Josef Heinzelmann, Kirchweg 1, 55430 Oberwesel-Langscheid,
eMail: Josef Heinzelmann@t-online.de
Durch indirekte Quellen ist das Ehepaar Adalbero von
Kärnten und Beatrix als solches belegt. Adalbero,
zunächst Markgraf in der Kärntner Mark, gehört zu
den sogenannten „EPPENSTEINERN“ (Vgl. Tafel 1). [1 Die Bezeichnung
ist anachronistisch, sie begegnet erstmals nach dem Aussterben der Familie.
Zu ihr gibt es eine methodisch vorzügliche Arbeit: Karl-Engelhardt
Klaar, Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten (Archiv für
vaterländische Geschichte und Topographie 61), 1966. Vorausgestellt
sind Regesten mit wertvollen Quellen- und Literaturangaben und eigenen
Kommentaren zu den einzelnen Zeugnissen, auf die ich im folgenden Bezug
nehme, wenn Klaar nicht nach Seitenzahlen, sondern nach Nummern zitiert
wird. Vgl. auch Franz Tyroller, Genealogie des altbayerischen Adels im
Hochmittelalter, Tafel 6, Die Eppensteiner, in: Wilhelm Wegener, Geneaolgische
Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, 1962–69, S. 108 ff.] Er
war vermutlich ein Sohn, gewiss naher Verwandter des Amtsvorgängers
Marchwart
und dessen Frau Hadamut, einer „EBERSBERGERIN“ und als seine
Brüder sind Eberhart und Ernst sicher belegt. Er erscheint erstmals
gleich in seinem Amt im Jahre 1000, wird 1012 Herzog von Kärnten,
wird 1035 unter dramatischen Umständen als Herzog abgesetzt und verbannt
und stirbt 1039 November 28. [2 Klaar, Eppensteiner… (wie
Anm. 1) Nr. 21–38] Quellenmäßig belegt hatte er zwei 1039 mündige
Söhne, Marchwart („von Viehbach“, Vogt von Aquileja) und Adalbero
(1053 bis zu seinem Tod 1057 Bischof von Bamberg).
Bisher hielt man Adalberos Frau Beatrix
[3 Ihre Zugehörigkeit ist genau genommen nur durch einen Eintrag
im Bamberger Domnekrolog zu sichern: Beatrix mater Adalberonis
episcopi Babenbergensis obiit zu Februar 23. (Regesten der Bischöfe
und des Domkapitels von Bamberg (bearb. Frhr. v. Guttenberg) (VGesFränkG,
6,2), 1932/1963, 1 Nr. 263.] für eine Tochter des Herzogs Hermann
II. Die Behauptung lässt sich auf 1841 datieren. [4 Christoph
Friedrich Stälin, Wirtembergische Geschichte, 1, S. 471 und 473.]
Bis auf Gerd Wunder haben sich viele Genealogen und Historiker dieser Vermutung
angeschlossen. [5
Ich teile die Vorbehalte, nicht aber den Lösungsvorschlag
von Gerd Wunder, Beiträge zur Genealogie schwäbischer Herzogshäuser,
1. Herzogin Beatrix von Kärnten, in: ZWürttLG 31 (1972), S. 1
ff.) – Peter Hilsch, Regenbach und die Schenkung der Kaiserin Gisela, ZWürttLG
42 (1983), S. 52ff., hier S. 58, bringt neben haltlosen Argumenten gegen
Wunder die berechtigte Frage: Wie wären dann die EPPENSTEINER
mit den SALIERN verwandt? Ich beantworte
sie. – Klaar, Eppensteiner (wie Anm. 1), Nr. 21, referiert zurückhaltend
„…sieht man in ihr heute allgemein … die Schwester der Kaiserin
Gisela…“ Später geht er vorbehaltlos davon aus, z. B. S.
86. Leider tut dies auch der sonst so umsichtige Herwig Wolfram, Konrad
II. 990–1039. Kaiser dreier Reiche, 2000, vgl. das Register S. 450.] Die
meisten freilich haben sie einfach als Tatsache übernommen. Jackman
z. B. umging früher jede Diskussion: „…source evidence is sufficiently
clear that for brevity’s sake a demonstration is here dispensed with.“
[6 Donald C. Jackman, The Konradiner. A Study in Genealogical Methodology
(Ius commune 47), 1990, S. 134, Anm. 220] Eine Beatrix als Tochter
Hermanns II., bzw. Adalbero als dessen Schwiegersohn wird indes
von keiner Quelle belegt oder nahegelegt, ist aber auch nicht auszuschließen,
denn von Hermann II. weiß man, dass er drei Töchter hatte, von
denen aber nur zwei, Mathilde und Gisela,
belegt sind.
Mit drei gewichtigen Argumenten wurde die bisherige Annahme
begründet:
Erstens dass Beatrix ihrem Mann Adalbero
den Anspruch auf das Herzogtum Kärnten in die Ehe gebracht hätte.
Zweitens dass ein Sohn der Beatrix, Bischof Adalbero
von Bamberg, vom selben Hermann dem Lahmen, der uns über die tresque
filias Hermanns II. informiert, consobrinus
Kaiser HEINRICHS III. genannt
wird.
Drittens (eher eine Folgerung) meint man, dass es bei
einer 1019 bei Ulm ausgetragenen Schlacht zwischen dem SALIER
Konrad dem Jüngeren (Sohn der Mathilde), unterstützt von seinem
Cousin Konrad dem Älteren (dem
späteren König, dritter Gatte der Gisela)
und Herzog Adalbero um das Erbe von Herzog Hermann II. gegangen
sein könnte.
Eine bessere Erklärung für diese kämpferische
Auseinandersetzung bringe ich später. Das zweite Argument ist richtig,
bei der angenommenen Filiation wäre consobrinus sogar im damals
engsten Wortsinn angewendet; aber die Bezeichnung zwingt nicht dazu, Beatrix
als
Schwester von Kaiserin Gisela anzusehen.
Es gibt eine bessere Folgerung.
Das erste Argument ist gleichfalls richtig, der Schluss
daraus gleichfalls falsch. Auf keinen Fall dürfte Adalbero von
Eppenstein, bloß weil er Schwippschwager des 1011 verstorbenen
SALIERS
Konrad I. gewesen wäre, dessen Herzogtum Kärnten bekommen haben,
ohne Berücksichtigung von Konrads minderjährigem Sohn (nach dem
Tode seines Vaters des Herzogtums
privatus [7 Herim. Aug.
chron. ad a. 1012, ed. Pertz, 119, ed. Buchner S. 658; ebd. zu 1030 die
Parallelstelle, dass Herzog Ernst von Schwaben ducatu privatur (S.
121, bzw. 664). Während Ernst sich Ernsthaftes hatte zuschulden kommen
lassen, kann man sich dies bei dem unmündigen Konrad d. J. nicht vorstellen.
Die Gemeinsamkeit der Stellen liegt darin, dass das Folgerecht negiert
wurde. Vgl. auch 1077: Bertolfum quoque de Zaringin ducatu Carantinorum
privavit et Liutoldo Genuensi dedit (Casus monasterii Petrishusensis,
2, 31, ed. Abel-Weiland, MG SS 20, hier S. 645. S. auch Klaar, Eppensteiner
(wie Anm. 1), Nr. 56..]) und von Konrad „dem Älteren“,
dem Brudersohn von Konrad I.
Vorgebracht wurden auch weitere Begründungen: „Ein
unmündiger Herzog war in dem Grenzgebiet nicht tragbar…“ Schon der
nächste Satz des sonst so überzeugenden Tilmann Schmidt [8
T.
Schmidt, Kaiser Konrads II. Jugend und Familie, in: Geschichtsschreibung
und geistiges Leben im Mittelalter. Festschrift für Heinz Löwe
zum 65. Geburtstag, hrsg. von K. Hauck und H. Mordek, 1978, S. 312–324,
hier S. 318f.] zeigt den inneren Widerspruch: „Dem im Lande nicht ein einziges
Mal nachweisbaren Konrad I. folgte Adalbero von Eppenstein, bisher
einer der mächtigsten Fürsten Kärntens.“ Wenn der Vorgänger
(genauer: die Vorgänger) nicht ins Land kommen musste, musste es da
der Sohn, ob mündig oder nicht? Wie mächtig Adalbero in
Kärnten war, wage ich nicht zu beurteilen. Immerhin unterstellt Schmidt
kein Folgerecht über Beatrix.
Jackman behauptet, dass Adalbero das Amt seiner
Verwandtschaft mit dem Kaiserhaus, also mit HEINRICHII.
und Kunigunde, verdankte. Wie kann
man so ein Argument vorbringen!? Bei der von ihm mitgetragenen Filiation
der Beatrix stünde dem Kaiser der Mann einer Cousine genealogisch
doch genauso „nahe“ wie Konrad der Jüngere, der Sohn von deren Schwester.
Zu Kaiser KONRAD II. wäre Adalbero
als Schwager der Kaiserin Gisela gewiss
nicht „näher“ verwandt als Konrad II., denn der war Cousin des Kaisers
selber und wäre dazu noch Cousin der Kaiserin. Bleiben wir bei der
Situation von 1011: Beatrix stand HEINRICHII.
nicht näher als der junge Konrad. Dagegen ist für Adalbero
selber Verwandtschaft mit
HEINRICH II.
durchaus möglich, ja wahrscheinlich. [9 Er erscheint in der
ersten Liste der Klosterbesitzdiebe von Tegernsee, was nach Hans Constantin
Faußner, Die Frühzeit der Babenberger in Bayern und Herkunft
der Wittelsbacher. Ein Kapitel bayerisch-österreichischer Geschichte
aus rechtshistorischer Sicht (Studien zur Rechts-, Wirtschafts und Kulturgeschichte
15), 1990, S. 23ff. heißt, dass er wie HEINRICH
II. von Herzog Arnulf abstammt. Hierzu Klaar, Eppensteiner (wie
Anm. 1), Nr. 29. Die genaue Filiation ist umstritten, was an der Tatsache
nichts ändert. – Einen (weiteren) Zusammenhang deuten die liudolfingischen
Namen von Adalberos Mutter Hadamut und deren Mutter Liutgart
an.] Schon als Herzog hatte sich dieser zweimal für umfangreiche Schenkungen
OTTOS
III. an Adalbero verwendet.
[10 MG D O III, Nr. 355 und Nr. 370. Vgl. Klaar, Eppensteiner (wie
Anm. 1), Nr. 21f.] Dem ist hier nicht nachzugehen.
Schwach sind auch die Leitnamenindizien. Jackman betont
Namenvererbung in den Enkeln von Adalbero und Beatrix, Herzog
Liutold und seinem jüngsten Bruder, Bischof Hermann, die auf die „schwäbischen
KONRADINER“
zurückgingen. Liutold kann dafür nicht herhalten, und Heinrich
für den drittältesten Sohn ist ein gewichtigerer Leitnamen als
Hermann für den jüngsten. Tyroller benützt den Namen Liutolt,
um eine fragwürdige Filiation für Markwarts Frau Liutbirg zu
erschließen.
Beatrix eine Salierin?
Alle Indizien, die consobrinus-Frage, die Enkelnamen Heinrich
und Liutold und das Folgerecht im Herzogtum Kärnten deuten in eine
andere und dieselbe Richtung: Adalberos ihm sein Folgerecht im Herzogsamt
vermittelnde Frau Beatrix war eine Tochter oder Enkelin Herzog Ottos
„von Worms“, und nicht Schwägerin, sondern Schwester (oder Nichte)
von Herzog Konrad I. Da die Heirat von Adalbero und Beatrix
nach den Belegen nur „wohl vor 1019“ datiert werden kann, kann Adalbero
mit Amtsantritt als Markgraf, also spätestens 1000, oder auch im Zusammenhang
mit der Herzogsernennung als bereits mindestens 30-jähriger, also
wohl Witwer, kurz vor 1011 oder gar – zur „Rechtfertigung“ – kurz danach
geheiratet haben. Im ersten Fall wäre seine Braut eine Tochter Ottos,
im zweiten eine Tochter von Ottos Sohn Heinrich, also Schwester des späteren
Kaisers
KONRAD II. In den nächsten Generationen werden EPPENSTEINER
auffällig oft als Verwandte
salischer Herrscher
bezeichnet. [11Klaar, Eppensteiner (wie Anm. 1), Nr. 50 Lampert
von Hersfeld spricht von Markwart als propinquus (HEINRICHS
IV.) bei einem Gerücht über
dessen Einsetzung (1072/73) als Herzog. – Nr. 75 (1093 Mai 12) HEINRICHS
IV. Bezeichnung des Patriarchen Ulrich
als dilectissimi consanguinei nostri. – Nr. 90 (1114 01 17) HEINRICHS
V. Bezeichnung Heinrici ducis Karinthie
dilectissimi nepotis nostri…] Dass dies noch 1114 geschah, lässt
vermuten, dass die Verwandtschaft eine Generation näher liegt, Herzog
Adalbero also in Beatrix eine Tochter des SALIERS
Heinrich geheiratet hat. Darauf weist auch der bevorzugte Namen Heinrich
hin.
Ob Beatrix nun Tochter oder Enkelin Ottos von
Worms war, es wird deutlich, warum ihr Sohn Markwart in Kärnten ein
St. Lambrecht geweihtes Kloster gründete, wie es einst Herzog Otto
nicht nur in der Diözese Speyer getan, sondern auch in Kärnten
versucht hatte. Markwart und sein Sohn, Herzog Heinrich, knüpften
offensichtlich daran an. „Die Rückschau auf die Vorgeschichte der
vom Grafen Markwart begonnenen Gründung zeigt, wie wichtig ihm und
seiner Familie das Festhalten an der von dem SALIER
Herzog Otto in Kärnten eingeführten Verehrung des hl. Lambert
sein musste. Ein Familienkloster schlechthin… hätte sich leichter
einrichten lassen. Hier ging es zugleich um den Anspruch, in der Tradition
des salischen Herzogtums in Kärnten zu stehen, welche, verbunden mit
der alten Machtstellung der Eppensteiner, die Grundlage ihrer Herzogsherrschaft
abgeben sollte.“ [12 Klaar, Eppensteiner (wie Anm. 1), S. 128ff.]
Dass 1004 beim Tode Herzog Ottos „von Worms“ als Herzog
von Kärnten nicht Konrad d. Ä.
gefolgt war, rührt aus dem nach salischem
Recht nicht praktizierbaren Eintrittsrecht vaterloser Enkel bei Vorhandensein
eines Sohnes des Erblassers, nicht aus seiner Unmündigkeit, deren
Ende sowieso gerade eingetreten war oder die in wenigen Wochen abgelaufen
wäre. [13 T. Schmidt (s. Anm. 8) betont auch, dass Konrad nicht
Allodial-Erbe Ottos von Worms war wegen des fehlenden Eintrittsrechts (dem
ein Testament oder eine Designation à la Udo vom Rheingau abgeholfen
hätte, wie ich in unserem Zusammenhang ergänzen möchte).]
Sein Vater Heinrich, als ältester Sohn der natürlich erste Erbe,
war gestorben, daher trat der zweite Sohn Ottos, eben Konrad I., an seine
Stelle und wurde Herzog. [14 Vgl. Stefan Weinfurter, Herrschaftslegitimation
und Königsautorität im Wandel, in: Stefan Weinfurter (Hrsg.),
Die Salier und das Reich, 1, 1992, hier S. 63f.] Nach dessen Tod 1011 war
Konrad der Ältere wohl Vormund seines unmündigen Cousins,
des jüngeren Konrad, und an zweiter Stelle nach diesem folgeberechtigt,
was HEINRICH II.
bei
seinen Vorbehalten gegen die beiden (die schon damals seine potentiellen
Thronfolger waren) den Vorwand gab, als scheinbaren Kompromiss den angeheirateten
Onkel beider (oder Schwager des einen) zu ernennen, der ihm besonders verbunden
war und fortan erst recht blieb.
Darauf deutet auch, dass Konrad
der Ältere, der ja auch bei der Königswahl 1024 das
agnatische „Haus“ hochhielt, in der Schlacht bei Ulm 1019 auf der Seite
Konrads d. J. stand. Dabei gilt diese Schlacht immer als ein Kampf um schwäbisches
Erbe. Doch „aus dem oberschwäbischen Erbe ist Beatrix nicht
verdrängt.“ [15
Dieter Mertens, Vom Rhein zur Rems, in: Die
Salier und das Reich 1: Salier, Adel und Reichsverfassung, hrsg. Stefan
Weinfurter u. Mitarbeit v. H. Kluger, 1992, hier S. 226, 230 und 232. Dort
auch: „Besitzgeschichtliche Rekonstruktionsversuche… können sogar
anscheinend mühelos von der Prämisse ausgehen, Adalberos
Gattin Beatrix sei gar nicht unter die Töchter Hermanns II.
und der Gerberga zu zählen.“ Andere
Indizien für die Filiation wurden bisher nicht behauptet…] Wenn Gisela
1033 einen Teil von Regenbach an Würzburg schenkt, steht zwar der
Sohn ihrer verstorbenen Schwester Mathilde, Konrad d. J., Zeuge, nicht
aber der Mann der noch lebenden Beatrix, ihrer angeblichen Schwester.
Und wenn Konrad der Ältere als
König 1035 veteris existente causa odii
[16 Ein Wormser
(!) Kleriker an seinen Wormser Bischof Azecho, der selber in genealogischer
Nähe zu den SALIERN gestanden
haben dürfte. (Die ältere Wormser Briefsammlung (ed. Walther
Bulst), (MG, Die Briefe der deutschen Kaiserzeit, 3), 1949, S. 49ff., Nr.
27).] Adalbero als Herzog absetzt, kann dieser alte Groll am einfachsten
mit der Vergabe des Herzogtums 1011 erklärt werden und wäre 1019
zum ersten Male manifest geworden. [17 Wolfram, Konrad II.… s. Anm.
5, S. 102 ff., aber auch 78, 80, 84, 91f. Ob man die Stelle nun als Fortbestehen
oder als (Wieder-)„Hervortreten der Ursache alten Hasses“ auslegt (hierzu
Klaar, Eppensteiner (wie Anm. 1), S. 91f.), man darf nicht nur bis 1019
zurückgehen, als der Hass (für uns zum erstenmal) hervortrat,
sondern zur eigentlichen Ursache, den Geschehnissen von 1011.] (Es ist
dies in einem Brief an den Wormser Bischof festgehalten, der sich natürlich
mit den Zwisten im SALIER-Haus bestens
auskennt.) Gleichwohl sind die Eppensteiner fast durchgehend Anhänger
des Königshauses.
Jackman erregt meinen Zweifel schon mit der allen Erfahrungen
widersprechenden Behauptung, dass Adalberos Frau ihren Namen
Beatrix von einer angeheirateten Tante bekommen habe. Den Namen kann
freilich auch ich nicht stringent ableiten. [18 Ich glaube nicht,
wie Christian Settipani an mehreren Stellen meint, dass es sich um eine
hypokoristische Form von Bertrada handelt.] Da Kaiser
HEINRICH III. eine Schwester und eine (die erste!) Tochter Beatrix
hatte, habe ich immerhin eine mögliche Herleitung anzubieten. Diese
jüngeren Beatrix’ können
ihren Namen entweder von seiten der (Groß-)Mutter Gisela
oder des (Groß-)Vaters Kaiser KONRAD
hergeleitet haben. Wir kennen Giselas
Verwandtschaft besser als die KONRADS,
und finden auch dort den Namen einmal, bei der (Groß?-)Nichte Giselas,
Beatrice („von Canossa“). Die aber trug ihren Namen nicht nach einer Vorfahrin
ihrer (Groß-)Mutter Mathilde, sondern nach ihrer oberlothringischen
Urgroßmutter von Vatersseite Beatrix,
einer französischen Königsschwester (Tochter Hugos
des Großen). Es besteht demnach kein Grund, Beatrix
als
einen Leitnamen der konradinischen
Herzogsfamilie von Schwaben anzusehen, in der er sonst nicht belegt ist.
Er kann, wenn auch nicht zweifelsfrei, den SALIERN
zugeordnet werden, zu denen er entweder durch Herzog Ottos Frau Jutta gebracht
worden war, die genealogisch noch immer ein leerer Schatten ist, oder durch
die aus Lothringen stammende Adelheid, wenn diese die Mutter war. [19
Vgl.
Eduard Hlawitschka, Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische
Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches im 9., 10. und
11 Jahrhundert (VKommSaarlLdesG-Volksforschg. 4), 1969.]
Ob Beatrix „von Kärnten“ überhaupt die
erste Frau Adalberos war, ist nicht bewiesen, der Zeitpunkt der
Heirat ist bekanntlich unbekannt. Auch die Schenkung von 1025 Mai 12 betrifft
möglicherweise nicht sie, denn die Bezeichnung matrona wird
meist nur Witwen gegeben. [20 Centum mansos (gemeint sind sicher
Königshufen) schenkt der König cuidam matronae Beatrici.
Es werden Intervenienten genannt (die Königin
Gisela und Erzbischof Aribo von Mainz), aber kein Ehemann, der
für Beatrix als deren Muntherr das Geschenk entgegennimmt.
(MG D K II Nr. 34; Klaar, Eppensteiner (wie Anm. 1), Nr. 32)] Es fällt
jedenfalls auf, dass eine Frau ohne Nennung ihres lebenden Mannes eine
so große Schenkung (100 Königshufen) erhält. Wenn sie eine
Tante des Königs/Kaisers war, versteht man das, und auch, dass sie
selber 1035 bei der Absetzung Adalberos nicht mitbestraft wurde.
[21Für diesen mehrfach vorgebrachten Umstand fand ich allerdings
nirgends einen Beleg.] Selbst die enge Verbindung zwischen Herzog und Kaiserssohn,
die damals KONRAD II. so in Rage brachte,
gewänne glaubhafte Kontur, wenn es sich um einen angeheirateten Großonkel
des jungen Königs handelte, wie überhaupt die ganzen Peripetien
zwischen „SALIERN“ und „EPPENSTEINERN“
Farbe annähmen, wenn es sich um innerfamiliäre Auseinandersetzungen
handeln sollte. [22 „Vom September 1027 bis zum September 1028 scheint
Adalbero
sich der vollen Gunst des Kaisers erfreut und eine Art Vorrangstellung
unter den Herzögen eingenommen zu haben. Dann verschwindet er plötzlich
und vollständig aus den Quellen, und sein Name begegnet erst im Zusammenhang
mit seiner Absetzung wieder.“ (Heidrich Ingrid, Die Absetzung Herzog Adalberos
von Kärnten durch Kaiser Konrad II., in: Historisches Jahrbuch 91
(1971), Seite 70-94).] Selbst die einmal behauptete Thronkandidatur Liutolts
bekäme dann Sinn. [23 (1090) …defunctus est Liudolfus
dux Carentinorum, cum et ipse appeteret regnum contra imperatorem Henrichum
(Liber de unitate ecclesiae conservanda, c. 35, ed. Schwenkenbecher, MG
SS rer. Germ. 39, S. 115 bzw. 263; 66b.) Lutolds Bruder Heinrich ist erst
ab 1093 und nach Abtretung umfangreicher Güter und Ämter (Daugendorf,
Vogtei Aquileja, Mark Krain) als Herzog genannt. Dazwischen verwaltete
nach Klaar HEINRICHIV. das Herzogtum
selber, vielleicht war sein Misstrauen gegenüber den Kärntner
Verwandten gerechtfertigt.]
Über die Abfolge und Verwandtschaft der Herzöge
von Kärnten bis 1122 s. Tafel 2. Zwischen 1047 und 1055 fehlt mangels
Verwandtschafts-Beweis der 10., Welf, dann folgt der HEZELINIDE Konrad
und dessen Schwiegersohn Berthold v. Zähringen. Dieses Konrads Mutter
wurde von Hlawitschka als Schwester Kaiser KONRADSII.
wahrscheinlich gemacht. [24
Eduard Hlawitschka, Die „Verwandtenehe“
des Gegenkönigs Hermann von Salm und seiner Frau Sophie. Ein Beitrag
zu den Familienbeziehungen der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des
Grafenhauses von Formbach/Vornbach, in: Bayern. Vom Stamm zum Staat. FS
f. Andreas Kraus z. 80. Geburtstag, hrsg. v. Konrad Ackermann et alii,
1, 2002, S. 19–51. Schon Kimpen u. a. hatten in ihr eine SALIERIN,
nämlich eine Tochter von Herzog Konrad I. gesehen.]
Erbe und Erben in Schwaben
Bleibt die Frage nach dem schwäbischen Erbe. Bekannt
ist nur Daugendorf (Touwondorf) bei Riedlingen. Es war von dux Heinricus
de Carinthia filius domini Marquardi in die Hand des Kaisers gegeben
worden und dieser vergab 1093 Mai 12 [25 MG D H IV Nr. 431; Klaar,
Eppensteiner (wie Anm. 1), Nr. 75.] 30 Mansen an das Kloster St. Gallen
(wo Heinrichs Bruder Ulrich Abt war). Die Besitztransaktion ist typisch
für Reichslehen, die von den Inhabern an kirchliche Institute gegeben
werden. [26 Hans Constantin Faußner, Die Verfügungsgewalt
des deutschen Königs über weltliches Reichsgut im Hochmittelalter,
in: DA 29, S. 345–449.] Dass es sich um ein Allod handelt, gar ein von
Herzog Hermann II. ererbtes, ist daher mehr als unwahrscheinlich. Für
ein Lehen iure hereditario
ist der Übergang an eine Töchterlinie
eher die Ausnahme.
Eine noch undeutlichere Besitzfolge gibt es am Hohentwiel.
Der Berg und seine Burg waren wohl schon 1079 im Besitz von Bertholf von
Zähringen (Sohn des Titular-Herzogs von Kärnten…) „1086 entrissen
die EPPENSTEINER“ – in der Person des Abtes Ulrich von St. Gallen,
der anscheinend als Privatmann handelte –„den ZÄHRINGERN nicht nur
den Twiel, sondern auch Besitz um den Bussen und Wittislingen… Einem gewissen
Adelbero wurde die Anwartschaft auf den Twiel zugesichert… Adelbero nahm
seinen Wohnsitz in Singen, von wo aus seine Söhne nach Eintreten des
Erbfalles im Jahre 1122 den Twiel in Besitz nahmen.“ [27 Hans Jänichen,
Die Herren von Singen und Twiel und die Geschichte des Hohentwiel von 1086
bis um 1150, in: Hohentwiel. Bilder aus der Geschichte des Berges, Hrsg.d.
Herbert Berner, 21957, S. 136–147. Dazu ebd. Karl Schmid, Burg Twiel als
Herrensitz (12. bis 15. Jahrhundert), hier S. 150. Dass Adelheid,
die Witwe RUDOLFS VON RHEINFELDEN,
1079 auf dem Hohentwiel starb, heißt nicht, dass Burg und Berg rheinfeldisch
waren. Sie kann sehr wohl bei ihrem Schwiegersohn Zuflucht gefunden haben.]
Offensichtlich gehörte dieser Adelbero (belegt 1087–1102) irgendwie
zu den EPPENSTEINERN, seine Söhne sind Adelbero und Eberhard
(ab spätestens 1132 de Tuielo), sowie wahrscheinlich auch Heinrich
„von Twiel“, den Abt Ulrich zu seinem Nachfolger designierte, der sich
aber nicht durchsetzen konnte. Zu deren Verwandten gehören wohl auch
die Miterben am Bussen, Graf Markward von Altshausen, Stammvater der Veringer
Grafen, dessen Sohn Ulrich Abt von St. Gallen wurde, und Markwards Bruder
Wolfrad, Graf von Treffen in Kärnten, Vater eines weiteren Ulrich,
Patriarch von Aquileja (1161–1182). [28 Hans Jänichen, Zur
Genealogie der älteren Grafen von Veringen, in: ZWürttLG 27 (1968),
S. 29.] Dass es sich hier um sehr nahe Verwandte der EPPENSTEINER
handelt, geht schon aus den Namen hervor. Eine genaue Einordnung wage ich
nicht. Der erste Adalbero kann bestenfalls ein vierter weltlicher Sohn
von Marchwart sein, nur aus grafischen Gründen steht er in der Geschwisterreihe
der Tafel 1 vorne.
Die Vorgänge legen verwandtschaftliche Zusammenhänge
und Erbstreitigkeiten zwischen den ZÄHRINGERN und den EPPENSTEINERN
nahe, und sind vielleicht im Zusammenhang mit dem Übergang des Herzogtums
Kärnten zu sehen: HEINRICH IV.
hatte 1077 den ZÄHRINGER Berthold abgesetzt und Liutolt zum Herzog
gemacht. Auf keinen Fall geht es um Erbe von Herzog Hermann II. [29
Gerd Tellenbach, Kritische Studien zur großfränkischen und alemannischen
Adelsgeschichte, in: JbWürttLG 15 (1956), S. 169–190, hier S. 178:
„Die Miterbenschaft Hermanns II. am Hohentwiel ist kein Argument mehr,
da sie ja als illusorisch nachgewiesen wurde“.]
Weitere Seitenverwandte
Weitere Eppensteinische Seitenverwandte, die höchstwahrscheinlich
auch von Herzog Adalbero und Beatrix abstammen, lassen sich
aus den Urkunden ohne genauen Anschluss eruieren. Zuvor müssen wir
alle Töchter, mit denen Tyroller seine EPPENSTEINER-Tafel auffüllt,
und einen Ulrich, Bruder Adalberos, als bestenfalls nur vermutet
streichen. So bleiben nur Söhne und Enkel, nicht eine einzige Nachkommin
der Beatrix, die ihren Namen anscheinend nicht weitergab.
Heinricus de Houerdorf (Heinrich von Hofendorf, Lks.
Rottenburg a. d. Laaber) steht als erster nichtfürstlicher Intervenient
in der Schenkungsurkunde für Daugendorf, ist also offensichtlich ein
Erbberechtigter. 1096 steht sein Sohn (Covnrat filius Heinrici de Houators)
an prominenter Stelle bei der Gründung von St. Lambrecht Zeuge.
Heinrich könnte gemeint sein in einem Eintrag ins
St. Galler Gedenkbuch, wohl aus der Zeit von Abt Ulrich (1077–1121): Marchwart,
Liutpirch, Marchwart, Liutolt, Heinrihc, Hereman, Hereman, Heinrihc, Friderihc,
Ruodpret. [30 Liber confraternitatum sancti Galli, ed. Piper,
MG Libri confratern., Sp. 219. Klaar, Eppensteiner (wie Anm. 1), Nr. 40c.]
Man erkennt unschwer die Eltern und vier der fünf Brüder der
letzten Generation (es fehlt der einschreibende Abt, für dessen Memoria
längst gesorgt war und nichts geopfert werden musste). Die letzten
vier Namen stehen gewiss für nahe Verwandte. In Heinrich kann man
den von Hofendorf erkennen. Anschließen könnte man ihn als einen
jüngeren Bruder(ssohn) Marchwarts, in dessen Generation sonst
Namensgut der Mutterlinie nicht erscheint. Man kann ihn schwerlich als
einen Sohn des noch vor dem Vater verstorbenen Marchwart ansehen, weil
er 1096 schon einen zeugnisfähigen Sohn hat; Marchwart war allerdings
1065 schon erwachsen. Dass die Hofendorfer identisch sind mit den (Grafen)
von Roning, setzt Tyroller voraus. [31 Tyroller, Tafel 28 Hofendorf
– Roning – Paring …, in: Wegener, Tafeln… (wie Anm. 1) , S. 332 ff.]
Ob in der St. Galler Litanei Friedrich der (wie es sonst
scheint, früh verstorbene) Bruderssohn von Herzog Adalbero
ist, muss ich gleichfalls offenlassen. [32 Zu ihm Klaar, Eppensteiner
(wie Anm. 1), Nr. 47.] Das Erscheinen eines zweiten Hermann, der wohl so
ähnlich wie Heinrich einzureihen ist, gibt natürlich auch diesem
Namen eponymisches Gewicht. Könnte es sich um einen Bruder der Liutbirg
handeln?
Zum Abschluss und zum Ende der Eppensteiner
Meine Behauptung, Beatrix von Kärnten stamme
aus dem salischen Hause, bleibt ohne
endgültigen Beweis wie die bisherige Ansicht. Aber sie ist sehr viel
plausibler. Die Argumente habe ich im Indikativ aufgeführt, es sind
tatsächliche Indizien. Aber ein Indizienbeweis ist immer einer zweiter
Klasse, weil man die einzelnen, nicht eineindeutigen Argumente verschieden
bewerten kann.
Wenn wir übrigens die „Leitnamen“ betrachten, so
sieht es auf den ersten und zweiten Blick so aus, als ob die salischen
(Heinrich, Konrad, evtl. Liutold) bei den „EPPENSTEINERN“ erst in
der Enkelgeneration erscheinen, bei Kindern, die nach dem Aufstieg der
Verwandten zum Königtum geboren wurden. Bei unserem bruchstückhaften
Wissen und der Kindersterblichkeit kann das auch anders erklärt werden,
es passt aber gut in die Beobachtung, dass die Eltern aus einem begrenzten
Fonds von Erbnamen den ihnen jeweils wichtigsten wählten.
Wie ich für die EPPENSTEINER ein Folgerecht
im Herzogsamt nachweisen konnte, dürfte gleiches auch für die
ihnen folgenden SPANHEIMER gelten. Ob Namen durch Patenschaft vergeben
wurden oder (wie ich fest anehme) nicht, Ämter wurden es keinesfalls:
Der SPANHEIMER Heinrich kann nicht Herzog geworden sein, weil er Patenkind
seines Vorgängers Heinrich „von Eppenstein“ war. Auch die Namensgleichheit
hat wohl andere Gründe als Patenschaft, die erstmals von humanistischen
Geschichtsschreibern nahegelegt wurde. [33 Klaar, Eppensteiner (wie
Anm. 1), Nr. 69.] Außerdem sieht es sehr danach aus, dass in Schwaben
noch agnatische Folgeberechtigte aus Seitenlinien lebten.
Tafel 1: Die Eppensteiner
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Hadamut oo Marchwart
Rudker
Richgard, † 1013
Markgraf, † ?1000 985/991 Mkgf.
oo Ulrich v. Ebersberg
¿ | ?
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Eberhard
Ernst
Adalbero oo Beatrix
fratres ducis ca. 1039 (Klaar Nr. 41a)
† 1039
1000 Mkgf, 1011–1035 Herzog
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Friedrich, Gf.
Liutbirg oo Marchwart
Adalbero
† 1077
1053–†1057 Bf. Bamberg
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¿Adalbero? Markward
Liutold
Heinrich
Ulrich
Hermann
„von Singen 1077†
Hz. Kärnten 1077 1093 Hz. Kärnten Abt. St. Gallen, 1085 ks. Bf.
Passau
oder --------
† 1090 Mai 12 † 1122 Dez 4
Patriarch Aquileja 1085–†1087
¿Adalbero?
2 x oo
3 x oo,
† 1121 April 2
Tafel 2: Die Herzöge von Kärnten (Bezifferung
nach der Tafel in Monumenta Ducatus Carinthiae).
Hermann II. oo Gerberga
5Otto oo Jutta
Hz. Schwaben | von Burgund
Hz. Kärnten |
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Gisela
Mathilde I. oo 6 Konrad I.
Heinrich
Beatrix oo 7Adalbero
III. oo
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|
Kg. Konrad II.
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8Konrad II.
X Konrad
II. Bf. Adalbero
Markwart
s. rechts
|
| consobrini
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11Konrad 9Heinrich III.
13Liutold
14Heinrich
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12Berthold I. v. Zähringen oo Richwara
Tafel 2b: Das Tableau wird noch überzeugender, setzt man Beatrix als Schwester von Konrad II. ein. Eingesetzt sind auch die salischen Beatrix’ und Heinrich IV., der möglicherweise zwischen Liutold und Heinrich das Herzogtum 3 Jahre in seiner Hand behielt.
Hermann II
oo Gerberga
5Otto oo Jutta
Hz. Schwaben
| von Burgund
Hz. Kärnten |
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Gisela
X Mathilde I. oo
6Konrad I.
Heinrich
III.oo
|
|
Kg. Konrad II.
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8Konrad II. X
Konrad II.
Beatrix oo 7Adalbero
s. rechts
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11Konrad Beatrix 9Heinrich III.
consobrini Adalbero Markwart
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Ks.
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12Berthold
I. v. Zähringen oo Richwara Beatrix ¿13a?Heinr.
IV. 13Liutold 14Heinrich