Sohn des Grafen Ernst und der
Wartrun
Lexikon des Mittelalters: Band III Seite 2176
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Ernst
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+ 11. November 865
Oberster Graf im regnum Bayern, dux im bayerischen Grenzgebiet gegen Böhmen, Amtstätigkeit seit 829
Ernst entstammte offensichtlich
einer vornehmen mainfränkisch-altbayerischen Familie: "Der erste unter
den Freunden des Königs" (= Ludwig der Deutsche)
war wohl schon seit etwa 829 Grenzgraf des Nordgaus. Seine Bedeutung als
führender Graf Bayerns wird seit den 30-er Jahren des 9. Jh. in seiner
vorrangigen Platzierung in den Zeugenreihen sichtbar. 849 führte Ernst,
"dux partium illarum" (das heißt offensichtlich des Nordgaus) einen
ostfränkisch-bayerischen Heerbann gegen die Böhmen; 855 wird
er als "ductor" des gegen die Böhmen marschierenden bayerischen Heeres
genannt. 857 hat bereits sein gleichnamiger Sohn eine führende Stellung
im Kampf gegen die Böhmen.
Bis 856 war Ernst nach dem König
die bedeutendste politische Persönlichkeit im Ostfränkischen
Reich. Dem entspricht auch, dass König Ludwigs
Sohn Karlmann eine Tochter Ernsts
zur Frau nahm, wohl kurz nachdem Karlmann
die Verwaltung des Ostlandes übertragen worden war. Seither war Ernst
vielleicht der einflussreichste Ratgeber des Prinzen
Karlmann. Er war offensichtlich mit seinem ganzen Anhang in
das Komplott Karlmanns gegen Ludwig
den Deutschen verwickelt. Auf dem königlichen Hoftag zu
Regensburg fand 861 der Prozess gegen Ernst
statt, der weite Kreise zog. Am 6. April 861 wurde Ernst,
"da er sich der Untreue schuldig gemacht habe", die Lehen entzogen. Während
Ernsts mitverurteilte
Neffen, die KONRADINER Uto, Berengar und Waldo, in das Teilreich KARLS
DES KAHLEN emigrierten, blieb Ernst
auf seinen Eigengütern in Bayern, wo er 863 als venerabilis
vir Ernst begegnet. Nach dem Nekrolog von St. Emmeram zu Regensburg
wurde er, offenbar immer noch hochangesehen, in diesem Kloster begraben.
Literatur:
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S. v. Riezler, Gesch. Baierns I/1, 1927 - M. Mitterauer, Karol. Markgrafen
im SO. Frk. Reichsaristokratie im österr. Raum, 1963 - K. Brunner,
Oppositionelle Gruppen im Karolingerreich, 1979.
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HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER
GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER
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Dr. J.P.J. Gewin: Seite 154
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I. 1. Ernst
829-857, Markgraf im Nordgau.
829. Ranshofen. König Ludwig der Deutsche
gibt dem Kloster Mondsee durch Vermittlung Ernsts
und Adalperts den Abersee nebst umliegenden Wäldern: R.
H. nr. 24.
837. Regensburg. Graf Ratpot vermacht St. Emmeram sein Eigen zu Tulln,
1. Zeuge: Graf Ernst: R. H. nr. 29.
849. Bei einem Feldzuge gegen Böhmen wird Ernst
"dux partium illarum" genannt: Reindel a.a.O. S. 43.
855. März 17. In einer königlichen Urkunde heißt es:
"misit aciem Baiowariorum in Poemanios, quorum ductor Ernst
comes exstitit": M. G. Urkunden der deutschen Karolinger I.
nr. 72, Reindel S. 43 f.
857. Derselbe als Vater seines gleichnamigen Sohnes (G. 5.) bezeichnet:
H. Reg. 55.
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Michael Mitterauer: Seite 132
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"Karolingische Marken im Südosten"
Ebenso wie Graf Werner scheint auch sein mutmaßlicher Verwandter
Ernst gegen Ende der 20-er Jahre seine
Karriere begonnen zu haben. Zusammen mit einem Adalbert interveniert er
829 in einer königlichen Schenkung für das Kloster Mondsee. Schon
damals dürfte er Graf im Nordgau und zugleich oberster Graf Bayerns
gewesen sein. Seine überragende Rolle wird wiederholt durch seine
Stellung in den Zeugenreihen bestätigt. Bei der Besitzübergabe
Präfekt Ratpots ist er 837 vor Graf Werner 1. Zeuge. Bei der Schenkung
König Ludwigs an Herzog Priwina
wird er unter den Anwesenden direkt nach den 4 bayerischen Bischöfen
und den königlichen Prinzen Karlmann und
Ludwig aufgezählt. Erst nach ihnen
folgen Präfekt Ratpot, dessen Untergraf Werner, der karantanische
dux Pabo, der bayerische Pfalzgraf Fritilo und Tacholf, der Graf der Sorbischen
Mark. Im gleichen Jahr bezeichnen ihn die Fuldaer Annalen im Zusammenhang
mit einem Böhmenfeldzug als dux partium illarum. Ebenso wird er 855
als ductor des gegen Böhmen ziehenden bayerischen Heeres genannt.
Für Ernsts hohes Ansehen spricht
auch, dass Ludwigs ältester Sohn
Karlmann seine Tochter zur Frau nahm.
Ein Sohn Graf Ernsts, der den Namen
des Vaters trug, wird 857 genannt.
Als Ernsts Neffen lernen wir die
Söhne des Lahngaugrafen Gebhard kennen. Die Bezeichnung nepotes ist
wohl schon wörtlich zu nehmen, dass eben ein Elternteil der 4 Brüder
zu den Geschwistern Graf Ernsts gehörte.
Da nun dieser selbst sicher kein KONRADINER war, bleibt nur die Möglichkeit,
dass Graf Gebhard mit Ernsts
Schwester verheiratet war.
Graf Ernst wird auch noch nach
seiner Absetzung urkundlich genannt. Um ihn muss es sich nämlich bei
jenem venerabilis vir Ernestus handeln,
der um 863 mit Bischof Ambricho von Regensburg Besitz in Gumpolding und
Breitbrunn (beide bei Linz) tauscht. Die sehr selten verwendete Bezeichnung
venerabilis kann nicht bloß durch das hohe Alter dieses Ernst
erklärt werden. Sie deutet auch darauf hin, dass er ein
Mann von bedeutendem Ansehen und vornehmer Herkunft war. Eine solche Charakteristik
passt aber zu keinem anderen Ernst dieser Zeit besser als zu dem ehemaligen
Nordgaugrafen. Es ist ja kaum anzunehmen, dass Graf
Ernst 861 seinen Eigenbesitz verlor oder, wie seine Neffen,
außer Landes ging. Viel wahrscheinlicher ist es, dass er sich auf
seine Güter zurückzog.
Zwischen den östlichen Gebieten Frankens und dem Nordgau aber
bestanden immer enge Beziehungen. Gerade am Beispiel der Familie des Nordgaugrafen
Ernst werden diese Zusammenhänge deutlich. Seine Nachkommen
sind noch durch lange Zeit im oberen Maingebiet nachzuweisen. Die ERNSTE
waren gewiss im östlichen Franken stark verwurzelt, wenn
nicht überhaupt hier ihre ursprüngliche Heimat zu suchen ist.
Obwohl sie schon früh Beziehungen zu Bayern hatte, dürften sie
doch ein stammesfremdes Geschlecht gewesen sein. Dafür spricht auch
die Heirat Karlmanns mit einer Tochter
Graf Ernsts. König
Ludwig war sicherlich daran interessiert, dass die Gattin seines
präsumtiven Nachfolgers dem führenden Frankenstamme angehörte.
Alfred Friese: Seite 97
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"Zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"
Graf Ernst I. (832-865), wohl ein
Sohn des oben genannten Schenkers, war unter Ludwig
dem Deutschen Präfekt des bayerischen Kerngebietes (inter
amicos regis primus, berichten die Annal. Fuld. S. 39 zum Jahre 849) und
dux (D LdD 72; ductor aciei Baiwariorum in Poemanos). Seine Tochter heiratete
den Sohn des Königs, Karlmann. Ernst
I. selbst tritt in den Vordergrund,
als Ludwig der Deutsche seine Herrschaft
über Bayern hinaus ausdehnen kann und nimmt die Grafenrechte im bayerischen
Nordgau wahr. Im Aufstand von 861 verlieren er und seine konradinischen
Neffen Udo, Berengar (comites) und Waldo (abbas) ihre Würden, während
sein offenbar unbeteiligter Sohn Ernst
II. (857-899) die Grafenrechte im Sualafeld unangefochten behauptet;
dort amtieren auch seine Nachkommen Ernst
III. und Ernst
IV. (903-955). Wahrscheinlich war Ernst
I. ein Schwager Graf Gebhards vom Lahngau. Ihre Verwandtschaft
mit den babenbergischen POPPONEN wird neben der oben behandelten Besitzgeschichte
durch die Namengebung der jüngeren BABENBERGER untermauert; 2 ihrem
Hause entstammende schwäbische Herzöge führen den Namen
Ernst (1012-1015 und 1015-1030).
oo Irmgard
-
Kinder:
Tochter
- 879
oo Karlmann König von Ostfranken
um 830-22.9.880
Ernst II. Graf im Sualafeld
- 899
Hartwig
- c. 887
Guntpolt
- 900
Guntpert Vogt von St. Emmeram
- 902
Altmann
- c. 887