Durch indirekte Quellen ist das Ehepaar Adalbero von
Kärnten und Beatrix als solches belegt. Adalbero,
zunächst Markgraf, gehört zu den sogenannten „EPPENSTEINERN“
(Vgl.
Tafel 1) [Die Bezeichnung ist anachronistisch, sie begegnet erstmals nach
dem Aussterben der Familie. Zu ihr gibt es eine methodisch vorzügliche
Arbeit: Karl-Engelhardt Klaar, Die Herrschaft der Eppensteiner in Kärnten
(Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie 61), 1966.
Vorausgestellt sind Regesten mit wertvollen Quellen- und Literaturangaben
und eigenen Kommentaren zu den einzelnen Zeugnissen, auf die ich im folgenden
Bezug nehme, wenn Klaar nicht nach Seitenzahlen, sondern nach Nummern zitiert
wird.].
Bisher hielt man diese Beatrix für eine Tochter
des Herzogs Hermann II, denn von diesem weiß man, dass er drei Töchter
hatte, von denen aber nur zwei, Mathilde und Gisela,
belegt sind. Mit drei Argumenten wird diese Annahme begründet:
Erstens dass Beatrix ihrem Mann Adalbero
den Anspruch auf das Herzogtum Kärnten in die Ehe gebracht hätte.
Zweitens dass ein Sohn der Beatrix, Bischof Adalbero
von Bamberg, vom selben Hermann dem Lahmen, der uns über die tresque
filias Hermanns II. informiert, consobrinus Kaiser
HEINRICHS III. genannt wird.
Drittens (was eher eine Folgerung ist) verweist man darauf,
dass es bei einer 1019 bei Ulm ausgetragenen Schlacht zwischen dem SALIER
Konrad dem Jüngeren, unterstützt von seinem Cousin Konrad
dem Älteren (dem späteren König) und Herzog
Adalbero um das Erbe von Herzog Hermann II. gegangen sein könnte.
Eine bessere Erklärung für diese Auseinandersetzung
bringe ich später. Das zweite Argument ist richtig, bei der angenommenen
Filiation wäre hier consobrinus sogar im damals engsten
Wortsinn angewendet, was aber nicht dazu zwingt, Beatrix als Schwester
von Kaiserin Gisela anzusehen [Ich
teile die Vorbehalte, nicht aber die Lösungsvorschläge von Gerd
Wunder, Beiträge zur Genealogie schwäbischer Herzogshäuser,
1. Herzogin Beatrix von Kärnten, in: ZWürttLG 31 (1972), S. 1
ff.) - Peter Hilsch, Regenbach und die Schenkung der Kaiserin Gisela, ZWürttLG
42 (1983), S. 52ff., hier S. 58, bringt neben haltlosen Gegenargumenten
die berechtigte Frage: Wie wären dann die EPPENSTEINER mit
den SALIERN verwandt? Ich beantworte
sie im Folgenden. - Klaar, Eppensteiner…, Nr. 21 referiert zurückhaltend
„…sieht man in ihr heute allgemein … die Schwester der Kaiserin
Gisela und eine der drei Töchter Herzog Hermanns II. …“
Später geht er vorbehaltlos von dieser Einreihung aus, so z. B. S.
86.].
Das erste Argument aber ist hinfällig. Auf keinen
Fall dürfte Adalbero von Eppenstein, weil er Schwippschwager
des 1011 verstorbenen SALIERS Konrad
I. gewesen wäre, dessen Herzogtum Kärnten bekommen haben, unter
Umgehung von Konrads minderjährigem Sohn (nach dem Tode seines Vaters
des Herzogtums privatus [Herim. Aug. chron. ad a. 1012, ed. Pertz, 119,
ed. Buchner S. 658; ebd. zu 1030 (S. 121, bzw. 664) die Parallelstelle,
dass Herzog Ernst von Schwaben ducatu privatur. Während Ernst sich
Ernsthaftes hatte zuschulden kommen lassen, kann man sich dies bei dem
unmündigen Konrad d. J. nicht vorstellen, die Gemeinsamkeit der Stellen
liegt darin, dass das Folgerecht negiert wurde. Vgl. auch: Bertolfum quoque
de Zaringin ducatu Carantinorum privavit et Liutoldo Genuensi dedit (Casus
monasterii Petrishussensis, 2 31, ed. Abel-Weiland, MG SS 20, hier S. 645.;
Klaar, Eppensteiner…, Nr. 56.] ) und auch nicht als dessen Vormund, unter
Umgehung auch von Konrad „dem Älteren“,
dem Brudersohn von Konrad I.
Jackman behauptet, dass er das Amt wegen seiner Verwandtschaft
mit dem Kaiserhaus, also mit HEINRICHII.
und Kunigunde, bekommen hätte.
Bei der von ihm mitgetragenen Filiation stünde der Mann einer Cousine
HEINRICH
II. gewiss nicht näher als Konrad der Jüngere, der
Sohn von deren Schwester.
Zu Kaiser KONRAD II.
war Adalbero als Schwager der
Kaiserin
Gisela gewiss nicht näher verwandt als KONRAD
II., denn der war Cousin des Kaisers und Cousin der Kaiserin.
Wie kann man so ein Argument vorbringen!? Dagegen ist für Adalbero
selber Verwandtschaft mit HEINRICH II.
durchaus möglich, ja wahrscheinlich [So erscheint er in der ersten
Liste der „Klosterbesitzdiebe“ von Tegernsee, was nach Hans Constantin
Faußner, Die Frühzeit der Babenberger in Bayern und Herkunft
der Wittelsbacher. Ein Kapitel bayerisch-österreichischer Geschichte
aus rechtshistorischer Sicht (Studien zur Rechts-, Wirtschafts und Kultur-geschichte
15), 1990, S. 23ff. heißt, dass er (wie HEINRICH
II.) von Herzog Arnulf abstammt. Hierzu auch Klaar, Eppensteiner…,
Nr. 29. Die genaue Filiationslinie ist umstritten, was an der Tatsache
nichts ändert.]. Schließlich hat sich dieser noch als Herzog
zweimal für umfangreiche Schenkungen OTTOS
III. an Adalbero verwendet [MG D O III, Nr. 355 und Nr.
370. Vgl. Klaar, Eppensteiner…, Nr. 21f.].
Jackman umging früher jede Diskussion: „…source
evidence is sufficiently clear that for brevity’s sake a demonstration
is here dispensed with.“ [Konradiner, S. 134, Anm. 220] Ich möchte
wissen, welche evidente Quelle eine Beatrix als Tochter Hermanns
II., bzw. Adalbero als dessen Schwiegersohn belegt. Die Behauptung
lässt sich auf 1841 datieren, den ersten Band von Christoph F. von
Stälins Württembergischer Geschichte.
Alle Indizien, die consobrinus-Frage [Jackman
hat recht, man darf die engste, wenn auch damals als etymologisch richtig
aufgefasste Bedeutung von consobrinus, nicht immer anwenden.],
die Enkelnamen Heinrich und Liutold [Jackman betont Namenvererbung in Liutolt
und dem jüngsten Sohn Markwarts, Hermann. Tyroller benützt den
Namen Liutolt, um eine Filiation für Markwarts Frau Liutbirg zu erschließen.
Heinrich ist als drittältester Sohn ein gewichtigerer Leitnamenträger
als Hermann.], das Folgerecht im Herzogtum Kärnten, deuten in dieselbe
Richtung: Adalberos ihm dieses Folgerecht vermittelnde Frau Beatrix
war eine Tochter oder Enkelin Herzog Ottos „von Worms“ und nicht Schwägerin,
sondern Schwester (oder Nichte) Herzog Konrads I. Da eine Zeitstellung
für die Heirat von Adalbero und Beatrix nur in „wohl
vor 1019“ genannt werden kann, kann Adalbero mit Amtsantritt, also
um 1000, oder auch als bereits mindestens 30-jähriger, also wohl Witwer,
kurz vor 1011 oder gar - mit kaiserlicher Protektion - danach geheiratet
haben, also im Zusammenhang der Herzogsernennung. Im ersten Fall wäre
seine Braut eine Tochter Ottos, im zweiten eine Tochter von Ottos Sohn
Heinrich, also Schwester des späteren Kaisers
KONRAD II. So oder so würden sich die engen Beziehungen
zwischen SALIERN und EPPENSTEINERN
erklären lassen. Auch in den nächsten Generationen werden EPPENSTEINER
als Verwandte salischer Herrscher bezeichnet
[Klaar, Eppensteiner…, Nr. 50 Lampert von Hersfeld spricht von Markwart
als propinquus (HEINRICHS IV.) bei
einem Gerücht über dessen Einsetzung (1072/73) als Herzog. -
Nr. 75 (1093 Mai 12) HEINRICHS IV.
Bezeichnung des Patriarchen Ulrich als dilectissimi consanguinei
nostri. - Nr. 90 (1114 01 17) HEINRICHS
V. Bezeichnung Heinrici ducis Karinthie dilectissimi nepotis
nostri…].
Dass dies noch 1114 geschah, lässt vermuten, dass
die Verwandtschaft eine Generation näher liegt, dass Herzog Adalbero
also in Beatrix eine Tochter des SALIERS
Heinrich geheiratet hat. Darauf weist auch der bevorzugte Namen Heinrich
hin.
Ob Beatrix nun Tochter oder Enkelin Ottos von
Worms war, so oder so wird deutlich, warum ihr Sohn Markwart in Kärnten
ein St. Lambrecht geweihtes Kloster gründete, wie es einst Herzog
Otto nicht nur in der Diözese Speyer tat, sondern auch in Kärnten.
Markward und sein Sohn, Herzog Heinrich knüpften offensichtlich daran
an. „Die Rückschau auf die Vorgeschichte der vom Grafen Markwart begonnenen
Gründung zeigt, wie wichtig ihm und seiner Familie das Festhalten
an der von dem SALIER Herzog Otto in
Kärnten eingeführten Verehrung des hl. Lambert sein musste. Ein
Familienkloster schlechthin… hätte sich leichter einrichten lassen.
Hier ging es zugleich um den Anspruch, in der Tradition des salischen
Herzogtums in Kärnten zu stehen, welche, verbunden mit der alten Machtstellung
der EPPENSTEINER, die Grundlage ihrer Herzogsherrschaft abgeben
sollte [Klaar, Eppensteiner…, S. 128ff.] .“
Dass 1004 beim Tode Herzog Ottos „von Worms“ als Herzog
von Kärnten nicht Konrad d. Ä.
folgte, folgt aus dem nach salischem Recht
nicht praktizierbaren Eintrittsrecht vaterloser Enkel bei Vorhandensein
eines Sohnes, nicht aus seiner Unmündigkeit, deren Ende sowieso gerade
eingetreten war oder in wenigen Wochen abgelaufen wäre [T. Schmidt,
Kaiser Konrads II. Jugend und Familie, in: Geschichtsschreibung und geistiges
Leben im Mittelalter. Festschrift für Heinz Löwe zum 65. Geburtstag,
hrsg. von K. Hauck und H. Mordek, 1978, S. 312–324, betont auch, dass Konrad
nicht Erbe Ottos von Worms war wegen des fehlenden Eintrittsrechts (dem
ein Testament oder eine Designation à la Udo vom Rheingau abgeholfen
hätte, wie ich in unserem Zusammenhang ergänzen möchte).].
Sein Vater Heinrich, als ältester Sohn der natürlich erste Erbe,
war gestorben, daher trat der zweite Sohn Ottos, eben Konrad I., an seine
Stelle und wurde Herzog [Vgl. Stefan Weinfurter, Herrschaftslegitimation
und Königsautorität im Wandel, in: Stefan Weinfurter (Hrsg.),
Die Salier und das Reich, 1, 1992, hier S. 63f. ]. Nach dessen Tod 1011
mag Konrad der Ältere gegen die
Nachfolge seines unmündigen Cousins, des jüngeren Konrad, interveniert
haben, was HEINRICH II. bei seinen
Vorbehalten gegen die beiden (die schon damals seine potentiellen Thronfolger
waren) den Vorwand gab, als scheinbaren Kompromiss den angeheirateten Onkel
beider zu ernennen, der ihm deshalb wohl auch besonders verbunden blieb
[Wenn Adalbero nicht selber verwandtschaftliche Beziehungen zu HEINRICH
II. hatte, was uns hier Gottseidank nicht interessieren muss.].
Darauf deutet auch, dass Konrad
der Ältere, der ja auch bei der Königswahl 1024 das
agnatische „Haus“ hochhielt, in der Schlacht bei Ulm 1019 auf der Seite
Konrads d. J. stand. Dabei gilt diese Schlacht immer als ein Kampf um schwäbisches
Erbe. Doch „aus dem oberschwäbischen Erbe ist Beatrix nicht
verdrängt [Dieter Mertens, Vom Rhein zur Rems, in: Die Salier und
das Reich 1: Salier, Adel und Reichsverfassung, hrsg. Stefan Weinfurter
u. Mitarbeit v. H. Kluger, 1992, hier S. 226, 230 und 232. Dort auch: „Besitzgeschichtliche
Rekonstruktionsversuche… können sogar anscheinend mühelos von
der Prämisse ausgehen, Adalberos Gattin Beatrix sei
gar nicht unter die Töchter Hermanns II. und der Gerberga
zu zählen.“ Andere Indizien für die Filiation wurden bisher nicht
behauptet…].“ Wenn Gisela 1033
einen Teil von Regenbach an Würzburg schenkt, steht zwar der Sohn
ihrer verstorbenen Schwester Mathilde, Konrad d. J., Zeuge, nicht aber
der Mann der noch lebenden Beatrix, ihrer angeblichen Schwester.
Und wenn Konrad der Ältere
als König 1035 veteris existente causa odii [Ein Wormser
(!) Kleriker an seinen Wormser Bischof Azecho, der selber in genealogischer
Nähe zu den SALIERN gestanden
haben dürfte (Die ältere Wormser Briefsammlung (ed. Walther
Bulst), (MG, Die Briefe der deutschen Kaiserzeit, 3), 1949, S. 49ff., Nr.
27.) ] Adalbero als Herzog absetzt, kann dieser alte Groll am einfachsten
mit der Vergabe des Herzogtums 1011 erklärt werden und wäre 1019
zum ersten Male manifest geworden [Herwig Wolfram, Konrad II.: 990–1039;
Kaiser dreier Reiche, 2000, S. 102 ff., aber auch 78, 80, 84, 91f. Ob man
die Stelle nun als Fortbestehen oder als (Wieder-)„Hervortreten der Ursache
alten Hasses“ auslegt (hierzu Klaar, Eppensteiner…, S. 91f.), man darf
nicht nur bis 1019 zurückgehen, als der Hass (für uns zum ersten
mal) hervortrat, sondern zur eigentlichen Ursache, die in den Geschehnissen
von 1011 zu Suchen ist.]. (Es ist dies in einem Brief an den Wormser
Bischof festgehalten, der sich natürlich mit den Zwisten im SALIER-Haus
bestens auskennt.) Gleichwohl sind die EPPENSTEINER fast durchgehend
und fast unbedingt Anhänger des Königshauses.
Jackman erregt meinen Zweifel schon mit der allen Erfahrungen
widersprechenden Behauptung, dass Adalberos Frau ihren Namen Beatrix
von einer angeheirateten Tante bekommen habe. Den Namen kann freilich auch
ich nicht stringent ableiten [Ich glaube nicht, wie Christian Settipani
an mehreren Stellen meint, dass es sich um eine hypokoristische Form von
Bertrada handelt.]. Da Kaiser HEINRICH III. eine
Schwester und eine (die erste!) Tochter Beatrix
hatte, habe ich immerhin eine mögliche Herleitung anzubieten. Diese
jüngeren Beatrices können ihren Namen entweder von seiten
der Mutter Gisela oder des Vaters Konrad
(der Ältere, später König
und Kaiser) hergeleitet haben. Man kann in den beiden ungeklärten
Fällen nicht den anderen für den einen als Beweis heranziehen.
Wir kennen Giselas Verwandtschaft besser
als die KONRADS, und finden auch dort
den Namen einmal, bei der (Groß?-)Nichte Giselas,
Beatrice („von Canossa“). Die aber trug ihren Namen nicht nach einer Vorfahrin
ihrer (Groß-)Mutter Mathilde, sondern nach ihrer oberlothringischen
Urgroßmutter Beatrix, einer französischen
Königs-Tochter.
[Persönlicher Einwurf: Beatrix
war die Tochter von Herzog Hugo von
Franzien und der Hadwig von Sachsen,
Tochter König HEINRICHS I. Auch
die Mutter des Herzogs Hugo von Franzien
trug den Namen Beatrix.
Vermutlich entstammte sie dem Hause der HERIBERTINER. Weiet konnte ich
den Namen Beatrix nicht zurückverfolgen.].
Es besteht also kein Grund, den Namen als einen Leitnamen
der konradinischen Herzogsfamilie von
Schwaben anzusehen, in der er generationenlang nicht belegt ist. Er kann
besser (wenn auch nicht zweifelsfrei) den SALIERN
zugeordnet werden, zu denen er entweder durch Herzog Ottos Frau Jutta,
die genealogisch noch immer ein leerer Schatten ist, gebracht wurde, oder
durch die aus Lothringen stammende Adelheid, wenn diese die Mutter war
[Vgl. Eduard Hlawitschka, Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen.
Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens und des Reiches
im 9., 10. und 11 Jahrhundert (VKommSaarlLdesG-Volksforschg 4), 1969.].
Ob Beatrix „von Kärnten“ überhaupt die
erste Frau Adalberos war, ist nicht bewiesen, der Zeitpunkt der
Heirat ist bekanntlich unbekannt. Ihr Namen wird anscheinend nicht weitergegeben.
Die Schenkung von 1025 Mai 12 betrifft möglicherweise nicht sie. Die
Bezeichnung matrona wird im Allgemeinen nur Witwen gegeben.
Es ist jedenfalls auffällig, dass eine Frau ohne Nennung ihres Mannes
eine so große Schenkung (100 Königshufen) erhält. Wenn
sie eine Tante des Königs/Kaisers war, versteht man das, und auch,
dass sie selber 1035 bei der Absetzung Adalberos nicht mitbestraft
wurde [Für diesen mehrfach vorgebrachten Umstand fand ich nirgends
einen Beleg.]. Selbst die enge Verbindung zwischen Herzog und Kaiser-Sohn,
die KONRAD II. so in Rage brachte,
gewänne glaubhafte Kontur, wenn es sich um einen angeheirateten Großonkel
handelte, wie überhaupt die ganzen Peripetien zwischen „SALIERN“
und „EPPENSTEINERN“ Farbe annähmen, wenn es sich um innerfamiliäre
Auseinandersetzungen handeln sollte. Selbst die einmal behauptete Thronkandidatur
Liutolts bekäme dann Sinn [(1090) …defunctus est Liudolfus dux
Carentinorum, cum et ipse appeteret regnum contra imperatorem
Henrichum (Liber de unitate ecclesiae conservanda, c. 35, ed. Schwenkenbecher,
MG SS rer. Germ. 39, S. 115 bzw. 263; Klaar, Eppensteiner…, Nr. 66b.) Lutolds
Bruder Heinrich ist erst ab 1093 und nach Abtretung umfangreicher Güter
und Ämter (Daugendorf, Vogtei Aquileja, Mark Krain). Dazwischen verwaltete
nach Klaar HEINRICH IV. das Herzogtum
selber, vielleicht war sein Misstrauen gegenüber den Kärntner
Verwandten gerechtfertigt.].
Über die Abfolge und Verwandtschaft der Herzöge
von Kärnten s. Tafel 1. Zwischen 1047 und 1055 fehlt mangels Verwandtschafts-Beweis
der 10., Welf, dann folgt der HEZELINIDE Konrad und dessen Schwiegersohn
Berthold v. Zähringen. Dieses Konrads Mutter wurde von Hlawitschka
als Schwester Kaiser KONRADS II. wahrscheinlich
gemacht [Eduard Hlawitschka, Die „Verwandtenehe“ des Gegenkönigs Hermann
von Salm und seiner Frau Sophie. Ein Beitrag zu den Familienbeziehungen
der rheinischen Ezzonen/Hezeliniden und des Grafenhauses von Formbach/Vornbach,
in: Bayern. Vom Stamm zum Staat. FS f. Andreas Kraus z. 80. Geburtstag,
hrsg. v. Konrad Ackermann et alii, 1, 2002, S. 19–51.].
Bleibt die Frage nach dem schwäbischen Erbe. Bekannt
ist nur eines im Landkreis Saulgau. Daugendorf (Touwondorf) war von dux
Heinricus de Carinthia filius domini Marquardi in die Hand des
Kaisers gegeben worden, und dieser vergab daraus 1093 Mai 12 [MG D H IV
Nr. 431; Klaar, Eppensteiner…, Nr. 75.] 30 Mansen an das Kloster St. Gallen
(wo Heinrichs Bruder Ulrich Abt war). Diese Besitztransaktion ist typisch
für Reichslehen, die von ihren Inhabern an kirchliche Institute gegeben
werden [Hans Constantin Faußner, Die Verfügungsgewalt des deutschen
Königs über weltliches Reichsgut im Hochmittelalter, in: DA 29,
S. 345–449.]. Dass es sich um ein Allod, gar ein von Herzog Hermann II.
ererbtes, handelt, ist daher mehr als unwahrscheinlich. Schon angesichts
der widersprüchlichen Deutungen und Erklärungen sollte man auf
diesem Flugsand keine genealogischen Kartenhäuser erbauen.
Meine Behauptung, Beatrix von Kärnten stamme
aus dem salischen Hause, bleibt ohne
endgültigen Beweis wie die bisherige Ansicht, aber sie ist sehr viel
plausibler. Natürlich muss, wenn man sie nicht als eine der drei Töchter
des Schwaben-Herzogs ansieht, deswegen noch nicht Hadewig von Nellenburg
an ihre Stelle rücken, wie ich an anderm Ort vorgeschlagen habe vorgeschlagen
habe [Spanheimer-Späne. Schachwappen und Konradinererbe, in: Jahrbuch
für westdeutsche Landesgeschichte 25 (1999), S. 7–68.]; die dritte
Tochter kann auch relativ bald nach dem Vater gestorben sein, ob verheiratet
oder nicht.
Zum Abschluss: Einige Eppensteinische Seitenverwandte,
die höchstwahrscheinlich auch von Adalbero und Beatrix
abstammen, lassen sich aus den Quellen ohne genauen Anschluss eruieren.
Dagegen müssen wir alle Töchter, mit denen Tyroller seine EPPENSTEINER-Tafel
auffüllt, und einen Ulrich, Bruder Adalberos, streichen. So
haben wir nicht eine einzige Nachkommin der Beatrix, nur Söhne
und Enkel, die Quellen ergeben mithin ein recht einseitiges Bild.
Heinricus de Houerdorf (Heinrich von Hofendorf,
Lks. Rottenburg a. d. Laaber) steht als erster nichtfürstlicher Intervenient
in der Schenkungsurkunde für Daugendorf, ist also offensichtlich ein
Erbberechtigter. 1096 steht sein Sohn (Covnrat filius Heinrici de
Houators) an prominenter Stelle bei der Gründung von St. Lambrecht
Zeuge.
Heinrich könnte gemeint sein in einem Eintrag ins
St. Galler Gedenkbuch, wohl aus der Zeit von Abt Ulrich (1077–1121): Marchwart,
Liutpirch,
Marchwart,
Liutolt,
Heinrihc,
Hereman,
Hereman,
Heinrihc,
Friderihc,
Ruodpret.
[Spanheimer-Späne. Schachwappen und Konradinererbe, in: Jahrbuch für
westdeutsche Landesgeschichte 25 (1999), S. 7–68. Liber confraternitatum
sancti Galli, ed. Piper, MG Libri confratern., Sp. 219. Klaar, Eppensteiner…,
Nr. 40c.] Man erkennt unschwer die Eltern und vier der fünf Brüder
der letzten Generation (es fehlt der einschreibende Abt, für dessen
Memoria längst gesorgt war und nichts geopfert werden musste). Die
letzten vier Namen stehen gewiss für nahe Verwandte. In Heinrich kann
man den von Hofendorf erkennen. Anschließen könnte man ihn als
einen jüngeren Bruder(ssohn) Marchwarts, in dessen Generation sonst
Namensgut der Mutter nicht erscheint (weder salisches,
noch schwäbisch-konradinisches).
Heinrich von Hofendorf kann man nicht als einen Sohn des noch vor dem Vater
verstorbenen Markward ansehen, denn der könnte 1096 nicht schon einen
zeugnisfähigen Sohn gehabt haben.
Ob Friedrich der (wie es sonst scheint, früh verstorbene)
Bruderssohn von Herzog Adalbero ist, muss ich gleichfalls offenlassen
[Zu ihm Klaar, Eppensteiner…, Nr. 47.].
Das Erscheinen eines zweiten Hermann, der wohl so ähnlich
wie Heinrich einzureihen ist, gibt natürlich auch diesem Namen eponymisches
Gewicht. Es könnte sich vielleicht um einen Bruder der Liutbirg handeln,
wenn man den Namen erst mit ihr in die Familie kommen lassen will. Ich
glaube übrigens nicht, dass sie aus dem bayerisch-kärntnischen
Raum kommt, und schon gar nicht ist sie eine Tochter der „WILHELME und
LIUTOLDE“, wie Tyroller will, um den Namen ihres Sohnes zu erklären.
Tafel 1: Die EPPENSTEINER
-------------------------------------------------------
Hadamut oo Markwart
Rudker
Richgard, † 1013
Markgraf, † 1000 985/991 Mkgf.
oo Ulrich v. Ebersberg
¿ |
?
----------------------------------------------------
Eberhard
Ernst
Adalbero ooBeatrix
fratres ducis ca. 1039 (Klaar Nr. 41a)
† 1039
1000 Mkgf, 1011–1035 Herzog
---
----------------------------------------
Friedrich
Liutbirg oo Markward
Adalbero
Gf.
† 1077
1053–†1057 Bf. Bamberg
-------------------------------------------------+---------------------------------------------------
Markward
Liutold
Heinrich
Ulrich
Hermann
1077†
Hz. Kärnten 1077 1090 Hz. Kärnten
Abt. St. Gallen. dazu 1085 ks. Gegenbf. Passau
† 1090 Mai 12
† 1122 Dez 4
Patriarch Aquileja
1085–†1087
2 x oo
3 x oo
† 1121 April 2
Tafel 2: Die Herzöge von Kärnten
(Bezifferung nach der Tafel in Monumenta Ducatus Carinthiae).
Hermann II. oo Gerberga
5 Otto oo Jutta
Hz. Schwaben | von Burgund
Hz. Kärnten |
| |
------------------------
---------------------------------------
Gisela Beatrix Mathilde I. oo 6 Konrad I
Heinrich Beatrix oo 7 Adalbero
III.?
|
|
|
Kg. Konrad II.
8 Konrad II ---------------
------------------------
X Konrad II.
Bf. Adalbero Markward
s. rechts
|
| consobriniì
|
--- ---
--------------------------------
11 Konrad 9 Heinrich
III.
13 Liutold
14 Heinrich
|
Richwara oo 12 Berthold v. Zähringen
Das Tableau wird noch überzeugender, setzt man Beatrix als Schwester von Konrad II. ein.
Hermann II oo Gerberga
5 Otto oo Jutta
Hz. Schwaben | von Burgund
Hz. Kärnten |
|
|
-------------------------------
------------------------
Gisela
Beatrix Mathilde I. oo 6 Konrad I
Heinrich
III.?
|
|
Kg. Konrad II.
--- --------------------------------------------
s. rechts
. 8 Konrad
II X
Konrad II.
Beatrix oo 7 Adalbero
|
|
|
---
---
---------------------
11 Konrad 9 Heinrich III.
consobrini Bf. Adalbero Markward
|
|
---
----------------------------
12 Berthold v. Zähringen oo Richwara
13 Liutold
14 Heinrich