Eben zu Pöhlde erfolgte nun - wie in gutem Zusammenhang
miteinander - die Berufung Bernhards,
des Sohnes des ehemaligen
Markgrafen
Theoderich [Dem Könige mochte er namentlich durch seine nahe
Verwandtschaft mit den getreuen Grafen von Weimar bequem und sicher scheinen.
Diese im Einzelnen nachzuweisen, war freilich schon der sorgsame Sächsische
Annalist nicht mehr im Stande; doch bezeugt er sicher ihre Existenz, wenn
es 1046 von Bernhards
Söhnen heißt:
Wilhelmus
etiam marchio aquilinilis er frater suus Otto ab hoc Willehelmo
et fratre illius (den Söhnen Wilhelms von Weimar) denominati
proxima eis consaguinitate linea jungebatur. Fast wörtlich dasselbe
zu 1056 (was wohl wieder darauf hinweist, dass wir es hier mit einer Notiz
älteren Ursprungs zu tun haben, die der Annalist zweimal abschrieb.
Wo Bernhards Haus damals seinen Sitz hatte, darauf weist jenes Geschenk,
das er mit Schierstädt bei Aschersleben dem König machte, hin.
Eine Tochter
Thietburga,
die also den Namen der Vaterschwester wiederholt, stirbt als Nonne in Quedlinburg;
nach der späteren Genealogie im Chron. Lüneburg wird das Haus
an den Bernhard
angeknüpft, der schon von HEINRICH
I. mit der Provinz der Redarier betraut ist, ob mit vollem
Recht, bleibt fraglich. Der Name
"HALDENSLEBEN", den Raumer der
Familie beilegt, ist ganz unerfindlich, selbst der Graf
Konrad, den er so bezeichnet, erscheint in der Lüneburgischen
Chronik ohne diesen Beinamen; den angeblichen Zusammenhang mit dem Holländischen
Grafenhause hat schon Gebhardi zurückgewiesen.], zur Nordmark [Thietmar
VI, 34: marcam et quicquid Wirinzo ex parte regis tenuit. Werner
begegnen wir gelegentlich als Grafen im Nordthüringergau, im Balsamgau,
also in der südlichen Halbe der späteren Altmark, sodann nach
der Havelsberger Urkunde, von der unten zu 1010 die Rede sein wird, in
dem Gau Mintga, d.i. einem nördlichen Abschnitt des Balsamgaues und
in den überelbischen Distrikten Zemzici und Niclettici. Als zu Bernhards
Waltungsbereich - der "marca" oder "pretec tura marchisi"
-
gehörig, werden uns ebenso zufälluig genannt der Gau Morezini,
der an der Elbe an den Nordthüringer-, nördlich an den Zemzicigau
grenzte (Urkunde vom 20. August 1011, bei Höfer II, 147) und früher
in den Händen des Grafen
Sigebert, Bruder des Pfalzgrafen
Theoderich, war (Böhm. 699, 758, und Urkunde vom 18. August
995, bei Höfer I, 535, Raumer 332), der Balsamgau und der Gau Osterwalde,
das Nordwestgebiet der heutigen Altmark. Der Nordthüringergau erscheint
nach Urkunden von 1036 und 1044 (Erath. Cod. dipl. Quedl. Seite 61; Schannat,
Hist. ep. Wormat, Seite 54, - Böhm. 1419, 1519) als "comitatus
Bernhardi
marchionis"; dagegen in der Urkunde des Kaisers von 1021 (Erath. Seite
61, Böhm. 1214) und in der päpstlichen Bulle vom März 1024
(Knaut, Gründliche Fürstellung Seite 15, Jaffe 3093) als "comitatus
Thiotmari marchionis", d. i. also des von der Ostmark, siehe unten.
Hängt das damit zusammen, dass früher der Nordthüringergau
zu Hodos
Grafschaften gehörte (Urkunde vom 21. Mai 987, Böhm. 650, und
Bulle Benedikts VII. vom 26. April 983, Jaffe 2922), und also schon damals
das Hinterland der Ostmark bildete? Oder zählt es nunmehr unter die
Folgen des Zerwürfnisses zwischen Markgraf Bernhard und dem
Erzbischof Gero? (Am Ehesten möchte ich mit Giesebrecht II, 2, 148,
eine Teilung des Gaues dergestalt anzunehmen sein, dass seinen nördliche
Hälfte zur späteren Nordmark, die südliche zu der Ostmark
gehörte. Diese Teilung ist sehr alt. So heißt es schon in der
Urkunde OTTOS
I. vom 11. Oktober 937, bei Eccard, Hist. gen. Seite 136,
Böhm. 83: in pago Norturinga in comitatu Christiani in Gers
misleve 12 familias..., similiter in ipsa orientali Wilmersleve damuin
eodem pago, in comitatu Dithmari 12 familias Sclavorum. Ja es steht
fest, dass sogar noch ein Dritter, der große Gero,
in jenen ersten Jahren OTTOS I. ein
besonders Stück des Gaues speziell unter sich gehabt hat; vgl. Böhm.
84 und deutlicher noch Eccard Seite 137, Böhm. 88: in eodem pago
(Northuringa), in comitatu Geronis. - Überhaupt fielen in diese
Zeit die Gaue schon längst nicht mehr mit den Grafschaften zusammen.]
und die Bestätigung Theoderichs, des Sohnes des Dedo, in dem gesamten
Umfang der Ämter und Lehen seines Vaters.