruchten aber Seitenverwandte
das Amt, konnte der Lehensherr sich den ihm geeignet erscheinenden aussuchen.
Ich kenne keine bessere Darstellung über „geblütsrechtlichen
Folgeanspruch“ und „Auswahlrecht“ (auf Pfalzgrafen bezogen, freilich die
bayerischen) als Faußners: „War kein (ich ergänze: rechtsfähiger)
Sohn vorhanden…, so hatte (der König) das Auswahlrecht unter denen,
die … die geblütsmäßige Voraussetzung hatten.“ [83
Faußner, Frühzeit der Babenberger…, S. 42.] Sollte man gleiches
nicht auch bei den rheinischen Pfalzgrafen annehmen, von denen die meisten
söhnelos starben?
Erbrecht an Eigentum ging nach römischem Recht 7
Filiationsschritte weit, ausgehend vom ak-tuellen Erblasser, nicht von
einem Ersterwerber. Nähere Verwandte schlossen die ferneren aus. Die
Volksrechte haben andere Regelungen. So wurde jeder Erbfall zu einem praktischen
Problem. Wahrscheinlich wurde bei einem Erbfall ohne Söhne zwischen
den Verwandten und den Vertretern der Krone die Belehnung schon des Friedens
halber ausgehandelt, damit gerechte Portionen aus Eigentum, Ämtern
und Lehen entstünden.
Die von Jackman behaupteten Linien entsprechen nicht
immer einer Nachfolge hereditario jure. [84 Das „rechte“ Lehnsrecht
(ius
feudorum) mit seiner Unterscheidung von Allod und Feudum wurde erst
unter BARBAROSSA durchgesetzt (Faußner,
Verfügungsgewalt…, S. 426).] Wir machen es uns sowieso zu leicht,
wenn wir jeden Amtsnachfolger von vornherein als Sohn und jede Nachfolge
ohne erkennbare Verwandtschaft als „political installment“ ansehen. Auf
keinen Fall z. B. dürfte Adalbero von Eppenstein, weil er Schwippschwager
des 1011 verstorbenen SALIERS Konrad
gewesen wäre, dessen Herzogtum Kärnten bekommen haben, unter
Umgehung von Konrads minderjährigen Sohn und auch nicht als dessen
Vormund, unter Umgehung auch von Konrad „dem Älteren“.
In diesem Fall habe ich einen waghalsigen Einfall, den ich ungeprüft
in den Raum stelle: Alle Indizien (Folgerecht im Herzogtum Kärnten,
die consobrinus-Frage, die Enkelnamen Heinrich und Liutold) deuten darauf,
dass Adalberos ihm das Folgerecht vermittelnde Frau Beatrix eine Tochter
Herzog Ottos „von Worms“ und Schwester Konrads war. [85 Den Namen
Beatrix kann ich so freilich auch nicht ableiten, aber da Ottos Frau Jutta
noch immer ein leerer Schatten ist, und da Heinrich III. eine Schwester
Beatrix hatte, ist das kein Gegenbeweis. Ob Beatrix überhaupt die
erste Frau Adalberos war, ist nicht bewiesen. Ihr Namen wird anscheinend
nicht weitergegeben. Die Nennung von 1025 betrifft nicht sie, sondern eine
matrona.]
Auch bei der berühmten Stelle quasi hereditatem
inter filios (Reginonis abbatis Prumiensis chronicon cum continuatione
Treverensi, ed. Friedrich Kurze, MG SS rer. Germ., 1890, s. a. 949),
aus der Jackman ableitet, dass Graf Udo bei seinem Tode 949 seine Ämter
entfernten Verwandte zukommen ließ, und nicht den belegten nahen,
muss man das ottonen-zeitliche Folgerecht
anwenden. Dabei ist hereditas eigentlich der damalige Fachausdruck
für „vererbbares Lehen“, nicht für „Erbeigentum“ oder Besitz
ad dies vitae (Hätte Udo „vom Rheingau“ entgegen dem Gebrauch seiner
Zeit seine Lehen und Ämter nur auf Lebenszeit innegehabt?) Für
den vieldeutigen Satz des Continuator Reginonis habe ich noch eine weitere,
bisher nicht diskutierte Auslegungsmöglichkeit: Udo teilte seine Grafschaften
und sonstigen Beneficia, wie man Grundstücke teilt (man denke nur
an die wohl seit damals geteilte Grafschaft „Unterlahngau“). – Am wahrscheinlichsten
erscheint mir aber noch immer, dass er selber das königliche Designationsrecht
ausüben durfte, weil er keine amtsfähigen, nicht geistlichen
Söhne mehr hatte, oder auch, weil er die Kinder von vorverstorbenen
Söhnen oder Schwiegersöhne und -enkel (mit)berücksichtigen
wollte. Und dabei hat er gewiss seine engsten Verwandten und nicht entfernte
Vettern berücksichtigt. Es hätte sonst argen Aufruhr der Übergangenen
gegeben. Durch das ihm zugebilligte Designationsrecht konnte er auch aus
Anteilen seiner proprietates (über die er natürlich selber testieren
konnte) und seiner beneficia vernünftigere Erb-Portionen schnüren.
Ich schließe mein Folgerungslabyrinth und lasse
gewiss mehr Fragen offen als diese.